Stöder eruirt werben Tönne. Eine Verlesung der stenographi schen Berichte hält der Gerichtshof für unftatthaft, da dieselben nicht den Charakter von Uttunden haben. Rechtsanwalt Sachs: Dann beantrage ich die Borlabung der Abgg. Rickert, Richter, Stroffer und Vizepräsident v. Benda, welche über die Borgänge im Barlament Beugniß ablegen sollen.- Rechts anwalt Mundel: Ich habe, nachdem unsere Anträge aus for­mellen Gründen abgelehnt worden find, dazu gerathen, diesen Weg zu wählen, selbst auf die Gefahr hin, daß die Verhandlung vertagt werden müffe. Es handle fich hier um den Beweis, daß der Herr Hofprediger fich gefliffent lich gegen die Wahrheit wende, da tann fich die Bertheidigung doch nicht damit begnügen, daß als einziger lebendiger Beuge nur derselbe Mann vernommen wird, dem eben unwahrhaftig telt vorgeworfen wird. felt vorgeworfen wird. Der Gerichtshof befchließt, zunächst Herrn Hofprediger Stöcker zu vernehmen Derselbe läßt fich im Allgemeinen dahin aus: Was die Unterschrift unter die Antisemitenpetition betrifft, so habe er den bergang schon oft öffentlich richtig gestellt. Er habe f. 3. auf Rath des Dr. Foerster seine Unterschrift zurückgezogen und in der Form, in welcher die Antisemitenpetition in 20 000 Exemplaren verbreitet und in welcher fte überhaupt bekannt geworden ist, set seine Unterschrift nicht zu finden. Er babe nur die Un porfichtigkeit begangen, diejenigen Exemplare, welche an die Superintendenten   geschickt wurden, zu unterschreiben und er glaube, daß er mit Fug und Recht die Erklärung abgegeben, daß er Die Belition, wole fie überhaupt nur befannt geworden ist, nicht unterschrieben habe. GB fei also ganz unangebracht, in den Vorwurf einer bewußten Un­wahrheit zu machen. Dies babe felbft sein Berleumder Franz Mehring  , der allen Schmuß aufsucht, um ihn gegen ihn zu schleudern, in seinem gemeinften Bamphlet anerkannt, in­dem er zugab, daß er( Beuge) doch nicht so dumm sein werde, etwas abzuleugnen, was auf 20 000 Exemplaren zu nicht aber um bewußte unwahrs

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der bisher in gutem Rufe Rufe gestanden, geftanden, mit dem Vorwurfe eines Vorwurfe eines bösartigen Gründers" bebentt, men ich auch obne weiteres zugebe, daß berr Stöde andere Begriffe von Bößartigem" bat als ich. Wenn uns nun der Nachweis gelingt, daß auch hier wieder Herr Stöder ohne jebe Berechtigung solche Beschuldigung ausfireut, fo dürfte doch dies für die Strafabmenung von Bedeutung sein. Staatsanwalt: Steht denn etwa der Angeklagte unter ber Notablen  - Erklärung.- Rechtsanwalt Mundel: Das that er nicht, Herr Staatsanwalt, aber ich denke, solche Dinge dürften bod einigermaßen dazu beitragen, ein Urtheil über ber fittlichen Werth des Beleidigten zu gestalten und die filliche Höhe oder Tiefe des Beleidigten pflegt doch im Augemeinen einflußreich auf das Strafmaß zu sein.- Der Gerichtshof be schließt dem Hofprediger Stöder nur die Frage vorzulegen, ob er die vorgelegte Lifte anerkennt. Nachdem die befabt if langten die Namen der Liste zur Berlesung. Rech anwalt Sachs erfucht nun, dem Beugen verschiebene traffe Schimpfwörter vorzulegen und von ihm die Au funft darüber zu erlangen, ob er diese Schimpfwörter gegen die liberale Breffe in Anwendung gebracht habe. Stöder lehnt eine Beantwortung in dieser Weise ab, da unmöglich herausgeriffene Dinge au beantworten geneigt fel Er geftebe zu, daß er gegen Auswüchse der Breffe in heftige fammte gegnerische Treffe herabgewürdigt.- Rechts Unw. Sas beantragt nunmehr, die Berichterstatter Guft. Meyer, Rumpen borf, Lange und Friedländer, welche bereits in einem Grlening gegen den Redakteur Arthur Levysohn genannt find, darlbe zu vernehmen, daß Hofprediger Stöder thatsächlich folde Schimpfwörter in Maffen gegen die liberale Breffe gefleubert dem Gange der Berhandlung es bereits als erwiefen e habe. Der Gerichtshof lehnt diesen Antrag ab, weil er au achtet hat, daß Hofprediger Stöder gegen einzelne Thelle der ihm feindlichen Preffe ehrenrührige Bemerkungen gemacht heiten handele. Er habe diesen Frrthum bezüglich des Dr. Hor prediger Stöcker zu richten, ob nicht auf seinen Schulzenfuren

Bewelsanträgen und bittet um die Verlesung zahlreicher Stellen aus Reichstagsreden, Beitungsberichten, aus den gesammelten Reden des Hofpredigers Stöder 2c. 2c. Aus den angezogenen Stellen foll hervorgeben, daß Hofprediger Stöder in vielen Fällen Die Unwahrheit gesagt habe. Der Vertheidiger beantragt u. A. bie Verlesung einzelner Stellen aus dem Buch des Paftors Tobt, welches Hofprediger Stöder seiner Beit dem Grüneberg als erstes Buch zum Studium in die Hand gegeben hat. Aus der Verlesung soll hervorgehen, daß dies Buch durchaus radikal fet und unter Anderem die republikanische Staatsform nicht lichen stenographischen Berichte der Signing des Abgeordneten bauses vom 22. November 1880 verlangt. In dieser Sigung foll Stöder auf die an ihn gerichtete Frage, ob er die Anti­femiten Betition unterschrieben, mit einem flaren und deutlichen Rein" geantwortet haben, während er später überführt wurde, Diese Unterschrift doch gegeben zu haben. Als einige chriftliche Männer später gegen diese Betition eine Erklärung erließen, babe Der Beuge Stöder im Barlament erklärt, daß ein großer Tbeil biefer Männer, die er durch Nennung der Namen nicht kompromit tiren wolle, den Tanz um's goldene Ralb mitgemacht haben und Gründer gewesen seien. Dean habe ihn vielfach gedrängt, die Namen zu nennen und schließlich habe er sich mit der Bemerkung aus der Affaire gezogen, daß er gar nicht an das Gründerthum sim bösen Sinne gedacht habe. Herr Stöder habe ferner, um bas Eindringen des Judenthums in die chriftliche Schule zu ilustriren, ganz willkürlich und wider die Wahrheit behauptet, daß Dr. Hormig ein Jude sei und ein Referat über unge taufte Schullinder in Berlin   erstattet habe. Um zu beweisen, daß jüdische Literatur das Christenthum schroff ablehne, babe Herr Stöcker eine Ausfühnung des Prof. Caffel zitirt, die Dieser nie gethan. Herr Stöder habe ferner wider alle Wahr heit Herrn Schleiden   zu einem Juben gemacht nnd später die Unwahrheit durch die andere unwahrheit erfest, daß Schleiden  Um den Patriotismus der Juden zu verun getauft fel. glimpfen, habe Stöder behauptet, der Präftdent Cremieux sei nach seinem Tode in den Berliner   Synagogen gefeiert wor ben, obwohl er das Edikt unterschrieben, durch welches im Jahre 1870 die deutschen   Mitbürger aus Frankreich   vertrieben wurden. Die Ausweisungen batirten aber vom 12. August, während Cremieur erst am 4. September ans Ruder lam.- Sodann habe Stöder einmal ein Bitat des Jsraeliten Dr. Brandes zitirt. Lepterer sei aber fein Jude, das Bitat

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Daran reihen fich andere ähnliche Beweisanträge und

wit und Schleiden   aurüd genommen. Was Herrn Dr. Brandes betrifft, fo auch noch, daß derselbe jüdischer Herkunft set. Derselbe bezeichne fich als Atheist", dies fei aber doch nichts beweisend, bann es gebe sehr viele fübliche Atheiſten theoretische und praktische.

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Beuge

er wiederbolt als lügenhafter Knabe" bezeichnet worden fe Der Vorfigende erklärt diese Frage mindestens für ungeidhid von einem lügenhaften Knaben erfunden sein!" Unter bebung des früheren Beschluffes werden ferner Stellen

set falsch wiedergegeben und rühre gar nicht von Brandes her. trifft, so müsse er sagen, daß die unwahrhaftigkeit nur auf fich auf die oben erwähnten Vorgänge im Abgeordnetenbaue der Antrag, zur Charakteriftrung des Tons, in wel tonferenz erzählt, daß ein Stadtmisfionar einmal das Lage Rohrpostkarte des Inbalts zugegangen fel, der geffern

chem der Beuge Stöder gegen die Preffe zu Felde zog, einige Stellen aus den Reden desselben zu verlesen. Staatsanwalt Weichert widerspricht den meisten der gestellten Beweisanträge, namentlich den Beweisen über das, was Herr Stöcker im Bar lamente gethan oder gelaffen haben soll. Wie stehe es denn mit der Ünverleglichkeit der Landesboten, wenn das, was ein Abgeordneter im Parlament sagte, firirt und hinterher als Beweismaterial benust wird. Er sel der Ansicht, daß euße rungen aus parlamentarischen Sigungen nicht in folcher Weise benutzt werden sollten. Die Stenogramme halte er nicht für verlesbare Urkunden, denn wir haben ein mündliches Verfab ren. Die stenographischen Berichte seien äußerst unzuverlässig, bas beweisen zahlreiche Erfahrungen auf diesem Gebiete. Ebenso widerspreche er der Berlesung einzelner Säge aus dem Todt'schen Buch, dagegen balte er zur Prüfung der Frage nach der Anwendbarkeit des§ 193 es für berechtigt, daß einzelne Aeußerungen des Hofpredigers Stöcker gegen die Breffe und gegen die Partei der Gegner festgestellt werden. R. A. Sachs bestreitet, daß diese Bewertung des Staats­anwalts zutreffe und erläutert das Wesen und bie Bedeutung Der stenographischen Berichte. Präs.: Ich wundere mich nur, baß uns diese Art der Beweisführung überhaupt zugemuthet wird.R. A. Mundel: Da fich der Herr Vorfigende darüber wundert, so schließe ich mich dem Antrage meines Kollegen auf Berlesung

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Seiten des Letteren ist. Er habe einmal auf einer Paftoral blatt" in einer Familie durch den Reichsboten" erfest babe. Im Uebrigen sei es fatrosanft in der Stadtmission, daß man fich nicht mit der Tagespolitik beschäftigt und lein Stadt miffionar babe jemals einen Auftrag erhalten, den Reichs­boten gewiffermaßen offiziell zu verbreiten. Wenn nun Herr Benschlag in seinen Blauen Blättern" auf diese Mittheilung bin die Frage aufwarf, ob об

ben flenographischen Berichten zur Berlesung gebracht, wel beziehen. Rechtsanwalt Sachs theilt mit, daß ihm foeben eine vernommene Beuge Masche bereits mit Buchthaus po bestraft set. Da dieser Beuge so eigenartige Mittheilungen ge Imacht, sei es doch wesentlich, zu erfahren, welchen Grab de Glaubwürdigkeit er befige und er bitte, dem Beugen eine Frage nach seinen Borftrafen vorzulegen. Der Staatsanwalt be

spricht dieser Fragestellung.

Der Vorfitende giebt in

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ner, Sch Gürtelftr. Mullerstr. Rübn, 28 ftr. 9. D 17. Nieb Mullerstr.

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Das granten in seinem flottefte. bewiesen,

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wahr allgemeinen Sentiment seine Anficht dahin kund, daß es ihm nehmen,

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immer sehr schwer falle, derartige Fragen, welche Beuge und daß er jedes Bestreben, einen Beugen in die Bwang zu bringen, daß er sich selbst öffentlich blamiren müffe, für

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Rechtsanwalt Sachs erwidert, daß er nur m

Frag

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oder nicht wahr sei, Daß ein Stadtmiffionar Den Reichsboten lolportirt habe, so sei dies doch eine leichtfertige öffentlich blosstellen müssen, an die Betreffenden zu Verwechselung einer zufällig belannt gewordenen Thatsache mit einem angeblich einem Stadtmiffionar ertheilten Auftrag. Was endlich die sogenannte Notablen Erklärung betrifft, so habe er in dieser Beziehung ganz forreft gehandelt. Er habe 1. 8. Müdficht auf den ganz besonderen Fall bier eine solche erklärt, daß von den Unterzeichnern ber Erklärung/ ben verlangt babe. Rechtsanwalt Mundel: Der Tanz um das goldene Kalb mitgemacht hat. Es entstand das Präfident hatte Die Güte, jedes Befireben, mals ein großes Auffeben im Abgeordnetenhause, er erklärte dieser Seite hin einen Beugen in eine mang au bringen, als eine Verlegung der Humanität zu bezel rest, er habe fich nach Schluß der Sizung noch zehn Minuten Ich kann mir diesen vom Richterfiße aus vor versammel Lifte von ihm verlangt. Ich habe die Liste später auf den Tisch des Standes, dem anzugehören ich die Ehre habe, nich des Hauses niedergelegt. In dieser Lifte aber waren gutartige und bosartige Gründer mehr als zum vierten Theil.- Rechtsanw. Sachs: Der Beuge hat damals bei Nieberlegung der Bifte den Tisch des Hauses erklärt, daß er bösartige Gründer nicht den Tisch des Hauses erklärt, daß er bösartige Gründer nicht gemeint habe. Jest fagt er, daß gutartige und bösartige

im Abgeordnetenhause aufgehalten, es babe aber Reiner die

Publikum der Bertheidigung gemachten Vorwurf im Inte

fallen laffen. Ich bitte daher, au Protokoll au nehmen, Der Herr Vorfigende bei einem von der Vertheidigung

Vorwurf gemacht hat, daß fie inhuman zu Werte geht bitte um einen Gerichtsbeschluß über meinen n

bemerke, daß mich der Vertheidiger Gründer in der Lifte waren, er hält also einen Theil der Präs.: Der Herr Vertheidiger hat mich zweifellos nicht

-

- Präs: Ich mißverstanden hat. Ich wunderte mich mich nur über die Art, wie uns hier persönliche Ansichten und Gegen anfichten vorgetragen werden. Rechts Anwalt Mundel: Rechts Anwalt Mundel: Was die ftenographischen Berichte betrifft, so werden fich die Stenographen wohl etwas wundern über die Würdi gung ihrer Leiftungen durch den Staatsanwalt. Nach meiner Meinung find die amtlichen ftenographischen Berichte volle Urkunden, welche Beweistraft baben und in diesem Falle um so mehr, als der Abg. Stöder jedesmal seine Reden torrigirt und zwar wahrscheinlich nicht zu feinem Nachtheil. Sch freue mich im Uebrigen über die riesenbohe Meinung, welche

betr. Herren für bösartige Gründer. Ich meinerselis habe zu beweisen, daß diese Behauptung eine absolut unwahre ift.- Präs.: Bunächst ist es eine subjettive Auffaffung, was ein bös artiger oder ein gutartiger Gründer ift.- Beuge Stöder: Ich glaube auch nicht, daß ich damals erklärt hatte, baß ich

b

richtig verstanden oder ich habe mich nicht ganz forrett au Ich hätte der Bemerkung über die Inhum

Dorausge

brückt. nität hierzu noch hinzusehen sollen: dak nicht wie dies hier der Fall ist ga begründete Beranlaffung

-

Both

nicht an Gründer im schlimmen Sinne dente.- R... Sachs: vorliegt. Recht anwalt Mundel: Der Herr Brifbent

-

Sie haben damals gesagt, daß Sie nicht schlimme Gründer meinen. Beuge Stöder: Das ist doch etwas anderes, Herr Bertheidiger, begreifen Sie das doch nur! R.-A. Sachs: Jh beantrage nunmehr, Herrn Hofprediger Stöder die in der Ich beantrage nunmehr, Herrn Hofprediger Stöder die in der Nordd. Allgem. 3tg." abgebrudte Lifte vorzulegen, ihn au

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in der vortheilhaften Lage, seinen Standpuntt jeden Auge blid llar legen au lönnen, die Bertheidigung tommt nur fel R. A. Sachs: dazu. Ich nehme die vom Herrn Vorftzenden gegebene

gänzung feiner Worte gern an, bleibe aber bet

meinem Antr

Der Staatsanwalt von der Unverleglichkeit der Abgeordneten fragen, ob er dieselbe anerkennt und ihn zu fragen, welchen oft den Standpunkt des Gerichtshofes und seinen eigenen

bat, ich behaupte aber, daß wir Thatsachen, die im Reichstage vorgekommen find, zum Beweis anführen tönnen. Wenn be wiesen werden soll, daß Herr Stöder gefliffentlich und bewußt Die Unwahrheit fagt, so muß auf solche Vorgänge im Reichs. tage refurrirt werden. Nachdem noch Rechtsanwalt Mundel den Antrag des Mitvertheidigers dabin ergänzt, daß er die Berlesung des ganzen Todt'schen Buches beantragt, zieht sich Der Gerichtshof zur Prüfung der Beweisanträge zurück. Der Gerichtshof lehnt alle Beweisanträge, soweit fte Ver lefungen betreffen, ab, da er der Anficht ist, daß Alles, was aus diesen Schriftstücken über Vorgänge im Parlament hervor gehen soll, durch persönliche Bernehmung des Hofpredigers

unbeweglich vor dem Pater stehen. Seine stolze und ent­fchloffene Haltung stand in seltsamem Widerspruch zu seinen findlichen Bügen, ein faum bemerkbarer Flaum bedeckte feine blaffen   Wangen. Der Rod, ben er trug, war viel au groß für ihn, er bilbete auf bem Rüden und an den Mermeln mächtige Falten, er fiel über das feine Hand­gelenk und ließ burch seine Weite die ganze Gestalt noch jünger und zierlicher erscheinen. Wie Fiebergiuth leuchtete es in feinen Augen es waren die großen Augen des Arabers, beren Feuer an spanischer Flamme enzündet ist. Der Blick diefer flammenden Augen fiel dem Feld prediger auf.

Was willst Du noch?" fragte er.

" Nights. Ich erwarte nur, daß du über mein Schicksal entscheibent." Dein Schicksal ist das deiner Gefährten. Ich habe niemand ausgenommen, sondern euch alle begnadigt."

Die andern find Feiglinge und Verräther. Ich allein habe in ihren Nuf nicht eingeftimmt." Der Briefter erbebte und fah jenen scharf an. Tonio Vidal." Wie heißest du?"- bist du?" Aus Buycerda. zehn Jahr."

-

H

Woher Wie alt" Sieb­Sat denn die   Republik leine Männer mehr, daß fie Schon Anaben zu ihrer Bertheidigung anwirbt?"

Man hat mich nicht angeworben, Pater. Ich bin freiwillig mitgegangen."

Weißt du denn nicht, bu Zolltopf, baß ich mehr als ein Mittel habe, um bich zu zwingen, es lebe der Rönig!" au rufen?"

Ich verachte deine Mittel!" rief der Knabe mit stolzer Handbewegung.

Du willst also lieber sterben 8"- lieber."-Gut denn- Du wirst sterben!"

Sundertmal

Der Briefter gab ein Beichen und sofort stellte sich ein Peloton, zur Exekution bereit, dem Verurtheilten gegenüber auf,

Der betreffenden Herren er unter die

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Gründer rechnet. Bors.: Ich glaube nicht, daß der Gerichis bof diesen Antrag der Vertheidigung erfüllen tann.- Staats, anwalt: Sch glaube, die Vertheidigung hat diesen Antrag nur aus einer gewiffen Verlegenheit heraus gestellt. Von Intereffe kann für den Berichtshof nur die Frage sein, ob der Beuge die betreffenden Namen anerkennt, nicht aber die Beant­wortung der zweiten Frage, da es fich dabel boch immer nur um ein Urtheil handeln würde. R.-A. Mundel: Joh unter stüge den Antrag meines Kollegen noch aus folgender Erwägung heraus: heraus: Es kann doch nicht erlaubt sein, das bier ein Beuge, ohne daß er irgendwelche Beweise dafür beibringt, Jemand,

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der mit keiner Wimper zuckte. Angesichts dieser Todes­verachtung, dieses Heldesmuthes konnte der Priester eine Regung des Mitgefühls doch nicht unterdrücken.

Haft du noch irgend etwas zu fagen? Willst du effen? Willst du trinken"

Nein!" erwiderte der Jüngling. Aber ich bin ein guter Ratholit, und ich möchte nicht vor   Gott hintreten, ohne zuvor gebeichtet zu haben."

Der Felbprediger hatte die Stola und das Chorhemd noch nicht abgelegt. Rnie nieber," sagte er und nahm da bei felbft auf einem Felsblod   Plak. Die Soldaten traten ein wenig bei Seite und der Verurtheilte begann mit leiser Stimme: Segne mich, mein Vater; ich bin ein Sünder gewefen-

Während der Beichte trachte und knatterte es plöglich von Gewehrfeuer. Immer heftiger wurde das Schießen - vom Hohlweg, der in die Schlucht führte, brang es herüber. Bu den Waffen!" schrien die Wachtpoften.

Der Briefter fprang auf, ertheilte seine Befehle und kommandirte die Truppen nach verschiedenen Richtungen ab. Er selbst hatte eine kurze Flinte ergriffen, ohne sich auch nur Beit zu nehmen, sein Drnat abzulegen. Plöglich wandte er sich um und gewahrte den Jüngling, der noch immer auf den Rnien lag.

"

Was thuft du hier noch?" " Ich erwarte die Absolution."

" Richtig," erwiderte der Priester, dich hatte ich ver­

geffen.

DE

auf Protokollirung beftehen. So gut, wie der Herr Präside manchmal ein anderer ist, wahrt, ebenso ist es meine Aufg den Standpunkt der Bertheidigung zu wahren und nad m besten Kräften dafür zu sorgen, daß ihr nicht von di

werben

bevorzugten Plage aus solche Vorwürfe gemacht Bräs. Ich halte es für mein Recht, auszusprechen bie Anregung solcher Fragen an einen Beug tubuman balte tubuman balte so lange fie nicht in einem alle geboten erscheinen.

-

bal

Befable

Wenn der Herr Be blese legtere Ergänzung vermiste, so babe ich fie träglich gegeben. R. A. Mundel: Die Ge auszudrücken Sie die Güte hatten, theilt sicherlic anständige Mensch. Wenn Sie es aber für achten, fie noch ausdrücklich hervorzuheben, so fann

nad

geboten

bad mus

den 3wed haben, zu sagen: Ich habe diese Gefühle der anderen Seite scheinen fie aber nicht vorhanden sein. Bräs.: Jh habe darauf zu erklären, bak mi

-

folche Gegenüberstellung durchaus fern gelegen meine Worte im Allgemeinen nur zur Beruhigung

bat.

Sch

De

treffenden Beugen gesprochen.- R... Mundel: Sh bil

auf

einen Gerichtsbeschluß. einen Gerichtsbeschluß. Der Gerichtshof beschließt Der Vorfigende hinzufügt: einstimmig den Antrag follirung abzulehnen, dagegen wird nunmehr dem Masche die Frage nach feinen Vorftrafen Derselbe lehnt zunächst eine Beantwortung biefer

-

Don

ab und er wird eingehend darüber belehrt, daß er ba Präs. Wegen Eigenthumsverg

pflichtet set. Präs.: Sind Sie bereits bestraft? Ja, vor 12 Jahren.

-

-Beuge: Nein. Präs.: Weswegen denn? Wegen Theilnahme am Betruge.- Präs.: Sons

f

nicht bestraft, namentlich nicht wegen Meineldes und ni

Buchthaus?

-

meinen Bruder.

-

Beuge: Nein, das hat vielleicht

Be

nehmen, daß Sie von einem deutschen Gerichtshofe Buchthaus beftaft find?

Präs.: Sie wollen also auf ihr Beuge: Ich bin ja noch in

wegen politischer Geschichten verurtheilt, aber ich weiß

wie das Alles hierher gehört. Präs.: Dies au beu überlaffen Sie nur uns. Wollen Sie also jene Erlä Beuge: Nein, das lebne i

event fo

Es folgen nun eindringliche Borhaltungen des Bra über das Unzulässige solcher Ablehnung, trop aller auf die gefeßlichen Bwangsmaßregeln und auf event Verhaftung bleibt aber der Beuge dabei, daß er den Sonnabend ablegen wolle. Der Gerichtshof siebt fi rathung zurüd und macht den Beugen nochmals bara mertjam, daß bei fernerer Weigerung sofort mit Bwan regeln gegen ihn vorgegangen werden würde. Darauf Langfam erhob er seine Hand und legte sie bann feg Beuge endlich: Dann leifte ich den Eld dahin, ba etnem preußischen Gerichtshofe zu nend auf das funge Haupt, das sich vor ihm neigte. Dann blickte er suchend um sich bas zur Eretution beflärung zu Brotokoll genommen. stimmte Peloton war in Folge des unerwarteten Angriffes nicht mehr zur Stelle. So trat der Briefter denn einen Schritt zurüd, erhob das Gewehr, legte auf sein Beichtlind an und schoß es nieder, daß es lautlos zu Boden fant.

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Buchthausstrafe

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worden bin. Auf Antrag der Vertheidigung wird bi fsende die Fortsetzung der Verhandlungen auf Som

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