Kultusminister den Herren die Ausnußung der Kinderkräfte zu beschränken versucht, aber die Beschränkung genügt nicht, um die übermäßige Ausnußung zu verhüten. Nach der Gewerbe­ordnung dürfen Kinder unter 12 Jahren in Fabriken über­haupt nicht beschäftigt werden, bei Kindern unter 14 Jahren darf die Arbeitszeit in Fabriken 6 Stunden nicht übersteigen. Ferner bestimmt die Gewerbeordnung, daß Kinder, welche zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind, einen regelmäßigen Unterricht von mindestens drei Stunden täglich genießen müssen. Bezüglich der ländlichen oder hausindustriellen Arbeit existiren derartige Bestimmungen leider nicht, obgleich die bei derartigen Arbeiten beschäftigten Kinder des geseßlichen Schutzes zum Mindesten ebenso sehr bedürftig sind. Das Gesetz ver­hindert also im vorliegenden Falle die Gutsbesizer nicht, die zarten Kinderhände für sich zu verwenden, wohl aber kann wie das aus oben genannter Verfügung hervorgeht- der Kultusminister etwas zum Schuße der Jugend thun. Die Verfügung verlangt aber nur, daß die zur Arbeit verwendeten Kinder zwei Stunden täglich die Schule besuchen, fie enthält auch nichts über eine bestimmte Altersgrenze, sondern begnügt sich damit, daß nur für solche Kinder, welche der Mittel- oder Oberstufe angehören, der Erlaubnißschein gegeben werden soll. Daß aber ein zweistündiger Unterricht nicht genügt, bedarf wohl faum noch der Erwähnung, wenn auch nur die vorgeschrittensten Schüler zum Arbeiten zugelassen werden sollen, so fällt doch andererseits der Umstand ins Gewicht, daß gerade dadurch die fleißigsten und intelligentesten armen Kinder preisgegeben und in ihrem Fortkommen gehindert werden. Uebrigens giebt es auch in den Mittel- und Oberklassen viele Kinder, welche noch viel zu schwach find, physische Arbeiten zu verrichten; die qu. Bestimmung des Herrn Ministers ist also durchaus nicht weit gehend genug. Es wäre dringend nothwendig, daß sich der deutsche Reichstag auch einmal mit der Kinderarbeit in der Landwirthschaft beschäftigte. Freilich ist vor der Hand kaum daran zu denken, daß diesbezüglich eine strengere Gesetzgebung Play greifen wird, man will ja nicht einmal auf die Kinder­hände in den Fabriken verzichten. Jeder Gutsbesitzer oder Bauer wird es uuvernünftig finden, daß ein junges, noch nicht ausgewachsenes Pferd schon ziehen soll, sollte man es nicht billiger Weise auch unvernünftig finden, wenn die unerwachsene Jugend schon in das Joch der Arbeit gespannt wird?

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Der Bundesrath hat den vom Justizausschusse gestellten Antrag, dahingehend, der Bundesrath wolle: 1. die Ueber­zeugung der verbündeten Regierungen dahin aussprechen, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig , da derselbe sich in einem dem reichsverfassungsmäßig gewähr leisteten Frieden unter Bundesgliedern widerstreitenden Ver­hältnisse zu dem Bundesstaate befindet und im Hinblick auf die von ihm geltend gemachten Ansprüche auf Gebiethstheile dieses Bundesstaates, mit den Grundprinzipien der Bündniß­verträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei; 2. be­schließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon verständigt werde, angenommen. Ferner wurde das Regu­lativ für das Reichsversicherungsamt, die Geschäftsordnung der Berufsgenossenschaften, die Vorlage betr. die Vermehrung der Silber- und Kupfermünzen, der Vertrag zwischen dem Reiche und dem Norddeutschen Lloyd in Bremen , sowie die Vorlage betr. die Ausführungsbestimmungen zum Bolltarif, der Ent wurf eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland , sowie einige Verwaltungssachen genehmigt. Da noch einige dringende Angelegenheiten der Erledigung durch den Bundesrath harren, so findet heute noch eine Plenar­fizung statt.

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Bezüglich der Wahl der Arbeitervertreter, welche das Unfallversicherungsgesetz vorsicht, hat das Reichs- Versicherungsamt nunmehr die erforderliche Verfügung ergehen lassen. Es heißt daselbst: Den Anforderungen des Gesezes fann nur entsprochen werden, wenn die für jede Be­rufsgenossenschaft und Genossenschaftssektion in Betracht kom­menden Kassen und deren Mitgliederzahl der zum Erlaß des Regulativs" berufenen Behörde bekannt sind. Das Reichs­Versicherungsamt hat daher, da das Regulativ" voraussichtlich in der Mehrzahl der Fälle von dieser Behörde zu erlassen sein wird, durch ein an die Regierungen der Bundesstaaten gerich­tetes Schreiben vom 14. Juni d. J. deren Vermittelung dahin erbeten, daß ihm die in den einzelnen Staatsgebieten vorhan denen Krankenkassen, der bezeichneten Art womöglich bis zum 15. Juli mitgetheilt werden. Durch die Bestim mungen des Unfallversicherungsgesetzes werden die Kranken­faffen, denen die Fürsorge für die ersten dreizehn Wochen obliegt und die weitere Fürsorge seitens der Berufs­genossenschaften übertragen werden kann, in eine nahe Beziehung zu den letzteren gebracht. Es besteht daher für beide Theile und nicht minder für die unteren Verwaltungsbehörden ein Interesse, genau zu wissen, zu welcher Berufsgenossenschaft Die einzelne Fabrit 2c. Kaffe, oder zu welchen Berufsgenossen­schaften die Orts- Krankenkassen in Beziehung stehen. Eine möglichst sorgfältige Aufstellung der Nachweisungen erscheint aus diesem Grunde geboten. Erst wenn die letzteren bei dem Reichs- Versicherungsamt vorliegen, können seitens des letteren Die Regulative ausgestellt, die Wahlkommission ernannt, die

Ja," lachte Fränzchen, das sieht ihm ähnlich aber, um Gottes willen, Hans," setzte sie bestürzt hinzu, was hast Du? Wie siehst Du denn aus? So bleich, so verstört um aller Heiligen willen, was ist vorge­fallen?"

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" Fränzchen," sagte Hans ruhig, glaubst Du an eine Vorsehung?" Was soll die Frage, Hans?" rief Franziska, jetzt am ganzen Körper zitternd. ,, Gewiß thue ich das- wer thut es nicht? Aber was hast Du? Es ist etwas vorge­fallen, etwas Schreckliches oh, Du ängstigst mich so, ich fürchte mich ordentlich vor Deinen Augen!"

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,, Und doch bringe ich Dir nur Gutes, Fränzchen," sagte Hans herzlich und doch habe ich Dir nur zu tünden, daß Du einer entsetzlichen Gefahr in kaum Haares­breite entgangen bist, während Dich sonst schon morgen ein Teufel in Menschengestalt Deinem Elend entgegen geführt hätte.

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,, Leopold?" schrie Franziska mehr als daß sie das Wort Sprach. Was ist mit ihm? Hans, bei Deiner Seele Selig­keit beschwöre ich Dich, gieb mir Antwort!" Mutter.

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Um Gottes willen, Graf Rauten?" rief auch die Graf Rauten," sagte Hans bitter ,, ein Betrüger war er, ein feiger Mörder und Dieb, der sich hier bei uns unter faischem Namen eingeschlichen...

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Er hatte eben noch 3eit, zuzuspringen und Fränzchen in seinen Armen aufzufangen. Es war zu viel gewesen, zu viel auf einmal, und ohnmächtig brach die verrathene Braut da, wo sie stand, zusammen.

Das half der Mutter wenigstens über den ersten Schreck hinweg, denn die Sorge um die Tochter nahm für den Moment ihre ganze Geistesthätigkeit in Anspruch.

Hans indessen, indem er die Schwester vor der Hand ihrer Kammerfrau und der Mutter überließ, überraschte die Dienerschaft gründlich durch den Befehl, die Vorbereitungen für den heutigen Abend einzustellen. Die Gesellschaft sei um einen Tag hinausgeschoben und in der Küche sollten sie ebenfalls darauf Rücksicht nehmen.

Daß der Koch da unten in vollem Grimm herumfluchte

durch die Kaffenvorstände zu vollziehenden Wahlen aus­geschrieben werden, und erst nachdem die letzteren vollzogen sein werden, ist die Wahl von zwei Beisigern zum Schieds­gericht für jede Genossenschafts- Sektion 2c. von Seiten der Ver­treter der Arbeiter möglich. Dies Alles erfordert einen nicht geringen Zeitaufwand. Sofern von den Behörden in Er­ledigung jenes Schreibens die Mitglieder der Berufsgenossen­schaften zur Auskunftsertheilung in Betreff der Krankenkassen­Verhältnisse ihrer Betriebsarbeiter 2c. veranlaßt werden sollten, liegt es in ihrem eigenen dringenden Interesse, die erforder= lichen Aufschlüsse so rasch und so genau wie möglich zu geben. Denn die von allen Seiten gewünschte möglichst schnelle Durch­führung der Unfallversicherung bedarf in erster Linie der willigen Unterſtüßung seitens jedes Einzelnen, auf dessen Mit­wirkung es im gegebenen Falle ankommt.

Die Frage der Gegenmaßregeln wider die deutsche Schutzzollpolitik wird fast in allen unseren Nachbarländern erörtert. Während augenblicklich in Desterreich- Ungarn das Programm zollpolitischer Absperrung gegen Deutschland viel fach in der schroffsten Weise empfohlen wird, ist zugleich die Preffe der Schweiz voll von ähnlichen Erörterungen. So hat die Neue Züricher Zeitung" die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz in einer Reihe von Artikeln pom schweizerischen Standpunkt aus geprüft und zieht das Ergebnis wie folgt: Es läßt sich nicht verkennen, daß ein vollständiger Verlust des deutschen Absatzgebietes die Eristenz einer Anzahl schweizerischer Industrien schwer beeinträchtigen würde, aber ebenso klar ist, daß die Schweiz für Deutschland relativ weit­aus das wichtigste und ergiebigste ausländische Absatzfeld bildet, ein Absatzfeld, das der norddeutsche Spritbrenner und Zucker fabrikant ebensowenig entbehren fann als fast die gesammte süddeutsche Industrie. Es bedürfte nur eines mäßigen Differentialzolles, um dem deutschen Sprit und Zucker in der Schweiz eine vollkommene eine vollkommene Niederlage zu bereiten, und eines etwas stärkern Differential­zolles, um den Absatz der deutschen Tertilindustrie, der deut­schen Konfektion, der deutschen Eisen, Glas- und Thonwaaren auf die Hälfte, vielleicht auf ein Dritttheil zurückzudrängen. Den größten Vortheil würden dadurch Frankreich , Desterreich und England, sowie auch einige inländische Industrien erlan­gen... In der öffentlichen Meinung gilt ein derartiges Ende mehr oder weniger als selbstverständlich, während verschiedene andere Möglichkeiten vorhanden sind, die mindestens ebensoviel Wahrscheinlichkeit für sich haben. Ist es uns nicht möglich, für den drohenden Ausfall allmälig in Deutschland durch das Mittel eines bessern Vertrages einen Ersatz zu finden, so wird die Schweiz durch den Drang der Umstände und durch das Verhalten Deutschlands gezwungen, zollpolitische Maßregeln zu ergreifen, die sie aus freien Stücken nicht ergreifeu würde. Die Noth der Zeit wird fie zwingen, sich wirthschaftlich an Frank­ reich anzulehnen. Mag der deutsch - schweizerische Handelsver­trag heute gekündigt werden oder mag man damit noch ein Jahr warten: wir befürchten nicht, daß die Zeit unseren Vor­aussetzungen Lügen straft.

Im braunschweigischen Landtag vollzieht sich soeben ein in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus seltener Vorgang, nämlich die Aufhebung der Deffentlichkeit der Ver­handlungen bei einem bestimmten Anlaß, der Thronfolgefrage. Der Fall der Geheimhaltung der parlamentarischen Verhand­lungen ist in der Geschäftsordnung des braunschweigischen Landtags vorgesehen. Er ist wohl auch in den meisten übrigen Verfassungen bezw. Geschäftsordnungen vorgesehen. So heißt es in Art. 79 der preußischen Verfassung: Die Sigungen beider Häuser des Landtags find öffentlich. Jedes Haus tritt auf den Antrag feines Präsidenten oder von zehn Mitgliedern zu einer geheimen Sigung zusammen, in welcher dann zunächst über diesen Anteag zu beschließen ist. In der Reichsverfassung und der Geschäftsordnung des Reichstags heißt es ähnlich. Wir wollen nicht leugnen- bemerkt die Magd. 3tg."- daß es Fälle geben kann, wo die Geheimhaltung parlamentarischer Verhandlungen wünschenswerth sein möchte. Immerhin be­rührt es seltsam und steht mit dem parlamentarischen Wesen in innerlichem Widerspruch, wenn die Volksvertretung hinter verschlossenen Thüren tagt. Wir möchten auch bezweifeln, ob der angestrebte Zweck erreicht wird. Vollständige Geheimhal­tung von Verhandlungen, an denen eine größere, auf absolutes Stillschweigen doch nicht zu verpflichtende Versammlung Theil nimmt, wird niemals zu erreichen sein, und die Gefahr liegt nahe, daß auf diese Weise die Vorgänge nur in ungenauer und entstellter Weise in die Deffentlichkeit kommen. That­heime" Sigung, die freilich recht ungenügend find. sächlich enthalten die Blätter bereits Berichte über diese ge­

Frankreich.

Das Syndikat der Vereinigung der republikanischen Journalisten Frankreichs hat beschlossen, vor den englischen Gerichten eine Zivilflage gegen den Oberst Smith und General Wolseley anzustrengen, weil sie eine Belohnung auf den Kopf Olivier Pain's gesezt hätten.

- Der Ministerrath berieth am Donnerstag Vormittag über den Gefeßentwurf, betreffend die Einfuhr von gesalzenem Fleisch. Der Handelsminister erklärte sich bereit, die Einfuhr

und schwur, er wolle doch lieber sein Geschäft aufgeben und Holzhacker werden, wenn Holzhacker werden, wenn ihm so eine Arbeit unter den Händen weggenommen würde, kümmerte ihn nicht, er erfuhr es auch gar nicht, und es hatte weiter feinen 3weck, als den Küchenjungen in Angst zu setzen, denn mit seinem Chef war heute nicht zu spaßen.

Ebenso mußte das Geschirr wieder weggeräumt werden, und einer der Diener fragte schüchtern, ob man auch die Blumen wieder abnehmen solle. Das aber verbot Hans auf das Entschiedendste. Die Blumen sollten bleiben, und was etwa bis morgen verwelft wäre, könne dann durch frische erfest werden.

Als er die Schwester wieder aufsuchen wollte, begegnete ihm schon die Kammerfrau, die nach ihm geschickt worden. Er fand auch die Schwester wieder auf, aber wenn auch bleich und in Thränen gebadet, doch weit ruhiger, als er er­wartet hatte, sie zu finden.

Sie streckte den Arm, wie Hilfe suchend, ihm entgegen, als er das Zimmer betrat, und Hans eilte auf sie zu, nahm ihre Hand, und sie schmeichelnd in der seinen haltend, ließ er sich neben ihrem Lager nieder. Er fürchtete, sie gerade jetzt noch stärker aufzuregen, und bat sie nur, sich recht ruhig zu halten, bis der böse Anfall vollkommen vorüber sei; aber Fränzchen sagte mit leiser Stimme: Nein, Hans, erzähle mir jetzt Alles, Alles! Hörst Du? Verheimliche mir nichts. Der ärgste Schlag ist überstanden, und nur die Un­gewißheit, der 3weifel könnte mich jetzt noch zur Ver­zweiflung treiben."

Den tann ich Dir nehmen, Herz," sagte ihr Bruder, ,, und wenn Du Dich start genug fühlst, so glaube ich selber, daß es das Beste ist, Dir Alles offen und einfach zn er­zählen. Dein eigener ruhiger Verstand wird Dir dann selber fagen, wie glücklich Du Dich fühlen mußt, einer solchen ent­feßlichen Gefahr entgangen zu sein."

Und jetzt erzählte Hans, in gedrängter Kürze wohl, aber doch vollkommen ausführlich, die verschiedenen Verdacht gründe erst und dann die Beweise, die sich gegen Rauten gehäuft, und die Thätigkeit, welche Notar Püster dabei entwickelt, um dem Verbrecher auf die Spur zu kommen.

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nach stattgehabter Untersuchung des Fleisches zuzu laffen. laffen. Die Deputirtenkammer bewilligte auf Antrag des Unterrichtsministers Goblet mit 246 gegen 215 Stimmen die Vergrößerung des Kredits um 100 000 Frcs. für die französische Geistlichkeit in Tunis und Algier .

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Die SeidenweberLyon's stehen vor einem Maffen streit zur Erzwingung des Lohntarifs von 1869. Die Ar beiter der Metallfabriken zu Fourchambault werden voraussicht lich die Arbeit einstellen, falls nicht ihre Forderung: Verfür zung des arbeitstages bewilligt wird. In den Kohlen gruben von Ferfay( Nord) haben die Arbeiter einer Grube gestreift, weil die Direktion einen Obersteiger, der die Bergleute chikanirte, nicht entlassen wollte. Die anderen Gru ben der Kompagnie schloffen sich der gerechten Sache ihrer Kameraden an, und auch in anderen Bergwerken im Kohlen bezirk des Pas- de- Calais fing es an unruhig zu werden. Dies einmüthige Vorgehen führte zu einem Siege der Grubenarbeiter; der mißliebige Beamte mußte gehen. Wer da weiß, wie er bärmlich die Lage der französischen Kohlenarbeiter ist, der wird sich über diesen Erfolg freuen. Bedeutet er doch bei diesen viel mehr, als bei irgend einer anderen Arbeiterkategorie. Dies jenigen, die ein klares Bild von dem martervollen Dasein der selben gewinnen wollen, mögen den musterhaften und meister haften Roman Emile Zola's : Germinal lesen, welcher auch in deutscher Uebersetzung bereits vor längerer Zeit er schienen ist. Das Unwesen, das in vielen Stellen ver mittelungsbureaus getrieben wird, und von dem z. B. gar mancher Berliner Stellensuchende ein Lied singen kann, freibt auch in Paris duftige Blüthen. In geradezu schamloser Weise werden die Arbeitslosen ausgebeutet und nach Antritt ihrer Stellung oft monatelang dem Agenten tributpflichtig gemacht. Es liegt uns der Preistarif einer Agentur für Restaurants und Weinhandlungen vor, der deut lich zeigt, welche Raubwirthschaft mit der Noth getrieben wird. Von dem mit einem Engagement Beglückten" wird folgende ausgebr Steuer erhoben: Bei einem Monatsgehalt von

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25 bis 30 Fr.): 5 Fr. 1,82 pCt. pr. Mon., 21,84 pCt. pr. Jahr

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Beim oberflächlichen Durchlesen dieser Tabelle fält es fo fort auf, daß mit dem Steigen des Gehaltes der Rabatt der Agenten sich vermindert. Das heißt: die ärmsten, bedrücktesten und deshalb widerstandslosesten Arbeiter werden am härtesten gedrückt, am unverschämtesten ausgenüßt. Der Oberkoch mit 120 Franken Monatsgehalt zahlt ein Zehntel seines monatlichen Einkommens, der Küchenjunge, der 25 Franken erhält, ein Fünftel. Die, welche weniger als zwei Wochen in Stellung bleiben, zahlen 25 Centimes( 20 Pf.) pro Tag. Es wäre von Interesse, wenn auch über die einschlägigen Berliner Verhält nisse zum Vergleich weitere Angaben mitgetheilt werden könnten. Die Dienstbotenfrage ist auch eine ,, brennende".

Italien .

In Italien zeigt sich der Verfall der Gesellschaft recht drastisch. Einer der angesehensten Advokaten, Namens Lopez, wurde verhaftet, weil sich herausstellte, daß er mit einem Millio nendieb, den er seiner Zeit vertheidigte, unter einer Dece steckte. Der Dieb fist noch heute im Zuchthause zu Civita Castellano, er hat es aber verstanden, den Zuchthausdirektor für sich zu gewinnen. Der Herr Direktor vermittelte die Korrespondenz zwischen dem Gefangenen und Lopez. Auch die Frau des Sträflings wußte davon. Lopez nahm das irgend­wo lagernde Geld theilweise an sich und stellte der Frau Quittungen aus, deren eine der Polizei in die Hände fiel. Die Quittung lautete auf 973 600 Lire. Nachträglich verlautet noch daß auch ein Bankdirektor und ein Abgeordneter mit in der Sache verwickelt sind. Der Bankdirektor wurde in voriger Nacht verhaftet, er wohnte in der Stadt Ancona , woselbst der Diebstahl passirte, und zwar in demselben Hause, in dem die Frau des Sträflings wohnt.

Rußland.

Rußland geht voran mit Sozialreform. Die legte Nummer der Gesetzsammlung veröffentlicht ein vom Kaiser bes stätigtes Gutachten des Reichsraths, dem zufolge auf Fabris fen und Etablissements für Minderjährige und Frauen die Nachtarbeit verboten wird. Dieses Berbot tritt für Personen weiblichen Geschlechts und Minder jährige, die noch nicht das 17. Lebensjahr erreicht haben, mit dem 10. Oktober in Kraft, wird sich zunächst nur auf Baum wollenspinnereien, Leinwebereien und Wollspinnereien erstrecken. - Die russischen Schornsteinbarone werden das Verbot ja gans gut zu umgehen wissen, die Bestechlichkeit der Beamten erleich fert ihnen dieses, aber immerhin ist dasselbe ein Beichen, daß man selbst im Knutenlande nicht umhin kann, die Initiative zu einer Fabrikgesetzgebung zu ergreifen. Das Verbot der

*) 1 Frank= 80 Pf.

Als er der verlassenen Frau erwähnte, die ihm bis hierher gefolgt, und nicht etwa um den meineidigen Gatten wieder zu gewinnen, sondern um einen Theil dessen zu retten, was er ihr gestohlen, um sie im größten Elend zurüd zu lassen, da barg Fränzchen schaudernd ihr Antlik in den Händen, und Hans sagte leise: Und das hätte auch Dir bevorgestanden, Herz, denn wohin sollte er Dich führen? Auf seine Güter? Er hat nichts als den Raub vielleicht in seinem Koffer, und jeder Schandthat fähig, würde er auch feinen Augenblick gezögert haben, Dich in irgend einer Wilds niß zurückzulassen."

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Und was ist jetzt aus ihm geworden?" fragte die Mutter scheu.

Er liegt an der Wunde, die er sich bei dem Stur geholt, darnieder, aber er wird nur geheilt werden, um im Zucht haus sein elendes Dasein zu beschließen. Und eines solchen Menschen wegen," setzte er dann bitter hinzu ,,, habt Ihr das arme Käthchen aus dem Hause gestoßen?! Hatte das Kind nicht Recht, als es Euch mit ahnungsvoller Seele vor dem Buben warnte?"

,, Oh mein Gott, oh mein Gott," seufzte die Mutter, aber wer hätte es für möglich gehalten! Doch das wenig stens ist wieder gut zu machen," setzte sie dann rasch hinzu, Käthchen soll wieder zu uns zurück. Du selber braucht Berstreuung, Fränzchen, und ihre Gesellschaft wird Dir wohl thun."

,, und glaubst Du, Mutter, daß sie in das nämliche Haus, aus dem sie verstoßen wurde, zurückkehren würde? Müßte sie nicht immer der Gedanke quälen, daß sie ja doch nur eine Fremde sei und jeden Augenblick in der nämlichen Weise entfernt werden könne? Nein, das ist zu spät, aber vielleicht findet sich doch noch ein Mittel, sie zu entschädigen oder doch wenigstens in etwas gut zu machen, was an ih gefündigt wurde. Aber lassen wir das jetzt wir haben ernstere Dinge im Kopf, aber das Schwerste ist doch übers standen, da ich jetzt Fränzchen so ruhig und gefaßt sehe Auch keine Thräne weine mehr um den Buben Schatz, er hat sie wahrlich nicht verdient, und schon die feige That allein gegen meinen armen Dürr beck verdiente daß er gebrandmarkt an den Galgen

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