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Gerichts- Zeitung.
Wenn dich die bösen Buben loden, fo folge nicht! hätte man dem lleinsten der beiden jungen Burschen zurufen mögen, die gestern auf der Antlagebant vor der erften Straf lammer des Landgerichts I faßen, um sich wegen Unterschlagung, Betrug und Utfundenfälichung zu verantworten. Der 14jährige Laufburiche Karl D to Jungesbluth war bei dem Mehl und Borloftbär dler Friedrich Fernau in Dienst und batte mehrfach Beträge auf Rechnungen einzuziehen, oder auch kleinere Bahlungen
leiften. Da plagt den Jungen der Henker, daß er etwas gelfen und etwas mitmachen will. Natürlich gehört dazu Geld und dies entnahm er feinem Herrn. Um feine Unterschleife u verdeden, fälschte er Quittungen über zu sablende Gelder, die er inne behielt und täuschte Herrn Fernau, indem er ihm Dorfpiegelte, von einzelnen Kunden Bestellungen auf Waaren balten zu haben, die er sogleich abliefern soll. Wenn ihm biese dann zur Fortschaffung übergeben waren, machte er fte zu Gelde. Getheilte Feude ist doppelte Freude, dachte auch Jungesbluth, deshalb brwog er den awö fjährigen Schüler Baul Rubisch, an den Genüffen, die er durch seine Betrügereien fich perfchaffen konnte, Theil zu nehmen und dieser bedachte fich nicht lange, sondern thai mit, bis die Herrlichkeit ein Ende hatte, obgleich er recht wohl wußte, auf welchem Wege fein Freund zu den Geldmitteln, aus denen er die gemeinsamen Ausgaben beftritt, gelangt war. Im Termin fonnten die beiden jugendlichen Angeklagten thre Thaten nicht leugnen und wurden deshalb Jungesblut ju brei und Kubisch utinem Monat Gefängniß verurtheilt. So müffen denn zwei Rnaben, wahrscheinlich doch die Freude oder Hoffnung ihrer Angehörigen, in das Gefängniß und dadurch einen Matel auf ich laden, der ihnen mehr oder weniger Beit thres Lebens an baftet. Märe es ra nicht mehr am Blag, den Eltern oder Born ündern gerichtlicherseits aufzugeben, den leichtsinnigen Buben, die ja boch durchaus noch nicht alle Spit buben werden müssen, eine berbe törperliche Büchtigung angedeihen zu lassen? Mit ihr wäre eine folche That aus Ber gnügungsfucht geführt und vergeffen, während es einem Men hen, der in so jungen Jahren im Gefängniß gefeffen bat, recht wer wird, fich eine Lebensstellung zu verschaffen. Sind die Eltern oder deren Vertreter gewiffenlos genua , ein derartiges Bergeben nicht zu abnden, dann tragen fte die Verantwortung für die Bulunft ihrer Pflegebefohlenen. Jedenfalls würde dies Berfabren humaner und jungen Leu.en im Kindesalter zuträg licher sein als das irgige, wo fie mit dem ganzen Apparat eines ausgefeimten Verbrechers umgeben we der.
P. Wegen vorfäßlicher Brandstiftung in mindestens 8 Fällen angeklagt, ersten gestern vor dem Schwurgericht am Rönigl. Landgericht II, die verehelichte Arbeiter Pauline Ebel, geborene Kiesewetter, aus Charlottenburg . Die Bewohner des Hilfcher'schen Hauses, an der zum Theil unbebauten Straße 9 in Sharlottenburg wurden am 27. Januar b. J. und an den Darauf folgenden Tagen durch Feuerlärm aufgeschreckt. Es brannte an 4 verschiebenen Tagen acht Mal innerhalb der Ebel'ichen Wohnungsräume und nachdem das Feuer mit Hilfe Der Hausbewohner jedesmal, ohne erheblichen Schaden verurs facht zu haben, gelöscht worden war, zeigten sich am Drte An zeichen, daß vorfäßliche Brandstiftung vorliege. Mit Rüdfit auf den Umstand, daß das vor einer Reihe von Jahren ange fchaffte Mobiliar, und Hausgeräth zu dem ziemlich unverhält. nißmäßigen Werthe von 3000 Mart gegen Feuer gefahr verfichert worden war, fiel der Verdacht, die Feuerbände verur facht zu haben, auf die Angelligte. In einer Holsliste fand man anscheinend den Bündstoff zu einem der liftattgefun benen Brände, auch animeineno mit Betroleum geftänkte Bekleidungsfiüde gaben Beranlassung, an vorlägliche Brand. fitftung zu glauben, besonders va vas Verhalten der Angetlagten bei der Ento dung ber muthmaßlichen Bündstoffe fte In hohem Grade verdächtigte. Auf Grund dieser Wahr nehmungen, hauptsächlich aber auf die Besichtigungen der 15 jährigen Siteftochter der Angeklagten, erfolgte bie Ehebung der Ar flage. Im Audienstermine beschuldigte dagegen die Ungeflagte ihre Stieftochter, die als Beugin vorgeschlagen, von dem Rechte der Beugnißverweigerung Gebrauch gemacht, die Brände verursacht zu haben. In der That sah die Angeklagte Damals in furzer Zeit ihrer Niederkunft entgegen und es ist wohl laum anzunehmen, daß wie behauptet wird, fte zur NachtSeit in ihrer Diet Treppen hech belegenen Wohrung Feuer an gelegt. Aus der Bemetsaufnahme konnte die Thäterschaft der Angeklagten nicht erwiesen werden und verneinten daher die Beschworenen die zahlreich formulirten Schuldfragen. Der Berichtshof erkannte demgemäß auf Freisprechung.
Auf eine Anflage wegen unbefugter Veranstaltung tiner öffentlichen Ausspielung hatte fich der Restaurateur Otto Rioth vor der ersten Straftammer hiesigen Landgerichts I
verantworten. Im März d. J. fand in dem Lotal des Angeklagten, Dresdenei ftr. 10, ein sogenanntes Schweine Ausschieben auf der Kegelbahn statt, zu welchem eine bestimmte Bahl Loose mit dem Stempel des Angeklagten a 50 Bfg. pro Siud ausgegeben wurde, beren efis zur Theilnahme am Regelichieben berechtigte. Den Gewinn erhielt ber befte Schieber. In diesem Spiel erblickte die Antiagebehörde eine öffentliche Ausspielung im Sinne des§ 286 Str. G. B., und beantragte Staatsanwalt Gerichtsaffeffor Meter eine Strafe Don 50 Mail. Rechtsanwalt Dr. Möller, als Vertheidiger des Angeklagten, bemühte fich, den Unterschied einer Ausspie ung im Sinne des Gefezes und einem Preis legelschieben ar ju machen. Die erstere erfordert, daß das ausgegebene Loos die U tunde sei, welche zum Empfange des auf die bes ffende Nummer entfallenden Gewir nes berechtige, während fet. Der Gerichtshof erachtete aber die Ausspielung im Sinne bit dem vorliegenden Epiel nur die Geschicklichkeit maßgebend des§ 286 für foniumirt und verurtheilte den Angeklagten zu 30 D. eo. 3 Tagen Gefängniß.
Ausbildung als Förfter, eine neue Stellung zu erlangen, wurde Der Angeklagte abgefaßt und fand man bei einer bei ihm vorgenommenen aus fuchung eine große Anzahl dem Bringen Radziwill entwendeter Gegenstände. Der Angeklagte ist im großen Ganzen geftändig, als Entschuldigung für die Bigamie giebt er an, daß er geglaubt habe, feine erste Frau sei gestorben und feine zweite habe die Scheidung veranlaßt. Staats. anwalt Heinemann beantragte eine Gesammtstrafe von 3 Jahren Buchthaus und 6 Wochen Haft, und verurtheilte thn der Gerichtshof für die Vergeben und Verbrechen zu einer Gesammtftrafe von 2 Jahren Buchthaus und zu 4 Wochen Haft für die Uebertretung. Leßtere Strafe und außerdem 3 Monate wurden als verbüßt erachtet.
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In Kottbus fand am Mittwoch nach anderthalbjähriger Boruntersuchung der Prozeß gegen den töniglichen Baurath Frick und den Fabrikanten G. Bolgt wegen der verhängniß vollen Keffel Explofton, die fich seiner Belt in dem Etablissement des Ligteren ereignete und mehrere Opfer an Menschenleben des Letteren ereignete und mehrere Opfer an Wienschenleben forderte, statt. Die Verhandlung, welche in weitesten Kreisen großartiges Aufsehen erregt und u. A. auch die Regierung veranlagt hatte, awet Stenographen in den Gerichtssaal zu entienden, war eine sehr umfangreiche, da nicht weniger als neun Sachverständige verrommen werden mußten. Der Staatsanwalt beantragte fünf Monate Gefängniß, nach den Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Fris Friedmann sprach jedoch der Gerichtshof schließlich belde Herren von der Anlage der fahrlässigen Tödtung resp. fahrlässigen Körperver legung frei.
Koblenz . Vergangene Woche beaann vor der Straf Tammer des Landgerichts bierselbst die Verhandlung gegen den Notar Marimilton August Großmann aus St. Goar . Der selbe wurde am 20 April 1884 verbaftet und ist beschuldiat, in 46 Fällen der Unterschlagung anvertrauter Gelder sich schul dig gemacht und gegen 110-120 000 Mart veruntreut au haben. Die Verhandlung, zu welcher 138 Beugen geladen find, ging gestern Abend zu Ende. Das Urtheil lautete, nach Mel bung der Elberf. 3ta.", auf 3 Jahr 6 Monat Gefängniß, wobet 1 Jahr Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht wird.
Unschuldig verurtheilt. Das Landgericht zu Hirschberg ( Schleften) batie am 16. Junt( wie man der Voff. 3tg." freibi) in Folge des Wiederaufnahmeverfahrens einen wegen Diebstahls zu breimonatlichem Gefängniß Verurtheilten, der Wegen zweier in feine Strafe abgebüßt hatte, ju reftituiren. Lähn beim Stellmacher Hante verübter Diebstähle war der Stellmachergeselle Karl Laubner aus Lähn angeklagt und auf Grund der Beweisaufnahme trop der Betheuerung seiner Un schuld wegen einfachen Diebstahls verurtheilt. Ecft nach Verbüßung der Strafe erfuhr Laubner, daß ein fürzlich vor der Siraftammer au Hirschberg verurtheilter Sträfling in Görlig, Siraflammer au Hirschberg verurtheilter Sträfling in Görlig, Der Arbeiter Fritsche, fich felbft als den Dieb bei Hante in Lähn bezeichnet hatte, und beantragte nun die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der aus der Strafanstalt in Görlig vorgeführte Feitiche geftand auch vor Gericht den Diebstahl ohne Weiteres zu und so erfolgte die Freisprechung Laubners unter Ueber nahme der Koften auf die Staatstaffe. Der Gerichtshof, der leider nicht in der Lage war, den unschuldig Verurtheilten auf andere Weise zu entschädigen, erkannte noch dahin, daß dem Laubner sämmtliche in der Angelegenheit verausgabten Un toften wieder zu erstatten find.
Sosiales und Arbeiterbewegung.
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Den Formern Berlins zur Nachricht, daß es dem Bronzewaaren Fabrikanten Herrn Sped, Dresdenerstraße 36, Bronzewaaten Fabrikanten Herrn Sped, Dresdenerstraße 36, gefallen hat, uns Formern noch etwas mehr Arbeit aufzubürden, ohne dafür Bablung zu leisten. Es ist dieses Unsinnen des betreffenden Fabrikanten nicht neu, denn Lohnabzüge find schon seit Jahren bei ihm üblich. Wenn man bedenkt, daß Das Haupttontingent der Arbeiter in der Fabrik Lehr exfennt man bilben, fo linge erft Die Tragweite der Handlungsweise des Herrn Speck. Diese Lebr linge fieben im balben Alford, werden also schon auf's Höchste ausgenüßt. Die Former sollen nun die Formen taften für die Lehrlinge in den Trodenofen segen, fie am nächsten Morgen hinausnehmen und dann noch zulegen, und Dieses Alles ohne irgend eine Vergütigung dafür zu erhalten. Kollegen! Dieses war uns denn doch zu viel, darum haben wir heute die Arbeit niedergelegt. Franz Lehmann. W. Hoff mann. M. Adam.
An die Vergolderhilfen Berlins . Folgender Brief ist bem Vorstand des Unterstüßungsvereins übermittelt worden. Kopenhagen , Den 7. Juni 1885. Werthe Kollegen! Wir sehen uns dringend veranlaßt, Euch fund zu thun, daß die Vergolder Meister C. Jeppesen, gr. Petersstraße 10, E. Nielsen, Citadelle weg 3 und Madsen, Magsstraße 6, darüber einig geworden find, ibren Arbeitern einen Breistourant vorzulegen, der um ca. 30 Bros. niedriger ift als die bisher gezahlten Affordsäße. Derselbe sollte am 1. Märs in Kraft treten. Deswegen wurde von uns beschloffen, die Arbeit niederzulegen, wenn die oben genannten Meifter den alten Preis nicht sablen, oder mit dem Fachverein nicht in Unterhandlung treten wollten, was fte be ftimmt abgefchlagen haben. Nach dem neuen Breistourant tönnen tüchtige Arbeiter nur 14-16 Stonen wöchentlich mit täglich 10ftündiger Arbeitss it verdienen, mit welchem Lohn man unter den biefigen Verhältnissen unmöglich eristiren tann. Da Jeppesen einsah, daß die Arbeiter auf den neuen Preis er schleunigft Leute tourant nicht eingingen, stellte Die in Lohn ein, um beim Streit durchzukommen. hinaus gemaß Mitglieder des Fachvereins wurden Die Babl der regelt und Nichtmitglieder eingestellt. Bemaßregelten inkl. der Streitenden betrug am 7. Juni 24 Mann, doch werden es in den nächsten Tagen mehr, da wir einen Minimaltatif ausgearbeitet haben und diesen den Meistern in dieser Woche vorlegen werden. Kollegen: Jeppesen schreibt nach Deutschland , indem er meint, daß unser Streit unmotivirt fei. Kollegen, das ist eine Unwabrheit, es werden wohl viele Kollegen den Herrn Jeppesen zur Genüge tennen, darum bitten wir Euch, laßt uns nicht im Stich, belft uns schnell. Gelber
Der frühere Leibjäger des Prinzen Wilhelm Radziwill, Friedrich Fans Julius Grothe, hatte sich gestern uf eine Ar fiage wegen Doppelehe, wegen Fälschung von Beugnissen behufs befferen Forilemmens in awei Fällen, wegen unbefugten Tragens des eisernen Kreuzes 2. Klaffe, wegen Be tuges und wegen theils schweren, theils einfachen Diebstahls find zu senden an C. Eibye, Lille Guldbergigade 3, 3. Sal,
in
verantworten.
alte Angeklagte verheirathete fich
Diener
Der
35 Sabre Der bisher unbestrafte als herrschaftlicher mit 9. September 1876 zu Stralsund unverebelichten Johanna Wilhelmine Wollig und
am
perließ im Jahre 1880 seine Frau und fein Töchterchen, um
brud gebeten. Der Vorstand des Unterstüßungsvereins, an welchen fich der Empfänger des Briefes wanote, hat die Angelegenheit in die Hand genommen und bittet die Kollegen, an welche Sammelliften gelangen, für die weiteste Birkulation Sorge zu tragen, damit wie die dortigen Kollegen nach Kräften unterflügen tönnen. Gelder nimmt der Kafftrer Herr Ramlow, der Kaffirer Herr Namlow
Aufruf an die deutschen Arbeiter! Seit 7 Wochen
handwerker! Arbeiter an allen Drten! Laßt uns jest nicht im Stide, wir müssen Euch jest ein doppeltes Dpfer sumuthen. Es thut schnelle Hilfe noth. Bedenkt, was wir jest von Euch empfangen, das ist nur ausgeliebenes Geld. Wenn Ihr in Roth feib, werden wir es gerne wiedergeben und mehr wieder geben. Unser Drt ist gut und feft organiftit, wir find stets Doran gewesen, wenn es galt, Andern zu helfen; hilft uns jest auch. Sollten wir unterliegen, so wäre die Sache aller Av beiter geschädigt, daher, Kollegen und andere Arbeiter, rechnen wir auf Eure Hilfe ganz ficher! Lasset unsere Hoffnung nicht au Schanden werden. Briefe und Gelder richte man an Julius Geride, Viktoriaftraße 2, Belten i. M. Die Streil Kommission.
In der Hartung'schen Eisengießerei beiffern fim die Streitenden auf 35 Former. Es erbeischt die Pflicht eines jeben Kollegen, im Interesse der wichtigen Sache uns mit Ausdauer zu unterstüßen, denn sollten die Kollegen unter liegen, so trifft der Vorwurf Euch und bald werdet Ihr es spüren, daß in den Gießereien, in welchen Thr jegt noch be schäftigt seid, eine Lohnreduktion eintritt. Deshalb auf, Kollegen, unterflüßt uns nach Kräften in unserer gerechten Sache, seht nicht müßig zu, sondern helft uns durch Euer einmüthiges Busammenhalten den Lobnkampf erleichtern. Einer für Alle und Alle für Einen, das sei unsere Devise. Gelder werben in Empfang genommen bei bermann Schulz, Rub platstraße 25, 3 Tr. und bei Behrend, Reinickendorferstr. 60. Die Kommission der Vereinigten Metallarbeiter Deutschlands . Im Auftrage: H. Schulz.
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Arbeiterfreunde an allen Enden. Noch vor wenigen Jahren gebörte es nicht zu den Seltenheiten, daß den mit ihrer wirthschaftlichen Lage unzufriedenen Arbeitern, wenn fie die Lösung der sozialen Frage auf dem Wege der Gesetzgebung forderten, sowohl durch die Presse wie auch in Versammlungen bedeutet wurde, daß ein sozialer Nothstand in Deutschland überhaupt nicht existire. Alle Gegenbeweise, selbst die unbes ftreitbarsten Thatsachen, durch welche die ftets größer werdende Noth der arbeitenden Bevölkerung nachgewiesen wurde, bezeich nete man als müßige Erfindung demagogischer Hezer.- Doch bie Beiten haben sich geändert, heute will Alles dem armen Mann" helfen, man spricht fett mit besonderer Vorliebe von Der Pfeife des armen Mannes", vom ,, Patrimonium der Ent erbten"; eine ganze Reihe neuer Schlagwörter wurde erfunden, um die Gunft der ärmeren Bevölkerungsklaffen zu erringen doch des Bolt vei hält sich mit Recht diesen Lockrufen gegenüber etwas mistrauisch, weil es die Mittel und Wege, die von diesen neuen Bollsfreunden" aur Beseitigung des so fühl baren Nothstandes in Vorschlag gebracht werden, als trügerische erkennt. Wie der Hann. Cour." meldet, tagte am Montag, den 15. Juni, in Hannover eine Versammlung Feunden gemeinnüßiger Bestrebungen" unter Vorfte des Herrn Landesdirektors v. Bennigsen. Unter anderem hielt auch ein Herr Paftor Höpfner einen Vortrag Ueber Arbeitsstätten für vorübergehend Beschäftigungslose". Der Herr schlug fol gendes Universal- Heilmittel vor: Bur Gewährung von Arbeit find Arbeitsstätten einzurichten, auf denen solche Arbeiten vor aunehmen find, die teine besonderen Vorkenntniffe, Uebung ac. norausseßen, teine blühende Industrie des Drtes schädigen, cher vielleicht im Stande find, eine solche zu unterstüßen. Der Lohn auf den Arbeitsstätten ist möglichst niedrig zu be messen und darf den ortsüblichen Minimallohn nicht erreichen, ist auch den Durchreisenden nur in der Form der Naturalvers pflegung zu gewähren. Mit der Arbeitsstätte ist tbunlichft ein Arbeitsnachweisungsbureau zu verbinden."- Mit der ,, blühenden Industrie", welche nicht geschädigt, eher unterstüt werden soll, lann der fromme Paftor wohl nur die Fabritans ten, Gutsbefizer ac. meinen, deren Intereffe ja dadurch, daß der auf den projektitten Arbeitsstätten" zu zahlende Lohn den ortsüblichen Minimallohn nicht erreichen darf, allerdings gana bedeutend gefördert würde. Umget.hrt aber ist es mit den Abeitern, Die an dem Drte, wo eine solche Arbeitsstätte er richtet wird, anfäfftg find. Diese Arbeiter werden durch die Beschäftigung Durchreisender, welche einen geringeren Betrag als den ortsüblichen Minimallohn erhalten, und dieses Wenige noch dazu in Form einer Natu calverpflegung empfangen, brot los gemacht, vielleicht selbst auf die Landstraße getrieben, wo fte die Babl derjenigen, welchen durch die Errichtung der ge nannten Abeitsstätten eigentlich geholfen werden soll, Der größern und und den Nothstand bedeutend verschlimmern belfen. Das scheint aber der Herr Pastor nicht einsehen au tönnen oder zu wollen.
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Vereine und Versammlungen.
hfs. Die jüngste( geftrige) Monstre- Streit Versamm lung der Berliner Maurer auf" Tivoli" war zahlreicher als ie eine der vorausgegangenen besucht. An 10,000 Berliner Maurer mögen derselben zugeströmt sein, von denen das bes fannilich riesige Dimenfionen aufweisende Versammlungslotal, aus dem alsbald die Tische und Stüble batten entfernt werden müffen, jedoch nur etwas über 8000 Theilnehmer aufzunehmen Dermochte, während mindestens 2000 der Erschienenen zum Theil im Garten, zum Theil in der Umgebung der Tivolibrauerei fich aufhielten, um sobald als möglich von dem Verlauf der Berathungen Kenntnis au erlangen. Den Vorfts in der wieder musterbaft fich haltenden Versammlung führte der zu ihrer Leitung gewählte Herr Behrend, welcher gleich nach Beginn Derfelben, um 10% Uhr Vormittags die Diskussion über die berzeitige Situation des Streites" eröffnete. Dieselbe wir sehr animirt und es betheiligten sich an thr zahlreiche Redner u. A. besonders die Herren Beter, Bebrend, Weigert, Weise, Scheel, agendorf, Ludwig, Groth mann, Freybant, Oäumichen, Wilde, Wendt( aus Altona ) 2c. Die Situation wurde allgemein als eine solche gekennzeichnet, baß man, bei fernerem feften Busammenbalten wie bisher, mit Sicherheit auf einen durchschlagenden Erfolg inne: halb eines Beitraumes von höchsten 8 bis 14 Tagen zählen dürfte. Im Uebrigen wurden nur die bereits in der am Donnerstag Abend bei Buggenhagen stattgehabten Versamm lung mitgetheilten erfreulichen Thatsacher, binfichtlich bes nabeju ausnahmslos durchgeführten allgemeinen Streifs, bes ftätigt, wobet noch als bester Beweis für den von vorgeftern auf gestern zu verzeichnenden Fortschritt der Sache der toloffale Besuch dieser neuesten Versammlung auf Tivoli angeführt werden konnte, indem offenbar nicht 10 000 Maurer zu einer, Vormittags stattfindenden Versammlung fich hätten einfinden tönnen,
it lung anzunehmen. Dort lernte er die Kammerzofe Auguste Rastanien. Allee 24 wohnhaft, entgegen. Adelheid Ambrecht fennen und ging mit derselben am 9 Mat 1882 wiederum die Ebe ein. Die Trauung fand in der St. führen die Töpfer in Belten einen Lohrkampf noch ohne Aus. Ratharinenti che in Petersburg statt. Auch die zweite Frau ficht auf ein Ende. Ihre Hoffnung auf Sieg ift eine feste, batte ihn mit einer Tochter beschenkt. Durch gute Fürsprache ihr Geift gehoben, auversichtlich und fest. gelang es dem Angeklagten. der außerdem gefälschte Atteste vorlegte, bei dem Fürsten Wilhelm Radziwill die Stelle des lebung. Bunächst ließ er sich mit dem Hausmädchen des Brinzen, Marie M., in ein vertrautes Verhältniß ein und ver eine dritte Frau heimzuführen. Die Marie M. eniging dem fp.ach derfelben die Ehe, machte auch alle Anftalten, um auch Shidial threr Petersburger Vorgängerin nur dadurch, daß der beitern fortzufeßen, auch find einige Gesellen unserer Sache Angeklagte am 3. November vom Kammerdier er des Bringen Dabei betroffen wurde, als er ein Räftchen im Bulte des Prinzen nicht zu erießen. berausgezogen hatte. Da dem Legteren furs suvor 300 Matt rechnen. Wir haben auch bis jest ausreichende Unterfiüßung übrigen Baugewettearbeiter( Buger, Steinträger, Bauarbeiter,
aus seinem Schreibf tretär abbanden gekommen waren, so nahm er aus diesem Bo fall Veranlaffung, seir en Leibjäger fofort aus feinem Dienfte zu entlaffen. Bei dem Versuche, fich vermittels Areier gefälschter A1teste, darunter eines Lebrzeugnisses des Großherzoglich medlenburgischen Oberförsters Maaß über seine
Bergeblich haben fie vorher versucht, fich mit ihren Meistern wegen der gestellten Forderungen zu einigen, wie gewöhnlich wurde ihnen t in Ge bör gegeben. Am 1. Mat legten 300 Töpfer die Arbeit nieder, Don welchen 117 auswanderten; 135 andere lonnten weiterar beiten, da die Fabrikanten, welche der hiesigen Vereinigung der Meifter nicht angehören, die Forderung bewilligten. Unsere Arbeitgeber versuchen war, die Arbeit mit ungelernten Ar untreu geworden, aber das vermag den Ausfall an Arbeitern Wir dürfen also bei Ausdauer auf Sieg
erhalten von unseren auswärtigen Kollegen und anderen Ar beitern. Jest tommt aber eine schwere Beit für uns, weil am 1. Juli die Mietbe bezahlt werden soll. Wir müssen und also nochmals an alle At better wenden und fie bitten, nun einmal uns eine außerordentliche Beisteuer zu leiften. Töpfer! Bau
wenn nicht wirklich bereits faft alle Aur Beit bier thätigen Mau: ergefellen fich am Streit be theiligten. Der Vorsitzende und andere Redner mahnten die Streifenden eindringlich, dem vorgestern( bet Buggen bagen) einstimmig gefaßten Beschluffe getreu, ja nicht früher, als bis der Streit durch den Beschluß der Gesammt belt und von der Lobnkommission für beendet eitlärt ist, also auch nicht, wenn auf einzelnen Bauten die Forderung früher bewilligt werden sollte, was bekanntlich schon ist zum Thell gefcheben ist, die Arbeit aufzunehmen. Man möge be Den fen, daß nur durch die strengste Disziplin, nur durch die pünktlichfte und gewiffenhaftefte Ausfüh rung der gefaßten Beschlüsse ein für die Gesammt. beit der Berliner Maurer günftiges Resultat erzielt merden tann und daß davon das Wohl und Wehe von über 14000 Berliner Familien abhängt, da bei dem Verlauf und Ausfall dieses Streits nicht nur die Maurer, sondern auch alle
Fuhr und Schifferleute 2c.) in Mitleidenschaft gesogen find. Desgleichen wurde den Bersammelten dringend eingeschärft und zur Bfl cht gemacht, an allen in der Philharmonie" und am Donnerstag Nachmittag gefaßten Beschüssen strena feftaubalten, diefelben tonsequent auszuführen, besonders bezüglich ber
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