Tönnen, welche ihre begünstigteren Schwesterkommunen ge nießen, fie tommen mit ihren Finanzen mehr und mehr ins Gedränge. Die vielfachen hieraus fich ergebenden Ungleich heiten und Härten rechtfertigen wohl die Anregung, daß ben sämmtlichen Gemeinden die Begünstigungen der meist begünstigten Kommunen zugewendet werden möchten. Auch ten At age Struckmann stehe ich sympathisch gegenüber.

Invaliden hatte allerdings aus den Mitteln, die ihr vor Er­richtung des Reichsinvalidenfonds zugewandt, einer großen Bahl von großen Bahl von Unterstüßungebedürftigen nach frelem Ermessen Ermessen des Vorstandes Beihilfen gewährt, so daß Das Kapital Kapital der Stiftung, das nach einer Wahr scheinlichkeitsrechnung bis zum Jahre 1820 aufgezehrt sein sollte, ohne den allerhöchsten Erlaß wohl schon nach zehn Jahren verbraucht wäre. Wir wünschen eine gefegliche Rege­lung nicht mehr, ich fete dabei voraus, daß im Jahre 1886 eine Erhöhung des Dispositionsfonds für diese Zwecke wird ins Auge gefaßt werden müssen. Es ist nicht nöthig, noch Humanität in der Angelegenheit zu empfehlen, das Haus und Die Regierung find ja darin einig.

Abg. Struckmann: Ich war ursprünglich für den Ge­banken einer ftück peisen Reform der Getränkeabgabe pringlell nicht sehr eingenommen, muß aber jetzt meine Bedenken zurüc treten laffen. Der§ 7 des Bollvereinigungsvertrages verwehrt Den Kommunen, eine Branntweinatzife zu erheben, auf Bier ift eine Alzise gestattet, auf Branntwein nicht. Viele Kom munen würden schon jetzt in der Lage gewesen sein, eine Bieratzise einzuführen, wenn fie nicht Bedenken ge­tragen hätten, das Bier zu belasten, ben Branntwein und vor Allem auch den Wein frei zu lassen. Deshalb empfiehlt es fich auch, die Frage der Heranziehung des Weines zur Alise einmal gründlich zu erwägen. Mit einer Berathung der Anträge in einer Kommiffion, die, wie ich höre, beantragt werden soll, bin ich einverstanden, bitte bann aber die Kommission, die gesammten Fragen der Getränkeatzise forg fältig im Busammenhange zu prüfen.

S

Strehliz ersuchen um die Abberufung der in diesen Ge Auskunft ge meinden von Staats wegen angestellten Pfarrer nachläfigt m Die Petitions Kommiffion beantragt, diefe Petitioner lich in Ang der Staatsregierung als Material für die eingeleiteten Moabit wer beziehungsweise noch einzuleitenden Verhandlungen zu üb Stadto wetsen. des Oberbü Abg. v. Sorlemer. Ist weist darauf hin, daß dal zurüd Sie Inftitut der Staatspfarrer eine der bäßlichsten Einrichtungen nommen. Des Kulturkampfes sei. Das sei im Hause und auch vo Der St der Regierung anerkannt. Man follte daher endlich da tokoll bes schreiten, diese pfründenbeziehenden Nichtsthuer überall zu be Beschluß feitigen. Der Antrag der Kommission wird angenommen. Der Vorstand der fatbolischen Kirchengemeinde wie bishe au Wiesbaden bittet, daß die vom königlichen Die Bedarfs hal Präfidium zu Kaffel erlaffenen und vom Minifterium dotsüblichen geistlichen Angelegenbeiten bestätigten Verfügungen, wona Der latholischen Gemeinschaft zu Wiesbaden de städtischen Gebrauch der dortigen Pfarrkirche eingeräumt wurde, zurüd wefen.

Abg. Bürklin: Es giebt eine bestimmte Vorschrift, wo­nach alle Bescheide in solchen Invalidenfachen schriftlich ergehen sollen. Mir find nun wiederholt Fälle bekannt geworden, wo man einem Gesuchsteller den Bescheid vorlas, so daß er furs nachher nichts mehr von den Gründen wußte. Jh bitte daher, daß namentlich Bescheide von rechtlicher Tragweite immer fchriftlich erfolgen, daß der Beschiedene wenigstens eine Notiz von der Sache machen kann.

genommen werden.

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Die Kommission beantragt, die Petition der Staat und meint, regierung zur Erwägung zu überweisen.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Es ift erfreulich, daß unsere Schritte die allseitige Bustimmung des Reichstages gefunden haben. Wir haben ein lebendiges Reichstages gefunden haben. Wir haben ein lebendiges Intereffe für die Leute, die 1870/71 so große Verdienste fich erworben haben; gewiß werden auch Jrrthümer bei Buven­bungen aus dem Dispofititionsfonds vorfallen, aber solche find eben nirgends zu vermeiden. find eben nirgends zu vermeiden. Der Herr Abgeordnete Stößel fann überzeugt sein, daß das Kriegsministerium die größte Gewissenhaftigkeit und Milde walten läßt, wenn es Leute der Gnade St. Majestät empfiehlt. Es steht übrigens auch fein Hinderniß im Wege, daß Invaliden aus den Jahren 1866 und 1864 der Allerhöchsten Gnade empfohlen werden. Ich glaube, daß diejenigen Wohlthätigkeitsfonds, von welchen Herr v. Bunsen gesprochen, eine Erleichterung erfahren und auch im Stande sein werden, Invaliden aus den Jahren 1866 und 1864 zu unterstützen. Das Kapital derselben darf ja auch auf gegehrt werden, und wenn das etwas früher als nach der Be­

Staatssekretär v. Burchard: Der Antrag Strudmann empfiehlt sich in der vorgelegten Faffung nicht zur Annahme, er will burch die Reichsgesetzgebung ben Kommunen ein un mittelbares Recht zur Erhebung von Abgaben einräumen und widerspricht damit vollständig der bestehenden Vertheilung der Befugnisse zwischen Reich, Staat und Kommune. Materiell er hält der Bollvereinigungsvertrag allerdings die ausbruckliche Borschrift, daß eine Kommunalabgabe von Branntwein nicht erhoben werden darf. Die Gründe für diese 1867 getroffene Bestimmung, daß die Branntweinsteuergemeinschaft sich diese Domaine der Besteuerung referviren wollte, da sonst der Mög­lichkeit einer starten allgemeinen Anspannung der Branntwein Steuer gewiffe Hindernisse bereitet werden fönnten, bestehen auch ist noch fort, und einschneidende Aenderungen find nicht ohne Bedenken. Ebenso ist es zweifelhaft, ob zu einer um

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Abg. v. Eynern fann in dem Verlangen der römid ulegen. katholischen Gemeinde nur einen Aft der Intoleranz erblid Derselbe wird allerdings verständlich, wenn man fich erinn daß der Nuntius in München auf eine in dieser Angelegenheit ihn gerichtete Anfrage erklärt hatte, daß die Benugung Pfarrkirche durch die Neufeger nicht geduldet werden dürfe u daß, sollte die Benußung erzwungen werden, das Jate über die Kirche verhängen werden müsse. Die Regierung nach der bestehenden Gesezgebung an den Buständen in baden nichts ändern. Es muß den beiden Gemeinden überlaffen werden, sich über diese Frage zu verständigen. Die Bentrum partet fett für die Betition eintritt, so w spricht das ihrem bisherigen Verhalten. Nur durch eine nische Revisto der Maigesege fann eine Streitfrage wie vorliegende beseitigt werden, und an einer solchen Revi mitzuwirken, ist auch die nationalliberale Partei bereit. Abg. Lieber empfiehlt, die Petition der Regierung Breisen ihre

faffenden Neuordnung dieser schwierigen und belitaten Verrechnung geschieht, so werden doch die dann noch Lebenden hältnisse dringender Anlaß vorliegt. Ebenso liegt die Frage in Ansehung des Antrages Orterer.

Abg. Ridert: So einfach, wie Herr Struckmann glaubt, liegt die Sache denn doch nicht, und auch die Ausführungen des Reichsschapsekretärs lassen erkennen, daß der Bundesrath nicht geneigt ist, eine so weitschichtige Sache im Handumdrehen zu ordnen. Ich beantrage, beide Anträge der 17. Kommission zu überweisen.d

Nachdem auch die Abgeordneten von Reinbaben, Graf Udo Stolberg und halben sich in gleichem Sinne ausgesprochen, wird der Antrag Riderf ange

nommen.

immer unterſtügt werden können, da ja die Militärverwaltung auch über Wohlthätigkeitsfonds verfügt. Dem Herrn Abgeord neten Bürklin fann ich nur erwidern, es ist eine bestimmte neten Bürklin kann ich nur erwidern, es ist eine bestimmte Weisung ergangen, daß Jeder, der sich auch nur zu Pro.okoll beim Bezirksfeldwebel vernehmen läßt, schriftlich beschieden wird. Natürlich braucht solchen Leuten, die am Kriege gar nicht Theil genommen haben, nicht geantwortet zu werden, aber in allen anderen Fällen bitte ich den Herrn Abgeordneten, mit Mit theilung zu machen, wo nur ein mündlicher Bescheid ergangen ist, es wird dann sofort Remedur eintreten.

Hiernach wird zunächst ber 14. Bericht der Petitionstom mission verhandelt, der eine Reihe von Petitionen angeblicher Invaliden aus dem Kriege von 1870/71 betrifft, welche fich auf den Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers und Königs vom 22 Juli 1884 beziehen, und beanspruchen theils die Gewäh ung von Gnadenunterstügungen, theils die Erwir fung gefeßlicher Invalidenbenefisien unter Abänderung der einschlagenden Bestimmungen der bestehenden Pensionsgeset gebung, insoweit dieselben eine Prätlustofrist festseßen, durch beren inzwischen erfolgten Ablauf die Betenten zur Zeit von der Invalidence sorgung ausgeschlossen find.

Die Kommission beantragt einstimmig durch ihren Refe renten Abg. Hinze:

daß den Petenten, insoweit es sich um Unteroffiziere und Mannschaften handelt, ein gesetzlicher Anspruch auf Invaliden versorgung nicht aufteht;

Berücksichtigung zu überweisen, indem er in längerer Rebe führt, daß die Altkatholiken nicht als Mitglieder der römi tatholischen Kirche betrachtet werden lönnen. Intoleranz t Die katholische Kirche nur gegen die Ferlehre, nicht aber geg Die Frrenden.

Abg. v. Rauchhaupt bittet, den Kommissionsant anzunehmen.

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wird.- Na trag bes werden me genehmigt.

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Wahlen das Eingeständniß, daß die römische Kirche Toletroz der Be

Abg. v. Eynern meint, daß angeft his der bevorstehend gegen ein anderes Bekenntniß nicht kenne, von besonde

mangelhafter bebauerlicher Beleuchtung

Abg. v. Vollmar hebt hervor, daß in Baiern die Zahl Werthe sei. Die Wähler würden nun wissen, weffen fie nicht Genüg

der Nachbewilligungen von Invalidenpenfionen eine sehr große gewesen sei. Während auf die übrigen deutschen Armeekorps im Durchschnitt 40 Bewilligungen fallen, beträgt die Bahl der­felben für die beiden baierischen Korps 380. Es scheint da nach, daß man in Baiern bei der früheren Bewilligung von Invalidenpenfionen nach anderen Grundsägen verfahren ist, als im übrigen Deutschland . Es find ferner Klagen darüber erhoben, daß es beim Bezirkskommando zu München bei der Entscheidung über die jest eingereichten Pensionsgesuche Praxis gewesen sei, nach dem Einkommen zu fragen. Anträge wolle er nicht stellen, da dieselben doch aussichtsloe seien. Er sei immer noch der Meinung, daß die Angelegenheit am besten so geregelt worden wäre, wenn den Betreffenden nicht eine Gnade, sondern ein Rechtsanspruch zuerkannt wäre.

daß aber die Verleihung eines solchen Anspruchs an die burch den Ablauf jenes Termins von der gefeßlichen Ver forgung ausgeschlossenen Invaliden im Wege des Gesetzes einen dem ftrengen Recht entsprechenden Nachweis des ur sächlichen Zusammenhanges der jegigen Invalidität mit einer im Kriege 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung in jedem einzelnen Falle erfordern würde, ein derartiger Nach weis jedoch nur in den seltensten Fällen würde erbracht werden können;

von dem Zentrum zu versehen haben.

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Abg. Windthorst bedauert, daß kein Vertreter der gierung fich habe vernehmen lassen. Die Geduld der Kath lifen in Wiesbaden sei fast erschöpft. An Dulosamkeit ba es die katholische Kirche nicht fehlen laffen; man wende auch hier nur gegen Brätentionen, welchen die Gundla fegle. Das Reichsgericht in Leipzig habe erkannt, daß Alfatholiken eine besondere religiöse Sette bilden, die mit römisch- katholischen Kirche leine Gemeinschaft habe. Abg. Belle spricht sich für den Kommissionsantrag, Er sei der Meinung, daß an Stelle der durchlö berten gefeße eine andere tegelung der Beziehungen zwischen S

Bairischer Bevollmächtigter Oberst von Xylander er widert, daß in Balern dieselben Vorschriften für die Entschei bung über Jnvaliditäts- und Gnadenbewilligungsgesuche be stehen, wie im übrigen Deutschland . Wenn Herr v. Vollmar aus der Bahl der Gnadenbewilligungen gefolgert hat, daß fiüber etwas in Baiern versäumt sei, so müsse er die bairische Militär verwaltung in Schutz nehmen und Verwahrung gegen eine solche Behauptung einlegen. Die Invaliditätsgesuche werden in Baiern mit demselben Wohlwollen behandelt, wie im ganzen Reiche.

bag daher eine Verlängerung oder Aufhebung des gedachten Präkluftotermins durch Gesez sich im Interesse der Bethelligten selbst nicht empfiehlt, vielmehr auch den wirklich gerechtfertigten Ansprüchen derselben auf dem durch den Allerhöchsten Erlak vom 22. Juli 1884 eröffneten, vor allem Die Billigkeit zur Geltung bringenden Wege in wirksamerer Weise, als durch eine anderweite gefeßliche Regelung wird genügt werden können, auch bereits in zahlreichen Fällen thatsächlich genügt worden ist;

in fernerer Erwägung,

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Beziehung der Weg, den Desterreich zur vollen Bufrieden ist nicht rich und Kirche treten müsse. Am besten erscheine ihm in Berlin ergii

Hierauf wird der Antrag der Kommiffion angenommen. Der Vorstand des ,, Vereins für das Kinderheim au Steglis" bittet, daß das vom Verein alljährlich ver­anstaltete Lotterieunternehmen auf Grund des Gesezes vom 1. Juli 1881 von der Reichsstempelabgabe freizulaffen sei.

Daß, insofern in der Petition II. 29 eine anderweite ge fegliche Regelung der Pensionsverhältnisse auch der Offiziere und Militär Oberbeamten verlangt wird, ein Bedürfniß für eine solche überhaupt nicht anerkannt werden fann, weil rücksichtlich dieser ein gesetzlicher Prätiufiotermin nur betreffs der Pensionszulage, nicht betreffs der Penston selbst besteht, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

feiner tatholischen Unterthanen eingeschlagen habe.

Die Petition wird dem Vorschlag der Kommission gemäß dem Reichskanzler zur Berücksichtigung über wiesen.

Die Debatte wird geschloffen und der Antrag

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Kommission unter Ablehnung des Antrages Lieber and in einem

Um 3 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung

nommen.

Es wird sodann die Petition von Winzern der Bürgermeisterei Ling a. R. berathen, in der eine Abänderung Bürgermeisterei Ling a. R. berathen, in der eine Abänderung des§ 10 des Reichsgefeßes vom 3. Juli 1883, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, nachgesucht wird.

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Nächste Sigung Freitag 10 Uhr.( Lehrerpentonsge der dortigen

Anträge, Petitionen.)

Kommunales.

Stadtverordneten- Versammlung.

Deffentliche Sigung vom 7. Mai

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Saloffergefer genommen.. meinschaft n geführt und

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Der Stadtverordnelen Vorsteher Herr Dr. Stt Qusaren umi mann eröffnet die Sigung um 5% Uhr mit geschäftlich in den S

Die Petition wird dem Reichskanzler zur Erwägung über­wiesen. Eine Petition des Holzhändlers Armbrüster au Lad weiler, welcher Ansprüche an das Reich aus dem Abschluß von Holzverkäufen mit der früheren deutschen Bivilverwaltung in Frankreich erhebt, wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Referent Abg. Hinze führt aus, daß die Kommission nach sorgfältiger und eingehendster Prüfung der Frage, ob der Verweisung auf den Gnadenweg nicht eine anderweite geseps liche Regelung der Materie vorzuziehen sei, zu dem einstim migen Beschluffe gekommen sei, daß die Neukonstruktion des Rechtes ohne die größten Schwierigkeiten gar nicht möglich fein, zudem aber den Javalioen kaum dieselben Chanzen für Die nachträgliche Anerkennung ihrer Ansprüche bieten werde als die Verweisung auf den Gnadenweg. In diesem Sinne habe die Kommiffton ihre motivizte Tagesordnung vorge schlagen.

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Mittheilungen. Nach Erledigung verschiedener Urlaubsge tritt die Versammlung in die Berathung der Vorlage Renntnißnahme betreffend die Anlage unterirdischer dürfnißanstalten durch den Unternehmer irschberg Stadiv. Solon spricht fich für die Ueberweisung Vorlage an eine gemischte Kommiffion aus. Stadto. Sanft ist gegentheiliger Anficht. Stadtbaurath Blantenftein giebt feinen Beben gegen die Anlage unterirdischer Bedürfniß. Anstalten Aus Stadto. Tutauer: Jh bin durchaus noch nicht in Maße von der Fähigkeit unserer Magistrats Bautechniker zeugt, daß ich mich ihrem Urtheile ohne Weiteres anschli follte. Der Unternehmer Hirschberg will das verbrau Wasser nicht fostenfrei haben, er win sogar eine Blasmi bezahlen- das find große Vortheile. Die oberirdischen dürfnißanstalten machen durchaus nicht einen architettoni schönen Eindruck: der Volksmund nennt sie scherzweife taften". Warum soll also nicht ein Versuch mit unterirdi der Vorlage an eine gemischte Deputation. Nach wi Debatte wird der Antrag Solon zum Beschluß erhoben. Nach eine Pause erfolgt um 6 Uhr die Einführung fänigl. Bauraths Herrn Dr. Hobrecht in sein Amt als S baurath durch eine Ansprache des Oberbürgermeisters Fordenbeck und durch einige begrüßende Worte des Stadi ordneten Vorstehers Dr. Straßmann.

Um 434 Uhr vertagt sich das Haus bis Freitag 12 Uhr. ( Konvention mit Madagaskar ; Börsensteuer; Buckersteuer; An­träge und Petitionen.)

Abgeordnetengaus.

67. Sigung vom 7. Mai, 11 Uhr. Am Ministertische einige Kommiffarien. Auf der Tagesordnung stehen Petitionen. Eine Betition des Gemeinderat bs au Unbausen wegen Abänderung der für den Regierungsbezirk Raffel be ftebenden, die Kirchen und Schulbaulaft betreffenden gefeß­lichen Vorschriften wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Die Petition von Einwohnern in Stanislawien wegen Uebernahme der Schullaften auf den Staatsfonds über­reicht das Haus dem Vorschlag der Kommission gemäß Der Staatsregierung als Material für das neu zu erlaffende Schulgeset.

Abg. Hoffmann: Ich bin an der Angelegenheit per. sönlich insofern intereffitt, als im vorigen Jahre auf einen von d.m Abg. v. Stauffenbererg und mir gestellten Antrag zuerst Der Frage näher getreten wurde. Der Antrag war tein prä­vacatorischer Natur und präjudizirte der schließlichen Entscheidung leineswegs. Uns allerdings erschien immer die gefeßliche Re­gelung als das Erstrebenswertbeste, und wir haben baran bis zu den Verhandlungen in der Betitions tommiffton festgehalten, und auch, wenn die Repierung einer solchen Regelung den entschiedensten Widerstand entgegengesett hätte, würden wie Das Festhalten an dieser Ueberzeugung für unsere Pflicht ges halten haben, wenn wenn in der gefeßlichen Regelung das Heil für die Betroffenen gelegen hätte. Nach den Kommissionsverhandlungen fönnen wir aber diese Ansicht nicht mehr aufrechterhalten. In abstracto verbient die gesetz­Itche Regelung den Vorzug; sieht man aber die gegebene Sach­lage in Betracht, so muß man bei der unglaublichen Schwierig teit des Nachweises, daß die jest nach 14 ober 15 Jahren aufgetretene Krankheit Folge einer im Kriege von 70/71 em pfangenen inneren Dienstbeschädigung ist, dem in dem Erlasse vom vorigen Juli vorgesehenen Wege den Vorzug geben.

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Rektor Bruders u. Gen. führen Beschwerde über Verstöße gegen das Wablreglement, beren sich der Wahl tommiñar Landrath v. Runkel bei der Abgeordnetenwahl zu Altenkirchen am 26. Oftober schuldig gemacht haben soll,

Abg. Stößel hält es für wünschenswerth, daß wenigstens solche Leute, die im Jahre 1871 als unterfügungsberechtigt anerkannt waren, denen aber später das Invalidengeld entzogen worden, mit Milde behandelt werden bei der Prüfung ihrer Ansprüche.

Ausschuß von 10 Mitgliedern nach längerer Debatte die lage, betreffend die Nichtweiterverpachtung einer Barzelle der Müller und Nazarethlirchstraße zweds Bergrößerung Bartanlagen auf dem Nazarethkirchgrundstücke, überwiesen Anlauf des Grundfiüds Tempelhofer Ufer Nr. 2 zu dem

Nach Wiedereintritt in die Verhandlungen wird ein

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von 330 000 M. zur Errichtung einer Gemeindeboppelschule w nach dem Antrage des Magistrats unter geringen Verän Ueberschüssen des Viehhofes aus den Jahren 183283 rungen desselben angenommen. Der Kaufpreis soll aus 1883/84 entnommen werden. Gleichzeitig wird der prinzip ourben, in

Busazantrag des Stadtverordneten be Neve angenommen

fiüden mit der Vorlage eine vorläufige Stigge einzureichen sweden ermessen zu können.

u. A. auch darüber, daß der Wahlkommissar fünf Wahlmänner, Magistrat aufzufordern, bei dem Ankauf von Schulgun gegen deren Wahl Protefte eingereicht waren, von der Ab­ftimmung über die Giltigkeit ihrer Wahl ausgeschloffen babe.

Die Kommission schlägt vor, in Erwägung, daß ein 3weifel barüber nicht obwaltet, daß der Wahltommiffarius nach den Bestimmungen des§ 27 der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Rammer vom 30. Mat

Abg. Bunsen: Der Reichsinvalidenfonds ist wohl in Vorahnung deffen, daß viele Tausende erst lange nach dem Kriege von 1870 die Folgen deffelben fühlen würden, so reich lich bemessen worden, und ich war erstaunt, daß in Folge des Allerhöchsten Erlaffes vom 22. Juli v. J. fich noch an 40 000 gemeldet haben, die in Folge des legten Krieges unterstützungs bedürftig geworden sind. Die Kaiser Wilhelm- Stiftung für

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bie Bweckmäß gleit der empfohlenen Grundstücke zu Sullage befch Die Sommerferien der Versammlung werden, wie he hatten g Nach Genehmigung mehrerer weiterer Magiftratsoorlag Dazu berufe

fömmlich, für die Monate Juli und August festgesezt.

über den Neubau von Gemeindeschulen erstattet ber

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Betheiligten

det hat, von den Abstimmungen in der Wahlmännerversamm a ß Bericht über die Petition des Ingenieurs Dito Bell worden ist, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen fenhaus Moabit von seiner Bestimmung als Seuchenlajahen Bern

lung auszuschließen, bevor ihre Wahl für ungiltig erklärt

und zugleich die tönigliche Staatsregierung zu ersuchen, den Wabltommiffarius, Landrath v. Runtel, in geeigneter Weise zu rektifi tren.

Nach kurzer Debatte wird der Antrag der Kommission mit der vom Abg. Bachem vorgeschlagenen Abänderung angenom­men, daß an Stelle der Worte und zugleich" bisu retafi ziren" die Worte treten und zugleich die königliche Staatsre gierung zu ersuchen, die Wahltommiffarien mit einer Anwei­fung im Sinne des Alinea 1 des Antrags zu versehen.

Der katholische Kirchenvorstand zu Leschnit und der katholische Kirchenvorstand zu Gr..

zu entkleiden und auch noch andere städtische Rcantenbau als das in Moabit zur Aufnahme von Cholerat. anten ein Diefen. De

schuffes anzunehmen, die Petition durch Uebergang richten. Der Referent empfiehlt, den Antrag des A Tagesordnung zu erledigen. Stadtverordn. Gebri

fet,

bittet den Punti 4 der Petition( Ranalisation des Stadttb Moabit) dem Magiftrat zur Berücksichtigung zu überwei weil die Entwässerung des Krankenhauses, wie sie jest Stadttheil sehr beläftigt.

Oberbürgermeister Dr. von Fordenbed lann über

definitive Entscheidung des Magistrate vorlä ifta noch

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