Moris Feinberg, der mit 20 000 Rubeln aus Bensa in Ruß land durchgegangen ist. Auf die Ergreifung des ersteren bat Die Dber Boftolettion in Erfurt eine Belohnung von 750 M., auf die des anderen find 1000 m. und der achte Theil des vorgefundenen Geldes ausgefegt.
Ein Rosendieb ist am Montag Rachmittag auf dem Georgen Kirchhof( Landsberger Allee ) in der Person eines Kellners feftgenommen worden. Derselbe war, wie die„ N. Br. 8tg." mitiheilt, dem Kirchhofsportier schon seit einigen Tagen als ständiger Besucher des Kirchhofes aufgefallen. Beim Ver laffen deffelben am Montag hielt man ihn fest und brachte ihn in das Inspektionsbureau, wo aus den Taschen seines Sommer übergiebers ungefähr 50 der schönsten Rosen hervorgeholt wur den. Das vor dem Bureau fich ansammelnde zahlreiche Bu blitum war über diesen Dieb nicht wenig aufgeregt, und als man ihn nach dem Bolizeirevier in der Friedenstraße zur Feft stellung seiner Personalien fiftirte, bagelten( fo berichten biefige Blätter) verschiedene Büffe und Stöße auf den frechen Kirch bofsdieb, wozu man, unserer Ansicht nach, entschieden tein Recht hatte. Wenn der Mann gestohlen hat, soll man ihn den Be hörden überliefern, wer einen Menschen schlägt, vergeht sich felbft gegen das Strafgesetzbuch.
Polizei Bericht. Am 17. b. M. Vormittags wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Linienstraße erhängt vorgefunden.
Am Nachmittage desselben Tages fiel die unverebelichte Melchert, Mariannenstraße Nr. 21 im Dienft, in Folge Fehl tretens von der Treppe und erlitt dabei einen Knöchelbruch des Um rechten Fußes. Sie wurde nach Bethanien gebracht.- Um Diefelbe Beit gerieth ein die Verbindungsstraße passtrender, mit Heu beladener Wagen dadurch in Brand, daß ein 13 Jahre alter Rnabe in leichtfertiger Weise einen hervorstehenden Halm anzündete. Die Ladung brannte faft ganz nieder und mußte Durch die Feuerwehr gelöscht werden. Einige Stunden später wurde eine unbekannte, etwa 30-36 Jahre alte anftändig ge fleidete Frau auf dem Moltenmarkt wegen plöglichen Unwohl feins vom Kondukteur aus dem Dmnibus nach dem Flur des Hauses Mollenmarkt Nr. 3 gebracht, wo fte jedoch schon wenige Minuten darauf, anscheinend in Folge eines Schlaganfalls, verstarb. Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft.
Am Abend deffelben Tages wurde auf dem Spreewege im Thiergarten plöglich das Pferd einer Drofchle scheu und ging burch. Am Schloß Bellevue wurde der Wagen gegen einen Laternenpfabl geschleudert, wobei der Fahrgast mit dem Kopfe in die Glasscheiben des vorderen Wagenfensters fiel und be deutende Berlegungen im Geficht erlitt.
Gerichts- Zeitung.
Die Bestimmung des Reichsgerichtsentscheidung. $ 257 Abs. 2 der Strafprozeßordnung: Dem Angeklagten ge bührt das legte Wort" fordert nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Straff., vom 23. März 1885, daß nicht die Staatsanwaltschaft, sondern daß der Angeklagte die Schlußrede au führen habe, dagegen räumt diese Bestimmung nicht dem Angeklagten bas legte Wort gegenüber feinem Vertheidiger ein, so daß stets der Angeklagte persönlich das legte Wort baben müßte. Hat demnach zulegt der Angeklagte und sodann Der Vertheidiger gesprochen, so braucht das Gericht nicht noch mals den Angeklagten zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Bertheidigung anzuführen habe. Der§ 257 der Str. Br. Ordn. verlangt nicht, daß, wenn wie hier, der Angeklagte einen Bertheidiger bat, nothwendig zuerst der Vertheidiger und Dann erst der Angeklagte sprechen müsse, daß mit anderen Worten der Angeklagte nicht bloß gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber feinem eigenen Vertheidiger das legte Wort gehabt gehabt haben müffe. Bwar heißt es im Gesetz Absatz 3 Des Bara graphen, daß der Angeklagte anch dann, wenn ein Ver theidiger für ihn gesprochen hat, befragt werden muß, ob cr felbst noch etwas zu seiner Vertheidigung anzuführen habe. Der Sinn dieser Vorschrift gebt aber dabin, der Umstand, daß ein Bertheidiger gesprochen hat, dürfe die Vertheidigung des Angetlagten für fich allein nicht als abgefchloffen erscheinen laffen, Da der Angeklagte den Vortrag seines Vertheidigers zu ergänzen haben kann; der Sinn der Vorschrift geht ferner dabin, daß dem Angeklagten au einer solchen Ergänzung nicht blos bas felbstverständliche Recht zuftebe, sondern daß er auf die Geltend machung dieses Rechts durch ausdrückliche Anfrage seitens des Gerichts aufmerksam gemacht werden müsse. Wenn aber ohne folche Anfrage der Angeklagte schon aus eigenem Entschluffe au seiner Vertheidigung Das Wort genommen bat, würde Die Anfrage, ob et bies thun wolle,
teine Bedeutung haben, und awar auch bann nicht, wenn der Angeklagte das Wort, wie nach dem Bor stehenden bier anzunehmen, nicht erst nach seinem Bertheidiger, sondern vor demselben genommen hat; er hat dann seinerseits, wie vorausgesetzt werden muß, nicht nur Kenntniß von seinem Recht auf eigene Ausführung seiner Vertheidigung gehabt, fondern er hat dieses Recht auch thatsächlich geltend gemacht, und obgleich er zweifellos auch in solchem Fall befugt wäre, Den auf seinen Bortrag gefolgten Vortrag des Vertheidigers au ergänzen und fich hierzu das Wort zu erbitten, so bleibt boch die den Abs. des§ 257 erfüllende Thatsache bestehen, daß nicht bloß der Vertheidiger, sondern auch der Angeklagte selbst Gelegenheit zur Wahrnehmung seiner Intereffen gehabt hat. Das Wesentliche der Vorschrift des Abs. 3 besteht darin, daß ber Angeklagte neben dem Vertheidiger zum Wort tomme, nicht darin, daß dies unbedingt erst nach dem Vertheidiger geschehe; dies zeigen die Worte ,, auch wenn ein Vertheidiger gesprochen hat", und der Nachdruck der auf dem Worte selbst ob er selbst noch" rubt".
Soziales und Arbeiterbewegung.
Der Streit in der Hartung'schen Stahl- und Eisen gießerei, Brenzlauer Allee Nr. 41, ist nun definitiv beschlossen, ba alle Verjuche, auf gütlichem Wege die Differenzen auszu gleichen, fehlgeschlagen find. Kollegen! Unsere Forderungen find gerechte, da eine Lohnerhöhung von 25 pCt. jedenfalls nicht zu viel ist. Wir bitten alle Kollegen, im Intereffe unserer Sache uns treu aur Seite zu stehen und den Buzug von Berlin , besonders von der genannten Fabrit, fern zu halten, benn unser Sieg ift Euer Sieg! Etwaige Geldsendungen find an Herrn Behrend, Reinidendorferstr. 60, au adreffiren. Die Rommiffion. J. A.: H. Schuls, Ruheplasstr. 25.
"
Gegen eine gute Lebensstellung der Arbeiter richtet fich geradezu Alles, was da freucht und fleugt". Jegt be welft wieber die Schleftsche Zeitung", daß die Erhöhung der Getreidezölle bas Baterland deshalb schädige, wenigstens auf Die Dauer schädige, weil ein Bolt reich werde nur burch seinen handel und seine Export. industrie." Eine Exportindustrie aber lönne nur blühen Eel relativ billigen Arbeitslöhnen, also bei einer relativ billigen Lebenshaltung der unteren Boltstlassen. Deshalb dürfe das Getreide im Preise nicht fteigen, damit der Arbeitslohn nicht in die Höhe gehe. Das Bündniß der industriellen Schutzöllner und der Agrarier werde daher faum von längerer Dauer sein.- Uns interesfirt bei dieser Auseinanderseßung hauptsächlich die Bemerkung, daß ein Bolt nur reich werden lönne, wenn es den unteren Voltstlassen relativ schlecht ergehe. Die unteren Volts tlaffen machen nun doch zum mindesten foret Viertheile des ganzen Volles aus. So entsteht die wunderbare Bbrase: foll es dem Bolte" gut geben, so muß es dem Bolle schlecht geben. Bieht man aber den Schleier von dieser Phrase, so bebusirt das so angesehene Blatt, die Schleftiche Beitung", Verantwortlicher Redakteur R.
H
einfach: Wenn es einem tleinen Theile des einfach: Wenn es einem fleinen Theile be3| Bolles gut geben foll, fo muß es dem großen Theile desselben schlecht geben- dies ift gött liche und weltliche Drdnung."-Daffelbe Blatt erwärmt fich bekanntlich auch für den Import de rufftschen Arbeiter, welche ben nationalen Arbeitern die Preise brüden, brücken, sicherlich aus den eben angegebenen Gründen. Wir aber bleiben bei unferem Grundjage: Soll es einem Volte gut gehen, soll es reich werden, so ist die Pflege aller feiner Glieder nothwendig, so muß fich der materielle und geistige Segen möglichst gleichmäßig auf die Bevölkerung ergieken. Und da die Schleftsche Beitung" ein Blatt ist, welches sich viel mit Landwirthschaft beschäftigt, fo wollen wir demselben dies durch ein landwirthschaftliches Beis spiel flar machen. Man nehme einen gut durchgearbeiteten Ader an, auf dem der Dünger ganz ungleich vertheilt ist. Auf den magern Stellen verkrüppelt der Halm und wenige Rörner werden geerntet und auf den allzu fetten Stellen schießen die Halme did, geil und lang empor und das Untraut wuchert dazwischen. Die Aehren aber find taub und bobl. Wie gefällt der Schleftichen Beitung" dieses Bild, ift es nicht ein Spiegelbild der heutigen wirthschaftlic en Bus stände? Bertheilt man aber in fleißiger Arbeit den Dünger fo gleichmäßig, wie möglich, so sprießen träftig und förner. tragend die Halme auf, und wenn auch die einzelnen Halme nicht völlig gleich träftig und gleich schwer tragend find, so weilt doch das Auge mit Bergnügen auf dem wogenden, reich gesegneten Weizenader. Wie gefällt der ,, Schlesischen Beitung" dieses Bild? Uns gefällt es sehr wohl, möge daffelbe bald ein treues Spiegelbild der menschlichen Gesellschaft werden.
Gegen die deutsche Spielwaarenindustrie bat fich augenscheinlich ein Eilaß des französisden Mini augenscheinlich ein Eilaß des französischen Mini fteriums gerichtet, welcher den Boll für 100 Rilogramm auf alle Spielwaaren auf 60 Mart feftfett. Hierüber flagt ein Mitarbeiter des Fränkischen Courier", da Nürnberg durch Die Maßregeln ganz besonders getroffen wird. Nicht allein die Spinnerei", so heißt es, sondern auch Schniperet, Bapp. waaren, Gummibälle 2c. nehmen die Franzosen in den weit begreifenden Ausdrud Bimbelotterie und lassen sich 60 Fres. bezahlen, wo der Bolltarif 7, resp. 16 Frce. verzeichnet. Ja, fte geben so weit, ein ordinäres Bapphandläschchen, das 15 M. im Gros loftet, mit 100 Frcs. au verzollen, weil fich eine Nickelblech- Beraterung daran befindet, indem N delarbeiten Diesen hohen Boll foften. Das gleiche Loos trifft ordinäre Trompeten und Säbel aus Nickelblech. Die Franzosen legen ben Tarif aus, wie sie es für gut finden; die Arbeiten aus Blech, Holz, Meffing ac. existiren nicht mehr, weil sie weniger als Spielwaaren bejablen; dagegen giebt ihnen das Kleinste Stück Nickelblech die Berechtigung, das Ganze als Nidelarbeit anzuseben." anguseben." Der Verfasser des Artikels im deutsch freifinni gen" tänt. Cour." wendet sich nun in feiner Notb an die deutsche Reichsregierung um Abhilfe. Gegen diese Auf faffung aber erklärt fich ein Manchestermann in dem Leipziger Tageblatt "( voltswirthschaftl. Theil ,, liberale Seele" des Blattes) folgendermaßeen: Db die deutsche Regierung berechtigt ist, Vorstellungen gegen diese Zarifirung zu erheben, ist mehr als zweifelhaft, da wir bekanntlich mit Frankreich keinen Tarif. vertrag, sondern einen Meistvergünstigungsvertrag befiten und außer Deutschland teine andere Macht Intereffe an dem Boll auf Spielwaaren hat, also auch teine in ihrem Tarifvertrage besondere Abmachungen über denselben getroffen hat. Die deutsche Regierung bat bereits einem Nürnberger Kaufmann auf eine Beschwerde über denselben Gegenstand eröffnet, daß fich die Sache zur diplomatischen Behandlung nicht eigne, und fonnte auch taum eine andere Antwort geben, da der deutsche Bundesrath felbst mehr als einmal die bisher übliche oder sogar vorgeschriebene Tarifirung plöglich geändert hat, ohne auf die Interessen der betheiligten Industriezweige immer Rücksicht zu nehmen, ganz zu schweigen von den Bollluriofis, die eine eigen thümliche Aehnlichkeit mit dem französischen Verfahren betreffs der Rickelarbeiten" batten. So lange unsere Wirthschafts. politit dahin zielt, nach Möglichkeit jeden fremden Import au verhindern, wird man fich über ähnliche Maßregeln des Auslandes füglich nicht beschweren tönnen, wenn auch immer mehr deutsche Industrien darunter zu leiben baben."
ba
nehme, so werde boch ziemlich allgemein in den Meifters wie Gesellentreifen der Maurer start die Möglichkeit bezweifelt, baj es burch partielle Stretts noch gelingen werde, jene, überdies von der Mehrzahl der Gesellen als unzureichend be trachteten Forderung die allgemeine Geltung als diesjährigen Minimallobniak zu verschaffen. Immer mehr babe fich allge mein die Ueberzeugung aufgedrängt, daß nur durch eine all gemeine Arbeitseinstellung der Berliner Maurer und ve wandten Baugewerbearbeiter auf fämmtlichen Bauten ein für Alle ersprießliches Resultat erzielt werden könne. Die Lohn fommiffion unterbreite daber der Versammlung die nachstehen den Resolutionen und Anträge zur Erwägung und Beschlu faffung. Der Wortlaut der Resolution und des schon in der Tonballen Versammlung am 14. b. Mis. eingebrachten und einstimmig angenommenen Antrages ist folgender: Resolution: In Erwägung, daß durch die Steigerung Mieths- und Lebensbedürfnißpreise der bisher hier gezahlt Lohn der Maurer unzulänglich ist; in fernerer Erwägung, Die heutige Geschäftslage eine Erhöhung des Lohnes ungreife baft erlaubt, und endlich in Erwägung, daß die Herren Meite auf unsere wiederholten Ansuchen um Verhandlungen wegen einer Lohnerhöhung uns feiner Antwort gewürdigt haben, aud teine genügende Lohnerhöhung eingetreten ist, ftellen wir fol gende Forderungen: 1. Wir verlangen die Erhöhung des Lohne ber Maurer auf 50 Pf. für die Stunde; 2. wir verlangen be Einfegung einer aus Meistern und Gefellen je in gleicher Bahl zusammengesezten Kommission, die alljährlich für beide Theile bindend die Lohnverhältnisse regelt. Bis uns diese Forderungen bewilligt, legen wir sämmtlich die Arbeit nieder und wollen fte nicht eher wieder aufnehmen, als bis uns dieselben zugeftanden find. gemeine Ausstand ausgebrochen ist, erklärt die Versammlung es als Pflicht sämmtlicher unverheirath ten und solcher Gefellen welche nicht unbedingt an Berlin gebunden fin, die Stadt fofort zu verlassen und fte au meiden, bis der Ausftand beendet In der lebhaften, durch große Sachlichkeit und parla faft fämmtliche Redner die Meinung, daß ein entscheidender au erzielen set. Ein weiter, der Ber ammlung vorliegen Antrag des Herrn Schmidt:" Die Generalversamml möge befchließen, seinen Generalantrag auf Brottamirung allgemeinen Streits anzunehmen," wurde vom Antragstell zu Gunsten der übrigen Anträge 2c. zurückgezogen. Die ftimmung ergab bas bereits erwähnte Reſultat Resolution wurde mit allen gegen 16 Stimmen, der Antrag auf Abreise der Unverheiratheten und Berlin nicht Gebundenen 2c.
ift."
-
,, Antrag: Nachdem nun ber all
einstimmig
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nommen. Besonders charakteristisch und imposant war aud reichlich 5000 Theilnehmern besucht war, während etwa 2000 nach verfügter Schließung des Lotals nicht mehr eingelafene Maurer vor dem Versammlungslokal und in den angrenzenden Straßen fich aufbielten, ohne daß es auch nur zur tleinfie Ruheftörung gekommen wäre. Nach Beendigung der Hoftim mungen forderte der Vorfizende die Anwesenden mit berebien eindrucksvollen Worten auf, ihre gleichsam eidlich auf die Eh der Berliner Maurer gelobten Beschlüsse nun auch mit unba famer Konsequenz und Dpferbereitwiüigkeit auszuführen ohne Ausnahme fämpfend mit in Reib und Glied fagen und fingen könne:
der bemor strative Schluß dieser Waffenversammlung, welde
สิน
trete
Damit man auch diesmal wieder wie früher mit Fug und Redt
-
,, Es brauft ein Ruf wie Donnerhall Berliner Maurer ftreifen all'!" und als er dann auf das gute Belingen des Streits ein b faches Hoch ausbrachte, da stimmten in dröhnendem Cho Die vielen Tausende der im Saale versammelten Männer Arbeit jubelnd und begeistert mit ein. Daran reihte fich Brollamirung des allgemeinen Streits durch den Vorflgende worauf die ganze Versammlung neuerdings wie Ein Mann bonnernde Hochrufe auf den Berliner Maurerftreit ausbr In musterhafter Ordnung verlief en die Versammelten das
schon am darauffolgenden Donnerstag Nachmittags bei Bu hagen stattfindenden Versammlung der Streifenden, turs 11 Uhr für geschlossen erklärte.
noth
th. Im Arbetter- Bezirksverein der Friedrichstadt fprad am Mittwoch, den 17. d. M., der Stadtvero Dnete Tugaus über die Einführung eines gewerblichen Schiedsgerichtes is Berlin ." Bon den vier Vertretern der Arbeiterpartei in be Stadtverordnetenversammlung, sowie dem der demokratischen Bartel angehörigen Stadtoerordneten Schlegnis sei der Anti
Eine erwähnenswerthe Einrichtung wird seitens der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. Jult d. J. ab ins Leben gerufen werden. Es sollen nämlich von diesem Tage ab zwischen Dresden und den von zahlreichen Arbeitern be wohnter Ortschaften Plauen und Potschappel am Morgen und Abend Arbeiteraüge eingelegt worden. Der Abgang ers eingebracht worden, den Magistrat um eine Vorlage, folgt in Dresden vom Kohlenbahnhofe aus, der in der Witte richtung eines gewerblichen Schiebsgerichtes betreffend, des Fabrikviertels, also für die Arbeiterwelt äußerst günstig fuchen. Dieser Antrag set auf teinen Widerstand gestoßen
dieselben neben den gewöhnlichen Billets 4. Klaffe auch Dußend billets und Abonnementsbillets für einen vollen Monat zu ganz bedeutend ermäßigten Preisen abgegeben. Da das Unternehmen aber nur dann ein lohnendes sein lann, wenn die Arbeiter von dieser Vergünstigung recht regen Gebrauch machen, so wird diese Einrichtung zunächst nur versuchsweise ins Leben gerufen
werden.
Vereine und Versammlungen.
Die
Stadtverordneten und fünf Magistratsmitgliedern u
rathung überwiesen worden. Alle vier Arbeiter. Stadtver neten gehören dieser Deputation an, doch würben erst nach den 1. Juli beginnenden Ferien die Arbeiten der Deputation begi Bom Arbeiter Bezirksverein Vorwärts" sei eine Betiti Sinne des Antrages an den Magiftrat gerichtet worden Beifügung des Entwurfes eines Drtsstatuts, welcher Magiftrat vervielfältigt worden und den Mitgliedern be
unter
40
werbe Deputation zugegangen fel. Gewerbliche Schiedsgeri beständen schon in Hamburg seit dem Jahre 1874, in m hfs. Die größte und imposantefte Maffentundgebung sei nur au bebauern, daß nicht überall die Zusammenf der Berliner Maurer feit der mächtigen Streitbewegung
cim
von 1871 bürfte unstreitig die öffentliche Maurer- Versammlung gewerblichen Schiedsgerichtes als diingende Nothwendig
gebildet haben, welche am Mittwoch, den 17. b. M., Abends, in den dicht gefüllten, über 5000 Bersonen faffenden Koloffal räumen der Philharmonie", Bernburgerstraße 22, tagte, um nach furger, aber ernster Erwägung nabeau einstimmig zu beschließen, an Stelle der seitherigen partiellen Streits die allgemeine Arbeitsniederlegung auf allen Bauten treten zu lassen
nunmehr erhobenen Forderungen von
erwiesen. Das iegt bestehende Gewerbegericht werde burd Gewerbe Deputation bes
"
ble
bal
Magiftrats Mitglie
Magistrates gebildet; Kollegium bestehe aus einem Magiftrats- als Vorfizenden und
vereideten Magiftrafferet
als Belfigern. Dieser Busammensetzung vermögen
und die Arbeit nicht eher wieder aufzunehmen, als bis die bemzufolge der Antrag, daß das zu errichtende Bewert Arbeiter fein großes Vertrauen entgegenzubringen und laute Schiedsgericht für Berlin gleichmäßig aus Arbeitgebern un
1) einer Lohnerhöhung der Maurer auf 50 Bf. für die Arbeitnehmern gebildet werden solle. Die Wahlen betreffen
Stunde, oder 5 M. für den zehnstündigen Arbeits
tag, fowle
würden die Arbeiter Stadtverordneten entschieden baf treten, daß diese geheime wären, ba bei offenen Wablen
Of
2) der Einsegung einer aus Meistern und Gefellen je Arbeiter vermöge ihrer Abhängigkeit von den Arbeitgebe
vielfachen Unannehmlichkeiten ausgeseßt sein würden.
Aud
alljährlich für beide Theile bindend die Lohnverhält sprach fich Referent für Entstädigung der im Bewerbe
-
niffe regelt seitens der Arbeitgeber allgemein bewilligt find.
Ferner nahm, wie wir gleich hier hinzufügen, die Versammlung einstimmig einen Antrag an, wonach fie ,, nach Ausbruch des allgemeinen Ausstandes es als Pflicht sämmtlicher unvers heiratheten und solcher Gesellen, welche nicht unbedingt an Berlin gebunden find, erklärt, die Stadt sofort zu verlaffen und dieselbe zu meiden, bis der Ausstand beendet ist." Aus
Schiedsgericht funktionirenden Arbeitgeber und Arbeitnehm da die hieraus erwachsenden Roften bei be
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nicht in Betracht lommen tönni überdies die Magistratsbeamten des jeßigen Gewerbegeri auch besoldet würden. Ueber die Bulässigkeit von Vertheidige namentlich durch juristische Personen, ließe fich streiten, und ga Referent feiner Meinung dahin Ausdruck, daß es nicht wed den ca. zweiffündigen Verbandlungen der in mufter hafter Rube mäßig sei, juristische Personen als Bertheidiger, wohl aber Fad und parlamentarischer Dronung verlaufenen Versammlung genoffen als solche zuzulaffen. Durch den qu. Antrag batten Die Arbeiter Stadtverordneten den Beweis geliefert, baff vor Eröffnung der Diskussion einen furzen Streitfituations nicht einseitig, wie ihnen bei den legten Kommunalwahlen zum bericht erstattete, welcher nur die schon in der legten Zon- Vorwurf gemacht worden set, die Intereffen der Arbeiter wab
zunehmen, sondern in gleichem Maße die Intereffen ber hallen". Versammlung der streifenden Berliner Maurer am Montag, ben 15. b. Mts., Nachmittags, zur Sprache getom fammten Bevölkerung Berlins zu wahren gewillt felen. menen Thatsachen bestätigte, aus denen der Redner die folden Arbeitern liege es nun, zu befunden, ob sie mit bet
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genden, seine nunmehrige Ueberzeugung ausmachenden Schluß richtung eines Gewerbe Schiedsgerichts in dem angedeutet
folgerungen zog. Dbgleich, so etwa führte er aus, die parin tiellen Arbeitseinstellungen erheblicher Ausdehnung eingetreten und wenn auch schwach noch immer in ber begriffen felen, auch die
turze Distuffton und theilte der Vorfißende, Herr Pfeiffer, daß demnächst vom Verein eine entsprechende Betition an würde.-
Sinne einverstanden wären. An den Vortrag Inüpfte fich ein
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Buvor hatte der Schrif Lohn) bewilligenden Arbeiter fich schon jest auf mehr 100 be gehalten, über welchen bereits an anderer Stelle beri worden ist und der auch hier das größte Jntereffe erwedte laufen möge und noch stetig- freilich nur langsam zu Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Bahl der die Gesellenforderung( von 4 Mt. 50 Bfg. täglichem fteller Land einen Bortrag über:„ Die Kunstgenüffe des Bolle
Hierzu eine Bellage
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Er hat
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Borbei