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darauf aufmerksam, daß der betreffende Thaler ein Falsifikat fei.

Der Fremde versicherte dagegen, die Münze sei troßdem zweifellos echt und nach längerem hin- und her­debattiren schickte der Wirth zum benachbarten Polizeibureau und bat um Zusendung eines Beamten, der sich des Verdäch tigen vergewiffere. Jest erbot fich der Lettere plöglich, den beanstandeten Thaler durch einen anderen zu erseßen, es war aber zu spät, denn schon war ein Kriminalbeamter zur Stelle, um ihn zu verhaften. Auf der Wache gab der Sistirte an, daß er der Mechaniker Otto Ernst Knauer sei. Sein Be­nehmen war ein im höchsten Grade befangenes, auch verwickelte er sich in Widersprüche, als er angeben sollte, wie er in den Befit des verdächtigen Thalers gelangt sei. Eine bei ihm vorgenommene Körpervifitation und Haussuchung führte außer einigen echten Thalerstücken noch ein ebensolches Eremplar als das beschlagnahmte zu Tage und die königliche Münz­Direktion begutachtete, daß die beiden Thalerstücke durch Be­handlung mit Säure um einen nicht unbedeutenden Theil ihres Gewichts verringert worden seien und konstatirte bei dem einen Thaler sogar ein Manko von fünf Gramm. Nun bequemte der in Haft genommene Knauer sich zu einem offenen Ge­ständniß. Er sei ein großer Freund von chemischen Experi­menten und gehe mit der Abficht um, Glühlicht" zu fabriziren. Hierzu benöthige er Chlorsilber und um dieses herzustellen, habe er Salpetersäure eine bestimmte Zeit lang auf die Münzen ein­wirken laffen. Durch ein Versehen sei ein in dieser Weise dezi­mirter Thaler in ſein Portemonnaie gelangt und auch lediglich durch ein Versehen verausgabt worden. Bei dieser Behauptung blieb der Angeflagte auch im gestrigen Termin stehen, indefen wurde dieselbe durch die Beweisaufnahme feineswegs unterſtügt. Der Staatsanwalt gelangte zu der Ansicht, daß der Angeklagte die entwertheten Thaler als vollgiltige habe in Kours segen wollen und beantragte eine Gefängnißstrafe von vier Wochen. Der Gerichtshof theilte die Ansicht des Staatsanwalts, hielt aber eine dreiwöchige Gefängnißstrafe für eine ausreichende Sühne.

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einer wandernden Schauspielertruppe an und zog mit derselben im Lande umher. Nach Verübung mehrerer Betrügereien ver­büßte er die erste Freiheitsftrafe und lenkte dann seine Schritte nach Wien . Hier trat er als Schriftsteller" unter dem falschen Namen v. Naworsky auf, suchte sich in literarischen Kreisen Eingang zu verschaffen und schwindelte weiter. Das Wiener Gericht belegte den Hochstapler mit acht Monaten Kerker und verwies ihn sodann des Landes. Wieder wandte sich der Angeklagte seiner Heimath Berlin zu und im Anfange dieses Jahres tauchte er hier plößlich als Erfinder und Unternehmer" auf. Er stellte sich den bedeutenderen Geschäftsleuten, welche viel zu inseriren pflegen, als Inhaber des neu gegründeten Annoncen- Instituts Merkur " vor, unterbreitete ihnen ein hübsch ausgestattetes Programm und suchte sie als Kunden für sein Unternehmen zu gewinnen. Er habe eine Erfindung gemacht, welche auf dem Gebiete des Annoncenwesens Epoche machen werde; er habe eine Anschlagsäule fonstruirt, welche in eleganter und praktischer Ausstattung unerreicht dastände; dieselbe würde außer Normaluhr, Thermometer, Barometer u. s. w. Annoncen enthalten, welche auf Glas angebracht, des Abends illuminirt und von großer Wirkung sein würden. Die Säulen würden eine wahre Bierde für öffentliche Gärten und Hotels bilden, es errege eine solche, von ihm auf dem Place de Concorde in Paris aufgestellte, nicht geringes Aufsehen. Bereits hätten die Inhaber mehrerer der größeren hiesigen Etablissements, Hotel de Rome, Bentral Hotel, Kroll, die Direktion des Boologischen Gartens, Rudolf Herzog u. s. w. ihm kontraktlich die Zusage gegeben, derartige Säulen in ihren Etablissements aufstellen lassen, resp. annonziren zu wollen u. s. w. Durch diese falschen Vorspiegelungen bewogen, schloß fich auch der Prokurist der bekannten Weinhandlung Bodega als Inserent an und wurde dafür ein fester Preis von 200 M. verabredet. Nach einigen Tagen erschien der Angeklagte wie der bei dem Prokuristen und bat und erhielt einen Vorschuß von 60 M. Seit dieser Zeit wurde von ihm nichts gesehen oder gehört. Bei der Firma Westphal bestellte der Angeklagte farbige und bemalte Glasschilder zum Betrage von mehreren hundert Mark, ebenso bei Koch und Bein; er hat die zum Theil fertig gestellten Gegenstände aber nicht in Empfang genommen und die Bemühungen ihn aufzu suchen blieben ohne Erfolg, weil er ein Geschäftslokal nicht besaß. Einem Uhrmacher Hermann hat er endlich eine goldene Uhr zum Werthe von 200 m. abgeschwindelt, bevor er durch seine Verhaftung unschädlich gemacht wurde. Der Angeklagte war geständig und führte zu seiner Entschuldigung an, er habe sicher geglaubt, er würde die von ihm geplante Idee realisiren fönnen. Der Staatsanwalt hielt dafür, daß es in allen Fällen lediglich auf Betrug abgesehen gewesen, er beantragte 2% Jahre Buchthaus, drei Jahre Ehrverluft und 600 M. Geldbuße. Der Gerichtshof billigte dem reuigen Angeklagten aber noch einmal mildernde Umstände zu und erkannte auf Jahre Gefängniß und 2 Jahre Ehrverlust.

Wegen welcher Bagatellen Anzeigen erstattet und anständige, unbescholtene Leute in den Verdacht der Un­ehrlichkeit gerathen können, das beweist ein Prozeß wegen Dieb­stahls, der vor dem Schöffengericht, Abtheilung 90, anhängig war. Der Metallarbeiter Majewski war von seinem Arbeit­geber Bychlinski der Entwendung beschuldigt, indem er sich ein Sprizen- Mundstück widerrechtlich angeeignet haben sollte. Ma­jewsti, ein Mann anfangs der Dreißig, reinlich und mit pein­licher Ordnung gekleidet und bis dahin ganz unbescholten, nahm von vornherein durch sein bescheidenes und dabei offen­herziges Auftreten für sich ein. Er erklärte sich nichtschuldig und gab an, er habe ein kleines Sprißenmundstück von Messing bei der Arbeit verdorben und es deshalb anfänglich in den Kasten für altes Messing geworfen, dann aber sei ihm der Gedanke gekommen, sich davon einen Ring für seine Pfeife zu drehen, womit er auch angefangen. Er habe denselben aber nicht vollenden können, weil er das Maß der Pfeife nicht gehabt, deshalb habe er das Mundstück vorläufig in seinen offenen in der Werkstatt befindlichen Arbeitskasten legt. Dies sah ein ihm mißgünstig gefinnter Kollege, der ihn bei dem Meister verklatschte. Auf die Frage, was denn das Mundstück im Ganzen werth sei, stellte er den Werth auf höchstens 30 Pf. feft. Das Gericht schenkte seinen Angaben vollständig Glauben und sprach ihn, dem Antrag des Staats­anwalts gemäß, von Schuld und Strafe frei.

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Hirschberg ( Schlesien), 5. Juli. In der vorgestrigen Straflammerfizung wurde der Schuhmacher Schüttrich von hier wegen Majestätsbeleidigung und Beleidigung des Kronprinzen zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Derselbe hatte vom Kaiser, vom Kronprinzen und vom Fürsten Bismarck behauptet, fie feien Sozialdemokraten. Der Reichskanzler hatte auf einen Strafantrag verzichtet. Der Angeklagte wendete, wie die Germania " mittheilt, zwar ein, er sei an dem betreffenden Abende vollständig betrunken gewesen, und er habe außerdem mit jenen Worten keine Beleidigung aussprechen wollen, da nach seiner Meinung Alle, die es mit dem Volfe gut meinten, Sozialisten seien; allein, da er seine strafbare Aeußerung trot aller Warnung dreimal wiederholt, ohne jene Interpretation hinzuzufügen, so erfolgte seine Verurtheilung.

Vereine und Versammlunges

Berichtigung. In dem Bericht in Nr. 155 dieser Sei­tung über die öffentliche Versammlung der Metallarbeiter, welche am Sonntag im Wintergarten des Zentralhotels tagte, hat sich ein finnentstellender Druck oder Schreibfehler einge­stellt. Es heißt dort auf Zeile 16: daß der Meister Löwe und der Former Baar vorschlug, während es heißen muß:

daß der Meister Löwe den Former Baar auf­forderte, unter dem vereinbarten Tarif zu arbeiten.

Einen treffenden Blick in die Lohnfrage gewährte ein Prozeß wegen Unterschlagung, der gegen die Frau Arbeiter Kunst vor dem Schöffengericht, Abtheilung 90, anstand. Sie und ihr Mann arbeiteten für das Garderobengeschäft von Markus und so erhielt sie denn auch eines Tages den Auf­trag, zwei Kinderanzüge zu nähen. Im Termin erklärte Frau Kunst, fie habe bei Abnahme der zugeschnittenen Stoffe nicht daran gedacht, sich die erforderlichen Buthaten mitgeben zu laffen und sie selbst angeschafft, um durch die vielen Laufereien fich die Zeit nicht zu kürzen, während Herr Markus behauptet, die Buthaten, Kattun und dergleichen, hätten bei den Stoffen gelegen, mag dem sein wie ihm wolle, als Frau als Frau Kunst die gewählten Anzüge abliefern wollte, fand wollte, fand fie Herr Markus so schlecht gearbeitet, daß er die Annahme verweigerte. Selbstverständlich entschied im Gerichts­faal eine Sachverständigen- Kommission nicht, wer in dieser Angelegenheit Recht hätte, nur so viel ward festgestellt, daß Frau Kunst die Kleider wieder mitnehmen mußte, um fie auf­zutrennen und dann beffer herzustellen und daß ihr nicht allein der für diese Arbeit zu beanspruchende, sondern auch der von der vergangenen Woche noch restirende Lohn verweigert wurde. Am andern Tag traf ste Frau Markus und bat diese, als Für sprecherin ihrem Mann gegenüber aufzutreten, erhielt aber auch hier einen ablehnenden Bescheid. Nun blieb ihr nichts weiter übrig, als die zurückgewiesenen Anzüge zu Gelde zu machen, da ihr Kind vor Hunger wimmerte und auch sie selbst dessen Qualen fühlte. Sie versette jene also und erlangte dadurch 8 Mart in ihre Hände. Damit hatte sie aber auch gegen das Gesetz gefehlt, denn dieses würde ihr nur die würde ihr nur die Wahl gelaffen haben, trop des quälenden Hungers den Herrn Markus auf Abnahme der angefertigten Kinder- Kleider zu verklagen und die nach einigen Wochen zu fällende Entscheidung abzuwarten, oder mit dem Kind weiter zu hungern und auf's Neue die Kleider zu nähen. Sie hatte gegen den§ 246 des Reichsstrafgesetzbuchs verstoßen und mußte auf die Anklage­bank. Hier gab sie zu ihrer Entschuldigung an, sie habe noch eine Forderung an Herrn Markus gehabt in Höhe von 7,75 M. Das war aber nicht richtig, denn sie hatte nur 3,30 M. mit der zurückerhaltenen Arbeit zu fordern, das Uebrige beanspruchte ihr Mann und dieser Anspruch hatte mit der vorliegenden Sache nichts zu thun. Ihre Forderung setzte sich zusammen aus zwei Arbeiten, die sie in zwei Wochen im Betrage von je 1,60 M. für das Nähen von Kinderanzügen zu erhalten, also für den ganzen Anzug ganze-80 Bf.! Und bei solchem Lohn, wobei die Näherin noch Nadeln, Garn, Beleuchtung liefern muß, fann man sich wundern, wenn die Prostitution überhand nimmt? Der Gerichtshof mag das wohl auch gefühlt haben, denn er ſezte die gelinde Strafe von einem Tag Gefängniß fest. Aber die Arbeit ist doch auch verloren!

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richteten gewerblichen Schiedsgerichte zu sprechen. Er betonk hierbei, daß das Vertrauen der Interessenten größer ist, wenn die Vertreter dazu aus ihren Krcisen gewählt werden. Zum Schluß wendet sich Referent nochmals gegen die Benachtheili­gung durch die Einschränkung der Zahl der Geschworenen. Der Vorfizende sprach dem Vortragenden Namens der Versammlung seinen Dank aus und machte ferner auf die Petition, das Ars beiterschutzgesetz betreffend, aufmerksam. Nach Erledigung des Fragefastens wurde noch eine Tellersammlung für die streiken­Sen Maurer vorgenommen, welche 7 Mart ergab. Die nächste Versammlung findet am Montag, den 20. Juli, statt.- Listen zur Einzeichnung für die Petition zum Arbeiterschutzgesetz liegen außer in den bekannten Stellen noch aus in den Bigarren Geschäften von Pfannkuch, Chauffeestraße, und Berna stein, Bergstraße 38.

Eine Versammlung der Delegirten hiesiger Schuhe macherwerkstätten tagte am Dienstag Abend in Keller's oberen Saal, Andreasstr. 21. Die Versammlung stellte der Feldzugsplan auf, nach welchem sie eine Befferung der Lohn­verhältnisse im Schuhmachergewerbe zu erzielen hofft. Herr Baginsti führte aus, daß nur dann auf Erfolg zu rechnen sei, wenn die Schuhmacher schon jetzt darauf hinarbeiten, zum Frühjahr eine Lohnerhöhung in den Bazaren und Engross geschäften zu fordern, die kleineren Werkstätten könnten vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden, der äußerst schwierigen Verhältnisse wegen, in denen fich unsere Gewerbe, im Vergleich zu anderen, befindet. Ferner wird versucht werden müssen, die Innung, sowie die selbstständigen Schuhmachervereinigungen für uns zu gewinnen, da die Handwerksmeister wohl Ursache. haben, ihre größten Konkurrenten, die Großindustriellen, zu schwächen, was ja gefchehe, wenn dieselben höhere Löhne zahlen müffen. Redner meint, daß es versucht werden könne, mit der Innung zu verhandeln, und sollte man sich geirrt haben, dann fönnte wenigstens konstatirt werden, daß die angebliche Feind­schaft der Innung gegen das Kapital nur Phrase sei. In ähnlichem Sinne sprachen sich die Herren Herrling, Bladek und Strandt aus, während Herr Klätte für die Errichtung von: Bentralwerkstätten plaidirte und sich nur von der Ausführung. dieses Projektes Hilfe für die Schuhmacher versprach. Alsdann wurde beschlossen, für nächste Woche eine Generalversammlung. einzuberufen, in welcher endgiltig entschieden werden soll, ob für nächste Zeit in eine vorbereitete Aftion zu einer Lohnbe wegung eingetreten werden soll.

hfs. Bum Maurerstreit resp. zur allgemeinen Bau­geschäftsinhaber- Versammlung vom 7. d. M., tragen wir noch Einiges nach. Aus dem Referate des Vorsitzenden, Herrn. Brettschneider, möge hervorgehoben sein, daß der Redner an führte, er habe die 45 Pf. pro Stunde bewilligt und nun hätten auch seine" Maurer gestreift. Auf solche Art werde man, wenn man gutmüthig auch alles Geforderte bezahle, für diejenigen bestraft, welche das Geforderte nicht bezahlen, denn wenn alle Meister 4,50 M. gewährt hätten, dann wäre es zur Mehrforderung von 5 M. pro Tag niemals gekommen. Aber obschon er weder Innungsmeister noch ein wohl­habender Mann sei, müsse er doch erklären, daß er weder in der Lage, noch geneigt sei, die jeßigen Gesellenforderungen zu be­willigen. Herr Maurermeister Arans meint, die Ver­sammlung werde beweisen, daß auch die der Bauinnung nicht angehörenden Arbeitgeber der Maurer und Buzer mit den Beschlüffen des Bundes einverstanden sind. Ganz allgemein seien die Meister 2c. mit den gestellten Forderungen der Strei fenden nicht einverstanden. Auch sei es ihnen nicht darum zu thun, den Lohn herabzudrücken, wohl aber darum, die tüch­tigen und willigen Elemente unter den Gesellen vor dem ,, Terrorismus der Agitatoren zu schüßen.- Maurermeister Biebendt polemifirt besonders scharf gegen das falsche Spiel der Führer und Komiteemitglieder, die den bethörten. Gesellen nur mittheilen, was ihnen, den Heßern", gerade paßt. Dieselben seien nicht auf das wahre Wohl der Ge sellenschaft, auf den wirklichen Vortheil der Arbeiter bedacht, sondern allein darauf, diese zu tyrannisiren.(!) Kein Geselle sei von den Meistern entlassen worden, wohl aber hätten Alle ihre Meister im Stich gelassen, weil ihre( der Arbeiter) Führer sie( die Arbeiter) zu terrorifiren wußten. Unter feinen Umständen könne man sich in einen Minimallohnsaß einlassen, er sei eine unfinnige Forderung. Jeder dürfe und solle nur nach feiner Leistungsfähigkeit abgelohnt werden. Andere Redner betheuerten, die vorgeschlagene Resolution werde geeignet sein, die verführte Maffe der trogig Fordernden und Ungenügsamen ,, mürbe zu machen"(!!). Der frühere Beschluß der Bauges schäftsinhaber in Betreff der jegt nur noch zu gewährenden Lohnsäge von nicht" über 40 Pf." dürfe unter feinen Umständen desavouirt werden, wenn man sich nicht eine Blöße geben wolle. Daher sei ein Amendement zu Punkt 2 der Res solution, welches gesezt wissen wolle: Lohnsatz von nicht unter 40 Pf." unannehmbar, auch schon deshalb, weil man damit einen Minimallohnsas anerkennen würde. Dennoch wurde unter Hinweis auf die nnberechenbare wirthschaftliche Schädigung beider Theile durch längere Fortdauer des Streits das Zustandekommen einer ,, Verständigung"( natürlich einer sol chen nach dem bekannten russischen Diftum: ,,,, Der, Bien" muß. Die Red.), eine Beendigung des Streits für dringend wün schenswerth" und nöthig erklärt.- Hr. Biebendt, der mehrmals zum Worte fam, empfahl noch, unter allen Umständen fünftig bei der Lohnregulirung allgemein nur das Prinzip der indis viduellen Leistungsfähigkeit zu Grunde zu legen, gleichviel welches auch der Ausgang des jeßigen Streits sein und zu welchen Lohnsäßen er zunächst führen möge. Herr Leppihn ist nur bedingungsweise resp. unter der Vorausseßung allgemeiner Anerkennung eines Lohnsages von 4 M. für einen solchen, sonst halte er einen höheren Lohn für wohl möglich. Völlig mißbilligen müsse er aber das frühzeitige Herabdrücken des Lohnes im Spätherbst und Winter auf 37 oder gar 35 Pf. Auch war es Herr Leppihn, der seine- Stimme, die einzige, gegen die Resolution abgab.

Arbeiter- Bezirks- Verein der Oranienburger Vor­stadt und des Wedding . In der am Montag, 6. Juli, im Weddingpark, Müllerstr. 178, abgehaltenen ersten Generalver­sammlung nach Einführung des neuen Statuts erstattete zu­nächst der Kaffirer Sillier den Kassenbericht, worauf der Revi­for Höfner die Kaffenführung als von den Revisoren für richtig befunden erklärte und für den Kassirer die Decharge erbat. welche auch ertheilt wurde. Hierauf fand die Wahl des ge­sammten Vorstandes statt. Gewählt wurden die Herren: Kunkel( 1. Vors.), Hensel( 2. Vorf.), Sillier( 1. Kaffirer), Amann( 2. Kaffirer(, Bachau( 1. Schriftf.), Damerom( 2. Schrift­führer), Löwecke( Beisiger), Jakobey und Höfner( Revisoren). Sodann hielt Herr Rechtsanwalt Wreschner einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag. Er leitete denselben ein mit dem Hinweis darauf, daß heute die Zeit und ,, nöthig" vorüber sei, wo nur der gelehrte Jurist das Recht sprach. Um in Strafsachen zu urtheilen, fönne man nicht allein nach dem starren Gesetzesparagraphen gehen, sondern es kommt hierbei daranf an, den seelischen Bustand des Angeklagten in Betracht zu ziehen. Deshalb habe der Geseggeber bei der Ein­führung der Geschworenengerichte darauf Bedacht genommen, daß nicht allein der Jurist Recht zu sprechen habe, sondern auch das Laienelement. Ersterer urtheilt streng nach dem Buchstaben des Gesezes, während die Geschworenen ihr Urtheil als Laien fällen. Die Geschworenengerichte sollen ein Probirstein sein, ob das Gesetz dem Rechtsbewußtsein des Volkes ent= spricht. Referent geht noch auf die Gerichte ver= schiedener Staaten näher ein, wobei er betont, daß fie nicht alle die Geschworenengerichte eingeführt haben. Man mache zwar den Geschworenen manchmal Vorwürfe, daß fie da verurtheilt haben, wo der Jurist auf Nichtschuldig erkannt hätte. Ein Frrthum ist aber menschlich und deshalb ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Zweck der Urtheils­änderung nothwendig. Referent tommt sodann auf einen Fall in Köln zu sprechen, wo die Geschworenen den Kauf­mann Rogge, der seinen Gegner, den Hauptmann Hirsch, im Zweikampf erschoffen hatte, freigesprochen haben. Durch die Schwurgerichte habe man einen bedeutenden Vor­sprung in der Rechtsprechung erhalten und Referent wünscht, daß der von Preußen im Bundesrath eingebrachte Antrag auf Verminderung der Geschworenen von 12 auf 6 nicht zur Annahme gelangen möge, in welchem Sinne fich auch zwei Oberlandesgerichtsräthe in ihrer Eröffnungsrede einer Schwur­gerichtsperiode ausgesprochen haben. Die Garantie sei eine größere bei mehr und eine fleinere bei weniger Geschworenen. Wenn man eine Reformirung für nothwendig erachte, so müsse nach Ansicht des Referenten die Einstimmigkeit in der Ab­urtheilung eintreten, eine Verringernng der Geschworenen sei aber entschieden zu verwerfen. Beim Schöffengericht, welches aus einem Richter und zwei Schöffen besteht, ist zur Ab­urtheilung die Majorität erforderlich, beim Strafkammer­kollegium sogar. Wenn nun bei solchen leichten Sachen eine so große Majoritäl erforderlich ist, so ist folgerichtig, daß bei schweren Sachen erst recht oder 10 Geschworene zur Aburtheilung nothwendig find. Wenn diese 10 nicht im Stande find. Die übrigen 2 Kollegen zu überzeugen, so ist entschieden eine einstimmige Rechtsprechung zu verlangen. Referent geht sodann noch auf die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte des Näheren ein und kommt schließlich auf die seit dem Jahre 1880 auf Grund eines Drtsftatut in verschiedenen Städten ers

Wegen unbefugter Führung des Doktortitels stand gestern der Zahntechnifer Friedr. Wilh. Hinge vor der 91. Ab­theilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte betreibt sein Gewerbe in einem Hause an der Stralauer Brücke und hat fich nicht nur auf den Geschäftsschildern unberechtigter Weise den Titel Doktor" beigelegt, sondern auch im Adreßbuche figurirt er als Doktor. Bur Verantwortung gezogen, be­hauptete er im ersten Termine, daß der unbefugte Zusatz im Adreßbuche nicht auf seine, sondern auf Veranlassung des Ber­legers oder des Vizewirths geschehen sein müsse. Der Staats­anwalt ließ aber recherchiren und wurde dabei ein vom An­geklagten eigenhändig geschriebener Bettel, auf Grund deffen feine Aufnahme im Adreßbuche erfolgt war, zu Tage gefördert, welcher ebenfalls den infriminirten Busaz trug. Nunmehr fonnte ein Leugnen in Betreff dieses Punttes auch nichts mehr nüßen. Herr Hinge räumte ein und wurde zu einer Geldstrafe von 50 Mark ev. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. Unter der Anklage des wiederholten Betruges stand gestern der Kaufmann Richard Wilhelm Oskar Semmel vor der britten Straffammer des Landgerichts 1. Der Angeklagte hat tros seiner Jugender ist erft 22 Jahre alt bereits eine bereits eine bewegte und befleckte Vergangenheit hinter fich. Er ist nach beendeter Lehrzeit längere Zeit in der renommirten Handlung von Ravené Söhne thätig gewesen und will dann einen Gönner gefunden haben, der ihn bewog, dem Kaufmannsstande Balet u sagen und fich den Brettern zu widmen, welche die Welt bedeuten. Er wurde Schauspieler. Bald zog der Kunstmäcen ber seine Hand von ihm ab und der Angeklagte schloß fich

hfs. Die Generalversammlung der streikenden Puzzer, welche am Montag Nachmittag im Salon zum deutschen Kaiser" unter dem Vorsitze des Pußers Dietrich tagte, war von ca. 600 Theilnehmern besucht. Der Vorsitzende konnte der Versammlung die angenehme Mittheilung machen, daß die wenigen Kolonnen der Buger, welche nach Verkündigung des Generalstreit- Beschlusses in voriger Woche noch die Arbeit fortgesezt, um nicht den ganzen Wochenlohn einzubüßen, vom Montag, den 6. d. M., ab dem allgemeinen Streit sich nun nun gleichfalls anges schloffen hätten und die Zahl der Judifferenten resp. Fortarbeitenden nur noch eine äußerst geringfügige sei. - Jm Uebrigen beschäftigte fich die Versammlung mit einer abfällig urtheilenden Besprechung der neuesten Leistungen der Baugewerks- Zeitung", welche sich sowohl mit dem Maurer und Puterstreit, als auch mit dem angeblichen, dank den schamlosen Lehren ihrer Verführer", ebenso erors bitanten wie perfiden und wortbrüchigen, unaufhörlichen Afford Lohnmehrforderungen der Buger im Besonderen befaffen. Die betreffenden Artikel wurden als der Baugewerks- Beitung volle tommen würdig" und als größtentheils erlogen bezeichnet. Hum Beweise der Unwahrheit der in der Baugewerks- Beitung über­die angeblichen permanenten Affordlohnmehrforderungen der Buger enthaltenen Angaben, wies man auf den bereits seit Februar 1884 den Meistern vorgelegten und von allen zulegt akzeptirten, aber leider nicht eingehaltenen Tarif der Pug­preise" hin, welchen die Puger, wie fast alljährlich, so auch für das Baujahr 1885 ausgearbeitet haben und durch deffen Bes folgung und Einhaltung jeder Meister und Baugeschäftss Inhaber von vornherein gegen jede Eventualität unaufhör licher unverschämter" Mehrforderungen der Bußer sich sichern: fönne.

In der Werkstätten- Delegirtenversammlung der Tischler, welche am Dienstag Abend im Louisenstädtischen