Runmehr forschte der Beamte bei ihr nach ihrer Herkunft und tbren Verhältniffen. Die Inquirirte gab an, die 15jährige Tochter eines Bauerngute befizers im Kreise Wirfis zu sein und vor einigen Tagen aus dem elterlichen Hause unter Mit nahme von 900 Mait, die fte ihrem Vater entwendet ha.te, entflohen zu sein, in der Abficht, fich in Berlin niederzulassen. Von den m tgenommenen 900 mrt. bat fie in den wenigen Tagen ihres hiesigen Aufenthalts nahe an 500 m. verbraucht. Seitens der hiefigen Kriminalpolizei ist der Vater der jugend Verbleibt der Vater der jugendlichen Abenteuerin über den Verbleib seiner Tochter sofort be nachrichtigt worden, damit dieser weitere Verfügung über dies felbe treffe.
für die geladenen Ehrengäste, unter denen man Vertreter ber städtischen Behörden, das Komitee der Lehrlings- Aus ftellung, Innungsmeister und andere Persönlichkeiten be merkte. Schneller als sonst hatten sich diesmal die einzelnen Friseur Modelle, jüngere und alte Herren, zusammen gefunden, umb bald begann die öffentliche Bearbeitung ber theuren Häupter. Von dem Leiter der Fachschule murden die einzelnen Kommandos für die nun folgenden Leiftungen abgegeben; zuerst begann das Umlegen der Friftr mäntel und br kleineren Tücher, dann traten Frifts und Staubkamm the Arbeit an, die bald von den Bürsten abges löst wurden. Im Matschtempo eins zwei, eins awet glitten die Bürsten von rechts nach links, von oben nach unten über die Köpfe der armen Opfer, und als draußen vom Orchester d her die Klänge eines flotten Militärmarsches in den Saal md fönten, ba tanzter Ramm und Bürste förmlich über die zu frtee firenden Scheitel. Dann trat die Brennscheere in thre Rechte, Hazierliche Löckchen fräufelnd, und endlich brachten alle Friseur
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Inselstraße belegenen Knapper'schen Restaurant gehörigen Ertebrochen und zimmer ein Verein, zu dem auch der Angeklagte gehörte. Goldaten ein um 11 Uhr unvermuthet ein bedeutender Buzug von fremden Böfte hefter und stattfand, verlangte der Wirth, daß die Bereinler das von ihn eben des fle benutte Bimmer zur allgemeinen freien Verfügung stellten und mit ihren Sei als diese fich weigerten, fam es zu einem Wortwechsel. bem Redakteu derse be einen immer heftigeren Charakter annahm, ftellments. Komm fich Frau Knapper vermittelnd zwischen ihren Mann und be die gerichtliche Angeklagten. Der Lettere geftitulirte aber immer heftig in Wefentitch worauf Herr Knepper, um seine Frau zu schügen, den Angegen der in de flagten zurücftieß. Als Antwort darauf erhielt er von De Beffialität, felben zwei wuchtige Schläge mit der Fust gegen die Schläfeleidigung fo taß er taumelno fich in die Billa : bftube zurückziehen mußeniger wurde Der Angeklagte folgte ibm aber und verfegte ihm noch eine beleidigten Fausthieb gegen den Kopf, worauf der Betroffene wie lebladenn der vom zu Boden stürzte. Er bat einen Schlaganfall eltiten, von big, well ein er fich erst in soweit e bolt hat, daß er wieder seine Extremitatebung auf ein wenig bewegen fann. Der Gerichtshof erachtete mit gend nicht ficht auf die entstandenen schweren Folgen das vom Staat walts hob t anwalt beantragte Strafmas 3-4 Mtorate Gefängniß für indem es gering und erfarnte auf 9 Monate Gefängniß. Auslegung
N. Zwei Unglücksfälle ereigneten fich am gestrigen Tage, herbeigeführt durch die Angewohnheit, von den in voller Fahrt herbeigeführt durch die Angewohnheit, von den in voller Fahrt befindlichen Verkehrswagen zu fpringen. Als der Baumeister S., Neue Jatobftraße, von dem Pferdebahnwagen in der Pots, damerstraße springen wollte, blieb er mit dem rechten Absatz in dem Trittbrett steden und fiel fo unglüdlich, daß er hängen blicb und eine Turge Strede mitgefchleift wurde. Ein Berschellen der rechten Kniescheibe war leider die Folge des zu frühzeitigen Abspringens. Der also Verlegte mußte mittelft Droschte in feine Wohnung geschafft werden. In einem anderen Falle handelte es fich um das Ver laffen eines Omnibusses. der fich gleichfalls in voller Fahrt befand und betraf den Verficherungsagenten H. Derfelbe brach fich hierbei den linken Unterschenkel und mußte per Droschle fich hierbei den linken Unterschentel und mußte per Droschle nach der königl. Charitee geschafft werden.
Belle Alliance Theater. Die diesjährigen Früblonzerte an beiden Pfingstfeiertagen werden diesmal wieder von dem ganzen Musikkorps des Kaiser- Franz- Garde Grenad. Regiments Nr. 2, unter persönlicher Leitung des Königl. Dlufitoirektors Herrn H. Saro ausgeführt. Als Frühvorstellung ist am ersten Feiertag das Charakterbild Eine Braut auf Lieferung", und am zweiten Feiertag das Lebensbild ,, Lamm und Löwe" an gesezt. Beide Stüde haben vor einigen Jahren an dieser Bühne bedeutende Erfolge erzielt.
handwerkzeuge vereint den legten Schliff in die künstlich geformte Frifur. Die feftaesepte halbe Stunde war um und bid bundertzwölf elegant frifirte Köpfe p: äjentitten fich den rach vielen Hunderten zählenden Buschauern, die dicht gedrängt den weiten Raum füllten. Damit war die intereffante Schau 7 ftellung beendet, da die sonst folgende Prämtitung erst am sde 1. Juni in der Philharmonie stattfinden foll. Menu Elettrische Straßenbahn. Die Voff, Btg." schreibt: Die Direttton der Großen Berliner Pferdes bahn Gesellschaft hat beim Magiftrat beantragt, ihr die Verlängerung des Bahngeleises von der Haltestelle am Hygiene Ausstellungsgebäude bis auf dies Grundstück hinauf bits au geftatten. Die Dirttion beabsichtigt auf der Strede Moabit si Spittelmarkt Bersuche mit dem elektrischen Betriebe mit Affu ened mulatoren anzustellen, und da im Ausstellungspaike von der sid bort aufgestellten Tynamomaichine der Beleuchtungsstation aus die Affumulatoren für den Bahnbetrieb ohne Schwierigkeit ge laben und zur Auswechselung jederzeit bereit gehalten werden Tönnen, fo foll hier die sogenannte Ladestation für den elektrischen Betrieb eingerichtet werden. Die äußere Form und Konstruktion des Dbergestells des elektrischen Wagens, sowie bie innere Einrichtung, Brems- und Signalvorrichtungen bleiben dieselben, wie bei den im Be riebe befindlichen Bahn warn. Das Innere des Wagens soll durch 20 Normallergen Don Brush' Glüt lampen erleuchtet werden. Die Akkumulatoren souen ihren Play unter den Sizbänken des Wagens erhalten und werben, sobald fie entladen sind, durch Klappenöffnungen an den äußeren Seiten des Wagens ausgewechselt; die Aus wechslung soll nicht längere Bett in Anspruch nehmen, als jest bas Umspannen der Pferde tauert. Bur Bedienung der Trieb vorrichtungen und zur Führung des Wagens ist ein Mann erforderlich, der seinen Stand auf dem Vorderperron, wie bis. dber der Rutfde, einnehmen wird; außerdem versteht auch noch allo en Echaffner den Dienst auf dem Wagen. Jede Ladung ber Attumulatoren soll für einen zweistündigen Betrieb auss reichen. Der Magistrat bat beschloffen, den Antrag der Direk. ion zu genehmigen.
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THE Gerichts- Zeitung.
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-y. Ein Mufter" Reisender präsentirte fich gestern den Berufe et britten Straflammer des Lindgerichts I in der Berfon bnr3 oder e Handlunge befl fenen Max Mannheimer. Er war bes without richtig, b bolten Betruges beschuldigt, den er folgendermaßen vang vom 31. batte: Am 15. Januar ichidie ihn sein Bringipal, der Kleid das Heer händler Alexander Gräs auf die Reise und gab ihm einlich laute Reisevorschuß von 100 Mal mit Nach einigen Tagen te außerd le mmte die Bestellungen von dem Angeklagten ein, es waren fbindung m 1000 Mt. Gleichzeitig bat er aber um weitere 100 dadurch di Spesen. Herr G. war zwar mit dem ersten Ergebnis Thätio leit nicht sonderlich zufrieden, sandte aber die verlo 100 Mt. ab. Nach kurzer Zeit liefen von dem Reifende ea. 3000 Mart Aufträge ein, das läßt sich eher b dachte verr Grät und nahm besbalb aub teinen Anf dem Angeklagten auf seine gleichzeitige Bitte nochmals 100 Reisekaffe zu senden. Nun ließ der Lettere aber nichts von sich hören und erfuhr Herr Gräß nun auf die, an die steller von Anzügen gerichteten Anfragen, daß mit ganz, ringen Ausnahmen sämmtliche Aufträge fingirt waren. eine Angefragte, ein Amtsrichter, glaubte aus der Anfrage nehmen zu sollen, daß man seine Unterschrift erschwind wolle und wurde auf seine Anzeige bin Herr G. fogar ve lich vernommen, aber natürlich fofort wieder außer Berfolg gefeßt. Gegen den Durchgänger wurde aber ein Stedbri laffen und derselbe in Qulum feftgenommen. Der Gerich verurtheilte ihn zu 4 Monaten Gefängniß. n
threr privat Beruf ausgef Daß einer Militärp werden tonne. Dienstliche Tha baben, bezw. i aber auch zure Belebung gef Hide Thätigter Tegelt und Dab Pflichten eine ogen ift.
-y. Lieben und Haffen. Der Brennereibefier
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war seit Kurzem in den Chestand getreten. Seine Fätigteit and wochen wurden aber durch einen Umstand getrübt, welder vielen Merger bereitete und ihn zu vielem Grübeln veranla e Berufspfl faft allmorgendlich fand sich unter der eingelaufenen spondenz eine anonyme Postkarte, die augenscheinlich von weiblichen Hand geschrieben war. Sie enthielt Anspielu und Gemeinbeiten der ärgften Sorte und der Id effat alle Veranlassung, diese Schriftstücke vor seiner Ehefrau verbergen, denn augenscheinlich beabsichtigte die Verfa feine Nachforschungen nach der versteckten Feindin erfolg endlich fam ihn der Zufall zu bilfe. Eines Tages
P. Das Recht auf Arbeit brachte den Maurer Gustav M. mit dem Strafrecht in unangenehme Berührung. Er war im Monat April d. J. nach Ve: büßung einer längeren Freiheitsfirafe mit guten Vorsägen ausgerüstet der bürgerlichen Gesellschaft wiedergegeben worden und fonnte schon am Tage noch feiner Entlaffung aus dem Gefängniß bei einem Maurermeister in Steglit eintreten aber ihm fehlle jegliches Handwerkzeug. Er that nun auf Roften feiner guten Vorsäge dem Strafrecht 3wang an zu Gunsten des Rechts auf Arbeit und gerieth das bei mit demjenigen Paragraphen des Reichs Straf. Besetzbuches in Konflikt, der die Grenzen zwischen Mein und Dein" rüd fichtslos gezogen. M. etterte in der Nacht zum 16. April d. J. über einen Baun des Carsten'ichen Grundstücks in Schöneberg , woselbst ein neues Treibhaus gebaut wurde; dort hatten die Berufsgenossen ihr Handwerkzeug unbesorgt über Nacht auf dem Gerüst liegen laffen. Hier oben fand n un M., was er zur Arbeit brauchte: Kelle, Sammer und Pinsel; im Be griff diese Ge enstände fortauschaffen, wurde er von den Bau wächtern, die den M. wohl hatten lommen gesehen, abgefaßt und trop feiner wiederholten Fluchtversuche in das Amts gefängniß eingeliefert. Wegen schweren Diebstahls angeklagt erschien M. cor den Schranken der 1. Straflamer des Land. gerichts II; er legte hier ein offenes Geständniß ab und bat, Da er den Diebstahl nur ausgeführt habe, um fich Arbeit vers schaffen zu wollen, ihm mildernde Umstände zuzubilligen. Der Gerichtshof witfahrte den Bitten des Angeklagten und gab ihm durch Verurtheilung zu 3 Monaten Gefängniß Gelegen heit, das Recht auf Arbeit während dieser Beit nach Belieben geltend zu machen.
g. Raum stehen die Fliedersträucher in voller Blüthe, ba werden fie aub schon von nichtsnußigen Personen nach besten Kräften geplündert und thres schönen Schmudes beraubt. In einzelnen Theilen der Umgebung von Berlin niften fich ganze Horden von Fliederdieben ein und find bei ihrem Treiben obenein so tückstdislos, daß fte, um die Blüthen an den Spitzen der Sträucher zu erreichen, die letteren vollständig berunterreißen und so die schönen Anlagen total zerstören. Leider unterläßt es auch das sog. anständige Publikum nicht, bier und da tieine Sträucher abzub: echen und so diese schönen Anlagen zu beschädigen.
seinem Eheglück dadurch ein Ende zu bereiten. Lange
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zeuge einer eigenthümlichen Szene. Erfah Dame leisen Schrittes die Treppe hinaufsteigen, au feiner Wohnung führte. Vor feiner thür machte fie bal, murmelte etwas zwischen den Bäh Das wie ein Fluch tlang, bob dann drohend die Rechte schleuderte den Inhalt eines Gefäßes, welches fle
entfernte.
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Hand hielt, gegen die Thür, worauf fie fich flüchtigen Schri es war Dinte gewesen, von der die Dame, wie weiland An der Thür hafteten aber große Schwarze F Dem heimlichen Augenzeugen diefes Attentats fi i es aber Gebrauch gemacht b Schuppen von den Augen, er hatte in der Urheberin Fräulein Amanda Klopich wiedererkannt, eine welche früher seine Hausgenoffin gewesen und Der er annehmen duiste, daß fie fich auf seine Hand gema bt. Nur fie fonnte die Schreiberin
P. In der Nähe seines Jagdresters unweit Basdorf bei Schönwalde war der Kaufmann Stimming aus Berlin , welcher in dortiger Gegend eine Jagdgerechtigkeit gepattet hat, von einem Förster, obwohl demselben von Person hinläng lich bekannt, aufgefordert worden, feinen Jagdschein zu zeigen. Stimming, der glaubte annehmen zu dürfen, daß ihn der Förster damit nur chilaniren wolle, weigerte fich der Aufforde rung nachzukommen und war daraufhin vom Schöffengericht des Amtsgerichts II Berlin wegen Jagd- Bolizei- Rontravention zu 10 Mait Geldbuße event. 2 Tagen Haft verurtheilt worden. In der Berufunge Instanz versuchte Stimming einen Alibi Be weis dahin zu erbringen, daß er zu der fraglichen Beit überhaupt nicht am Drte der That gewefen sei; nachdem dieser Alibi Be meis mißglückt, erkannte die Straflammer des Landgerichts II, der die Sache aur Entscheidung vorlag, auf Bestätigung des erftergangenen Urtheils.
R. Selbstmordversuch. In Folge eines ehelichen Bwistes versuchte in der vergangenen Nacht in der elften Stunde die Frau eines in der Münchebergerstraße 32 wohnenden Schloffer. meifter Heide ihrem Leben dadurch ein Ende zu macher, daß fie von der Grünstraßen Brücke in die Spree sprang. Paffanten, bie das verdächtige Benehmen der Frau bemerkt hatten, eilten fofort zur Hilfe herbet und warfen schnell zur Stelle herbeige schaffte Linen der Lebensmünden zu. Diefelbe vermochte jedoch nicht die Stride zu erfassen, worauf sofort ein dort mit seinem Rahne vor Anker liegender Schiffer auf den Hilferuf der sich angesammelten Menschenmenge ein Boot flott machte, um die bereits mit dem Wellentode Kämpfende zu retten. Es gelang thm auch die schon Ohnmächtige zu erfaffen und dieselbe an bas Ufer zu schaffen. Ein Strold, der fich in angelegentlichfter Weise bei den Wiederbelebungsversuchen au schaffen machte, benußte din ohnmächtigen Zustand der Frau, um ihr eine werthvolle goldene Ubr und Kette zu stehlen. Das verdächtige Manöver wurde jedoch bemerkt und die Verfolgung des ent fliehenden Strolches sofort in Szene gefeßt. Es gelang den Dieb an ter Inselbrücke zu fassen, woselbst seine Verhaftung erfolgte. Die gerettete. wurde, nachdem fte sich erholt, nab ber Sanitätsmache in der Brüderstraße geschafft, von wo aus ibre Ueberführung mittelst Krankenwagen nach der föniglichen Charitee erfolgte.
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eminösen Bofitas ten sein. Dieser Verdacht wurde be bag die zu vergleichenden Handschriften identisch felen. als nach erstatteter Anzeige der Schreibfachverständige a Folge davon war, daß gestern Frl. Amanda Klopich, cine erwachsene und erzentrische Dame, unter der Doppelten flage der Sachbeschädigung und der wiederholten öffen Beleidigung vor der 90. Abtheilung des Schöffengericht Bergebens betheuerte fie ihre Unschuld und verlang unfere Maler Roryphäen als die Profefforen Werne mann 2c., benen fte Modell geftanden, vernommen
empfindliche Strafe fechs Wochen Gefängniß
Ein Vergehen gegen das Wahlrecht, daß sich während ber legten Reichstagswahlen ein Wahlvorstand zu Schulden tommen lies, hat ist nachträglich die gebührende Abndung gefunden. Man schreibt darüber aus Thüringen : Der Bürgers meister Spengler von Hochmang batte anläßlich der legten Reichstagswahlen in seiner Eigenschaft als Wahlvo: stand für einen Wähler in deffen Abwesenheit und ohne deffen Wiffen und Willen einen Wahlzettel in die Urne gelegt und den Namen des Wählers in der Lifte unter denen vermerkt, die ihr Wahlrecht ausgeübt. Als dieser Wähler später an der Urne erschien, um sein Wahlrecht auszuüben, bedeutete ihm der Wahl vorstand, er habe das nicht mehr nöthig, er, der Wahlvorstand, babe schon für ihn gewählt. Spengler wurde deshalb wegen Bergebens in Bezug auf die Ausübung staatsbürgerlicher Nechte au 1 Monat und 15 Tagen Gefängniß verurtheilt.- Gewiß eine wohlverdiente Strafe, wenn man bedenkt, wie häufig te: artige Wahlfälschungen vorkommen. dan menuj
Der russische Kaufmann Goldflamm, welcher seit drei Tagen von einer längeren Reise nach bier zurückgekehrt ist und bet der Frau W., Neu- Rölln am Waffer Nr. 17 wohnt, ließ fich gestern Morgen eine Taffe Thee von der Wirthin bringen. Als turz darauf zwei Freunde bet G. zum Besuch erschienen, fanden fie desselben mit geball en bänden zusammengefrümmt, tobt auf dem Sopha liegen. Goldflamm, welcher Rompagnon einer blefigen Konfettio& Firma C. Cohn u Golt flamm ift, befindet sich in febr guten Behältnissen und wird die Unter fuchung ergeben, ob bier ein Verbrechen oder ein plöglicher Tod vorliegt. Die Angehörigen, welche in Rußland wohnen, find telegraphisch benach: ichtigt worden. Die Leiche wurde auf Anordnung des Reviervorstandes nach dem Obduktionshause en geschafft. geschafft.
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sollten, um ihr ein Sittenzeugniß auszustellen, der Gerich gelangte durch die Beweisaufnahme zu der Ueberzeugung Die Angeklagte nicht nur von der Tinte, sondern auch von Feber einen strafbaren Gebrauch gemacht und in Anbe der Gemein heit ihrer Handlungsweise diktirte er ihr Der Klage eines Handwerkers wegen Bezahlung Arbeiten, die für den Bau eines einem Maurermelifter waren, segte der Verklagte den Einwand der Berjährung gegen; die er wurde aber durch folgende beme lenswerth richtliche Entscheidung zurückgewiesen: Die Behauptung bie geltend gemachte Forderung nach dem Gefese wegen führung fürgerer Berjährungsfristen vom 31. März 1838 jährt set, ist 31 verneinen, weil die Arbeiten, für Die Forderung entstanden ist, zu dem Gewerbebetrieb Schuldners geliefert worden find. Der Schuldner ift Wa
Das Betreten dieses Weges ist verboten! Diese oder ähnliche Inschriften hemmen gar oft die Schritte des Wanderers, der, von der staubigen Straße ablenkend, sein Biel fizer zu erreichen hofft oder im Walde auf Seitenpfaden
tiefer in die Waldesstille einbringen will. Ein Gutsbesiger risch in zahlreichen Fällen Häuser mit eigenen, meiftend
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meister in Berlin , und diese Gewerbetreibenden bauen mit fremden Mitteln zunächst für sich und für eigene nung, immer aber zu dem 3wed, um fte nach der ftellung balomöglichst wieder zu verlaufen. So bat aud Schuldner mehrere Jahre hindurch gehandelt. Aus der al meinen Gestalt, welche das Geschäft der Maurermel Berlin angenommen, und aus der Art und Weise, besondere der Schuldner daffelbe betrieben hat, mußte Bau für den Kläger geleisteten Arbeiten für deffen Gewa betrieb geliefert worden felen, wenngleich das betreffende I nicht für einen anderen gebaut, sondern sein Eigenthum
aus einem Dorfe batte sich indeffen durch eine solche Warnungs tafel, obfchon fte von der königlich preußischen Forsto: rwalturg aufgestellt war, nicht schreden lassen, batte den ,, verbotenen Waldweg eingeschlagen und war dafür bestraft worden. Auf seinen Widerspruch wurde er jedoch vom hiesigen Schöffengericht freigefgrochen mit der Begründung, daß nur in den Fällen 1 bis 5 des§ 36 tes Feld und Forfipolizeigeseges vom
1. April 1880 das unbefugte Betreten von Forstgrund. Ueberzeugung gewonnen werden, daß die zu einem
Stücken strafbar set Nach jenem Baragraphen ist es nur ftralbar, mit Art, Sichel, Harfe, Säge u. f. w. den öffent lichen Weg zu verlaffen, unbefugt bolj zu legern, zu bearbei ten u. f. w., Einfriedungen zu übersteigen, Forstkulturen zu betreten oder fich auf Schläge ju begeben, wo Holzbauer c.
Reingefallen. Ein Bäckergeselle traf Anfangs dieses Monats in der Karistraße in der Nähe der Friedrichstraße enen unbekannten jungen Mann, welcher ihm unter dem Vors geben, in großer Gloverlegenheit zu sein, eine alte fiberne Bylinder Uh zum Rauf anbot. Der Ur befannte forderte für die Uhr 17 M. und während des Verhandel über den Preis fam ein gerade vo übergehender Herr an die Verhandelnden heran, welcher sich als einen Uhrmacher ausgeb und die Uhr nach scheinbar forgfältiger Prüfung als durchaus preiswürdig bezeichnete. Hierauf taufte der Bäckerarselle die Uhr für 17 M, mit welchem Bettage des urb tannte Verkäufer fich schleunig entfernte. Der angebliche Uhrmacher dagegen beglets tete den Räufer noch eine Strede Weges. Am folgenden Tage ließ der Bäckergeselle die Uor von einem Sachverständigen nochmals to giren und erfuhr bierbei, daß die Uhr nur einen Werth von 8 M. habe. Der Bäcker war also zwet Beb üzen ( dem Verkäufer und dem angeblichen Uhrmacher) in die Hände gefallen, die gemeinschaftlich operirt hatten Gestern taf der Betrogene auf dem Bot damer Plaz zufällig din Verkäufer, ben er zur nächsten Polizeiwache fiftiren ließ. Der Festgenom mene nannte fich Wate: Friese und gab an, ein feilungeloler Handlungskommis zu fein; er wutbe heut Morgen zur Unter fuchungshaft gebracht.
von diesen Fällen, das Betreten erlaubter Weae verboten,
blieben und in seiner Hand subbastirt worden ist.
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beschäftigt find. Polizeiverordnungen, welche auch, abgesehen ziehung auf den Gewerbebetrieb des Empfängers entan anzusehen ist; die Bestimmung hierüber lann vielmebr feien unzulässig, und die fiskalische wie private Waldoerwals aus den Umständer: des einzelnen Falles hergeleitet wer Db die für ben Gewerbebetrieb des Empfängers gelei tretende schüßen. Es sei der Grundgedanke der Forstgesetz Arbeiten zu einem Hausbau geliefert find, den der Empfä gebung war, den Wald zu schüßen, aber fte wolle ihn nidt für sich selbst und nicht für andere ausgeführt hat, das zum Gegenstande finanzieller Ausbeutung machen, sondern ihn den Begriff der Lieferung in Beziehung auf den Gewerb
tung för ne nur durch Eir friedungen ihren Forst gegen Ein
ala Stätte der Gesundheit und Erholung möglichst Jedem zu gänglich erhalten; das sei von den Regierungs- wie von den Boltsvertretern bei der Berathung des vielbesprochenen Ge feges vom 1. April 1880 wie9erbolt ausgesprochen worden.
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legt werden fo nachten Miit Westmann'ide hr. Die i 200 Theilneh Leng und Alo Hattangel leitenden fura
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bedeutende Einkäufe machte, die efichtlich zu einander in gar ift eine Bügelei gewesen, welche gestern der 2. Straffammer Regiments Kommandeur zur Stellung eines Strafant
Eine jugendliche Durchbrennerin. In einem Bosas mentiergeschäft der Königftt Be mante fich gern Vormittag ein febr jugendlich ausseher des Mädchen in ihr saö er und moderner Kleidung dadurch auffällig remeifbar, bus ste febr
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teinem Busammenhang standen und den 3d hatten, viel Geld zu vergrud n. Der Laden J haberin fiel bies auf, und fie ließ einen Kriminal- Beamten babeibeler, um die junge Dame zu beobachten und das Weitere zu verandoffen. Werdächtige begab sich von dem Laven rach einem in der
Reichsgericht entscheidung. Bei einer Beleidigung Soldaten wegen von diesen begangener Ausfchreitung Reichsgerichts, I. Straffenats, vom 24. Februar 1885 Waffenmißbrauch außer dem Dienst ist nach einem Unbel gegen den Beleidiger berechtigt. Der Berfaffer ein Dieffel, als Damnififat und Beuge trat der Restaurateur Fischem eine zwischen einigen Soldaten eines in S. garni einer Pommerschen Zeitung veröffentlichten Referate, in ben Regiments stattgehabte heftige Schlägeret, bri Am die Seitengewehre die Hauptrolle spielten und in Fo
-g. Von verhängnißvollen Folgen für die Betheiligt n dea Landgerichts I zur Beurtheilung vorlag. Der schweren Rörserverlegung angeklagt war der Färber Hertmann Dtto
Vorfalls wahrscheinlich seine Lebelang laboriren wird.
Nahe gelegenen Hotel der Kloſterſtraße, in welchem fte legi: te. Abende des 14. Febuar cr. tagte in einem, zu dem in der Einhauens mit denselben das Blut in Strömen flo