Mishandlungen hinreißen ließ. Sie löfte aus diesem Grund: das Verhältniß mit Karp auch nicht, als Böhme am 8. Desbr. v. J. wieder auf freien Fuß gefeßt wurde, sondern verstand es, den Lesteren eine geraume Beit lang zu täuschen. Erst am 16. Januar d. J. erfuhr Böhme von dem Bildhauer Sudow, daß die Gördes ihn hinterging und alle bösen Leidenschaften wurden in ihm entfacht. Er beschloß, die Gördes sofort von dem Karp zu trennen und am nächsten Morgen, als die Gördes nach beendetem Nachtdienste um 4 Uhr die Druderei verließ, wurde sie auf der Straße von Böhme empfangen, der ihr zwar viele Vorwürfe machte, aber richt thätlich wurde. Er verlangte aber von ihr, daß fie die Arbeit sofort aufgeben und ein von thm gemiethetes Bimmer beziehen solle, stieß auch gefährliche Drohungen gegen seinen Nebenbuhler aus. Die Bördes wagte aus Angst vor dem gewaltthätigen Charakter des Böhme Teinen Widerspruch, sondern ging auf dessen Forderungen ein, aber nur anscheinend, denn fie fand Gelegenheit, noch an demselben Morgen dem Karp von der Entdeckung end ihres Verhältnisses Mittheilung zu machen und ihn vor Böhme zu warnen, der gedroht babe, thn kalt" zu machen. Karp will barauf, um sich im Nothfolle vor seinem Feinde fchüßen zu Tönnen, fich in den Befit eires Revolvers gesezt haben, den er fich sammt 50 Stück Patronen bei vippolyt Mebles faufte. Mit dieser Waffe begab er sich nach dem Kanal an der TriftStraße, um fich im Schießen zu üben, er benußte dazu ein leines Brett, welches er in einer Entfernung 15 Echritt in die Erde steckte und als Bielobjekt be nutte. Am Nachmittage gegen 4 Uhr wurde von der Gördes aus seiner in der Müllerstraße belegenen Wohnung abgeholt und Beide begaben sich nach der Beuthfrase, um den um 7 Uhr beginnenden Nachtdienst wieder ge meinsam anzutreten. Als sie sich der Druckerei gegenüber be fanden, sahen ste Böhme auf der anderen Seite der Straße berankommen. Die Gördes überschritt nun allein den Straßen bamm und betrat, von Böhme auf dem Fuße gefolgt, den Flur des Hauses Beuthstr. 2, der im nächsten Augenblick der Schauplas einer entfeßlichen Szene werden sollte. Karp war nämlich in etwa 10 Schritte Entfernung gefolgt. Plößlich und ohne tak Böhme sie berührt oder auch nur mit Worten bedroht batte, rief die Gördes zweimal hintereinander laut um Hilfe, in demselben Augenbl'd stürzte Rarp auf den Flur, eilte auf Böhme zu, hob den mit 6 Patronen gelab nen Revolver und gab aus unmittelbarer Nähe zwei Mal Feuer. Am weiteren Schießen wurde er von dem ihm befreundeten Arbeiter Fas browsky, der ihm in die Arme fiel, verhindert. Die Gördes
Don
er
eilte, ohne sich umzusehen oder fich aufzuhalten, die Treppe hinauf und begab sich an die Arbeit, auch Karp fümmerte fich um sein Opfer nicht, sondern ging die Hintertreppe hinauf, ließ fich unterwegs von seinem Freunde Fabrowsky rubig den Revolve: abnehmen, ging aber nicht an die Arbeit, sondern ließ fich nur seinen Wochenlohn auszahlen und entfernte fich Damit. Am folgenden Tage stellte er fich freiwillig der Polis zet. De: töstlich getroffene Böhme wurde nach der Charitee befördert, woselbst er mehrere Monate lang schwer frank darniederlag. Die erste Kugel ist dicht unterhalb bes rechten Dhres in den Hals und zwar bis zur Wirbelsäule gedrungen, wo fie zur Beit noch steckt. Es ist somit lediglich einem besonders glücklichen Umstande zuzuschreiben, daß diese Verwundung nicht den sofortigen Tod zur Folge gehabt. Die aweite Kugel hat nur leicht das linte Schulterblatt gestreift. Boraussichtlich wird Böhme eine dauernde Lähmung, Ent stellung oder Slechthum nicht davontragen. Die Anklage nimmt nun an, daß die That zwischen den beiden Angeklagten verabredet war und daß das unmotivirte Hilfegeschret der Gördes von dieser erhoben wurde, um ihrem neuen Liebhaber ein Signal zu geben, in Attion zu treten, um sich auf diese Weise von dem ihnen beiden Läftigen zu befreien. Die An geflaaten belennen fich Beide für nichtschuldig. Karp räumt ben Thatbestand im Wesentlichen ein, will aber nicht mit dem Gedanken umgegangen sein, seinen Nebenbuhler zu tödten, sondern nur um fich des weit stärkeren und gewaltthätigen Gegners erwehren zu können, habe er die Waffe geführt. Als feine Geliebte um Hilfe rief, da sei ihm das Biut dermaßen zu Kopf gestiegen, daß er nicht mehr mußte, was er in den nächfen Augenblicken gethan. Auch die Angeklagte Gördes bestreitet, daß der Gewaltakt zwischen ihr und Karp verabredet worden, fte habe überhaupt keine Ahnung Davon gehabt, daß Karp einen Revolver bei sich trug, auch habe fi: die Hilferufe erft ausgestoßen als Bögme mit roher Gewalt ihr Handgelenk umschloß. Böhme habe sie häufig maltraitit und fie tonne nicht leugnen, daß fie seiner überbrüffig geworden, zumal er von ihr verlangte, baß fie fich der Prostitution ergeben solle. Von den Beugen erregte natürlich der Steind: uder Böhme das größte Intereffe. Seine Vo: strafen laffen darauf schließen, daß er ein zu Ges waltthaten geneigter Mensch ist, auch seine fiitlichen Grunds fäge scheinen nach seinen Aeußerungen sehr lor au fein. Er bestreitet allerding, seine Braut direkt zum Verkehr mit Männern aufgefordert zu haben, räumt aber ein, baß eine ähnliche Aeußerung von der Gödes falich auf gefaßt sein fann. Auch giebt er Die Möglichkeit zu, daß er dieselbe am Handgelen! feft hielt, im nächsten Augenblid habe Ratp auch schon unter dem Ausrufe Verfluchter Hund!" auf ihn gefchoffen. Eine ganze Anzahl Beugen wird vernommen, um über die Verstandesthätigkeit des
Eine
Terefina Geßner die Rolle der Carlotta" spielen. amette Rovität beffelben Abends bildet die einattige Blauberet Funten unter der Asche" von Heintich Stobiger, welche eben falls zum ersten Male aufgeführt wird. Außerdem geht zu gleich mit diesen Stücken noch das Lustspiel ,, Aus Freundschaft" von Moreau und Delacour neu in Szene.Heute, Sonntag, spielt Fräulein Geßner noch einmal in Emilia Galottt" die Titelrolle; Morgen, Montag, wird Prisz Friedrich von Hom
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Karp unmittelbar nach dem Attentat ihre Wissenschaft mitzu| theilen; das Resultat der Bernehmung über diesen Punkt ist ein für den Angeklagten nicht gerade günftiges, einige Brugen belunden, derselbe habe Aeußerungen des Bedauerns fallen laffen, daß er den Böhme nicht beffer getroffen babe. Der Werkmeister der Bading'schen Druckerei stellt dem Angeklagten das Beugniß eines ruhigen und ordentlichen Menschen aus und einigen Beugen gegenüber hat der Angeklagte seine Furcht ausgesprochen, daß Böhme den angedrohten Ueberfall ausführen würde. Bugleich hat er aber gedroht, im Falle eines Angriffs von dem Revolver Gebrauch machen zu wollen. Nach beendeter Beweisaufnahme septen es die Bertheidiger, R. A. Wronker für Karp und Justizrath Simson für die Gördes, durch, daß außer der Schuldfrage im Sinne der Anklage, noch awei weitere formulirt wurden, nämlich wegen versuchten Todtschlages und wegen qualifisirter Körperverlegung, resp. der Anstiftung und Beihilfe dazu. Sodann ergriff Staats anwaltheinemann das Wort und führte in seinem Blaidoyer an der Hand vorliegender Momente aus, daß Karp die That entschieden mitlleberlegung und in der Abficht ausgeführt habe, seinen Feind zu tödten. DerStaatsanwalt bat die Geschworenen sich nicht dadurch in ihrem Wahrspruche beein fluffen zu lassen, daß Karp was er gerne einräumen wolle ein entschieden moralisch befferer Mensch war als Böhme, es könne dieser Umstand an dem Charakter des vorliegenden Deliktes nichts ändern. Der Staatsanwalt bezeichnet sodann die Gördes als die Verworfenste thres Ges schlechts, welche mit cynischer Frivolität von einem Liebhaber
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Justizrath Leffe in seinem Plaidoyer hervor, daß der Auft wird, damit n der„ Voff. Btg" lediglich eine fachliche Kritik enthalte, wil Bölle auch zab der vom Angeklagten verfaßte und der Boff. 8t die Lage des machte Verrourf der„ elenden Büberei" die" Sachlichkeit eit beschränkt laffen habe. Die Ausstokung eines solchen Schimpfwortes gelung unterw auch gefühnt werden, und deshalb beantrage er die Bestrafung vor Allem Angeklagten. Angeklagten. Rechtsanwalt Wolff plaidirt auf Berwe Theil werden der Berufung. Der Privatkläger erörtert die Ursache, eit feftfeßen, balb er den inkiminirten Artikel, betreffend die Gegen geben zu einer ftellung der Profefforen Dirichlet und Rudolph Wagne Gefängnissen der Söhne derselben, veröffentlicht habe. Schon seit Diese unsere fei bie Boff. 8tg." vom Angeklagten in den antisemitungen, eine Versammlungen mit Schmus beworfen worden, und da dringend um er endlich einmal zeigen wollen, wer Profeffor Wagner des deutschen eigentlich sei. Der ihm in dem Artifel der Kreuzte egesbestimmu machte Vorwurf der elenden Büberei übersteige jedes bochverbient m Anftändigen. Profeffor Wagner vertheidigt fich in liber Mübürg Ride gegen die auf seinen verewigten Vater und ihn erhob Unterschriften Angriffe und fucht fte als umiichtig nachzuweisen. mitgliedern Empörung über die Beschimpfung des Andenkens seines Marienstr. 14 habe ihn zu dem gebrauchten Ausdrud veranlaßt. Nad nidir. 11; G furzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf Verwe bergsweg 3, I der Berufung unter Teilung der Kosten der ersten und Darren Fiedle und Auferlegung der Rosten der zweiten Instanz auf Lokale des Privatkläger.
zum andern überging, den Karp, der in ihren Feffeln lag, auf Vereine und Versammlungen.
stachelte und seine Eifersucht anfachte, bis derselbe thretwegen zum Verbrecher wurde. Er beantrage Beide prinzipaliter für schuldig im Sinne der Anklage erklären zu wollen. Die Ver theidiger nahmen fich ihrer Klienten mit großer Wärme an und erzielten auch, daß die Geschworenen den Karp nur der schweren Körperverlegung mittels einer Waffe und zwar in einer das Leben gefährdenden Weise für Schuldig erklärten, ihm aber mildernde Umstände zubilligten; die Gördes wurde dagegen jeglicher Anftiftung und Beihilfe für nichtschuldig erklärt. Der Antrag des Staatsanwalts lautete gegen Karp auf 2 Jahre Gefängniß auf Freisprechung gegen die Gördes. Der Gerichtshof erkannte diesem Antrage gemäß.
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Pph. 3wei alte zerbrochene Regenschirme und ein Stuhl ohne Lehne und Füße, welche der Arbeiter" Ludwig Adolph Franke, als er am 14. Februar d. J. aus seiner Wohnung, tüdie", der Hauseigenthümerin Frau Fischer, geb. Meißner, für 6 M. schuldige Monatsmiethe zurückzulassen ge dachte, erschienen der sonst sehr nachfichtigen Hauswirthin als eine doch zu geringwerthige Sicherheitsleistung und, fie retinirte unter dem Beistande eines herbeigerufenen Schußmanns ein dem 2c. Franke gehöriges Küchenspind. Troßdem dem F. von bem Schußmann plaufibel gemacht worden war, daß er nun mehr fich des strafbaren Eigennußes schuldig mache, wenn er das retinirte Möbel aus dem Hause schaffe, packte Franke hinterher das qu. Küchenspind zu seinen übrigen Habseligkeiten und fuhr auf und davon, der Hauswirthin außer recht viel Schmutz und Kehricht die obengenannten Gegenflände als equivalent hinterlaffend. Auf geschehene Anzeige hatte sich Franke wegen dieſer eigenthümlichen Manier, Miethe zu zahlen, aestern vor der Strafkammer des Landgerichts II unter der Anklage des strafbaren Eigennuges zu verantworten. Das Urtheil lautete gegen ihn auf 1 Woche Gefängniß.
-y. Der Prozeß gegen die der Falschmünzerei be fchuldigten Angeklagten Riehm, Lenz und Huber wurde am Freitage noch in später Stunde zu Ende geführt. Da die Beweisaufnahme nicht ergab, daß der Angeklagte Lenz von dem verbrecherischen Treiben seines Mitbewohners, des ersten Angeklagten Riehm, Kenntniß gehabt, fo erklärten die Ge schworenen diesen für nichtschuldig, die Angeklagten Richm und schworenen diesen für nichtschuldig, die Angeklagten Riehm und uber dagegen für schuldig und wurden die Letteren daher Dom Gerichtshofe, Kiehm zu 6 Jahren und Huber zu 3 Jahren Buchtbaus verurtheilt.
S
im tom, Lothring Die Ze Frauen der 3. Mai d. J. Berjammlung Abgeordneten und auch thei 10 Uhr eröffne Berjammlung nen Ansprache Frau Feibl frage, follen übernehmen, f
t. Eine öffentliche Versammlung der Barbie Friseur- Gehilfen fand wiederum behufs Beschlußfaff einen zu eröffnenden Streif, nachdem die vorhergeh gleichem Swede einberufen gewesene Versammlung erfolgte polizeiliche Auflösung refultatios verlaufen Abend des 15. b. W. in Breuers Salon, Gr. Frankfur statt. Um ähnlichen Vorkommnissen, wie am 28. vornherein zu begegnen und möglichst schnell zu eines schluffe zu gelangen, nahm der Vorfigende, Herr Helbi anlaffung, Herrn Witte von der Versammlung auszuf Nachdem dieser mit seinem Anhange das Lokal verlaffen wurde in die Verhandlungen des Abends eingetreten. Helbig wies zunächst darauf hin, daß die Gehtifen wären, in einen Streit einzutreten, um Forderung Durchführung zu bringen, die schon längst bätten geführt sein müssen. Die Bewegung hätte auf Sympathie, aber auch vielfach auf namentlich Don Seiten der Brinzipale, welche sogar mit Maßregelung der Mitglieder des Fa
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Das Bureau wurde. Als
als zweite B fabrer Herr Frl. Moes Rednerlifte Frau Schle ergab die Beiräthe. T Bild. Gefam
gedroht hätten. Herr Helbig legte den Gehilfen dringen für Krantenur
b
nach Abzug Bern ögensüb mitgliederzabl Als Hauptmo gende Buntte
Herz, fich nicht abschrecken zu lassen durch derartige nationen, sondern mit Mannesmuth einzutreten für fie für Hecht erkannt. Herr Steczniemały motivirte n mal in Kürze die von der Gehilfenschaft gestellten Ford und bezeichnet es als einen erfreulichen Erfolg der daß bereits in 4 Diftritten die Brinzipale freiwillig be Forderung, die Schließung der Geschäfte betreffend, Die Agitation würde nicht aufbö en, bis alle Bringipal Attestbücher theilte sodann verr Hyterally mit, daß die noch nicht üb
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" Signalement" anzuhängeu, was allgemeine Entrüftu vorrief. Seinem Wunsche, ohne lange Debatten ftimmung über den zu eröffnenden Streit zu schreiten bereitwilligst Folge gegeben, und wurde mit Majorität beschlossen Majorität beschloffen, den Streit eintreten Diejenigen, die gewilt find, in einen Streit einzutre pflichteten sich hierzu durch ihre Namenseinzeichnun diesem Svede ausliegenden Liften. Da viele Gebi hindert werden, den Versammlungen beizuwohne den Listen in der Stadt zufuliren und
und heißt ic Frauen und
Rr. 26. Der
und
Falle tann di Es wurde bis Syftem beibe ftigungsgeld ausfcließlich 60 Mart ble Lage bindurd podintereffant in bewunder ibre Intere miffen. Bon The Debatte Weife. Bet
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nächsten Dienstag wird noch einmal eine Verfam
stattfinden, um Unterschriften zu sammeln. Der Ta anschließenden freien Diskussion widerlegte
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öffnung des Streits ist noch nicht bestimmt. In der fi ( Prinzipal) die Annahme, daß die, 5 Pfennig- Barbie
10 Pfennig- Bat bieren" Konkurrenz machen. Gerade fehrt sei es Fall, indem die Letteren für 10 Pf.
bal
wofür erstere 15 Pf. verlangen. Die 5 Pfennig- B
Ein originell verlaufener Preßbeleidigungs- Prozeß wurde gestern gegen den Redakteur der Berliner Zeitung ", Dr. Peter Langmann und gegen den Berichterstatter Mag Bujarsky vor der 90 Abtheilung biefigen Schöffengerichts vers bandelt. In einem Lotalart fel der Nr. 45 der genannten Beitung vom 22. Februar cr., der von dem zweiten Angeflagten verfaßt ist, war an eine fonkrete Mittheilung über die Auswanderung und Rückkehr eines entlassenen Gerichtsdieners würden bereit sein, schon vom ersten Bingitfeiertage vor dem Abschieben unbequemer Angehöriger nach Amerika ge- Geschäfte in der verlangten Wetfe zu schließen, wenn warnt, da die dortigen Behörden unbemittelte und erwet bsun Ron turrenz der 10 Pfennig Barbiere" enthoben fähige Auswanderer sofort wieder zurückschiden. Das Schicksal Auch Herr Prinsipal Hauptmann trat voll und ga bes betroffenen früheren Beamten, der auf der Rückfahrt verstorben Forderungen der Gehilfen ein, was zur Folge ist, war der Wittme deffelben zugeschrieben und dieselbe in einer von Seiten seiner Konkurrenten in der heftigsten wenig sameid elbaften Weise gezeichnet worden. Hierdurch fühlte gegriffen wurde. Die unerquiditchen Debatten fand fich dieselbe beleidigt, und auf ihren Antrag übernahm die Staats- Ende durch das von einem Gehilfen an die Rin anwaltschaft die Verfolgung der verantwortlichen Personen im richtete Ersuchen, ihre schmugige Wäsche" anders öffentlichen Intereffe. Nachdem der Angeklagte Bujarsky den
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als erster Bo einstimmig m wurde Herr& Herr Beller Su Belfigerin Ulrich, Geißle wurde noch e Oberauffacht f mann, Borfi Grathe, Albre Schmieder, alle zu Frant Frau Builleat Der Staffe gäb Belfe an ben Anregungen pofitiven Erfo Tammlung fin boren, nicht gefallen ein Berlin bet
Vorfizenden ersucht hatte, die als 3: ugin geladene Antrag rief. Mit einem warmen Appell des Herrn Hynerably zu wollen, welche lafonische Bitte stürmischen Beifall b ftellerin zu befragen, ob fie nicht lieber den Strafantrag zurück- Behilfenschaft und einem hoch" auf diese und das ga
sieben wolle, da er andernfalls gezwungen sei, für seine Bes hauptungen den vollen Beweis der Wahrheit zu erbringen, was er im Interesse der Betheiligten gern vermeiden möchte,
Tomitee wurde die Versammlung geschloffen.
Be
T. Die vom Bezirksverein des werkthätigen im 29., 30. u. 31. Wahlbezirf in den legten zwei 2 zog die Beugin auf die Frage des Voifigenden den geftellten figungen berathene und einstimmig angenommene Betition
Strafantrag zurüd, und es erfolgte Einstellung des weiteren Verfahrens auf Kosten der Antragstellerin.
Vosfischen Zeitung" H. Stephany gegen den Profeffor Dr.
Die bekannte Privattlagefache des Chefredakteurs der wahlbezirks, sowie die unterzeichneten Bewohner des 5.8
dolf Wagner gelangte gestern vor der sechsten Straflammer hiesigen Landgerichts I zur Verhandlung. Privatfläger und Brivatbellagier waren im Termin im Beiftande ihrer juristi schen Vertreter des Juftigraths Leffe und des Rechtsanwalts
vereins des merkihätigen Volts im 29., 30. und 31. Rom Reichstagswahlkreises richten an die Mitglieder des b fozialdemokratischen Fraktion entworfenen Arbeiterfchugge Buftimmung geben zu wollen. Die Lage des Hand
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Wolf in Fürstenwalde erschienen. Gegenstand der Privatklage äußerste Niveau herabgedrückt, neue Maschinen, neue Erfind ift der vom Angeklagten verfaßte in Nr. 291 der Krcus Stg." u. f. w. tragen dazu bei, daß fich die Bahl der Arbe
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Andreasftr. 2 Die den meiste macher Lohnb jammlung re Gefellentreifer fgenden vorg Derzichtet hatt Versammlung hinderten Ret Das Referat der Versamm Bum zweiten ginstigem fammlung fo für Berlin
dem entsprechend erhöht Dadurch wird der Arbeitslo
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burg" gegeben. Für die übrigen Tage dieser Woche bringt welchem in Abwehr eines 3 Tage vorher in der Voff. Zig." den Fabrikanten und Arbeitgebern derartig gefchmäle
bas Revertoire Wiederholungen von„ Der Hüttenbefizer", Romeo und Julia", die drei Heyfe'schen Einatter: Ehren Schulden", Im Bunde der Dritte" und unter Brüdern", sowie ,, Don Carlos".
Belle Alliance- Theater. Die eigentliche Saison für den berrlichen Sommergarten daselbst wird erst mit dem heutigen Tage( röffnet, an welchem sämmtliche engagiite Sängergesell fcbaften, alfo außer den seit Jahren schon beliebten Wiener
vom 16. Dezember 1883 veröffentlichte Artikel Rudoph Wagner der Phyftologe und Bekämpfer des Materialismus", in veröffentlichten Artikels das Verhalten der Beitung als elende Biberet" bezeichnet war. In dem am 30. April 1884 vor dem Schöffengericht zu Charlottenborg stattgebabten Verfahren batte
felbft Derjenige, welcher in Arbelt stebt, von dem Verdienste fich und die Seinen nicht ernähren lann, die Mithilfe der Frau und die der Kinder ist nicht audr
der Angeklagte wegen des bereits gedachten Artikels der ,, Boff. um die Noth zu lindern. Das Arbeiten der Frauen und Rin 8tg." vom 13. Decbr., überschrieben ,, Prof. Dirichlet und Wagner Fabrilen und Werkstätten trägt zur Entfittlichung bel, fi
resp. Deren Söhne" Widerklage erhoben. In demselben war von dem verstorbenen Profeffor Rudolph Wagner in Göttingen gefagt, daß er in seinem Charakter eine Halbbelt und Hin
weiblichen Arbeiterinnen in Die Hände der Bioftitution u und gesundheitsschädlichen Räumen der Fabriten that Kräftet die Kinder, welche im zartesten Alter in den bu des Publikums geftlegenen obezbaitischen Volksschauspielern getreten, vom f üheren Freihändler zum enragirtesten Schuß werflich, denn die Erziehung der Kinder und das Fam
Duettisten Schmuß und Kager und den so schnell in der Gunst fälligkeit bewiesen habe, fein Sohn sei ganz in seine Fußtapfen Selbst geweibliche Beschäftigung der Frau im Haule
Baitischeller" auch der königl. italienische Hofopeinfänger Signor A. Bianchi und die vom Wintergarten her bekannten 3 Geschwister Merillées, genannt, California Diamanten" auftreten.
öllner, vom Bekämpfer des Antisemitismus zum entschiedenen Antisemiten geworden. Das Schöffengericht fand in beiden
leben leidet darunter. Die unbeschränkte Arbeitsge
Artikeln gegenseitige Beleidigungen, erfläcte den Angeklagten fälle einen Theil des Arbeiterstandes frühzeitig
und Brioattiäger für straffrei und legte legterm die Roften des
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Wittwen und Waisen im größten im Elende zurücklaffen Beifahrens auf. Gegen dieses Urtheil legte der Privatkläger end ein anderer Theil des Arbeiterstandes gezwungen
Ronfl
Projektirtes Repertoire der Königlichen Schauspiele Berufung ein, auf welche hin die erste Straffammer biefigen den Wanderftab zu ergreifen, um schließlich als Bagabond
vom 17. bis 24. Diai 1885. Im Opernhause. Sonntag, den 17.: Lohengrin ( Herr Goese als Gaft); Montag, den 18.: Der Trompeter von Sälfingen; Dienstag, den 19.: Der Wild. Schüt; Mittwoch, den 20., aum 1. Male wiederholt: Eyloia, vorher Abu Hassan; Donnerstag, den 21., neu einstudirt: Die Favorite( perr Goeße als Gaft); Freitag, den 22., auf Allers böchften Befehl: Sylvia, Abu Hassan; Coinabend, den 23: Don Juan ; Soni tag, den 24: Die Favorite( Herr Gorge als Gaft). Im Schauspielhause. Sonntag, den 17:
Landgerichts I den Angeklagten wie den Bioakläger frei fprach, weil fie in dem Artikel der„ Boff. 8tg." teine Be leidigung des Angeklagten fand und weil durch den Artikel Der Kreuz 3g" wohl di: Beitung, nicht aber deffen Redakteur getroffen, der Privatläger alfo zur Klage gar nicht legitimirt sei.
sogenannter Landitieid er mit den Behörden
-
in
Arb
tommen. Die Nothlage im Arbeiterftande ift eine b wenn nicht energische und durchgreifende Schritte ge den, so wird der Handwerker- und Arbeiterftand vol Auf die vom Juftigrath Life eingelegte Revision bob der Straffenat bie größte Bahl der Bewohner Deutschlands dem
des Rammergerichts unterm 22. Januar cr das Berufungsurtheil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhand lung und Entscheidung vor das Landgericht I. hierselbst. Das
lichen Stügen des Staates vernichtet werden.
Tartüffe, Caftor und Pollux; Mortag, den 18.: Magnetische Kammergericht erachtete den Redakteur einer Zeitung, da er für jedem Biffen, den mit genießen, mit jedem Könchen
Kuren; Dienstag, den 19.: Die Walse von Lowood( Fräulein Rübsam als Gaft); Mittwoch, den 20. Die Frau ohne Geift; Donnerstag, den 21: Die Journalisten; Freitag, den 22.: Fauft; Sonnabend, den 23.: Colberg; Sonntag, den 24.: Wallensteins Lager, Die Piccolomini.
alle nothwendigen Lebensmittel find die Bölle erböb Deren Inhalt voll verantwortlich ist, auch durch die Angriffe daß wir aur Würze unserer Nahrung gebrauchen, zahlen
gegen die Beitung getroffen. Das Kompensationsrecht werde, fo führte ter Hevisionsrichter aus, durch das nunmehr aufges bobene Urtheil des Landgerichts nicht berührt, so daß der neue Berufungsricter in dieser Frage freie Hand bab:. Nach dem Vortrag der Erkenntnisse und infciministen Artikel hob
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Steuern und wenn wir im Intereffe des Arbeiterftante ben bober. Neichstag die Bitte richten, einen Gejegent I unterstügen, der seine Lage beffern foll, so gehen wir a Standpunkte aus, daß der Netchi tag, welcher die Bölle hat, nun auch zur hebung des Arbeiterstandes etwa
2. Ergänzung Diten der S
erften Burtt unter beifälli in freng fad
indem er fich
mit den folid Des von der L
aussprach und peranlaffen, jammlung vo
Stellung zu befchließen fe
balten der G
fammlung Mahnung, f
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Berlin , su be lofen als zur unmöglichen
tredit verlei er nur noch Hellende For fprechender
werden würde