Gerichts- Zeitung.
abgeordneten Grillenberger und Heine.
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Polizeilleuter ant Bieste erklärt, daß er zugebe, mit Auer gefprochen zu haben und damit einverstanden gewefen zu sein, daß er zur Versamm lung sprechen solle; er habe aber zu jener Beit nicht gewußt, daß lung sprechen solle; er habe aber zu jener Beit nicht gewußt, daß diese Person Auer gewefen. Auf die Vernehmung der Abgg. Hafer.clever und Frohme wird allseitig verzichtet. Die übrige Beweisaufnahme bietet tein besonderes Interesse, die Belastungszeugen bestätigen die Behauptungen der Anklage. Bahlreiche Entlastungszeugen bekunden bezüglich der drei legten Angeklagten, daß fie die ihnen zur Laft gelegten Handlungen nicht begangen haben, da ste dies sonst hätten sehen müssen. Der Staatsanwalt hält die Anklage für durchweg ermiesen und beantragt mit Rücksicht auf die Gröblichkeit des Exzesses und andererseits mit Rücksicht auf die herrschende große Aufregung Strafen von 9 Monaten Gefängniß, 14 Tagen Haft, 4 Monaten, 6 Wochen und 6 Wochen Gefängniß, sowie gegen Klepsch noch 14 Tagen Qaft. Die Rechtsanwälte Dr. Flatau und Freudenthal plaidirten für Freisprechung ihrer Klienten. Ersterer erhob, wenn der Gerichtshof den Franke als an dem Aufruhr betheiligt erachten sollte, den Einwand der Unzuständigkeit, da alsdann Rädelsführerschaft angenommen wer ben müßte, zu beffen Aburtheilung nur das Schwurgericht zu ständig sei. Der Gerichtshof lebnte diesen Antrag, als zu spät gestellt, ab und erkannte den Franke des Aufruhrs für nichtschuldig und verurtheilte denselben zu 4 Monaten Gefängniß und 14 Tagen Haft, die übrigen Angeklagten zu 4 und zu je 2 Monaten Gefängniß, sowie den Lattermann noch zu 14 Tagen Haft
Die bereits avifirte Aufruhranklage gegen den Stein brucker Gustav Adolph Franke, den Maurergesellen Karl August Däumichen, den Maler Friedrich Wilhelm Lattermann und den Arbeiter Wilhelm Klepich gelangte heute vor der weiten Straffammer hiesigen Landgerichts I zur Verhandlung. Die Anklage führt vier verschiedene Punkte auf. Dem Franke wird zur Last gelegt, durch drei selbstständige Handlungen: 1. an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei welcher der Polizeilieutenant Bieste und der Schußmann Berwein während der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes mit vereinten Kräften thätlich angegriffen worden find, theilgenommen, 2. groben Un fug verübt, 3. dem Schußmann Schilling mit Gewalt Widers stand geleistet zu haben. Däumichen ist des Widers stands und Der Gefangenenbefreiung; Lattermann der Beleidigung und des groben Unfugs; Klepsch des Widerstands angeklagt. Dem ersten und vierten Angeklagten steht als Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau, dem zweiten und dritten Rechtsanwalt Freudenthal zur Seite. Nach der Anklage ist der Sachverhalt turz folgender: Nachdem die am 12. Dezember pr. in der Norddeutschen Brauerei abgehaltene Versammlung behufs Zusammenstellung des Wahlresultats im sechsten Reichstagswahltreise auf Grund des Sozialistengefeßes für geschloffen erklärt worden war, erhob fich unter den tausenden im Saale anwesenden Personen ein großer Tumult. Der von dem überwachenden Polizeilieutenant Bieste zur Herbeiholung von Schußleuten abaesandte Schuß mann Berwein wurde, nachdem der Ruf„ Nicht rauslaffen" unter der Menge ertönt war, umbrängt, hin- und hergestoßen und mit den Füßen getreten, so daß er fich auf das Podium zurückziehen mußte, auf dem Lieutenant Bieste stand. Nun mehr sollen gegen beide Beamte die Tische geträngt und dieselben vom Podium hinuntergeftoßen und mit Stühlen und Biergläsern geworfen sein. Auch beim Verlassen des Saales durch eine Gartenthür wurden fte ebenfalls durch Würfe, welche mit dem Rufe: Hier müssen die Hunde kom men" begleitet waren, verhindert und während der ganzen Zeit vielfach durch den Ruf: Schlagt die Hunde todt!" bedroht. Der Angeklagte Frante soll sich unter den Personen befunden baben, welche den Polizeilieutenant bedrohten. Dies hat er nach der Behauptung deffelben auch ihm gegenüber zugestanden.
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figenden Kolleginnen vor Wuth fast bersten möchten. Bühne" zeigt nur noch äußerlich ihren friedlichen Char Denn in der That ift fte ein Kampfplag, ein Schlachtfeld worden, auf das die Worte des Dichters: Da werden W zu Hyänen" treffend angewandt werden könnten. Stic leiteten das Vorposten gefecht ein und bildeten daß gewehrfeuer, bis das schwere Geschüß auffuhr, daß, Geschu Der Rivalinnen, und zuletzt das Handgemenge, basG und Geknuffe" wüthete. Dem Chef der Singspielgesell dem fogen. Konzertunternehmer, wurde es himmelanoft mußte jeden Augenblic befürchten, daß die feindlichen Elem aufeinander plagten. Er fab bereits im Geiste, wie fle zauften und zerrten, wie das Publikum zu dem feltenen tatel" Beifall brüllte, wie die Polizei erschien, ein Schus auf die Bühne eilte.... er magte nicht weiter zu Denten wurde ihm schwarz vor den Augen.
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Indeß, die Gefahr ging noch einmal an ihm vor Doch am zweiten Abende wiederholte sich daffelbe Schau ebenso am dritten, vierten und an den folgenden T Unser Konzertunternehmer hatte die ewige Aufregung be satt. Welche die schuldige Battet war, fonnte er gar i mehr untersuchen, und so seste er denn beide Parteien ene zur Rede, und als bei dieser Gelegenheit die beiden G linge des Publikums fich gegen ihn Rebensarten bedienten Burchard man in dem Anfstandslexikon der Sängerinnen" am wen fuchen sollte, da machte er kurzen Brozeß und entließ die stehenden Fußes. Der Bühnenstandal fand sein Nachspiel vor dem Gen schiedsgerich Die beiden Sängerinnen hatten den unternehmer auf Lohnfortzahlung für 14 Tage wegen gungsloser Entlassung, sowie auf Auszahlung eines ftandes für zwei Tage verklagt. Die Sängerinnen w Rontralt von dem Beklagten gegen eine monatliche 150 M. bei 14tägiger Kündigung engagirt und hatten für verpflichtet ,,, alle ihren fünstlerischen Fähigkeiten messenen Bartien zu übernehmen und ihre Kostüme, Mu zu den Solis c. felbft zu beschaffen" Der Beklagte g Grund zu der sofortigen Entlassung jene ihn schwer bele Rilogramm) den Aeußerungen der beiden Damen an. Die ein Legteren gab ungenitt zu, mit Bezug auf die tangelei" braftischer Worte fich bedient zu haben hauptete jedoch, damit nicht die Tingeltangelei die Bell late, desgleic sondern allgemein die ganze Tingeltangelet" zu haben; die andere Dame bestritt die ihr au gelegte Aeußerung überhaupt. Eine Einigung tam n Stande, obgleich der Beklagte jeder der beiden Klägerinn rückständigen Lohn für zwei Tage, 10 M., fofort au und jeder noch 7,50 M. zulegen wollte; umsonst, die Kläge beharrten auf Lohnfortzahlung für 14 Tage. Da es fich aber im Laufe der Verhandlung heraus handelt, cuf daß die Sängerinnen von dem Unternehmer bereits vorleisch, Flei der Leipziger Meffe, und zwar nicht für diese allein, enwendung."
J. Die Spezies der Winkelkonsulenten rekrutit fich aus den heterogenften Elementen; gestern stand der Privat lehrer Cail Friedrich Rindfleisch vor der dritten Straffammer des Landgerichts I unter der Anklage der Erpressung und des Betruges, deren er fich schuldig gemacht, als er fich auf dem Gebiete der Wirteladvokatur versuchte. Eine Wittwe J. er schien eines Tages bei ihm und beauftragte ihn mit der Anstrengung einer Klage gegen ihren Schwager, einen wohl habenden Fabrikanten, welcher ihrer Angabe nach ein grobes Attentat auf ihre Ehre verübt hatte. Der Angeklagte nahm den Auftrag mit Vergnügen an, machte aber seiner Klientin den Vorschlag, vorber einen Versuch zu machen, von dem Schwager eine Geldsumme von etwa 150 Mart au erhalten und dann von einer Klage Abstand zu neh men. Dies leuchtete der Frau ein und fte stellte dem Angeklagten sofort eine diesbezügliche Vollmacht aus, gab ihm auch auf seinen Wunsch 6 Mark Vorschuß für seine Bemühungen. Noch an demselben Tage begab sich Der Angeklagte zum Fabrikanten 3, stellte sich als Rechts anwalt vor, der seine Gegner spielend zu beftegen pflegte und fegte ihm auseinander, daß es in seinem Intereffe liege, die Geschichte mit Geld abzumachen. Um einem Standal vorzubeugen, ließ fich Herr J. zur Hergabe von vorläufig 50 Mart bewegen, die der Angeklagte der Frau J. überbringen sollte. Diefer behielt das Geld aber für fich und versuchte nun von beiden Parteien noch weitere Summen zu erpreffen. Schließ lich gingen den Ausgebeuteten aber die Augen auf und fie gingen vereint gegen den biederen, fiegesgewöhnten Rechtsanwalt vor. In seiner eigenen Sache erlitt er aber eine schmähliche Niederlage, denn tros seiner nicht ungeschickten Vertheidigung verurtheilte ihn der Gerichtshof zu einer Gefängnißftrafe von vier Monaten und ein Jahr Ebroerluft.
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waren, der Konzertunternehmer aber nicht im Begit hiesigen Gewerbeschiedsgerichts seinen Wohnfts hat, so fich das Gericht für infompetent, in der vorliegenden Don Rommun Recht zu sprechen, und überwies auf Antrag der Kläg nlande erze die Sache dem Stadtrathe des Heimatsortes des Bella Mebl, Mabl weiteren Berfolgung, da für umberziehende Künstlertrup unzulässig das Gericht des Ortes zuständig ist, in dem der Beklagt und Drten ni ( Leipz. Ger nicht erhoben
Wohnfit hat.
Branntwein Jum 1.
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Soziales und Arbeiterbewegung Die Privatunterstüßungsvereine haben faft üben lage, und na
ungemein geringe Bedeutung. So hat z. B. der Be Fürsorge für die aus den Straf. und Befferungsanftalle laffenen" zu Chemnis trop feines langen und bocht Namens im Jahre 1884 Him Ganzen 644 Marl Au verzeichnen. Welche tubmreiche" Thätigkeit! Und bo wir, daß ein nationalliberales fächftiches Blatt dieser
Referent Berhandlunge träge. Die S vieler Komm Waare in de werde.
Abg. faroffftem M Hause seit J
lung folgende ernsthaft gemeinte Bemerkung anhäng Errichtung vo
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verhütet
Der zweite Anklagepunkt betrifft die dem Däumichen zur Laft gelegte That der Befreiung des Franke aus der Gewalt des Schußmanns und des thäflichen Angriffs gegen denselben. - Der dritte Anklagepunkt behandelt die Beleidigung, welcher Lattermann fich dadurch schuldig gemacht haben soll, daß er dem den Frante arrefirenden Schußmann Menzel zurief: Der Mann ist unschuldig, laßt ihn los, ihr Hunde!" Nach dem vierten Anklagepunti foll Klepsch den Schußmann Schilling mit der Fauft gestoßen haben. In den Buhörer raum wurde nur eine geringe Anzahl der erschienenen Freunde der Angeklagten zugelassen und zur Aufrecht erhaltung der Ordnung im Gerichtssaale ein Wachtmeister und zwei Schußleute fommandirt(!). Die Angeflagten be tennen fich sämmtlich für nichtschuldig. Franke giebt an, daß er den Auftrag hatte, bei Verkündigung des Wahlresultats eine bengalische Flamme im Garten abzubrennen. Aus diesem Grunde sei er bei der Auflösung der Versammlung gar nicht im Saale anwesend gewesen. Erft als er nach den Hurrah rufen in den Saal hineingedrängt worden und fich bei den Lebehochs auf Pfannkuch und dem Schwenten seiner Müße betheiligt hatte, erfuhr er die Auflösung der Versammlung. Der Angeklagte stellt in Abrede, bei seiner etwa 14 Tage später erfolgten Abhörung dem Bolizeilieutenant Bieste einge räumt zu haben, daß er zu den Bersonen gehörte, welche ihn bedroht hatten. Der Angeklagte Däumchen stellt in Abrede, Sozialdemokrat zu sein; er gehöre der Arbeiterpartei an und babe bei der Wahl nur für den Kandidaten derselben gewirkt. Die ihn zur Last gelegten Handlungen bestreitet er.- Lattermann erzählt, daß er Vertrauensmann der Arbeiterpartei gewesen sei und als solcher das Wahlresultat nach der Norddeutschen Brauerei gebracht habe. Als er dort erschien, nahm er wahr, wie der Schußmann Schilling den ihm bekann ten Franke ohne jeden Grund arretirte. Da habe er dem Schußmann allerdings versichert, daß Franke nichts gethan hat, und set sofort darauf arretirt worden. Auf der Wache äußerte der Schußmann:„ Ich habe wenigstens meine Schuldigkeit ges than." Er habe aus dieser Aeußerung den Eindrud gewonnen, als ob der Schußmann bamit zufrieden war, überhaupt Jemand arretitt zu haben. Die Depofition des Klepsch ist belanglos. - Es wurde nunmehr in die Beweisaufnahme eingetreten. Aus der Aussage des Polizeilieutenants Bieste, der im Wesent lichen den in der Anklage aufgeführten Thatbestand bestätigt, betundet insbesondere, daß er turz nach der Eröffnung der Bersammlung, als der Reichstagsabgeordnete Auer das Wort erhielt, dieselbe auf Grund des Sozialistengesezes auflöſte. Als er nach längerer Zeit eine Leerung des Saales nicht wahr gestellt habe, ob sie von der Berliner Sozialdemokratie her fich gegen geringen Lohn in den holländischen Moorbi genommen, gab er dem Schußmann Berwein den Anftrag, polizeiliche Hilfe herbeizuholen. Es war demselben aber nicht möglich, durchzukommen, weshalb er nach dem Bodium zurücklehrte. Ewald und Auer hätten in sehr erregter Weise auf ihn eingesprochen und dadurch beigetragen, daß der Tumult an Ausdehnung gewann. Die Person, in welcher er den Franke wieder zu erkennen glaube, fei einer der erbitteriften Schreier und Heger gewefen. Die Reichstagsabgeordneten haben seines Wissens nach sich an den Gewaltthätigkeiten nicht betheiligt. Nur habe Auer nach der erfolgten Auflösung zu ihm die Aeußerung gethan: Den Tumult baben Sie provozirt, wir werden uns im Reichstage über Sie beschweren." Bezüglich der Rekognition und des Geständnisses des Franke deponit der Beuge: Etwa 10 Tage nach dem Tumult habe er fich den Frante vorführen lassen und demselben den Vorwurf gemacht, daß tausende von Menschen die paar Beamten in so bedrohlicher Weise angegriffen. Auf seinen Vorhalt: Also
B. C. Die Vorstandsmitglieder des CharlottenburgTeltow Beestow- Storfower Arbeitervereins", nämlich der Schloffer Scheuer, der Tischler Nidder , der Arbeiter Boeffel, der Arbeiter Knauf und der Tischler Auguft Schacht waren vom Landgericht II. Berlin unter theilweiser Abänderung des in erfter Instanz au Charlottenburg erfolgten sd öffengerichtlichen Urtheils zu Geldstrafen verurtheilt worden, und zwar die erft genannten vier lediglich auf Grund des Vereinsgefeßes zu Be trägen von 15 bis 45 M., Schacht aber außerdem noch auf Grund des Sozialistengefeges zu 65 M. Die gedachten Vers gehen waren nach der Ansicht des zweiten Richters dadurch Tonsumit worden, daß die Angeklagten unter den Vereins mitgliedern für Zwecke des Wahlfonds" Sammlungen vers anstaltet hatten. Schole habe sich neben dem Vergehen gegen das Vereinsgefeß noch eines solchen gegen das Sozialistengeset schuldig gemacht, da er zu diesen Sammlungen noch ,, Sammel Bons" ausgegeben, welche, wie der Vorderrichter nach der Art Der Stempel annahm, von der Sozialdemokratie herrührten. Die Angeklagten legten tevifion beim Rammergericht ein, doch erschien ihr Vertheidiger, Rechtsanwalt Freudenthal, nicht, ob wohl der Serat aus Rüdficht für die Angeklagten die Ver handlung um mehrere Stunden, nämlich bis zum Schluß aller anderen Termine, hinausgeschoben hatte. Nach langer Be rathung erkannte der Senat in Bezug auf Schacht auf Auf hebung der Vorentscheidung und Burückweisung in die Vorinftanz, da der Vorderrichter in Bezug auf die Sammelbons" eine forrette Feststellung erlaffen und namentlich nicht feft
rühren. Scheuer wurde freigesprochen, bei den Andern wurde Die Revifion zurüdgeniesen.
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Aus dem fahrenden Gewerbe. Die Sängerinnen." Die Meffe in Leipzig war eröffnet und mit ihr hatte die flies gende Schaar jener modernen Pflegestätten der Kunst", die Der Leipziger allgemein unter dem Namen ,, Tingeltangel" zu, sammen zu faffen pflegt, ibre wandelnden Bühnen aufgeschlagen, eine ftabil gewordene Bugabe der Messe bildend, die ohne jene mit einer langlosen, zersprungenen Glede zu vergleichen
wäre.
In einen dieser Tempel Thalias bitten wir heute den Leser, uns zu folgen. Das Lotal ist gefüllt mit Gästen, Glas auf Glas des schäumenden Gerstensaftes trägt die Jüngerin der Hebe mit funftgeübter hand herbei, Rauchwöitchen be ginnen sich bereits über den Häuptern der Gäfte zu bilden und in langen, weißlichgrauen Streifen und Ringen fich um Die Gaslampen zu lagern. Oben auf dem vorhanglofen Bo
fegensreiche Thätigkeit des Vereins findet immer meh tennung und Unterstügung." Chemnis ist eine ca. 100 000 Einwohnern, es wird das deutsche Mand nannt und dabei eine Jahresausgabe von ganjen zur Fürsorge für entlassene Sträflinge! Das wäre zum wenn die Sache nicht so ernst wäre.
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werb hatte das hö follen; und trages, wurde bob damals Brooiforium Reiches mehr mit diefer in eine rüdia ein befor Dere jenigen Bart
Aus der Provinz Sachfen läßt fich die ,, Voll schreiben, daß seit einigen Tagen die Arbeiter rungen ungemein statt, stärker als in früheren Jah Durch den ungemeinen Subrang von Arbeitsträften Often werden die in den ärmeren Gegenden unserer wohnenden Arbeitskräfte besonders die im Eichsfe zwungen, weiter nach Westen zu wandern und fich be fchen bollandsgängern" anzuschließen. Die Nermften, quälen, um dann später einige Winteraroschen" mit bringen. Mit Sad, Bad, Bade und Spaten" sieben weit fort ,, irs Land", um zu Hause nicht hungern Das find wahrhaft traurige Zustände!
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thre Fabne A Bejegentwurf fachliche Prüf folde tönnen an Material Den gegenwä prolongiren. igen, wie D Rebenden In Bejammtbevo
Der Maurerstreit zu Pößned ist beendet. Die den Parteien haben sich auf einen Stundenlohn von geeinigt.
Eingesandt.
nachfolgende Episode zu Ihrer gefälligen Verfügung Als ein Beitrag zum Recht auf Arbeit erlaube Wohnung Haussuchung. Ich bin unverheirathet und Am Freitag, den 24. April 1885, hielt die Bolizei in
Sie haben zu den feigen Leuten gehört, die mich angriffen", dium, der Bühne", fißen fie friedlich neben ein ander, die vorläufige Verwahrung wurden nach Angabe der Beschein
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bei meinen Eltern. Die Herren Beamten nahmen 23 5 mit und sandten Nachmittags wieder 19 berselben zur iungen Schönen, auf die Melpomene, die Muse des Gefanges, folgende 4 Schriften genommen: 1 Exemplar Reve nach poraz fchon in der Wiege mit güt'gem Blick geschaut." Ein Phantafteloftüm, mit Spigen und Goldligen übersäet, gramm der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands zur Börsensteuer, 1 Exempl. Bastiat Schulze, 1 Eremp Verzeichniß sozialistischer Schriften. Ich hatte geglaub Sache wäre hiermit abgethan. Hierin hatte ich mich hebt sich die erfte der Sängerinnen und mit schmelzender getäuscht. Bunächst erhielt ich eine Vorladung, auf be Stimme haucht fte ein fesselndes Liebeslied. Lieber Max, lizei- Bureau zu erscheinen, und zwar Mittwoch voriger
schließt fich dicht an die saiten Gestalten, den runden Arm und ben zierlichen Fuß den Blicken der Gäste freilassend. Jest er
füßer Max, fei nicht so öde, sei nicht so sp: öbe," lauten bie ersten Worte des Gesanges, dem das dankbare Bublikum den
Bureau wurde ich von dem Lieutenant in Gegenwart um Auskunft über meine Militärverhältniffe zu geben
Der gegen 8 Uhr erschienene Polizeilieutenant fragte ihn, ob rauschenden Beifall nicht versagt. Die zweite der Schönen Zivilbeamten vernommen. Nun stehe ich bei dem tönigl
habe Frante fich nur mit Angetrunten heit entfauldigt. Er habe bem Franke gesagt, daß er es in seiner damaligen Situation als eine Erleichterung empfunden hätte, mit den Einzelnen einen ordent lichen Kampf aufnehmen zu fönnen. Er würde den Leuten auch ganz gleiche Waffen zugebilligt haben.- Schußmann Berwein bestätigt die Anklageanführungen. Reichstagsabg. Auer: Er habe fich am Abend des 12. Dezember pr. im Saale der Norddeutschen Brauerei befunden, in welchem das Wahlresultat im 6. Reichstagswahlkreise verkündet werden sollte. die Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung der Versamm lung zur Stelle set. Nachdem er sie demselben vorgelegt, habe er feinen Kollegen Heine ersucht, den Mittelgang freizubalten; der Lieutenant verlangte aber noch die Echließung einer Thür und eines Fensters. Infolge dessen habe er sich erboten, dies der sehr lauten Versammlung mitzutheilen und fich zu di sem Bwed vom Vors. Ewald das Wort erbeten. Kaum hatte dieser aber ihm das Wort zur Geschäfte ordnung er heilt, als der Polizei offizier die Versammlung auf Grund desSozialistengesetzes auflöfte. Es wurde darauf so laut in der Versammlung, wie er es bisher noch nicht erlebt habe. Der in den Saal abgeordnete Schußmann sei wie ein Spielball hin und her geschoben wor den, und sei es lediglich seiner Intervention gelungen, daß der Schußmann das Podium wieder erreichen fonnte. Während Dieses Vorfalls set vielerlei gerufen, gelacht, auch gepfiffen worden. Bom Werfen mit Seideln und Stühlen nach den Bolizeibeamten habe er nichts gesehen. Lediglich durch die Er schütterung beim Hinabspringen sei ein Tisch mit verschiedenen Bierseideln umgeworfen worden. Die ihm in den Mund gelegte Aeußerung zum Polizeilieutenant babe er seiner Erinne rung nach nicht gethan, wohl sei fie aber von anderer Seite gefallen.- Aehnliche Befundungen machten die Reichstags
Berantwortlicher Biebakteur R.
tritt auf, und mit viel Verve" läst fie das bekannte Lieb er
ist doch stets meine Lieblingsfouleur." Und so geht es fort. Alle jene alten, dem ständigen Tingeltangelbesucher von frühe
schallen: Aber schmar- 3-3, aber schwar- 3-8, aber schwarz werde ich im Beughaus beschäftigt. AmDonnerstag früh, als i
Radbrud verboten
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mehr als ein Jungen bera
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Ihre Mutter Seftigkeit au Bufammenti
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Feind zu tö Sen Felfen hi bie Befriedi batte bie Rr ift mir jett
meine Beschäftigung aufgenommen hatte, erschien ein Stri beamter bei dem Portier des Beughauses und feste den davon in Kenntniß, daß im Beugbaufe ein gemeingef Tüpferl auf dem" bis zu dem melodischen Ringelringel Bimmermann Namens Lehmann beschäftigt fet. ber
Reigen" und der Haare au Berge stehen laffenden Räubergeschichte: Der Rabe frächst, die Eule schreit", bei dem es fich das Publikum nicht nehmen läßt, die Sängerin in dem unheimlichen Rabengeftächze und dem schauerlichen Eulen geschrete nach Kräften zu unterstügen. Nur hin und wieder wird das friedliche, bunte Allerlei durch einen fleinen Streit
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Im Laufe des Tages lam ich nach dem Atelier Des Scharper in der Bellevue Allee. Die Folge davon war, Beamter bei dem Oberzeugwart des Beughauses, den p. Lehmann des Morgens und Abends zu war, und diesem erzählte, er, der Beamte, hätte ben u im Publikum unterbrochen, der jedoch durch das Dazwischen Hier erfuhr der recherchirende Beamte, daß ich im Coin
treten des Witthes schnell geschlichtet wird.
Doch so friedlich sollte es nicht bleiben, ein Ruliffentrieg thun, als unseren Polier von der Sache in Kenntniß
entbrannte noch in seiner ganzen Heftigkeit. Neid und Eifersucht find die Veranlaffung dazu gewesen. Denn Martha und Therese baben es zum Schmerze ihrer Kolleginnen fertig gebracht, die Aufmerksamkeit des Publikums faft allein auf fich zu ziehen. Dabei nehmen die beiden Freundinnen die hul bigungen der ihnen zunächst figenden Herren mit einer fo liebenswürdigen Vertraulichkeit entgegen, daß ihre daneben Gronneim in Berlin . Drud und Berlag von Mar Babing in
Am Sonnabend nun wurde ich von Herrn Jofebru gemeingefährlicher" Mensch aus meiner Arbeit entlaffen ift mir bei der ganzen Geschichte unbegreiflich, nämli
Beamte zu derartigen Mitteln greifen fonnte: Sch bin b
noch unbestraft und noch nie in Konflikt mit der Behör tommen. Ich lann mir nur denken, daß der Beamte
Frage: Sie
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Rr. Robenb bes Gutsher Herr Roben trauert hat, in Schottlan
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