t in einem verbindlic einem Gebu

Antrag,

Parlamentarisches.

- Der Abg. Windthorst hat, unterstüßt vom Ben­um, folgenden neuen Antrag im Landtage eingebracht: Die Erwartung auszusprechen, die königliche Staatsregierung olle in Ausführung der vom Hause der Abgeordneten am leggebusbar 5. April 1883 gefaßten Resolution dem Landtage nunmehr

88.

d

-

ftion der bestehenden Kirchenpolitischen Gesetzgebung vor­isordnungen." gen." Herr Windthorft wird nicht müde, seine abgelehnten u wird nträge immer zu wiederholen; trozdem am Mittwoch die tajorität des Hauses die Anträge des Bentrums niederstimmte, nverändert äfentirt der gewandte aalglatte Führer dieser Bartet schon er§ 75, wieder einen neuen Antrag. Aussicht auf Annahme hat der der Berntrag natürlich nicht, aber es giebt wieder eine große Rul tampfdebatte und das ist den Antragstellern vorläufig die Des Are auptsache. Die endliche Beseitigung der Ausnahmegeseße ist n Verlangen, welches wir für durchaus gerechtfertigt halten. bittet um Dem Bentrum würde oadurch nicht nur der Nimbus des överschen ärtyrerthums, sondern auch der Einfluß auf die Wähler enommen und damit wäre sein Berfall beftegelt. telle Nadri ie Wahl ehe zum Provin

Lokales.

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b. Prattisch. Auf dem großen Grundstück in der Brücken­nister set btraße, welches jezt bebaut wird, finden große Erdausschachtungen andbest tatt. Man hat sich aber hier von dem üblichen Karrsystem manzipirt. Das ganze Terrain entlang hat man Schienen e in der tränge gelegt, welche fich auch über die Kähne am Ufer er­ich zu provostrecken, in denen die Erde verladen wird. Und auf diesen rhannover Schienen laufen Ripplowries, welche ganz andere Quantitäten ichen Interde fortschaffen, als die gewöhnlichen Handfarren. Praktisch e daß der Ghag das wohl sein, was machen aber nun die Leute, die sich Denngleich bisher mit Sandlarren ihr Brot verdient haben? Sie tönnen Tandtages die Hände in die Taschen steden und zusehen Db fte das uch praktisch" finden. Das erste Gewitter dieses Jahres hat uns der vorgeftrige erauf gene ionen burd bend gebracht. Nach einem Tage sommerlich heißer Tempe atur, die fich gegen Abend zu windstiller Schwüle erhöhte, zog Gefeßentsich am westlichen Himmel, nach Sonnenuntergang, ein braun­in der Prothes Gewölt zusammen, welches sich von Minute zu Minute nehr verdichtete und dabei mit großer Schnelligkeit am Hori 5, die Bonte sowohl wie auch gegen den Benith ausbreitete. Die intreten, fo Trockenheit der letzten Wochen hatte in der Umgegend Berlins  allenthalben Sand und Staub zur vollsten Geltung gebracht. des BrovinDas rings in der Frühlingsnatur springende und teimende Don Raffleben hatte noch immer gezögert, fich mit rechter Freudigkeit zu Delve   ballen entwickeln, und Alles lechste nach dem Wollensegen, der mit icht entiones Jubels Donnerschlägen" nunmehr endlich in Fülle herab Tag nicht trömen zu wollen schien. Gegen halb 8 Uhr flammten in der

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gegeben

wag nicht Boltenwand am füdwestlichen Himmel die ersten Blige auf, bald gefolgt von furzen, züngelnden Strahlen im Westen und ennt, wen

die der cordwesten; gleich darauf begann das Leuchten auch im Süden,

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und da fich inzwischen der ganze Himmel dunkel bezogen hatte, eilte alles Lebende unter Dach. Starke Donnerschläge rollten Sim Westen und gleich darauf im Benith. Im Süden, über Tempelhof  , Mariendorf  , Lantwis, auch über Steglig und so weiter gingen bereits starte Regengüffe bernieder; die Blige aucten heftiger und häufiger; jest begann der Regen auch über Berlin  , allein aus bereits so dünn und locker gewordener Wollenschicht, daß der gestern im zweiten Biertel stehende Mond hell hindurch zu scheinen vermochte. Das Gewitter war in der Eile über Berlin   hinweggezogen; um 8 Uhr war der esprochen westliche Himmel schon wieder wollenlos, während im Often oner pla allerdings nachtschwarze Wolkenmassen lagerten. Die schöne nur auf Verheißung hatte fich, wenigftens für unsere engere Umgebung, be rung ber nicht erfüllt, allerdings haben selbst die wenigen Tropfen ge­Brovingen nügt, Gras und junges Laub über Nacht grüner und frischer erscheinen zu laffen. Der Süden der Mait jedoch muß, der Die Regis Ausdehnung des Gewitters nach zu urtheilen, besser bedacht Mitglie worden sein.

feft

Wahltreil In der vorgestern beendeten Ziehung der großen blehnung Berliner   Pferde Lotterie fielen auf nachstehende Nummern fol gende Hauptgewinne: Nr. 111 686 Viererzug; Nr. 90 479 Der Vorlage Jucker Equipage, 4spännig; Nr. 144 532 Landauer, 3spännig; Nr. 49 463 Vittoria Chaise, 2spännig; Nr. 5394 und 68 780 Covinzialve Phaeton; Nr. 124 695 und 14 314 Pischwagen; Nr. 11 790 Roupé; Str. 116 595 Dogcart; Nr. 28 428 und 28 829 Bonny­erbände lwollende Equipagen. a. Ein grober Unfug, welcher den Pferdebahnverkehr Vertretung ren, vom empfindlich stört, ist in den letzten Tagen wiederholt auf der Man solle welche darin ein Vergnügen suchen, die herannabenden Wagen burch große Steine, welche fie auf die Schienen legen, aufzu Deigern, wal ut, bei ihr balten oder gar aus dem Geleise zu bringen. Als neulich ein man möge Rontroleur noch rechtzeitig mehrere Steine auf dem Geleise bes

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mertte und fte auf das Straßenpflaster warf, prallte einer der Steine vom Pflaster so heftig ab, daß er den Knaben, der in

Mühlhausen  . M. bestieg in der Markgrafenftraße einen Dm nibus der Linie Hallesches Thor- Schönhauser Thor. Kaum auf dem Verdeck angekommen, wurde er von dem Aft eines vor dem Hause Mattgrafenstraße 19 stehenden Baumes erfaßt und auf das Trottoir geschleudert, wodurch er eine schwere Wunde am Hinterkopf und anscheinend nicht unerhebliche innere Ber­legungen davon trug. Nachdem ihm in der gegenüber belege nen Sanitätswache ein Nothverband angelegt worden war, wurde M. nach seiner Wohnung überführt.

N. Ertrunken. Bei einer Wasserfahrt auf der Havel  ftürste gestern Nachmittag der 14jährige Sohn des Rentier Sch. in Potsdam   bei der Durchfahrt unter der dortigen Eisenbahn brüde ins Waffer und ertrant. Die vier im gleichen Alter fich in dem Kahn befindlichen Freunde des Verunglückten be mühten fich vergeblich denselben zu retten. Erst am andern Morgen gelang es mehreren mit ihren Rähnen dort vor Anker liegenden Schiffen, die Leiche des Ertrunkenen an derselben Stelle, woselbst der Verunglückte ins Waffer gestürzt, and Land zu ziehen.

Gerichts- Zeitung.

-y. Ein Einbruchsdiebstahl wurde gestern Abend in der Wohnung der Schauspielerin Frl. Trautmann vom Deutschen  Theater ausgeführt. Als Frl. T. mit ihrer Mutter von einem Spaziergange Abends gegen 9 Uhr nach Hause, Refselstr. 17 part., zurüdfebrte, fand sie ihre Wohnung geöffnet und einen unbekannten Mann eben beschäftigt ein Bündel mit Kleidern zum Fortschaffen bereit zu machen. Der ertappte Dieb warf das Bündel zum Fenster heraus und folgte dann auf dem selben Wege, leider entfam er mit der Beute, bevor die er schreckten Dame zu fich tamen. Es stellte sich heraus, daß der Schreibtisch des Frl. T. erbrochen worden war und vermißt die Bestohlene außer einer Anzahl Schmucksachen und baarem Gelde ihre sämmtlichen Werthpapiere.

P. Bei Revision der Wechsel- Protest- Atten eines Ge richtsvollziehers, die durch den Stempel Fislus vorgenommen worden war, stellte sich heraus, daß auf der in den Atten be. findlichen Kopie eines im Jahre 1882 gezogenen und hinterher protestirten Wechsel über ca. 400 Mt., bie im übrigen vollgiltig vorhanden gewesene Wechsel- Stempel- Marke nur unvollständig und den Vorschriften des Wechselstempelsteuer- Gefeßes entgegen taffirt war. Das Datum der Verwendung war nur durch die Bahl 1. ausgedrückt, sonft fehlte jede nähere Bezeichnung der jenigen Firma, die die Marke verwendet, in der Bildfläche der Lepteren. Es war daraufhin gegen den zur Abstempelung des Wechsels Verpflichteten, Fabritbefizer Baswiß zu Charlottenburg  ein Strafverfahren vor dem Schöffengericht zu Charlottenburg  wegen Wechselstempel Hinterziehung eingeleitet worden, welches mit Freisprechung des Angeklagten geendet, da das Gericht auf Grund der Aussage des qu. Gerichtsvollziehers einen Frrthum bei Anfertigung jener in den qu. Protest- Atten be findlichen Kopie des Wechsels nicht für ausgeschloffen erachtete. Die Königliche Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entschei dung das Rechtsmittel der Berufung ein und gelangte die Sache am 23. b. M. vor der Straflammer, des Landgerichts felben Ansicht wie das Gericht erster Instanz und erkannte auf nochmals zur Entscheidung. Die Strafkammer war jedoch der theiligten Kreise wichtiges Präjudiz als geschaffen zu betrachten Bestätigung des freisprechenden Urtheils, womit ein für die be sein dürfte.

neten, Direktor Dr. Friedrich Goldschmidt erhobene Privatklage resp. um von dem Lestern gegen den Ersteren erhobene Widerklage. Der Klage liegt eine Aeußerung des Beschul Digten über den Privaitläger dahin, daß derselbe sich gegen ihn eines Erpressungsversuchs schuldig gemacht habe, und ber Widerklage drei Briefe des Privatklägers, der erste vom 6. D tober v. J. an den Beschuldigten, der zweite vom 12. Nos vember v. J. an den Verleger der Bresl. Zeitung", Herrn Dr. Sion und der dritte vom 13. März cr. an das Präs fidium des preußischen Abgeordnetenhauses zu Grunde. Bur Erlangung eines ausreichenden Verständnisses des frags lichen Thatbestandes ist es nothwendig, daß

"

wir auf die Vorstadien der Bekanntschaft der streitenden Parteien zurückgehen. Der Privatkläger war bis zum 1. April 1882 Rebatteur der Landsberger 8tg.". Seine Schwägerin wandte fich im Februar deffelben Jahres an Qerrn Dr. Stlared, damit derfelbe dem p. v. Beberzany in Berlin   eine paffende Stelle verschaffe. Dr. Stlared, der zweiter Vorsitzender des Berliner   Handwerkervereins ist, ersuchte den Beschuldigten, der bekanntlich als erster Vorftgender in diesem Verein fungirt, seinem Protegee v. P. Beschäftigung zu geben, womit sich der felbe nach einigem Bögern einverstanden erklärte. Am 25. Februar tam der Privatkläger nach Berlin   und wurde an demselben Tage dem Dr. Goldschmidt vorgestellt, der ihn als literarischen Hilfs arbeiter bei fich beschäftigen wollte, wenn eine Probearbeit über das Unfallversicherungsgesetz zur Zufrieden heit ausfalle. Die daraufhin geleistete Arbeit befriedigte den Beschuldigten, und trat derselbe darauf mit dem Privatlläger in Geschäftsverbindung. Ueber die Art der Thätigkeit des Letteren bei dem Erfteren divergiren die Anschau ungen derselben auf Das Allerentschiedenste. Gold schmidt behauptet, daß v. P. nur sein Privatsekretär gewesen sei, welcher den ihm übergebenen literarischen Stoff zu fichten und zur weiteren Aus rbeitung durch ihn zusammenzu ftellen hatte, während v. P. dementgegen seine Eigenschaft als eines Brivatsekretär des Beschuldtgten entschieden bestreitet und anführt, daß er für denselben selbstständige geistige Arbeiten zu fertigen hatte, welche derselbe alsdann als die seinigen aus geben sollte. Für eine Broschüre sei ein Honorar von 200 Mart, für eine Reichstagsrede ein solches von 100 Mt. und für einen Vortrag, der im Handwerkerverein gehalten wurde, ein solcher von 50 Mt. und außerdem vereinbart worden, daß zur Drudlegung der Vorträge seine Genehmigung einzufordern und ein Honorar von 200 Mart zu zahlen sei. Der Be schuldigte stellt eine solche Vereinbarung in Abrede. Unter Der dem Privatkläger vom Beschuldigten in Auftrag ge gebenen Arbeiten befand sich auch eine, durch welche aus dem kleinen Berg ein Vortrag über Freiherrn von Stein" aufammengezogen werden sollte. Als der Privat läger dem Beschuldigten seine Arbeiten darüber vorlegte, erfuhren sie seitens desselben einen heftigen Tadel, und er er hielt nur ein Honorar von 40 Mt. dafür, 10 Mt. weniger, als für einen Vortrag verabredet worden sein sollte. Sm Herbst 1884 fand der Privatfläger im Berl. Tagebl." eine Besprechung der im Verlage von Springer   erschienenen Broschüre Vortrag des Dr. Goldschmidt über den Freiherrn v. Stein, gehalten im Berliner   Handwerker- Verein, Preis 1 Mt. Er legte fich ein Exemplar davon zu und will nun im Wesent lichen eine Uebereinstimmung der Broschüre mit seinem Driginal Privattläger das bereits am Eingang erwähnte Schreiben vom manuskript gefunden haben. In Folge deffen richtete der 6. Dktober v. J. an den Beschuldigten, in welchem er demselben ob der unbefugten Benugung seines Manuskripts zu der bes regten Broschüre zur Rede ftellte und von einem ,, literarischen Vergehen" sprach. Am Schlusse des Schreibens war die Differens des Honorars von 40 Differenz des Honorars von 40 und 200 Mart, also von 160 Mart, gefordert. Dr. Goldschmidt war über den Empfang dieses Schreibens äußerst bestürzt und legte baffelbe feinen Freunden dem Eisenbahndirektor a. D. Schrader und dem Redakteur der Frankfurter Beitung" Dr. Stein zur Beurtheilung vor. Beide gewannen nach der ihm vom Bes schuldigten gemachten Darstellung des Verhältnisses desselben mit dem Briefschreiber den Eindruck, daß es auf eine Erpressung abgesehen sei, und legterer rieth sogar, gegen v. P. wegen dieses Briefes gerichtlich vorzugehen. Der Beschuldigte ließ. denselben aber nur wegen des Vorwurfs des literarischen Vers gebens vor den Schiedsmann laden und stand, nachdem ihm ber Bellagie versichert, daß er nur von einem literarischen Vers geben gesprochen, von der Klageerhebung ab. Der Privatkläger batte in dem inkriminizten Schreiben davon gesprochen, die Beurtheilung, ob ein unbefugter Nachdruck vorliege und der Beschuldigte aur Bablung verpflichtet sei, einem Ehrenrath au überreichen. In denselben einzutreten hat er auch den Direktor Schrader ersucht, und dieser lehnte dies Anfinnen mit der Mo tivirung ab, daß er nach der von Dr. G. erhaltenen Dar ftellung die Ueberzeugung gewonnen habe, daß es lediglich auf eine Erpressung abgesehen sei. Hierdurch erhielt der Kläger   Kenntnis von der ihm vermeintlich zugefügten schweren Beleidigung des Privatklägers, durch die ihm seine Existenz erheblich erschwert worden set. Die beiden anderen Mitgliedern des Ehrengerichts waren die Chefredakteure der Voff. 8tg." und ,, Bolts- Big." Dr. Stephany und Dr. Phillips. Dieselben begutachteten nach dem ihnen vorgelegten Material übereinstimmend, daß für die Broschüre das Manuskript des Klägers in einer nicht üblichen Weise gebraucht worden sei. Die Herren waren aber weder als ein Ehrengericht noch als ein Schiedsgericht zusammenge treten und hatten deshalb auch die Buziehung des betheiligten Dr. Goldschmidt unterlassen. Nun erschien in der Nummer vom 19. und 20. Oftober pr. im Münchener Fremdenblatt" unter der Ueberschrift Goldschmidts Reichstagsreden" eine Korrespondenz, in welchem behauptet war, daß Goldschmidt sich alle seine Wahlreden im Wohlau- Nimpsch- Strehlenauer Wahl freise von dem Journalist B. habe verfaffen und dann auswendig gelernt habe. Im Weitern waren dann alle Vorgänge, die hier in Frage tommen, im Sinne des Privatklägers wiedergegeben und wahrheitswidrig behauptet, daß Goldschmidt P. Abbitte ge leiftet habe. Diese Artikel, die so kurz vor dem Wahltermin erschienen, machten begreiflicherweise ungeheures Aufsehen, und es mußte der deutsch  - freiftr.nigen Partei resp. deren Leitern daran liegen, eine Entgegnung im Wahlkreise des Goldschmidt bekannt zu machen. Diese wurde denn auch telegraphisch abgelaffen, zugleich fandte aber der Berichterstatter der ,, Bresl. 8tg." dieser eine energische Richtigstellung auf telegraphischem Wege ein. In derselben wurde der Urheber der in dem Münch. Frdbl." enthaltenen Korrespondenz ein heruntergekommener Journaliſt" genannt. Diese Rundgebung veranlaßte wiederum den Private fläger, welcher der Meinung war, daß fie von dem Beschul bigten herrühre, einen Brief an den Verleger der Bresl. 8tg." Dr. Lion abzulaffen, in welchem die Angaben der Korrespondens im M. Frobl" aufrecht erhalten und ergänzt wurden, und endlich richtete der Brivatkläger ein ähnliches Schreiben an bas Präsidium des Abgeordnetenhauses. Is Motto hierher giebt er an, daß er damit bezweden wollte, bei dem Beschuldigten feine Immunität als Abgeordneter zum Ausschluß zu bringen, damit er möglichst schnell zu seinem Rechte gelange und feine Eriftena wieder erhalte, die ihm durch die Vorwürfe des Gold schmidt vollständig untergraben worden set. Der Privatkläger pläbirte auf strenge Bestrafung des Beschuldigten, während beffen Bertheidiger, Juftigrath Saße, ausführte, daß sein Man bant lediglich berechtigte Intereffen wahrgenommen habe. Da gegen beantrage er, den Privatkläger wegen der dem Gold Schmidt zugefügten Beleidigungen mit einer Freiheitsstrafe zu belegen. Der Gerichtshof sprach den Beschuldigten vollständig frei und verurtheilte den Privatkläger und Widerbeklagten mit Rüdficht auf seine große Aufregung nur zu einer Geldstrafe, bie er auf 250 Mt. bemaß. Derselben wurden 25 Tage Ges fängniß fubftituirt.

8. Die gefallene Jugend in Plößensee. Es ist kein fehr erbauliches Stapitel, mit dem wir uns hier beschäftigen wollen, aber es ist ein interessantes und auch lehrreiches Das Kapitel von der gefallenen Jugend in Plößensee. Be tanntlich sett fich das Strafgefängniß von Plößensee aus drei Theilen zusammen, welche zur Aufnahme von drei verschiedenen Kategorien von Verbrechern dienen. Der Haupttrakt des Se­fängnisses mit seinen schier endlosen Korridoren und seiner Un zahl von Thüren und Fenstern nimmt diejenigen erwachsenen Gefangenen auf, welche in Gemeinschaft mit anderen gleich gearteten Verbrecher Elementen die Strafzeit in großen ge meinschaftlichen Arbeits- und Schlafsälen zubringen. Der zweite Theil ist der sogenannte Jfolir- und Mastenflügel. Dieser Theil des Gefängnisses besteht nur aus einzelnen un zusammenhängenden Bellen, in deren jeder nur ein einziger Häftling Blaß findet und zwar wird bei Unterbringung in diesem Flügel hauptsächlich auf schwere, au längeren Freiheits­ftrafen verurtheilte Verbrecher Bedacht genommen, von deren einsamer folithaft man sich theils Befferung der Gefangenen, theils aber auch den Vortheil verspricht, daß durch den ſtrengen Abschluß dieser gefährlichen Elemente die weniger gefährlichen vor einem ihnen schädlichen Umgang bewahrt bleiben. Oft werben aber in ten foliflügel auch solche Gefangene gesteckt, deren erster Fehltritt eine begründete Aussicht auf Befferung gestattet, und die unerkannt und ungekannt thre erste Strafe abbüßen wollen und die man vor der ver schüßen will, welche ihre im Gefängniß geschlossene Bekannt mögen der Erfteren fortzuseßen trachten. Der dritte Theil des Gefängnises ist der an der Nordostseite völlig isolirt ge­

agen prin der Nähe stand und den Unfug verübt haben sollte, am Kopfe hängnißvollen Bekanntschaft mit profeffionellen Verbrechern

De verlegte. Auch heute Vormittag waren auf derselben Strecke

die sam auf beiden Seiten der Schienen Steine gelegt, die vom Kutscher schaft auch außerhalb desselben zur Gefahr an Ehre und Ver En, die Reg nicht bemerkt worden und eine Entgleisung zur Folge hatten.

eibehörden

a. Im Juli v. J. waren bei den Nowac'schen Eheleuten

e Regierung in der Großen Frankfurterftr. 46 aus der Entresol- Wohnung legene, von gärtnerischen Anlagen umgebene sogenannte Jugend es Bederselben, während deren Abwesenheit, Werthpapiere im Be es auszutrage von über 3000 Mart gestohlen worden, welche in einem Ben: funter dem Bett versteckten Kasten verwahrt gewesen waren.

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Verbrecher internirt, welche das 18. Lebensjahr noch nicht über­schritten haben. Auch hier herrscht strenges Jolir- Syftem. Jeder Gefangene hat seine eigene Belle inne, innerhalb deren er seiner ihm auferlegten Gefängnißarbeit obliegen muß und die er nur zum Swede des täglichen einstündigen Spazier ganges, oder sobald der Kirch oder Schulgang dazu Ver anlaffung giebt, verlassen darf. Alsdann sett er seine mit einer Tuchmaste versehene Müge auf und es ertennt ibn Niemand. Auch der Name des Gefangenen bleibt selbst dem Aufseher unbekannt. Jeder jugendliche Gefangene trägt die Nummer seiner Belle und mit dieser wird er anges

Bwei Tage darauf wurde im Friedrichhain der wegen Dieb­ftabls mehrfach vorbestrafte Schloffer Stade   festgenommen, in deffen Notizbuch ein Nummernverzeichniß der den N.'schen Ehe enthalten gestohlenen Werthpapiere auch r ebenfalls befand sich Stade   im girta 200 Mart Befit von Er bes Untersuchungshaft gebracht. trag, der ftritt, an dem Einbruchsdiebstahl sich betheiligt zu haben. und gab an, daß das Nummernverzeichniß ihm von den beiden als Einbrecher bekannten Personen Dutowelt und Brunkow beffitiche übergeben worden sei, welche auch den Diebstahl bei den N.'schen Eheleuten ausgeführt hätten. Stade   wurde wegen Betheiligung an dem Verbrechen in haft behalten, während die Kriminal polizei längere Beit vergeblich nach den beiden genannten Rom 3; durch plizen forschte. Endlich im Herbst v. J. wurden beide ermittelt ſehen und zur Haft gebracht. Dukowski und Bruntow bestritten, den

Die bier Kreifen Citglieder

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Ortsbürg Diebstahl ausgeführt zu haben und sie wollten fich auch gegen

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über der fte überführenden Aussage des St. zu einem Geständ niß nicht verstehen. St. wurde hierauf wegen hochgradiger Schwindsucht aus der Untersuchungshaft entlaffen, aber anstatt 8 wünscht fich zu Bett zu legen, führte Stade   seine frühere herum­neinerseits ftreifende Lebensweise fort, und als er später im Interesse der Untersuchung wieder verhaftet werden sollte, war er nicht mehr aufzufinden. Das Gericht mußte demzufolge gegen die verhaf teten D. und Br. den Termin zur Hauptverhandlung ansegen

Raffeler Rom

ich im Wefe

einzige und auf die gleichzeitige Abuttheilung des St. verzichten. on unrichtig an, bei welcher der mit den Recherchen betraute Kriminalfom t in dem miffar, welcher als Beuge vorgeladen war, beantragte, die Ver

Gestern stand nun die Hauptverhandlung gegen D. und Br.

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Dem Abg

Bbandlung zu vertagen, da er Aussicht habe, den gesuchten St. baldigft zu ermitteln. Diesem Antrage wurde stattgegeben. Noch an demselben Tage wurde Stade   in der Weinstraße, in

he Landrath

echt haben der Wohnung einer Wittwe, hinter einem Bett versteckt, er die Borfchlmittelt und festgenommen, worauf seine sofortige Ueberführung

usnahmen

n; bie Abfti

e. Flir ben

nach Moabit   erfolgte.

Ein ruchloser Gräberfrevel ist auf dem Invalidenkirch hofe in der Scharnhorststraße in der Nacht vom 19. zum 20. b. M. verübt worden, in welcher von bisher noch nicht ermit­Theil weit fortgeschleudert wurden.

En Freifinn telten Personen mehrere Grabbenkmäler umgeriffen und zum

neccerus

eitere Berat  

a. Auf feltfame Weise verunglückte heute Nachmittag der

e Borlagen der Simeonstr. 19 wohnhafte Schuhmachergeselle Ludwig

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tebet, gerufen, gerüffelt ober, wenn er sich gut fübrt, gelobt.

Die Spaziergänge im Freien, jedoch innerhalb der Gefängniß mauern, geschehen ebenfalls unter firenger Beobachtung des solir prinzips, so daß ein Gefangener den anderen nicht zu bekommt. Die wenigen Menschen, welche der Verbrecher in seiner oft Jabre langen jugendliche Jfolirtheit sehen zu und au sprechen bekommt, find: die Aufseher, der Seelsorger und zeitweise- feine Angehörigen. feine Angehörigen. Desto mehr aber lenkt der jugendliche Verbrecher den Sinn aus sein eigenes Thun und Treiben. Er sucht sich in seinen Freistunden durch Lektüre, welche den jugendlichen Infaffen des Gefängnisses in sorgfältigster Aus. mahl geboten wird, zu zerstreuen und zu belehren. Viele der felben suchen ihre Liebe zur Natur, die sie selbst nur in sehr beschränktem Maße genießen tönnen, dadurch zu bethätigen, daß fie fich was die Direktion den jugendlichen Gefangenen bereitwillig gestattet für ihre Spargroschen, anstatt verschie Dener leiblicher Genüffe, Blumen oder gar Vögel anschaffen und denen die sorgfältigfte Pflege angedeihen laffen. Es ist oft rübrend, mit welcher Sorgfalt fie die duftenden Gefährten ihrer Einsamkeit beger und pflegen. Ist dann die gefeßliche Strafzeit abgelaufen, dann vergißt selten einer dieser, Jugend lichen" seine Lieblingsblume mit in die Freiheit zu nehmen. Wer wollte daran zweifeln, daß auf diese Weise auch die far bigen Rinder Floras mit Theil nehmen an der hohen und an der Befferung der gefallenen behren Kulturaufgabe an der Befferung der gefallenen Jugend!"

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Eine in Abgeordneten und Journalistenkreisen viel fach besprochene Angelegenheit beschäftigte gestern in mehr ftündiger Sigung die 98. Abtheilung des hiesigen Schöffen gerichts. Es handelte fich dabei um die von dem Journalisten D. Pederzany Weber gegen den Land- und Reichstagsabgeord

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