Depeschen vor, auch erfreute er ihn durch die Vorlegung eines Stempels, welcher die Namen des Boldt und des vertrauens feligen Geldgebers, gleichsam als Gesellschaftsfirma, enthielt. Thatsächlich waren sämmtliche von Boldt vorgelegten Schrift flüde gefälscht, wobei er fich theilweise der von ihm selbst an gefertigten falschen Stempel bedient hatte. Auch besaß Boldt gar fein Patent, sondern er hatte sich diese ganze Geschichte erdacht, um dem ehemaligen Militärkameraden deffen Erspar niffe abzuloden. Der schwer geschädigte Bierfahrer wurde erst in legter Beit mißtrauisch, da fich die Versprechungen des Boldt noch immer nicht verwirklichen wollten, und er brachte eines der ihm von Boldt übergebenen Schriftstücke zu der dar auf bezeichneten Ausfertigungsstelle, woselbst er von der Fäl schung Kenntniß erhielt. Der gestern festgenommene Boldt, welcher völlig mittellos ist, bat eingeräumt, ein Patent über haupt nicht zu befizen, wohl aber an der Erfindung einer neuen Schiffsschraube zu arbeiten, welche er patentiren lassen wolle.

g. Von den Drillingen des Droschkentutschers Döring in der Büschingstraße 25 lebt heute nur noch ein Kind. Nachdem von den am 10. v. Mts. geborenen Drillingen wenige Tage darauf das eine der drei Kinder starb, ist nun. mehr in vergangener Woche das zweite Kindchen verstorben und beerdigt worden. Das dritte Kind dürfte anscheinend dem Leben erhalten bleiben, da es gut entwickelt und gesund und munter ist. Dieser Fall beweist wieder, wie selten es vors tommt, daß alle dret Kinder am Leben erhalten werden und fich normal entwideln. Drillingsgeburten find immerbin eine Seltenheit. Nach Veit's Feststellungen entfällt auf 7910 ein fache Geburten erst eine Drillingsgeburt, wogegen schon auf 89 Geburten eine Zwillingsgeburt gerechnet wird. In dem Döring'schen Falle hat sich der Wohlthätigkeitsfinn der Ber­Itner, namentlich der in diesen Dingen sehr mitfühlenden Frauenwelt auf das Glänzendfte gezeigt. Leider ist der Fa milie die Freude an all dem Guten, welches man ihr er wiesen, durch den Tod zweier der lieblichen Kleinen getrübt

worden.

Als Passagiergut hatte Frau Profeffor M., welche dieser Tage mit ihrem Gaiten von einer Reise aus Jtalien zurüc tehrte, auf der Fahrt in Stalien einen feftverschloffenen Koffer abgegeben, worin fie trop der Warnung eines Eisenbahn­beamten Schmudgegenstände und auch baares Geld eingepackt hatte. Als der Koffer später geöffnet wurde, waren die Gold ftüde im Betrage von 170 Mart. welche fie in ein Streichholz Etui gelegt hatte, sowie 30 Mart in Silber, verschwunden; eine goldene Damenuhr dagegen hat der Dieb, wahrscheinlich um einer Entdeckung vorzubeugen, verschmäht.

a. Der Rendant der Unterstütungstaffe des hiesigen Vereins der vereinigten Mühlenstein Arbeiter. Müller B., ist am 16. b. Mts. aus seiner Wohnung in der Saarbrückerstraße mit ca. 450 M. Kaffengeldern verschwunden, Frau und Kinder fubfiftenzlos zurücklaffend. B. hatte bei fich in Verwahrung Die Sparlaffenbücher des Vereins gehabt, auf welche er die oben erwähnte Summe bei der Spartaffe erhob und unter schlug. Der B. ift 48 Jahre alt und 1,76 8tm. groß, er hat graumelirtes Haar und gleichfarbigen Vollbart und dunkel graue Augen.

N. Eine wahre Rabenmutter scheint die Frau des in Der Jüdenstraße wohnhaften Arbeiters R. zu sein. Dieselbe brachte gestern Nachmittag ihrem 4jährigen Rinde anscheinend mit einem Stocke derartige Verlegungen bei, daß die Polizei einschreiten und auf deren Anordnung das mißhandelte Kind nach der Charitee gebracht werden mußte.

N. Kindesrettung. Eine höchft aufregende Szene spielte fich gestern Abend um die achte Stunde in der Potsdamer ftraße ab. Eine sehr elegant gekleidete Dame wollte mit ihrem 4 jährigen Töchterchen den durch Pferdebahn und Dmnibus fehr frequentirten Blas paffiren, als plöglich das Kind fich der Führung der Mutter entriß und gerade auf eine im stärksten Trabe daherkommende Equipage zulief. Schon war das Kind dicht vor den Pferden, als ein dem Arbeiterstande angehöriger Mann schnell hinzusprang, das Kind im Nu ergriff und es feiner halb ohnmächtigen Mutter zurückbrachte. Der einfache Mann entzog fich jeder weiteren Dantesbezeugung und lehnte auch jedes Geschenk, das ihm geboten wurde, ab.

N. Wieder eine Wasserleiche. Die Leiche eines girta 30-40jährigen Mannes wurde gestern früh gegen 17 Uhr in Der Nähe der Fischerbrüde in der Spree schwimmend bemerkt und von dort auf den Rähnen beschäftigten Arbeitern and Land gezogen. An dem Kopfe der Leiche wurden mehrfache Verlegungen wahrgenommen, bei denen jedoch nicht festzustellen war, ob dieselben durch Bootshafen entstanden oder dem Er­trunkenen bei Lebzeiten zugefügt find. Behufs definitiver Fest ftellung der Todesursache und Rekognoszitung, ist die Leiche nach dem Obduktionshause gebracht worden.

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Polizei Bericht. Am 21. d. M. Vormittags wurde die Leiche eines Mannes unweit der Alfenbrücke aus dem Waffer gezogen und nach dem Obduktionshause geschafft. An dem felben Tage Mittags gerieth ein 5 Jahre altes Mädchen in der Breitenstraße unter d'e Pferde eines mit Getreide beladenen Wagens und wurde durch Huftritte am linken Bein so schwer verlegt, daß es nach der königlichen Klinik gebracht werden mußte. Um dieselbe Beit wurde ein Mann unweit der Rügenerstraße an einem Baune erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Dbduktionshause geschafft. Am Nachmittage deffelben Tages fiel ein Arbeiter in der Elsaffer straße von seinem mit Sand beladenen Wagen herab, wurde überfahren und an den Hüften und innerlich so schwer verlegt, Daß er nach seiner Wohnung gebracht werden mußte. Um Dieselbe Beit versuchte ein Mädchen sich in seiner in der Rheinsbergerstraße belegenen Wohnung mittelft Kleesalzes zu vergiften. Nachdem ibm Gegenmittel beigebracht worden waren, wurde es noch lebend nach der Charitee gebracht. Bu derselben Beit wurde eine obdachlose Frauensperson an einer Thürflinte eines Hinterhauses in der Kurzenstraße er hängt vorgefunden. Sie wurde sofort abgeschnitten und nach einiger Beit wieder zur Befinnung gebracht. Am 22. d. Mt. Morgens wurde die Leiche eines unbekannten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Mannes im Alter von etwa 40 bis 45 Jahren, unweit der Hohenzollernbrücke aus dem Landwehrkanal gezogen und nach dem Dbduktionshause geschafft.

Gerichts- Zeitung.

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Um

P. Aus einer Besserungs- Anstalt nach längerem Auf­enthalt entlaffen, fand die wegen Diebstahls bereits vorbestrafte unverehelichte Karoline Johanna Helene Emma Rühnel aus Spandau einen Dienst bei der Frau Schirrmeister Böttcher ebendaselbst, die fich auf die warme Empfehlung des Predigers Der Anstalt, welche die Kühnel soeben verlassen, bereit erklärte, das Mädchen zu engagiren, ohne eine Ahnung von dessen an rüchiger Vergangenheit zu haben. Eine furze Spanne Beit schien auch der Lebensweg der Kühnel eine der bisherigen entgegengesette Richtung zu nehmen, denn sie zeigte fich an­stellig und fleißig, sodaß fie das volle Vertrauen ihrer neuen Dienstberrin genoß, umsomehr als fte eine wahre Sparwuth an den Tag legte und jede Gelegenheit wahrnahm, der Frau Böttcher mitzutheilen, daß sie ein hübsches Sümmchen fich bereits erspart. Dies Rolettiren mit der Sparsamkeit war aber, denn in Wirk lichkeit war die K. arm wie eine Kirchenmaus, ein schlau ge= wähltes Mittel, um ihren die bischen Gelüften ungefährdet nach­geben zu können und ein etwaiges Mißtrauen der Dienstherrin einzuschläfern; dies gelang ihr auch in dem Maße, daß die Hausfrau, als turz nach einander 1 Granatbroche, Wäsche und andere Bekleidungsgegenstände, ja sogar eine Tischdecke abhan­den fam, unmöglich: die Diebin zu halten vermochte. Als aber eines Tages aus einem Bimmer, zu welchem nur die Berantwortlicher Rebatteur R.

Kühnel Butritt gehabt, ein Bortemonnaie mit einem Fünfzig| Mart Schein abbanden gelommen war und die Kühnel un­mittelbar darnach größere Ausgaben für Pußgegenstände ge­macht, da erschien es llar, wer die Diebin wohl sei und die Dienstherrin verständigte die Polizei. Dem mit den Recherchen beauftragten Polizei Beamten gegenüber, versuchte die Kühnel, ins Verhör genommen, anfangs die stattgehabten Einkäufe als aus ihren seit Jahr und Tag angeblich gemachten Erspar niffen bestritten, zu erklären. Der Beamte, welcher von dem Borleben der Angeschuldigten auf amtlidem Wege Kenntnis erlangt, ließ fich mit der Ausrede nicht so leicht imponiren und sagte der K. die Diebstähle auf den Kopf zu, indem er ihr vor­hielt, daß fie dergleichen Ersparnisse nicht gemacht haben tönne, hielt, daß fie dergleichen Ersparnisse nicht gemacht haben tönne, da sie ja erst furz zuvor aus der Befferungsanstalt entlaffen worden sei. Die K. wurde nunmehr sehr kleinlaut und, zur haft gebracht, räumte fie die Diebstähle bei Frau Böttcher ein. Im geftrigen Audienz- Termin der zweiten Strafkammer des Landgerichts II vorgeführt unter der Anklage des wiederholten Diebstals im Rückfalle, hielt die K. ihr Geständniß aufrecht. Mit Rücksicht hierauf glaubte der Staatsanwalt, der Ange­flagten mildernde Umstände zubilligend, von Verhängung einer Buchthausstrafe abfeben zu können und beantragte 2 Jahre 6 Monate Gefängniß sowie Ehrverlust. Das Urtheil lautete auf 1 Jahr 6 Monate Gefängniß.

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Vor dem Oberfeeamt, welches unter Vorfis des Unter staatssekretärs im Reichsamt des Innern, Wirti. Geb. Raths D. Moeller zusammentrat, wurde gestern der unglückselige Bu sammenstoß des Lloydampfers, Hohenstaufen" mit der Kriegs­forvette Sophie" verhandelt. Die Kollifton beider Schiffe forvette ,, Sophie" hatte am 3. September v. J. um die Mittagsstunde stattges funden. Der Bremer Dampfer Hohenstaufen", Kapitän Win ter, mit etwa 30 Kajüs- Paffagieren und mehreren Hundert Zwischendecks- Paffagieren von Bremerhaven nach Baltimore in See gebend, versuchte an jenem Tage nördlich Wangeroog eine in Kiellinie rangirte Divifion des Geschwaders zu durchbrechen und rannte dabei der Korvette Sophie" faft rechtwinklig in die Backbordseite nahe Mittschiffs. Beide Schiffe erlitten Be schädigungen, doch wurde von der Besatzung und den Paffa gieren Niemand verlegt. Die ,, Sophie" hatte sehr bedeutende Beschädigungen erlitten, denn der Steven des Lloyddampfers war, ca. 2 Meter tief, in seiner ganzen Vertikalrichtung in die Ronftruktionstheile der Sophie" eingedrungen und nur dem glücklichen Umstande, daß das Leck gerade in den Kohlenbunker gestoßen wurde und so das eindringende Waffer durch die dichts gelagerten Roblenschichten nicht direkt feinen Weg zu den übri gen Räumen finden konnte, ist es zu verdanken, daß größeres Unglüc verhütet wurde. Die Verhandlung dieser Sache vor dem Seeamt in Bremerhafen fand in den Tagen vom 24. November bis 9. Dezember statt. Das Urtheil des Seeamtes ging dahin, daß der ,, Hohenstaufen" fich dem Geschwader unnöthiger Weise genähert habe und so indirekt Schuld an dem Busammenstoß trage, während die Handlungsweise der Korvette Sophie" direkten Einfluß auf die Kollifton gehabt habe; denn, hätte die Korvette den Kurs gehalten und wäre fte, rachdem der Zusammenstoß unermeidlich geschienen, nach fte, rachdem der Zusammenstoß unermeidlich geschienen, nach Backbord ausgewichen, so würde Alles klar gegangen sein. Dem Antrage auf Patententziehung des Kapitän Winter wurde deshalb vom Seeamte nicht stattgegeben. Hiergegen hatte der Reichstommiffar die Berufung eingelegt, welche nunmehr das Ober Seeamt beschäftigte. Als Referent fungirte der Kontre Admiral Freiherr von Schleiniz, die Reichsbehörden vertrat der Navigationslehrer Dr. Romberg, und der persönlich er schienene Angeklagte wurde durch seinen Vertheidiger, Kapitän Oberländer, vertreten. Das Kollegium bestand aus dem Prä fidenten und sechs Beifizern: Geh. Admiralitätsrath Neumayer aus Hamburg , Schiffstapitän Jäger aus Wolgast , Wasserschaupt Tägel aus Brake , Schiffsbaumeister Ludwig aus Rostot und Inspektor Shlder aus Bremerhafen . Der Zuhörerraum des im Reichsamt des Innern belegenen Dber. Seeamtes war von zahl reichen Sachverständigen besegt. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, die bis 22 Uhr dauerte, zog sich der Ge richtshof zur Berathung zurück. Das Urtheil ging dahin, daß der Spruch des Seeamtes zu Bremerhafen zu bestätigen sei und die Kosten der Staatstaffe aufzuerlegen find. Entgegen der Annahme des Seeamts legte der Gerichtshof dem Ange flagten nicht nur eine mittelbare, sondern eine ganz unmittel bare Schuld zur Last und hielt dafür, daß derselbe außer ordentlich unvorsichtig gehandelt hat, indem er versuchte, das Es Geschwader der kaiserlichen Marine zu durchschneiden. würde auf Entziehung des Batentes erkannt worden sein, wenn fich der Angeklagte nicht bisher völlig tadelfret geführt und auf der Marine gedient hätte.

blut?" 2c. vollauf Nahrung. Außerdem erzählte ein Namens Sprada: Am Abend des 21. Januar 1884 von Gappa einen Knaben herauskommen sehen. An den des jüdischen Kaufmanns Boß sei der Knabe auf An Boß in deffen Haus gegangen. Da jedoch der Mörb los ein im Seziren sehr gewandter Mann gewesen fo lenkte fich zunächst der Verdacht auf den jüdischen Blumen hain in Sturcz. Dieser vermochte aber den zu führen daß er in der Mordnacht verreift gewesen mehr lentte fich der Verdacht auf den Kaufmann

fein

B

deffen Vater, und in Folge einer Aussage eines Nr. 94

Po

Zum eng

Namens Mantowsti, auch auf den in Sturca wohnende schen Handelsmann Herrmann Josephfohn. Mantow dete nämlich: Am 22. Januar des Morgens fei er Heimath Storczewo über Sturcz nach Br. Stargard g Kurz vor 6 Uhr habe er am Thieffenschen Gastho Menschen getroffen, der einen schweren Sad auf dem trug und den Difteker Weg gegangen sei. Er habe Der Mann trage ein Kalb, an der unteren Ede sei i genden Nachric Die englische R runder Gegenstand, der wie ein Menschenkopf ausja Berlangen geri bar gewesen. In dem Träger des Sades habe er Desavouiren. mann Josephsohn ertannt. Anläßlich dessen wurde Die Depesche und einige Zeit darauf auch Boß( Vater und Sohn fo eben mitgeth genommen. Die Untersuchung gegen diese drei Baum füngsten 3 gab jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Dagegen eillä Wir haben den fowsti einige Monate später, und war nach ein an die Weisheit Ermahnungen des Kriminalkommissars Höft, tion zu erwäger zwischen aus Berlin als Spezialkommissar entfand diesen Bwischen war: Er habe nicht den Josephsohn, sondern den ist für uns gero meister Behrendt aus Srurcs mit voller Bestimmthe tärischen Ausrü Träge: des Sades erkannt. Von dem Morde babe gierung geglaub 23. Januar durch seine Mutter Nachricht erhalten sollen. Bon de Tage später habe ihm seine Mutter mitgetheilt: der Eskorte em meister Behrendt habe ihn sprechen wollen. Er habe ich die Aufmer deffen sofort zu feiner Mutter gesagt: der Träger Petersburg ) au nannten Sades sei Behrendt gewesen, dieser ha welche daraus e falls die Leiche im Sade getragen. Am 27. Jan tungen in dem ihm sein Nachbar Bilinski ebenfalls gesagt: Bahl der Eskor wolle ibn sprechen. Behrendt soll Dabei gen wurden ni haben: er( Mantowski) solle zum Amtsvorsteher leicht vorauszus und dort befunden, daß er nicht den Behrendt, so diefer militärisc Josephsohn am 22. Januar früh mit dem Sacke auf de und eine Ermu getroffen habe. Einige Tage später set er mit Bilinskin Wir wollen die gegangen. Am Eingange des Dorfes habe fich nicht genau unt fchon erwartet und gefagt: er( Mantowski) folle nu fache nicht hin gegen Josephsohn aussagen; er werde dafür gut Theil der Su leiteten und D balten, es werden Gelder zu diesem 3wed gesammel Wenn er bekunde, daß der Träger des Sades Jos wischen dem E Darin zum Aus wesen, dann würden alle Juden aus Deutschland ge dazu beigetragen In dieser Weise habe Behrendt unabläißig auf sein B zuwirken gesucht. Die Mutter des Mankomati behöher zu erreg vieler Beziehung diese Befundungen ihres Sohnes bat fich außerdem bei der gerichtlichen Obduktion ber militärischen Au

das

Die

Schritten hinte

sehr verdächtig gemacht. Bei der gerichtlichen Leichene fungen nur, fichtlichen oder sagte der Bester Hoffmann zu Behrendt: Generale abzum schaftlichen Fortschritte find jetzt derartig, daß Ermo ollen, ist die Photographiren des Auges des Situation ein E Be son des Mörders entennen tann. Behrend Bebren Wir glauben a Folge dieser Erzählung leichenblaß geworden sein Fortführung de sittert und gestöhnt. Da Behrendt außerdem beren 8wed es Aufenthalt am Abende des 21. Januar widerspreche Reichen zu befef machte, er ferner der erste war, der die Beschuldig Aeußern. D. R daß nur Juden den Mord begangen haben tönn neuen Datums." dieselbe Beschuldigung gegen ihn laut wurde, er geschlagen war und auch nicht, wie er mehrfach geb Beschuldiger wegen Verleumdung verklagte, so wubrovotatori spricht und das 10. Mai 1884 wegen Verdachts des Mordes verhafte peiche des englis sohn und die beiden Boß dagegen in Freiheit gefeßt und Geduld her soll nun mit der Familie Cybulla verfeindet ge aufbörliches Aus diesem Umstande folgert die Anklagebehörde, potationen Gewaltthätigkeiten start hinneigende Bebrendt sein Streitmacht am an dem 14 jährigen Onophrius Cybulla habe tüble genöthigt g und nachdem er denselben erschlagen, er die Bettinglifchen Offizie Leichnams in der angedeuteten Weise vorgenommen urüdjuziehen, a die Schuld auf die Juden zu wälzen und dadu ert babe, wird großen Judenbasse Ausdrud zu verleihen. Det

-

Währen

Behrendt ist katholischer Konfeffion und bisher unbei der Depesche Das ist, wie gesagt, der der Antlage zu Brunde legende er Sigung wu

bestand.

Vereine und Versammlung

Deffentliche Generalversammlung der Schlo

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21

Berufsgenossen, Sonntag, den 26. D. Mts. 10 Uhr, im Lofale de Herrn Keller, Andreasfr. Saal). Die Tagesordnung wird am Sonnabend Säulen bekannt gemacht. Recht zahlreichen Besuch die Lohnkommission.

Danzig , 22. April. ( Der Sturczer Mordprozeß.) Die seiner Beit vielbesprochene Ermordung des Knaben Onophrius Cybulla in Sturcz bildet den Gegenstand eines Prozesses, deffen Verhandlung heute vor dem biefigen Land- Schwurgericht begonnen hat. Angeflagt wegen Mordes ist der Fleischer Joseph Behrendt aus Sturcz, der am 16. Febr. 1851 zu Maroschin geboren, verheirathet und Vater zweier Kinder ist. Wir theilen die Einzelheiten, welche diesem Fall zu Grunde liegen, hier noch einmal mit einmal mit. Am Morgen des 22. Januar 1884 ging der am Donnerstag, den 23. April cr., Abends 8½ayfer wieder Je Bauerssohn Dobiella über eine kurz vor dem Dorfe Sturca be Louisenstädtischen Konzerthaus , Alte etreffend die E legene Wiese, die von einem Abzugsgraben des Sturczer Sees 37, ftatt. Auf der Tagesordnung ftebt 1. Die a bettter, bat durchschnitten wird. Beim Paffiren der Brücke diefes Grabens 1886 in Paris ftattfindende internationale Arbeiterne große Gener fab er in legterem zwei nackte menschliche Unterschenkel Ausstellung. ( Referent wird in der Versammlung der General liegen. Erschreckt eilte er dem Dorfe zu; da er jedoch sehr gemacht.) 2. Die hier bestehenden Arbeitsnachweise been the erklä und das Verhalten der Jnnung. 3. Diverse Mitem Gedanken und machte in Gemeinschaft mit demselben weitere Nach Bei der für Meister und Gesellen so hochwichtegen sei.

forschungen. Sie fanden nun außer den erwähnten Unter schenkeln unter der Brücke selbst einen nadten, furchtbar zuges richteten menschlichen Rumpf. Dobiella rief nun eiligst den Amtsvorsteher herbei, der die Leichentheile ans Land schaffen und außerdem weitere Nachforschungen vornehmen ließ. Allein weder die fehlenden Oberschenkel noch die Kleider der Leiche waren zu finden. Auch ergab die örtliche Untersuchung weder irgendwelche Spuren eines Kampfes noch Blufflecken. Wie fich sehr bald herausstellte, war der Ermordete der 14jährige Onophrius Cybulla aus Sturcz. Die Leicheneröffnung ergab, baß der Tod durch Verblutung erfolgt war. An der Vorders seite des Halles zeigte der fast vollständig blutleere Leichnam eine weit flaffende glatirändrige Wunde, die bis zum Hals­wirbel fich erstreckte. Außer noch mehreren anderen erheblichen Verlegungen waren auf der Kopfhaut fieben parallel laufende tiefe Einschnitte zu sehen. Die fehlenden Oberschenkel waren aus bem Hüftgelenk mit fräftigemSchnitte vollständig kunstgemäß aus­gelöst; in ebenso funstfertiger Weise waren die vorgefundenen Unterschenkel abgetrennt. Der Ermordete war von dem Gasthofs­befizer Gappa in Sturcz mit Flaschenspülen beschäftigt worden. Am Abende des 21. Januar 1884, etwa gegen 81/2 Uhr, ist er

Eine große öffentliche Schneider- Versamml

ordnung ist es im Intereffe aller Kollegen, die Ve

zu besuchen.

- Die Ko

- An den eutschland

Der Gesangverein Berliner Typographia er darauf hing ftaltet am Sonntag, den 26. April c., Vorm. 11 briten die hand Räumen des ,, Konzerthauses", Leipzigerstraße 48, einen und daß aud deren Reinerträgniß zu einem wohlthätigen 8ved berrschenden Roth

eit wesentlich eilmittel gegen

Briefkaften der Redaktion erster Linie au

Die Wa

A. P. Lichtenbergerstr. Im Termin müffen arimalarb weder selbst erscheinen oder durch einen Prozeßbevoll bne s beruhe vertreten sein, sonst ergeht gegen Sie Versäumnigur efängnißarbeit Gegenforderung ist gerechtfertigt und nicht zu boch rbsverhältnisse R. 70. Die Kinder sind schuldig, den Eltern Gewerbe nach ihren Kräften hilfreiche Hand zu leges hielt gestern fern durch die Art der Beschäftigung Ihr Ruf leid ahl des Abg. L müffen Sie sich an das Vormundschaftsgeit.bt wendt Hübnis-( D 6. R. 99. Erben Ihrer Frau find Sie g.Bez. Frankfu

Schwiegervater.

Di

früherere Rei

P. 2. 144. Es tommt auf die Natur der fich jedoch be welche die Dame in dem Geschäfte leistete. War von Gappa fortgegangen, um fich, wie er angab, nach Hause balerin, Kaifiterin, Verkäuferin oder leirete fic Abg. Lüben

zu begeben; der Moro muß deshalb in der Nacht zum 22. Januar 1884 geschehen sein. Die Sachverständigen behaupten, daß die künstliche Berstückelung der Leiche eine mehrstündige daß die fünftliche Berstückelung der Leiche eine mehrftündige Operation erfordert habe. Da nun in jener dunklen Januar Nacht ein sehr stürmisches Weiter getobt und andererseits am Fundorte der Leiche weder Spuren eines Kampfes noch Blut­fleden vorhanden gewesen, so behaupteten die Sachverhändigen, baß die That im Dorfe selbst verübt worden sei, und daß der Mörder die Leiche erst nach vollbrachter That an den Fundort ge­schafft habe. Da die Umstände einen Raub oder Luftmord voll­ftär big ausschließen, auch nichts dafür spricht, daß Jemand auf den 14jährigen Knaben einen solchen vaß gehabt habe, der ihm zu einer solch entseglichen That Veranlassung pab, so murde sehr bald die Beschuldigung laut: die Juden baben den Mord bes gangen, um an den Osterfeiertagen Cortstenblut zu haben. Diese Beschuldigung erbielt durch die damals in der Sturczer

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oft, wenn alle

männische Dienste, fo mußte thr 6 Wochen vor at verbleiben Ralenser quarta's gekündigt werden. War fte Gewenum zu empfel

z. B. zum Anprobuen der Sachen bestimmt,

fo bat

ip: uch aut 14, ige Ründigung. Am besten ift c

Die Sache mit einem A walt desprechen.

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R B. 1) Das Gericht erfordert bet Einreichu Klage einen Roiter vorschuß. 2) Der schuldige Koften des Rechteft eits. 3) Beide Theile werden bruchs beft aft. Die höchne Strafe ist 6 Monate

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83. 51

Am Tische

langt en Jeo die Großjährigkeit. Personen weiblat chard. Lauterjung. Mit dem vollendeten 21. Lebent schlechts b dürfen bis zum vollendeten 24. Lebensjahre Die Berathun Sie fönnen, wenn Sie diese Zustimmung nicht erballage nie nach beirathung der Zustimmung des Vaters beam. De umwollen in threm Erbrechte auf die Hälfte des Pflichttheils gef Gegend verbreitete Brochure über den Tisza- Esslarer Prozeß, Unterthanen verband ist nicht nothwendig; ebensowen egorien eindid Moabit , Bandelstr. Ihre Aufnahme in den trag Penzig

und ferner durch Bücher wie: Brauchen die Juden Christen

schaffen der Führungsatteste.

Sronueim in Berlin . Drud und Bering non War Babing in Berlin SW., Beuthstraße 2.

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Belle

ßten Bollscze