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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 139.

Bar Lehre vom Asylrecht politischer Verbrecher.

( Aus der Vosftschen Beitung".)

In dem zwischen Preußen und Rusland abgeschloffenen Bertrage vom 13/1. Januar 1885 über die Auslieferung flüch­figer Verbrecher ist der bisher im Völkerrect und internatio nalen Strafrecht allgemein ane fannte Grundfas, daß eine Muslieferung wegen politischer Delitte nicht stattfindet, fallen gelaffen. Wir haben schon früber hervorgehoben, daß bei der in Ausfcht stehenden Ausdehnung jenes Bertrages auf das Deut che Reich der Reichstag   zu dieser gänzlichen Aufhebung des Asylrechts politischer Verbrecher seine verfaffungsmäßige Benehmigung ridt geben tann. Allerdings find in neuerer Beit aus juristischen Kretjen Stimmen laut geworden, welche ben Unterschied zwischen poluischen und nicht politischen Delikten in der Auslieferungsfrage nicht für berechtigt balten, welche ibn als eine Reminissens an vergangene Beiten, in denen die europäischen   Staaten mehr oder minder im die richtige Ausbildung politischen Rampfe um ihrer Berfaffung begriffen waren, erachten wollen und der Meinung find, die meisten Staaten hätten ihren politischen Buftand so weit tonsolidirt, daß die Verlegungen desselben ebenso wie die Angriffe auf das Eigenthum, auf die Berfon u. f. w. Berbrechen wären, in Betreff deren lein Staat Veranlassung bätte, der Verfolgung seitens des angegriffenen Staates schüßend entgegenzutreten. Die Prämiffen dieser Anschauung find uns richtig. Die politischen Kämpfe find nirgends abgeschloffen, und bie Gründe, welche von jeher für das Asylrecht politischer Ber­brecher geltend gemacht sind, Parteiverurtheilungen abzuwenden, bie Anhänger einer politischen Richtung nicht ihren Gegnern auszuliefern, gelten auch beute noch. Wir verweisen in dieser Beztebung auf Robert Mohl   in seinem Auffage: Die voller rechtliche Lehre vom Asyl".

Bon hervorragendem Intereffe find die Tbesen, welche das Institut de droit international   auf seiner Versammlung zu Deford vom 6. bis 10. September 1880 gefaßt hat und welche bezüglich der einschlagenden Fragen also lauten: 13) Wegen politischer Verbrechen findet teine Heferung ftatt.

Donnerstag, den 18. Juni 1885.

die Einreihung unter die politischen Verbrechen ist die poli tische Natur des durch die Handhabung angegriffenen Rechts. Autes, nicht aber das Motiv des Thates. Der Grundsatz der Nichtauslieferung politischer Verbrecher findet teine Anwendung auf den Fall der unternommenen vorsäglichen Tödtung des Staatsoberhauptes( fog. belgische Attentats klausel.) at der Berfolgte durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Berbrechen begangen, von welchen einige als politische, andere als gemeine Verbrechen erscheinen, so findet die Auslieferung wegen der gemeinen Verbrechen statt; Untersuchung und Ab untheilung hat sich dann auf diese zu beschränken. Trägt eine und dieselbe Handlung sowohl den Charatier eines gemeinen, als auch den eines politischen Delitis, so Endet Auslieferung nicht statt. Hat der Verbrecher megrere Verbrechen begangen, welche als eine aus mehreren Atten zusammengefeßte Gesammt handlung fich darstellen, so ist diese nach ihrem überwiegenden Charakter entweder als politisches ober als gemeines Delikt au betrachten und zu behandeln."

Liszt will also die Auslieferung wegen politischer Delikte noch mehr beschränkt wiffen, als dies in den Deforder Thesen des Instituts für Völkerrecht geschieht, indem nach den legteren bas Asylrecht grundsäglich ausgeschlossen sein soll, falls das betreffende politische Delift fich zugleich als ein gemeines Ver­brechen charakterifirt.

-

Lonvenirt

II. Jahrgang.

den Bünftlern

nicht

| tenversicherungsgeset fte finden es ungerecht, daß die Meister nur zu einem Drittel im Kaffenvorstand vertreten find. Dadurch so wurde bes hauptet werden in der Regel die Meister von den Gesellen übervortheilt.(!) Als das Hauptstel, welches früher oder später erreicht werde müffen, murden die obligatorischen Wir haben oft genug darauf hinge Innungen hingestellt. wiesen, daß die zünfilerischen Bestrebungen nicht mehr in unser Beitalter paffen, fie find auch nicht im Stande, den Ents widelungsgang der modernen Produktionsweise zu bemmen, fle gleichen einem Sandkörnchen, welches vor ein Wagenrad ge worfen, von diesem zermalmt wird. Niemand wird es dem Kleinhandwetter verargen, wenn er mit allen ihm zu Gebote ftebenden Mitteln für seine Eriftens und für gebung des Hand. werts eintritt. Aber der Thatsache tann sich heute Niemand mehr verschließen, daß der Stampf ein Kampf gegen Wind müblenflügel ift. Ein großer Theil der jetzt noch unter den Bünftlern Kämpfenden, wird im Laufe eines Jahrzehnts bereits zu Fabritarbeitern geworden sein, und wenn fie selbst auch noch ihre fog. Selbstständigteit aufrecht erhalten tönnen, so wird boch ihren Kindern dieses Schicksal nicht erfpart bleiben. Des halb müßten fich die Kleinhandwerker den Arbeitern anschließen, Die sostale Reformen estreben, welche die Lage der gesammten werttbätigen Bevölkerung zu beffern geeignet find.

Der Statthalter von Elsaß- Lothringen  , Feldmarschall Freiherr v. Manteuffel ist brute( Mittwoch) in Karlsbad   am Lungenschlag gestorben. Herr v. Manteuffel ist am 24. Februar 1809 geboren, er hat somit ein Alter von 76 Jahren erreicht.

Aus Düffeldorf wird ebenso, wie aus anderen Drten der Nordd. Allg. 3tg" berichtet, daß die Hoffnungen der Land­wirthe auf ein Steigen der Getreidepreise in Folge der neuer

bemerkbaren Maße verwitlicht baben. Man nimmt an, daß vor Eintritt des neuen Tarifs sehr umfangreiche Importe ftatt gefunden haben. Diese Annahme findet Bestätigung durch die statistischen Ermittelungen über den Getreideimport in ganz Deutschland   während der ersten vier Monate dieses Jahres. Derielbe beträgt für Roggen 3 025 020 Doppelzeniner gegen 2 642 277 im Vorjahr; für Weizen Weizen 3980 188 gegen 2110 463. Die toloffale Mebreinfubr fällt jedoch vorzugsweise auf die Monate Januar und Februar, wo zusammen an Roggen 816 000 Doppelzentner und an Weizen 2072 000 Doppelzentner mehr eingeführt werden, als im Januar und

Die Grenze zwischen beiden Arten ist von jeher streitig gewesen. Die neuere Wissenschaft des internationalen Straf rechts findet das Wesen des politischen Delitts nicht in dem Motiv oder Zw d des Thaters, sondern in dem politischen Rechtsgut des Einzelnen oder der Gesammtheit, gegen welches der Angriff des Thäters gerichtet ist. Danach würden unter anderen als politische Delitte anzufeben sein: hoch und Landesverrath, Majeftätsbeleidigung, Verbrechen und Verdings eingeführten Bollerhöhungen fich bisher nicht in einem geben in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte, 3. B. Wahlrechte, Widerstand gegen die Staatsgewalt, gewiffe Delikte gegen die öffentliche Drdnung, überhaupt alle Angriffe gegen Beftand und Sicherheit des Staates sowie gegen die Organe und die Autorität der Staats gewalt. In den bisher von dem Deutschen Reiche mit fremden Staaten abgeschloffenen Auslieferungsverträgen find diejenigen Verbrechen und Ver Ausgehen, wegen deren eine Auslieferung zulässig fein soll, einzeln Der Reihe nach aufgeführt. Es find nur gemeine Verbrechen, als Mord, Meineid, Diebstahl, Utundenfälschung, Betrug u. f. w, so daß sich schon daraus diejenigen Delitte, welche als politische aufgefaßt werden, herleiten laffen. Als solche ergeben fich aber die obengenannten Arten. Unter die gemeinen Verbrechen zählt auch Münzfälschung, Bestechung öffentlicher Beamten, so. wie Expreffungen und Unterschlagung seitens der letteren. Im Hinblid auf die anarchistischen Umtriebe würden die im Gefeß vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemein gefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen bedrohten Delikte unter allen Umständen aus dem Rahmen der politischen refp. zum Asylrecht zugelaffenen Delitte auszunehmen sein. Die moderne Staatenentwickelung drängt immer mehr zu einer internationalen Rechtsgemeinschaft. Deshalb müssen nicht nur Die Rechtsgüter, an welchen alle Kulturftaaten grmeinsam par tisipiren, B. der internationale Handelsverkehr, sondern auch die durch internationale Verbrecher banden bedrohte Solidarität der Intereffen derselben Staaten unter internationalen Straf­rechtsschutz gestellt werden.

14) Der um Auslieferung ersuchte Staat prüft felbft tändig nach den vorliegenden Umständen, ob der dem Aus­Heferungsgesuch zu Grunde liegende Thatbestand einen poli tischen Charakter an fich trägt oder nicht. Bei dieser Büfung hat er fich von folgenden Gefichtspunkten leiter zu laffen: a. bie Thatbestände, in denen bie Mertzeichen eines ge meinen Berbrechens gegeben find( Mord, Brandstiftung, Diebstahl) dürfen der Auslieferung nicht deswegen ent zogen werden, weil deren Urheber politische Zwecke im Auge hatten. b. Bei der Erwägung derjenigen Thatsachen, die im Laufe einer Insurreftion oder eines schweren Bürgerkrieges begangen wurden, muß man als Nichtschnur die Frage nehmen, ob diefelben durch den Kriegsgebrauch entschul. digt werden konnten.

15) Jebenfalls darf die Auslieferung wegen einer That, die gleichzeitig als gemeines und als politisches Verbrechen an auschen ist, nur dann gewährt werden, wenn der ersuchte Staat Die Buficherung erhält, daß der Ausgelieferte nicht durch ein Ausnahmegericht abgeurtheilt werden wird."

Mit diesen Grundsägen fann man fich im Allgemeinen einverstanden erklären. Rußland gegenüber wäre aber auch die Anficht des bekannten Strafrechtslehreis von Bar( Internatio nales Privat und Strafrecht) hervorzuheben, wonach die Aus­Referung verweigert werden soll, wenn der Flüchtling mit einer Den Rechtsanschauungen des ersuchten Staates völlig wider prechenden barbarischen Strafe in dem ersuchenden Staate be legt werden würde. Man denke an die Deportationen nach Sibirien   im administrativen Wege!

Auf dem 16. deutschen   Juriftentage im September 1882 Raffel war die Frage des Aiylrechis politischer Verbrecher im Anschlusse an ein vom Profeffor von Liszt erstattetes Guts achten gleichfalls zur Sprache gekommen; die von dem legteren in dieser Beziehung aufgestellten Thesen tamen jedoch nicht zur Berhandlur g. Sie find immerhin von allgemeinem Inter effe und lauten: Wegen politischer Vergeben findet Aus lieferung nicht statt. Die politischen Verbrechen find im Gefeß ober Vertrag namentlich und unter Hinweis auf die betreffen Den gefeßlichen Bestimmungen aufzuzählen. Maßgebend für

Eine Sandbank.

Nach dem Dänischen des Henrick Pontoppidan. Von J. D. 8iegeler.

Am großen, offenen Meere liegt ein kleines Fischerdorf langenförmig hinter einer hohen Düne. In der Dorf traße und auf den Dünen, längs bes Strandes bis zur schimmernden Landspite hinaus, wo der riefige Leuchthurm feht, bewegen fich Spaziergänger aller Art, benn das Dorf if ein blubenter Badeort. Vor der Thüre bes Babehotels hebt ein Tourist mit weißem Filabute und Krimftecher und flürft gierig biese interessante Seeluft" in fich. Aber allmälig wird die Hiße brückender und um die Mittagszeit legt sich über Land und Meer ein gligernder Nebel von bike, ber Alles gleichsam zu Boben schlägt. Rein Lüft gen rührt sich mehr; wohin man auch blicken mag, in die Luft, aufs Meer, auf den es pridelt in die Augen wie von Nadelftichen und die interesante" Stranbluft verwandelt sich nach und nach in ein schwüles Gemisch von Size und röthlichen Dünften. Dben am Rande der Düne fißen noch Fischer bei ihren Regen. Während Einige die Arbeit bereits aus den Hän­ben verloren haben und eingeschlummert find, kämpfen Andere tapfer gegen den Schlaf und werfen zuweilen einen müben Blick auf das leere Meer, das so still und öde da. liegt, daß man es für tobt halten lönnte, wenn man nicht seinen schläfrigen Puls gegen das Ufer schlagen

Strand,

Politische Webersicht.

Der son lange vorher angekündigte deutsche Innungstag" ist nun thatsächlich am 15. und 16. b. M. in Berlin   abgehalten worden. Es sollen 250 Delegirte anwesend gewesen sein. Bum Leiter der Verhandlungen wurde herr Köppen( Berlin  ) gewählt. Außer den von den verschiedenen Innungen gewählten Delegirten waren noch folgende Herren erschienen: Für die Königl. Staatsministerien Geh. Dber Reg. Rath und vortragender Rath Bartels, Geb. Ober Reg. Rath Seifert; für das Königl. Polizei Präsidium Dber Reg. Rath Friedbeim; für die Königl. Regte tung die Affefforen v. b. Hagen   und Dr. Chrift und für die Stadtvertretung Berlins Stadtrath bübner. Auch der bekannte Freund der Handwerker", Reichstagsabgeordneter Biehl, war zur Stelle. Die Behandlungen boten nichts Neues. Alles, was zur Distuffton gelangte, ist bereits mehrfach im ,, Berliner Volksblatt" besprochen worden. Man verlangte: Handwerker­Befähts lammern, ein Reichsinnungsamt, obligatorischen Befähi Regelung der Gefängnißarbeit, Aende gungsnachweis ung

Des Submissionswesens 3C. Auch das Kran

Es war die

Februar des Borjahres, während die Einfuhr an Roggen im Mära um 250 000 Doppelsentner gegen den Märs des Vor jahres und an Weizen um 75 000 Doppelzentner und im April die Einfuhr an Roggen um 184 000, an Weizen um 127 000 Doppelgentner gegen den April des Vorjahres geringer wurde. Immerhin beträgt das Mehr der Einfuhr für die ersten vier Monate gegen den gleichen Beitraum des Vorjahres an Roggen 383 000 und an Weizen 1870 000 Doppelzentner. Uebrigens beweist die große Mebreinfuhr im Januar und Fe bruar, daß diejenigen im Umrecht waren, welche im Reichs. tage behaupteten, die Bollerhöhung babe die Geschäftswelt un Dorbereitet getroffen. Sie beweist aber auch, we: the Nord deutsche, daß diejenigen Unrecht haben, welche behaupten, daß ba ber erhöhte Boll bis jezt ersichtlich teine Bertheuerung des Brodes her beigeführt habe, als erwiesen anzunehmen sei, daß, Der Kornzoll überhaupt teine Brodvertheuerung herbeiführen werde.

Desterreich- Ungarn  .

In Brünn   ist es au Streitigkeiten wischen Fabrike arbeitern und Fabrikanten gekommen. Bekanntlich ist in Defterreich vor Kurzem der 11stündige Arbeitstag in Kraft ge treten; die dortigen Arbeiter verlangten nun angeblich, daß bie Frühstücks und Besperzeit mit in die Arbeitszeit eingerechnet werde, was ihnen verweigert wurde. Hierauf sollen Busammen­rottungen stattgefunden haben und später sollen einige Fenster fcheiben eingeworfen worden sein. Die Voff. 3 g." bringt folgende Depesche: Brünn  , 17 Juni. Nach amtlicher Mite thellung streitten anläßlich einer falschen Auslegung des Gesezes betreffs des Normalarbeitstages die Arbeiter hiest ger Fabriten. Dieselben rottel en fich Abends in der Beil zusammen, zogen von Fabrik zu Fabrit und zertrümmerten Fensterscheiben, bis fie durch ausgerücktes Militär in Stärke von vier Rompagnien Infanterie und einer Eskadron Kavallerie ohne Waffengebrauch zerstreut wurden. Nach 10 Uhr Abends wurde die Ruhe nicht mehr geftört. Das Berl. Tagbl." sucht den Krawall in widerwärtiger Weise aufzubauschen und als Agitation gegen ben geseglichen Arbeitstag zu benußen. Es geht doch nichts über eine gute Bortion Freiheit".

All right" über Deck schallen. Aber das Schiff rührte fich nicht. Bolle Kraft! Burüd!" rief er, allein das Schiff stand unbeweglich feft, nur ein leises klirren des Eisens war unter der gewaltigen Anstrengung hörbar.

blanke Wafferfläche glitt, vom Bus zwei lange, schmale Wellen hinter sich ziehend. Der Rapitän faß in einem Häuschen auf der Kommandobrüde und hielt selbst Wache. Es war ein fleiner, bider Engländer, lauter Beeffleat und Porter, ohne Hals, mit breitem, start geröthetem Gesicht Drüben im Dorf war das Ereigniß fofort bemerkt und einem großen, rothen Bollbart; aus seinen starren, und die Bewohner schnell aus ihrem Mittagsschlaf geweckt E hatte worden. Zuerst einzeln, dann in kleinen Schaaren tamen feuchten Augen sprach unerschütterliche Nube. von allen Seiten die Fischer durch die Dünen gefchlichen; foeben gefrühstückt und rauchie nun fein Pfeifchen Shag. Aber er war nicht allein. Auf seinem Knie faß eine zarte, schon von Ferne fab man die Schadenfreude auf den ge weibliche Gestalt und flocht seinen groben Bart um ihre bräunten Gesichtern dieser Nachkommen einst berüchtigter weißen, schlanken Finger. Wenn fie des scharfen Rauches Strandpiraten glänzen. Nach und nach bevölkerten sich wegen, den er ihr ungenirt ins Gesicht blies, husten auch die benachbarten Dünen mit Weibern und Kindern; mußte, blickte sie vor sich nieder und lächelte, und dann sogar die Babegäste verließen den Frühstückstisch und lag in den großen, bunkelblauen Augen mit den langen eilten nach der Strandungsstelle, Allen voran der Tourist Wimpern ein faft noch findlicher Ausbrud. mit weißem Hut und Krimstecher. Ruhig und würdevoll leine Mary. Rapitän Charles hatte sie vor ein paar tam der Strandungskommissar angefahren, und als er Monaten in Liverpool an Bord genommen, und gerabde bestätigte, daß das Schiff feft, unbeweglich fest fäße, ba jest tam ihm der Gedanke, daß er damit wohl eigentlich löfte ein einstimmiges, erleichterndes Gelächter, bas sich Jm Stillen hatte von Haus zu Haus über das ganze Dorf fortpflanzte, bie einen dummen Streich gemacht habe. er längst beschlossen, fie bei erster Gelegenheit zurückzus bisherige Betlemmung. Alles eilte herbei und weibete si an bem Anblick des großen, föhnenden Ungethüns, das schiden in die Höhle bes Elends, aus ber er fie mitgenom men hatte. Es war aber bisher bei dem bloßen Vorsatz fich vergeblich abmühte, loszukommen. Bald war bas geblieben, und jetzt faß fie auf seinem Schoß, ben träumen Schiff von einer Schaar von Booten umringt, deren Be ben Blid auf den naben, sonnigen Strand gerichtet, und faßung jubelnb ben Kapitän verhöhnte, so oft er fich er flüsterte zärtlich:" little Mary!" Da hörten sie plöß auf der Kommandobrücke bliden ließ, weil er ihre Hilfe lich einen Tumult auf dem Berbeck. Die Maschine stoppte abgelehnt und Jedermann das Betreten des Schiffes ver und der Untersteuermann tam athemlos gelaufen und rief: boten gatte. Jest wurden die großen Boote des Dampfers. Wir stehen!" Rapitän Charles schleuberte Mary bei gesenkt, hinten zwei Anter geworfen, mit starten Retten Seite, fuhr mit einem bonnernben Fluch zur Thür hinaus um die Dampfwinde befestigt und der Maschine befohlen, zu prefsen, was das Beug halten wolle. Aber diese mochte Draußen im Nordwesten ging ein großes Dampfschiff, und mit dem Kopf, über die Reeling. Ganz richtig, bas tine bide, schwarze Rauchwolle in geraber Linie hinter Schiff war weich in eine Sandbank hineingefahren. Der arbeiten, wie sie wollte, bas Schiff rührte fich nicht von Es war Two brothers", ein englisches Rapitän ftand lange und starrte ins Wasser, sein Gesicht der Stelle, sondern fant allmählig tiefer in den Sand. Jit war blutroth geworden. Nachbem aber fein prüfender es wahr, mein Herr, baß nach einem Rettungsdampfer telegra Frachtschiff, bas östlich um die Landfpiße und südlich Blid bie Langfeite des Schiffes gemustert und er sich über phirt ift?" wandte fich ber Tourist an den Kommiffir. I, batte soeben erft gepeilt und fühlte fich ficher vor der zeugt hatte, daß dieses keinen Schaden genommen, lehrte er laut er tann jeben Augenblick hier sein," lautete die Antwort. Rußte. Im Vorderraum lagen bie Matrosen im Schatten lachend sich um. Halbe Kraft! Burüd! tommanbirte er rubig in Und wirklich sah man gleich darauf ein kleines Dumpf­und schliefen, während das tiefe Schiff ruhig über die schiff ankommen. Jegt ließ sich der Kommissar nahe ans

hörte

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ben Maschinenraum hinunter und ließ gleichzeitig ein fröhliches