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gangsthür lints belegene Fenster des Palais. Am andern Tage wiederholte er, von den Beamten an den Schauplat der That geführt, unter eigenthümlichen Umständen diesen Stein tourf. Um nämlich einen auf dem Straßendamm liegenden Stein aufnehmen zu lönnen, warf er sein Taschentuch darüber, langte den Stein mit demselben zugleich auf und warf den felben noch einmal nach dem Fenster des Balats. Auf Be fragen des Borfigenden deponitte der Angeklagte zögernd und nach vielfachen Aufmunterungen etwa folgendes: Ich habe zu legt als landwirib chaftlicher Tagelöhner in Demmin gearbeitet und habe mich entschlossen, mit Ivan Mahnte zusammen nach Berlin Als um hier Arbeit zu suchen. fabren, zu wir bier auf dem Stettiner Bahnhof antamen, haben die Herren auf Mahnte eingeschlagen und wollten dem ich aus ibn tootschlagen. Aus Angst fprang Wagen und ließ meine Sachen im Stich. Die darauf folgende Nacht bin ich in der Nähe des Stettiner Bahnhofes umbergelaufen und wollte meine Sachen haben. Die Beamten fagten mir aber, ich möchte mich an Mahnte wenden. Dann ging ich in die Stadt, um Arbeit zu suchen. Präs.: Besaßen Sie denn Geldmittel? Angell: Nein, für mein Geld hatte ich mir Brod, Hering und Schmalz gekauft. Präs.: Wo haben Sie denn genächtigt? Angell.: Sweimal habe ich im Ayl geschlafen, die dritte Nacht habe ich mich auf dem Rönigsplot vertrohen. Als ich dann wieder dort nächtigen wollte, haben die Schußleute die Menschen fortgetrieben und ich ging in die Stadt hinein. Aus einem Hotel in der Nähe des Hauses, wo ber Rönia wohnt, tam der Hausdiener heraus und warf Briefe in den Postkasten. Dem tlagte ich meine Noth, und sagte mir derselbe, ich solle beim König Steine in die Fenster werfen, dann würde ich meine Sachen wieder friegen und fich Alles aufklären. Ich nahm nachher einen Stein von der Straße auf und ging eine Stunde lang auf und nieder. wegzugehen. Dann forderte mich ein Schußmann auf, Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte ich auch nicht geschmiffen, sondern mir am nächsten Tage Arbeit gesucht. Als ich ge worfen hatte, nahm mich der Schußmann feft und brachte nich ins Gefängniß. Dort wollten fie mich todtschlagen und an meine Stelle einen Andern feßen.( Es gelang tem Präft denten beim besten Willen nicht, eine nur einigermaßen ein leuchtende Erklärung für diese Annahme aus dem Angeklagten herauszubringen.) Am andern Tage wurde ich an das Balais geführt, und dort sollte ich den Schußleuten den Hausbiener zeigen, ich vermochte dies aber nicht. In diesem Augenblick fab ich unter der versammelten Menschenmenge den Schreiber aus dem Vorwert, in dem ich früher gearbeitet babe, stehen. Da tam mir der Gedante, noch einmal einen Stein in das Fenster des Königs zu werfen, um deffen Aufmerksamkeit auf mich zu lenten. Ich glaubte, daß derselbe dann nach Haufe fchreibe, daß ich hier im Gefängniß fige, und es würde mein Halbbruder Albert Gerdangle hierher kommen. Dann würde ich doch nicht todtgeschlagen. Der Ange fiagte giebt zu, daß er das Taschen. tuch auf den Stein geworfen, um zu dem Stein zu gelangen. Der Schußmann Haschte erzählt, wie er den Angeklagten fort gewiesen und wie derselbe trogdem fich am Palais umber getrieben habe. Als er im Begriff stand, den Angeklagten aur Wache zu fiftiren, warf der Angeklagte den Stein in das linis neben dem Eingange zum Balais befindliche Fenster. Bei der Arretirung habe der Angeklagte vom Stettiner Bahnhofe und feinen Kleidern gesprochen.- Hausbiener Hauff vom Hotel Hausdiener Hauff vom Hotel du Nord, welcher thatsächlich am Abend des 5. Mat 2 Briefe in den am Hotel befindlichen Postkasten geworfen hat, befundet, Daß er weder den Angeklagten gesehen, noch gefproden bat. Aus der übrigen Beweisaufnahme geht hervor, daß der An geflagte am 6. Mat verschiedene Hotels bezeichnet hat, aus Dem der bewußte Hausdiener gekommen fet. Schließlich batte er den Bauff retogrossirt. Der awette Wurf erfolgte in das hiftorische Edfenster. Aus den Alten wurde tonstatat, baf der Angeklagte wegen einer schweren Sachbeschädigung, die er feinem Dienstberrn durch Berstörung des Wagens des felben zugefügt, fteckbrieflich verfolgt ward und ein Gleiches bezüglich des Mahnte der Fall ist, welcher bisher nicht hat ermittelt werden können. Die Sachverständigen Geh. Rath Dr. Wolff und Dr. Lewin begutachten, daß der Angeklagte zwar etwas stupide, aber keineswegs geistesgestört sei. Im Gegentheil babe derfelbe ein sehr gutes Gedächtniß und viel Berschmigtheit an den Tag gelegt- Staatsanwalt Heinemann beantragte bierauf nach Maßgabe der Anklage das Schuldig und eine Gesammtstrafe von drei Jahren Gefängniß. Der Gerichtshof erachtete in der Handlung des Angeklagten eben falls eine Majestätsbeleidigung für konjummirt und verurtheilte denselben zu achtzehn Monaten Gefängniß.
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Umftande zu nehmen, wenn sie nicht vorher unfere gerechte Forderung bewilligen: Sonnabends 6 Uhr Feierabend und Lohn, Sonntags unbedingtes Einstellen jeder Arbeit. Alle Kollegen, deren Arbeitgeber noch nicht bewilligt haben, bitten wir fich in unseren Versammlungen zu melden. Zohnkommiffion der Berliner Schmiede.
Vereine und Versammlungen.
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Die Frage, um welche es fich banble, sei, ob die Gewerbe Deputation des Magistrats das Recht habe, burch Haft streitende Arbetter anzuhalten, der Pflicht zur Fortsetzung der Arbeit nachzukommen. Dieses Recht bestehe durchaus nicht und zu berartigen Verfügungen fönne die Gewerbe Deputation nur tommen auf Grund einer falschen Auslegung flarer gefeß licher Bestimmungen. Der§ 774 d. C. P. D., auf Grund Deffen die betr. Verfügungen ergingen, bestimme tiar und deutlich, daß nur, wenn ein Dritter eine Handlung nicht vornehmen tönne, deren Vollendung der Schuldner( in diesem Falle also der fireitende Gefelle) verweigere, der Schuldner durch Geldstrafe bis zu 50 M. und Haft nicht über die Dauer von 6 Monaten hinaus, zur Bollendung der Arbeit anzuhalten set. Dieser Fall tönne also nur eintreten, wenn es sich um Vollendung einer fünftlichen Arbeit handle, die ein Dritter zu Ende zu führen nicht im Stande set. Nach§ 773 der G. B.D. ist der Gäubiger( in diesem Falle der Arbeit geber) nur ermächtigt, auf Roften des Schuldners die Vollendung der Arbeit durch einen Dritten vornehmen au laffen, wenn der Schuldner eine Verpflichtung nicht erfüllt, Die ein Dritter vollenden tann. Wenn also ein Geselle durch Ausbruch eines Streites a. B. verhindert werde, eine Altorb arbeit zu vollenden, so babe der Meister wohl das Recht, auf Roften des streifenden Gesellen die Arbeit durch einen Dritten vollenden au laffen, nicht aber dürfe die Gewerbe Deputation durch eine Strafbestimmung den streifenden Gesellen anhalten, die Arbeit auszuführen. Durch solche Verfügungen, wie fte thatsächlich ergangen feien würde eine Bestrafung des Kontratibruches durch eine Hinterthür in die Geset eingeführt; das ganze Verfahren fet gebung wieder ein falsches und mit den Gesegesbestimmungen nicht verein bar. Die merkwürdige andere Seite der Sache set aber, daß gegen diese falsche Auffaffung durch einen Prozeß nichts zu machen fet. Die höchste Gericht inftans, das Landgericht 1, habe die Verfügungen der Gewerbe- Deputation felbft als eine falsche erklärt, aber auch gesagt, daß das einzige Mittel hier gegen eine Beschwerde an die vorgefeßte Verwaltungsbehörde, in diesem Falle an den Herrn Dberpräftbenten der Proving set. Er( Redner) ersuche die Versammelten, diesen Weg zu beschreiten.( Beifall.) An den Vortrag schloß fich eine Dis fuffion an, in der etwa noch vorhandene Unklarheiten über den Vortrag beseitigt werden sollten. Erwähnenswerth ist ein Zwischenfall, der in seiner Art bezeichnend ist. Als Herr Drechsler Jul Müller fich an den Referenten mit ber Frage wendete, ob die Polizei berechtigt fet, Strafmandate su erlaffen, wenn Streitende, um Kontrole über die in Streit ertlärte Fabrik zu üben, vor der Fabrik auf und abgingen, unterbrach Der Vorfißende Herr Rödel den Der überwachende Bolizei Stebner plöglich und sagte: Lieutenant macht mich eben Darauf aufmertfam, daß Das nicht zur Tages Ordnung gehört Polizeilieutenant( unterbrechend): Sch fonstatire, daß ich nichts derartiges gesagt habe!" Möbel: Dann habe ich mich verbört.( Unrube). Hierauf sprach Herr Müller weiter. Nach der Diskussion, an deren Schluß fich Herr Rechtsanwalt La de wig entfernte, trat eine Baufe von 5 Minuten ein. Hierauf sollte in die all gemeine Diskussion eingetreten werden, in der Herr G. Nödel bas Korreferat halten wollte. Soweit aber fam es nicht, denn in den nächsten Minuten rief Herr Stöbel in der Geschäfts ordnungsdebatte einen solchen Sturm des Unwillens bei den Anwesenden hervor, daß die Versammlung polizeilich aufgelöst wurde. Der Hergang war folgender: Tischler Auguftin Vogt meldet fich zur Geschäftsordnung und führt aus: Sch wollte mir die Frage erlauben, wo das Geld von der Teller Sammlung bleiben wird? Es muß eine große Summe eingekommen sein und da schlage ich vor, den streifenden nach Abzug der Bersamm Maurern den Ueberschuß ( Allseitige Bravos!) und über lungskosten zuzuweisen haupt bier noch eine Sammlung für dieselben zu ver anftalten. Hierzu follen Männer gewählt werden, denen man autraut, daß fie mit Geldern umzugeben wiffen.( Großer Bei fall, Glocke des Voifigenden). Herr Röbel : Ueber die Tellersammlung der heutigen Versammlungen habe to allein zu beftimmen.( Oho! Oho! Unruhe.) Die Kosten betragen über 60 Mart; 20 Mart toftet der Saal, dann die Blatate und Annonjen. Ueber das Geld verfüge ich allein nach eigenem Ermessen.( Große un ruhe.) Hier ist ein Antrag eingelaufen, für die streitenden Maurer beim Ausgange zu sammeln. Wenn's gestattet wird( hört! hört!) steht der Abstimmung nichts entgegen. Die Gelder aber, welche beim Eingang eingekommen find, waren zu Bersammlungszweden, aber nicht zu Streifsweden beftimmt( Broße Unruhe) und in Betreff dieser Tellerfammlung ertheile ich Niemandem das Wort. Tischler Herr 8ubeil: Ich spreche in einer anderen Sache, welche die Leitung Bersammlung betrifft. Herr Rödel bat flo Rorrefenten ernannt, Da tann er unmöglich zugleich Boifigender sein. Ich beantrage, bei der Biel töpfigkeit der Versammlung einen anderen Vorfizenden zu wählen.( Bravo.) Herr Rödel: Ueber diesen Vorschlag lasse ich weder distutiren noch abstimmen. ( Große Unruhe.) Denn er ist ungefeßlich. Nach dem preußis schen Bereinsgefeß muß bei Eröffnung der Versammlung ein Bureau gewählt werden, nicht aber im Verlauf derselben. ( Rufe: Wo steht das? Große Unrube!) Von Herrn Bubell laffe ich mich nicht au ungefeßlichen Handlungen hinreißen. ( Hört hört!) Herr Meißner: Jch, der ich so viele Bera fammlungen in meinem Leben beigewohnt, babe gefunden, daß alle Anträge, welche einliefen, auch aur Abstimmung gebracht wurden.( Stürmischer Applaus.) Hier war ein Antrag-. Herr Röd el: Ich entstehe Herrn Meißner das Mort.( Große Unruhe.) In diesem Augenblid erhebt sich ber überwachenne Polizeibeamte und erklärt die Versammlung für aufgelöst. Langsam leert sich darauf der Saal.
hfs. Zum allgemeinen Berliner Maurerftreit fand auch am Sonnabend in der ,, Philharmonie"( Bernburgerstraße) eine Maffenversammlung der Maurer statt, an welcher fich ca. 7000 Personen betheiligten. Herr Behrend, zum 1. Bor figende gewählt, leitete die in befter parlamentarischer Ordnung tagende Versammlung. Dieselbe diskutirte die neueste Lage bes Streils, berieth Organisationsfragen in Beziehung auf den selben und nahm verschiedene Mittheilungen über felben die neuesten, den Streit betreffenden Vorkommnisse entgegen. An der Disluffton betheiligten fich be fonders die Herren Peter, Klimann, Bod, Behrend, Schiller , Scheel, Wilte, Wittod, Neumann, Muchlis, Weidner, Tappert, Rutte, Deumchen, Rrentemann, D. Schmidt, Loeschmann, D. Rrentemann, D. Schmidt, Rennthaler. Der Vorfigende betonte, daß der Stret nachweislich und unverkennbar von Tag zu Tag größere Dimen ftonen annimmt und es im Laufe des Freitag abermals gelang, auf einer nicht unerheblichen Anzahl von Bauten die bisher weiterarbeitenden Maurer zur Arbeitseinstellung zu bewegen. ( Siehe oben links.) So sei am Freitag nur noch auf 47 Bauten vereinzelt gearbeitet worden. Nach den beim Zentralftreit bureau der Kommiffion( Lothringerstraße 37, im Deutschen Kaiser") sowie bei der örtlichen Verwaltungsstelle der Bentral Kranten und Sterbelaffe der deutschen Maurer ac erfolgten Abmeldungen find bis Sonnabend Vormittags bereits über dreitausend zum Theil streikende und nicht an Berlin gebundene auch verheirathete Maurer Don hier abgereift, um auswärts Arbeit zu suchen und erst nach beendigt erklärtem Ausstand wieder hier her zurückzukehren. Diese Thatsache sei für den unter den Berliner Maurern herrschenden guten Geift um so bezeichnender und falle um so mehr in's Gewicht, als faft alle Abgereiften zu Gunsten des Streitfonds auf die Ge währung einer Reiseunterstügung verzichtet hätten.( Stürmischer Beifall) Ueberbaupt ſelen der Geist und das Vergalten der Streifenden durchaus vortrefflich und lobenswerth, so daß man mit Ruversicht auf baldigen Erfolg zählen tönne. Auch babe das Organ der Bundesmeister, die Baugewerks Beitung", in threr neueften Nummer bereits angefangen, ziemlich fleinlaut zu werden. Der Redner verlas hierauf unter irontichem Beifall und beiterkeit der Versammlung die betreffenden Auslaffungen bes Blattes über den Maurerftreit. Wie in Berlin , so hätten wurde ferner mitgetheilt nach den bei der auch, wurde Rommission iegt eingelaufenen Anmeldungen und den Wahrnehmungen der Filial( Kontrol) Kommiffionen ebenso in den Nachbarorten die Maurer faft ausnahmslos dem Streit sich angeschloffen. Die Ausschreitungen und darauf erfolgten polizeilichen Siftirungen von Streifenden in einigen umliegenden Drtschaften, wie Bantow und Charlotten burg, wovon die Beitungen gemeldet, seien nach an Ort und Stelle eingezogenen Elundigungen ziemlich unbedeutender Natur gewesen und in der Preffe übertrieben worden. Streit- Organisation betreffend, wurde unter Anderem mitge theilt, daß die Lohn oder Streit Kommission jegi aus 11 Mitgliedern besteht, aus denen durch Wahl die aus 5 Mitgliedern zufammengefeßte, nterbandlungs.Rom. mission hervorging, welche die zwischen der Meister- und Gesellen schaft zu treffenden Bereinbarungen über Arbeitszeit, Löhne sc. zu übernehmen hat. Neben diesen beiden Kommiffionen amtiren acht von der Bentralftrett- Kommifton ernannte, aus je 3 Per foren bestehende Filial. Kommiffionen". Den Filial Kom miffionen liegt die Geschäftsführung ob in den 8 Streitbesti ten, in welche Berlin eingetheilt wurde. Jede solche Filialtom miffton vertheilt unter ihre drei Mitglieder die vorkommenden Geschäfte in der Weise, daß ein Beamter die Geschäftsober lettung im Bestil, ein anderer die Aufrechterhaltung ständiger Verbindung zwischen der Bentral Lohntommiffton und ber Filialkommission eines Bezirts, sowie ein dritter die Kontrole und Ueberwachung aller Bauten des Bezirks refp. aller auf den Streik bezüglichen Vorgänge innerhalb deffelben übernimmt. Das Sentral Bureau befindet sich im Salon um deutschen Kaiser", Lothringerstraße 37;( nicht Elfaffer ftraße 5, wie fälschlich in anderen Blättern zu lesen ist), Die Bureaux der acht Filial- Kommiffionen find: 1. Für Bezir Berlin W. Blumenthalftraße 5 bet Schmarr; 2. für Bezirk Berlin SW. Noftigstraße 41 bei Lebmann; 3. für Bezirk Berlin SO. Staligerstraße 61 im Kellerlotal; 4. für Bezik Berlin O. Friedrichsfelderstraße 4 bet Kruschwig; 5. für Bezirk Berlin NO. Megerstraße 28 bet Blum; 6. für Bezirk Berlin N. Rei nidendorferstraße 54 bei Bagel ; 7. für Bezirk Berlin NW. Müllerstraße 184 bei Hering; 8. für Bezirk Berlin Moabit Dreyfestraße 3 bei Reeder. Ferner nehmen wir von der durch den Boifigenden gegebenen Berichtigung einer in die Deffent lichkeit gelangten irrthümlichen und auf einem Mißverständniß beruhenden Angabe Notis, wonach beim jezigen Berliner Maurer Streit insgesammt alta 14000 Familien Mitleidenschaft gezogen fein sollen. Diese auf ungefährer Schäßung beruhende Behauptung solle vielmehr nicht von 14 000, fondern von 40 000 Familien gelten. Behufs Er möglichung einer Kontrole über die Betheiligungen am Streif beschloß die Versammlung, daß jeder Streifende eine, für seine etwaige spätere Legitimation fich aufzubewahrende rotbe Streit farte erhalten soll. Alle darauf bezüglichen sonstigen Modalitäten wurden der Rommiffion über laffen. Dringend ermahnte ber Borfigende auch wieder aur strengften Beachtung der Be stimmungen des§ 153 der St. S.D bebufs Vermeidung jeden Konflikts mit den Organen der Polizei. Nur gütlich und durch freundliches Bureben folle man indifferent fich verbaltenbe Gewerksgenoffen zu gewinnen trachten, und dabet besonders an ihr Ehrgefühl und den Geist der Kameradschaftlichkeit appelliren. Mit Hochrufen auf den Sieg der gerechten Sache trennte fich gegen 1 Uhr die Versammlung.
Sosiales und Arbeiterbewegung.
Die Lohntommission der Berliner Zimmerleute ver fendet an die Arbeitgeber folgendes Schreiben: Hochgeehrter Here! In Erwägung des immer mehr um fich greifenden Maschinenwesens, welches einen großen, früher von den Bimmergefellen ausgeführten Theil Der Arbeiten bei den Bauten verschlingt und zur Folge hat, daß viele unserer Berufsgenossen brodlos werden, daher nicht im Stande find, thren Berpflichtungen gegen Familie, Staat und Gesellschaft nachiulommen, folglich ein Proletariat im schlimmsten Sinne des Wortes grofgezogen wird, ersucht die unterzeichnete Rom milfton Ew. Wohlgeboren: Die Ueberstunden und Sonntags. arbeit bis auf die dringendsten Fälle zu beschränken, um auf diese Art den unfreiwillig feiernden Berufsgenoffen Gelegen beit zu geben, Brot für ihre Familie zu schaffen. In der doffnung, daß Ew. Wohlgeboren unfere ebenso gerechte mie billige Forderung einer geneigten Erwägung unterziehen, zeichnet mit aller Hochachtung die Lohntommiffion der Berliner Bimmerleute. 3. A.: Ostar Hantelmann.
hfs. Die Berliner Steinträger und Bauarbeiter haben nachstehenden Minimal Allord- und Beitlohn Tarif für das Baujahr 1885 aufgeftellt; fte verlangen: 1. Für Affordarbeiten: Für je 1000 Mauerfleine nebft Mörtel ins Keller gefchof 2 M. 50 Pf., Erbgeschoß 3 M. 50 Pf, 1. Stod wert 4 M. 50 f., 2. Stedmet 5. 50 Bf, 3 Stockweit 6 M. 50 f., 4. Stodtwert 7 M. 50 Bf., 5. Stodweit 8 M. 50 Bf.. im Trempel ( intl. Schornstein) 10 M, für jedes Stockwert, welches höher als 3,10 Meter eine Bulage von 25 Pf., find die Stodweile ( Etagen) höher als 4,50 Meter eine Bulage für je 1000 Steine Don 50 Pf., ift der Mauerstein schwerer als 6 Bfund ein Bus lage für je 1000 Steine von 50 Pf., steht das Material von Den Leitergängen weiter ab als 50 Fuß, eine Bulage für je 1000 Steine von 50 Pf., für das Tragen des Mörtels aum Rohput a Quadratruthe 75 Pf. 2 Für Beitlobnarbeit: 1. Für Steinträger im Taglohn pro Stunde 40 Bf., 2. für Bau arbeiter, die nur im Zoglohn arbeiten, pro Stunde 35 Bf. Die Namen derjenigen Schmiedemeister, welche bie Forderungen der Gesellen noch nicht bewilligt haben, find fol gende: Biefert, Zaubenftr. 8. Anders, Kreuzigerstraße 21. Albrecht, Charlottenburg . Fret, Blumenthalstraße. Rolibel, Forsterftr. 9. Thiele, Charlottenburg . Lehmann, Wartenberg Lerche, Palisaden str. 77. fraße. Bence, Chauffeeftr. 60. Paul, Frankfurter Chauffee. Behm, Bringen Allre 20. Nolte, Kaufenftr. 2. Edner, Schmidt, Teltoreiftraße 51. Kraufe, Fuhherr, Blan Krautftr. 52. Krause, Hocftr. 33. Burgsdorf, LandsUfer 68. Springborn, Boyen ftr. 33. Klaus, bergerftr. 14. Söttel, Dresdenerftr. 85. Höppner, Schulzen Dorferstraße. Knetel, Gürtelfir. 2, Friedrichsberg. Adei ftrage 151. Kahdemann, Neue Friedrichstraße 39. Kleinert, Müller fir. 72. Rübne, Woßmannftr. 33. Blüschon Müller ftr. 166. Bigan, Linienftr. 230. Eger, Röpenide ftr. 79. Herrmann, Alte Viehhof, Brunenstr. Olinipad, Gran seerstr. 1, Wir fordern alle Pfeiffer, Greifswalderstraße.
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be. Die Verfammlung der gewerblichen Arbeiter im Sinne des Tit. VII. der Gewerbe Dionung, welche au Sonntag, Den 21. b. M., Vormittags, von Herrn Roedel nach der Tonhalle mit der Tagesordnung einberufen war: Die Ent fcheidung der Gewerbe Deputation in Sachen streitender Ar beiter" war von ca. 2000 Personen besucht. Zwei verschiedene Die Vorschläge zur Wahl des Bureaus waren eingebracht. erste, von Herrn Tischler Lens eingeb: achte Liste schlug folgende Herren vor: Erster Voifigender Tischler Roedel; aweiter Vorftzender Schloffer Pitch; erster Schriftführer Bimmerer Engelberg; zweiter Schriftführer Schneider Pfeifer; Briftzer die Herren Klaviera: beiter ente, Kürschner Janus und Maurer Sauer. Der zweite Vor schlag, von Herrn Drechsler J. Müller eingebracht, enthielt folgende Herren: Erster Boifigen der Schneider Pfeifer; Aweiter Vorftzender ente; erfter Schriftführer Metallarbeiter Netband; zweiter Sd rififührer Bimmerer Lehmann. Herr Roedel ließ über den ersten Vorschlag zuerft, dann über den zwei ten abstimmen und erklärte trop lauten Widerspruchs, daß die erste Von den Liste von der Majorität angenommen worden set. Gewählten lehnten awei Herren ab: Herr Pfeifer: Ich glaube wobl, daß Schriftführer genug da find und Deshalb banke ich für die Ehre, diefem Bureau anzu Da das Resultat der Abstimmung durchaus zweifel gehören; ber bente: Ich nehme die Wahl nicht an, haft war, herr Rödel: Deswegen tagt die Ber fammlung doch rubig weiter! Das Wort erhielt
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Eine öffentliche General Versammlung der Berliner Steinträger und Bauarbeiter fand am Montag Bormittag 10 Uhr im Berliner Schüßenbause statt. Der Eingang zum Saal mußte schon um 10% Uhr, um welche Bett schon über 2000 Personen anwesend waren, wegen Ueberfüllung des Lo tales geschloffen werden, so daß wohl noch über 1000 Personen umkehren mußten. Das Bureau bildeten Herr Kohlstädt als erfter, Herr Röding als zweier Vorfigender und Herr L. Stein berg als Schriftführer. Die Tages idnung war:„ Beschluß faffung über den von der in den beiden legten Versammlungen gewählten Lobnkommiffion ausgearbeiteten Lohntarif." Hierzu nahm zunächst Herr Peter das Wort, um in flarer Weise darzulegen, aud welchen Gründen sich die Berliner Steinträger und Bau Arbeiter veranlagt gefühlt haben, auch ihrerseits mit einer Erhöhung sämmtlicher Attord- sowie Lohnpreise vorzugehen, sowie auch eine Ber fürzung der bis jest gebräuchlichen Frühstundenarbeit her betzuführen, und zwar ist diese legte Forderung wohl die aller bedeutendste, indem dadurch mehr Arbeiter und Träger be fchäftigt werden müffen, welche bis jest noch das Angebot Don best äften veistäiten und die leider so traurige Ron furrenz veranlassen. furrens veranlaffen. In diesem Sinne sprachen noch mehrere Redner und nachdem Herr Nöding den neuen Lohntarif zur Verlesung gebracht, welcher eine Preiserhöhung von 20 pet. verlangt, wurde von Allen diese Forderung als eine gerechte und auch nicht zu bobe anerkannt. Eine hierauf von Derin D. Rennthaler eingebrachte Resolution folgenden In halts: Die heutige im Schüßenbause tagende Bersammlung Der Berliner Steinträger und Bauarbeiter verpflichtet sich auf Ebre und Gewiffen, den neu ausgearbeiteten Lobn tarif zur Durchführung zu verhelfen", wurde einftimmig angenommen. Hierauf wurde der einmal verlesene Lohntarif G
Alone plas, bet vorstehenden Meiſtern Arbeit unter keinem nunmehr der Rechtsanwalt Herr Labewis sum Referat: in allen Bunkten einstimmig anerkannt und angenommen.
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