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Beilage zum Berliner Volksblatt.

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Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

90. Sizung vom 1. Mai, 12 Ubr. Am Tische des Bundesraths von Boetticher, von Burchard und Kommiffarien.

Ein Schreiben des Reichskanzlers, durch welches die Ge nehmigung des Reichstags zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Biered wegen Bergebens gegen§ 19 des Sozialisten­gefezes auf Antrag des Staatsanwaltes beim tönigl. baierischen Landgericht München I   eingeholt wird, wird an die Geschäfts. ordnungs- Kommiffion ordnungs Rommiffion verwiesen und darauf in der Berathung Der Bolltarifnovelle fortgefahren.

Die Abg. v. Fischer, Roß und Stöder haben be­antragt, ber Nr. 20 c. des Bolltarifs als neue Bofition hinzu zuzügen: 4. Gepreßte Hornknöpfe 120 M. für 100 Kg.( d. h. Den bisherigen Bollsaß zu vervierfachen).

Abg. Roß motivirt seinen Antrag durch die drückende Ronkurrenz, welche Italien   durch seine niedrigen Arbeitslöhne unferer Knopffab.ilation macht: Dort wird der beste Arbeiter lo bezahlt, wie bei uns der schlechteste, und im Preise unserer Waare steckt mehr als das doppelte Arbeitslohn wie in der italienischen, eine Ansicht, die auch v. Euny theilt.

Dagegen warnt Broemel davor, jeden beliebigen Artikel mit einem hohen Boll zu belegen.

Nachdem Kommiffar Geh. Rath Kraut erklärt hat, die

e die Ko Bundesregierungen seien noch nicht in der Lage gewesen, zu dem Antrage Stellung zu nehmen, steht Abg. v. Fischer feinen Antrag unter Borbehalt der Wiedereinbringung bei der britten Vesung zurüd. Die Pofition Garn" des Tarifs beantragt die Kom miffion, welche die hierzu gestellten Anträge Löwe, Bamberger und Buddeberg berathen hatte, in der Weise abzuändern, daß dem Boll von 3. pro 100 Kilogr., welchem bisher nur bates Glanzgarn, aus langbaariger in England produzirter Bolle, nicht gemischt mit anderen Spinnmaterialien, unter­worfen sein soll. Außerdem will die Kommission auf die Ab. fertigung des barten Glanzgarnes den§ 3( Ges. v. 15. Juli 1879) Anwendung finden laffen, wonach der Bundesrath ermächtigt ist vorzuschreiben, daß die Abfertigung des Garns nur bei bestimmten Bahlstellen stattfinden darf, sofern die Betheiligten bereit find. zur Erlegung des höchsten Bollsages der Tarifpofition

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Nachdem fich Löwe und Lohren für den Antrag, gegen welchen auch nach der Erklärung des Kommiffars, Geb. aths Kraut die Regierungen nichts einzuwenden haben, erklärt, wird der Kommiffionsantrag mit großer Mehrheit a n-

genommen.

Bu: Pofition, Leder", zu welcher von den Abgeordneten Letocha, v. Kardorff u. A. verschiedene Abänderungs anträge geftellt waren, beantragt die Kommiſſion, unter Üb. lebnung der Anträge, es bei den bisherigen Bollfäßen zu bes laffen, jedoch folgende Resolution anzunehmen: den Reichs­tanzler zu ersuchen, die Frage einer anderweiten Normirung Der Zölle für Leoer und Lederwaaren einer Prüfung zu unterwerfen und nach dem Ergebnis derselben dem Reichstage in schläge zu machen.

Staatssekretär v. Burward erklärt, zur Beit sei es der Regierung noch nicht opportun erschienen, diese anderweite Normirung vorzunehmen; doch werde der Bundesrath die Frage eingehend prüfen. Das Haus möge daher dem Kom­miffio: svorschlage zustimmen.

Die Anträge Letocha, v. Karborff u. s. w. werden Darauf zurückgezogen.

Abg. Schumacher( Soz.) ist für eine gründliche Enquete auf dem Gebiete der Lederproduktion, und würde zur Beit eine Erhöhung des Lederzolls für höchft bedenklich halten. In der Leberbranche arbeiten nur 20,000, in der Schuhwaarenfabrika tion aber, der durch die Lederzölle das S vertheuert das Intereffe aller Ronsumenten; gutes Schuhwert fet auch gerade ein Bedürfniß armen Diannes und unentbehrlich zur Erhaltung seiner

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Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Dabei leide die Lederindustrie teine Noth, fte würde nicht einmal von dem Schußzoll Nußen  

Bentner.

Abg.

Broemel würde ebenfalls gegen Erhöhung der

Leberaölle sein, da es fich dabei um Rohmaterial handle, das im Inlande verarbeitet werde und daher nicht vertheuert wer Den dürfe. Gegen den Kommissionsantrag hat Redner nichts

einzuwenden.

Lefung ftattfinden. Die Abstimmung über die Resolution wird erst in dritter

Sonnabend den 2. Mai 1885.

Steuervergütung für 8uder. Es soll danach das Diefe Vergutung betreffende, jezt geltende Gesez vom 7. Jult 1883 in seiner Geltungsdauer bis zum 1. August 1886 vers längert werden. Nach den Motiven des Entwurfs ist es die Absicht der Reichsregierung, die anderweitige definitive Regelung der Budersteuer schon vom Auguft 1886 ab eintreten zu laffen und eine entsprechende Vorlage spätestens im Anfang Der nächsten Reichstagsfeffion einzubringen.

Abg. Witte hätte gewünscht, daß schon eine gewiffe Herabseßung der Ausfuhrvergütung eingeführt würde, und ftellt der Regierung anheim, der Borlage noch einen solchen Busaß zu geben. Im Uebrigen verzichtet er darauf, selbst An träge zu stellen mit Rücksicht auf die Abficht der Regierung, schon im nächsten Jahre die Budersteuerreform in Angriff zu nehmen.

Abg. Graf v. Hade hält es für unzweckmäßig, die Er­portbonifitation jest provisorisch zu ändern. Die Industrie wünsche dringend, daß nicht alle Augenblicke die Höhe der Zölle und Bonifitationen wechsele. Die Bonifikationsfrage zu ordnen, sei Beit bei der in nächster Session in Aussicht stehen den definitiven Buckersteuerreform.

Abg. Nobbe erklärt sich ebenfalls für die unveränderte Regierungsvorlage.

Die zweite Lesung des Entwurfs wird im Plenum statt finden.

Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall und Krantenversicherung.

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II. Jahrgang.

sei ein ganz feftitebender, und es würden nicht 8 veifel ent stehen, ob ein Verunglücktet als im Betriebe stehend anzusehen ist oder nicht. Ich bedaure, daß der Abg. Kayser seinen Antrag nicht bereits in der Kommiffion eingebracht hat, wie ich überhaupt meinem Bedauern darüber Ausdrud geben muß, Daß die Herren, welche fich vorzugsweise als Vertreter der Arbeiter bezeichnen, fo wenig dem jegt vorliegenden Geset entwurfe ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ich habe es namentlich bellaat, daß bei dem die landwirthschaftlichen Arbeiter betreffenden Unfallversicherungsgesetz das Mitglied, welches der sozialdemokratischen Partei angehört, durch feine Abwesenheit glänzte. In der Kommiffion wäre ich sehr begierig gewesen, die näheren Gründe für den Antrag Kayser zu hören und, soweit ich mich überzeugt hätte, daß derselbe nuf der Linie unserer Unfallversicherung fich bewegt, würde ich nicht abgeneigt gewesen sein, demselben das Wort zu reden. Ea scheint mir aber, daß der Antrag eine funda mentale Abweichung von dem Grundgedanken der Unfallver ficherung enthält, welche es uns unmöglich macht, und dafür zu entscheiden. Bisher find wir davon ausgegangen, diejenigen Betriebe, welche mit einer Unfallgefahr verknüpft sind, dem Unfallversicherungsgeses einzureihen, in der Absicht, daß im weiteren Ausbau dieser Gesetzgebung allmälig alle diejenigen Betriebe, die noch nicht eingereiht, aber der Versicherung ebenso bedürftig sind, von der Unfallversicherung befaßt werden sollen. Der Antrag Kayser bringt nun einen neuen Gedanken; er sagt nicht: die in den gefährlichen Betrieben beschäftigten Ber sonen, z. B. die Feuerwehrleute, Gartenarbeiter 2c., sondern alle in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen sollen unter das Gesez fallen; er stellt also nicht die Gefährlichkeit eines Betriebes, fondern die Qualität des Arbeitgebers in den Vor dergrund. Das ist grundfalsch und nicht zu akzeptiren. Ebenso gut wie der Abg. Kayser sagt: die Straßentehrer der Bes meinde sollen unter das Gejes fallen, fann ich das von allen Straßenlehrern sagen; denn ich sehe da rücksichtlich der Fürsorge für den Fall der Verunglüdung feinen Unterschied. Am meisten könnte ich mich noch für die Feuerwehrleute inter effiren. Für die im Gemeindedienst beschäftigten Fruerwehr leute ist aber durch die Kommunalstatuten über die Pensions­verhältnisse bereits gesorgt; soweit fie aber Arbeiter sind, be stehen in vielen Drten Kassen zur Fürsorge für diese Feuers wehrleute. Ich glaube also, daß man unmöglich diesen Antrag annehmen kann, der lediglich das Kriterium des Gemeindes betriebs zu Grunde legt, alle diejenigen Thätigkeitszweige da gegen, welche fich auf derselben Linie bewegen, aber nicht auf Autorität einer Gemeinde betrieben werden, von der Unfall­versicherung ausschließt. Soweit es sich um Gemeindebeamte handelt, wird eine Regelung im weiteren Ausbau diefer Gefeß gebung stattfinden. Das Gefeß, das in Ausarbeitung begriffen ft, beschränkt sich allerdings auf die Reichsbeamten. Aber es besteht die Hoffnung, daß, wenn daffelbe erst zu Stande ge­Tommen sein werd, auch die Einzelstaaten und die Kommunen auf diesem Wege zu folgen genöthigt sein werden.( Betfall rechts.)

Bu§ 1 beantragt der Abg. Kayser folgenden Zufaz: 6. Die im Gemeindedienst beschäftigten Feuerwehrleute, Straßenlehrer, Gartenarbeiter und alle nicht fest und mit Ben ftonsrecht angestellten Bediensteten und Beamten.

Abg. Kayser: Es wäre erfolglos, zu den einzelnen Be stimmungen dieses Gesezes Abänderunge anträge zu stellen, da dasselbe sich an das bestehende Unfallversicherungsgesetz eng an­

fchließt. Meine Partei folgt aber nur der Nothlage, wenn sie dieser Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung zustimmt, weil wir glauben, daß die Betriebe und Personen, die in dem§ 1 bezeichnet sind, auch sehr wohl einer solchen Versicherung be dürftig find. Gin Dlangel des§ 1 ist es indeffen, daß die jenigen Bersonen, welche von der Gemeinde abhängig sind, nicht unter die Unfallversicherung fallen. Durch die Beitungen erfahren wir, daß die Reichsregierung beabsichtigt, für diese Kategorie ihrer Beamten ein besonderes G ses einzubringen. Warum sollen aber Diejenigen, die im Gemeindedienst stehen, nicht gleichfalls versichert sein? Ich fann mir teinen ver. ficherungsbedürftigeren Beruf denken, als den des Feuerwehr. mannes, der zum Schuß des Eigenthums und der Personen fein eigenes Leben auf's Spiel fest. Mir ist nicht betannt, daß freiwillig solche Versicherungen eingerichtet sind; es wurde mit dies allerdings von einigen Städten behauptet,' in Bezug auf   Berlin ist es nach meiner E fundigung nicht der Fall. Ein Altenbiener tann die Treppe herunterfallen. Es ist nicht festgestellt, in welcher Weise, falls er verunglückt, er selbst oder, wenn dies mit tödlichem Ausgang geschieht, seine Nachkommen entschädigt werden. Dieselbe Frage entsteht gegenüber anderen Arbeitern, z. B. auf den Rieselfeldern. Diese Bustände find Die Folge des Fehlers der Sweltheilung der Beamten in feft angestellte penftonsberechtigte, und solche, die das nicht sind, die nur Proletarier sind, und, wenn fte verunglücken, ohne alle Mittel daftehen. Mein Antrag will diesen Mangel des Ges seges beseitigen, und ich hoffe, daß er auf allen Seiten des Hauses Zustimmung finden wird. Ich bin auch bereit, falls formale Bedenken gegen denselben vorliegen, auf Abänderungen einzugehen. Meine Abficht ist nur, Leuten, die zum Wohle Anderer gearbeitet haben und dabei verunglückt find, die noth wendize Unterstügung zu Theil werden zu lassen.

Abg. Schrader: Das vorliegende Gesetz hat in der Kommission außerordentlich wenig Abänderung erfahren, weil man dasselbe lediglich als Fortsetzung des bestehenden Unfall­versicherungsgefeßes angesehen hat. Wir verzichten deshalb, auch unseren Wünschen betreffs der Karenzzeit, der Schieds­gerichte u. f. w. in besonderen Anträgen Ausdrud zu geben. Unsere Meinung über das Unfallgefeß, wie es 1884 beschloffen ist, bleibt aber unverändert dieselbe; wir halten es in wesent. lichen Buntien für verfehlt und für verhängnißvoll, weil es auf ganz falsche Basts gestellt ist. Ueber einige menige Punkte werde ich bei den einzelnen Paragraphen des Gesetzes sprechen. Bu§ 1 bemeite ich, daß 3weifel darüber aufgetaucht sind, ob unter Bost, Telegraphen und Eisenbahnverwaltung" sämmt liche Arbeiter dieser Betriebe verstanden feien oder nur solche, von denen man annehmen kann, daß sie besonderer Unfall gefahr ausgesetzt find. In der Kommiffion ging die Meinung Dahin, daß nur die lettere Kategorie unter das Gefes falle. Sch bezweifle die Richtigkeit dieser Auslegung und meine vielmehr, daß der gesammte Betrieb dieser Berwaltungen unter das Ge fet gehöre, außer etwa der Bentralverwaltung, welche mit dem Bei der Wichtigkeit große Anzahl von Personen wäre es erwünscht, wenn seitens der verbündeten Res

Abg. Kayfer: Der Herr Staatssekretär hat geglaubt meiner Partei Vorwürfe machen zu können wegen ihrer Tha tigkeit in der Kommiffion. Diese Vorwürfe tönnen mich zu nächst nicht treffen, denn ich war gar nicht Mitglied der Kommission, als der§ 1 berathen wurde, sonst hätte ich damals schon eine weitere Ausdehnung der Unfallversicherung, wie ich fte heute beantragt habe, vorgeschlagen. Ferner ist es unrichtig, Daß gerade bei den entscheidenden Sigungen Mitglieder meiner Bartei gefehlt haben. Ich habe kein protokoll geführt über die Anwesenheit der Stegierungskommissare in den Kommissions fizungen, ich kann aber nur sagen, daß meine Fraktionsgenossen, Die Diitglieder der Kommission waren, in derselben nur fehlten, wenn zu gleicher Zeit andere wichtige Kommissionsstzungen stattfanden, an denen fie fich betheiligten, oder wenn fie ge zwungen waren, einmal nach ihrem gewerblichen Berufe zu sehen. Wir find ja nicht in der Lage, wie die Herren von der anderen Seite, während der Beit, wo wir hier im Hause an wesend find, unsere Berufsthätigkeit ganz und gar zu vernach läfftgen. Diäten bekommen wir nicht, wir find arme Leute. Ich kann nur fonstatiren, daß, wo etwas zu thun war, wir auch stets dabei gewesen find, und zwar oft froß der Gewißheit, Daß unsere Theilnahme an den Kommissionsberathungen fruchtlose Arbeit sein würde, weil wir uns von vornherein einer Roalition gegenübersaben. Ich muß deshalb entschieden den Vorwurf zurückweisen, als ob wir nicht stets das nöthige gethan hätten. Im Gegentheil haben wir uns trop der Schwierigkeiten, die uns im Wege standen, stets bemüht, etwas zu thun. In der Rommission ist uns das nicht gelungen, weil wir zu wenige find, aber im Plenum werden die Verhandlungen öffentlich und unter dem Drucke der öffentlichen Meinung ge führt. Der Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen, daß für die Leute, welche ich in die Unfallversicherung einbeziehen will, ia bereits Raffen norhanden seien. Das hat mich über rascht, denn das haben ja sonst die Freifinnigen geltend ge macht. Es ist übrigens Thatsache, daß in einer ganzen Reihe von Städten, in   Leipzig, in   Dresden 3. B., für die Personen, welche ich jetzt unter die Unfallversicherung zu stellen bean trage, freie Raffen nicht eristiren. Wie werden also namentlich Die Feuerwehrleute geschüßt, deren Thätigkeit Niemand für ge fabrlos halten wird? Mein Vorschlag verstößt auch nicht gegen den Grundgedanken des Unfallversicherungsgesetzes. Der Herr Staatssekretär stellt sich mit dieser Behauptung in Wider spruch mit den Grundsäßen des Reichskanzlers. Es tommt gar nicht darauf an, in wessen Diensten die be treffende Person steht, sondern ob sie im Dienst ge fährdet ist oder nicht. Wenn ich jetzt der Gemeinde die Verpflichtung auferlegen will, ihre Bediensteten gegen Unfälle zu versichern, so paßt das durchaus in den Rahmen des Gefeßes. Wesbalb sollen wir mit diesem Schritte war, ten? Freilich, bei den Zöllen hat man größere Eile. Es fehlt der Vorlage der große große Bug, man will den Mißständen nur ftückweise abhelfen. Ich würde die Unfallversicherung gern auf alle Straßenfehrer ausdehnen, aber vorläufig wollen wir nur die der Gemeinden versichern, um zu fonstatiren, daß, wer im Dienste einer Gemeinde steht, auch ein Recht auf ihre Unterstüßung hat. Wer eine fefte Anstellung befigt, wie das bet der Feuerwehr der Fall ist, der soll auch unter das Unfall. versicherungsgefeß gestellt sein.

noch vor dem Lande zu fonstatiren, daß der Antrag auf Ein Abg. Broemel( zur Geschäftsordnung): Ich habe nur führung eines Koblenzolles, durch welchen bereits zahl Betrieb in teine Berührung fommt. reiche Industrien fich beunruhigt fühlten, ebenso plöglich, wie dieser Frage für eine verdient diese Thatsache doch, als für das Vorgehen gewiffer gierungen und des Reichstages hierüber eine Erklärung be: ren bezeichnend, auch außerhalb des Hauses bekannt zu

werben.

merkung zur Geschäftsordnung gelten laffen, aber der Abg. Der Präsident tann die Aeußerung nicht als eine Be­Broemel hält es für nothwendig, die im Lande nicht ge nügend bekannt gewordene Thatsache der Burückziehung des statiren, und die von ihm dafür gewählte Form für eine er laubte; wenigftens biete fich ihm eine andere nicht dar.

abgegeben würde. Was den Antrag Kayser betrifft, so ertenne ich an, daß die Beamten, auf die fich derselbe besteht, nicht selten besonderer Gefahr ausgesetzt sind; das gilt nament­lich von den Feuerwehrleuten; und es ist richtig, daß dieſe Leute bei Verunglüdungen zumeist auf das Entgegenfommen der Gemeinden, ja in manchen Fällen auf Privatunterstügung angewiesen find. Es ist aber in zweiter Lesung kaum an gängig, eine so weit teichende Veränderung in das Geset hineinzubringen.

Staatssekretär v. Boetticher: Der Vorredner_meint,

zu werden, spricht für das Gegentheil.

Es folgt die Berathung der Novelle zum 8ollvereini gungsvertrag vom 8. Juli 1867, beten Hauptbeftims daß das Unfallversicherungsgesetz vom vergangenen Jahre ein allen bei der Einfuhr mit mehr als 15 Groschen vom Bentner namentlich der Wunsch verschiedener noch nicht unter daffelbe feine weitere Abgabe irgend einer Art, sei es für Rechnung des Staates oder für Rechnung von Kommisfionen und Korpora­tionen, erhoben werden darf, auf Mehl und andere Mühlen amten, welche außerhalb der verficherungspflichtigen Betriebe fabritate, desgleichen auf Bad waaren, Fleisch, Fleischwaaren im öffentlichen Dienst beschäftigt find, von der Unfallversiche und Fett, soweit es sich um die Besteuerung für Rechnung von Stommunen und Korporationen handelt, auf Bier und Brannt wein teine Anwendung mehr finden soll.

Rommiffion

Wenn die Frage auf. geworfen worden ist, ob es nicht zweckmäßig sei, auch die Bes

Abg. Lipte beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine Abg. Hammacher wünscht, daß die kommunale Be- graphen fteuerung auch für Wein zugelassen werde.

einer Kommiffion überwiesen.

rung gefaßt au sehen, so weise ich darauf hin, daß der Bundes rath gegenwärtig mit einem solchen Gesetz beschäftigt ift. Sodann habe ich bereits in der Kommission die Erklärung abgegeben, baß die verbündeten Regie ganzen Kreis der im Post- Tele rungen nicht ben und Eisenbahndienst Beamten beschäftigten als unter das Gesez fallend betrachten, daß vielmehr z. B. beim Postdienst der Kreis der versicherten Beamten fich nur

und einer Entgegnung des Abg. Richter wird die Vorlage auf diejenigen erstrecke, welche im Beförderungs- und Bestellungs

Dienst beschäftigt find, nicht auch auf die, welche lediglich in den Bureaus fungirt baben. Aehnlich liegt die Sache bei den

Abg. v. Malzahn- Güls: Herr Kayser wirft uns vor, die allgemeine Regelung der Arbeiterunfallversicherung verzögert zu haben; aber auch sein Antrag besteht sich nur auf einzelne Kategorien, auf die im Gemeindedienst stehenden Arbeiter. Er behauptet, bak die Mitglieder der sozialdemokra tischen Fraktion in der Rommiffion teine Gelegenheit au fach licher Diskussion gehabt, weil fte fich einer Koalition gegenüber befunden; aber das Gegentheil davon ist die Wahrheit. Ich ein Geseß, das so wie dieses im Interesse der arbeitenden Klaffen liegt, die Mitglieder der Partei, welche der für fich die Vertretung jener

Reichstaffenfcheinen verwendeten Papiers gegen unbefugte Eisenbahnen. Jeder Eisenbahntechniker, mit dem ich darüber konstatire, daß gerade bei den entscheidenden Berathungen über Rachahmung wird in zweiter Lesung nach den bezüglichen gesprochen, sagte mir, es sei in der Pragis gar nicht zweifel Kommissionsvorschlägen unverändert angenommen.

haft, welche Beamten als solche anzusehen find, die im Eisen­

Es folgt die erste Berathung des Entwurfs betr. die bahnbetrieb beschäftigt find; der Begriff Eisenbahnbetrieb" Wahrheit entgegen