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Präsidenten: Die Handverlegung kann von einem Fall nicht herrühren, wohl ist es aber auch möglich, daß der Angeklagte fich die Verlegung selbst beigebracht hat. Es geschieht das ja oftmals bei solchen Verbrechen, um einen Erklärungsgrund für die in den Kleidungsstücken sich vorfindenden Blutspuren zu haben. Im Uebrigen rühren die bei dem Angeklagten am Rockschoß vorgefundenen Blutflecken höchstwahrscheinlich nicht von der verwundeten Hand, sondern eher durch ein beblutetes Instrument her, das mit dem Rockschoß in Berührung gebracht worden ist. Würden die Blutflecken durch die verwundete Hand entstanden sein, dann wären dieselben auch im Innern der Tasche vorhanden gewesen.- Dr. med. Weil( 3wingenberg): Am Mor­gen des 14. Januar kam der Angeklagte zu mir und klagte mir, Daß er sich an der Hand verwundet habe. Auf meine Frage, wieso er sich die Verwundung zugefügt, antwortete er, er sei gefallen. Ich bemerkte ihm, daß er alsdann wohl auf einen scharfen Gegenstand gefallen sei.- Präs.: Halten Sie es für möglich, daß die Verwundung durch einen solchen Fall ge­schehen ist? Sachverständiger: Die Möglichkeit ist nicht ausgeschloffen. Im Weiteren bekundet Dr. Weil: Der An­geklagte habe ihm bemerkt, daß er kein Geld habe, in Folge deffen habe er ihm einige Pfennige gegeben. Er habe ihm die Hand verbunden, die Verwundung aber für derartig gefährlich gehalten, daß er ihm gerathen, sich in ein Spital aufnehmen zu lassen. Büchsenmacher Diehl deponirt: Der bei dem An­geklagten vorgefundene Revolver sei höchstens 6 M. werth. Tapezirer- Lehrling Schmidt( 15 Jahre alt): Am Abend des 13. Januar d. J. habe er im Sachsenlager auf seinen Meister gwartet. Er habe plötzlich einen heftigen Schrei gehört und gleich darauf in der Nähe der Rumpff'schen Wohnung einen Menschen laufen sehen. Soweit er( Beuge) fich erinnere, habe dieser Mensch eine seidene Kappe getragen und keinen Bart ge­habt. Der Beuge vermag den Angeklagten nicht zu refognos­ziren. Schriftseter Hüber: Ich bin mit Lieske mehrfach in Der Herberge zur Heimath zusammen gekommen. Wir unterhielten uns über den Hochverrathsprozeß contra Reinsdorff und waren darin einig, daß sich Reinsdorff vor Gericht sehr muthvoll be­nommen habe. Lieske übergab mir zwei Nummern der Most­schen Freiheit" und eine sogenannte Stellmacher- Proklamation Zum Lefen; er führte derartige Redensarten, daß ich annahm: er sympathifire mit den Anarchisten. Einmal sagte er: Das Attentat auf das Polizeipräsidium ist nicht gelungen, weil zu wenig Chokolade, damit meinte er Dynamit, verwendet worden sei. Ferner erkundigte sich Lieske, wo Polizeirath Dr. Rumpff verkehre, ob es wahr sei, daß derselbe hinke, wann er Abends nach Hause gehe und wo er wohne. Bezüglich der letteren Frage verwies ich den Lieske aufs Adreßbuch. Lieske versezte darauf ärgerlich: Hier in dieser Herberge giebt es ja blos ein Adreßbuch von 1883. Präf.: Sch will hierbei konstatiren, daß Polizeirath Rumpff vor einem Jahre in einer anderen Straße gewohnt hat. Nun Zeuge, fragten Sie den Lieske nicht, was er von Rumpff wolle? Beuge: Ja wohl, das that ich. Lieste antwortete: er wolle den Polizeirath Rumpff einmal versohlen", das heißt verhauen. Präsident:

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Nun, Lieske soll Sie auch gefragt haben, in welcher Weise man am besten in der Privatwohnung des Polizei­raths Rumpff zu demselben sich Zugang verschaffen könne? - Zeuge: Ich bemerkte ihm, er solle sich durch das Dienst­mädchen mittelst einer Visitenkarte anmelden laffen. Präf.: Sie erkennen den Angeklagten genau wieder? Beuge: Jas wohl. Präs. Er will Sie aber nicht kennen? Beuge: Jch erkenne ihn mit Bestimmtheit wieder. Präs.: Zeuge, Sie find furzichtig und erkannten den Angeklagten anfänglich nicht. Als Sie ihn dann später von der Seite sahen, erkann ten Sie ihn? Zeuge: Ja. Auf Antrag des Vertheidigers wird festgestellt, daß der Zeuge Brille Nr. 12 trägt und mehr fach wegen Bettelns und Obdachlosigkeit bestraft worden ist.- Arbeiter Hieronymus: Ich lernte den Lieske in der Herberge zur Heimath fennen; eines Tages gab er mir eine sogenannte Stellmacher- Proklamation mit dem Bemerken: ich solle mich bei der Lektüre desselben amüftren. Auf Beschluß des Gerichts­hofs wird diese Proklamation verlesen. Diese ist in der inter­nationalen Druckerei zu Newyork   gedruckt und Stellmacher als Held gefeiert, der im Kampfe des Proletariats gegen die kapi­ talistischen   Räuber im Gefecht gefallen sei. Die Arbeiter, die allen Reichthum schaffen, müssen darben, wenn sie ihre Macht erkennen würden, brauchten fie blos zuzugreifen. Die Proklamation schließt: Es lebe die Propaganda der That!" Schriftseter Hüber befundet noch auf Befragen: Lieske habe zu ihm ge­sagt: er komme aus Genf  , um sich Arbeit zu suchen. Tischler­geselle Nau: Ich wurde mit Lieske in der hiesigen Herberge zur Heimath bekannt. Auf Bitten des Lieske verkaufte ich dem­felben für 1 M. meine Fleppen( Legitimationspapiere). Einige Tage darauf bat mich Lieske, auf meinen Namen seine Uhr Präs.: Weshalb wollte Lieste seine Uhr ver­zu versezen. sezen? Beuge: Er sagte, er habe kein Geld mehr, um sich Brod zu kaufen. Im Weiteren bekundet der Zeuge auf Bes fragen des Präsidenten: Lieske habe ihm eine Stellmacher Proklamation zum Lesen gegeben und ihn auch nach dem Polizeirath Rumpff gefragt. Er( Beuge) habe geglaubt, er wolle sich bei dem Polizeirath Rumpff eine Unterſtüßung holen. Lieste habe ihm nämlich erzählt, er sei mit zwei Jahren Ge­fängniß bestraft worden. Polizeirath Rumpff hat nämlich ent­Laffene Strafgefangene unterstüßt. Auf Befragen des Verheidigers gibt der Zeuge zu: Er habe einmal gesagt, Reinsdorff sei sein Jdeal, es müffe noch mehr solche Männer geben. Die Frage des Vertheidigers, ob es wahr sei, daß er einige Tage vor dem Morde mit einem Manne, der einen Ballonhut trug, vor dem Präfidialgebäude gewesen ist, verneint der Zeuge; einen solchen Mann kenne er nicht. Die weiteren Fragen des Vertheidigers, ob es war sei, daß er mit einem feingekleideten Herrn verkehrt, der den Sozialdemokrat" gelesen habe, verneint der Zeuge.­Verth.: Ist es wahr, daß der Zeuge gesagt hat: Es wird hier sehr bald einmal etwas passiren?-Beuge: Das gebe ich zu; ich war der Meinung, die Anarchisten tönnten etwas unternehmen. Verth. Ist es wahr, daß der Zeuge, als er las, daß das Po­lizeipräsidium die Prämie für die Ergreifung des Mörders des Polizeirath Rumpf von 3000 auf 10 000 Mark erhöhte, gesagt hat: Aha! Nun geht die Polizei schon höher, ich werde noch warten, vielleicht giebt es noch mehr, denn ich kann die Prämie verdienen. Zeuge: Ich erinnere mich nicht, eine solche Aeußerung gethan zu haben. Wenn ich dies früher vielleicht zugegeben habe, so geschah dies in voller Verzweiflung, da ich vier Monate unschuldig im Gefängniß gesessen habe. -Präsident: Nun, so ganz unschuldig haben Sie nicht im Gefängniß gefeffen; Sie hätten zum mindesten den Verkauf Ihrer Legitimationspapiere früher der Behörde anzeigen sollen. Untersuchungsrichter, Landgerichtsrath Dr. Fabricius: Ich muß zunächst bemerken, daß Lieste am 21. Januar hier eingeliefert und erst am 4. Februar auf Grund der Prozeßordnung gefesselt worden ist. Lieske hat gleich von An­fang an Alles und Jedes geleugnet; er wollte weder jemals in Frankfurt   gewesen sein, noch all die ihm vorgeführten Beugen kennen. Er behauptet ferner, nicht auf der Bergstraße gewesen zu sein, sondern er habe sich auf dem Wege nach Norden, direkt nach seiner Heimath Boffen begeben wollen. Die Behauptung des Lieske, daß ich durch meine Fragestellung die Aussage des Herrn Dr. Wilbrand beeinflußt habe, ist wohl nicht nöthig, des Näheren widerlegt zu werden. Präs.: Ich erachte das auch nicht für nöthig. Hier tritt gegen 14 Uhr eine längere Pause ein.

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Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird Schneider Cassati vernommen. Dieser bekundet auf Befragen des Präst­denten: Ich kenne den Nau; dieser sagte mir einmal: Ich könnte mir die Prämie, die für die Ergreifung des Mörders des Polizeirathes Rumpff ausgesetzt ist, verdienen. Früher gab mir einmal Nau eine Proklamation, in der die Thaten Stellmachers verherrlicht wurden. Ich gab das Schriftstück

Verantwortlicher Redakteur N.

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dem Nau zurück, mit dem Bemerken: er solle dasselbe ver brennen. Nau sagte zu mir: Dieser Stellmacher war ein Mensch, der meinem Jdeale nachstrebte, ich habe auch ein solches Ideal. Präs. Es soll auch von Reinsdorff gesprochen worden sein? Zeuge: Ja, Nau sagte: Reinsdorff war auch mein Jdeal. Schon vor der Ermordung des Polizeirathes Rumpff sagte Nau: Es wird in Frankfurt   auch einmal etwas passiren. Präs.: Nun, Nau, ist das richtig? Nau: Das stimmt nicht ganz, ich habe nur gesagt: Stellmacher und Heinsdorff haben ihren Idealen nachgelebt. Präs.: Die Stellmacher- Proklamation haben Sie aber dem Zeugen zum Lesen gegeben?- Das fann möglich sein. Der Vertheidiger konstatirt, daß Nau erst, nachdem er aus der polizeilichen Haft entlassen, gesagt: Ich weiß, wer der Mörder ist, ich kann mir die Prämie ver­dienen, ich will jedoch noch warten, vielleicht giebt die Polizei dienen, ich will jedoch noch warten, vielleicht giebt die Polizei mehr. Der Zeuge Caffati habe dagegen bekundet: Nau habe gleich nach dem Morde eine derartige Aeußerung gethan.- Kellner Pathe: Nau hat vor dem Rumpff'schen Morde einmal gesagt: Es wird hier in Frankfurt   einmal etwas passiren. Ich halte jedoch den Nau bloß für Großprahler. einen Wirth der christlichen Her berge zur Heimath, Großmann: Nau, Cassati und Bathe haben zur Zeit der Ermordung des Polizeiraths Rumpff bei mir logirt. Ueber diese Zeit weiß ich nichts zu be­funden. Am ersten Pfingstfeiertag sagte Nau: ich weiß wer der Mörder ist, ich will aber nicht mit Menschenköpfen handeln.

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die Armen ausbeuten." Präs. Sie behaupten, noch etwa 17 M. bei sich gehabt zu haben und dennoch sprachen Sie um Effen an? Angekl.: Auf der Bergstraße ist das Essen so theuer. Präs.: Nun, ich kenne die Bergstraße auch, man be­kommt dort schon für 50 Pfennig ein Mittagessen.- Ange­flagter: Da fennen Sie die Bauern auf der Bergstraße schlecht, die verlangen für eine Suppe schon 1 Mart.( Große Heiter feit im Auditorium.) Der Präsident ermahnt zur Ruhe und bemerkt, daß, bemerkt, daß, wenn noch einmal ein solch lautes Ge­lächter erschalle, er sich genöthigt sehen werde, den Zu­hörerraum räumen zu lassen. Es erscheint als­

dann als Zeuge der Gendarm Göt( Hockenheim  ). Dieser bekundet: Am 19. Januar d. J. begegnete ich dem An­geklagten in einem Wirthshause in Hockenheim  . Als ich ihn nach seinen Legitimationspapieren fragte, zeigte er mir solche auf den Tischlergejellen Nau lautend. Ich bedeutete ihm, daß mir die Papiere nicht richtig vorfämen, in Folge dessen entlief er mir. Ich rief den Bauern zu, den Flüchtling aufzuhalten. Rindleff Vater und Sohn liefen ihm nach, der Angeklagte drehte sich jedoch sehr bald um und gab zwei Schüffe ab, die jedoch nicht uns trafen, sondern durch ein Fenster von Vetter gingen und den Kopf der Frau Vetter streiften. Er wollte noch einen dritten Schuß abfeuern, inzwischen wurde er aber überwältigt und hieran gehindert. In seinem Beige fand ich u. A. eine Adresse von einem Franz Guttmann in Mannheim  . Prif.: Kannten Sie den Guttmann? Angefl.: Ich habe schon in

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der Voruntersuchung gesagt, daß ich feine Ahnung habe, wieso ich zu der Adresse des Guttmann gekommen bin; ich kann es mir nicht anders erklären, als daß mir irgend ein Hand­werksbursche die Adresse zugesteckt hat. Im Uebrigen, wenn ich mit Guttmann bekannt gewesen wäre, dann hätte doch dieser unsere Bekanntschaft nicht in Abrede gestellt.

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Präs.: Nun, Guttmann ist ein bekannter Anarchist und wenn dieser zugegeben hätte, mit Ihnen bekannt zu sein, dann wäre er unter Umständen in diese Untersuchung mit verwickelt worden. Insofern waren die Rollen vorzüglich gespielt.- Angek!.: Mir ist Guttmann nicht bekannt. Bauer Rinckleff( Bater und Sohn) bestätigen die Deposita des Gendarmen Göß. Präs.: Nun, Angeklagter, hier bekunden drei Zeugen, daß Sie nicht nach vorn, sondern, indem Sie sich nach Ihren Verfolgern unwandten, nach rückwärts und nicht in die Luft, sondern so schoffen, daß Sie zweifellos die Abficht hatten, Ihre Verfolger zu erschießen. Angeklagter: Die Zeugen müssen sich irren. Gastwirth Karscheno( Schweßigen): Der An­geklagte Lieske kam am Sonntag Abend nach dem Morde des Polizeiraths Rumpff zu mir und fragte mich, ob ich ihm Nachtquartier geben könnte. Ich verweigerte ihm jedoch das Nachtquartier, da mir der Mann zu verdächtig vor­fam. Präs.: Wieso tam er Ihnen verdächtig vor?-Zeuge: Er machte auf mich einen verdächtigen Eindruck.- Angell. ( erregt): Ich kann mir nicht erklären, wieso ich auf den Zeugen einen verdächtigen Eindruck gemacht habe? Präs. müssen doch dem Zeugen verdächtig vorgekommen sein, denn derselbe ist doch ein Gastwirth, der gern Geld verdient.

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Es wird nun noch das Protokoll über den Obduktions befund in Hockenheim   verlesen und alsdann die Sigung gegen 64 Uhr Abends auf Dienstag, Vormittags 9 Uhr, vertagt.

Soziales und Arbeiterbewegung.

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Arbeitseinstellung. In der Cohn u. Steinthalschen Färberei, Schlesischestraße 39-40, haben 40 Arbeiter die Arbeit niedergelegt, weil ihnen die verlangte Erhöhung ihres färg lichen Lohnes von 18 auf 20 Pfennige pro Stunde verweigert wurde. Die Arbeitszeit betrug, wie uns mitgetheilt wird, täglich 11 Stunden, der tägliche Verdienst also ca. 2 Mart. Durch Bewilligung der von den Arbeitern gestellten Forderung wäre demnach ihr Lohn auf 2 M. 20 Pf. pro Tag gestiegen, dies aber schien ihren Arbeitgebern als ein unbilliges Ver langen und erfolgte die Arbeitseinstellnng. Unter den Ar beitern befinden sich viele, reichlich mit Kindern gesegnete Fa milienväter.

Präs. Was meinte er wohl damit?. Beuge: Ich glaube, er befürchtete von den Anarchisten umgebracht zu werden. Präs.: Nun, Nau, was sagen Sie dazu?- Nau: Der Zeuge irrt sich, ich habe eine solche Aeußerung nicht gethan, im Uebrigen bin ich weder jemals Sozialist noch Anarchist gewesen. Es ist mir aber mehrfach gesagt worden, ich solle den Lieske nicht reinlegen; noch heute Mittag, als ich aus der Verhandlung fam, machte mir ein Arbeiter Vorwürfe, daß ich den Lieske reingelegt habe. reingelegt habe. Präs.: Ich will konstatiren, daß z. B. in England die Belastungszeugen oftmals von den Anarchisten gelyncht worden sind." Maurer Aßmuth: Am 14. Ja nuar dieses Jahres gegen Morgen sah ich den Ange­flagten in Bickenbach  ; er hatte die Hand verbunden. Er ging in einen Papierladen, um sich Papier zu kaufen. Dies Papier verlangte er umsonst, mit dem Bemerken, daß er kein Geld bei sich habe. Im Uebrigen sei es besser, Im Uebrigen sei es besser, so bemerkte er der betreffenden Verkäuferin, daß fie ihm das Papier schenke, als daß sie Hals und Bein breche. Die Ver­fäuferin habe ihm schließlich das Papier geschenkt, er habe sich aber nicht einmal dafür bedankt. Präs.: Angeklagter, find Sie jener Mann gewesen? Angefl.: Nein.- Präs.: Zeuge, erkennen Sie den Mann? Beuge: Jawohl, mit voller Bestimmtheit. Präs.: Was trug er damals für einen Hut? Beuge: Einen großen Schlapphut. Der Präsident läßt dem Angeklagten den einzigen in seinem Besitz befindlichen But aufseßen. Präs.: Nun, Zeuge, erkennen Sie jezt den Mann wieder? Beuge: Der Hut war es nicht, aber der Mann. Angefl.: Können Sie das beschwören?- Zeuge: Jawohl. Frau Bentheim( Bickenbach  ), die dem Angeklagten am 14. Januar des Morgens das Papier verkauft hat, be stätigt die Aussagen des Vorzeugen vollinhaltlich und erkennt ihn ebenfalls mit Bestimmtheit wieder.- Restaurateur Raub: Am 14. Januar des Morgens gegen 7 Uhr kam der Angeklagte in meine Wirthschaft, hatte Papier und Kouverts bei sich und erbat sich Feder und Tinte. Er schrieb zwei Briefe. Er hatte eine Hand verbunden. Auf meine Frage, wieso er zu der Wunde komme, antwortete er: Er sei am Abende vorher in Ebersbach gefallen. Präs.: Hat Shnen der Angeklagte den Schnaps bezahlt? Beuge: Nein.- Angefl.( sehr erregt): Können Sie das beschwören? Beuge: Jawohl. Angefl.: Ich habe den Schnaps allerdings nicht Ihnen, sondern Ihrer Frau bezahlt.( Große Seiterfeit im Auditorium.) Bräs. Sie geben also jest zu, in Bickenbach  gewesen zu sein? Angefl.: Das leugne ich durchaus nicht, nur die Briefe habe ich nicht geschrieben. Präs.: Der Zeuge hat Sie doch aber schreiben sehen, er wird das doch nicht erfinden. Angeklagter zuckt die Achseln. Wenn Sie nun am 14. Januar des Morgens nach Bickenbach   gekommen sind, wann find Sie denn da von Frankfurt   weggegangen? Angefl.: Am 13. Januar Nachmittags.- Präs.: So lange gehen Sie doch nicht bis Bickenbach  ; im Uebrigen haben Sie früher gesagt, Sie seien erst am 14. Januar von Frankfurt   weg­gegangen? Angefl.: Nein, am 12. oder 13. Januar. Präs. Heute früh sagten Sie noch, Sie seien am 14. Januar von Frankfurt   weggegangen?- Angefl.: Nein, schon am 13. Januar, Nachmittags. Präs.: Wenn Sie, wie Sie fagten, noch 17 M. hatten, dann hätten Sie doch die billige Main Neckarbahn benutzen können? Angell. schweigt. Schuhmachermeister Herpel: Der Angeklagte hat bei mir um Arbeit nachgefragt; ich habe ihm erwidert: er solle sich erst seine Hand heilen lassen; ich schickte ihn zu dem Dr. Weil. Der Angeklagte hatte eine Tuchmüße um die Hand gewickelt. -Angekl.: Irren Sie sich auch nicht, ich hatte blos einen Lappen um die Hand gewickelt. Zeuge: Sie werden mir doch nicht weiß machen, daß Sie keine Müze um die Hand gewickelt gehabt haben. Schuhmachermeister Hennemann und Schuhmachermeister Pfifferling( Bickenbach) bekunden übereinstimmend, daß der Angeklagte am 14. Januar bei ihnen um Arbeit nachgesucht und eine böse hand gehabt habe. Dem Zeugen Pfifferling hat der Angeklagte gesagt, er sei am Abend vorher in einer Schlägerei gewesen und habe dort einen heftigen Schlag auf die Hand bekommen. Der Angeklagte bestreitet die letzte Behauptung. anw.: Wo haben Sie fich nun die Verwundung beigebracht? Angell.: Am 14. Januar, des Morgens gegen 4 Uhr, als ich nach Bickenbach   wanderte, fiel ich so unglücklich auf einen scharfen Gegenstand, daß ich mir die Verwundung beibrachte. Schreinermeister Friedrich( Weinheim  ): Am 14. Jan. Nach mittags fragte der Angeklagte bei mir um Arbeit nach. Er sagte mir, er habe eine böse hand, er habe sich mit einem Stechbeutel verwundet. Ich sagte ihm: mit der bösen Hand könne er doch nicht arbeiten, er solle angesichts der kalten Witte, rung doch lieber ins Spital gehen. Lieste antwortete jedoch: Das ist nicht nöthig, der Arzt hat mir gesagt, innerhalb acht Tagen werde ich wieder arbeitsfähig sein. Angell.: Der Beuge wird fich wohl irren, wenn er meint, ich hätte gefagt, ich habe mich mit dem Stechbeutel verwundet. Präs.: Sie find doch Schuhmacher, Angeklagter, wieso tamen Sie dazu, bei einem Schreinermeister um Arbeit nachzusuchen? Angell.: Ich hörte, daß bei dem Zeugen Arbeit sei, ich wollte daher wenigstens vorläufig ein Unterkommen haben. Schreiner meister Schäfer: Der Angeklagte hat bei mir um Arbeit nachgesucht, ich sagte ihm jedoch: er solle sich erst seine Hand heilen lassen; ich gab dem Angeklagten daher ein paar Pfennige. Präs.: Angeklagter, Ihre Arbeitsnachsuchung bei den Schreinermeistern hatte mehr eine Bettelei, als eine wirk liche Arbeitssuchung zum Zwede? Angell.: Das doch nicht. Angekl.: Das doch nicht. -Präs.: Nun, wenn die Schreinermeister gesagt hätten: Sie fönnen sofort zu arbeiten beginnen, dann wären Sie doch blamirt gewesen? Angefl.: Mit meiner Hand konnte ich doch nicht gleich arbeiten. Schuhmachermeister Eberhardt, bei dem der Angeklagte auch um Arbeit nachgesucht, bekundet: Der Angeklagte habe ihm gesagt, er habe sich die Verwundung durch einen Schnitt beigebracht. Der Angeklagte bestreitet die lettere Bekundung. Frau Hellwig( Hemspach): Der Angeklagte sprach bei mir am 15. Januar Mittags um Almosen an; meine Tochter gab ihm zwei Pfennige. Im Weiteren fragte der Angeklagte, ob ich nicht etwas Essen habe. Ich forderte den Angeklagten auf, in die Stube zu fommen, da es sehr kalt war, und gab ihm zu essen. Bei dieser Gelegenheit äußerte der Angeklagte: Jch esse nicht bei Allem und Jedem, ganz besonders nicht bei den Reichen, die Gronheim in Berlin  . Druck und Verlag von May Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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Staats

Vis major. Also die Berliner   Bauinnungs meister sehen in einem Streif eine höhere Macht" welche gefeßlich von den eingegangenen Stontraften entbinden soll, ähnlich, wie wenn ein Blisstrahl oder ein Wolfenbruch irgend eine angefangene Arbeit zerstört. Kein verständiger Gerichtshof aber wird dem Gedankengang dieser beschränkten Innungsherren folgen können, da sie es ja in der Hand hatten, den Streit zu verhindern, indem sie den billigen Forderungen der Berliner   Maurergehilfen nachtamen. Man sieht übrigens an solchen verzweifelten Bocksprüngen, daß die Herren Bau und Maurermeister sich in ihrer Haut nicht wohlfühlen und fomit hoffentlich zum Nachgeben gezwungen werden. Wahrlich das wäre für die gesammte Arbeiterwelt ein Erfolg denn eine rücksichtslosere Korporation, wie die der Bau Maurer   und Zimmermeister in Berlin  , soll in Deutschland  noch gesucht werden. Wenn diese Herren bei den Arbeiter feinen erfolgreichen Widerstand fänden, so würden sie in de That versuchen, eine Art Leibeigenschaftssystem wieder zu er richten. Deshalb wünschen wir ganz besonders den streikende Maurern den Sieg.

dustrielle Thätigkeit eine ziemlich lebhafte im Vorjahr geweie sei, daß aber die Preise der Waaren ein regelmäßiges Sinke befundet hätten. Deshalb hätten die Unternehmer ihr Heil in möglichst weiter herabminderung der Selbst tosten gesucht. Das heißt auf gut Deutsch  : Die Ar beitslöhne müßten verringert, die Arbeits zeit erhöht werden. Und so ist es auch im fünfte Jahre des Heils der neuen Zoll- und Wirthschaftspolitik de Deutschen Reichs geschehen.

Die Handelstammer zu Goblenz erklärt, daß die in

Die Gefängnißarbeit macht den freien" Arbeitern ein immer gefährlicher werdende Konkurrenz. Nach der amtliche Aufstellung der preußischen Straf- und Gefangenanstalte waren von Sträflingen täglich im Durchschnitt für Dritte gege Lohn beschäftigt: In Industriearbeiten 17 741, in landwirt schaftlichen und Taglöhnerarbeiten 864. Die größten Bable finden wir in der Bigarrenfabrikation mit einer täglichen Be schäftigungsziffer von 2001 Personen, der Weberei mit 1888 der Schuhmacherei mit 1588, der Schreinerei mit 1204, de Kartonage, Buchbinderei u. s. w. mit 1098 Personen. Und so fort mit Grazie! Wann wird endlich eine gesetzgeberische Re form diesen Mißständen das wohlverdiente Ende bereiten?

Vermischtes.

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Ueber den Tod Petöfi'  s, des berühmten ungarische Patrioten und Dichters werden wieder verschiedene Berich verbreitet, ohne daß dadurch das Dunkel gelichtet werden dürft welches in der Sache noch immer herricht: In Hejasfalv welcher Ort zwischen Schäßburg   und Erled liegt, lebt im Sau Nr. 201 ein Rumäne, von dem es heißt, daß er am Tage Schäßburger   Schlacht einen verwundeten Honved- Stabsoffizie der sich in seinen Hof geschleppt und dort auf einem Stein haufen mit Bleistift in einem Buche zu schreiben begann, hinte rüds mit einer Art erschlagen, ausgeraubt und unter ein Brücke vor seinem Hause begraben habe. Das Bolt glau daß dieser ermordete Honved- Offizier Petöfi   gewesen war der Gewährsmann meint, man sollte unter der erwähnt Brücke Nachgrabungen veranstalten. Nach einer ander Legende soll nach dem Feldzuge der Schäßburger Apothe Binder erzählt haben, er habe als sächsische Nationalgar den verwundeten, aber noch lebenden Petöfi in das geme same Grab geschleppt."

Hierzu eine Beilage

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