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beiter Rubn in einer 2 Meter tiefen Grube durch nachstürzen des Erdreich verschüttet. Dbgleich er fofort wieder herausge graben wurde, war er doch bereits erflict. Da alle angeftells ten Wiederbeleburasversuche ohne Erfolg waren, wurde die Leiche nach dem Dbduktionshause geschafft. Am 13. d. M. früh fiel ein Arbeiter beim Abwaschen des Hauses Rosen thalerstraße Nr. 39 von der Leiter und erlitt so schwere Ver legungen, daß er befinnungslos liegen blieb und nach dem St. Hedwigs- Krankenhause gebracht werden mußte.

Gerichts- Zeitung.

Ein angeblich geplantes Attentat auf den Fürften Bismard. Am 2 Dezember v. J. wurde der aus Breslau bier eingetroffenen Frau Klara Goldschmidt, welche im hotel Imperial" einlogirt war, aus verschloffenem Zimmer eine Hand tasche mit Pretiosen im Werthe von 3717 Mait entwendet. Der Diebstahl geschah zwischen 12 und halb 4 1hr Nachmittags. In dem Zimmer fand sich auf dem Fußboden eine kleine lederne Brieftasche, welche augenscheinlich der Dieb verloren hatte. Jn derselben befanden sich mehrere Visitenkarten, welche auf Namen mehrerer Besucher der Brauereischule und Brauerei Alademie lauteten. Dies führte auf die Spur des Diebes.

Es konnte nämlich eruirt werden, daß die Eigenthümer Dieser Visitenkarten wenige Tage vorher in einem Rachitafé Den Tapeziergehilfen Albert Studer fennen lernten, dem fte ihre Karten gaben. Die Brieftasche wurde von der Quartier frau Studer's als dessen Eigenthum erkannt. Es gelang je doch nicht sogleich, feiner habhaft zu werden; erst nach einiger Beit langte der Bericht der Dresdener Polizei an, welcher fonstatite, daß mehrere aus dem Diebstahl herrührende Pretiofen von einem Manne, auf den das Signalement Studer's paste, im Altstädter Leibhause versest worden fel.n. Am 14. Dezember traf eine Meldung aus Leipzig ein, daß auch dort solche Pretiofen versezt wurden. Am 31. De zember endlich wurde Stucker in Innsbrud auf Grund der im Polizeianzeiger veröffentlichten Personbeschreibung ver haftet.

mit ihm anzufangen und er nicht zum rechten Wege zu leiten.| Der Gerichtshof mußte den Antrag auf Unterbringung in eine Erziehungsanstalt ablehnen, da Benzin das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten babe, er erfannte aber auf eine Strafe von 30 M., für welche im Unvermögensfalle sechs Tage Gefängniß abzubüßen find.

Der absolute Unwerth der Refognitionen wurde gestern wiederum in einer recht eflatanten Weise dargethan. Am 29. November pr. zwischen 5 und 6 Uhr wurde in der Kleinen Ma fusstraße ein dem Fuhrherrn Kaspar Franz Anton Wolff geborendes Pferd mit einer Trofchte eingefahrer, und erhielt daffelbe, da es sich mehreremale überschlug einige Schläge mit dem Peitschenstiel. Bei den weiteren Bändigungsverfuchen tam das Pferd zum Fallen. Die im Hause Al. Markusstr. 11 im Keller wohnhafte Wittwe Neubrandt machte hierauf bezüg lich der Führer der Droschte schimpfende Bemerkungen. Dies veranlaßte eine bei dem Fuhrwert beschäftigte Person, mit bem wieder zum Stehen gebrachten Pferde nach der anderen Straßenseite zu geben und dabei mit der linken Hand der Frau Neubrandt einen berartig heftigen Stoß zu versetzen, durch welchen dieselbe die Kellertreppe hinabgeschleudert wurde. Bei diesem Sturz erlitt die Frau einen rechten Schenkelbruch. In dem Stoßenden wollte sowohl Frau Neubrandt als noch eine andere Frau den Wolff etfannt haben, der auf Grund dieser Rekognitionen von der 93. Abtheilung hiesigen Schöffen dieser Rekognitionen von der 93. Abtheilung hiesigen Schöffen gerichts zu brei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. Der fich unschuldig fühlende Angeklagte batte es in erster Instanz unterlassen, den Beweis seiner Nichtthäterschaft zu führen, da er seine Retognition für ausgeschloffen erachtete. In der gestern von der fünften Straftammer hiesigen Landgerichts I auf die vor Rechtsanwalt Wronter eingelegte Berufung wurde zur Evidenz erwiesen, daß eine andere Berfon das Pferd nach der andern Straßenseite geführt und daß fich der Angeklagte zu jener Zeit beim Fortschieben des Wagens befunden hat, während Die beiden Frauen über den Anzug des betreffenden Mannes Die widersprechendsten Angaben machten. Der Gerichtshof ers fannte bemgemäß dem Antrage des Vertheidigers und Staats­anwalts entsprechend auf Freisprechung des Angeklagten.

Der Beschuldigte leugnete den Diebstahl und suchte seine Reise durch folgendes Märchen zu erklären: Ja ,, Café Mend!" habe er einen Anarchisten Namens Rospini fennen gelernt. Dieser habe ihn aufgefordert, mit ihm verschiedene Städte Deutschlants zu bereisen und dort anarchistische Flugschriften zu verbreiten, und habe für ihn die Reise bezahlt und ihn in munifisenter Weise für diese Dienstleistung belohnt. In Köln babe Rolpini ihn aufgefordert, nach Berlin zu reisen und dort den Fürften Bimard zu erschießen. Dagegen habe sich jedoch sein Herz gefträubt; er set dann mit Hospini nach Bremer hafen gemacht, wo derselbe nach Amerita reiste, während er ( Studer) nach Desterreich zurücklehrte. Von Rospini will er gegen 800 fl. erhalten haben. Das Vorfinden seiner Brieftasche sucht er dadurch zu erklären, daß ihm diefelbe gestohlen worden sei.

Bet dieser Verantwortung bleibt der Angeklagte auch heute, wo er fich wegen Diebstahls vor einem Ausnahms gerichte unter Vorfit des Landgerichtsrathes Dr. von Holzinger zu verantworten hat. Bemerkenswerth ist, daß Stucker , welcher bereits fünfmal wegen Diebstahls c. bestraft wurde, die legten drei Strafen gleichfalls wegen Hoteldiebstählen erhielt. Bei dem legten diefer Fälle im Hotel Weißes Roß", wo er einen Ueberzieher entwendete, war es ihm gleichfalls pafftit, daß er mehrere Briefe verlor, welche auf seine Spur führten. Es wurde noch fonstatitt, daß der Angeklagte am 2. Dezember um 4 Uhr nach Hause kam, seinen Roffer packte und sofort abreiste. Von den Flugschriften, welche er angeblich zu ver breiten hatte und auch im November vorigen Jahres in Wien verbreitet haben will, fann er nicht einmal das Format an geben, worauf der Präsident fonstatirt, daß im November und Dezember in Wien überhaupt keine anarchistischen Flugschriften verbreitet wurden. Der Gerichtshof verurtheilte den Ange flagten zu acht Jahren schweren Kerkers und nachträglicher Stellung unter Polizeiaufsicht.

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benußen und machen so den französischen, den heimischen beitern Konkurrenz. Und das nennt man nationale Roloni politit, die den Arbeitern zu Gute tomme.

Das baierische Bier erobert den Weltmarkt. Defterreich sind die Brauindustriellen außerordentli beunrubigt über das reißend schnelle Wachethum des baterijd Bierimports. Der bajuvarische Gerstensaft tam in den let Monaten des Jahres 1883 in Mode", deffen Bierimports mit 14 393 Meter( Deppel) Bentnern eine Steinerung 3146 Metergentner aufwies. Die Biereinfuhr des Jahres 188 aber stieg um nicht weniger als 131 Biojent gegen das Bo fabr, nämlich auf 33 260 Metergentner. Sie erreicht berei 10 Prozent der bezüglichen Ausfuhr, welche nur geringe o fchritte macht, während fte noch im Jahre 1879 fünfundfiebenj mal so groß war, als die Einfuhr.

Nr. 111

Ueber die Einwirtung der Kinderarbeit auf b foziale Leben schreibt die Deutsche Manufakturarbeite Die Schu Beliung" sehr verständig: Bekanntlich fübit ein lebeegenstände Beitung" sehr verständig: angebot von Arbeitet.äften ein Sinten der Arbeit Bollgolle löhne herbei, es entwerthet die Arbeitskraft. Dies ist schon Bollenindustr der Fall, wenn der Wettbewerb um Arbeit unter den Bahl von A wachienen Arbeitern ein so rafender ist, wie gegenwärtig. lite feit, D wie viel mehr muß fich dies steigern, wenn nun gar nadh abufirien 1 billigere Arbeitstraft unserer Kinder mit in Ronfurreng hiirelt Erwerb Begreift man denn gar nicht, daß dadurch ein Heraborüdefährdeten L des Arbeitslohns der Erwachsenen erfolgen muß. Wennum bie an einen Selfattor nur eine erwachsene Person thätig ift, Bevölkerung, zehn Kinder, wo jedes die Arbeit eines erwachsenen Frau berührt wird. immers erfest, so muß fich selbstverständlich der Arbeitsh der Frauenzimmer vermindern, da lettere gezwungen find unsern R

mit den Kindern zu konturriren. Dem Unternehmer gleichiltig, wer die Arbeit ver ichtet, für ihn ist nur

Ift Deu Befammtwoll la 118,3

der offiziellen Bugtunbelegu andgemadien

Die Billigkeit maßgebend, er stellt also, wenn möglich, Stade 10,65 v6t., t ein. Die dadurch überflüssige Arbeitskraft der Frau immer sucht fich einen Ausweg und tritt in Lurrens mit der Männerwelt und mitt auf

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Weise herabdrückend auf den Lohn der Männerarbe Birla 1 Bfun So ist der Kreislauf des Angebots der Arbeitskräfte. Wobin dem Schaf best führt dies? Nur dahin, daß der scheinbare Nuge Deutscher Wo welchen die Eltern von der Arbeit ihrer Kinder haben, Gesammtwerth der Arbeitskraft herabsegt und so der relati Vortheil nur dem Unternehmer und Denen zu gute tomen Süda welche nicht arbeiten und die Bedürfnisse des Lebens mit hältnißmäßig wenig Aufwand von Witteln befriedigen tönn treidt bat, Wir fönnen uns also dahin resumiren, daß der Ertrag felbft 1884 et so viel verringert als die Kinderarbeit überhaupt Arbeitsm 11.9. A

Arbeit der Kinder den Werih der Arbeit der Eltern genau

Der frühere Redakteur des Schalt" v. Reymond hatte sich gestern vor der sechsten Straflammer hiesigen Land­gerichts I auf eine Anllage wegen Nichtaufnahme einer Be richtigung zu verantworten. In dem Beiblatt zum Schalt" vom April v. J. waren bezüglich der Aufführung der v. Gold­schmidt'schen Oper Helgandus" dem Leipziger Stadttheater verschiedene den Komponisten verlegende Behauptungen aufge­stellt, welche der Lestere zu berichtigen Veranlassung nehmen mußte. Die bezügliche Berichtigung fandte er an den Ange flagten mit der Aufforderung ein, dieselbe in der folgenden Nummer aufzunehmen. Dieser übergab fie aber unter der Be hauptung, daß er nach dem mit dem Verleger Fr. Thiel abge schloffenen Vertrage nur für das Hauptblait des Schalt" bie Verantwortung übernommen habe und lediglich gegen die ge troffene Abmachung als für den gesammten redaktionellen Theil verantwortlich bezeichnet sei, dem pp. Thiel zur weiteren Veranlassung und verständigte hiervon den Ein. fender der Berichtigung. Die Aufnahme der Berichtigung unterblieb, und auf den v. Goldschmidt geftellten Strafantrag wurde v. Reymond wegen deren Nichtaufnahme unter Anklage gestellt. Das hiesige Schöffengericht hatte nur auf die Ver pflichtung zur nachträglichen Aufnahme der Berichtigung, im

x. In dem Reichsstrafgesehbuch giebt es einen Ab­schnitt, gegen welchen wohl am meisten gefehlt wird; und wie Die Erfahrung lehrt, durchaus nicht immer in böser Absicht; fehr oft aus purer Unerfahrenheit. Es ist dies Paragraph 246. Da es eine Pflicht der Breffe ist, auf Uebelstände im öffentlichen Leben möglichst scharf und eingehend hinzuweisen, so fügen wir diesen Paragraphen wörtlich an und geben dann eine gerichtliche Verhandlung als Beispiel seiner Anwendbar teit. Er lautet: Wer eine frembe bewegliche Sache, die er in Befit oder Gewahrsam hat, fich rechtswidrig zueignet, wird wegen Unterschlagung mit Gefängniß bis zu drei Jahren und, wenn die Sache ihm anvertraut ist, mit Gefängniß bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Um ftände vorhanden, so fann auf Geldstrafe bis zu 930 m. erfannt werden. Der Versuch ist strafbar. Sehr viel: Leute

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wiffen nun nicht, daß fie fich einer Unterschlagung schuldig

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im Sinne unserer ökonomischen Verhältnisse hat, folglich Das allgemeine Wohlbefinden der Arbeiterfamilien garolle. D folche Bedeutung hat, wie fich dies manche Eltern einbi Im Intereffe der Arbeitskraft protestiren wir daher ge die Beschäftigung der Kinder überhaupt, allen aber ist es die Pflicht der Mitglieder der Fachver daß sie darüber wachen und Einschreiten, wenn von Fabritan die Bestimmungen der Gewerbeordnung übertreten werden

minderjährige Kinder ohne Erlaubniß der Behörden in Fabri

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Je schlechter die Zeiten sind, desto tiefer ist die Das ist sicher in wahres Wort. Die Noth gebli die Verbrechen, die Noth entfittlicht die Menschen. So Uebrigen wegen des guten Glaubens des Angeklagten auf fahren wir, daß gegenwärtig in Dresden auf einmal neun Deffen Freisprechung erkannt. Auf die hiergegen seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung hob die Straflammer Das erste Urtheil auf und verurtheilte den Angeklagten unter Ausschluß des guten Glaubens zu 50 Mart event. 5 Tagen Haft. Es wurde dabei angenommen, daß der Angeklagte, da er doch einmal als Redakteur des redaktionellen Theiles be nannt war, während Thiel nur für den Inseratentheil zeichnete, auch die Verpflichtung hatte und sich dessen bewußt sein mußte, die empfangene Berichtigung aufzunehmen.

Ehescheidungsprozesse ,, ausgebrochen" find, in denen die Fra wegen böswilligen Berlaffens flagbar geworden sind. Dierberst nach männer gehören durchweg dem kleinen Handwerte stande an, welcher in den legten Bügen liegt und noch im München , 12. Mai. Die Münchener Schneide

y. Wegen wissentlichen Verkaufs verdorbener Nah rungsmittel standen gestern der Wurstfabrikant Friedrich Wilhelm Kögel und der Schlächter Leopold Broschinsky vor der ersten Straffammer des Landgerichts I . Der erfte Anges tlagte batte am 26. November v. J. dem zweiten auf deffen Verlangen ein Quantum Mettwurst verkauft, welche im hoben Grade mißfarbig und durch Alter ranzig geworden, und dafür einen Preis von 30 Bf. pro Pfund erhalten. Als Broschinsky für diese delitate Speise teine Abnehmer finden fonnte, ver langte er von Kögel, daß dieser die Wurst zurücknehmen sollte und als dieser fich weigerte, überlieferte er selbst die verdorbene Waare der Polizei zur Konfislation und erstattete gegen Rögel Anzeige. Auf Grund der von dem legteren über den Sach­verhalt gemachten Mittheilungen wurde bie Antlage aber auch auf den Denunzianten ausgedehnt. Im Verhandlungstermine folle als Hundefutter dienen und Broschinsky erklärte dagegen, daß er wohl billige, aber dennoch genießbare Wurft verlangt habe. Der Gerichtshof gelangte indessen durch die Beweisauf nahme zu der Ueberzeugung, daß beide Angeklagte fast in gleichem Maße schuldig seien und da der als Sachverständiger vernommene Geheimrath Liman begutachtete, daß das in der artiger Wurft fich entwickelnde Wurstgift schwere Krankheiten, ja fogar den Tod des davon Genießenden herbeigeführt haben würde, so diktirte der Gerichtshof den Angeklagten empfindliche Strafen, nämlich dem Kögel sechs und dem Broschinsky eine Woche Gefängniß zu.

nicht durch die Adermännerei gerettet worden ist.

haben gestern in einer öffentlichen Bersammlung

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Pariser Schneiderstreit diskutirt. Man fprad fi

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einstimmig zu Gunsten der Streifenden aus und verpflicht

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fich, Buzug fernzuhalten. Die bieftgen Steinmeyer noch immer.

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behauptete Rögel, daß er habe annehmen müssen, die Wurft haupt an diesem Tage nicht kommen könne, weil die Abstimmung

Soziales und Arbeiterbewegung.

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Vereine und Versammlungen. Magdeburg . Die auf vorgestern Abend im Sofiage anberaumte Versammlung des Fachvereins der Metallarb für Magdeburg und Umgegend, in welcher der Reid Abgeordnete C. Grillenberger einen Vortrag über Gem schiedsgerichte" balten wollte, war von etwa 400 Berfonen sucht. Der Vorsitzende Herr Schröder machte die Mittbell daß Nachmittags Herr Grillenberger telegraphisch die lung gemacht habe, daß er wegen der Abstimmung im tage über die 3ölle erst später werde erscheinen fönne einer weiteren Depesche habe er jedoch angezeigt, daß fich verzögert habe. Dieser Gegenstand fei deshalb heutigen Tagesordnung abzusetzen. Der Vorstenbe spricht hierauf die Lohnverhältnisse der hiesigen Klempne gefellen und behauptet auf Grund seiner durch Fragebogen langten Ermittlungen, daß ein Klempnergeselle het durchschni lich dreizehr stündiger Arbeitszeit täglich und noch fünffündig Sonntags etwa 20 Pf. in der Stunde verdient; die Lebrling müßten ebenfalls diese Beit mit inne halten. Hier müffe Der Fachverein sei das gewief Ornan, diese Angelegenheit in die Hand zu nehmen, was a geschehen würde. Herr Sendig nimmt hierauf das Wort zum ersten Gegenstand der Tagesordnung, Bewerbefi gerichte", zurückzukehren, und und sagt, diefer Gegenf jci ein wunder Burtt Burtt für die Arbeitnehmer; einziger Stadtrath habe als Richter zu entscheiden, Arbeiter im Recht oder Unrecht sei. Dieses Gefes geändert werden, denn so lange nicht der deutsche Arb felbft Mitrichter fein fönne, werde tein sozialer Friebe

Σταμάτη

Ueber die sozialen Verhältnisse in China und Tongting schreibt ein in haipbong anfäfftger franzöfifcher Kauf mann an den ,, Voltaire ":" Die Chinesen leiden am aller­meisten unter dem Kriege, für welchen die Mandarine allein verantwortlich find. Die Arbeiter und Handelsleute, die aus

machen, wenn sie Gegenstände, die sie auf Leibkontrakt ents nommen, versezen, bevor dieselben in ihr Eigenthum über gegangen find, das heißt: Bevor fte die lette Bahlung darauf geleistet haben, wie dies die meisten solcher Kontratte bedingen. So erging es einer armen Wäscherin, der Frau Grinniger, die fich gestern vor dem Schöffengericht, Abthei­lung 87, wegen Unterschlagung zu verantworten hatte. Die Frau war von Händlern, wie fte angab, beredet wie fte angab, beredet worden, sich eine Taschen und eine fleine Wanduhr im Werthe von 60 und 30 M. zu laufen. Die Kaufbedingungen waren sehr günstig gestellt und so griff fte zu und zahlte die verabredeten Raten gewissenhaft und pünktlich, bis sie damit einhalten mußte. In Folge ihrer Beschäftigung und einer Erkältung wurde fte betilägerig, fte belam die Kopfrose. Nun hörte auch erstere ganz und gar auf und fte gerieth in bittere Noth, zumal im Winter; was war natürlicher, als daß sie die Uhren verseste, um das Leben zu fristen, doch nun fam der Händler und verlangte die Uhren oder Geld teins von beiden war vorhanden und so erstattete er Anzeige. Jm Termin räumte Frau Grinnißer den Versatz der Uhren ein, wußte jedoch nicht, daß fie fich dadurch strafbar gemacht habe, benn fte hatte den Leibkontrakt unterzeichnen laffen, ohne ihn gelesen zu haben weil sie weder Lesen noch Schreiben konnte. Der Staatsanwalt schenkte zwar ihren Worten unbedingten Glau ben, war aber doch genöthigt, das Schuldig zu beantragen und der Gerichtshof verurtheilte fie diesem Antrage gemäß zu einer Geldstrafe von 40 Mart. Die arme Frau vergoß bütere Thränen, daß fie bestraft werden sollte, war aber doch froh, nicht in das Gefängniß wandern zu müssen und versprach, bas Geld zu beschaffen.

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China flammen, fönnen durch unsere Anftedelung in Tongling fteben. Herr Veit bespricht hierauf wieder die Lage der bief

nur gewinnen, da wir ihnen Arbeit und Verdienst verschaffen und sie fich unter dem Schuße unserer Gefeße sicherer fühlen,

Klempnergesellen, dieselben hätten, so weit fte beim wohnen, schlechte Koft und Logis, auch kein richtiges S als unter der Willtür der Mandarine.... Mit der Einfubr lager, aber lange Arbeitszeit; er selbst tönne aus Gifaba werden wir vielleicht im Anfang wenig Glück haben, da mit fprechen, da er 14 Tage bei einem Meister in Roft und

Lurus und Mode- Artikeln im äußersten Esten nicht so bald etwas zu machen sein wird. Dagegen bietet die Ausfuhr un ferer Thätigkeit ein reiches Feld. Außer Seite, Kaffee, Tabat,

gewesen sei. Herr Voigt hält ebenfalls die Lage der Klemp gesellen für traurig und meint, daß der Lohn eines

heiratheten Befellen 4.50 M. bis 6 M. wöchentlich bet b

Lackarbeiten, Buckerrohr, Reisbranntwein sind besonders Bau sehnstündiger täglicher Arbeitszeit betrage, während

hölzer und unter diesen vor allen anderen das Zealholz zu be achten.

Die Steinfohlenbergwerke find bedeutend genug, um die Errichtung von Fabriken mit Dampfbetrieb zu gestatten.

verheirathete Gefelle 15-16 M. Lohn verdiene;

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Der Klempner set doch Bauban andere Bauhandweiter, nd wie Maurer

Lage sei troftlos.

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Auch zahlreiche Kupfer- und Zintbergweile tönnen ausgebeutet Bimmerer verdienen bet zehnstündiger Arbeitszeit 27 M.; we

werden; fte liegen faft sämmtlich am oberen Laufe des Rothen Fluffes. Dann findet man in der Proving That Nguyen faft reines Antimon und in der Umgebung von Lao- Raï wäre leicht Binn zu gewinnen. Die frans

den arbeiteten, so würden noch 15 Gesellen mehr

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würde auch der Vagabondage mit Einhalt gethan. Diefe öfische Industrie könnte in Tongking Wunder verrichten. Die gelegenhett soll mit auf die Tagesordnung der nächsten Gene ralversammlung gelegt werden. Nachdem vom Vorfigenden mehrere Fragen vorgelesen worden, deren Beantwortung augen auz Arbeit aufgemuntert werden. Wie es fich fast von selbst schluß an den Fachverein auf und empfahl fleißige Benugung blicklich noch nicht geschehen konnte, forderte derselbe sum

Arbeitslöhne stehen febr niedrig und die ein heimischen Arbeiter find gelehrig und fügsam, müssen aber oft versteht, feden ste tief im Schlendrian. Sie wisten ausge zeichnete Seidenstoffe, die jedoch sehr schmal sind und nur eine geringe Anzahl von Mustern aufweisen. Seit etwa acht Jahren find auf diesem Gebiete schon Fortschritte erzielt worden und durch eine intelligente Leitung ließen sich deren noch mehr er reichen. Man präge fich das nur recht ein, daß vor allem der billige Arbeitslohn in Rechnung zu bringen ist; denn der Unter halt des Europäes in Tongling ist ziemlich fostspielig. Auch bier fieht man wieder, wie die Kolonialpolitik die heimischen Arbeiter schädigt. Die Chinesen geben sehr billige Arbeits­

In einem jeden jungen Jahr, sobald die ersten Lerchen schwirrten," wurde ihm seine Regelbahn tamponirt. ,, Ei," dachte der Eigenthümer, ein Wirth in der Müllerstraße, wer mag nur der verfluchte Kerl sein, der das anftiftet!?" Er legte sich auf die Lauer und es glückte ihm, den Miffe thäter abzufangen. Dieser Miffethäter war ein tieiner Junge, der von einem neunzehnjährigen Burschen, namens Benzien, veranlagt worden war, auß reinem Uebermuth das Kegelhaus von Grund aus zu zerstören. Benzien, nebst noch zwet fleinen Batronen wurden auf der Anklagebant vor dem Schöffengericht, Abtheilung 87, plasirt. Lestere famen mit einem Verweise davon, der fich zumeist an das Wort anlehnte: Wenn dich die bösen Buben loden, so folge ihnen nicht. Benzien muß aber ein netter Junge sein! Sein Vormund war im Gerichtssaal und bat, fenen in eine Bwangserziehungsanstalt zu stecken, denn er treibe fich bummelnb umber. Er sei schon in mehreren Lehren ge­wesen, aber stets nach wenigen Tagen wieder davon gelaufen, au sei er bereits gerichtlich mit einem Verweise bestraft, weil er Feuer angelegt hatte und fürzlich habe er feine eigene, leib­liche Mutter in brutalfter Weise mißhandelt. Es sei eben nichts Fabriken anlegen, um die billigen chinesischen Arbeitskröfte zu Berantwortlicher Redakteur R. Crongeim in Berlin . Druf und Berlag von Mar Fabing in

Der Bibliothek.

Echließlich berührte er die Frage

wegen

haltung eines Sommerfestes. Die Anwesenden ftanden wo noch unter dem Eindrud des eben behandelten Themas, be traurigen Lage der Gesellen, denn es erhob fich für den Plan

eines Sommerfestes Niemand.

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faffe der Drechler( E. H. 48), welche im Dften wohnen, Nachricht, daß die Zahlstelle von der Andreasftr. 44, vo träfte ab, flugs wollen in Tongling franzöfifche Firmen Hoffmann verlegt wird. Die Mitglieder werden gebeten, Sonnabend, den 9. Mai ab nach Langeftr. 84 parterre I die Verbreitung dieser Nachricht sorgen zu wollen. Berlin SW., Beuthfrage 2,

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