mittagsvorstellungen derselben ausfallen und letztere erst nach­mittags 1 Uhr, wo dieselben ihre Mittagsspeisen bereiten, ihien Anfang nehmen. Zwei Mitglieder der Karavane, die sich bis­her Krankheitshalber nicht bei den Vorstellungen betheiligen fonnten, find genesen und werden dazu beitragen, die Kriegs­und Ringkämpfe noch interessanter, wie bisher zu gestalten. Im Uebrigen verweisen wir auf den Inseratentheil,

der über die heutigen Arrangements die näheren Details bringt.

Die Freie Vereinigung junger Kaufleute" arrangirt für Montag, den 13. Juli, im Etablissement Sterneder zu Weißensee ein vielversprechendes Sommerfest zum Besten der Nationalen faufmännischen Krantens und Sterbekasse". Zu dem Feste find Billets zum Preise von 25 Pfg. im Bureau, Gr. Frankfurterstr. 61, und in den mit Plakaten versehenen Geschäften zu haben. Mit der Neuen Berliner Pferdebahn- Gesellschaft" ist das Abkommen getroffen, daß gegen Vorzeigung der gestempelten Entreebillets Retour Fahrscheine zum ermäßigten Preise von 30 Pfg. verabfolgt werden. Herren und Damen find als Gäste willkommen. Der gemeinnüßige Zweck und das vorzügliche Arrangement laffen eine rege Betheiligung erwarten.

Nach Mittheilung des statistischen Amtes der Stadt Berlin   find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 28. Juni bis intl. 4. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 243 Cheschließungen, 872 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 870 Sterbefälle.

Polizei- Bericht. Am 10. d. M. Vormittags fiel der 6 Jahre alte Sohn des Steindruckers Hegemann, Annenstr. 44 wohnhaft, beim Spielen in der Nähe des Engelbeckens in den Louisenstädtischen Kanal, wurde jedoch durch den Pionier Kutsch vom Garde Pionier- Battaillon noch lebend herausgezogen und seinem hinzugerufenen Vater übergeben. An demselben Tage Mittags fiel der in der Kesselstr. 9 wohnhafte Gärtner Wendisch in der Tieckstraße in Folge eines Hißschlages zur Erde und erlitt dabei eine bedeutende Verlegung am Kopf, so daß er nach Anlegung eines Nothverbandes mittelst Droschke nach seiner Wohnung gebracht werden mußte. Einige Stun den später verunglückte auf dem neuen Backhof der Zimmer­Lehrling Stein beim Aufziehen von Bohlen dadurch, daß ihm eine derselben aus einer Höhe von etwa 8 Metern auf den linken Fuß fiel und ihn derartig verlegte, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte.

Gerichts- Zeitung.

Ueber das Zustandekommen der an den Fürsten   Biss mard   aus Anlaß der Ablehnung des dritten Direktors im Aus wärtigen Amt gerichteten Adressen liefert die Verhandlung eines Preßprozesses gegen den Redakteur der Eberswalder Zeitung", Adolph Lemme, welche vor einigen Tagen vor der Straffammer des Amtsgerichts zu Eberswalde   stattfand, beachtenswerthes Material. Infriminirt sind vier Artikel in den Nummern 2 und 5 des genannten Blattes, in welchen die Behauptung aufgestellt wurde, daß die Bismarck Adreffe Ende Dezember v. J. in der Hufnagelfabrik des Kommerzienraths Schreiber während der Arbeitszeit Mann zu Mann fol portirt und von Allen mit der Ueberzeugung unter­schrieben worden sei, daß fie im Falle der Weigerung fich bald nach einer anderen Arbeitsstelle würden umsehen müssen. - Ferner wurde Herr Schreiber für einen Ueberfall gegen den jezigen Angeklagten seitens eines seiner Angestellten verant wortlich gemacht und an eine berichtigende Entgegnung des Schreiber folgende Bemerkung gefnüpft: Als in Neustettin  den Juden die Fenster eingeworfen wurden, wollte Herr Stöder auch nicht der Anstifter gewesen sein. Durch diese Artikel fühlt fich Herr Schreiber beleidigt, auf deffen Strafantrag hin die obige Anklage gegen Lemme erhoben worden ist. Bemerkens merth ist das Resultat der Beweisaufnahme. Als erster Zeuge wurde der Kommerzienrath Schreiber unter Ausseßung der Beeidigung, vernommen. Er erklärte: Es ist nicht wahr. daß die Bismarckadresse während der Arbeitszeit in meiner Fabrik herumgetragen worden ist. Ich war Mitglied des betreffenden Komitee's und habe in dieser Eigenschaft in meiner Fabrik einen Anschlag anheften laffen, welcher besagte, daß zur Bequemlichkeit der Arbeiter die Adresse bei dem Vorarbeiter Fischer ausgelegt sei, wie jeder, der dies wünsche, fie unterschreiben könne. Ich weiß, daß die Leute in der Mittagszeit fich zur Unterschrift förmlich gedrängt haben. Es ist nicht wahr, daß ich den Arbeitern mit Entlassung ge­droht habe, wenn sie politisch anderer Meinung wären und an ders wählten, als ich. Allerdings habe ich vor drei Jahren bei der legten Landtagswahl zum Stadtrath Schubert geäußert, daß ich Jeden, der nicht fonservativ wähle, entlassen würde. Das war aber nur Scherz. Richtig ist nur, daß ich vor der Reichstagswahl ein Plakat etwa folgenden Inhalts habe anheften lassen: Es liegen jezt viele Geseze zum Schuße und Nußen der Arbeiter vor; ich gebe des­halb den Arbeitern den guten Rath und wünsche es sehr, daß sie sämmtlich für den Regierungskandidaten ihre Etimme abgeben. Bezüglich der Billigung des Attentats auf den Redakteur Lemme äußert sich der Beuge: Jch habe mich über die That des bei mir beschäftigten Buchhalters Schänker nur insofern anerkennend ausgesprochen, als ich dem jungen Mann Charakter nachgerühmt; aber ausdrücklich gebilligt habe ich seinen Angriff nicht. Schon früher habe ich einmal Echon früher habe ich einmal gefagt: Wenn ich das beabsichtigt hätte, so wären in meiner Fabrit wohl beffere Fäuste zu meiner Verfügung, die es Herrn Lemme noch gründlicher besorgt hätten." Schmiedemeister Finke aus Klosterfelde  , Arbeiter Richard Burdt aus Geogers mühle, Kupferschmied Stein und Schulz ebendaher und Drechsler Richard Bautenberg dgl. bekunden übereinstimmend, daß der Vor­arbeiter Fischer mit der Adresse von Mann zu Mann gegangen und überall sagte, es fäme nur darauf an, daß recht viele Namen auf dem Blatte ständen. Gelesen habe die Adresse wohl Niemand, und nur Wenige hätten die Unterschrift verweigert, denn man glaubte allgemein, daß man im Weigerungsfalle seiner Stelle nicht mehr sicher sei. Bei der legten Wahl sei es ja ebenso gewesen. Da habe der Ober­meister fie bei der Rückkehr von der Wahl empfangen und ausgehorcht, wie Jeder gewählt habe. Da haben Alle geant­wortet Bethmann- Hollweg  ", weil sie die Wahrheit nicht sagen durften. Von einem Anschlag, wonach die Arbeiter beim Vors arbeiter Fischer die Adresse unterschreiben sollten, hat feiner der Beugen etwas bemerkt. Die weitere Beweisaufnahme Die weitere Beweisaufnahme dreht sich um das Benehmen des Schreiber anläßlich des Uebers falls. Maurermeister Julius Holz befundet eine Aeußerung des Schreiber dahin, daß er dem Attentäter den Ueberfall gegen Lemme hoch anrechnen werde. Kommerzienrath Schreiber stellt anfänglich in Abrede, diese Aeußerung gethan zu haben, und beantragt der Angeklagte, diesen Theil der Aussage zu Protokoll zu nehmen, da er noch zahlreiche Beugen dafür stellen tonne. Nun mehr gab Schreiber zu, daß er die qu. Aeußerung vergeffen haben könne. Vor seiner Beeidigung erklärt der Zeuge Schreiber noch: Zur Ergänzung meiner Aussage möchte ich noch hinzu fügen, daß mir die Vorgänge bei der Sammlung von Unter­schriften zur Bismarck- Adresse nicht aus eigener Anschauung, sondern hauptsächlich aus den Mittheilungen des Vorarbeiters Fischer   bekannt sind, dem ich in dieser Beziehung Glauben schenken durfte. Staatsanwalt Gerichtsaffeffor Schulte er achtet den Beweis der Wahrheit nicht für erbracht, eventuell sei aber die gebrauchte Form beleidigend. Er beantrage für alle 4 Artikel 300 Mt. ev. 30 Tage Gefängniß. Rechtsanwalt Dr. Flatau aus Berlin   weist in seinem längeren Blaidoyer auf eine Bemerkung des Herrn Vorsißenden des Gerichtshofs hin, wonach ein gewiffer autoritativer Einfluß des Arbeitgebers auf seine Arbeiter in der Natur der Sache liege, und hebt

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wesenden Meister bestätigt. Sollte der Gerichtshof aber eine Bestrafung für geboten erachten, so halte er, der Vertheidige eine Gefängnißftrafe von einem Tag für eine ausreichende traurige Sühne. Der Gerichtshof schloß fich den Ausführungen des Staatsanwalts an, erachtete aber die That der Angeklagten in Maurer etwas milderem Lichte und verurtheilte Beide zu einer Ge

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Graz, 6. Juli. Phantafie einer Braut. Eine in allen ihren Details so drollige und vielfach die größte Heiterkeit freitend hervorrufende Schwurgerichtsverhandlung, wie die in Nad Tischler folgendem geschilderte, fommt an der sonst so ernsten Stätt inweiſ der Themis gewiß nicht oft vor allein, wie hätte man de Bflicht ernst bleiben sollen, man höre! Aloisia Ledinegg, eine neun zehnjährige, hübsche, feurige Brünette, lernt einen jungen, de dienenden Klaffe angehörenden Mann kennen, in den sie fid sterblich verliebt. Josef Tazer- so des Auserkorenen Nam

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hervor, daß vorliegend außer diesem stillschweigenden Einflusse fich auch ein ganz direkter recht vernehmbarer eingeschlichen habe. Er erachte hiernach den Beweis der Wahrheit in beiden Buntten für erbracht und lönne auch in der Form nichts Be leidigendes finden. Sein Antrag richte sich daher auf die Freis sprechung seines Klienten. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Gefängnißstrafe von je vierzehn Tagen. fammtstrafe von 200 Mart ev. 20 Tagen Gefängniß und sorach dem Beleidigten die Publikationsbefugniß in beiden in Eberswalde   erscheinenden Tagesblättern zu. In dem Fall mit der Entrüftungs Adresse nimmt der Gerichtshof den Beweis der Wahrheit als nicht geführt an und findet in beiden Artikeln außerdem Beleidigungen in der Form, dagegen dagegen erachtet er in dem Fall mit dem Buchhalter Schänker die behauptete Thatsache für erwiesen und den Artikel in der Form nicht beleidigend. Anders sei es im vierten Artikel, dessen Schlußfaß eine Beleidigung für Schreiber enthalte. Zweifellos sei durch denselben Kommerzienrath Schreiber mit dem Hof­prediger Stöcker auf eine Stufe gestellt. Der Angeklagte habe in jenem Sage sagen wollen, daß, wie der Hofprediger Stöcker der intellektuelle Urheber der Judenheze in Neu- Stettin   gewesen sei, wenn auch eine strafrechtliche Verantwortung ausgeschloffen bleibe, so trage der Kommerzienrath Schreiber durch ein ähn­liches nicht zu billigendes Hezen gegen die Eberswalder Zeitung" und deren Redakteur die Schuld daran, daß ein un­reifer Kopf zur Peitsche gegriffen habe. Der Verurtheilte beabsichtigt, die Revision gegen das Erkenntniß einzulegen.

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Unter der Anklage, gefälschte Nahrungsmittel wiffent­lich verkauft zu haben, stand gestern der Kolonialwaarenhändler B. M. Kühn vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts. Im Monate März war ihm, nach einer von der Sanitäts­Polizei bei ihm stattgehabten Revision, ein Schreiben vom Polizei- Präsidium zugegangen, in welchem ihm mitgetheilt wurde, daß der von ihm geführte Himbeer- Fruchtzucker" diese Bezeichnung nicht verdiene, denn dies Fabritat enthalte weder Rohr noch Rübenzucker, sondern lediglich Kartoffelstärkezucker mit etwas Himbeersaft und es wurde dem Adresaten aufge­geben, den Verkauf dieser Zusammenseßung unter obigem Namen einzustellen. Da der Angeklagte dies Verbot nicht respektirte, so zog er fich obige Anklage zu. Im Termine behauptete der Angeklagte, Buder sei Buder, er möge nun aus Rohr, Rüben oder Kartoffelstärke gewonnen werden, der Gerichtshof war aber anderer Meinung und nahm ihn in eine Geldstrafe von 10 Mark, event. von Tag Gefängniß.

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P. In dem monftrösen Hühner- Diebstahls Prozeß gegen den Gärtner Liepner und den Schuhmacher Fließ fällte gestern die Strafkammer des Landgerichts II   das Urtheil. Liepner wurde mit Rücksicht auf seine anrüchigen Antezedentien zu 12 Jahren Buchthaus, Ehrverlust und Polizeiaufsicht ver­urtheilt. Gegen den bisher unbescholtenen Fließ( nicht Fliers, wie andere hiesige Beitungen berichteten) lautete das Urtheil auf 1 Jahr Gefängniß.

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Ein Streit, der an einem Tage Ende März in der Werkstatt der Deutschen Edison- Gesellschaft unter zwei Arbeitern ausgebrochen war, fonnte für beide leicht sehr verhängnißvoll ausgebrochen war, fonnte für beide leicht sehr verhängnißvoll werden. Die Schloffer Robert Löwenhagen und Schröter waren in Wortwechsel gerathen und kamen in solchem ziemlich hart aneinander. Versuche der in ihrer Nähe befindlichen Kollegen, denselben beizulegen, hatten keinen Erfolg und so ließ man fie vor der Hand gewähren, in dem Bewußtsein, jeden Augen blick eintreten zu können, falls der Wortstreit in Thätlichkeit ausarten sollte. Der Eifer der Bankenden ward immer hißiger, in der Wuth trat Löwenhagen dem Schröter einen Schritt näher und nun schob legterer jenen mit der Hand bei Seite und äußerte dabei: Glaubst Du etwa, ich sei auch ein solcher Lump oder so ein erbärmlicher Kerl?" Kaum war dies Wort seinen Lippen entflohen, da erhob Löwenhagen den Arm und blizschnell ließ er ihn auf Schröter niederfallen, der sich röchelnd zurücklehnte. Nun erst erst bemerkten die Mit arbeiter, daß Löwenhagen einen Stahl in der Hand hatte, den er nun von Blut reinigte. Nun erst sprang man dazwischen und erkannte das Eisen in Löwenhagens Hand als eine Feile, die er dem Schröter durch den Hals gestoßen. Der Erstere wurde festgenommen und der Zweite in ärztliche Behandlung gegeben, in der er sechs Wochen lang verblieb. Nur wie durch ein Wunder ist er am Leben erhalten worden und wird auch voraussichtlich durch die Verlegung keinen bleibenden Nachtheil davon tragen. Gegen Löwenhagen ward das strafrechtliche Verfahren eingeleitet, in welchem er gleichwie in der gestrigen Verhandlung vor der vierten Straflammer des Landgerichts I  durchaus geständig war, auch schien er seine übereilte That zu bereuen. Dies berüdfichtigte Staatsanwalt Simon von Baftrow in seinen Plaidoyer, dagegen sei auch wieder in Betracht zu ziehen, daß die Verwundung derart war, daß der Angeklagte um ein Haar wegen Körperverlegung mit tödtlichem Ausgang vor das Schwurgericht zu verweisen gewesen, er auch schon wegen Körperverlegung mehrfach vorbestraft sei, weshalb der Staatsanwalt ein Jahr Gefängniß beantragte. Der Gerichts­hof erkannte auf diese Strafe.

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ist zwar fein biblischer Josef, allein, vom Flecke weg heirathen, scheint ihm zu gewagt; dazu, meint er, sei wi zum Kriegführen Geld nöthig. Geld? fragt das Mädchen ve wundert, das sei die legte Sorge! 6000 Gulden Buvillarge sammt 700 Gulden fälligen Zinsen erlägen in der Spartaf für fie und am 15. Januar fönne ihr Liebster das Gel beheben. Deffen Liebesgluth steigt sichtlich, erreicht aber de Höhepunkt, als die Angebetete kurz darauf mit der Meldun tommt, ihr Bruder, ein reicher Fleischer, habe fich anläßli eines häuslichen Zerwürfnisses in seiner Fleischbant erhen jedoch nicht ohne fie zuvor im Testamente mit 2000 fl. zu denken. Auch werde nun das väterliche Gut ihr zufalle ein Wohnhaus mit 20 Zimmern, Weinbergen, Meierhöfen, viel Hunderten Joch Aeckern 2c. Die Nachricht verbreitete fich m Bligesschnelle in ganz Arnfels  , dem Schauplage dieser Begeben heit, und Jung und Alt sprach von nichts Anderem als de unbändigen Glücke" des Josef Tager; daß die Hochzeit glei nach dem 15. Januar, an welchem Tage das Geld Marburg   zu beheben war, stattfinden sollte, ist selbstverstän lich. Mit sonderbarem Gefühle sah die schöne Bra diesem verhängnißvollen Medio entgegen; ehe dieser T heranrückte, überraschte sie aber den Bräutigam unter Augen mit einer sehr intimen Mittheilung. Unter solchen U ständen war an ein Abwarten des 15. Januar nicht zu denke die Braut beschwor den jungen Mann, die Verehelichung a Energischste zu betreiben. Dies hatte auch gar teine Schwier feiten. Die Schwiegermutter in spe verfaufte ihre legte und machte Alles zu Gelde, eine junge Dame lieh 100 her, der Kaufmann bestellte Brautkleider, Eheringe, Schm u. dal., wofür er einstweilen das Geld vo: streďte, und Wirth machte es sich zur Ehre, eine solenne Hochzeitstafel Kredit herzustellen. Aber nur nobel, nur großartig!" rief! glückliche Braut ihm ein um das andere mal zu. Ichhandelt. ordentlich heirathen; mein Bruder hat daheim vier Tage Ho zeit gehalten, der ganze Ort soll geladen werden." Als der zukünftige Ehemann gegen solchen Lurus leise denken erlaubte, wurde sie ernstlich böse und mein Ich zahl's mit meinem Gelde und mit meinem Gelde fa ich thun, was ich will." Während nun die Vorbereitung zum Schmause getroffen wurden, schlug die Braut vor, ein kleinen Abstecher zu machen, um in dem nicht allzuweit fernten Dorfe Pulsgau das väterliche Gut zu befichtige Tager war einverstanden und nachdem die Ledinegg das nöt Geld zur Reise ausgeliehen hatte, fuhr das Bärchen nach Bu gau, wo sie ihm ein in der That stattliches Haus zeigte fam vielen Feldern, ja sogar die Stelle in der Fleischbant, an fich der Bruder entleibt hatte. Sie rief auch einige Perfon des Ortes als Zeugen der Wahrheit an, worauf diese in wenischer Sprache wenischer Sprache der deutschen war dort fein Men mächtig Antwort gaben, welche, wie die Braut wenigft. Ganz verdolmetschte, sehr günstig waren. Nach der Rückkehr wu in Arnfels   die Hochzeit gefeiert und noch heute er man im ganzen Orte, wie toll und voll" es dabei herg Aloisia Ledinegg, nunmehr verehelichte Tazer, hatte alfo Biel   ihrer Wünsche erreicht, doch der junge Gatte nicht seiner Wünsche; da kam der 15. Jänner heran. Wie fa 50 als die junge Frau vlöglich erkrankt! Man rief den Arzt, zwar feine Untersuchung anstellte, aber ein bedenkliches Ge J. Ganz machte und Ruhe empfahl. Damit war aber dem seinen Reichthümern begierigen Gatten nicht geholfen und rief einen Notar, damit er eine von der Patientin gefert Vollmacht niedersezte, mittelst welcher Josef Tazer nach burg   reisen wollte. Bugleich aber fühlte fich die junge Frau elend, daß sie den Notar zugleich bestimmte, ihr Testament fonzipiren. In demselben vererbt sie die Hälfte des Vermögens fünftigen Kinde, in deffen Todesfalle aber sollte der Gatte statt zweiten Hälfte das gesammte Vermögen erben. Da man Be brauchte, schickte fie um den Wirth, dem fie noch 235 fl die Hochzeitstafel schuldete, und um den Kaufmann, der Ausstattung auf Kredit beigestellt hatte. Nun reiste Tager, die Vollmacht in der Tasche, nach Marburg  . Man b sich seine Ueberraschung, als er dort erfuhr, daß das ga Erbe seiner Frau 39 fl. betragen habe, doch schon behoben Nicht minder überrascht war inzwischen daheim die Schwie mutter, denn die junge Frau war nicht zu finden, fie wie sich herausstellte, herausstellte, durchgebrannt! So Tazer um seinen Junggesellenstand, die aber um ihre legte habe betrogen. Von einem mögen feine Spur, das große Befißthum in Bul Eigenthum wildfremder Leute; die Geschichte vom Bruder fich erhenkt, total erlogen; die geheime bedeutungsvolle theilung eine schlaue, durch Toilettefunft plausibel gema Erfindung; nichts Wahrheit, als der Ehestand und die gewachsene Schuldenlast! Als die geprellten Geschäftsleute Arnfels   die Anzeige erstatteten, fand man die entflohene teurerin in Graz als Kellnerin in einem Gasthause. war vollkommen geständig und wurde wegen Betruges vo Geschworenen gestellt. Während der Verhandlung, der Lan gerichtsrath Wellspacher p: äfidirte, gab fie fich sehr Warum hat man mir auch Alles geglaubt" ruft fie wurfsvoll aus man hätte sich erst erkundigen sollen " La find also eigentlich die Betrogenen die Schuldig erwiderte der Präsident.

Eine Episode aus dem Tischlerstreit wurde gestern vor der vierten Straftammer des Landgerichts I   verhandelt. Die gegen die Tischlergesellen Franz Otto und Heinrich Gustav Wugte erhobene Anklage lautete dahin, daß fie beide gegen § 240 des Reichsstrafgesetzbuches und§ 153 der Gewerbe ordnung verstoßen hätten. Der Erstere bedroht: Bedrohung mit einem Verbrechen" mit Strafe, der Andere:" Die mit einem Verbrechen" mit Strafe, der Andere:" Die Verleitung zur Theilnahme einem an Streit durch Gewalt, Bedrohung oder Ehrverlegung", und zwar wurde ihnen zur Last gelegt, daß sie bei dem Tischlermeister Gust die Arbeit nieder gelegt, ohne ihren kontraktlichen Verpflichtungen, Vollendung von Affordarbeiten, nachgekommen wären und den Gesellen Holbert bedroht hätten, weil er fort arbeitete. Der Thatbestand ist furz folgender: Am 20. April d. J. befragten Otto und Wurke ihren Meister, ob er in eine Lohnerhöhung von zehn Prozent, wie sie jest allgemein gefordert werde, ein­willigen wolle, widrigenfalls fie die Arbeit niederlegten. Gust schlug die Forderung ab, weil die Geschäfte so darnieder lägen, daß er so viel nicht bewilligen könne. Otto und Wuzke verließen darauf die Werkstatt. Ersterer fehrte aber andern Tags in dieselbe zurück, da er gehört hatte, Holbert habe seine unvollendet gelaffene Arbeit fertig gestellt. Er traf diesen und machte ihm in ruhiger Weise Vorstellungen, daß er durch sein Verhalten das allgemeine Interesse schädige und schloß, weil dieselben fruchtlos blieben, mit dem Bemerken, Holbert werde ja sehen, wie fich dasselbe strafen werde. Dieser traute fich nun nicht mehr in der Werkstatt weiter zu arbeiten, nahm aber die von Wuzle zurückgelassene Arbeit in seine Wohnung. Letterer vernahm dies auch und begab sich dorthin und sagte ihm, wie er so handeln könne. Er selbst habe Frau und sechs Kinder und ordne fich der Allgemeinheit unter und er, Holbert, der doch schon bei Jahren sei, thue nichts um eine bessere Lage und günftigere Verhältnisse zu schaffen, daß werde sich rächen. bolbert wies ihm und den mit ihm gekommenen, aber ruhig zuhörenden Gesellen die Thür, weil sie gelärmt haben sollen. Auch behauptete er, sowohl Otto wie Wuzke hätten ihm ge­droht, fle werden ihm die Knochen im Leibe entzwei schlagen. Erwiesen wurde dies nicht, denn es stand Aussage der Aus­fage unbestrafter, unbescholtener Männer gegenüber. Staats­anwalt Simon v. Zastrow hielt die beiden im Sinne der An­flage für schuldig. plaidirte jedoch für mildernde Umstände und

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Weise fie ihren Mann in dem stockslowenischen Da konstatirt wird, in wel

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ders freuen, daß ihr dieser Koup so gelang. Der betro Gatte entschlägt fich der Rechtswohlthat und erzählt tra Idaß er zu lange an sein Glück geglaubt habe; was die Ho gefoftet habe, sei die Angeklagte schuldig; mir" pathetisch

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hätte in ganz Arnfels   kein Mensch fünf Gul geliehen!"( Große Heiterfeit.) Weiter giebt er an, daß e her von seiner Frau getrennt lebe, nur einmal habe er fe troffen, doch habe sie selbst da noch allen Ernstes beha Vermögen zu befizen; der Herr Adjunkt in Marburg   nicht auskennen. Auch habe sie ihm aufdisputiren wollen fie bereit eines Söhnleins entbunden sei, daß den Taun Josef erhielt. Die Angeklagte giebt unter Lachen zu, daß sowie Alles erlogen gewesen sei. Die Verhandlung endete Verurtheilung zu dreizehn Monaten Kerlerhaft. Die dem Schuldspruche der jest 20 Jahre alten Angeklagten theilte schien gar nicht zu begreifen, warum fie verurtheilt F

den sei.

diger, Rechtsanw.Ladewig, plaidirte prinzipaliter für Freisprechung, denn von der Bedrohung mit einem Verbrechen könne hier absolut feine Rede sein. Außerdem müsse aber auch der Ver stoß gegen die Gewerbeordnung als ein sehr gelinder ange sehen werden, denn tros desselben sei Otto, der schon früher dort zur größten Bufriedenheit gearbeitet, wieder in der Werk statt des Herrn Gust thätig. Letteres wurde durch den an­

beantragte gegen Jeden 3 Wochen Gefängniß. Der Verthei- Soziales und Arbeiterbewegu

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Kalt bei Köln  . Der Streit bei der Fi Breuer, Schuhmacher.u. Comp. dauert noch 37 Mann find zur Zeit noch zu unterstüßen. Diefelbe Schloffer, Dreher, Schreiner, Hobler, Stoßer

erflären bereit, auch auswärts Arbeit anzunehmen, und wolle ma gebote an Peter Inger, Mühlheimerstraße 27 B in Rall langen lassen.

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