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Nr. 138

Beilage zum Berliner  zum Berliner Volksblatt.

Die schweizerische Gesetzgebung über die

Haftpflicht.

Die Allgemeine Bitung", ein objektives, gut unter richtetes Blast, läßt sich aus der Schweiz   über diesen Gegen ftand folgendermaßen berichten:

Dem Bundesgefeß, betreffend die A brit in den Fabriken Dom 25. März 1877, folgte in Bezug auf Art. 5 deff iben ein Befes über die Haftpfl cht aus Fabritbetrieb vom 25 Jult 1881. Die fipflicht Der Etfen babn und Dampfschifffabit Unter­nehmungen bei Löbtungen und Berlegungen war schon früher burch Gesez vom 1. Juli 1875 geregelt worden. Mit dem 1. Januar 1883 trat sodann das neue eidgenössische Db. ligatio nedt in& aft, welches nun in diesen Fragen das ge meine Recht zu bilden hat.

Mittwoch, den 17. Juni 1885.

Der neue Entwurf will in erster Linie die daftpflicht der Fabrikanten unter das gemeine Recht des eidgenöfftichen Obli gationenrechts stellen, dessen Bestimmung wir so eben wieder gegeben haben, und von der fener nur entbunden werden kann, menn er die Anwendung aller möglichen Sorgfalt für Ver­bütung des Schadens nachgewiesen hat. Nach dem bestehenden Haftpflichtgeset haftet nämlich der Fabrikant für sich und seine Angestellten bei Verlegungen und Tötungen nur, wenn die Verlegung oder Tödtung eines Arbeit rs in den Räumlichkeiten Der Fabril und durch den Betrieb derselben geschehen ist. Diese Beschä lung, an welcher die Gerichte vo: kommenden Falles streng festhielten, mußte gar oft au Ungunften verunglückter Arbeiter ausfallen. Denn der Fabrilant haftete nicht für seine Angestellten, wenn dieselben außerhalb der Fabrit einen Schaden veranlaßten, und die Argestellten selbst bafteten ebenfalls nicht auf Grund einer ähnlichen Beschränkung. Diese soll nun wegfallen. Je nach der durch ein Gewerbe bedingten Gefahr für Gesundheit und Leben der Arbeiter soll auch eine besondere Haftpflicht geschaffen werden. Grund fäßlich ist dies im bisherigen Haftpflichtgefet bereits ausgesprochen, es wurde auch ein Versuch der Durchführung fpesiell bei der Fabrikation von Bündhölichen gemacht. Der Der Bundesrath ließ sich über die Fage schon früher Gutachten einreichen; von 10 derselben, welche ihm zugingen, fommt aber jedes u einem besonderen, mit den andern zuweilen in dia metralem Gegensat stehenden Resultate. Es gilt dies nament lich für Strar fheitsfälle und die Haftpflicht für dieselben, wenn fte Folge der gewerblichen Arbelt find.

Im Laufe der Beit machten sich verschiebene Lücken jener Spezialges Bgebung auffallend bemerkbar, welche die zu enge Interpretation der Haftpflicht, daß im Gefeß festgelegte Morimim der Entschädigung, 6000 Frants, refpetitve sechs. facher Betrag des Jahresverdienftes, die Frage des Ver fchuldens und die proeffualischen vindeiniffe gegen die Geltendmachung Der Rechte Der Arbeiter bei Unfällen betrafen. Die im Motionen Nationalrath gestellten beamed en nur, den Bundesrath zu Gutachten und Ge fegesvorschlägen über Rev fton jener älteren Gefeße zu vers anlaff n; namerilich sollte die Ausdehnung der Haftpflicht auf das Bubandweit und andere Gewerbe, sowie die Reviston Der Bestimmungen über das Maß der Entschädigung und die Möglichkeit der Erleichterung der Geltendmachung der Ent fchädigungsansprüche ins Auge gefaßt werden. Der National talb etiarte am 25. März die Anregungen für erheblich und Da es mit der bloßen Auf wies fte an den Bundesrath. bebung des feftgefeßten Wtogimums der zu leistenden Entschä bigung nicht gethan fein tönnte, weil unter anderem der Fall Dorfommen möchte, daß das Vermögen eines zur Entschädigung De pfl chteten induftitellen Geschäfts sur Bezahlung derselben nicht ausreichen dürfte und so Arbeitgeber und Arbeiter ruinitt wären, so wu de ferner verlangt, es set auch die Frage zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht eine allgemeine obligatorische Arbeiter Unfallversicherung anzu Areben fel.

Ueber die Berechtigung der Haftpflicht ist hier und ander od 1 schon so viel gesprochen worden, daß man darüber hier füglich schweigen fann. Nur fet die Behauptung eines der Motionfteller mitgetheilt:" Auf eines müssen wir unter allen Umfänden hinarbeiten, daß die, welche mehr verdienen als no big, Davon bergeben, um den anderen zu beffen; es darf heute die Arbeit nicht mehr die Quelle von Elend und Rotb sein, das ist der Boden, auf melem bie beutigen Rulturvölter eben müssen."

II. Jahrgang.

eingereicht werden und im Falle der Schuld soll der Fabri fant bop elt so viel Entschädigung zahlen, als das Gefeß vor­schreibt. Efazansprüche verjähren, wie nach bisherigem Geſet, nach zwei Jahren von dem Tage an, wo der Unfall oder die Krankheit eingetreten ist.

Kommunales.

Die Markthalle auf dem Magdeburger   Play. Be tannilich hat die Errichtung der Maitiballe auf dem Magde burger Blas in der Bürgerschaft und auch in der Siadivers pt ordnetenverfammlung viele Gegner gefunden. Ist bat jedoch das vom Magiftrat aufgeftelte Fluchtlinien Biofekt zur Er bauung dieser Markthalle die Genehmigung der Herren Minifter der öffentlichen Arbeiten und der geifilichen 2c. An gelegen beiten e balten mit dem Bo be balt, daß aus ächst noch Die Vorlegung des speziellen Bauprojektes der Martiballe und einer flärung gefordert werde, daß dasselbe sowohl für die Höhe, als den Umfang der zu erbauenden Martiballe maß gebend bleibt, so daß, wenn später ein Bedürfniß der Vers größerung fich zeigen sollte, dieses an anderer Stelle su bes friedigen fein würde, und daß aus dieser ausnahme vetie nach gelaffenen Benugung eines öffentlichen Blazes zu Marthallen weden nicht etwa ein äsebenz Fall für irgend et en anderen Blas in Berlin   geschaffen we den soll. Der Maniftrat hat diefe geforderte Ellärung bei der Übersendung des Driginal Bojettes an die genannten Ministerten abgegeben und hofft, daß von dieser Seite keinerlei Widerstand mehr zu erwarten fet. Der Stadtverordnetenversammlung ist diesbezüglich ein Antrag des Magiftrats zugegangen, worin dieselbe ersucht wib, wie folgt au befchließen:" Die Stadtverordneten- Ber fammlung genehmigt das Broj ft zum Neubau einer Marti balle auf dem Magdeburger Platz und den hierfür aufges ftellten Roften überschlag über 290 000 M., fte eitläit fich ba mit einve ftanden, daß vorbehaltlich der Ser ehmigung des speziellen Roftenanschlags mit den Bauab iten begonnen werde, sobald das Fluchtlinien Projekt durch die zuständigen Ministerien und der Kostenanschlag von den Maurerarbeiten Durch die Bau Deputation genebmtgt sind und stellt die Baus Toften im Betrage von 290 000 M. a conto der Anleihe vom Jabre 1882 zur Verfügung."

Die Frage der Verschuldung ist im Sinne der unbedingten baftung des Fabrikanten auch für den bloßen Bufall gelöst. E: kann davon nur durch den Nachweis befreit werden, baß Der Arbeiter vorfärlich die Verlegung oder Tödtung berbel geführt hat. Der Entwurf steht da in Uebereinstimmung mit ben brutschen, frar zöfifchen und öfterreichischen Anschauungen. Der Betrag der Entschädigung soll, ebenfalls nach den Grund fäßen dieser neueren Geteggebungen, nicht in einem fest bestimmten Maximum, wie bisber, sondern etwa, wie in Deutschland  , in einer Quote des Lobnes feftgelegt werden. J Bezug auf die Ausrichtung der Entschädigung soll in der Regel das Rentensystem zur Anwendung tommen; die ein na ige Auszahlung einer runden Aversalsumme soll die Aus. nahme bilden; der Rimter hat darüber darüber auf Begehren zu entscheiden.

Dem Fabrikanten wird die moralische Nöthigung zur Ver ficherungsi pflicht seiner Arbeiter nabe gelegt, ihm jedoch die Wahl des Verficherers für alle Fälle freigestellt. Bon einer obligatorischen Versicherung, wie fie in anderen Ländern be steht, wurde Umgang genommen. In der Schweiz   bestehen teine obligatori chen Besficherungsanstalten, diejenigen der Kantone für Versicherung von Immobilien gegen Feuer schaden ausgenommen; die Einführung derselben würde, wie fchaden ausgenommen; die Einführung derselben würde, wie oben schon bemerkt, eine Repifton der Bundesverfassung bes bingen. Industrien, welche dem Fabrilgeit unterstellt find, giebt es viele, die wenigen Bufällen ausgefest find, diese werden fich nicht so leicht zur Unfallversicherung zwingen lassen. Der Fabrikant wird in vielen Fällen selbst zur Verficherung ge führt werden; denn bei Unfall oder Krankheit eines Arbeiters wird der Fabrikant verpflichtet, das nothwendige Kapital für Entschädigung und Rente einer Unfallversicherungs­Gesellschaft in der Schwetz vorzuschießen. Hat er aber feine Arbeiter bereits allgemein versichert, so ist er dieser Ver bindlichkeit überhoben. So find die Inhaber gefährlicher In duſtrien moralisch genöthigt, ihre A.beiter zu verfichern, und die übrigen find, die so eben berührte Pflicht der Rentenver ficherung ausgenommen, ihre eigenen Versicherer.

Staich vorzugehen, als es der Bundesrath in Erfüllung iener Aufträge gethan, ist wohl nicht möglich, denn schon liegt ein Entwurf des betreffenden Handelsdepartements Chefs Herrn Bundesrath Droz, vor, der nun seinen Weg durch Kommiftonen, Expertisen u. dgl. zu machen bat, bis er der gefeßgebenden Behörde vorgelegt werden wird. In diesem Entwurf wird freilich von der Ausdehnung der Haftpflicht auf andere Ge werbe, als für die fie jest schon besteht, abgesehen, weil sie im Busammenhang mit dem eidgenöiftschen Obligationenrecht steht, welches allgemein bestimmt, daß ein Geschäftsführer für den Schaden hafte, welch n feine Angestellten oder Arbeiter in Ausübung ihrer geschäftlichen Berrichtungen verurfacht haben. Das Jufiisdepartement wird die Frage der Anwendung auf einzelne Gewerbe in Borberathung ziehen. In die Frage der obligatori chen Unfallversicherung fann zur Beit darum nicht eingetreten werden, weil fie eine Revifion der Bundesverfaffung bedingt und die vorherige Erledigung der ersteren Frage nöthig macht, Dinge, welche umfassende Studien und Untersuchungen veranlaffen werden. Ueberdieß hofft der Bundesrath, daß sein Borschlag von felbft dazu führen und die Fabrikanten nöthigen werde, eine obligatorische Unfallversicherung herbeizuwünschen; wie, werden wir bald sehen.

Im Hospital für Thiere. Aus dem Amsterdammer". Deutsch von Ernst Keller. Darf ich Sie bitten, jest recht behutsam zu gehen und vor allen Dingen ganz leise zu sprechen," sagte mein Begleiter zu mir, benn wir kommen jegt in die Wochen­tube."

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Ich hielt mich frerg an die empfangene Inftruktion unb trat in einen geräumigen Saal bes Hofpitals für Thiere", welches ich heute zum ersten Mal besuchte. Swölf nette eiserne Betiftellchen mit schneeweißen Riffen und Leintüchern standen in der Runde, und das Bimmer war mit viel Romfort ausgestattet. Aus den Bettchen, bie alle in Anspruch genommen waren, ertönte ein unterbrüdtes Begante und Gebell.

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Sind bas lauter Hunde?"

Die Kantone sollen verpflichtet werden, Verunglückten und deren Angehörigen unentgeltliche Rechtshilfe zu gewähren. Die deren Angehörigen unentgeltliche Rechtshilfe zu gewähren. Die Fabrikanten haben über Unfälle und die aus dem Fabrikbe. titeb erzeugten Krankheiten ein Register zu führen; private Abmachungen über Entschädigungen sollen dadurch vereitelt werden, daß der staatlichen Aufsichtsbetörde das Recht einge räumt wird, die Bezahlung der Entschädigung zu verlangen, wenn fie dem Beschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern vor enthalten werden will. Die Klage foll beim Staatsanwalt

von der Dampf Trambahn   überfahren; nun liegt bas arme Thier hier hilflos, verstümmelt. und trauert darüber, daß es nicht mehr in dem Hause sein kann, bas es so lieb hatte. Das Herz bricht einem, wenn man sieht, wie viel Elend es in der Welt giebt!"

" Ja, es ist schredlich!" antwortete ich.

tommen.

Führer.

So sprechend, waren wir in ein anderes Bimmer ge­Dieses hier ist der Männerkrantensaal," sagte der

Hat man benn hier aparte Simmer für Damen und Herren?" fragte ich verwundert.

Neun Hunde und brei Raßen," antwortete mein wohl zu essen?" Führer.

Unb wie geht es ben Wöchnerinnen?"

" Nach Umständen ziemlich wohl, Gott sei Dank! aber hier ist ein Exemplar, mit dem steht es so so, la la." Und ihr Kleines 8"

" Ihr Kleines, mein Herr?- Sieben Kleine hat fie zur Welt gebracht!"

Erstaunlich!" rief ich aus. Dann wird sie wohl auch" mit dem Dichter gefagt haben: Seh', ich bitte Dich, ist das schon alles, ober fommt vielleicht noch etwas nach u

Wie meinen Sie?"

Ich gab lieber feine nähere Erklärung, benn ich be­bachte noch zu rechter Zeit, daß der Mann mein Zitat als als eine fatirische Anspielung auffaffen fönnte. Basit bas hier?" fragte ich baher, um auf ein anderes Thema

zu kommen.

Ein sehr merkwürdiger Fall: es ist eine Rage, bie Das arme Räßchen lag in einem am Heimweh leibet."- Das arme Räßchen lag in einem allerliebsten Bettchen; die Sammetpfötchen ruhten auf der hneeweißen Bettbede, bas feine Röpfchen war mit einem fofetten, mit rothem Band garnirten Nachthäubchen ge fdmüdt, und das Geficht zeigte schmerzhafte Büge.

Miaau!" tlang es gedehnt und fläglich.

,, Natürlich, mein Herr! Was sollte denn sonst aus der Moral werden?"

Das ist sehr wahr, Sie haben vollkommen recht. Aber fagen Sie einmal, was bekommen benn die Thiere hier

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Das hängt ganz von den Vorschriften der Doktoren ab. Einige triegen Sago mit rothem Wein gekocht, ober Bouillon von Ralbepoulet; andere Filet de Boeuf mit Bouillon von Kalb poulet  ; andere Filet de Boeuf mit Ragout, oder gebratenen Hafen; aber natürlich wird die Ernährung ganz nach der Art der Krankheit, nach dem Alter und nach den Gewohnheiten eines jeden Individuums geregelt.

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Jawohl, das ist auch ganz in der Dibnung; aber wo befinden wir uns nun hier?" fragte ich, weitergehend. An einem recht traurigen Det!- Hier hausen die armen Stümper, für die kein Kraut mehr gewachsen ist, Diefer arme Mailäfer leidet an Migräne, bie so entfeßlich ift, daß die Kunst nichts mehr bagegen zu thun vermag. Die Gelehrten beabsichtigen jest, es noch mit dem Trepa niren zu versuchen, aber ich hoffe, daß es nicht geschieht, benn hi hi hi hi...

Der Mann brach in Thränen aus. Ich respektirte feine Rührung und fragte ihn nichts, sondern wartete ernst und still, bis er sich wieder gefaßt haben werde.

Es ist nur," sagte er schluchzend, weil das arme Thier es doch nicht überstehen, sondern unter ben Händen der Doktoren sterben würbe, und es ist ein so liebes Thier! Wollen Sie wohl glauben, daß es mich schon ganz gut " Armes Gefchöpf!" feufate mein Begleiter. Das fennt? Es winkt mir schon mit seinen Borderfüßchen zu, wenn ich herein tomme. DI DID!" Thierchen verließ zu unseliger Stunde sein Heim; es wurde

Lokales.

Polizeiliche Haussuchung nach den Manuskripten der intriminirten Artikel im Pozeß Stöder wider die Frete Bettung" fand am Sonntag Vormittag fowohl in der Wobnurg ein& der politischen Redakteure der Feien Beitung", as auch in der Redaktion felbft statt. Die rete Beitung" ibilt mit, daß fich einer ihrer datteure als Verfaffer jener Atitel bes fannt bat. Ebenso fand gestern Vormittag bei dem Schuba rachermeister Karl König eine Haussuchung nach verbotenen Drud chriften flatt, die resultatlos verlief.

-

In Bezug auf unsere gestrige Notiz, betreffend die Einfüprung der sogenannten englischen Gefa äftszeit in der Konfettionsbranche, müfen wir berichtigend konstatiren, daß in Dieser Frage eine Versammlung überhaupt nicht stattgefunden hat.

b. Auch in der Alten Leipzigerstraße wird jetzt unter den alten Häusern tüchtig aufgei äumt. Ihre Bebauung ftammt aus der Beil des großen Kurfül sten. Srin Marine. Direttor Raulé baute 1678 das Haus Nr. 1. Sie hieß nach dem Leipziger Thor, auf welches fte mündete und das an der Stelle der heutigen Gewerbeschule in der Niederwallfiraße stand. Das besonders reich gehaltene Thor, 1683 vollendet, bildete den Schlußstein der Befestigung Berlins   durch den großen Kurfürsten; es fiel aber schon wieder im Jahre 1734. Auch in dieser Straße wiederholt fich baffelbe Schau fpie, wie in anderen älteren Straßen. Eine stilvolle Façade verdeckt ein höchft armseliges Bauwerf. Eins Dieser Häuser ist jetzt durch Abriß vollständig freigelegt. Die Giebelwände find Fachwert und mit Lehmstaden ausgefüllt. Brandmauern fannte man nicht, der Giebel   war nun durch die Nach barwand geschloffen und hat ist mit Brettern bekleidet

Ich muß ehrlich gestehen, daß der rührselige Führer mich zu langweilen anfing; ich trachtete baher, ihn auf einen andern Gegenstand zu bringen.

Ein schöner Ranarien vogel!" fagte ich, auf einen Heinen Räfig zeigenb.

Auch einer von denen, die unrettbar verloren find!"

"

rief ber Mann ergriffen. Tuberkulose an der linten Bunge, und schon weit vorgeschritten! Wir wenden Benaoeinhas lationen an, aber ich fürchte, ich fürchte.... Der Patient hat fortwährend Fieber, und heute morgen zeigte der Thermometer wieder 41 Grab! Es ist ein Schidsal, ein herbes Schicksal!"

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Warum schickt man das Thierchen nicht nach Davos  ?" " Daran haben wir noch nicht gebacht barüber werde ich einmal mit dem Direttor reben- bas könnte gut thun. Wenn bas Thierchen sterben sollte, ich glaube, baß ich dann ein Gefühl hätte, als ob zwei meiner Kinder zu Grabe getragen worden seien."

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Das glaube ich gern," antwortete ich; ber Umgang allen den kranken und leibenden Geschöpfen muß Sie Nührungen sehr geneigt machen."

Ja, ja.. ich..

...

Der Kerl fing wahrhaftig wieder zu heulen an. Ich ließ ihn stehen, ging allein weiter und bekam plöt lich etwas sehr Merkwürdiges zu sehen. In einem hübschen Bimmerchen fand ein Thier aufrecht, das ih sogleich für einen Giraffen hielt, von dem ich jedoch nur den Leib und bie Beine sehen konnte, da der übrige Körper bes Thieres fich in der Höhe, in einer Art Halbbunkel verlor. Ein Giraffe mit atutem Gelenkrheumatismus," ex pligirte mein Führer, der mir nachgekommen war. Das unglückliche Thier konnte seinen Hals nicht mehr biegen, und nun haben wir in die Deden zweier Siodmerte Löcher fägen laffen, wo es seinen Kopf hindurchstrecken tann."

,, Das ist ganz vernünftig ausgedacht- boch, apropos, woher tommt boch das Geräusch, das sich hier immer wieder hören läßt."

Das wird durch die Dampfmaschine des Hühneraugen boktors der Anstalt verursacht."

Was treibt denn dieser Hühneraugenboktor hier?" Wir haben einen Elephanten aus dem Zoologischen Garten zeitlich im Spital in der Rost. Das arme Beest