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Franten Rinde in das Bureau zurück, worauf ihn der Schelzig t dem die mit den Worten: ich habe es Ihnen ein für alle Mal gesagt, gen, wel daß Sie fich hinausscheeren sollen!" empfing und dabei gelacht u beftim baben soll. Der Beuge Erdmann verlangte im Jahre 1883 einen Flem Aufnahmebureau von Schelzig die Herausgabe eines Scheins auftragt. angeblich bebufs Begründung eines Steuer- Reflamationsgesuchs; iber die der Zeuge befundet, daß ihn Schelzig mit den Worten: ach, Sie wollen teine Steuern zahlen; raus!" sofort an die Brust er vorfte gefaßt und hinausgeworfen habe. Soweit die Beugen meffene aussagen, wie sie das Urtheil firit, welche bekanntsten Soich nicht dazu beigetragen haben, die Angeklagten au entlaften. in Bemerkenswerth ist noch folgende Stelle Beim dem Erkenntniß, welche in erster Linie die Presse angeht. Thierar eines ben Der Sauß des§ 193 des Str., G., B.( Tadelnde Urtheile Der Fle über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, verschiede ingleichen Aeußerungen, welche zur Ausführung oder Verthei digung von Rechten oder zur Wahrung berechtigter Intereffen tandung iger in gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen des Vorges berbie fetten gegen ihre Untergebenen, bienstliche Anzeigen oder ürtheile ven Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle find nur at fofor insoweit strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung mfelben aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter en von welchen fte geschah, hervorgeht.") kommt den Angeklagten nicht er über zu, d. b. es fonnte nicht angenommen werden, daß dieselben ibre Angaben zur Vertheidigung von Rechten oder zur Wahr nehmung berechtigter Interessen gemacht haben, weil ein allge meines Recht der Tagespreffe: vermeintliche Uebelstände bet Behörden oder Beamten öffentlich zu rügen und jedes VorTommnig nach dieser Richtung hin, auch wenn es Andere ver legt, an die Deffentlichkeit zu bringen, nicht eristirt. In dieser Beziehung steht jeder Verfasser oder Redakteur auf demselben Boden, wie jede andere Privatperson, welche, sei es durch Wort oder Schrift, Beamte oder Behörden angreift oder deren vermeintliche Mißftände aufzudecken fich bemüht."(!)
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Bleicherode , welchen die Anklage beschuldigt, Anfang Oktober in Bleicherode ein Lied verbreitet zu haben, das, die Melodie dem bekannten Angotliede entlehnend, folgenden von der Staats anwaltschaft inkriminirten Schlußvers hatte: Drum auf, Ihr Deutschen Alle- Ermannt Euch, werdet wach!- Die Juden berrschaft falle!- Getilgt sei unsere Schmach!- Aller Juden Handelsbuden Machen wir der Erde gleich. Jeder Schwindel, Jed' Gesindel Sei verbannt aus unserem Reich!" Die Staatsanwaltschaft beantragte, nachdem in der Sache nicht weniger als 22 Beugen vernommen waren, die Verurtheilung des Angeklagten zu 1 Monat Gefängnißstrafe und den auf viele hundert Mark fich belaufenden Kosten; der Gerichtshof jedoch flüßte fich auf das Zeugniß des Bürger meisters von Bleicherode , Major a. D. Frande, welcher den Angeklagten als einen durchaus zuverlässigen, in beftem Rufe stehenden Mann bezeichnete, und konstatirte, daß auch bei dez stärksten Verbreitung der Gedichte in Bleicherode nicht zu be fürchten gewesen sei, daß der Aufforderung des Gedichtes, die Häuser der Juden der Erde gleich zu machen, Folge geleistet worden wäre, oder daß überhaupt Gewaltthätigteiten irgend welcher Art gegen die Juden verübt worden wären. Infolge deffen erfolgte die Freisprechung des Mannes.
Meineidsprozeß Wollburg und Genossen. Der dichtbefegte Buschauerraum am geftrigen Verhan lungstage befun dete zur Genüge das allgemeine Interesse des Publikums für Diesen sensationellen Prozeß. Die Menge der Beugen, welche bernommen wurde, spaltete sich in zwei Lager, die eine Partei, unter Anführung eines Restaurateurs Schumann, eines Nach barn des Angeklagten Braun, welcher viel Belastungsmaterial gegen die Angeklagten gesammelt hat, deponirte au Üngunsten Derselben, während eine fast größere Anzahl Zeugen von den Mishandlungen, die den Beuchell'schen Eheleuten widerfahren sein sollten, nichts gefeben haben wollten. Der Staatsanwalt hielt aber nach geschloffener Beweisaufnahme wenigstens das gegen die Angeklagten Wollburg und Müller erbrachte Beweis. material für so belastend, um gegen diese auf Schuldig im Sinne der Anklage, wenigstens aber auf Schuldig des fahrläffigen Meineides plaidiren zu müssen. Gegen den Ange tlagten Braun, gegen den etwas Pofitives nicht erbracht sei, beantrage er die Freisprechung. Die Vertheidiger der beiden ersten Angeklagten betonten zunächst, daß die ganze Affaire, wie es gewöhnlich bei derartigen Konflikten der Fall sei, in übertriebener Weise aufgebauscht worden sei und führten dann auf Grund der von den Entlastungszeugen gemachten Aussagen aus, daß deren Schuld leineswegs erwiesen sei. Unter aden Umständen mußten die Geschworenen aber die ihnen vorgelegte Frage, ob die Angeklagten durch eine wahrheitsgemäße Aussage in den betreffenden Terminen sich selbst einer strafbaren Handlung besichtigten, bejahen, wodurch deren Schuld in einem ungleich milderen Lichte erscheine. Die Geschworenen verneinten indeffen fämmtliche Schuldfragen, worauf die Frei sprechung der Angeklagten erfolgen mußte.
Die Pariser Zeitungen überbieten sich in Nachrichten über Marchandon, den Mörder der wohlhabenden Frau Cornet. Er stand an der Spige einer Diebesbande, die unter der Vers kleidung von Kammerdienern sich Eingang in vornehme Häuser verschafften und dann dieselben plünderten. Marchandon hatte bei Frau Cornet seinen Dienst am 14. April angetreten. Schon am 15. fand man fte in ihrem Zimmer todt in einer Blutlache. Alle Spuren wiesen darauf hin, daß der Mörder sich nach Compiègne begeben hatte. In der That fand man ihn bort. Er besaß in diesem reizenden Vororte ein höchst elegant eingerichtetes Landhaus, wo eine ehemalige Birtusreiferin ihm ein trautes Diese Künstlerin Dasein bereitete. Mule. Blain giebt vor, fte hätte von dem Diebeshandwert ihres Liebhabers nichts gewußt und ihn für einen Fa miliensohn" gehalten, welcher bie und da nach Paris ging, um seiner zärtlich schwachen Mutter eine neue Fabel zu er zählen und ihr größere Summen zu entloden. Die vermeint liche Mama hieß denn auch nach der Aussage der Dienstmagd des Liebespaares scherzweise der ,, Banquier ". Troß dieser Er zählung mußte es aber auffallen, daß die prächtigen Diaman ten und andere Schmuckgegenstände der Frau Cornet, überdies mehrere goldene Uhren u. dgl. m. in einer Kommode gefunden wurden, in der die Blain thre eigenen Sachen verwahrte und diese ist daher im Arrest zurückbehalten worden.
-y. Der ehemalige Polizeidiätar Edwin Fallieser stand gestern unter der Anklage der Unterschlagung im Amte und der Urkundenfälschung in zwei Fällen vor der zweiten Straflammer des Landgerichts I . Der Angeklagte macht dem Gerichtshofe viel zu schaffen, bereits vor mehreren Monaten stand in derselben Sache Termin an, es mußte aber Vertagung eintreten, weil er hartnäckig beftritt, mit einem Edwin Fallieser, welcher bereits wegen versuchten Betruges mit 4 Monaten Ge fängniß vorbestraft ist, identisch zu sein, trozdem deffen Ber fängniß vorbestraft ist, identisch zu sein, trozdem dessen Ber fonalien fich mit den seinen auf's Haar decken. Inzwischen find bei seiner Heimathsbehörde in Ortelsburg Erkundigungen eingezogen worden, auf deren Auskunft tein 3weifel übrig bleibt, daß der Angeklagte jener vorbestrafte Edwin Falliefer ist. Aber trotzdem und trotz der ernsten Ermahnungen des Borfizenden, doch der Wahrheit die Ehre zu geben, beharrte Der Angeklagte bet seinem unfruchtbaren Leugnen. Im vorigen Sommer war er beim hiesigen Polizei Leugnen. Im vorigen Sommer war er beim hiesigen Polizei
g. Ein überaus fesselndes Bild gewährt die nunmehr täglich Nachmittags um 6 Uhr erfolgende Fütterung der Löwen und Tiger im zoologischen Garten. Schon minutenlang vor der präzise ausgeführten Fütterung zeigt sich bei den Bestien eine Unruhe, welche durch das Erscheinen des Wärters, eines unterfesten, energischen Mannes mit langem, dunklen Vollbart, zu wahren Raserei angefacht wird. Jede seiner Bewegungen wird auf das Schärffte beobachtet und wenn er sich dem einen oder dem anderen Käfig nähert, so führen fie Sprünge aus, welche der Dreffur eines Löwenbändigers alle Ehre machen würden. Sind mehrere Thiere in einem Käfig, so laufen fte fich vor Unruhe gegenseitig an, springen über einander hinweg, brüllen, daß das Haubthierbaus in seinen Grundveften erzittert und dem Buschauer eine Art Entseßen eingeflöst wird. Auch die kleinen Löwen , deren das Raub hierhaus vier birgt, zeigen R. Raut eine von dem sonstigen Verhalten start abweichende Unruhe. präfidium als Diätar beschäftigt und gehörte zu seinen ObUrtomisch ist es, wenn fie fich beim Herannaben des Wärters täppisch auf den Hinterpfoten gegen das Gitter erheben und bann, überschlagend, der Länge lang auf den Boden des Käfigs fallen, und berumtollern. Sobald der Wärter die Karre heranfährt, in welcher sich das zur Fütterung bestimmte Pferdefleisch befindet, entsteht in den Käftaen ein Toben und Lärmen, als befär de man sich in einem Tollbause. Aber auch in ihrer ganzen Majestät und Furchtbarkeit zeigen fich in diesem Augen blid die Bestien: Der ganze Körper zittert vor Aufregung, der Schweif peitscht unaufhörlich den Boden, das Auge scheint zu sprühen und so wartet der Löwe oder der Tiger, den Kopf fest zwischen die starten eisernen Gitterstäbe gedrückt, bis die Reihe an ihn tommt. Dann aber erhebt er sich mit einem schauerlichen Gebrüd und wie vom Heißhunger geplagt, ergreift er mit den Bähnen und Vordertagen das große Stück Fleisch, welches ihm der Wärter auf einer langen Stange reicht. Das Krachen der Knochen, welche er mit seinen Bähnen zermalmt, zeigt die Kraft dieser Thiere.
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a. Zwei sehr gefährliche und vielfach bestrafte Einbrecher, der Gärtner Thiede und der Golbarbeiter Dürrn ( welcher den Spiznamen Robert Blum führt) find gestern von Der Kriminalpolizei zur haft gebracht worden, nachdem fie am Sonntag Abend bei einem Einbruchsversuch in flagranti er griffen worden waren. Die Schuhmacher B.'schen Eheleute, welche im Souterrain Geschoß des Hauses Nitterstraße 15 thre Wohnung und ihr Geschäftslokal baben, entfernten fich am Sonntag Abend um 7 Uhr aus ihrer Wohnung, die hinter thür mittelst einer Kette von Innen und die nach der Straße führende Thür des Geschäftslotals von Außen verschließend. Als sie um 10 Uhr in der Begleitung eines anderen Haus bewohners zurüdkamen, saben sie die Fenster ihres nach der Straße belegenen Geschäfte lokals erleuchtet und bemerkten Awei fremde Männer mit einem Licht darin herumhantiren. Auf den Ruf des B.: Spißbuben, Hilfe" eilten die beiden Diebe nach den Hinterräumen der B.'schen Wohnung und versuchten durch die Hinterthür zu entfliehen. An dieser wurden sie aber von B. und seinem Begleiter erwartet. Einer der Diebe brach fich Bahn und lief, verfolgt von B., nach der Straße, während der zweite von dem Nachbar festgehaltene Dieb mit einem schweren Brecheisen auf den Kopf deffelben schlug, worauf dieser den Dieb losließ. Der zweite Dieb lief ebenfalls mit geschwungenem Brecheisen nach der Straße, schlug einen Baffanten, der ihn ergreifen wollte, mit seiner Waffe gleid falls zu Boden, und erst mit Hilfe mehrerer anderer Ber fonen und zweier inzwischen herzugekommener Schugleute wurden beide Diebe ergriffen und zur Wache gebracht. Die Festgenommenen hatten sämmtliche Räume der B.'schen Woh nung mit Gewalt erbrochen, dagegen haben fte, da ste gestört worden, nichts fich angeeignet. Bei der Durchsuchung ihrer Kleider wurde bei einem der Diebe ein Bogen Papier gefunden, worauf eine Anzahl Schlüsselbärte aufgezeichnet waren. Wahrscheinlich waren den Wohnungen, zu welchen die abges zeichneten Schlüffelbärte gehörten, von den Einbrechern Besuche zugedacht. Auf der Revierwache am Louisen- Ufer, in der folirzelle, machten die beiden Diebe den Versuch zu ent tommen, indem fte die an das vergitterte Fenster angeschraubten Eisenstangen löften und durch die von ihnen hergestellte Deffnung in den Hof gelangen wollten. Sie wurden aber bei Der Ausführung überrascht und sicher gestellt. Beide haben die That, bei welcher fie beti offen worden, troydem fie völlig über führt find, entschieden in Abrede gestellt und auch fich mit falschen Namen bezeichnet. Auf dem Kriminal Rommiffariat fino jedoch ihre richtigen Namen festgestellt worden. Vermuth lich haben dieselben während der letzten Monate noch weitere Einbrüche verübt, deren Thäter bisher nicht haben ermittelt werden können.
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liegenheiten besonders die Eintragung der Aufgegriffenen und in Haft Genommenen. Am 27. Juli v. J. befand sich unter Den Eingelieferten auch ein russisch- polnischer Jude, der Handels mann Abraham Ef, welcher wegen Trunkenheit arretirt worden war. Wie üblich, fand bei demselben eine Leibesvifitation statt, wobei man eine nicht unbedeutende Baarschaft, bestehend in 92 Rubelscheinen und 19 M. 70 Pf. in deutschem Gelde bei ihm vorfand. In Gegenwart mehrerer Beuge wurde dasselbe genau durchgezählt und die Summe sowohl im Einlieferungsfchein wie im Rapportzettel vermerkt. Am nächsten Morgen rat der Angeklagte den Dienst an und wurde ihm von seinem abzulösenden Kollegen die affervirte Geldsumme vorgezählt und überliefert. Als am Nachmittage der Abraham Ef weiter transportirt wer den sollte, wurde dem ihn begleitenden Beamten auch die Baar. schaft desselben eingehändigt und dieser konstatite dabei ein Manto von 6 Mart. Beim Vergleich des Einlieferungsscheines sowie des Transportzettels stellte sich heraus, daß die Bahl 19 zu einer 13 gemacht worden war. Diese Fälschung fonnte nur der Angeklagte begangen baben, um dadurch die Entdeckung der Unterschlagung von 6 Mart zu verhindern. Derselbe leugnete zwar rundweg, wurde durch die Beweisaufnahme aber vollständig überführt. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn neun Monate Gefängniß, ein Jahr Chrverluft und sofortige Jnhaftnahme, und der Gerichtshof erkannte nach diesem Antrage in allen Buntten.
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Gestern wurde, wie bereits erwähnt, der Mörder nach der Wohnung der Rue de Sèze zur Aufnahme des Thatbestandes gebracht und hier wurde ihm auch eine Dame, Fürstin X. entgegengestellt, bei welcher er sich vor wenigen Tagen eben falls als Kammerdiener gemeldet hatte. Als diese ihn um Beugniffe früherer Herrschaften fragte, batte er teine vorzuweisen, versicherte aber, ein Graf de Bredeville, bei dem er zulegt gedient, wäre bereit, Auskunft über ihn zu ertheilen. Auskunft über ihn zu ertheilen. Die Fürstin schrieb an die Adresse, welche Marchandon ihr gegeben, und erhielt als Antwort einen unorthographisch und ungrammatikalisch ge schriebenen Brief, der fte stugig machte. Sie ging daher selbst in das bezeichnete Haus und erfuhr, daß kein Graf de Bredes ville da wohne, daß aber ein junger Mann gekommen wäre und die Portiersleute gebeten bätte, ihm einen an diesen Namen adresfirten Brief aufzuheben. Marchandon, den die Dame sogleich gestern wieder erkannte, gab zu, daß er selbst der Verfasser des Briefes gewesen war. Ihre Dienstboten er innerten fich, daß fie eben bei Tische saßen, als er durch die Gefindestube schritt und sagte: hier riecht es gut, morgen komme ich auch." Befragt, warum er in dem Hause nicht wieder vorgesprochen hätte, gestand der Miffethäter, eine Blauberei mit dem Portier babe ihn belehrt, daß bei der Fürstin X. ,, nichts zu machen sei". Haben Sie denn, forschte der Untersuchungsrichter, über Frau Cornet bei ihrem Haus. meister bessere Auskünfte erhalten? ,, Ganz bestimmt, und darum habe ich der Rue de Sèje den Vorzug gegeben".
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Marchandon war vor einigen Monaten, turz nach seiner Verurtheilung in contumaciam zu 10 Jahren Buchthaus, Rammerdiener bei dem großen Damenschneider Worth. Polizei tam ihm, als er eben auf dem Landgute des großen Künstlers bei Courbevoic weilte, wieder auf die Spur, und ein Agent wurde ausgesandt, ihn zu pflücken". Der Verhaftete und der Polizist wurden einig, zu Fuß nach Baris zurückzu tehren. Unterwegs stellte der Erstere seinem Hüter ein Bein, ließ thn am Boden liegen und lief in die Villa zurück. Hier erzählte er seinen Kameraden irgend eine Geschichte, aus der feine Unschuld deutlich hervorbligte, schnürte dann aber schleu nigft sein Bündel und verschwand. Es wird binzugefügt, daß Worth zur Zeit, da Marchandon in seinem Dienste stand, in der Rue de Seze 4, also in dem Hause, wo Frau Cornet schon damals wohnte, feine Stallungen hatte und der frühreife Schuft mit all den Gewohnheiten desselben genau vertraut sein konnte.
P. Der Kassirer der Zimmerer, Kranken- und Begräbnißtaffe zu Spandau , Zimmermann Johann Karl Ludwig Wolter erschien gestern vor den Schranken der Straflammer des Landgerichts II unter der Anklage in dieser seiner Eigen schaft zum Nachtheile der qu. Kaffe über Vermögensbestand theile derselben verfügt zu haben. Nach dem Geständniß des Angeklagten, dem in der Zeit vom 1. April v. J. bis zum 23. Januar d. J. die Führung der Kaffengeschäfte anvertraut gewesen, hat derselbe die von den Mitgliedern eingezogenen Beiträge zu seinem eigenen Nugen verwendet; von einem Be trage von 180 Mt., der auf diese Weise in seine Hände ge langt, bezahlte er in zwei Fällen das Begräbnißgeld, den Rest aber von 120 m. hatte er nach und nach zu privaten 3wecken verwendet und zumeist in kleineren Raten entnom men. Die Führung von Büchern unterließ er. Unter den verwendeten Beträgen figurirt auch, wie der Angeklagte im Audienz Termin angiebt, ein Darlehen an einen Freund, welches er nicht wiedererstattet erhalten haben will und dies set die Veranlassung gewesen, daß bei einem im Januar d. J. stattgehabten Begräbniß eines Berufsgenossen der Herr Kafftrer das geforderte Sterbegeld nicht zahlen tonnte und die Pleite der Kaffe proklamirte. Mit Rücksicht darauf, daß nachgewiesenermaßen Noth das Motiv zu den Handlungen des Angeklagten nicht gewesen, erachtet der Gerichtshof eine strengere Bestrafung des groben Vertrauensbruches für geboten und er tannte auf eine Freiheitsstrafe von 6 Wochen Gefängniß. Der Staatsanwalt hatte nur 4 Wochen und eine Geldstrafe Don 75 M. beantragt.
-y. Die Berichterstatter F. Fränkel und D. Thiele sowie der Redakteur der Berliner Beitung, Dr. Langmann, hatten sich gestern vor der 100. Abtheilung des Schöffengerichts in einer Beleidigungsflage zu verantworten, welche der Bau meister Biater gegen fie angeftrengt hatte. Am 16. Nov. v. fand in Sachen Biater ctr. den Reporter Bennemann ein Ter min statt, der damit endete, daß Bennemann wegen verleumderischer Beleidigung zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt wurde. In dem Bericht über diesen Prozeß, der aus einer früher gegen Biater anhängig gewesenen Antlage wegen Betruges resultirte,( P. wurde indeffen freigesprochen und Benne mann war der Denunziant) wurde mitgetheilt, daß Biater wegen wiederholten Betruges angeklagt war und in Untersuchungs haft sich befunden hatte. Diese unrichtigen Thatsachen gaben dem Baumeister Piater Veranlassung zu obiger Klage. gegen die Herren Fräntel und Thiele, als Verfasser des infriminirten Berichts und gegen Dr. Langmann, weil er den selben in der Berl. Btg." aufgenommen. Der Verklagte Thiele wies nach, daß er mit qu. Bericht garnichts zu thun gehabt, da cr an jenem Tage fich wegen anderweitiger Berichterstattung im Kriminalgebäude durch Herrn Fräntel batte vertreten laffen, der Lettere räumte dies ein, sowie auch, daß er sich bei Mittheilung jener Buntte in einem verzeiblichen Frrihume befunDer Gerichtshof sprach den Angeli. Thiele frei, ver urtheilte Fränkel aber zu 200 Mt. Dr. Langmann wurde nur in eine Geldstrafe von 50 M. genommen, weil er sofort, nach bem er die Unrichtigkeiten in dem betr. Bericht in Erfahrung gebracht, eine den Piater völlig rechtfertigende Erklärung in der B. 8. hatte abdrucken lassen.
Polizei Bericht. Am 20. b. M. Mittags sprang eine Frau in selbstmörderischer Abficht am Wilhelms- Ufer in den Humboldtshafen, wurde jedoch von Schiffern aus dem Waffer gezogen und ans Land gebracht. Nachdem fie fich erholt, beAm Nachmittage des gab fie fich nach ihrer Wohnung. felben Tages verunglückte ein auf der Abladestelle beschäftigter Schiffer dadurch, daß ein Arbeitsfuhrwert gegen seinen Schubtarren fuhr, er hierdurch zu Boden geschleudert wurde und da Durch eine so fiarte Verlegung am linken Knöchel erlitt, daß er zur Anlegung eines Verbandes nach der Königlichen Klinit ge bracht werden mußte. den. Bu derselben Beit entstand in einem Geschäftsteller, Pallisadenstr. 31, dadurch Feuer, daß ein Gefäß mit Schwefeläther umgestoßen wurde und der ausfließende Aether durch fahrlässiges Umgehen mit einer brennenden Petroleumlampe in Brand gerieth. Die Feuerwehr löschte das Feuer in furzer Beit. Um dieselbe Beit wurde ein Mann auf dem Boden eines Hauses in der Saarbrückerstraße erhängt vorgefunden. An demselben Tage Abends wurde ein Mann beim Ueberschreiten des Fahrdammes an der Prinzen und Morisstraßen Ede von einem in startem Trabe berantommen den Schlächter Fuhrwert überfahren und dabei durch Huftritte am Dbertörer verlegt.
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Nordhausen , 19. April Letthin wurde vor der Straf fammer I des hiesigen Landgerichts ein Prozeß entschieden, deffen Ausgang man schon seit länger als einem halben Jahre Es handelte sich um die mit großer Spannung entgegensah. Gefährdung des Landfriedens durch Verbreitung antisemitischer Flugschriften. Angeklagter war der Weber Eduard Meier aus
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Soziales und Arbeiterbewegung.
t. Der Streit der Tischler, welcher in Folge des am Sonntag gefaßten Beschluffes, die Durchführung der Minimal Lohntarife betreffend, am Montag zum Ausbruch gelangt ist, scheint doch größere Dimensionen annehmen zu wollen, als von betheiligter Seite erwartet worden ist. Bugleich mit der Vor legung der Minimallohntarife erfolgte am Montag früh die Stellung nachstehender Forderungen seitens der Gesellen an die Prinzipale resp. Meister:
1. Die Arbeitszeit darf an einem Tage 9% Stunden nicht übersteigen, Sonntagsarbeit findet nicht statt.
2. a) Bablung eines Roftgeldes( Abschlagszahlung) von 18 Mart eventuell in der Höhe des Durchschnittsverdienftes.
b) bei Lohnarbeiten ist der volle Lohn an jedem Sonn abend auszuzahlen und hat die Lohnzahlung spätestens um 6 Uhr zu beginnen.
c) Am Tage vor den Dfter-, Pfingst- und Weihnachts feiertagen muß die Auszahlung der Löhne bis 3 Uhr erfolgt sein.
Die Vorlage dieser Forderungen inkl. der Durchführung der Minimallohntarife geschah mittelst gedruckter Schemata, auf denen gleichzeitig der Name des Arbeitgebers, Lage der Werkstatt, Art der Branche, die Bahl der beschäftigten, ftreitenden und weiterarbeitenden Gesellen, sowie der Grund Der Arbeitseinstellung in auszufüllenden Jubriken vorgezeichnet Diese Fragebogen wurden nun am Montag von den einzelnen Wertstätten der Bentrallobnkommission ausgefüllt überreicht, damit diese daraus das Resultat zusammenstelle. Soviel bei dem ersten gewaltigen Ansturm ersichtlich, hat ein bedeutender Theil der Werkstätten alle Forderungen bewilligt, trozdem wurde aber bereits am Montag in 95 Werkstätten mit zusammen 800 Arbeitern wegen Nichtbewilligung der ge stellten Forderungen die Arbeit eingestellt. Unter diesen find am zahlreichsten die Werkstätten derjenigen Branchen, in welchen eine Vereinbarung mit der Meisterschaft bei den Be rathungen der Minimabllohntarife nicht erzielt worden ist. Dies vorläufige Resultat übertrifft die gehegten Voraussetzungen und noch immer laufen neue Meldungen ein, so daß die Bahl der Streikenden noch bedeutend wachsen wird. Doch ist die Bentrallohntommiffion ohne Sorge, alle Vorbereitungen find in forgfältigfter Weise getroffen, der ausgebrochene Streit ist fofort nach 500 Städten Deutschlands signalisirt worden und wird Die Kommission energisch bemüht sein, den Streit sobald als möglich beizulegen. Im allgemeinen Intereffe hat daher die Kommission Verhaltungsmaßregeln für die Werkstatt- Delegirten und Vers