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Istere Umstand nicht als ein vollständiger Schutz gegen| Holzfachwerk konstruirten Bavillens zusammenflürzen. Schwierig ollte man von der bisherigen lageren Behandlung abgeben,

hätte man eine Warnung erlassen, eine Frist einem, zwei oder drei Jahren anfeßen müssen, fo ohne Weiteres die Leute aus dem Hause und von der beit au fagen, fei mit der Zivilisation unvereinbar.( 3u mung im Bentrum.) Unter den Ausgewiesenen befänden weifellos auch solche, die der russischen Militärpflicht nicht gt hätten; diese würden fegt einfach ten sehr schweren rafungen preisgegeben, die ihrer in Rußland dafür harren. e denn der Minister gar nichts von dem Zuge von Osten Weften? Es sei doch sehr zu wünschen, daß dieser feine izige Natur beibehalte, als daß fich der Einwande from aus Dften lawinenartig über uns ergieße. Diese fregel en und angewandt, und ihre Schärfe erst zum Bewußtsein Agen ( Beifall bei Bentrum und Polen ).

Bizepräsident v. Heeremann erklärt, daß er den Aus brutale Maßregel", auf das Verfahren der Regierung wandi, für parlamentarisch zulässig nicht erachten tönne.

fall rechts.)

Minister v. Putttamer: Der von dem Vorredner te Rechtslehrer Heffter stimmt ganz mit demjenigen in orie überein, was die Regierung praktisch durchgeführt hat. higen habe ich gar nicht von den Parisern in Berlin ge n, sondern auf Elsaß- Lothringen verwiesen, wo ganz bes tere Berhältnisse obwalten.

ruht, sein, da fich das Holz im Laufe der Jahre im Erdboden

sehr festsaugt. Der Pavillon mit der Laufbrücke wurde im Jahre 1875 erbaut, hat also ein zehnjähriges Bestehen hinter fich.

-

genau waren es

auf acht Tage Gefängniß nur ein Verweis zudiktirt werde, wobei er die Erwartung aussprach, daß die in dem Termin anwesende Mutter ihrem Sohne die wohl verdiente Büchtigung zu Theil werden lassen würde. hiermit fam er aber schön an, die Mutter verwahrte fich Dagegen und trat derartig heftig auf, daß der Vorfizende fte wiederholt zur Ruhe verweisen mußte. Der Gerichtshof verurtheilte alsdann mit Rücksicht auf das Abstreiten des An geklagten und das Auftreten der Mutter einerseits und andererseits auf die Fürsprache des als Nebenkläger augelaffenen Vaters des Verlegten den jugendlichen Bösewicht au 10 tart eventuell 2 Tagen Gefängniß. Hiergegen legte Die Mutter des Angeklagten Berufung ein und nahm zur Vertretung derselben den Rechtsanwalt Müller an. Der ver urtheilte Knabe begnügte sich damit nicht, er posaunte diese Thatsache auch dem Verlegten gegenüber aus und drohte dem felben, daß er nunmehr den Spieß gegen ihn wenden würde. Dieser Umstand war für den Nebentläger bestimmend, auch feinerseits Berufung einzulegen, wozu auch noch der Empfang eines beleidigenden Briefes seitens der Berufungsklägerin bel trug. Auf Veranlassung der Lepteren waren zum geftrigen Termin noch 3 Entlastungszeugen geladen, die aber zur Sache absolut nichts auszusagen wußten. Der Nebentläger plaidirte auf Aufrechterhaltung der ersten Feststellung und eine mäßige Erhöhung der verhängten Strafe, um dem Angeklagten das Unrecht seines Erzeffes eindringlich vor Augen zu führen.- Rechtsanwalt Müller beantragte Freisprechung des Angeklagten, da teiner der Beugen das Meffer in dessen Hand gesehen hat. Der Gerichtshof trug dem Antrage des Nebentlägers Rechnung, liner Augemeinen Sicherheitspolizei( IV. Abtheilung) Anzeigen erhöhte die Strafe auf 15 Wt. ev. 3 Tage Gefängniß und legte der Berufungsklägerin die Kosten der Berufungsinstanz auf.

Die Einbrecher, welche die Rathenower Regimente taffe entführt, erbrochen und geplündert haben, find schon am Mon tag von der hiesigen Kriminalpolizei ermittelt und hier dingfest gemacht worden. Es find die beiden Fahnenflüchtigen Namens Schüße und Ochs, auf welche fich von vornherein der Verdacht gelenkt hatte. Die gestohlene Summe 12 057 Mart 29 Pfennigeist nahezu noch vollzählig bet Den Spizbuben vorgefunden, so daß die Kaffe nur ganz geringen Schaden erleidet, da die Langfinger bie vorgefundenen Werthpapiere gleich zurückgelaffen haben. Die Defeiteure, welche mit der Dertlichkeit völlig ver­fraut waren, find in das Haus des Regiments. Kommandeurs, vor welchem ein Fahnenposten steht, von der rückwärtigen, der Gartenfeite aus durch ein Fenster eingedrungen, nachdem fte eine Scheibe beffelben mit einem Klebepflaster eingedrückt und die Entriegelung bewirkt hatten. Die zum Deffnen der Kaffe angewendeten Werkzeuge, die fie am Thatorte zurückließen, haiten fich die Diebe in derselben Nacht durch eine Einbruchs­vifite bei einem Rathenower Schloffermeister verschafft. Der Rücktransport der beiden Verbrecher nach Rathenow ist, wie Die Staatsb. 8tg." erfährt, im Laufe des gestrigen Tages bes wirkt worden.

a. Gegen 560 Kinder find im Jahre 1884 bei der Ber

bg. Dr. Wehr: Man darf diese Angelegenheit nicht Cachten. Die in Rede stehenden Polen find ohne Erlaubniß 3wangserziehungsverfahrens eingegangen, und zwar wegen rufftichen Regierung ausgewandert; die Analogie mit den Frankreich ausgewiesenen Deutschen entfällt damit.

m Abgeordneten Windthorst

olen wieder etwas fefter zu fitten.( Lachen im Zentrum.) Daß willkommener Anlaß, um sein Bündniß mit dem

Diebstahls gegen 267 Rinder, wegen Betruges gegen 6 Kinder, wegen Unterschlagung gegen 12, wegen hebleret gegen 4, wegen Brandstiftung gegen 1, wegen Sittlichkeitsvergehen gegen 4, wegen Körperverlegung gegen 6, wegen Sachbeschädi 21, wegen Bettelns gegen 147, wegen fortgesetten

Bagabundirens gegen, 35, wegen groben unfuas gegen 6,

Bige Verstärkung des Polenthums ftattgefunden hat, wird emand leugnen. Die deutsche, ohnehin in den Grenzbezirken Schaustellungen gegen 5 Kinder. Diese Kinder befanden sich ache Bevölkerung ist zurüdgedrängt oder zur Auswanderung ungen worden. Dagegen mußte die Regierung eintreten, Bandel zu schaffen war ihre Pflicht. Es handelt sich ja nicht um die Kreme der rusftschen Gesellschaft; die besten mente treten nicht über. Die meisten haben irgend etwas t; andere, namentlich jüdische Handelsleute, gedenken bei beffere Befchäfte zu machen. Richtiger wäre es allerdings, dt gewesen, die Ausweisungen im Herbst erfolgen zu greifbar und politisch war fie nothwendig; das Abgeordneten ziehungsrechts erkannt worden. Staatss und völkerrechtlich ist aber die Maßregel nicht hung und bei 33 Rindern auf Entziehung des elterlichen Er 3 tann der Regierung dafür nur dankbar sein. Nur sollte auch für alle Butunft eine Generalinstruktion bezüglich aller er Fragen an die Behörden et laffen, damit der plögliche löschen der Gasflammen auf den Treppen von dem richtigen Polizei Bericht. Am 4. d. M. Abends fiel der Portier Schittmar, Leipzigerstr. 57 wohnhaft, als er fich nach dem Aus­griff der Regierung weniger hart auf die Betheiligten Verschluß der Gasleitung überzeugen wollte, in der Dunkelheit

wegen Blumenhandel 2c. gegen 46, wegen Darbieten von - mit Ausnahme von 64 Rindern im Alter von 6 bis 12 Jahren. Hierzu tamen noch 86 Kinder, welchen von den Eltern der nöthige Unterhalt versagt ist, welche in grausamer Weise gemißhandelt und deren Erziehung vernachlässigt worden; bei 42 diefer bejammernswerthen Rinder ift gerichtlich den Eltern das Erziehungsrecht entzogen worden. Von den Kindern, gegen welche wegen strafbarer Handlungen Anzeigen gemacht worden find, ist bei 109 Kindern gerichtlich auf 8wangserzie

Abg. v. Lystowsti: Es wäre doch die Sache des esdirettors der Proving Westpreußen , des Herrn Dr. Wehr ojen, fich in dieser Angelegenheit der Angehörigen der von Derwalteten Provinz anzunehmen; sein heutiges Auftreten daß er seine Pflicht gar nicht versteht.( Buſlimmung Belächter.) Die Proving Westpreußen hatte eine ruhige, jam, nidt ungebildete Bevölkerung und zwar sowohl in Städten, die vorwiegend deutsch, als auf dem Lande, das of fet das anders und schlechter geworden und die neueste nach ihrer Wohnung.­aut fchließlich polnisch bevölkert ist; erst seit dem Kultur

el treiben.

Segel des Ministeriums werde die Erbitterung auf den Abg. v. Körber vertheidigt die Maßregel, deren humane brung er für selbstverständlich hält; die nachtbeilige Ein. ing derfelben auf die Verhältnisse des Grundbefizes tönne Ballzu bedeutend nicht veranschlagen.

Auf meine An­

ganz und gar nicht; es spricht bloß von Zurückzuweisen bg. Windtborst: Das Bitat aus Heffter widerlegt Ich verweise nochmals auf Bluntschli, und halte meine Röglich leit von Represalien betone. Sanichauung vollständig aufrecht, wie ich auch nochmals Fangen inbetreff des für die Ausweisung gewählten Beits en hat mir der Minister gar nicht geantwortet: ich wieder­eine solche Ausweisung ver Schub ist grausam und eines irten Staates nicht würdig! Die Ausweisung trifft überall bie arbeitende Welt, und die Klagen des Grundbesizers Demnach durchaus begründet; wenn Herr v. Köber sich mit der Buderkrifts zusammen. Wogegen ich plaidire,

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Die Treppen hinab und erlitt dabei einen Schädelbruch, in Folge deffen er noch in derselben Nacht verstarb.- Um die felbe Beit wurde ein Tischler auf dem Rüstrinerplag bei einem mit mehreren unbekannt gebliebenen Personen stattgefundenen Streit derart zu Boden geworfen, daß er den linten Unter schenkel brach und mittelst Droschte nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht werden mußte.- Am 5. d. M. Vorm. fiel eine Frau an der Dranienbrücke über eine Weiche der Pferde­bahn und erlitt dabei eine bedeutende Verlegung an der Stirn. Nach Anlegung eines Verbandes begab fte fich mittels Droschte An demselben Tage, Nachmittags, wurde ein 12 Jahre alter Knabe beim Ueberschreiten des Fahr­Dammes an der Friedrichs- und Dorotheenstraßen- Ede von einer Droschte überfahren und erlitt dabei einen Rippenbruch und eine starke Quetschung des linten Handgelenks. Er wurde seinen Eltern in der Bauhofstraße zugeführt. Am Nachmit tage deffelben Tages stürzte ein berittener Schußmann auf dem Asphaltpflaster an der Schloßfreiheit mit seinem Pferde, wobei er am rechten Kniegelent und am rechten Unterarm be­deutend verlegt wurde. Um dieselbe Beit wurde ein 10 Jahre alter Knabe vor dem Hause Lauftgerstr. 50 von einem Schlächterfuhrweit überfahren und so schwer verlegt, daß er nach Bethanien gebracht werden mußte.

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Gerichts- Zeitung.

Wegen vorfäßlicher Körperverlegung seines eigenen 14jährigen Sohnes hatte sich gestern der Gelbgießer Spreeg vor der fünften Straftammer hiesigen Landgerichts I zu ver antworten. Der Angeklagte, der seinem Sohne Delar den

ift bie rüdwirkende Kraft, die man diesen Ausweisungs Besuch seiner von ihm getrennt lebenden Mutter untersagte,

regeln beilegt.

Es war recht bezeichnend, wenn der Kollege

offen wiffen wollte.

Er von der Beurtheilung dieser Frage das Gefühl ausge­by Birchow: Es handelt fich bei den Ausweisungen neborgs bloß um die arbeitende Welt; seit Jahr und Tag brau ngen vermochte. Inzwischen ist der Auslieferungs Augen, denen zulegt auch meine persönliche Bügschaft nichts rag zu Stande gekommen, und ich fann an eine zufällige maidens dieser Borgänge jest nicht mehr glauben. Es ist aber eine ganz horrible Präsumtion, jeden Ruffen einfach allgemein verdächtig anzusehen, blos weil er ein Ruffe ist; Arbeiter Brenzverkehr muß auf's Aeußerste beengt und be dt werden. Und dabei ist doch in Ostpreußen bisher noch bodh baben und drüben Gleichmäßigkeit herrschen; wir können aufgetaucht, was einer polnischen Frage ähnlich sähe. Es Die Ruffen austreiben, ohne darauf gefaßt zu sein, daß Lages auch die Deutschen aus Rußland hinausgeworfen Den. Für den Augenblick find ja vielleicht solche Re alien nicht zu besorgen; aber bei dem Wachsthum der Mavistischen Bewegung und dem steigenden Deutschenbaß Pfeffermünzkuchenhändler gestern iter nur bitten und ihm empfehlen, von einer so schroffen Kleidungsstüdes machte der Angeklagte dadurch illusorisch, daß Dorgegangen werden müssen, und auch ich kann den

erfuhr, daß derselbe dieses Verbot überschritten und war darüber so erbittert, daß er den leztern nicht nur mehrmals mit der Faust ins Geficht schlug, sondern ihm noch mit einem mit einer Schnalle versehenen Riemen heftige Schläge über die Schulter versette. Der dem Knaben gestellte Pfleger stellte den erforderlichen Strafantrag und der Gerichtshof verurtheilte ben Angeklagten zu vierzehn Tagen Gefängniß, weil seine Abficht über das ihm zustehende Büchtigungsrecht weit hinaus­gegangen ist.

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Damit wird der Gegenstand verlassen; es folgt eine Reihe Rommiffionsberichten über Petitionen.

P. Der funkelnagelneue Ueberzieher eines auf dem Epandauer Bod anwesenden Gaftes bot dem Pfeffermünz tuchenhändler Rundzic, als er am Charfreitag dortselbst seine Waare stundenlang dem Publikum obne Erfolg feilgeboten, eine günstige Gelegenheit, der durch Mangel an Käufern ent standenen Ebbe in seiner Geschäftskaffe abzuhelfen. Er be nuste einen ihm günstigen Moment des allgemeinen Trubels und verschwand mit dem Ueberzieher, den er noch an dem­felben Tage weit unter bem wittlichen Werth für 4 M. ver taufte. Dem Bestohlenen, einem Berliner Kaufmann, ward in Folge seiner Anzeige die Genugthuung, den gefährlichen Dor der Straflammer des Landgerichts, wegen Diebstahls angeklagt, auf der An­flagebant zu feben, aber die Wiedererlangung des gestohlenen er fonsequent im Audienz Termin bei der bereits früher ge machten Erklärung verblieb, das Diebstahls Objekt einem un­betannten verlauft zu haben. Der Staatsanwalt beantragte gegen den bisher unbescholtenen Angeklagten 4 Wochen Ge­fängniß. Der Gerichtshof jedoch ging noch über dies Straf maaß hinaus und erkannte mit Rüdicht auf den erschwerenden Umstand, daß der Diebstahl in einem öffentlichen Lokale mit großer Frechheit ausgeübt war, gegen den Angeklagten auf 3 Daß es nicht immer rathsam ist, gegen eine milde

Die Betition des Nicolas Rath in Trier bezüglich der gung des§ 26 der Rheinischen Städteordnung vom 15. 1856, über welche die Gemeindekommission zur Tagesord überzugeben vorschlägt, wird auf Antrag des Abg. Belle Am 4 Uhr vertagt sich das Haus bis Donnerstag Monate Gefängniß.

Kommiffion zurücverwiesen.

br.( Petitionen, Wahlprüfungen.) Lokales.

Jum zweiten Male ist gestern einige Minuten vor 3 bieberum eine Scheibe im taiserlichen Palais, und zwar

Berufung einzulegen und dies vorellig aus.

Soziales und Arbeiterbewegung.

An die Schuhmacher Berlins ! Kollegen, schon wieder bietet sich uns Gelegenheit, zu zeigen, daß die Arbeiter unter einander solidarisch verbunden find. Unsere Kollegen in Dres den find durch schlechte Löhne und übermäßig lange Arbeitszeit gezwungen, ihre Arbeit niederzulegen. Der Kampf ist ein harter, da die Jnnung ihnen harten Widerstand entgegensest. Darum auf, Kollegen! Beigt, daß Jhr gewillt seid, unsere Dresdener Kollegen zum Siege zu verhelfen, traget so schnell als möglich Euer Scherflein dazu bei, denn ihr Sieg ist auch unser Sieg. Beiträge zur Unterstüßung der streitenden Kol legen in Dresden nehmen zu jeder Beit entgegen: A. Waſewis. Fruchtstr. 35,. i. Keller, und Ege, Dragonerstr. 48,. I. II. Die Lohnkommission der Schuhmacher Berlins . J. V.: A. Walewis.

1.

Mädchenhandel. In der legten Beit liest man wieder viel von dem Handel mit Mädchen. So erfährt man, daß in Budapest eine organifirte Bande, eine förmliche Aktienge sellschaft besteht, welche den Mädchenhandel nach der Türket und Egypten betreibt. Durch Geld und gute Worte, ja durch allerlei Liebes händel werden hübsche, junge Mädchen besonders aus den weniger bemittelten Ständen zur Auswanderung vers führt. Dieselben werden dann in die Harems nach dem Orient gebracht. Man sagt, daß die ungarischen Mädchen sich besser an das fübliche Klima gewöhnen und auch sorgloser seien, wie Die westeuropäischen, so daß fie ihr Loos leichter ertrügen. Bum Ersatz aber werden schweizerische Mädchen nach der ungarischen Hauptstadt gebracht; dieser Handel wird unter dem Deckmantel der Stellenvermittelung getrieben. Einen lebrreichen Beitrag zu diesem traurigen Kapitel, so schreibt die Neue Züricher Beitung", liefert ein jüngst veröffentlicher Brief von Mme. Rolle, der Vorsteherin des Schweizerheims in Bus dapest. Es wird da erzählt, daß neulich eine Mädchenhänd ganze Schiffsladung minderjähriger Mädchen erhalten habe, welche aus allen Theilen der Schweiz nach der ungarischen Hauptstadt versandt worden find. Die meisten dieser Mädchen hatten sich wohl gutgläubig als Gou vernanten, Erzieherinnen u. dergl bei den Agenten sogenannter Blazirungsbureaus gemeldet. Es ist sonderbar, überall ist die Bolizei am Blage, besonders wenn es sich um politische Vergehen handelt. Da findet man einen Kräfteaufwand, der ins Roloffale geht, aber bei solchen Schwindeleien, die doch an Verbrechen grenzen, scheint die Polizei obnmächtig zu sein.

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Bom Recht auf Arbeit . An der Anhaltischen Bahn find Streckenarbeiter beschäftigt; da ist z. B. ein Arbeiter bes schäftigt und bekommt pro Arbeitstag 2 Mart. An Sonne und Festtagen wird nicht gearbeitet, ba giebt es also auch nichts zu verdienen, sodann gehen 3 pt. für die Krantentaffe ab, macht pro Monat M. 180. Es gehen also im Monat, ohne die Festtage gerechnet, dem Arbeiter 4 Sonntage vera loren, macht M. 8, also verdient derselbe pro Monat au 30 Tagen gerechnet, die toloffale Summe von M. 50,20. Dieses Geld wurde bis zum März ziemlich pünktlich" alle 14 Tage ausbezablt, nämlich am 16. Januar und sodann am 6. Februar, die Fälligkeitstermine waren am 15. Januar und 1. Februar. Bei der legten Lohnzahlung hieß es: Vom 1. März d. J. ab giebt es nur monatlich Geld und es geschah so; nach vielem Drängen von uns beim Lohnmeister am 16. März erhielten wir M. 10 Vorschuß, ebenso war es im April diesmal, nur mit der recht tröstlichen Bemerkung, daß es von jest ab teinen Vorschuß mehr gebe. Vorschuß" nennt man also sein wohlverdientes Geld; nach allem Abzug arbeiten die Arbeiter pro Tag von Morgens 6 Uhr ab für M. 1,68, davon ernährt z. B. ein Arbeiter Frau und mehrere kleine Kinder. Es soll Miethe gezahlt werden, fleiden müssen sich die Leute auch, Schulden sollen nicht gemacht werden, sonst ist bet etwaiger Anzeige die sofortige Entlassung angedroht. Da muß man wirklich sagen: der Lohn ist zum Verhungern ein flein wenig zu viel und zum Sattessen viel zu wenig!!

Paris , 2. Mai .( Bum Streit der Schneidergesellen.) Der Streit der hiesigen Schneidergesellen nimmt einen ers regten Charakter an. Am Freitag hielten die Streifenden wie der eine Versammlung ab, in welcher mehrere Bevollmächtigte Darüber Klage führten, daß eine Anzahl von Arbeitgebern, die fte zum Beitritt zum neuen Lohnfaß aufgefordert hatten, ibnen mit Revolverschüssen und Degen gedroht hätten, der Vorfigende der Versammlung lud dieselben infolgedeffen ein, fich gleich falls zu bewaffnen und Jenen Kugeln durch den Kopf zu jagen. Alle deutschen Arbeitgeber haben den neuen Lohnsat angenom men, aber die französischen und englischen mit Ausnahme von fünfzehn weigern sich bis jetzt, darauf einzugehen. Die großen Magazine, in welchen die Abgeordneten der Arbeiter feinen Butritt erhalten, werden von Stadtsergeanten bewacht, weil be fürchtet wird, daß die Arbeiter, welche zu arbeiten fortfahren, von den Aufsässigen mißhandelt würden.

aufprengen, bewies eine gestern vor der fünften Straflammer Tageslifte der Königl. sächsischen Landeslotterie.

hieftgen Landgerichts I wegen vorfäßlicher Körperverlegung mittels eines Meffers stattgehabte Verhandlung. Der noch nicht 14 Jahr alte Angeklagte hatte sich auf dem Nachhause wege aus der Schule am Mittag des 11. Dezember so von

Chater, ein ftrolchartiger Bursche im Alter von ungefähr einem Schulkameraden aufheben laffen, einem Gymnafiasten

bren, wurde fofort ergriffen und zur Wache gebracht. Raffer war zur Beit nicht in dem Bimmer anwesend. Das

zu verfolgen und demselben einen Schlag gegen den Hinter topf zu versezen. Unmittelbar darauf bemerkten einige Mit­

nell anfammelnde Bublikum war über die unfinnige ſchüler des Angegriffenen, wie Blut aus einer auseinander

8. Mit dem Abbruch des sog. Mäusethurms, der alten pferstation an der Jannowißbrücke, hofft man mit Ende Woche fertig zu sein. Nachdem die obere, die zweite, abgedeckt worden, ist der Weiterabbruch des Pavillons Hinzelnen Holztheile des Baues einzeln nach dem Lande be ert werden müffen. Nach Entfernung der Bolzen, welche bolathelle zusammenhalten, wird wohl der Rest des aus

laffenden Kopfwunde floß. Nach dem Gutachten des Arztes Dr. med. E. Pid konnte die Verlegung nur mittels eines beftigen Stoßes mit einem scharfen Instrument zugefügt sein. Nachdem der Vater des Verlegten vergeblich den Versuch ge macht hatte, eine Sühne seitens der Erzieherin des jugendlichen

itraubender, weil nach Entfernung der langen Laufbrücke Mefferhelden zu erlangen, veranlaßte er die Erhebung obiger

Antlage, trat aber in der am 12. Februar cr. vor dem Schöffen gericht stattgehabten Verhandlung mit Wärme dafür ein, daß bem Angeklagten gegenüber dem Antrage des Staatsanwalts

Biehung vom Mittwoch, den 6. Mai.

( Ohne Gewähr!)

264 61 75 390 699( 300) 964 434 961 482 673( 1000) 441 550 997( 300) 660 738 791 878 84 289 511 781 297 599 980 834. 1563( 300) 764 75 695 510 275 73 973 261 843 692( 500) 111 429 657 740 556 597 714 81 878 ( 300). 2261 364( 300) 4 289( 3000) 440 21 206 195 748 994( 300) 14 425 638 623 536 798 926 944. 3952 135 112 521 520 652 325 874 859 468 188 560 471 642 421 323 938 55 690 333 796 877 562( 300) 513 439 317. 4392 613 786 751 899( 300) 820 864 453 425 74 892 228 569 976( 3000) 747( 300) 367 757 781 180 628( 500). 5575 834 51 639 641 772 186 925 236 233 377 630 886 887( 500) 640( 300) 723 711 739 713 939 587 599 446 743 39. 6443 789 905 699 74 312 492 539 63 964 266 420 535 760 937 362 594 193 55 163 744 229. 7213 705 323 901 277 907 556 641 26 807 185 375( 300) 51( 3000) 948 256 403 107