schlossen ist, hat man eine durchschnittliche Verlängerung der Krankheitsdauer bemerkt. Die freien Kassen wurden von den Arbeitern als ihr eigenstes Werk betrachtet, deffen Interesse sie Sie hielten es für ihre selbst zu hüten verpflichtet seien. Pflicht, der Kaffe nicht mehr als nöthig zur Last zu fallen und den als frank angemeldeten Genossen zu kontroliren. Bei den Kaffen dagegen, zu denen sie durch den Zwang geführt wurden, ist das Gefühl der Selbstverantwortlichkeit und Selbst fontrole nicht vorhanden, sondern vielmehr das Bestreben, von den gezahlten Beiträgen soviel Vortheil wie möglich herauszuschlagen. Bei den freien Kaffen wird die Kontrolirung der frant gemeldeten Genossen als Pflicht betrachtet, bei den Zwangsfassen als verwerfliche Angeberei, der man sich nicht schuldig machen mag. Ferner wird von dem Bestreben berichtet, die Krankenversicherung von dem flachen Lande auf die Städte abzuwälzen; fränkliche und alte Leute werden als Bedienstete bei Verwandten und Bekannten in der Stadt ange= meldet, um das Krankengeld aus den städtischen Zwangsfranfenfassen zut beziehen, was diese Kassen zum De fizit treibt.- Wie in großen, ganze Kreise umfassen den Krankenkassen auf dem Lande eine gute Kontrole ermöglicht werden soll, ist eine noch nicht gelöste Frage. In Arbeiterkreisen hat man vorausgesehen, daß sich der Durchführung dieses Gesetzes große Schwierigkeiten entgegen stellen würden. Doch diese Stimmen sind nicht bebachtet wor den. Man hat in diesem Gesetz ein voluminöses Aftenstück geschaffen, welches stellenweise recht unklare Bestimmungen enthält, so daß es den Arbeitern sowohl wie den Behörden auße: ordentlich schwer fällt, sich mit den Bestimmungen desselben zu recht zu finden. Drei Paragraphen hätten vollständig für das Gesezt genügt, wenn man den Vorschlägen aus Arbeiterkreisen gefolgt wäre. Wenn das Gesetz bestimmt hätte: 1. Vom 1. Dezember 1884 ab muß jede Hilfsperson einer Krankenkasse angehören; 2. die Kasse muß so und so viel leisten; 3. die Kaffen unterliegen der Kontrole der Behörden, soweit es fich um die Sicherheit der Gelder handelt, so hätten sich die Versicherungspflichtigen und die Behörden nicht mit dem vielen Ballast zu befassen brauchen. Unter den genannten drei Be stimmungen hätte sich Alles rubriziren laffen, was zur Erhal tung und zum Gedeihen der Kassen nothwendig ist. Der innere Ausbau und die Verwaltung wären Sache der Mitglieder gewesen. Daß die Zahl der Kranken sich mehrt, fühlen auch die freien Kassen. Die Beschäftigungslosigkeit schafft nicht nur Simulanten, sondern auch Kranfe; wer sich längere Zeit hindurch das Nöthigste abdarben muß, der wird ernstlich frank. Von Seiten der aufgeklärten Arbeiter ist auf diesen Punkt genugsam hingewiesen, es wurde immer betont, daß vor Allem den Krankheits ursachen gesteuert werden und daß Gesetze geschaffen werden müffen, welche Arbeitslosigkeit und übermäßige Ausnußung einschränken. So lange dies nicht geschieht, werden die Schwierigkeiten für die Kranfenfassen nicht aufhören. Was soll nun geschehen? Will man etwa den Aerzten der Drts- und Gemeindefrankenkaffen größere Strenge anempfehlen? Mag sein, daß hier und da ein Arzt nicht gehörig seine Pflicht thut, aber durch Anwendung extremer Mittel wird man den wirklichen Simulanten schwerlich treffen, man wird Uebergriffe heraufbeschwören und unschuldige, arme Kranke werden darunter leiden müssen.
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Mit Bezug auf die Notiz in Nr. 156 unseres Blattes betr. die Beschlußfaffung in Sachen der bekannten Kieler Verhaftungen wird uns mitgetheilt, daß der Beschluß des Reichstags, die prinzipielle Frage, ob Artikel 31 der Reichsverfassung während der Vertagung giltig ist", allerdings entschieden hat und zwar im bejahenden Sinne.
Der jog. Chemnizer Hochverrathsprozeß, der aber gar fein Hochverrathsprozeß ist und sich nur auf dem Boden der§§ 128 und 129( geheime Vereine und geheime Obere) bewegt, ist in ein neues Stadium getreten. Die Anträge auf Eröffnung eines umfangreichen Beweisverfahrens zur Entlastung der Angeklagten find vom Landgerich: Chemnitz ab= gelehnt, die Voruntersuchung für geschlossen erklärt und das Hauptverfahren eröffnet eröffnet worden. Die Verhandlung dürfte nun ziemlich bald nach Schluß der Gerichtsferien also wohl Ende September oder Anfang Oktober stattfinden. Dieselbe wird mehrere Tage in Anspruch nehmen, da die Angeklagten eine Anzahl von be fannteren Führern anderer Parteien als Zeugen vernehmen lassen werden, um den Beweis zu liefern, daß von den Verschiedenheiten des Biels abgesehen die politische Thätigfeit der Sozialdemokraten keine andere ist als die der übrigen Parteien nur mit dem Unterschied, daß sie, in Folge des Sozialistengesetes, vielfach vom öffentlichen Wirken ausge schloffen sind. Auf den Ausgang des Prozesses, der für unser ganzes politisches Leben von Wichtigteit ist, kann man füglich gespannt sein.
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Bekanntmachung betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe. In Gemäßheit des§ 11 des Gesezes über die Ausdebnung der Unfall und Krankenversicherung vom 28. Mai d. J., in Verbindung mit§ 11 des Unfallversicherungsgeseges vom 28. Juni d. J. hat jeder Unter nehmer eines unter den§ 1 des erstgenannten Gesetzes fallen
Buche Mormon vorgeschrieben sei: jeder Mann solle ein Weib, und jede Frau nur einen Mann haben; da nur das Wort ,, nut" bei den Frauen allein angewendet ist, so bleibt dem Manne natürlich die Vielweiberei gestattet, und sie erklären, daß die Prinzipien dieser Einrichtung durchaus sittlich und heilig seien. Sie behaupteten sogar, daß Christus drei Frauen gehabt habe, nämlich Maria, Martha und die andere Maria, die er liebte, und daß er alle auf der Hochzeit zu Kana geheirathet habe.
Wenn ein verheiratheter Mann sich eine zweite Gehilfin zu nehmen wünscht, so muß er, nachdem er mit dem Mädchen und dessen Eltern einig geworden, auch noch die Erlaubniß des Oberherrn oder Präsidenten einholen. Die neue Frau wird ihm alsdann feierlich ,, angesiegelt( sealed)" und steht fortan in jeder Beziehung in gleichem Range mit der ersten Frau. Solche Ehen halten die Mormonen für durchaus fugendhafte und ehrenvolle, und alle nachfolgenden Gattinnen behaupten in der Gesellschaft dieselbe Stellung, als wenn fie die einzigen und zuerst erwählten wären. Ueberhaupt erklären die Mormonen derartige Ehebündnisse für fester und bindender, als die aller anderen Religionen und Sekten, um so mehr, als nach ihrem Dafürhalten das fünftige Leben, sowohl bei dem Manne, wie bei der Fran, in unmittelbarer Beziehung zu den ehelichen Verhältnissen in dieser Welt steht. Die Kirche lehrt, daß ein Weib ohne einen Gatten eben so wenig zu den himmlischen Freuden gelangen kann, als ein Mann, der nicht im Besitz von wenigstens einer Gattin ist, und der Grad der Seligkeit der Letzteren hängt mit von der Zahl der Frauen ab, die ihm auf Erden angehört haben.
Jeder Gedanke an Sinnlichkeit, als Grund zu falschen Bündnissen, wird streng verworfen, indem das Hauptaugenmerk Aller ist, so schnell wie möglich eine heilige Generation zu gründen, welche das Königreich des Herrn auf Erden bauen soll.
Da das Oberhaupt oder der Präsident der Kirche allein die Macht besitzt, solche Ehen zu gestatten oder auch wieder aufzulösen, so läßt es sich erklären, welchen großen Einfluß diese Macht dem geben muß, der sie in Händen hält, und welche Umsicht und Weisheit von Demjenigen erwartet wird,
den Betriebes, mit Ausnahme des gesammten Betriebes der Poſt und Telegraphenverwaltungen, sowie der Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen, endlich der vom Reich oder von einem Bundesstaate für Reichs-, beziehungsweise Staatsrechnung verwalteten Eisenbahn, Baggerei, Binnenschifffahrts-, Flößerei, Prahm- und Fährbetriebe binnen einer vom Reichs- Versicherungsamt zu bestimmenden Frist den versicherungspflichtigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes desselben und der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versiche rungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. In Ausführung dieser gesetzlichen Vorschrift hat das Reichs Versicherungsamt eine Anmeldungsfrist bis zum 20. d. Mts. einschließlich festgesezt. Dem gemäß werden die Unternehmer der unter den§ 1 des Gesetzes vom 28. Mai diesen Jahres fallenden, in die berufsgenossenschaftliche Organisation aufzunehmenden, im Stadtkreise Berlin vorhandenen Betriebe aufgefordert, binnen obiger Frist die Anmeldung bei der mit den Obliegenheiten der unteren Verwaltungsbehörde im Sinne des Gefeßes betrauten Abtheilung II des Polizeipräsidiums, und zwar durch Vermittelung desjenigen Polizeireviers, in welchem der Betrieb, beziehungsweise die Betriebsleitung stattfindet, zu bewirken. Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die Anmeldungsfrist nicht unbenugt verstreichen zu lassen, wenn er sicher sein will, den aus der Nichtanmeldung eines versicherungspflichtigen Betriebes fich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Auch werden die betheiligten Betriebsunternehmer noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis zum 20. d. M. bewirken, fie hierzu durch Geldstrafen im Betrage bis zu 100 Mark angehalten werden können. Im Uebrigen wird auf die Anleitung, betreffend die Anmeldung der ver ficherungspflichtigen Betriebe" hingewiesen.
Die auf Antrag der deutschen Reichsregierung soeben in Basel abgehaltene Berathung deutscher und schweize= rischer Abgeordneter über die beim Herannahen des Cholera unter ärztlicher Ueberwachung auf dem badischen Bahnhof in Basel zu treffenden Maßregeln ist ohne Erfolg auseinandergegangen, weil, wie die Köln . 3tg." erfährt, die deutschen Abgeordneten darauf beharrten, daß der beizuziehende Arzt deutscherseits zu bezeichnen sei, während die schweizerischen Abgeordneten an ihrer Weisung festhalten, daß fraft des bezüglichen Staatsvertrages mit dem Großherzogthum Baden die gesammte Bahnpolizei auf dem Bahnhof Basel und somit auch die dortige gesundheitspolizeiliche Ueberwachung Sache der schweizerischen, also der Baseler Staatsbehörde sei. In einem von den Abgeordneten unterzeichneten Schlußprotokoll der Kon ferenz wird den beiderseitigen Regierungen dieses Ergebniß zur Kenntniß gebracht. Muthmaßlich wird in einer zweiten Berathung die gewünschte Uebereinstimmung erzielt werden.
Ueber Verheerungen der Feldmarken durch Wild wird von den Landwirthen fortgeseßt und mit Recht Klage geführt. Seitens der Staatsforstverwaltung wurde in den meisten Fällen bestritten, daß diese Schädigungen speziell von dem Wilde aus den Staatsforsten verursacht würden und darauf hingewiesen, daß von den Befizern von Privatforsten ein noch viel intensiveres Schonsystem des Wildes geübt werde. Diese Angelegenheit hat wiederholt Veranlassung zu eingehenden Debatten in den beiden Häusern des Landtages gegeben und ist ebenso in den größeren landwirthschaftlichen Vereinsversammlungen eingehend diskutirt worden. Die Jagdverwalwaltung hat sich nun in Verbindung mit der Forstverwaltung entschloffen, um diesen Klagen nach Möglichkeit abzuhelfen und namentlich in denjenigen Gegenden, wo es sich um an die Staatsforsten angrenzende, sich in sehr ärmlichen Verhältnissen befindende Gemeinden handelt, eine Abgrenzung der Forsten durch zu errichtende Wildzäune eintreten zu lassen. Dere artige Anlagen von Wildzäunen sind neuerdings in den ver schiedensten Provinzen des Staates in nicht unerheblicher Ausdehnung errichtet worden, so u. A. in der Oberförsterei Reiersdorf des Regierungsbezirks Potsdam, in der Oberförsterei Drießen des Regierungsbezirks Frankfurt a. D., in den Oberförstereien Scheliz, Prostau, Murow, Budkowiß und Dombrowka des Regierungsbezirks Oppeln , im Harz und in den Sollings- Oberförstereien der Provinz Hannover , in den Oberförstereien Kempfeld , Morbach und Tronecken des Regierungsbezirks Trier u. f. w. Die weitere Errichtung derartiger Wildzäune ist auch ferner in Aussicht genommen.
Kommunales.
welche
im
Zur nächsten Stadtverordnetenwahl, November d. Js. stattfindet, ist es erforderlich, daß sich jeder Wähler davon überzeugt, ob sein Name in die Wählerliste eingetragen ist, wer nicht eingetragen ist, geht des Wahlrechtes verlustig.
Die Liste der stimmfähigen Bürger ist nach Vorschrift der SS 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 berichtigt §§ 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 berichtigt und wird nunmehr in der Zeit
der als vertrauter Rathgeber der Familien, als kirchliches und politisches Oberhaupt der Gemeinde gegenübersteht.
Jede unverheirathete Frau hat ferner ein Recht, im Falle sie vernachlässigt oder vergessen wird, zu ihrem Seelenheil einen Gatten zu fordern. Der Präsident muß dann auf die eine oder die andere Art für sie zu sorgen, und besitzt sogar die Macht, jeden beliebigen Mann, den er für passend erachtet, zu der Heirath zu zwingen, so wie jeder Mann verpflichtet ist, die Seele eines Mädchens, welches ihm angeboten wird, durch Heirath zu retten.
Mancherlei sind noch die Eigenthümlichkeiten des Mormonenthums, doch versuche ich hier nur solche Punkte be= monenthums, doch versuche ich hier nur solche Punkte besonders hervorzuheben, welche in nachfolgender Erzählung berührt worden sind, ohne daß ihnen zugleich eine Erklärung beigefügt worden wäre.
Was die weltliche Stellung der Mormonen betrifft, so ließe sich erwarten, daß in einem Hausstande, in welchem sich bis zu dreißig Frauen befinden, fortwährend Hader und 3ank herrschen müßte; doch, ganz im Gegentheil, waltet in den meisten Häusern Friede, Eintracht und schwesterliche 3uneigung unter den Gefährtinnen. Manchem jungen Mädchen mag es indessen einige Ueberwindung fosten, vielleicht die zweiunddreißigste Frau eines Mannes zu werden, so wie es in mancher jungen Frau, welche so lange die einzige Lebensgefährtin ihres Gatten war, traurige Gefühle erweden muß, wenn sie von Zeit zu Zeit von einer neuen Verlobung und Hochzeit ihres Gemahls in Kenntniß gesegt wird.
Die Geschichte des Mormonenthums seit seinem Entstehen bis zur jetzigen Zeit ist mit wenigen Worten erzählt.
In dem Jahre 1831 bis 1832 wurde im Staate Missouri , nicht weit von der Stadt Independence, von den Mormonen unter der Leitung des Joseph Smith die Stelle zum neuen Jerusalem auserwählt und die Stadt 3ion gegründet. Hier nun, an den äußersten Grenzen der 3ivilisation, glaubten sie ungestört wohnen und die in ihrer Nachbarschaft lebenden, damals noch sehr dünn geihrer Nachbarschaft lebenden, damals noch sehr dünn gefäeten Ansiedler leicht zu ihrem Glauben bekehren zu können.
vom 15. bis einschließlich den 30. Juli d. J. tägl von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags Wahlbureau des Magistrats, Breitestr. 20a, 2 öffentlich ausliegen.
Männern, selben waren Das geistlic wurde nach ausgeführt. das der in
Während dieser Zeit kann jedes Mitglied der Stadtge gebildet ist. meinde gegen die Richtigkeit der Lifte Einwendungen erheben Hände, das Dieselben müssen in der gedachten Zeit schriftlic in die Höhe. angebracht werden; später eingehende Einsprüche könne nicht berücksichtigt werden.
Schwarzem eine weiße werfer, und
Die Gasproduktion der städtischen Gasanstalten das Gebet fich im Etatsjahr 1884/85 auf mehr als 74 Millionen Kub Baß mit de meter belaufen, d. h. um 1 Millionen mehr, als sie vera desselben beg schlagt war. Daher fiel auch der Ueberschuß bedeutend günstig Hauptstücke aus, als er im Etat berechnet war. Er hat 196 000 Maten Bettel betragen.
Lokales.
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Das Gebäude für die Berliner neue Morgue ließ fich wä nunmehr so weit fertiggestellt, daß es voraussichtlich mit den mit Bier ve Beginn des nächsten Jahres seiner Bestimmung wird übe tg." zufol geben werden können. Gegenwärtig find für die Swede Gottheit u Morgue die Souterrainräume der Anatomie in der Thiera eine Person bekanntlich neischule eingerichtet. Während es hier jedoch an allen für solches Institut erforderlichen Einrichtungen fehlt, wird schriften üb neue Gebäude an Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit der die Kindert ſtattung selbst die schon etwas veraltete Bariser Morgue übe Dor, ebenso Amt gelang Aufbewahrung der Leichen, in einem Flügelbau rechts die treffen. Daffelbe enthält in einem Mittelbau die Räume Lehren der spruch mit boratorien und Obduktionssäle des Forensischen Instituts viel Klarhei einem anderen Flügel links das Bureau, ein Telegraphen faßte die B mer, die Wohnungen der Angestellten und eine fleine Gr fich übereini fapelle. Vor den ganzen Mittelbau legen sich Arkaden, wahr ist, a denen man in den für das Publikum bestimmten Raum Während Dieser Raum erstreckt sich forridorartig an der gesamm hielt fich Vorderfront des Gebäudes. Glaswände zwischen eise auf einen Säulen scheiden ihn von den zur Refognoszirung ausgestel der Apofte Leichen, die in fteben von Glaswänden rings umschloff führte, ein Wichtigkeit sind die Vorrichtungen zur Kühlung der Leid hatte und d Bellen zu je zweien auf eisernen Platten ließen. Von gro Als aber i zellen. Mit Hilfe einer Dampfmaschine wird gewöhnliche neuen Evan mosphärische Luft zunächst soweit komprimirt, daß fie eine der Versam peratur von weit über 100 Grad Celsius annimmt. Durch test, als de sprigen falten Waffers wird dieselbe alsdann bis zur gewöhnli Prophetenqu abgekühlt. In dieser Temperatur wird sie nach den Bellen( wenn", w Temperatur und darauf durch Expansion bis auf Elias im leitet, wo sie, durch vielgewundene Röhren strömend, ihre Gott noch an die Außenluft abgiebt. Die Bellen selbst find durch dop erhöhen." Wände isolirt. waltiger St Taufe und einandersetzu erregten Ch Polizeilieute vor dem int Einrichtung fanges des und das d
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Auf dem alten Viehhofe lagern gegenwärtig kolo Getreidevorräthe. Fast jeder der massiven, nicht zu and Zweden benußten Räume des Etablissements ist mit au Schüttetem Korn angefüllt; selbst die Stallungen, welche Pferdeausstellung dienten, find zu Speichern in Verwend genommen. Neben den vor einiger Zeit erwähnten Ind zweigen, die auf dem Terrain fich etablirt haben, wird eine englische Bäckerei für Hundekuchen entstehen, zu der erforderlichen baulichen Anlagen und das Maschinen nahezu vollendet sind. Ferner werden Einrichtungen getro zu dem Betrieb einer größeren Molkerei, die hier, wie hört, eine Milch- Trinfanstalt eröffnen wird. In den Kel des Gebäudes, in welchem die Post- und Telegraphenver tung mehrere Gelaffe zur Unterbringung von Utensilien, Apparaten gemiethet, hat sich ein ebenso eigenartiges wie in effantes Geschäft plazirt. Auf Mistbeeten werden hier in fangreichem Maße die als Speiseschwämme beliebten S pignons gezogen. An der Brunnenstraße erhebt sich ein der Gebäude für eine Eisengießerei, die gegenwärtig Tiefbrunnen herstellen läßt, und weiter nach dem Innern Viehhofes zu ist man mit der Montirung der Eisengerüfte Errichtung sogenannter Kamerunhäuſer", deren Wände zementirten Platten gebildet werden, beschäftigt. Die bedeckte Reitbahn ist zu einem Aufbewahrungsort für be tende Quantitäten Spiritusfäffer geworden.
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Ein Mormonengottesdienst in Berlin . Durch Sa anschlag hatten die Heiligen der leßten Tage" alle Fre der Wahrheit auf Freitag Abend in die Nieft'sche Restaur in der Kommandantenstraße eingeladen. Dem Aufruf etwa hundertundfünfzig Personen gefolgt, die den kleinen beinahe vollständig füllten. Auf einer kleinen Estrade befan fich zwei Mormonenapostel, als dritter der überwachende Po lieutenant, der sich eifrig Notizen machte. Die ersten B vor der Estrade waren durch Gläubige eingenommen und meine böse etwa die Hälfte der Anwesenden aus der Mormonensad gewandten Personen bestehen. Die Versammlung wurde einen geistlichen Gesang eröffnet, den etwa 12 Damen in gleitung einer einzigen männlichen Stimme eines schnarre Baffes ausführten. Ob die Damen bereits mormoni
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3wei Jahre verbrachten sie dort in Frieden, als Bevölkerung der Provinz Jacson sich zusammenrottete fie vertrieb. Sie suchten darauf ihre Zuflucht in der vinz Claſt, doch nur, um abermals von dort nach Calde herrscht. im Staate Missouri , verdrängt zu werden.
Ihre Zahl nahm indessen mit jedem Tage so daß sie sich bald stark genug glaubten, ferneren brückungen Widerstand entgegenseßen zu dürfen.
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fie abermals verjagt wurden, wobei es schon zu ernstli unabhängig Rämpfen fam, zogen fie nach dem Staate li machen, ob wo sie auf dem Ufer des Mississippi vorläufig fanden. Sie gründeten daselbst die Stadt Nauvoo erbauten einen prachtvollen Tempel. Bei der Eigenthüm die von W bean wie i feit ihrer Religion war es indessen vorherzusehen, daß
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und im Jahre 1841 bis 1842 gab die Vielweiberei, welche damals die ersten Gerüchte in Umlauf waren, Grund zu Anfeindungen.
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Immer neue Verbrechen, vom Diebstahl bis zum ( ob mit Recht oder Unrecht, ist nicht festgestellt) wurden Mormonen zur Last gelegt, bis endlich die Feindselig wieder ausbrachen und damit endigten, daß der Pro Joseph Smith und sein Bruder Hyrum erschossen Nauvoo niedergebrannt wurde.
Brigham Young wurde darauf zum Präsidenten gew und unter seiner Führung zogen die Mormonen an oberen Missouri , zwanzig Meilen oberhalb der Mündung Platte, wo sie sich dann abermals ansiedelten, zugleich ihre besten Jäger ausschickten, um das Land nach Richtungen hin durchforschen zu lassen.
Im Jahre 1847 begaben sich hundertunddreiundvi ihrer Männer vom Missouri aus auf den Weg nach Westen. Ihnen folgte die ganze Gemeinde in fleinen theilungen nach, und so erreichten sie denn endlich nach langen und mühevollen Wanderung den großen Salzfe fie ihr Reich zu gründen beschlossen.
Das Land wurde eingesegnet, der Plan zu einer entworfen, und bald entstanden unter ihren Händen, fie durch Hungersnoth und Krankheit vielfach zu hatten, blühende Ansiedelungen. Dieselben hoben
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Bruch mit dürfte die noch einma treten.
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