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Beilage zum Berliner Volksblatt.

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Der Deutste Reichstag  und Herr von Puttkamer  .

( Frankf. 3tg.")

Gut zwei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Reichstag feinen Spruch über eine Rechtsverlegung fällte, die mittlerweile fast schon in Vergeffenheit gerathen war. Zu Anfang April 1883 waren die Reichstagsabgeordneten Frohme und Bollmar, als fie bei der Rückkehr von dem sozialistischen   Kongreß in Kopenhagen   zu Kiel   landeten, dort von der Polizei verhaftet, beziehungsweise fiftirt und untersucht worden. Der Reichstag  war zu dieser Zeit zwar nicht versammelt, sondern vertagt, aber da die Maßregel in den Lauf einer Sigungsperiode oder Seffion fiel, so glaubten die von ihr betroffenen Abgeordneten, daß das ihnen gewährleistete verfassungsmäßige Recht verlegt worden sei. Der Art. 31 der Verfassung bestimmt nämlich: Ohne Geneh­migung des Reichstages fann fein Mitglied desselben wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächfifolgenden Tages ergriffen wird."

Die in ihrem Rechte gekränkten Abgeordneten brachten die Sache an den Heichstag, der in zwei Seffionen 1883 84 und 1884/85 darüber berathen hat. Die Vertreter der Staatss regierung boten Alles auf, zu bestreiten, daß das verfassungs­mäßige Recht verlegt worden sei; sie stellten zu diesem Zwecke den Satz auf, eine Vertagung unterbreche die Sigungsperiode, suspendire demnach auch die Bestimmungen über die Immunität der Abgeordneten. Dieser Einwand- denn ein anderer, der bahin ging, die Abgeordneten seien auf frischer That ergriffen worden, erwies sich sofort als hinfällig bildete den Mittel­punkt langer Auseinandersetzungen, deren wiederholtes Resultat ein der Regierung durchaus ungünstiges war.

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Aus den Kommentaren der Staatsrechtslehrer, aus parla­mentarischen Verhandlungen und aus der Praris konnte der Nachweis geführt werden, daß eine Session oder Sigungsperiode die Zeit von der Eröffnung des Parlaments bis zum Schluffe feiner jeweiligen Verhandlungen umfaßt, daß weder eine still­schweigende noch eine formelle Vertagung die Session unterbricht, da am Schluffe derselben die Verhandlungen genau an dem Bunkte aufgenommen werden, an dem fie verlassen worden waren, was bekanntlich, wenn der Schluß einer Session da­zwischen liegt, nicht geschehen darf. Eine Vertagung unter­bricht die öffentlichen Verhandlungen, nicht aber die Sizungs­periode; was für lettere gilt, besteht auch während der Ver­tagung zu Recht und dazu gehört die Immunität. Das hat wiederholt auch die Reichsregierung anerkannt, so z. B. als während der großen Periode der Bertagung im Jahre 1882 die Freifahrtsfarten der Abgeordneten ihre Giltigkeit behielten.

Die verschiedenen Kommissionen des Reichstags waren darum in ihrer Mehrheit der Ansicht, daß eine Verhaftung von Abgeordneten auch während der Vertagung eine Verfassungs­Verlegung sei, und der weitere Streit fonnte sich nur um die Form drehen, in der dieses anläßlich des Falles Frohme- Voll­mar öffentlich auszusprechen sei. Die Sozialdemokraten hatten zuerst beantragt, die Beamten, denen die Verhaftung zur Last fiel, zur Rechenschaft ziehen zu laffen, und zwar auf Grund verschiedener Paragraphen des Strafgefeßes. Die Mehrheit war darauf nicht eingegangen, offenbar, weil sie fürchte, die Annahme werde zur Folge haben, daß die Ohnmacht des Barlaments flar zu Tage treten werde, denn schwerlich glaubte Jemand, die Reichsregierung werde einen derartigen Beschluß zur Ausführung zu bringen suchen. Man stand also davon ab, die preußische Verwaltung bei dem Fürsten   Reichs­fanzler zu verklagen, und einigte sich endlich im März dieses Jahres auf folgenden Antrag an das Plenum: Der Reichs­ tag   wolle beschließen, zu erklären, daß das am 2. April 1883 zu Kiel   gegen den Abg. Frohme und das am 3. April 1883 gegen den Abg. v. Vollmar stattgehabte Verfahren dem Art. 31 der Reichsverfaffung zuwiderläuft." Das Plenum trat dem Antrag mit großer Mehrheit bei, womit der eine Faktor der Reichsgewalt ausgesprochen hatte, daß die Verfassung verlegt worden sei.

Dieser Beschluß gelangte in vorgeschriebener Art an den Bundesrath. Rief er dort etwa einen Protest hervor? Nicht doch, denn das amtliche Protokoll der betreffenden Sigung sagte nur, er sei zur Kenntniß genommen worden. Nun wollen wi gerade nicht behaupten, daß damit der Standpunkt des Reichstags als berechtigt ausdrücklich anerkannt worden sei, aber in diesem Falle war auch die stillschweigende Anerkennung genügend und diese erscheint durch die Kenntnißnahme ohne jeden Protest thatsächlich erfolgt zu sein.

Damit war die Sache für den Reichstag   erledigt und sie würde es auch für uns gewesen sein, wenn wir nicht gestern wenn wir nicht gestern in dem Hamb. Corresp." folgende Notiz aus Kiel   gefunden hätten:" Gelegentlich seiner neulichen Anwesenheit in Kiel  und zwar bei Borstellung der Mitglieder des Magistrats und des Stadtverordneten- Kollegiums auf dem dortigen Rathhause am 10. d. M. nahm der Minister des Innern, Herrn v. Butt­famer, Gelegenheit, dem Chef der Kieler   Polizei seine ganz besondere Anerkennung über das energische Einschreiten gegen die sozialdemokratischen Führer Frohme und Vollmar bei deren Rückkehr von Kopenhagen   auszusprechen." Man halte zwei Thatsachen zusammen: Der deutsche Reichstag   erklärt jenes Einschreiten für eine Verlegung der Verfassung und der Bundesrath nimmt davon Kenntniß; ein Mitglied desselben aber, der preußische Minister des Innern, belobt die von dem Tadel der Verfassungsverlegung betroffenen Beamten vor aller Deffentlichkeit. Jeder Kommentar ist überflüssig, er fönnte nur den Kontrast, der hier zu Tage tritt, bedeutend abschwächen.

Als der Reichstag   im vorigen Winter seinen vom Bundes­rath abgelehnten Beschluß auf Beseitigung des Expatriirungs­gefeges wiederholte, bezeichnete der Reichskanzler das als eine Mißachtung der Beschlüsse des Bundesraths"; hier haben wir ein Beispiel, wie ein Mitglied des Bundesraths die Beschlüsse des Reichstages- hochachtet. Wer aus Wiedersprüchen Humor zu schöpfen vermag, dem ist hier eine reiche Quella davon geboten.

Lokales.

Die Arbeiterinnen- Bewegung, welche seit Anfang dieses Jahres im Gange ist und zur Gründung eines Vereins ge­führt hat, der über 200 Mitglieder zählt, wird in nächsten Zeit aus der rein theoretischen Erörterung ihrer Biele heraustreten und praktisch versuchen müssen, in einem bestimmten Industri weige nicht eine Besserung der Löhne für weibliche Arbeit herbeizuführen, wohl aber einer beabsichtigten Lohnverkürzung entgegenzutreten. Es ist dies die Flanell- und Fancyhosen­Fabritation. In dieser Branche zahlten die anständigen Ar­beitgeber, welche die Waffenlieferung für die Engros und Export­Geschäfte übernehmen, den Näherinnen für Anfertigung von nur zu nähenden Unter- Beinkleidern bisher pro Dugend, je nach

Freitag, den 17. Juli 1885.

der Größe der Sorten 75 Pf., 1 M. und 1,25 Mr. Bei diesem Affordsaße verdiente die Maschinen- Näherin, je nach ihrer Geschicklichkeit, 6-12 Mt. pro Woche bei einer 11-12 stündigen täglichen Arbeitszeit. Für die Arbeit an der Languettir und Kurbelmaschine, die im höchsten Grade anstrengeud und auf­reibend ist, wurde bei 10-11 stündiger täglicher Arbeitszeit ein fester Wochenlohn von 15-18 Mart gezahlt. Diese Löhne, die zum bescheidensten Leben kaum ausreichen, müssen als musterhaft gelten, wenn sie mit den Preisen verglichen werden, die von nicht so anständigen" Arbeitgebern gezahlt werden. So werden der Maschinennäherin für die kleinste Sorte pr. D. 45 Pf.,

höchstens 60 Pf, für die größere 60-75 Pf. und für die größte 60-90 Bf. bezahlt. Um wöchentlich 6-10 M. zu vers dienen, sind diese Näherinnen zu einer Arbeitszeit von 14 bis 16 Stunden täglich gezwungen. Es giebt unter diesen nicht so anständigen" Arbeitgebern vollkommene Skavenhalter im Kleinen. Die Mädchen, welche sie beschäftigen, arbeiten bei ihnen, wohnen und schlafen bei ihnen, essen bei ihnen und haben Schulden bei ihnen, die sie wie mit Ketten festhalten und sie bedingungslos jeden Lohn annehmen lassen. Ebenso giebt es kleinere Geschäfte, die sich direkt mit den Einzelnähe­rinnen in Verbindung seßen, troßdem aber Preise zahlen, die durchweg unter den ion den anständigen" Arbeitgebern fest. Während nun bisher von gehaltenen Lohnfäßen liegen.

II. Jahrg.

bei Königs- Wusterhausen   versezt. Dieselben waren gerade mit landwirthschaftlichen Arbeiten beschäftigt, als der Sturm mit lautem Getöse das große Dach der Scheune abriß und dasselbe vollständig überklappte. Als ein Wunder ist es zu bezeichnen, daß keiner der Arbeiter durch die Katastrophe verunglückte.

e. b. Todtschlag. Auf dem Ererzierplatz des Kaiser Alexander- Regiments vor dem Schönhauser Thore find seit einigen Tagen mehrere Zimmerer damit beschäftigt, die früher bereits in Angriff genommene Einzäunung des Plages zu vollenden. Am Mittwoch Nachmittag wurden diese Arbeiter von einer Anzahl roher Gesellen überfallen und gewaltsam daran gehindert, die Arbeit fortzuseßen. Die Angreifer gehören, wie man uns versichert, jener Klasse von Individuen an, welche die Beschüßung prostituirter Mädchen zu ihrem Broderwerb gewählt und die dem Ererzierplaß den Ruf der Unsicherheit verschafft haben. Durch die Einzäunung sehen sie sich nun in ihrem vermeintlichen Recht, dort ihr Unwesen zu treiben, be­schränkt und glauben nichts befferes thun zu fönnen, als ihre Wuth hierüber an den Zimmerern auszulassen. Von diesen waren 3. 3. nur zwei Mann auf dem Plaze, während die An­greifer sechs Mann start erschienen, sofort Latten ergriffen und auf die Arbeiter losschlugen. Hierbei hat nun einer der Zimmerer einen solchen Schlag auf den Kopf erhalten, daß er wie die Einen behaupten sofort todt niederstürzte, nach der Versicherung Anderer erst auf dem Transport nach dem Bolizei- Bureau verstarb. Die Raufbolde ergriffen hierauf die Flucht, doch wurden zwei von ihnen, als sie einen Baun über­stiegen und so in ein Grundstück einzudringen versuchten, von einigen handfesten Schmieden ergriffen und an ihrem Fort­Tommen gehindert. Ein dritter, welcher in eine Restauration geflüchtet war und dort mit der unschuldigsten Miene von der Welt ein Glas Bier verlangte, wurde bald darauf von einem Polizeibeamten daselbst festgenommen. Ob es gelungen ist, auch noch die übrigen Mitglieder dieser sehr ehrenwerthen Gesellschaft zu ermitteln, haben wir nicht in Erfahrung bringen fönnen.

allen Engros Geschäften für das Dugend vollkommen fertigge­stellter, mit Languettir und Kurbelarbeit versehener Unterbein­fleider je nach der Größe der Sorte: 1,75, 2, 2,25, 2,75 und 3 Mart an die Arbeitgeber gezahlt wurde, haben sich in diesem Jahre diefenigen Arbeitgeber, welche die oben mitgetheilten auf das Aeußerste gedrückten Löhne zahlen, überall zu folgenden Säßen angeboten: pro Dußend zu je 1,25 M., 1,50 M., 1,75 M. und 2 Mart. Bei solchen Preisen fann nur dann noch verdient werden, wenn die Arbeitszeit der Näherinnen noch weiter ausgedehnt und ihr Lohn noch mehr verkürzt wird, so unmöglich Beides auch erscheinen mag. Die anständigen" Arbeitgeber werden dadurch gezwungen, entweder feine Beschäftigung für ihre Näherinnen zu haben, oder den Lohn derselben um die Hälfte zu vermindern. Um dies zu verhüten und die Schmuskonkurrenz" aus dem Felde zu schlagen, haben die Arbeitgeber durch Kartellvertrag fich verpflichtet, unter den im vorigen Jahre noch gezahlten Wochen- und Akkordlöhne als Minimallöhne zu garantiren. Von Erfolg kann dieses Vorgehen natürlich nur dann bes gleitet sein, wenn alle Näherinnen dieser Branche Saison von Ende Juli bis Mitte Dezember) werden circa Tausend beschäftigt sein nirgends unter den fest­gefeßten Minimal Affordpreisen die Arbeit aufnehmen, resp. dort niederlegen, wo diese Löhne nicht bewilligt werden. Es geht also hier in einem gewissen Maße und vorläuftg das das Intereffe der Näherinnen mit dem der anständigen Arbeit­geber Hand in Hand. Beide Theile haben sich der Schmuß konkurrenz zu erwehren, und das Kapital( die Geschäfte) zu zwingen, höhere Preise zu zahlen. Gelingt es, den Minimal Affordtarif in der oben angegebenen, recht bescheidenen Höhe festzusetzen, so ist für die Näherin nicht allzu viel erreicht, aber selbst das Wenige ist bedeutend für sie in ihrer gedrückten Lage. Der Anfang einer Fach- und Lohnorganisation ist ge­schaffen und auf diesem Boden wird sich weiter bauen lassen. Die Versammlung, zu welcher am heutigen Tage alle Ar­beiterinnen der Flanell- und Fancyhosen Branche eingeladen find( s. Inserat), möge zu einem gedeihlichen Resultat führen.

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Der Verein der Berliner   Zeitungs- Spediteure dürfte mit seinem Sommerfest, daß derselbe, wie bereits mitge theilt, am nächsten Montag zum Besten der Unterſtüßungskasse für die Botenfrauen im Etablissement Bum Sternecker, Schloß Weißensee" veranstaltet, entschieden den Vog el abschießen. Originell, wie schon die Beschenkung der Kinder, ist auch das ganze Fest originell erdacht und arrangirt. Den Glanzpunkt desselben bildet ein von einem hiesigen bekannten Humoristen arrangirter Festzug, der den zeitgemäßen und vielsagenden Titel Beitungs- Enten" führt und der in 2 Abtheilungen und 25 lebenden Tableaux unter Zuhilfenahme von 100 Personen die Saison der Sauren- Gurfe" und ihren Einfluß auf das Beitungswesen in den Hundstagen veranschaulichen soll. Ab­gesehen davon, daß sämmtliche Berliner   Zeitungen ohne Rück­sicht auf Parteischattirungen allegorisch dargestellt werden sollen, werden an diesem Zuge sämmtliche Berliner   Zeitungs frauen theilnehmen und zum Schluß die verschiedenen Phantasiegebilde der Saison morte, von Eingeweihten kurzweg Enten" genannt, wie beispielsweise die Seeschlange, der Hase mit fünf Läufen, die holländische Erbschaft, der Jubel­greis, die Wunderkinder 2c. mimoplastisch veranschaulicht wer­ben. Das es dabei an humoristischen Intermezzos nicht fehlen wird. ist einleuchtend und daher auch das Fest für das große Publikum und für alle Diejenigen, die Stoff zum Lachen wünschen, wohl eines Besuches werth.

g. In anerkennenswerther Weise üben jetzt die Schutz­leute eine scharfe Aufsicht über die Führer von Fuhrwerken aus, welche durch die drückende Hiße auf dem Kutscherbock ein­schlafen und sich so den größten Gefahren durch Hinunterfallen ausseßen. Gerade diese Art von Unglücksfällen haben in letter Beit derartig zugenommen, daß eine Aufficht über die Kutscher fich als dringend nothwendig erwies. Wer auf der Straße bei der großen Hiße zu thun hat, wird wissen, von welchem Einfluß die Hiße auf die menschlichen Kräfte und die Munter­feit ist. Fast sämmtliche Kutscher sind schon seit den frühesten Stunden in Thätigkeit und so ist es sehr wohl verzeihlich, wenn ein Kutscher, von Müdigkeit über­mannt, auf dem Bock einschläft. Es wäre auch gut, wenn das Publikum sein Möglichstes thun, durch Burufe die etwa schlafenden Wagenführer aufzurütteln, da das Auge des Ge­fetes" begreiflicher Weise nicht überall wachen kann.

eb. Von den beiden Gewittern, welche sich am Diens­tag Nachmittag über Berlin   und Umgegend entluden, scheinen die im Norden unserer Metropole belegenen Dörfer am schwersten heimgesucht worden zu sein. Bereits in Pankow   war der Regen mit Hagel untermischt, doch ist ein nennenswerther Schaden hier noch nicht angerichtet worden; in Nieder- Schön­hausen war der Hagelschlag schon wesentlich stärker und dem­zufolge haben auch hier die Obstbäume ganz bedeutend gelitten. Geradezu verheerend sollen dagegen Hagel und Sturm in den Dörfern Rosenthal, Schildow, Mühlenbeck  , Blankenfelde   und einigen anderen in nächster Nähe belegenen gewirkt haben. Der Hagel fiel überall in großen Schloßen dicht hernieder, zer­schlug nicht nur hunderte von Fensterscheiben, sondern vers nichtete auch fast die ganze Ernte. Das Getreide auf dem Felde, das gemähte wie das ungemähte, soll wie ausgedroschen sein und an den Obstbäumen soll man nur noch vereinzelt eine Frucht entdecken. Am Meisten soll das Dorf Mühlenbeck ge­litten haben; man versichert, daß die schweren Schloßen sämmt liche Fenster der dortigen Kirche eingeschlagen haben. Der orfanartige Sturm, mit welchem der Hagelschlag begleitet war, entwurzelte starke Bäume, deckte verschiedene Dächer ab und richtete aller Orten einen Schaden an, der sich in seinem ganzen Umfange heute noch gar nicht übersehen läßt. Da sich ja viele Landleute gegen Hagelschaden nicht zu versichern pflegen, so kann man sich denken, daß fie iegt in einer sehr üblen Lage find.

hfs. Eiu unschuldiges Opfer des Maurerstreiks- so darf der gestern Morgens im städtischen Krankenhause am Friedrichshain   seinen lebensgefährlichen Verlegungen Erlegene im vollen Sinne des Wortes genannt werden ist der Maurer Heinrich Faffel, zulett Mitglied der Lohn- und Streiffommission. Borgestern( Mittwoch) Abend traf derselbe in der Pallisaden­straße vor einem Kellerrestaurant mit einem ihm seit Jahren persönlich bekannten, trop des Streiks fortarbeitenden Maurer P. zusammen, den er deshalb zur Rede stellte und ins Gewissen reden wollte, doch nicht ferner so pflichtvergessen zu handeln. Diese Mahnung soll, wie uns verfichert wird, dem durchaus milden und anständigen Charakter des Verstorbenen entsprechend, in keiner Weise aufreizend oder beleidigend gewesen sein. Troßdem packte der Getadelte den Faffel sofort wüthend am Halse und schleuderte ihn rückwärts die steinernen Stufen, die nach dem Kellerrestaurant führten, herunter, wobei derselbe einen so un­glücklichen Fall auf's Hinterhaupt that, daß er in dem oben bezeichneten Krankenhause, nach welchem er sogleich gebracht worden war, an den Folgen der erlittenen Gehirnerschütterung und eines Schädelbruches schon am Donnerstag früh verstarb. Der Thäter, Maurer P., wie schon erwähnt, ein Nichtstreikender, wurde gleich nach der That polizeilich in Haft genommen, soll jedoch, wie es hieß, noch gestern um Mitternacht wieder auf freien Fuß gefeßt und zur Beit bereits flüchtig geworden sein. So wenigstens wurde in der gestrigen Maurerversammlung als von einer feststehenden Thatsache gesprochen.

b. Eigenthümliche Erscheinungen hat das starke Ges witter am Dienstag hervorgerufen. Im Schüßenhause bei Potsdam   saßen die Schüßen gerade beim Mahle, als der Bliz in der Nähe der Küche einschlug. Man hatte gerade den Lachs servirt; als man ihn bei Tafel präsentirte, fand sich, daß er völlig nngenießbar geworden war. Den gleichen unangenehmen Beigeschmack zeigten die Butter und die Remouladensauce. Auffallende Beobachtungen anderer Art machte man an anderen Orten. Eine einzige Betroleumlampe in einem Bimmer ver­breitete einen unerträglichen Petroleumgeruch, als ob man sich in einem Betroleumlager befände. Rohe Kartoffeln erfüllten eine Küche mit einem penetranten Kartoffelgeruch und ein einziges Stück Toilettenseife parfümirte ein Schlafzimmer so start, als ob dasselbe eine Parfümerie- Fabrik sei. Leider zeigte sich auf der Spree   und dem Kanal auch wieder das Maffen­sterben der Fische. Bu Tausenden, groß und klein, trieben fie den Fluß hinab.

g. Immer noch laufen Nachrichten ein, welche über die durch das Unwetter am Dienstag verursachten Verheerungen in der nächsten Umgebung Berlins   berichten, woselbst das Ge­witter ganz besonders start aufgetreten ist. In einzelnen Waldtheilen liegen starke Neste wie gesät am Boden umher, ja ganze Bäume hat der Sturm ausgeriffen. Auf den Getreide feldern, woselbst die geschnittenen Garben in Bündeln zus sammengestellt waren, sieht es äußerst wüst aus; die Bündel find theils über- und auseinandergeworfen oder in alle Winde zerstreut. In den Kartoffeläckern hat das Unwetter nicht minder stark gehaust. Die Stauden find herausgerissen und der strö­mende Regen hat die Erde aufgewühlt und die Knollen blos­gelegt. Großer Schaden ist auch in den Obstgärten ange­richtet worden. Hier sind einzelne Bäume zum nicht geringen Theil ihrer noch unreifen Früchte beraubt und so die Hoff­nungen vernichtet worden, welche die Befizer von Obstgärten auf eine gute Ernte seßen durften. Auch an Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten hat der Sturm Schaden verursacht. In große Aufregung wurden die Arbeiter in einer Scheune der Bink'schen neuen Biegelei an der Berlin  - Görlizer Bahn

Wasserstand der Spree   in der Woche vom 28. Juni bis 4. Juli.  ( Angabe in Metern.)

Am Oberbaum Dammühle, Ober­waffer. DammühleUnter waffer

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Gerichts- Zeitung.

Prozeß Schmidt- Stöcker.

Der Beleidigungs Prozeß des Fabrikbefizers Schmidt­Elberfeld gegen den Hofprediger Stöcker, welcher bereits zwei Vertagungen erlebt hat, gelangte heute Vormittags 9 Uhr vor der 100. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts abermals zur Verhandlung. Welches Intereffe dieser Prozeß in den weitesten Kreisen erregt, zeigte der folossale Andrang zu dem kleinen Bimmer, in welchem die Verhandlung stattfand. Mehrere hundert Personen umstanden die Thür zu dem räumlich sehr eng be­