grenzten Auditorium. Den Vorsitz im Gerichtshofe führt wiederum Landrichter Dr. Kronecker, als Schöffen fungiren Fabrikant Stümer und Töpfermeister Eckert. Als Vertheidiger resp. Vertreter des Privatklägers find Rechtsanwalt Wolff- Fürstenwalde und Munkel zur Stelle. Der Inhalt der Klage ist bekannt. Bei der legten Reichstagswahl soll bekanntlich Hofprediger Stöcker am 7. November v. J. im evangelischen Vereinshause am Johannestisch eine Rede gehalten und darin bezüglich seines Gegenfandidaten in Siegen, des jetzigen Privatklägers, sich dahin geäußert haben: Die elenden Lügen, welche mein Gegenfandidat Herr Schmidt sogar auf rothes Papier drucken läßt, werden nicht verfangen; gegen solche Infamien schützt mich der dortige gesunde konservative Sinn und das dortige gesunde Sie wissen, was solche und kräftig lebendige Christenthum.
Buben von mir schreiben, ist nicht wahr, einfach, weil ich ein evangelischer Geistlicher, weil ich Hofprediger Sr. Majestät des Kaisers bin." Die Klage richtete fich anfänglich noch gegen eine zweite beleidigende Aeußerung des Hofpredigers Stöder, in diesem Punkte ist aber die Klage zurüdgenommen worden, weil schon die früheren Zeugenvernehmungen eine bestimmte Feststellung über den Wortlaut jener Aeußerung nicht ermöglichten.
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mert gebeten, das Flugblatt nicht zu verbreiten.- Zeuge Bommert erklärt, daß wegen des Wahlflugblattes gegen ihn ein Verfahren eingeleitet, ein Termin aber noch nicht anberaumt worden ist. Ob Herr Schmidt irgendwie bei der Abfaffung des Wahlflugblattes betheiligt gewesen, wisse er nicht, dagegen wisse er, daß das bekannte Extrablatt der Freien Zeitung" direkt aus Berlin geschickt worden ist und daß Herr Schmidt gebeten hat, dieses Extrablatt nicht zu verbreiten. Um zu prüfen, inwieweit dies Extrablatt die Wahrheit behaupte, wendet sich die Beweisaufnahme zunächst der Frage zu, ob Sperr Stöcker in einer Rede den Protestantenverein ein„ Mistbeet" genannt habe. In dieser Beziehung erklären die Bericht beet" genannt habe. In dieser Beziehung erklären die Berichterstatter Kraus und Liebich die betr. Aeußerung dahin:" Der Protestantenverein schaffe Zustände der Glaubens und Lieblosigkeit, aus denen wie aus einem Mistbeete die Sozialdemofratie hervorwachse." Der augenblicklich frank im Bade befindliche Kandidat Friese hatte schon im vorigen Termine die Aeußerung dahin wiedergegeben: Das, was der Protestantenverein wolle, sei keine Kirche, sondern ein Kafino und aus solchem Mist wachse die Sozialdemokratie hervor. Sodann wird eruirt, in wie weit das Flugblatt Recht hatte, wenn es behauptete, daß Hödel und Nobiling Mitglieder der christlich Ueber dirsen Punkt giebt zunächst der Zeuge Aschenbrenner unter Vorlegung der Mitgliederlisten dieselben Aussagen, wie in dem Prozeß Stöcker- Bäcker. Danach soll Hödel unter dem Namen Lehmann allerdings der Partei angehört haben, dagegen sei das Mitglied Nobiling feineswegs der Verbrecher. Es folgt als Zeuge der Schnei dermeister Grüneberg: Am Tage vor dem Attentat des Hödel auf den Kaiser fand in der Großen Frankfurterstraße eine Versammlung der christlich- sozialen Partei statt. In derselben war Hödel in sehr schlechter Kleidung erschienen, so daß ihn die Drdner nicht in den Sigungssaal hineinlaffen wollten. Einer der Kontroleure meldete mir das Erscheinen des Lehmann ( ödel) und ich ordnete an, ihn nicht zurückzuweisen, sondern auf den Tribünen einen Plaz einzuräumen. Da es Hödel schlecht ging, ließ ich ihm aus Mitleid noch ein Glas Bier geben. Ob in jener Versammlung der Hofprediger Stöcker oder ich den Vortrag hielten, weiß ich nicht mehr. Am Nachmittag des Nobiling'schen Attentats war ich im Begriff, mit meiner Familie und einigen Freunden eine Landpartie zu unternehmen. Kurz vor der Abfahrt langte die Nachricht von dem Attentat ein, und ich schlug sogleich die Parteiliste nach, ob Nobiling fich unter den Mitgliedern befände. Als ich die Photographie des Attentäters erblickte, erkannte ich in demselben sofort einen Mann, den ich öfter in unserem Bureau gesehen habe. Auf den Vorhalt Aschenbrenners, daß in der Liste ein Barzellanmaler Bobiling, Albrechtstr. 12, der noch heute Mitglied der Partei ist, eingetragen sei, erklärt Grüneberg: Es find mehrere Nobilings in der Liste gewesen. Die Leute, die sich auf dem Bureau zur Mitgliedschaft meldeten, wurden von mir ohne Weiteres aufgenommen, und es ist nicht vorgekommen, daß jemand abgewiesen worden wäre. Alsdann beginnt die Beweisaufnahme in Bezug auf die Widerflage und zwar sollen zunächst die Aeußerungen des Privatflägers in seiner Rede vom 20. April festgestellt werden. Redakteur Bommert, der Herausgeber des„ Siegener Boltsblattes", welcher Vorsitzender jener Versammlung war, bestreitet, daß Herr Schmidt die inkriminirten Aeußerungen gethan, namentlich habe derselbe Herrn Hofprediger Stöcker feineswegs einen Lügner" genannt. Rechtsanwalt Wolff legt dem Beugen ein Referat in dem Siegener Volksblatt" vor, in welchem alle jene inkriminirten Aeußerungen des Privatklägers Schmidt enthalten find. Der Zeuge giebt zu, daß das betr. Referat in seinem Eingange und Ausgange von ihm herrühre. Die Aeußerungen, wie sie jenes Referat enthalte, feien von Herrn Schmidt nicht in dieser Wörtlichkeit gebraucht worden, Das Referat gebe vielfach nur den Sinn wieder und sei nicht ganz abfichtslos etwas zugespist worden, da es gleichzeitig eine Antwort auf die vielen Angriffe Stöckers sein sollte. Er müsse erklären, daß Herr Schmidt ihm wegen dieses Referats einen groben Brief geschrieben und ihm bedeutet habe, daß in dieser Weise die Referate nicht abgefaßl werden dürfen. Der Bimmerhäuer Schorzer, ein Mann von sehr unentwickeltem Intellekt, mit deffem Vernehmung der Vorsigende einige Mühe hat, erfärt fich als Mitglied der christlich- sozialen" Partei. Er behauptet mit ziemlicher Bestimmtheit alle die inkriminirten Aeußerungen, welche Schmidt in der betr. Versammlung gebraucht haben soll, dagegen weiß er absolut nicht zu entwickeln, in welchem Busammenhange diese Aeußerungen gethan gethan worden find. Schuhmacher Heyder giebt auf Befragen zunächst an, daß er zur Partei des Kaisers gehöre und erläutert dies dahin, daß er konservativ sei. Er fann nur im Allgemeinen angeben, daß er das Gefühl gehabt habe, der Privatkläger Schmidt richte ganz unbegründete Angriffe gegen Herrn Stöcker. Ganz bestimmte beleidigende Aeußerungen fann er jedoch nicht wiedergeben. Der Kläger Schmidt behauptet, daß, als in Clarfeld der bekannte Landfriedensbruch stattfand, welche mit einer Stürmung und Demolirung eines Hotels und einem Steinbombardement auf einen Eisenbahnzug endete, dieser Zeuge ein Haupt Steinwerfer gewesen ist.
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anbelegung 31
freifinnigen Partei an und habe in dieser Eigenschaft Wählerversammlung in Laosphe einberufen und in derselbe den Vorsitz geführt. In dieser Versammlung hat der Priv fläger Schmidt über Stöcker gar nichts geäußert. Die friminirten Aeußerungen habe ich nicht gehört, glaube au daß sie nicht gefallen find. Schon 14 Tage später fand Laasphe eine Versammlung der Gegenpartei statt, in weld Herr Stöcker auf die Rede des Schmidt erwiderte. In selben hat Herr Stöcker dem Schmidt die inkrimini Aeußerungen nicht imputirt. Der Redner griff die Fortschries absol partei scharf an und machte deren Mitgliedern den Vorwu vorwirft Landesverräther zu sein. Auf meinenen Buruf:„ Das ist ni aber nid wahr!" erwiderte Stöcker: Das ginge aus der fortschrittlich widern, und Judenpresse hervor. Hierbei zitirte der Kandidat Parodie aus dem Reichsfreund" und warf der Fortschri partei vor, daß fie die zweijährige Dienstzeit einführen wiläumdur wodurch die Schlagfertigkeit der Aimee geschmälert we mit Her Die, welche solche Biele verfolgen, seien Landesverräther. sönlich i Schmidt, der früher in diesem Ort gesprochen hat, wird Ih hervor, 1 ebenfalls die Einführung der zweijährigen Dienstzeit empfohleSugestär haben. Angeflagter Stöcker: Der Bericht über Der Bericht über gar nich Schmidt'schen Reden hat mir bereitr damals vorgelegen, im Gege sein, er hatte aber gar kein Interesse daran, meinen Gegenfandida anzugreifen. Aus diesem Grunde ließ ich die mir gemacht daß ich Vorwürfe des Schmidt unberührt. Redakteur Mann, welder S erkitärte, Stöcker's Partei anzugehören, deponirt, daß er die am 29. Sept. d. J. in Siegen stattgehabte Versammlung, name lich über die dort gehaltene Hede Stöcker's ein Stenogram aufgenommen habe. Demnach hat Stöcker der fortschriftlic und Junkerpreffe vorgeworfen, daß sie den schlimmsten ausgestreut habe. Auf einen Pfuiruf aus der Versamml äußerte Stöcker: Die Preffe des Herrn Schmidt verdiene di Pfuirufe in überreichen Maße. Die Mitglieder der schrittspartei seien gar nicht im Stande, die Beherrschung du solch schlaue Presse von sich abzuwälzen. Herr Schmidt zwar davon nichts; aber demnach habe er auch kein Recht, Kandidaten der Gegenpartei anzuschwärzen. Zum Schluß noch Herr Stöcker hervor, daß er über Herrn Schmidt sehr Nachtheiliges wiffe, er vermeide es aber, den Boden Schmußes und der Nichtswürdigkeit zu betreten. Die üb wiedergegebenen Aeußerungen aus der Stöcker'schen Rede für diesen Prozeß ganz belanglos. Damit ist die Bewei nahme beendet und es beginnen die Plaidoyers. Rechtsan Mundel hält die Kriterien des§ 186 und§ 185 für vorlie Es stehe fest, daß Herr Stöcker gefagt habe: Sein 6 laffe jezt elende Lügen auf rothes Papier drucken und in schluß daran: was solche Buben von mir schreiben, i gleichgültig." Er betrachte die ganze Sache als ein Deli böse Vorsatz habe fortgewirkt und habe in den bösen Bu seinen Ausklang gefunden. Was den Wahrheitsbeweis trifft, so behaupte er, daß Herr Stöcker das vielbe Wahlflugblatt ganz willkürlich und ganz zu Unrecht Schmidt an die Rockschöße hänge. Anderseits ent dies Wahlflugblatt im Allgemeinen doch nur die Wah Nach den Zeugenaussagen erscheine es unzweifelhaft, daß Stöcker den Protestantenverein ein Mistbeet" genannt Dieser blumige Vergleich passe auch ganz in den Kreis duftigen Redensarten, welche dem Angeklagten eigenthüdaß der seien. Und was die Herren Hödel und Nobiling anbel so sei erwiesen, daß der eine entschieden Mitglied der chri sozialen Partei gewesen und bei dem andern erscheine est scheinlich. Die Thatsache sei für Herrn Stöcker wahrsche sehr unangenehm, aber eine Beleidigung für denselben sei nicht zu finden. Wenn Herr Stöcker zu den von ihm wandten Beleidigungen die Erläuterung bringt, daß er Schmidt immer in Gegensatz zu den Agitatoren gebrad so verlange dieser Einwand keine ernste Widerlegung. zu schimpfen und nachher zu sagen, den betr. Herrn me aber gar nicht das sei eine Ausrede, die gemacht se fich die eine Pforte zu öffnen, durch welche man den machen kann, nach erhobener Anklage wieder herausz In dieser Ausrede würde man nur eine Erschwerun Thatbestandes erblicken müssen, denn sie würde beweisen der Angeklagte in fühler Erwägung schon damals fich ein pförtchen aufgebaut habe. Was Herr Stöder gesprochen, se nicht in der Hiße gesprochen, sondern nur in der demselben eig Redeweise, die wie hiße aussieht, aber keine ist. Die Widerklage es abzulehnen. Zunächst sei in feiner Weise erwiesen, Herr Schmidt die inkriminirten Aeußerungen gethan und fie gefallen sein sollten der Ausdruck Lügner" fei schieden nicht gebraucht worden schieden nicht gebraucht worden- so stehe demselben der des§ 193 zur Seite. Der denkenden Menschen gebe es inreißscht christlich- sozialen Partei nicht viele, vielmehr sei Herr selbst die Partei und wenn Herr Schmidt gegen letztere es wächst werden. Er mache aber ganz besonders darauf aufmer ob dageg misiren wollte, dann konnte er nicht anders, als perfo rufe mich daß Herr Stöcker auch nachträglich noch Schmähungen Herrn Schmidt geschleudert hat, welche event. zur Kompen fich eignen. Er verweise zum Schluß darauf, daß, Stöcker in seinen Beleidigungen sich einer Ausdrucksweise fleißigt habe, welche der anständigen Sprachweise nicht streitet dies und behauptet, keinen Stein angefaßt zu haben. sprechend und nicht schicklich ist. Er bringe eine empfind ich soll so Er habe einem Feueralarm Folge geleistet und habe nur furze Strafe in Antrag, weil er glaube, daß der Gegner mi Beit dem Steinwerfen zugesehen. Auf Befragen des Vor- Maße gemeffen werde müsse, mit welchem er gemeffen fizenden erklärt Herr Schmidt, daß eine Anklage wegen Land- will. Herr Stöcker trat auf als Apostel der Wah friedensbruches nicht erhoben worden ist, daß aber einige der und als Apostel der Reinheit der Preffe. Wer diese Theilnehmer an der Ruheſtörung Polizeistrafen erhalten haben. Er konnte zahlreiche Beugen bringen, welche befunden würden, daß sich der Zeuge hervorragend an den Eteinwürfen betheiligt habe. Bauunternehmer Nehm weiß im Allgemeinen über die Ausdrücke nicht mehr viel, erkläri jedoch bestimmt, daß der Ausdruck Lügner" nicht gefallen sei. Hofprediger Stöcker macht seinerseits auch bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß Alles, was gegen Herrn Schmidt in seinen Reden vorgebracht, nicht Angriffe, fondern Abwehr gewesen sei. Es folgt sodann die Beugenvernehmung bezüglich der von Herrn Schmidt gehaltenen Rede in Laasphe . Der Zeuge Pastor Schmidt giebt an, daß er von einem Freunde zur Beiwohnung der Versammlung in Laarpse ersucht worden ist. mit dem speziellen Auftrage, über die Schmidt'sche Rede Notizen zu machen, die dann dem Herrn Hofprediger Stöcker behufs seiner Entgegnung eingesendet werden sollten. Der Vollziehungsbeamte Friedrich Hackler hat, wie er angiebt, aus eigenem Antriebe jene Versammlung besucht, um einmal die Rede des Kandidaten der Gegenpartei zu hören. Beide Zeugen befunden in Uebereinstimmung fast wörtlich, daß Schmidt zunächst über die Steuer- und Bollpolitik der Regierung ge befunden wurde.- R. A. Wolff: Herr Schmidt scheine sprochen. Als im Jahre 1879 das Tabaksmonopol die Parole abnorme und merkwürdige Rechtsanschauungen zu haben, bei der Abstimmung im Reichstage fehlte er. Wenn die Vor- Beleidigungen anhängen fann und sofort den Strafant denen heraus er glaubt, daß er seinem Gegner allerlei f reden, solche Flugblätter in die Welt seßen. Ich habe jedes- lage wiederkommen sollte, wird er wahrscheinlich dagewesen stellt, wenn dieser Gegner auch einmal zu einem fcha
Von Herrn Stöcker war in dem leßten Verhand- sozialen Partei gewesen. lungstermin die Widerklage erhoben worden, und zwar behauptete er, daß Herr Schmidt in einer in Siegen am 20. April gehaltenen Rede von ihm gesagt habe: Herr Stöcker säe den Geist des Haffes und der Bwietracht, er stehe in Verdrehungen und Versprechungen groß da, er sei ein gehorsamer Diener des Junkerthums, welches ihn bei gelegener Zeit an die Luft seßen wird 2c. Ferner soll der Privatkläger in einer zu Laasphe gehaltenen Rede Herrn Stöcker einen Lügner genannt und gesagt haben. er gehe nach dem Winde und habe alle paar Monate eine andere Ueberzeugung. Da diese Widerflage in der letten Verhandlung erst im allerlegten Momente erhoben wurde, so nahm der Gerichtshof an, daß Hofprediger Stöcker nur auf eine Verschleppung der Sache ausgehe, und ordnete für den heutigen Termin das persönliche Erscheinen der Parteien an. In Folge dessen find Hofprediger Stöcker und Fabrikant Schmidt zur Stelle. Unter den zahlreichen Unter den zahlreichen Beugen befinden sich der von dem R.-A. Mundel geladene Schneider Grüneberg, ferner mehrere Zeitungsberichterstatter, ein Stenograph und Zeitungsredakteur aus Elberfeld , und als Beugen der Widerklage fiud der Pfarrer Schmidt und Fabrikant Schaefer aus Siegen resp. Biedenkopf anwesend. Vor Eintritt in die Verhandlung fragt der Vorsitzende seiner Pflicht gemäß die Parteien, ob eine Einigung vielleicht möglich ist. Hechtsanwalt Wolff erklärt, daß Hofprediger Stöcker zu einer solchen bereit sei. Rechtsanwalt Mundel giebt die Erflärung ab, daß sein Klient eine solche zurückweise. 3nr Sache selbst erklärt Rechtsanwalt Wolff, daß Hofprediger Stöcker bestreite, die beleidigenden Aeußerungen über den Privatkläger gethan zu haben. Der Privatkläger seinerseits bestreitet ebenfalls, den Hofprediger Stöcker beleidigt zu haben. Er führt u. A. Folgendes aus:„ Ich erkläre es für unmöglich, daß ich die inkriminirten Aeußerungen gethan habe. Der Vorsigende der betreffenden Versammlung, Domänen Inspektor Jonas wird bekunden, daß die behaupteten Worte nicht gefallen find, derselbe wird ferner bekunden, daß mich Herr Stöcker 14 Tage darauf einen Vaterlandsverräther genannt hat. Ich habe während der Wahlperiode in dem Wahlkreise Siegen wohl an 20 Reden gehalten und kann mich der einzelnen Worte natürlich nicht erinnern. Ich bin aber gewohnt, sachlich und ruhig zu sprechen, das erkennen auch meine Gegner an, und wenn ich bei der wohl gerichtskundigen Art und Weise, wie Herr Stöcker spricht, im Wahlkreise Siegen überhaupt einen Effekt erzielen wollie, so konnte ich es nur, wenn ich ganz besonders ruhig und sachlich sprach. Außerdem war die Situation in Siegen gar nicht darnach angethan, um mich aufzufordern, Herrn Stöcker zu beleidigen. Meine Aufgabe war vielmehr die, in erster Reihe den nationalliberalen Kandidaten zu bekämpfen. Wenn ich Herrn Stöcker einen Lügner u. dergl. am 20. April in Siegen genannt hätte, dann würde gewiß Herr Stöcker in der Antwortrede, die er 14 Tage darauf gehalten, sich dieses Moment nicht haben entgehen lassen; derselbe hat jene Antwort rede des Hofpredigers Stöcker stenographirt und es geht daraus hervor, daß Herr Stöcker keineswegs auf jene angebliche Beleidi gung reagirt, wohl aber eine neue Fluth von Beleidigungen auf mich losgelaffen hat. Er hat sogar Andeutungen gemacht, die darauf schließen ließen, daß er etwas Unehrenhaftes von mir wissen könnte. Herr Hofprediger Stöcker hat dann liebevoll hinzugefeßt: er wolle den persönlichen Schmutz und die Niederträchtigkeiten nicht aufrühren. Herr Stöcker ist schon damals vergeblich aufgefordert worden, zu sagen, was er von mir weiß. Ich fordere ihn hiermit nochmals auf. Der Schild meiner Ehre ist rein und blank. Er hat dann über mich gefagt: Sch schwäche die Armee und verrathe mein Vater land!" Er hat mich ferner verantwortlich gemacht für einzelne Kundgebungen der von ihm angegriffenen schlechten Presse", namentlich der Berliner Zeitung ", die er ein ,, niederträchtiges Blatt" nannte. Das sind denn doch Schmähungen der uner hörtesten Art." Die Beweisaufnahme erstreckt sich zunächst auf die Feststellung der betreffenden Aeußerung des Hofpredigers Stöcker. Die Beugen Nirdorf, welcher seiner Beit für die Vossische Zeitung" referirt hat, und Lange( Post") geben nach ihren Notizen den Wortlaut ungefähr in der obigen Faffung wieder, namentlich konstatiren fie die Worte ,, elende Lügen des Herrn Schmidt"," Buben" 2c. Auf Befragen des Rechtsanwalts Wolff, ob nicht Herr Stöcker gerade Herrn Schmidt in Gegensas zu den Agitatoren in Siegen gebracht hat, erklären beide Beugen übereinstimmend, daß nach ihrer Ansicht Herr Stöder erst in einer späteren Versammlung fich dahin ausgelassen habe, daß sich Herr Schmidt noch einmal an die Stirn schlagen werde, weil er sich mit solchen Leuten eingelaffen. Schriftsteller Kraus, Referent des ,, Reichsboten" befennt auf direktes Befragen des Vorfizenden, daß er vor fechs Jahren wegen Betruges zu sechs Monaten Gefängniß und 1 Jahr Ehrverlust verurtheilt worden ist. Er erklärt, ob gleich er fich auf den genauen Wortlaut der Aeußerung des Hofpredigers Stöcker nicht mehr erinnert, auf's bestimmteste, daß derselbe Herrn Schmidt direkt in einen Gegensatz zu den Agitatoren in Siegen gebracht hat. Bestimmte Momente, welche ihn zu dieser Ansicht bringen, fann Zeuge jedoch nicht angeben. Dieselbe Ansicht mit derselben Bestimmtheit vertritt Beuge Aschenbrenner, welcher auf Befragen des Vorfizenden angiebt, daß er früher Portier im Dom- Pfarrhause, später der Redakteur des christlich- sozialen Parteiblattes war. Zeuge Liebich( Refe rent der Kreuz Blg.") tann sich bestimmter Momente nicht erinnern. Hofprediger Stöcker: Ich erkläre mit vollster Be stimmtheit, daß ich meine Aeußerungen auf die Leute bezogen habe, welche in dem Bewußtsein, daß sie Falsches über mich
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mal und zwar mit voller Abficht Herrn Schmidt von den wüsten Agitationen beständig ausgenommen. Ich habe dies stets ges than, da ich glaubte, daß Herr Schmidt fich der Tragweite jener unwürdigen Agitation nicht bewußt war. Die Beweisaufnahme erstreckt sich sodann auf die Verlesung des Siegener Wahlflug blattes, auf welches sich die Aeußerungen des Hofpredigers Stöder bezogen. Der Privatkläger Schmidt erklärt, daß er Dieses Wahlflugblatt wederdrucker" noch habe verbreiten laffen. Es sei damals gerade in Clarfeld das Attentat auf sein Leben vor sich gegangen und er habe sich acht Tage lang vor der zweiten Wahl gar nicht um die Agitation fümmern fönuen. Er habe gegen eine Verbreitung des betreffenden Wahlflugblattes nichts gethan, habe dazu aber auch gar denn für die Verbreitung teine Veranlaffung gehabt, der Wahlflugblätter hätten seine Freunde gesorgt. Gegen eine Verbreitung des bekannten Blites der Freien Zeitung" habe er sich aber direkt ausgesprochen und den Redakteur Bom
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sein. Stöckers Stellung zu dem Unfall- Versicherungsgesetz war eine eigenthümliche und schwankende. Als im Jahre 1881 der Reichstanzler den ersten Entwurf einbrachte, trat Stöcker für Reichstanzler den ersten Entwurf einbrachte, trat Stöcker für denselben ein; im Jahre 1882, in welchem der Reichskanzler die Grundzüge dieses Entwurfs für undurchführbar erklärte, änderte auch Stöcker seine Ueberzeugung. Einem solchen Manne, der alle zwei Wochen seine Ueberzeugung ändere, der sich mit dem Winde dreht, werden Sie schwerlich Ihre Stimme geben dürfen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge Hackler fich über diese Rede Notizen gemacht habe, erklärte derfelbe: Ich habe mir weder Notizen gemacht, noch mit irgend Jemand über die hier abzugebende Aussage gesprochen. Ich babe aber oft über diese Redewendungen nachgedacht und mich darüber gewundert, daß solche Reden in die Oeffentlichkeit
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halten auch für Schmidt
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sehen: in den H gefagt." verbreitet. zwei Kö
auch Mit in nation Hilfsarbe diesen die es zuviel, habe zuge braucht
sprüche erhebt, der fange zunächst bei sich selbst an und wen strebung. dagegen fündigt, dann muß man ihm das Gefühl von Strafbarkeit der Sünde recht nahe legen. Herr Stöder auch nicht in der verzweifelten Lage eines mühsam Kämpfen
mo
allzuschwe
mich schüt Vorwürfe
Stellung
selbst.
um eine billige Verunglimpfung des Gegners vom Stapel welches ic laffen. Um des Grundsatzes des Hofpredigers willen, daß müsse, beantrage er nicht die mildere Geldstrafe, welche für Reinheit der Sprache in Presse und Parlament jo war, dies nicht effektvoll sein würde, sondern eine Gefängnißstrafe gerade bei demjenigen, der jene Grundsäge proklamir Beispiel zu statuiren. Wenn er nun darauf aufmerksam daß Herr Stöder sich hingestellt und den Wählern gesagt Ich könnte noch Manches sagen, aber ich will nicht in persönlichen Schmus hinabsteigen" so müsse er doch fagen diese Art denn doch der Gegensatz zu jedweder edlen Gefinn ist. Und da diese nicht edle Gesinnung hervorleuchtet denkende Jemand, der sich felbst des Edelmuthes rühmt, so beantrag mit Entri den Hofprediger Stöder zu 3 Wochen Gefängniß u
urtheilen, eine Strafe, die in einem anderen Prozesse als mi
dürftigen Strafantrag stellen konnte. Die zuerst sehr
bod
gar nicht Gesprächs daran lie es nicht n ich sei mi
Abficht ist tann ich sprochen des konser fämpft un
land". lenken; de
Sie den gesprochen fein Mittel
diesem Pr
Wort greift. Ganz unbegreiflich erscheine es aber, wie der Munkel bei der hier entrollten Beweisführung einen so ich habe tönend auftretende Privatklage sei sehr zusammengefchrum Wahlagitation in Siegen geleitet und Geldmittel dazugesprochen. Er behaupte, daß Herr Schmidt, welcher persönlich die ga opfert habe, auch für das Wahlflugblatt mit verantwortli Die ganze Klage sei nur ein weiterer Schritt in dem politische Gegner durch Strafurtheile unmöglich zu und es sei bedauerlich, daß die Befolgung dieses Systems der Partei, welcher Herr Schmidt angehört, immer mehr
Sufl
mad
zu werden scheint. Die Behauptungen des Wahlflugbia seien durchaus falsch, die angeblichen beleidigenden Aeuße
erwie
Deshalb habe ich mir die gebrauchten Ausdrücke so genau gemerkt. dringen düüfen, um einen Mann der Wahrheit zu stürzen. dagegen sei es erwiesen, daß die Beleidigungen des Domänenpächter Jonas in Laasphe : Ich gehöre der deutsch
gen des Hofpredigers Stöcker seien in feiner Weise Schmidt ein ganz anderes Kaliber zeigen, daß er Herrn Wankelmuth, Lügenhaftigkeit und Ünklarheit vorwarf und
Stid
und wenn sucht, so Initiative Wahlagita habe, als Stenogran noch Man über seine
nicht persö