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Blut
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vorschreibt. Präs.: Kannten Sie den Knaben Cybulla?- Angell.: Ja wohl. Präs.: Betrieb Cybulla einen Handel? Argell.: Er war bloß bei seinem Bater.- Präs.: Er soll mit Biegenfellen gehandelt haben. Angefl: Das fann sein. Präs.: Ist Ihnen der Knabe vielleicht einmal beim Handel in die Quere gekommen?- Angell.: Nein.- Präf.: Handelten Sie nicht auch mit Siegenfellen?- Angell.: Nein.- Präs.: Schlachteten Sie nicht bisweilen eine Biege?- Angell.: Wenn ich eine Biege billig kaufen kann, allerdings. Bräs.: Wann haben Sie den Knaben Cybulla zum legien Male ges sehen? Angell.: Am Sonnabend vor dem Morde. -Präs.: Sie werden nun beschuldigt, den Knaben Cybulla ermordet zu haben? Angell: Ich fize hier ganz unschuldig. Bräs. Sie behaupten also, Thr Gewissen ist rein, Sie sind der Mörder nicht.- Angell.: Ich bin unschuldig. Auf weiteres Befragen des Präsidenten erzählt der Angeklagte: Am 21. Januar 1884 fuhr ich mit dem Altfizer Rzanicki über Land, um ein Rind zu faufen. Gegen Sonnenuntergang tamen wir nach Sturcz und gingen in das Sienzel'sche Gaftlokal. Dort tranten wir mehrere Schnäpse und tranten so lange, daß ich betrunken wurde. Ich war schließlich so sehr angetrunken, daß ich meine Befinnung verler. Ich weiß deshalb nicht, wann wir nach Hause gegangen find, ich weiß nicht einmal, ob ich mich an jenem Abend beim Schlafengeben selbst entkleidet habe. Rzanidi übernachtete bei mir. Am folgenden Morgen hörte er von der Auffindung der Leiche des Cybulla.- Präs. Haben Präs. Haben Sie fich die Leiche angesehen?- Angell.: Nein, ich kann über haupt keine Leiche sehen.- Präs.; Sie sollen direkt aufgefordert worden sein, fich auch einmal die Leiche anzusehen?- Angell.: Das ist richtig, ich bin aber zu weich, ich fann teine Leiche fehen.- Präs.: Es wurde Ihnen noch gesagt: ein Fleischer, Der Thiere schlachtet, muß doch auch menschliche Leichen sehen tönnen?-Angefl.: Jch fann feine Leichen sehen, ich könnte mir nicht einmal die Leichen meiner Kinder ansehen. Bräs.: Nun, Sie sollen einmal Jemandem ein großes Schlachtmeffer ich gezeigt und dabei geäußert haben: damit tönnte Blute mit ruhigem einen Menschen Schlachten und fogar sein trinken? Angeti.: Das Angell.: Das ist nicht wahr. Präs.: Das werden aber hier mebrete Beugen befunden! Angell.: Wenn ich es gesagt haben sollte, dann tann ich es nur im Schers gesagt haben.- Präs.: Nun, ein fittlicher Men ch nacht derartige Aeußerungen auch nicht im Scherz. Angeklagter zudt die Achsein. Präf: haben Sie eine Ahnung, wer wohl der Mörder sein könnte?- Angefl.: Nein. Präs.: Richtete fich nicht der Verdacht gegen bestimmte Bersonen oder gegen eine gewisse Bevölkerungsklasse? Angell.: Ja. man sagte im Allgemeinen, die Juden find es gewesen. Präs.: Sie sollen diesen Verdacht zuerst ausgesprochen und fich in dieser Beziehung sehr rübrig gezeigt haben? Angell.: Das ist nicht wahr, ich habe blos gesagt, die Juden werden es wohl gewesen sein, weil die allgemeine Volksstimmung den Juden die Schuld zuschob.- Auf weiteres Befragen des Präsidenten bestreitet der Angeklagte, bei der Obduktion der Leiche erschroden zu sein, als ihm der Befizer Hoffmann sagte: durch das Photographiren des Auges des Ermordeten fönne man die Persönlichkeit des Mörders feststellen. Ebenso wenig sei er erschroden, als sich die Meinung verbreitete: Der Mord lönne den Umständen nach nur von einem Arzte oder einem Fleischer verübt sein.- Präs.: Sie sollen nun am Morgen des 21. Januar 1884 von einem Arbeiter Mantowsti mit einem Sad auf dem Rücken auf dem Wege nach Diftet getroffen worden sein. Mantowitt habe geglaubt, es befinde fich zunächst ein Kalb in dem Sacke, er habe aber einen Menschentopf hervorschauen gesehen. Angefl.: Das ist eine Lüge, ich tenne den Mantomšti überhaupt nicht, ich habe ihn zum erstenmale gesehen, als er mir auf dem Amtsgericht zu Kulmsee vor. gestellt wurde. Auf weiteres Befragen stellt der Angeklagte auch in Abrede, bei der Mutter des Mantowali gewesen zu fein oder in irgend einer Weise versucht zu haben, auf sein Beugniß auszuüben. Den Einfluß Billingti fenneler wohl, er fei jedoch schon lange vor dem 22. Januar 1884 nicht mehr mit dem selben zusammen gekommen. Danach ist das Inquifitorium beendet. Der erste Zeuge, Bauersfohn Dubiella erzählt, in welcher Weise er am Morgen des 22. Januar 1884 die Leiche gefunden habe.- Amtsvorsteher Ernst( Sturcs) bestätigt diese Befundung und bemerkt auf Befragen des Präsidenten: das Dorf Sturca zähle etwa 2000 Einwohner, darunter etwa 50 jüdische Seelen. Die übrige Bevölkerung sei faſt ausschließlich Latholisch. Der Verdacht der Thäter fchaft Tentte fich zunächst auf die Jaden und zwar Speziell auf Den Handelsmann
Der Saalschloßbrauerei zu Giebichenstein ein ihnen von den Chefs der Fabrik gegebenes Feft. Daffelbe war im vollen Gange, die Kapelle der Arbeiter spielte gerade ein Konzertstück, als plöglich vom Eingange des Gartens her laute Trompeten töne hörbar wurden; ein Trompetertorps marschirte heran und. ibm folgten paarweise eine Reihe Studenten und ,, alte Häuser". Es war das Korps ,, Guestphalia", das mit seinen Freunden und alten Herren erschienen war, um einen Theil der Stiftungsfeierlichkeit im Parke der Saalschloßbrauerei zu begehen. Dem Wirth der Brauerei war von diesem Besuche der Studenten vorher nichts angezeigt, er würde sonst vorher gewiß, um einer Kollifton zwischen den Arbeitern und den Studenten die Spiße zu nehmen, eine Abgrenzung für jeden der beiden ihre Feste begehenden Thelle sorgenommen haben. Die Studenten zogen mit ihrem Trompeterkorps eine Kolonnade mitten im Garten, den sogen. Pavillon, und nahmen darin Plat, während ihre Blechmufit eine schmetternde Fanfare ertönen ließ. Das Konzertstück der Arbeiterkapelle wurde natürlich so übertönt, daß die Musikanten aufhörten zu spielen und eine unliebsame Störung des Festes entstand. Die Arbeiter hatten einen ihrer Kollegen, Wilhelm Fries , zum Feftleiter gewählt. Dieser überblickte sofort mit richtigem Verständniß die Situation. Wenn nicht ein Theil den Garten räumte oder irgend welches Kompromis geschloffen wurde, so mußte es zu Reibereien und zu bedenklichen Ausschreitungen tommen. Er eilte daher zuerst zum Wirth und, als er diesen nicht fand, begab er sich mit zweien seiner Kollegen zu dem Pavillon, um fich mit dem Aeltesten des Korps hinsichtlich der beiden Musikkapellen zu verständigen. Dieser Versuch fiel sehr unglüdlich aus. Fries wurde mit Hohn abgewiesen und als er feinem gerechten Merger in einigen Worten Luft machte, die wohl nicht allzu höflich waren, aber auch in feiner Sinficht einen Streit provozirten, schwang der Rechtsanwalt Wipper mann, der die Guestphalen führte, seinen Schirm gegen den Arbeiter, worauf dieser den drohenden Hieb mit seinem Biers seidel parirte. Dabei wurde dem W. etwas Bier in's Geficht gegoffen und nun ging eine furchtbare Prügelei los. Der Korpsdiener nahm einen eisernen Gartenstuhl und schleuderte ihn auf die Arbeiter, die fich mit Stöden, Stuhlbeinen 2c. Alz wehrten. Die anderen Arbeiter ihre Kollegen bedrängt saben, eilten auch fie herbei und die gesammten Angehörigen des Korps, sowie ihre Freunde und alten Herren bekamen fürchterliche Prügel, so zwar, daß fich die Studenten nach der Saale hinab und in ihr Boot flüchten mußten, verfolgt von den mit Recht empörten Arbeitern. In diesem Vorgange eiblidte nun die Staatsanwaltschaft einen Landfriedene bruch, stellte aber bloß die bei der Schlägerei am meisten betheiligten sieben Arbeiter Wilhelm und Hermann Fries, die Brüder Reinhold und Wilhelm Trautmann, den Karl May , Hermann Schmidt und Louis Heinrich unter An flage . Das Landgericht sprach jedoch sämmtliche Angeklagte frei, da es als erwiesen annahm, daß die Störung und damit Der erste Anlaß zum Streit von den Studenten ausgegangen sei und daß keine Zusammenrottung der Arbeiter im Sinne des Gesezes erfolgt sei, sondern nur ein zur Hilfe Herbeteilen der Anderen, als fte sahen, daß drei ihrer Kollegen mit der Studenienschaft in Streit gerathen waren. Gegen dieses frei sprechende Urtheil hatte die fgl. Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht Revision beantragt, und der I. Straffenat verhandelte den Fall am Montag unter Anwesenheit von fünf der frei gesprochenen Arbeiter. Die Revision ward begründet durch Die Behauptung des Staatsanwaltes, der erste Richter der erste Richter habe in seinem Urtheile insofern das Geset Gesez ver legt, als neben er Landfriedenbruchs- Paragraphen diejenigen Paragraphen ganz außer Acht gelaffen babe, welche fich auf Rörperverlegung bezw. Uebertretung des§376 Abs. 3 bestehen. Es seien bei der Schlägerei ge fährliche Werkzeuge( etferne Gartenstüble) gebraucht und es feien blutende Wunden verursacht worden( u. A. fiel ein Rittergute befizer bei dem Rückzuge der Guestphalen über einen Drahtzaun und wurde nun von seinen Verfolgern am hinteren Oberschenkel stark verlegt.) Zudem sei der Einschiffungsort der Studenten von dem Pavillon mehr als 1000 Schritte entfernt, es habe also eine Fortsetzung der Schlägerei bis auf weitere Entfernung stattgefunden, und wenn das Landgericht auch ver neint habe, daß Landfriedensbruch vorliege, so habe es nunmehr gegen die Angeklagten wegen schwerer Körperverlegung verhandeln müssen. Der Reichsanwalt Hofinger beantragte jedoch die kostenpflichtige Verwerfung der staatsanwaltschaft lichen Revision, da das Gesetz durch das freisprechende Urtheil und deffen Begründung in teiner Weise verlegt sei. Die Ar better feten die Angegriffenen gewesen; lediglich um ihrem selbstgewählten Vorstand, dem Wilhelm Fries , in seiner be. Drängten Lage zu helfen, seien die Anderen herbeigeeilt. Es habe ihnen Allen der Wille gefehlt, fich zu einem geiezwidrigen Swede zu vereinigen. Sie hätten den Kampf nicht des Kampfes wegen begonnen, sondern um durch ihn den früheren friedlichen
Dem
Berlauf des Festes wieder herbeizuführen. Das Reichsgericht
erkannte auf Verwerfung der Revision.
Danzig , 22. April. ( Der Sturczer Mordprozeß.) Erfter Tag der Berhandlung. Schon lange vor Beginn der Sigung Drängte eine ungeheuere Menschenmenge nach dem Schwurge. richtsgebäude. Allein verhältnißmäßig nur sehr wenigen Leuten war der Zutritt zu der Verhandlung gestattet, denn das Audi torium ist nur sehr klein. Den zahlreich erschienenen BeitungsBerichterstattern find sehr ungenügende Bläge eingeräumt. Gegen 10 Uhr Vormittags erschien der Gerichtshof, bestehend aus dem Landgerichtsrath Arndt( Präfident) und den Landgerichtsräthen Quehl und Wedekind( Beifigende). Die Staats anwaltschaft vertritt: Gerichtsaffeffor Dr. Preuß, die Verthei bigung führt und zwar als Wahlvertheidiger: Rechtsanwalt Thurau( Pr. Stargardt). Als Dolmetscher fungirt Landge richtssekretär Biotowski. Nach Aufruf der Geschworenen wird Der Angeklagte, ein mittelgroßer, ftailer Mann mit schwarzem Bollbart, in den Saal geführt. Derfelbe macht einen febr guten Einbrud. Nach Feststellung seiner Personalien wird bie Geschworenenbant gebildet aus: Gutsbefit r Klingenberg( Kronenhof), Kaufmann Bape( Danzia), Hofbefizer Grodded( Wonneberg ), Rentier Norgel( Danzig ),
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meinde Vorsteher und Gutsbrfiger Mey( Gemlip), Gute befiger Stolzenberg( Stenbfts), Boftamtsvorfieher Dahms ( Stutthof ), Kaufmann Schacht( Danzig ), Kaufmann Wien ( Danzig ), Direktor Schuntermann( Sabbowig), Rentier Eich hola( Oliva), Hofbefizer Boehlke( Woglaff), und als Ersaz geschworene Mühlen be figer Diegner( Herrengrebin) und Hof befizer Krause( Käsemart). Nachdem der Anklagebeschluß ver lesen ist, bemerkt der Präfident: Angeflagter, wollen Sie fich auf die gegen Sie erhobene Beschuldigung auslaffen? Angell.: Ich beftreite das mir zur Laft gelegte Verbrechen. Pras : Erzählen Sie einmal Shren Lebenslauf.- Angell.: Ich besuchte bis zum vierzehnten Lebensjahre die katholische Schule in meinem Heimathsdorfe Moroschin, Kreis preußisch Stargardt, alsdann habe ich meinem Vater, der einen Bauern hof besaß, in der Landwirthschaft geholfen. In Jahre 1868 lernte ich die Fleischerei und 1874 heirat bete ich. Bwet Jahre nach meiner Verheirathung ging ich nach Amerika , um mir Dort einen befferen Erwerbszweig zu gründen und wenn mir Dies gelungen, meine Frau nachkommen zu laffen. Es glückte mit jeooch in Amerika richt, deshalb tam ich nach etwa zehn Monaten zurück und lebte seit dieser Beit wiederum in Sturcy, woselbst ich die Fleischerei ausübte. Auf weiteres Befragen des Präsidenten bemerkte der Angeklagte: Jch bohl einmal wegen Rö perverlegung und ein zweites Mal wegen Nothzucht in Untersuchung verwidelt gewesen, ich war jedoch in dieser Beziehung vollständig unschuldig, deshalb wurde auch die Antiege gegen mich niederschlagen. Ich trinke wohl gern einmal einen Schnaps, aber ich betcinte mich nicht. Ich besuche die Kirche sehr oft, wie es meine Religion mir Berantwortlicher Redakteur R.
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er habe jedoch keinerlei Verdachtemomente gegen Josefsohn
Behrendt habe sich seines Wiffens noch immer gut geführt; nur wenn Behrendt angetrunken gewesen und das jei nicht felten vorgekommen, habe er im Dorfe Stardal gemacht und alle ihm Begegnenden mit Gewaltthaten bedroht. Der zweite Beuge ist der Vater des Ermordeten, Schneidermeister Cybulla
Der
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Herr Beuge, daß am 21. Januar 1884 Abends vi bei Ihnen gewesen sind. bei Ihnen gewesen sind.- Beuge: Das ist nicht m mein Schwager Mendelssohn aus Neukirch ist an jenes bei mir gewesen. Hier wird gegen 1 Uhr Mittags Bause gemacht. Nach Wiedereröffnung der Sigung der Handlungsgehilfe Cohn, zur Beit fonditionitte, vernommen. Derselbe bestätigt voll Bekundung des Zeugen Bog. Als bei Boß Hausj balten wurde, war in der Bevölkerung von Slunc Juden große Erregung. Einer der vorlautesten, berb als die Mörder besichtigte, war der Angeklagte BeNr. 95. fich auch bei der bei Boß vorgenommenen Hausfu theiligte. Sattler Bobilinski bestätigt im Wesentlid, gaben der beiden Vorzeugen, er behauptet nur im
mit den Efteren, daß die am Abende des 21. Ja Schlangen
bei Boß vorgenommene Waaren Auspadung bis
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8 Uhr gedauert babe, während die Borzeugen beku Als die erf Diese Waren Auspadung bis nach 9 Uhr gebaue Berichterstatter t Frau Boß bekundet ebenfalls, daß die Waaren- Mus Schlangen Temp nach 9 Uhr gedauert babe. Auch Kaufmann mich dennoch weg ( 73 Jabre alt), der ebenfalls vom 22. März bis 12 wegen Verdacht des Mordes verhaftet gewesen, be Depofita der Borzeugen. Er habe in der Nacht 22. Jaruar 1884 feinerlei Unruhe in seinem genommen. Töpfermeister Redermann, der Beit bei Beit bei Boß gewohnt, bekundet: er Nacht vom 21.
nommen.
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fel
B
gebrachten Bereh Deutsche, englisch im allernächsten U Tennen, haben die
Theil von West
herrsche, daß jene zum 22. Januar 1884 gesezt haben, auch nach Hause gekommen und und habe unter Boll wärts verehrt wür Schlafzimmer aufgesucht. Db sonft Lärm im Haut ftaunen feßte, daß wiffe er nicht; er babe jedenfalls feinen Lärm wab lichen Veröffentli Am 23. Januar 1884 fet er mit dem jungen Bot beinahe gar feine Stargard gefahren und in einem Kruge, deffen gletchlaufenden G Jude war, eingefehrt. Bog habe mit diesem Ar eigenen, an den Boß längere Beit in so leiser Weise sich unterbalten, gungen in der U Der Unterhaltung nichts verstehen konnte. Als bald chiedenen Stäm Verdacht des Mordes fich auf die Juden lenite, Boltes, geschweig leife Geip äch aufgefallen. Dienstmädchen Rowale felbe Religion ve sei am Morgen des 22. Januar 1884 gegen 4 Uhr noch der nähere Hochzeit nach pause gekommen und da fie in ihre S Religionssystemer nicht hineinfonnte, so habe fie bei der in demselben famen Ursprung nenden Frau Reimann geschlafen. Raum batte fie einen Stammes begeben, da hörte fte beftig poltern und einen schwa Weise als derjen ftand tief hinunter fallen. Am Donnerstag daraufgebildet worden, Dienst bei Bog verlassen. Sie habe fich gefürchte Anzahl von S Dorfbewobner fämmtlich behaupteten, Die Suben ann. Die vielle Knaben Cybulla geschlachtet; fte wollte deshalb niteligionsformen, Verdachtsmomente habe fie nidiftonaren mit Nur im Biegenstalle waren die 3. B. die Thierr fallen, auf dem furs vorher von ihr gereinigten auch in ſehr verf viele kleine Bapterstückchen zerstreut und die Die Thierverehru bie ftets in ibrer Schlaflammer gestanden, befa weVolles wied schiedenheit doch Morgen des 22. Januar in der Boßschen Wohn Gebiete, wo Leop dem sei vor dem Siegenftaile Blut gefunden wobeilig find, dar dings sei bei Bog einige Beit vorher ein Rind während in Dab Wittwe Reimann: Sie habe viele ber auf eine nich gewohnt und hatte gegen die Familie Bok bis möchte. Der Sc la'ichen Morde nichts auszufezen: die Boß wunbekannt ist, be anftändige Leute. In der Nacht vom 21. zum Bopo. Auf dem 1884 gegen 2 Uhr sei plöglich die Thür aufgeg in Weida , wo habe eine Stimme: Bub" hineingerufen. Sie den sehr zahlrei ihren beider Töchtern sehr erschreckt und habe gebracht wird, Diebe bei ihr eindringen wollten. Etwa eine Raßen. Die von sei das Dienstmädchen Rowalemet: gefommen fo bar, daß die Berkörperungen, Uhr babe fie ein ganz eigenthümliches Geräus Latten im Biegenftalle tönnen unmöglich von den febr mächtigen us geworfen worden sein. Als Herr Bog in den Bi mittelst deffen ni fet ihr sein Benehmen sehr aufgefallen. Lepterer Diejenigen. melo Ea müße ihm jemand einen Schaternad gefpiel würden. Ob mo Amtsvorsteher Ernst: Auf ihn habe es auch den einen Gott gleich macht, als wären die Siegen nicht im Stande ge in Erfahrung bri Latten umzuwerfen.
worden.
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zu
Fräulein Reimann, Tochte eine Unzahl von zeugin : Sie habe in ber in Rede stehenden Nad welch legteren zw ein Geräusch wahrgenommen. Daß das Geräusch böse Gott, die w in jener Nacht herrschenden Sturm verursacht word fo gut, daß man fie nicht. Präs.: Ich habe dabei den Stederman nicht um ihn zu
Don abscheulicher allerlei Lumpent
dacht, der in jener Nacht angetrunken nach haut in Weida und und dabei ein großes Geräusch verursacht hat. Befragen des Piäftdenien bekundet die Beugin: nach dem Moroe habe die Schwester des Herman habe ich den figender oder hod zu ihr gesagt: Möchte man nur lieber bei den fast immer priapi
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Jole
freuen. Von al
Hermann Josefsohn; nicht bei dem Urrechten nach der Spur des Möbe Alsdann erscheint als Beuge der Handelsman Der Kriegsgott B oder gegen irgend eine andere Person wahinehmen tönnen. Josephsohn, 30 Jahre alt. Dieser ist vom 31. Jadeutet, Abua Bo Mai 1884 wegen Verdachts des Mordes verhaftet Auf Befragen des Präsidenten bemerkt der Beuge Mutter alles def mit Brobuften, Fellen 2c, mit dem Knaben ab der auf allen öffe flagten reben den Seugen treten, um feitzustellen, möchte faff bebau niemals aufammengetroffen. Der Bräfident läßt Scheidewegen fte Dem Zeugen an Figur gleicht. Präsidenten bemerkt der Beuge: er fei au 1884 gegen Abend bei dem Bilderbändler gewesen und etwa gegen 7 Ubr, es tönne gewesen sein, nach Hause gegangen. Er habe Nacht nicht ausgekleidet, da bis spät Nachts eine feft geschlafen, daß er das Ausziehen vergeffen habe.
aus Sturcz. Er belundet, wie die meisten Seugen mittels Dolmetscher: Sein ermordeter Sohn sei 14% Jahre alt und ein förperlich sehr entwidelter, im übrigen sehr guter Junge gewesen. Der Knabe sei theils bei einem Bäcker, theils bei
einem Gastwirth, bet letterem mit Flaschenspülen beschäftigt gewefen. Wenn er( 3 uge) eine Biege gefchlachiet, babe jein Sohn Onophrius das Fell verkauft. Db sein Sohn mit den Boß oder Hermann Josephsohn verkehrt, wisse er nicht. Am 21. Januar 1884, Nachmittags gegen 4 ubr, ſei ſein Son 21. Jaruar 1884, Nachmittags gegen 4 Uhr, ſei ſein Sohn von Hause weggegangen und nicht mehr lebend zurückgekehrt.
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beren botanische beilig, und auch durch Schönheit benet user die Bachſtelzen u agunen münden
ber Göttlichkeit. Welche Noll
er vom Wagen gefallen und habe sich arg den Da braucht taum er Wer der Mörder sein tönne, wiffe er nicht. Er habe gehört: legt. Bräs.: Wir werden morgen einen Arzt bo follen es schlaue
fein Sohn soll bis gegen 8 Uhr Abende bei dem Gafihofbefizer Gappa Flaschen gespült haben. Am 22. Jan.1884 habe ihm ein Mann Namens Sprada erzählt: Er habe am 21. Januar Abends
geben seben. Aus dem Boß'schen Hause babe er( Sprada) ben Ruf gehört: Onophri! Dnopbri!" Ob sein Sohn am 21. Ja,
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tunden wird, daß die Wunde am Daumen aud in ihrer Gewalt Weise von einem Rig herrührt. Zeuge Boß be die römischen Au einen Kraben von Gappa herauskommen und bei Boß vorüber- Buftande vom Wagen gefallen sei. Auf Bhat fich auch das Josephsohn am 18. Januar jedenfalls in etwas and wie das Rönigth Staatsanwalts befundet der Beuge, der Finger ha Bomp zu umgebe nuar Geld bei sich gehabt, wisse er nicht. Die Kleidungsstüde Josephsohn, Friederile und Johanna Josephjohn, eine Benachrichti blutet, daher sein Belz mit Blut befl di worden. Wenn großer F tes Knaben waren von geringem Werthe.- Gafthofbestger des Vorzeugen, bestätigen vollständig des legterea der und der Be
Gappa und Knecht Kasperszki bekunden übereinstimmend: Der Ermordete habe am 21. Januar von 5 Uhr Nachmittags
fortgegangen. fortgegangen. Der ermo: dete Rnabe habe wohl zwei Glas Bier getrunken gehabt, im übrigen sei er vollständig nüchtern gewesen. Arbeiter Sprada: Er bale am Aend des 21. Ja nuar einen Anaben bei dem Boz'schen Hause vorübergehen feben und dabei den Ruf: Enovhri! Dnophri! gehört; ob Diese Worte in polnisch jüdisc em Jargon gesprochen wurden, wiffe er nicht mehr. Der Braftvent bedeutet ihm, daß er früher mit voller Bestimmtheit behauptet, die Worte seien in jubisch, polnischem Jargon gesprochen worden.
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thr
21b
leinen Umständer wiffer gewaltthät
bis 8 Uhr Abends Flaschen gespült und set ganz vergnügt fie Nachmittags gegen 5 Uhr zu Josepbsohn gelomme in der Famite Josephsobn verkehrt. Am 21. Janud übrigen Einrichtu Frau Reimann: Sie habe im vergangenen Jap 7 Uhr Abends seien Hermann und Simon Josep Bu einer Beit, n gegangen. Gegen 9 Uhr Abends sei Simon, nichts weniger al bermann wiedergekommen. Hermann habe weder den Europäer vo Abendbrod gegenüber geseffen, noch sei er überbat ibn zwingt, zu S er gegen 7 Uhr Abends fortgegangen, an jenem wollen, irgend Auf weiteres Befragen des Bra Brieftern als fd merki die Beugin, fie sei bis 11 Ubr Abends bei So würde es bei gewesen und lönne mit Bestimmtheit behaupten, daß nicht dagewesen sei. Hermann sei sehr lebhaften Zerade gefährlich erklärt: er habe von dieser seiner Wahrnehmung am 22. Jan. fie hätte ihn in Folge deffen sehen m.ffen. Die Minn ella sei ebenfalls an jenem Abende bei Josephjob pürde sich ganz g Präf: Das wird aber doch auch von mehreren Knabe Cybulla habe ihm häufig Semmel gebracht; das letzte Roschiella an einem anderen Abende bei Josephfobn Beugin: Es ist auch mögli
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Abends Mittheilung gemacht. Cybulla erwidert jedoch, daß dies mehrere Tage später gewesen sei. Es erscheint als Beuge ber zunächft verhaftet gewesene Kaufmann Heim. Boß jun. Der
al fet er am 21. Januar 1884 des orgens bei ihm ge wesen. Daß er am Abende des 21. Januar den Knaben an gerufen, sei urwahr; daß in der Nacht vom 21. bis 22. Januar
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Beugen bestritten?
ift.
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chlecht gegenübe Aehen
auf der S
Die Fetischh Bopo- Gebiets.
Präs.: Soeben haben Sie aber mit voller Bentempeln den beit behauptet: Die Roſchiella sei am 21. Januar
Beugin: Ich habe nicht
bei Jofephiobn gewesen? in seinem Hause große Untube geherrscht, bestreite er ebenfalls. daß es fich um den 21 Januar gehandelt hat.
Gleich nach Auffindung der Leiche habe Behrendt laut ge rufen: Das haben die Juden gethan! Am 23. Januar fei er( Beuge) vernommen worden. Die bei ihm vorgefundenen Blutfloden, Blutklumpen 2c. erffären fid aus dem Umstande, daß er bisweilen in seiner Behausung Vich geschlachtet habe. In seinem Biegenftalle sei in der Nacht vom 21. Jum 22. Januar allerdings der Ständer umgeworfen gewesen; diesen
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iches, nur sehr
Brmige, bloß ei
und auch eine A
anderer Tag fommt doch aber gar nicht in Frage, wohnhausäh fich vielleicht auch bezüglich des Hermann Jole mir der Butritt Beugin: Neir, ich weiß mit voller Bestimmtbelt, ba nachdem er gegen 7 Uhr Abends fortgegangen,
bie 11
ift
Dagegen, in die Durch reichliche
gen,
die fich
welcher Zeit ich fortging, nicht wiedergelommen Briefter, hineing Dernommenen Geschwister des Hermann Josephfobnb ihren Behauptungen; eine Gegenüberfellung
Derfelben
ober
bereits etwas morschen Ständer haten jedenfalls die Biegen Beugin Heimann fübit au feinem Erfolge. Die Si Absas rin
umgeworfen. Mit Jofeffohn sei er nicht befreundet gewesen. -Staatsanwalt: Es ist die Behauptung aufgestellt worden,
hierauf gegen 5% Uhr Nachmittags auf Donnerstag 2
vertagt.
Gronuein verlin. Drud und Berlaga con ar Babing in Balin SW.. Beutiftraße 2
Ates eine Bal
auch et