gewandt haben, müffen wir fonstatiren, daß in den Zentral­punkten der Stadt in der Quantität des Verkehrs eine Abnahme nicht zu vermerken ist. Die Pferdebahnen und Omnibusse sind wie immer gefüllt, die Trottoirs werden, wie die Nat. Btg." schreibt, Tag und Nacht nicht leer. Die Droschken erster und zweiter Güte find in Bewegung. Im Zoologischen Garten, im Ausstellungspark drängen sich an den leitenden Konzertabenden Tausende. Die japanische Ausstellung ist von Besuchern fort­während dicht befeßt. Der Lastwagenverkehr ist in Folge des Maurerstreits schon seit Wochen stark reduzirt, eine Art Ersatz bieten die Bierwagen, welche bei dem durch die Hige riefig anwachsenden Konsum kaum ihren Aufgaben genügen können. Freilich im Thiergarten ist es jest ziemlich stille und die Mehr­zahl der Gefährte, die ihn durchziehen, find von Fremden be­segt, die erstaunen, wie die Berliner , die im Befige eines so schönen, frischen Barfes find, denselben verlassen, um unter Unbequemlichkeiten aller Art Bläße aufzusuchen, die oft mit dem Thiergarten die Konkurrenz nicht bestehen können. Diese Fremden wiffen nicht, daß es eines der schönsten Momente im Leben des Berliners ist, wenn er fich auf die Heimkehr nach Berlin freut und gar wenn er nach einiger Abwesenheit dahin zurüdeilen darf. Die intensive Freude diefes Augenblicks ist burch eine kleine Verbannung nicht zu theuer erkauft. Leer und still ist es auch in den Quartieren nächst des Thiergartens, die Fensterläden sind meistens geschlossen und die Portiers haben gute Tage. Aber durch die anderen Straßen fluthet das Leben der Millionenstadt wie immer, in das jeder Tag neue Ströme von Fremden leitet. Ob die Gerichtsferien das Angesicht von Berlin wesentlich verändern werden, warten wir ab.

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Die Rafirschule. Wir lesen im Bester Lloyd": So Mancher wird schon darüber nachgedacht haben, wie man das Rafiren lernt. In den Rafirstuben führen nur Meister und Gehilfen das Meffer, während der Lehrjunge blos Seifen. Schaum schlägt, das Waschbecken bringt, um Bier über die Gaffe geschickt wird oder Perrückenhaare einfädelt. Das Bart­scheeren ist eben eine heifle Sache, denn die Meffer find scharf und eine Menschenkehle ist bald abgeschnitten. Der Junge muß das Rafiren aber doch irgendwo erlernen, und zwar an lebenden, mit Bartstoppeln versehenen Geschöpfen, während er bas Frifiren auch an Puppentöpfen üben fann. Wo also und wem gegenüber wird dem Lehrling das erste Mal das Messer in die Hand gegeben, damit er Fertigkeit erlange in der Kunst der Bartabnahme? Dies geschieht in der Lehrlingsschule und unter einigermaßen heiteren Umständen. In der richtigen Er­wägung, daß nur sehr verwegene Individuen sich dem Meffer eines Lhrlings ausseßen, werden von der Schulvorstehung hun­derte von Freifarten zur Bartabnahme an das Maffenquartier, Afrl für Obdachlose und dergleichen Institute verabfolgt. Die Besucher derselben erscheinen unerschrocken in dem Schullokale, 1m fich von den Lehrlingen rafiren zu lassen, denn sie denken: lieber ein wenig geschunden werden, als wie Waldteufel her­umgehen. Es ist ein blutiges Geschäft, das die Lehrjungen da verrichten. Nachdem jeder seinen Kunden tüchtig eingeseift hat, lehrt ihn der Meister das Messer führen. Dies hat seine bedeutenden Schwierigkeiten schon aus dem Grunde, weil die Knirpse meist nicht an ihr Objekt hinanreichen. Da fizt ein ungeschlachter Mensch mit verwilderten Haaren und einem acht tägigen Barte. Der kleine David sett dem Goliath das Meffer an und beginnt auf Kommando des Meisters zu schaben, daß dem großen Kerl die Augen wässerig werden ob des unge­heuren Schmerzes, den ihm der Kleine bereitet. Ein Schnitt in die Gefichtshaut ist rasch verübt, das Blut rieselt über die Seife, wie über frisch gefallenen Schnee.- Blüt' schon, sagt der Kleine erschreckt und hält inne. Nur weiter balbiren, ruft der Verwundete, willst mi' zizerlweis' schind'n, flaner Willenbacher?- Der Rafirlehrer nimmt nun das Messer zur Hand und läßt dasselbe geschickt über die gefährliche Stelle gleiten, wobei der eingeseifte Goliath ein behagliches Ah! hören läßt, ohne sich dieser Wohlthat indeß lange zu erfreuen, benn bald muß der Schüler weiter sägen, und da er nun einmal Blut geleckt hat, so erwachen alle grausamen Instinkte in ihm, welche ihn antreiben, ein furchtbares Blutbad in dem Anflit des Mannes aus dem Maffenquartier oder dem Asyl für Ob­dachlose anzurichten. Nachdem derselbe durch Alaun und Feuerwamm vor der Verblutung gerettet worden ist, werden ihm zur Entschädigung für die ausgestandenen Schmerzen die Haare geschnitten, selbstverständlich wieder durch den Schüler, welcher bei dieser Gelegenheit versucht, ebenso mit der Scheere zu klappern, wie er es bei den Gehilfen gesehen. Auf diese Weise lernt der Junge endlich die richtige Handhabung des Meffers lennen und feine Gefährlichkeit mindert sich wesentlich, so daß es nach etlichen Dußend solcher Freitunden in der Regel tein Blutvergießen mehr giebt. Dann sind beide Theile mit einander zufrieden: der Mann aus dem Maffenquartier und der Barbier- Lehrling. Am allerzufriedensten aber war vor einiger Zeit ein etwas ungepflegt aussehender Herr, welcher in den Laden des Vorstehers jener Schule trat und dort alle er­denklichen Verschönerungen an seiner Person vornehmen ließ: Rafiren, Haarschneiden, Kopfwaschen, Bartpußen 2c. Bum Schluffe zog er mit einem zufriedenen Kopfniden eine Rafir schul- Freilarte hervor und gab sie als Zahlung. Er that auch die wohlwollende Bemerkung, daß er hier weit beffer behandelt worden sei, als lezthin oben im Schullokale; er habe sich ja

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Die Unfitte des Heruntergleitens von den Treppen­geländern, welches viele Kinder leider mit wahrer Passion betreiben, hat am Dienstag zu einem schweren Unfall geführt. Am Vormittag dieses Tages wurde die dreizehn Jahre alte Rosa Pramer auf dem Hausflur Lindenstr. 79, besinnungslos liegend vorgefunden. Dem Anscheine nach war dieselbe beim Heruntergleiten von dem Treppengeländer gestürzt. Sie wurde mittels Riantenwagens nach dem Elisabeth- Krankenhause ge= bracht, woselbst eine Gehirnerschütterung und ein Bruch des Schlüsselbeins festgestellt wurde.

Gerichts- Zeitung.

a. Reichsgerichtsentscheidung. Hatte sich ein Vater damit einverstanden erklärt, daß sein Sohn sich einem Berufe oder einer sonstigen Thätigkeit widmete, in welcher er während der ersten Jahre fich selbst nicht ernähren fann und vom Vater standesgemäß unterhalten werden muß, so darf der Vater nach eiuem Urtheil des Reichsgerichts, V. Živilsenats, vom 30. Mai 1885 nicht einseitig und willkürlich seinen Willen ärdern und gegen den Willen des Sohnes einen Wechsel in deffem Beruf verlangen, welcher den Sohn in den Stand sezen würde, seinen Unterhalt sofort selbst zu verdienen.

Der seltene Fall einer Wiederaufnahme des ges schlossenen Verfahrens zu Ungunsten der Angeklagten in einer Privatklagefache gelangte vor dem hiefigen Schögengericht zur Verhandlung. Im Juni 1880 batte fich auf die von dem Schankwirth Hartkopf erhobene Privatklage die Frau Maler Bertha Schubert wegen einer dem Kläger zugefügten sym­bolischen Beleidigung vor demselben Gericht zu verantworten und wurde auf das Beugniß ihres früheren Dienstmädchens, Marie Meißner, welche bekundete, daß die Angeklagte nicht die ihr imputirte Körperbewegung gemacht, was fie unbe dingt gesehen haben müßte, freigesprochen. Später gab die Meißner selbst an, daß fie bei dem qu. Vorfall garnicht zu­gegen gewesen sei. Infolge dessen wurde gegen diese eine An­flage wegen wissentlichen Meineids und gegen Frau Schubert wegen Anstiftung dazu erhoben. In den vor dem hiesigen Schwurgericht stattgehabten Verfahren wurde die Meißner auf Grund ihres Geständnisses zu einer einjährigen Buchthausstrafe verurtheilt, die Schubert indeß freigesprochen, weil ihr der Beweis geglückt war, daß die Meißner fich ihr mit der Be hauptung als Beugin aufgedrängt habe, den fraglichen Vorfall mit angesehen zu haben. Auf Grund des somit festgestellten meineidigen Beugnisses zu Gunsten des Angeklagten brachte der Privatkläger die Wiederaufnahme des Verfahrens in Antrag, welchem nach Lage der Sache stattgegeben werden mußte. In der neuen Verhandlung bestätigte zwar ein 14 jähriges Mädchen die Behauptung der Angeklagten; der Gerichtshof glaubte auf das Zeugniß dieses damals 10 Jahr alt gewesenen Kindes aber ein Gewicht nicht legen zu dürfen und verurtheilte nun­mehr die Angeklagte zu 5 M. und legte ihr sämmtliche Kosten des bisherigen und jeßigen Verfahrens ob.

Wien , 13. Juli. Die verheirathete Kindesmörderin. Die 24 jährige Elisabeth Höll, die von ihrem Gatten, dem Haus­diener des Offiziers Töchter- Instituts in Hernals , seit anderthalb Fahren geschieden lebt, brachte am 25. April ein Kind zur Welt, welches sie zu tödten versuchte, indem sie es aus einer Höhe von 15 Fuß in den Kanal fallen ließ. Nur durch einen Zufall wurde die That noch rechtzeitig entdeckt, so daß das Kind vom Erstickungstode bewahrt werden konnte; es hatte wohl Ver­legungen erlitten, die indeß wieder heilten. Die Thäterin fand fich durch Schamgefühl bewogen, zu erklären, daß dieses Kind ein eheliches sei, da fie mit ihrem Gatten auch nach der Scheidung Zusammenfünfte gehabt habe. Sie wußte nicht, daß fie durch diese Erklärung sich selbst in verhängnißvoller Weise schädigen könne. Das Gefeß bestraft den Mord einer Mutter an ihrem neugeborenen ehelichen Kinde in ungleich schwererer Weise, als wenn das Kind unehelichen Ursprungs ist; es segt darauf, mag das Verbrechen durch Handanlegung oder durch absichtliche Unterlassung des nöthigen Beistandes geschehen fein, lebenslangen schweren Kerker. Die Staatsanwaltschaft war indeffen gegen die Beschuldigte milder, als es ihrer un verständigen Angabe entsprach. Sie kam auf Grund der Aften zu dem Schluffe, daß Elisabeth Höll auf Grund außerehelicher Beziehungen Mutter geworden sei, und klagte sie in diesem Sinne nach einem günstigeren Straffaße an. Der Jury wurde auf Wunsch des Vertheidigers Dr. Winternis nebst der Haupt­frage auf direkte Tödtung eine Eventualfrage auf absichtliche Unterlassung des nöthigen Beistandes gestellt. Es scheint nun, daß die Geschworenen von der Annahme ausgingen, das Kind fönnte allerdings ehelich sein; fie verneinten die Hauptfrage einstimmig und bejahten die Eventualfrage mit elf Stimmen gegen eine, jedoch mit Ausschluß des Beisages ,, unehelich". Der Vertheidiger beantragte, daß dieses Verdikt zu annulliren sei; die Jury habe dem Kinde die Wohlthat der Ehelichkeit nicht absprechen wollen, sie sei jedoch hierdurch über die Anklage hinausgegangen. Der Gerichtshof fand aber, daß durch die bloße Ausscheidung des Wortes unehelich" noch nicht die Ehelichkeit ausgesprochen sei und verurtheilte die Angellagte zu der geringsten gesetzlichen Strafe, zu drei Jahren schweren Kerkers.

gleich gedacht, der Vorsteher felber werde die Sache trefflicher Soziales und Arbeiterbewegung.

machen, und er gedenke jest immer hierher zu kommen mit den Freifarten. Der Vorsteher hat seitdem gegen diesen prächtigen Kunden in seinem Privatlokal Verschanzungen an gelegt. Für Berlin wird diese launige Schildernng wohl auch zutreffen.

r. Eine Kindergeschichte. Wie vorsichtig Eltern und Erzieher in ihren Aeußerungen sein müssen in Gegenwart ihrer Pflegebefohlenen, dafür liefert folgender Vorfall einen ebenso beachtenswerthen, wie psychologisch interessanten Beleg. Ein hiesiger Regierungsbeamter hat ein etwa vierjähriges Töchterchen, ein äußerst gewecktes und aufmerksames, aber stilles Kind, deffen anfänglich ganz hellblondes Haar allmählich dunkler ge­worden ist und gegenwärtig jenes intensive Braunroth zeigt, über das leider so vielfach gespottet wird. Der Papa des Kindes hat schwarzes, die Mama hellblondes Haar, was nicht nur die Erscheinungen beim Rirde, sondern auch den Umstand erklärt, daß die Haarfarbe des Kindes in der Familie vielfach, vielleicht auch in Gegenwart der Kleinen erörtert worden ist. Man kann sich das Erstaunen des Vaters denken, als dieser vor einigen Tagen beim Nachhausekommen das Töchterchen am Echreibtische überraschte, wo sie die Fingerchen in das Tinten­faß eintauchte und die Tinte sich ins Haar und auf den Kopf wischte. Auf die Frage des Vaters, warum fie das thue, ents gegnete die Kleine, fie habe geglaubt, Mama würde das gern haben, und auf eine ähnliche Frage der Mama meinte das Kind, der Papa hätte es vielleicht gern gehabt.

Bei der un flaren findlichen Vorstellung ist es schwer festzustellen, von welchen Motiven das Kind bei seiner Handlung geleitet wor­den ist; aber so viel ist klar, die Unterhaltungen über des Kindes Haarfarbe müssen einen tiefen Eindrud auf dasselbe gemacht haben. Aus solchen zufälligen und unbeabsichtigten Verlegungen aber können sich die folgenschwersten Dinge ents wickeln und deshalb ist es nicht blos gut, sondern nöthig, mit Scherz- Aeußerungen, die ein Kind verlegen können, vorsichtig zu sein.

R. Verübte Schwindeleien. Unter Vorzeigung einer Be­scheinigung, für eine Berliner Kutscherlasse Geld einziehen zu dürfen, hat ein bis jetzt noch nicht ermitteltes Individuum, das fich den Namen Mauerhoff beilegte, größere Beträge in der Hermannsstraße enthoben. Beregte Kaffe hat aber Aufträge dieser Art überhaupt nicht ertheilt und beruhen demgemäß vor­genannte Manipulationen auf Schwindel.

Zum Verbot der Sonntagsarbeit. In einem liberalen Blatte finden wir folgende Notiz:" Viele Anzeichen weisen darauf hin, daß man regierungsseitig, um das strikte Verbot der Sonntagsarbeit zu umgehen, die Anweisung zu einer schärferen Handhabung der schon bestehenden Sonntagsgesetze gegeben hat. Aus verschiedenen Städten meldet man ein Ein­schreiten der Polizei in Fällen, wo man blos so lange ein Auge zudrückte, daß das Verbot eigentlich ganz vergessen worden war. Wir halten dieses Vorgehen durchaus für das Richtige. In den meisten Fällen dürfte, um den Wünschen nach Sonntagsruhe zu entsprechen, eine beffere Durch­führung der bestehenden Gesetze am Plaße sein und vor Allem müßte eine verschiedene Anwendung der Geseze in einem Lande durchaus ver mieden werden." Das liberale Blatt hält ein solches Vorgehen der Regierungen in Deutschland für richtig- wir nicht. Den Beweis aber, daß unsere Ansicht die richtige ist, macht uns obige Notiz selbst sehr leicht. Vor allem müßte eine verschiedene Anwendung der Gefeße in einem Lande durchaus vermieden werden" ganz schön! Was aber für den Einzelstaat recht, das ist für das Reich billig. Und deshalb schon müßte ein Reichsgesetz in Bezug auf die Sonntags­ruhe geschaffen werden. Wir erinnern uns, daß der Ober präsident in Magdeburg seiner Beit ein Verbot erließ, die Kaufläden an den Sonntagen zu schließen. Dagegen haben wir an fich nichts einzuwenden, jedoch hatten die Ladenbefizer in

Die Arbeitseinstellung auf der Hohenzollerng in Oberschlesien ist beendet. Die Direktion hat von beabsichtigten Lohnbeschränkung Abstand genommen und so zu dem üblichen Gedingsaz weiter gearbeitet. Auch auf benachbarten Steinkohlenzeche Heinitgrube ist ein ausgebrochen, doch ohne Erfolg, da der größere Theil de beiter gegen die Verabredung die Arbeit wieder aufnahm. fann also nicht oft und dringend genug davor gewarnt we einen Streit zu inszeniren, ohne der Mitarbeiter völlig zu sein.

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Krach im Spartopf. Großes Aufsehen ruft Zahlungseinstellung des im Jahre 1874 in Go gegründeten Vorschuß und Spar- Vereins h Bis 1879 war die Direktion desselben stets in der Lage Genugthuung fonstatiren zu können, daß Verluste nicht getreten seien. Von da an erschienen immer größere Be so daß schon vor einigen Jahren, um eine genügende zu erzielen, nicht allein der ganze Reservefonds aufgeb wurde, sondern auch die Mitglieder fich eine Reduktion Stammantheile um 50 pCt. gefallen lassen mußten. Es erfa naturgemäß unter so schwierigen Umständen den Busam nun eine größere Anzahl Austrittserklärungen, und dies bruch des Ganzen herbeiführen. Eine Spekulation, weld Statuten des Vereins zuwiderlaufen würde, oder eine schlagung liegt nicht vor; der Zusammenbruch sei darauf zuführen, daß Darlehen und Vorschüsse in bedeutender auf ungenügende Sicherheit gegeben worden sind. Gläubiger worden wohl ihr Geld erhalten; für die solide haftbaren Mitglieder aber ist die Situation eine schlimme, die wohl zu weiteren Zahlungseinstellungen dürfte. Was sagen die Harmoniepropheten und Span dazu?

Die Nähnadelindustrie ist besonders in dem Regien bezirk A a chen vertreten. Dort wird schon seit Jah Erfolg mit der englischen Nähnadelfabrikation fonfurri nun aber der Handelskammerbericht für Aachen fonstati die Nähnadelindustrie dort im fortwährenden Rückgan griffen. Maßlose Konkurrenz und Ueberproduktion, so be in dem Bericht, seien die Ursachen von dem Verfall de so blühenden Industrie. So sieht man überall dieselbe scheinungen und Folgen; überall Rückgang in der J und überall Noth und Elend in den Arbeiterkreisen. Stecknadeln ist die Produktion größer, als der Bedarf, zahlreiche Arbeiterinnen entlassen werden mußten.

Vermischtes.

Ein eigenthümlicher Fall von Tollwuth ist, w aus Bologna schreibt, dort vorgekommen. Ein Bauer von einem Hunde angefallen, ohne jedoch, Dank de seiner Hosen, gebissen zu werden, indem die Zähne des bloß einen Riß im Tuche verursachten. Zu Hause angel ließ fich der Mann den Schaden von seiner Schweft beffern, und nachdem diese mit einigen Stichen die ve Reparatur besorgt hatte, riß fie, wie dies so viele Näht zu thun gewohnt sind, den Faden mit den Zähnen ab. tam sie mit dem Munde dem Stoffe so nahe, daß fie d dem Hunde beim Bisse in das Tuch eingedrungenen absorbirte, und da das Thier wuthkrant gewesen war, Arme eine geraume Zeit später unter gräßlichen Schme auch bei ihr zum Ausbruche gekommenen fürchterlichen K

Ein arabischer Brutus. Die Beduinen, die a Berge Sinai oder in dessen Nähe wohnen, pflegen dem Mufa( Propheten Moses ) einmal im Jahre an deffen lichem Sterbetag ein Opfer, bestehend aus je einem Kälber, Schafe und Ziegen, darzubringen, und zwar Höhle, in welcher der Tradition zufolge Moses vier und vierzig Nächte, ohne Sveise und Trank zu sich zu zugebracht haben soll. Diesmal wurden jedoch zwei v Opferthieren gestohlen, und schwur der Scheith des daß der Dieb, wenn er gefunden werden sollte, die red verlieren oder so viel Silber erlegen müsse, als die schwer ist. Zwei Tage nachher war der Dieb gefund zwar war es ein Sohn des Scheikhs selbst. Da nun Mann zu arm war, um so viel Silber zu erlegen Vater nichts für ihn hergeben wollte, so wurde er als verkauft und für das so gelöste Geld dann ein Teppi schafft, der nun als Vorhang zur genannten Höhle dien

Eine ,, femietliche" Parodie veröffentlicht das D Stadtbl.", betitelt: Der Elbtaucher( nach einer wah gebenheit).

Wer wagt's von den Herrn, die am Ufer sein, In de Elbe ze dauchen zur Stund ? Ae goldener Ring fiel mer eben hinein, Verschlungen schon hat ihn der gelbe Mund; Wer ihn wieder mir bringt, dem fof' id zum Lohne Ae Deppchen Bier in der bairischen Krone. So schbricht Sie ä Herr au dem großen Brett, Das ragt in de Elbe hinaus,

Wohl ä Jeder gern so ä Debbchen hätt', Doch ä Jeder firchtet der Fluten Gebraus. Js Keener, ich frage Sie wieder, weeß Knebbchen, Der verdienen fich will so ä bairisches Debbchen?" Doch Alles nach wie vor bleibet stumm, Nur ä Bademeester hervortritt fed, ( Er war Sie her dort bei Bärne rum) Schnell wirft er sei Budderbemmchen weg Und alle die Badeabonnenten Dem fihnen Jingling das Debbchen gennten.

Und es wallet und siedet und brauset und zischt Denn ä Dampfschiff fuhr eben vorbei, Bis zum Schbrungbrett schbritet der gelbe Gischt, Und Mancher ruft ängstlich: ei, ei, ei, ei; Doch der Jüngling denkt: es is ja nischt beeses", Und schbringt in die Fluten, Herr Jeses, Herr Jefe Auf emal heert auf der Fluthen Gedrehn Und den Leiden am Ufer klingt's, Als wirde weggehoben ä Steen

Und wie goldener Klang an de Ohren dringt's:

Ring

" Schon seh' ich en Kobb aus den Fluthen dort rage " Er is cs, er is es!" Ach nee, was Sie sagen! Und der Jingling steigt raus und giebt den Dem Herrn, der is Sie sehr froh, Der steckt an den Finger das glänzende Ding, Und alle rufen: Bravo , Bravo!"

Dann nimmt er den Jingling gerihrt beim Schlaffi Und foft ihm ä Ganzes und ooch noch ä Schnidoch

Stargard, 13. Juli. Einen glücklichen Fall th

bund

jüngst ein Dachdeckergeselle. Derselbe fiel vom Dache mit Pappe gedeckten Kellerhals, schlug diese Dede fiel weiter in den Keller. Da er sich nach dem

Fall

den Grenzorten großen Schaden, weil die Sonntagsläufer rührte, hielt man ihn für todt. Doch kam er nach 10

einfach die Grenze überschritten und in den an die Proving Sachsen grenzenden Bezirken und Fürstenthümern ihre Einkäufe machten. Daraus geht doch zur Genüge hervor, daß schon der Gleichheit der Reichsbürger vor dem Gefeße wegen, die Sonntags­ruhe reichsgefetlich geregelt werden muß. Daß ein Antrag auf solche Regelung im Reichstage wieder eingebracht werden wird, ist natürlich selbstverständlich.

Der Bericht der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Magdeburg für das Jahr 1884 bezeichnet das Ergebnis für Handel und Gewerbe als wenig günstig. Die geringe Henta­bilität der Geschäfte wird aus der Ueberproduktion in Deutsch­ land und aus der Geschäftsstockung in Amerika erklärt. Mit dem schlechten Geschaftsgang waren Lohnreduktionen und Ar­beiterentlaffungen, wenn auch in nicht großem Maße, vers bunden.

zur Besinnung und hatte keinen Schaden genommen In den Flitterwochen. Frau: Wir sind

Monate verheirathet, Adolf, und Du bist schon mir g

Blum

die reine Prosa. Früher, als wir noch verlobt ware Du Gedichte auf mich, suchtest mir heimlich Bänder zu entwenden.

-

Ach, von alledem ist jest ni - Du hast nur Sinn für Essen, Trinken, Dein Geld wann, Adolf, werden wir wieder bei Mondschein schwärmen?" Mann: Wenn mir ausgegangen find!"

Deine Ruhe

Zweifelhaftes Lob.

bi

nid

Wie finden Sie meinen fragte ein Gastwirth seinen Gast, der Kenner war, das ist ein kostbares Weinchen" Ein kostbares möcht' ich gerade nicht sagen," erwiderte kopfschütteln fragte ,,, wohl aber ein Weinchen, das sich gewaschen

Verantwortlicher Redakteur R. Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

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