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gewissermaßen als Hausdiener der konservativen Partei_be­handele, dem man beliebig den Laufpaß geben kann. Das feien denn doch sehr schwere Beleidigungen und eine Kampfes weise, die im politischen Leben nicht vorkommen sollte. Er halte dafür, daß sich die Beleidigungen zum Mindesten kompen­firen, ja, daß das größere Maß von Schuld auf Seiten des in weld Herrn Schmidt ist, wofür derselbe zu bestrafen sei. Das Straf­2. In maß überlasse er dem Gerichtshofe. Nach einer Replik und nfrimini Duplit führt herr Städer ungefähr Folgendes aus: Sch m.ß Fortschrit es absolut zurückweisen, wenn Herr Rechtsanwalt Mundel mir n Vorm vorwirft, ich hätte gesagt, ich könnte manches sagen, wollte es Das ist aber nicht, um Persönliches nicht aufzuwühlen, so muß ich er­tschrittlich widern, das habe ich nicht gesagt, sondern, ich will den per fönlichen Schmutz der Verleumdung nicht vorbringen. Ich hätte ja anderen Falles, das, was ich selbst sagen könnte, Ver läumdungen genannt. Ich habe die persönliche Gegnerschaft mit Herrn Schmidt nicht gesucht, weil ich ihn gar nicht per­sönlich lenne. Auch aus den vorliegenden Dingen geht es flar hervor, und auch in der Klagebeantwortung habe ich mit allem Bugeständniß dessen, was ich weiß, ausgeführt, daß es mir gar nicht eingefallen ist, Herrn Schmidt anzugreifen. Ich habe über gelegen, im Gegentheil ihn unterschieden nnd gesagt, es wird ihm leid nkandidat ſein, er durchschaut es nicht. Liegt darin nicht der Beweis, gemacht daß ich ihn persönlich nicht habe angreifen wollen? Wenn mir in Der Schnelligkeit der Rede das Wort entfallen, so daß er i trage ich die Konsequenzen, aber dabei bleibe ich stehen, daß in dem Flugblatte Lügen enthalten find und daß Lügen an dem Zentralpunkte, wo es entstanden ist, tschrittlich vorhanden sind. Dabei bleibe ich stehen. Wie kann man be nmsten haupten, daß das Wort, welches Se. Königl. Hoheit der Kron­Sersammlu prinz über die Bewegung ausgesprochen hat, sich auf mich be­erdiene di zogen. Nie in der Oeffentlichkeit hat es verlautet, daß das Wort in Bezug auf mich gesagt ist. Mir hat es daran gelegen, der F Diese Dinge als Lüge zu charakterisiren, welche mir mit Be­Schung du wußtsein von gewissen Eden aus stets entgegengehalten. welche hmidt aufgeschrieben und gedruckt werden bei jeder Gelegenheit, diese als Lüge zu bezeichnen. Das ist eine einfache Thatsache, und ich glaube, daß der Beweis dafür nicht schwer zu führen ist. Es ist mir nicht eingefallen, zu meinen, daß Herr Schmidt diese Lügen erfunden hat, und im Bewußtsein, daß es Lügen sind, hat drucken lassen, sondern ich habe ihn als Leiter der Agitation in Siegen beschuldigt, er laffe die elenden Lügen, welche im Sentralheerde der lügenhaften Agitation gemacht werden, auf rothes Papier drucken. Ich kann es versichern, daß, als die Klagebeantwortung an mich fam, ich Leute, welche der Ver­fammlung beigewohnt haben, gefragt habe: Was kann das werden?" Und einstimmig hat man mir gesagt:" Sie haben Herrn Schmidt gar nicht beleidigt." Ich lege darauf ja keinen Werth, aber ich fann versichern, ich habe bei dem Ausdruck Lüge" weniger im Speziellen an das Flugblatt gedacht, son dern an die ganze Agitation, die große, von der das Flugblatt nur ein Theil ist. Ich habe von vornherein erklärt: Ja, ich nehme die ganze Schwere der Worte, er läßt Lügen drucken", auf mich, aber ich frage, heißt es hier: er schreibt es, bestellt es, bezahlt es, läßt es drucken", heißt es nicht: ,, er läßt es ge­schehen!" Ist dies nicht hier der Fall? Hat er nicht das Flug­blatt gesehen? Und hat er nicht eine Summe gezahlt, hat er nicht das Flugblatt unrefufirt gelaffen. Ich will nur sagen, daß der Ausdruck, hat drucken lassen", auch mancherlei Aus­legung zuläßt, und, wenn man ihn für besonders schwer ge­halten, so nehme ich die besonderen Umstände als mildernd auch für mich in Beschlag und sage, wenn ein Mann, wie Herr Schmidt, schon Monate lang persönlich die Agitation geleitet hat, eine Agitation, wie sie vielleicht in keinem anderen Wahl­freise vorgekommen ist, wenn er Mittel dargereicht hat, um sie zu führen, wenn man die Hiße des Wahlkampfes, die momen­tane Empörung berücksichtigt, man jenen Ausdrud wohl für formal beleidigend halten wird, aber in der Schwere mich nicht belastet, wie es Herr Rechtsanwalt Mundel gethan hat. Wenn er mich für den Ausdruck Buben" hierbei wiederholt verhaftet macht, so weise ich dies mit ehrlichem Gewissen zurück. Wie fann man flarer unterscheiden zwischen Schreibern eines Blattes, den Verfassern desselben und dem Kandidaten, wenn man die Schreiber im Gegensas bringt zu ihm. Ich habe, glaube ich, ohne Ausnahme jedes Mal, wo ich von der unwürdigen Agi­tation sprach, beständig gesagt: ich mache persönliche Unter­schiede, es wird dem Kandidaten leid sein". Liegt darin nicht berklage der Beweis, daß ich ihn persönlich nicht habe angreifen wollen? mviesen, Den Ausdruck und Vergleich mit dem Mitstbeet weise ich ent­in undſchieden zurück und den Versuch, mich auf der ersten Silbe er" fei figen zu laffen, mit Entrüstung. Es ist ein in der Schrift Sprache häufig vorkommendes Wort, z. B. habe ich es in Treißschte's Geschichte gefunden; man will ein starkes Wachs­thum damit bezeichnen, und ich habe nur gleichnißweise gesagt, es wächst hervor all' Dieses, wie aus einem Mistbeet. Ich be­rufe mich auf die literarisch fundigen Menschen hier unter uns, ob dagegen etwas einzuwenden ist. Aber interessant ist es zu sehen: Sch fann thun, was ich will, neun Zehntel der Preffe find Compensa in den Händen meiner Gegner und diese behaupten: ,, er hat es ucksweise

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gefagt." Ich fann machen, was ich will, die Sachen werden weiter verbreitet. Was kann man ferner Schlimmeres sagen, als daß zwei Königsmörder zu unserer Partei gehört haben und ich soll solidarisch haftbar gemacht werden. Nobiling war ja ner mit auch Mitglied der akademischen Lesehalle, Lehmann- Hödel hat effen win nationalliberalen Komitee's mitgearbeitet, Nobiling hat als Wa Hilfsarbeiter einer Beamtengemeinschaft angehört. hat man und we fühl von Kämpfen

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diesen die beiden Leute angeheftet? Immer allein meiner Be­strebung. Ist dies nicht im höchsten Maaße unwahr? Ist es zuviel, wenn ich solche Dinge als Lügen" bezeichne? Ich habe zugegeben, daß ich den scharfen Ausdruck Buben" ge­braucht haben kann, ich habe ihn gebraucht von Leuten,

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afzeptiren oder weitere Vorschläge machen wolle. Dann waren die Vorschläge auch alle beide so, daß nicht alle vier Herren Kommissionsmitglieder waren, folglich konnte so eine Aeußerung von meiner Seite nicht fallen. Alsdann hat die Versammlung es ja selbst anerkannt, daß bei Buggenhagen befchloffen wurde, eventuell auch durch den Maurerstreit in Mitleiden­schaft gezogene Zimmerer zu unterstüßen. Die Angriffe, die in der Versammlung gegen meine Person gerichtet waren, gingen eben nur von drei Herren aus, fanden aber in der Vesammlung feinen Anklang, da außer diesen Dreien kein Redner aus der Versammlung auftrat, um gegen mich das Wort zu nehmen, sondern alle für mich sprachen, und hätte ich eine Neuwahl an­nehmen wollen, wäre ich auch mit großer Majorität wieder­gewählt worden. Dann ist noch darin ein Irrthum begangen, daß geschrieben steht, ich hätte die zweite Versammlung in der Linienstraße einberufen. Dieses ist Sache des Krankenkassen­Vorstandes und nicht die meine; ich habe folgendes geantwortet: Mit schwerem Herzen und nur auf Drängen verschiedener Platdeputirter habe ich die heutige Versammlung einberufen, da ich ebensogern als Delegirter der Kaffe auch in der Linien­flraße zur Berathung mit anwesend gewesen wäre.

Der Fachverein der Drechsler, Knopfarbeiter und verw. Berufsgenossen hielt am Dienstag. den 14. d. Mts., im Lokale Königsbank, Gr. Frankfurterstr. 117, eine sehr schwach besuchte Generalversammlung mit folgender Tagesordnung ab: 1. Kaffenbericht. 2. Beschlußfaffung über die Vereinigung der beiden im Drechslerfach bestehenden Vereine. 3. Verschiedenes und Fragekasten. Nach der Erledigung des ersten Punktes er griff der Vorsißende Schrader das Wort. Derselbe wies zu­nächst auf die Vortheile der Vereinigung hin, erinnerte an den legten Vereinsbeschluß, welcher in der vergangenen Mitglieder Versammlung gefaßt wurde und forderte die anwesenden Mits glieder auf, diesem Beschlusse, Antrag Moench( Veränderung des Vereinstitels) beizustimmen. Im Weiteren wies der Redner auf das Ziel der Fachvereine, die Bentralisation derselben hin und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Vereinigung beiden Theilen zum Vortheil gereichen. Ein Antrag Hoffmann, diesen Punkt des schwachen Besuches wegen von der Tages­ordnung abzusetzen, wurde abgelehnt. Der nächstfolgende Red­ner, Herr Dstar Thun, trat für die Beibehaltung des jetzt be­stehenden Titels ein und erklärte unter Andern, daß, wenn er früher so schlau" gewesen wäre wie heute, nur ein Fach verein der Knopfarbeiter, mit Ausschluß der Drechsler, gegrün bet worden wäre; in demselben Sinne, nur noch etwas drastis scher, sprach fich Herr Anders aus, der sogar den Wunsch äußerte, da die Knopfarbeiter die große Majorität des Vereins bilden, die Knopfarbeiter ,, im Titel vor die Drechsler zu seßen". Nachdem mehrere Vorstandsmitglieder, besonders die Herren Schrader und Moench, den Ausführungen des letzten Herrn Redners entgegen getreten waren, wurde der Antrag Moench abgelehnt. Darauf wurden den streikenden Maurern 20 Mart bewilligt. Der Kassirer forderte auf, sämmt­

Hofprediger heute wieder aufgefordert, zu sagen, ob er etwas Unehrenhaftes von mir weiß und er ist mir auch heute dir Antwort schuldig geblieben. Hofprediger Stöcker: Ich fann versichern, wenn ich gesagt habe, ich könnte etwas dem Gegner persönlich nicht Angenehmes sagen, so bezog sich das wirklich nur auf die Thatsache, daß er in seinem heimischen Wahlkreise nicht wieder aufgestellt worden. Kläger Schmidt: Ich kann auch hier sofort wieder nachweisen, daß der Herr Hofprediger wieder einmal einen seiner bekannten Irrthümer begeht. Ich überreiche eine mir s. 3. zugestellte Resolution einer großen Wählerversammlung von Elberfeld - Barmen, in welcher die Versammelten einstimmig erklärten, an meiner Kandidatur festzuhalten. R. A. Mundel: Es steht also fest, daß Herr Stöcker gesagt hat: er wisse persönlich nicht Angenehmes von dem Kandidaten, aber er wolle persönlichen Schmuß nicht auf­rühren. Er erweckt also den Anschein, ob er eine persön­lich recht schmuzige Sache wiffe. Das ist so seine Art, wie er mit der Wahrheit und mit der Ehre anderer Menschen um­geht. Hofprediger Stöcker versichert nochmals, daß er bei der Redewendung von dem Schmuß nicht an die persönlichen Ver­hältnisse seines Gegners gedacht habe. hältnisse seines Gegners gedacht habe. Der Gerichtshof zieht fich hierauf zur Berathung zurück. Das Erkenntniß geht da hin, daß Hofprediger Stöcker der Beleidigung schuldig und deshalb zu 150 Mt. Geldbuße event. 15 Tage Gefängniß zu verurtheilen, dem Beleidigten auch die Bublikationsbefugniß für den Reichsboten" und das Siegener Volksblatt" zuge­sprochen, daß ferner der Widerbeklagte Schmidt der Beleidi gung in einem Falle schuldig, deshalb zu 50 M. Geldbuße event. 5 Tage Gefängniß zu verurtheilen und dem Wider­Kläger die Publikationsbefugniß für das Siegener Volksblatt" zuzusprechen sei. Die Kosten wurden zu dem Hofprediger 4 Stöcker, zu dem Widerbeklagten Schmidt auferlegt. Aus der sehr eingehenden Urtheilsbegründung heben wir folgende Hauptstellen hervor. Der inkrimirte Saß der Klage ist auf Grund des Zeugnisses des Dr. Nixdorf für erwiesen erachtet worden. Es konnte sich nur fragen, ob der Ange­flagte in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hatte. Diese Frage mußte nun deshalb verneint werden, weil Herr Stöcker in jener Versammlung als Kandidat aufgetreten war, noch hatte er sich den Berlinern gegenüber wegen des Siegener Flugblattes der Gegenpartei, das dieselben gar nicht einmal fannten, zn rechtfertigen. Bezüglich des Vorwurfs, daß der Privatkläger Lügen über ihn auf dem rothen Flugblatte gedruckt habe, konnte sich der Gerichtshof der von dem Angeklagten Stöder beliebten Auslegung nicht anschließen, sondern er habe angenommen, daß dem Privatkläger damit der Vorwurf ges macht werden sollte, er habe die lügenhaften Behauptungen macht werden sollte, er habe die lügenhaften Behauptungen selbei veranlaßt. Es tömmt jept in Frage, ob den Angeklagien der Beweis der Wahrheit, daß in dem Flugblatt Lügen, d. h. bewußte unwahrheiten über ihn verbreitet worden sind, ge­lungen ist. Zunächst ist in dem Flugblatt auf die Kundgebung des Kronprinzen über die Antisemitenbewegung Bezug ges nommen, alsdann der Ausspruch der theologischen Fakultät über Herrn Stöcker wiedergegeben, ferner die Behauptung auf­gestellt, Stöcker habe den Protestantenverein mit einem Mistbeet verglichen, und endlich die Königsmör der Hödel und Nobiling seien Mitglieder der christ lich- sozialen Partei gewesen. Betreffs der Behauptung bezüglich des Protestantenvereins schenke der Gerichtshof den Entlastungszeugen Krauß und Liebich vollen Glauben. Dar­Protestantenverein nicht beleidigend gelautet. nach habe Stöckers Aeußerung wesentlich anders und für den Die in dem Flugblatt aufgestellte Behauptung habe sich daher nicht bewahr= heitet. Die Kundgebung der theologischen Fakultät in Jena sei aber notorisch erfolgt, die aufgestellte Behauptung also ev wiesen. Was die Mitgliedschaft des Hödel und Nobiling in der christlich- sozialen Partei anlange, so sei die des Hödel erwiesen, die des Nobiling aber auf Grund der unklaren Aus­sage des Grüneberg nicht als erwiesen zu erachten. Aeußerung des Kronprinzen über die Antisemitenbewegung Aeußerung des Kronprinzen über die Antisemitenbewegung fonnte natürlich nicht zum Gegenstand einer Beweisaufnahme gemacht werden; aber sie wird allgemein geglaubt. Hiernach ist dargethan, daß in jenem Flugblatt wohl eine unwahrheit, in feiner Weise aber Lügen, d. h. bewußte unwahrheiten über Stöcker verbreitet worden sind, und würde, da dies dem An­geklagten bekannt sein mußte, fich derselbe mit dieser Behaup­fung einer Verleumdung schuldig gemacht haben. Im Sprach­gebrauch der niederen Volksklaffen wird aber schon schlechtweg jede leichtfertige unwahrheit als Lüge bezeichnet und nimmt der Gerichtshof an, daß Herr Stöcker fich bei seinem Vortrage diesem Sprachgebrauch anbequemt haben wird. Deshalb fonnte nicht§ 187, sondern nur die§§ 186 und 185 Str.­G. B. angewendet werden. Bei der Strafabmessung war zunächst die Frage nach dem fittlichen Werth des Belei bigten zu prüfen, der vollständig makellos dastehe. Weiter fam

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liche Streiflisten" fremder Gewerkschaften an ihn sofort ab­liefern zu wollen. Nach Beantwortung einiger Fragen drückte der Vorfißende sein Bedauern über das Berschlagen des Vereinigungsprojektes aus und erklärte, daß sowohl er wie auch verschiedene andere Vorstandsmitglieder gezwungen find, in der nächsten Versammlung ihr Amt niederzulegen.

An die Vergolder Berlins . Kollegen! Seit unserem letten Streit ist unsere Organisation zerfallen, machtlos müssen wir fortwährende Lohnreduzirungen über uns ergehen lassen; ist dagegen eine Aufbesserung der Löhne nicht dringend noth­wendig? Blickt Euch um! Wie stehen wir da? Soll es so weiter gehen, daß jeder Einzelne der Willkür seines jeweiligen Arbeitgebers wehrlos preisgegeben ist? Kollegen! Jede andere Gewerkschaft macht gewaltige Anstrengungen, ihre Lage zu ver­beffern, nur bei uns find die Anstrengungen nicht zu verspüren. Laßt das endlich anders werden! Organisirt Euch! Schließt Euch dem Unterstüßungsverein der Vergolder und Berufsges noffen an. Kollegen, dieser Verein sichert den Mitgliedern die weitgehendsten Rechte, nach§ 1 des Statuts erhalten die Mit glieder freien Rechtsschutz, Unterstügung bei Streifs, bei Un­glücksfällen ohne Selbstverschulden, bei nothwendiger Auswan berung im Unvermögensfall und bei Arbeitslosigkeit und zwar legteres 13 Wochen lang. Die so oft vorgenommenen Lohn reduzirungen laffen sich nur durch die Angst, arbeitslos zu wer den, erklären; dies soll und muß anders werden. Wir können nicht glauben, daß Shr Euch zu chinesischen Kulis wollt herab­drücken laffen. Um dieses zu hindern, giebt es nur ein Mittel, treter Mann für Mann ein in den Unterstügungsverein der Ver golder und Berufsgenossen, der Beitrag beträgt zur Zeit nicht mehr als 20 Pfennige pro Woche. Kollegen! Laßt uns nicht stehen wie der Prediger in der Wüste und unsern Ruf ungehört verhallen, tretet Alle, die Ihr zum Vergolder- Gewerk gehört, in den Verein ein und Ihr werdet bald die segensreiche Wirkung verspüren. Der entfeßliche Alp, machtlos den Arbeit­gebern preisgegeben zu sein, muß verschwinden, aber nur eine starke Organisation fann ihn bannen; deshalb, Kollegen, wer gewillt ist, seine Lage und die seiner Familie zu verbessern, wer gewillt ist, die immer mehr umfichgreifende Versumpfung durch Reduzirung der Löhne zu bekämpfen, wer gewillt ist, daß die Sorge von ihm genommen sei, arbeitslos zu werden, wer ge­willt ist, mitzuwirken, die schamlose Schmußkonkurrenz mit ihren widernatürlichen Auswüchsen auszurotten, der trete in den Unterstützungs- Verein der Vergolder und Berufsgenossen und das recht schnell, da am 29. Juli cr. die definitiven Wahlen der gesammten Verwaltung stattfinden. Wählt in den Werk­stellen Vertrauensmänner, welche die Anmeldung und das Beitragsammeln übernehmen. Beitragsammeln übernehmen. Anmeldungen nimmt der Kaffirer Montags Abends von 8-10 Uhr im Lokale des Herrn Köpnid, Magazin- und Schillingstr.- Ede, entgegen. Sämmt liche Publikationen, den Unterstüßungs- Verein betreffend, werden im Berliner Volksblatt" befannt gemacht. Der pro­visorische Vorstand. J. A.: Böhl, Acker- Straße 133.

strafschärfend in Betracht der besonders schwere Vorwurf und die Leichtfertigkeit des Angeklagten, gegen den Privatkläger ohne jeglichen Anhaltspunkt so gröbliche und ge­Privatkläger ohne jeglichen Anhaltspunkt so gröbliche und ge­häffige Vorwürfe mit den beleidigendsten Busäßen zu erheben. Strafmindernd war zu berücksichtigen, daß es dem Angeklagten weniger darauf angekommen sein mag, die Person des Privat­flägers, als den Vertreter einer gegen ihn agirenden Partei zu treffen; daß er durch das Siegener Flugblatt gereizt worden; daß in demselben ein Hinweis auf die Kundgebung des Kron­prinzen enhalten war, durch die er in Gegensatz mit einem Mitgliede des Herrscherhauses gebracht ward, und endlich, daß er seit vielen Jahren Beleidigungen von ähnlicher Schärfe gegen Mitglieder der freieren religiösen Richtung und der Gegen parteien geschleudert, ohne daß diese es für angemessen erachtet, ihn dafür verantwortlich zu machen. Dadurch habe sein Bes wußtsein von der Rechtswidrigkeit seines Handelns bedeutend Betreffs der Widerklage habe rechtigter Interessen zubilligen müssen. Nach den Aussagen der Zeugen Schorger und Heider, die allerdings einen eigen artigen Eindruck machten und deutlich an den Tag legten, daß fte fich von ihren Parteianschauungen haben leiten laffen, habe Schmidt dem Stöcker vorgeworfen: er stehe im Verdrehen groß da, und es wohne ihm Doppelzüngigkeit bei. Diese Aussage mußte, insoweit fie durch die eigenen Auslaffungen des Wider beklagten und der Entlastungszeugen unterſtüßt wurden, ein Gewicht beigelegt werden. In den gebrauchten Ausdrücken fand nun der Gerichtshof eine bewußte Ueberschreitung der Grenzen der Wahrnehmung berechtigter Intereffen, was bei allen übrigen Wendungen weder in der Siegener Versamm lung, noch in der zu Laaspe stattgehabten der Fall war. Der Widerbeklagte war sonach der Beleidigung des Angeklagten in einem Falle für schuldig zu erklären. Bei der Strafabmessung war auch hier zunächst zu prüfen, welches Maß von Ehre dem Beleidigten innewohnt. Da ist nun allerdings in dem be­sehr leichtfertiger Weise von der Wahrheit abgewiesen ist. Aus diesem Grunde war der Vorwurf der Doppelzüngigkeit, der sonst sehr schwer ins Gewicht fällt, nicht allzu schroff zu ahnden.

en Trium welche die Lüge mit Bewußtsein verbreiten. Für das System, abgeschwächt werden müssen. m Stapel welches ich gekennzeichnet habe, ist der Ausdruck doch nicht der Gerichtshof dem Widerbeklagten die Wahrnehmung be allzuschwer. Ich stehe hier mit dem Bedauern, daß es nöthig ment fo war, dies zu sagen. Glauben Sie, daß es mir Freude macht, mich schüßen zu müssen gegen die schwersten, ehrenrührigsten Vorwürfe? aber ich halte es für meine Pflicht gegenüber der Stellung, welche ich einnehme und für das öffentliche Leben selbst. Ueber die Persönlichkeit des Herrn Schmidt habe ich gar nicht reden wollen; ich habe es gethan in der hibe des Gesprächs, aber ich glaube, es ist nachgewiesen, daß mir nichts daran liegt, persönliche Dinge zur Sprache zu bringen, wenn es nicht nöthig ist. Wenn dann Herr Mundel geltend macht, ich sei mit meiner Partei völlig zu identifiziren, denn viel denkende Mitglieder gebe es nicht bei uns, so weife ich dies mit Entrüstung zurüd als eine unwürdige Infinuation. Die Absicht ist, die Masse zum Denken anzuregen. Ebenso wenig fann ich die Angriffe auf die Antisemiten- Partei unwider sprochen lassen, die antisemitische Bewegung ist eine Bewegung des konservativen Gedankens und gehört zu der Partei, welche fämpft unter der Devise: Mit Gott , für König und Vater land". Ich will noch auf Eines die Aufmerksamkeit zurück­lenken; der Herr Redakteur des Siegener Volksblattes" sagt: ich habe die Worte des Herrn Schmidt verschärft". Hier haben Sie den augenscheinlichen Beweis von dem System, von dem ich gesprochen, daß es wahr ist, was ich sagte: man scheut gegen mich fein Mittel.- Fabrikant Schmidt: Herr Hofprediger Stöder hat von Systems

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dieſem Prozeß gleichsam als Signatur eines genijen item

Vereine und Versammlungen.

Berichtigung. Von Herrn Dstar Hantelmann, Dorotheen straße 32, erhalten wir folgendes Schreiben mit der Bitte um Veröffentlichung desselben. In dem in Nummer 161 des Berliner Voltsblatt" enthaltenen Bericht über die Versamm­Berliner Voltsblatt" enthaltenen Bericht über die Versamm

gesprochen. Mir ist von einem solchen System nichts bekannt und wenn er diese Klage in ein solches hineinzubringen ver sucht, so erkläre ich, daß ich den Strafantrag aus ureigenster Initiative gestellt habe. Ich erkläre ferner, daß ich für die mehr Mahlagitation in Siegen nichts weiter an Geld geopfert lung der Zimmerleute in der Viktoria- Brauerei am legten Stenogramm beweist, daß Herr Stöcker gesagt hat: Ich fönnte noch Vanches, dem Herrn Schmidt sicher nicht Angenehmes über seine Person sagen, ich will es aber lieber nicht thun, um nicht persönlichen Schmus aufzurühren. Ich habe den Herrn

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ich biermit zu berichtigen bitte. Für's erste gleich sind die Worte, hiermit zu berichtigen bitte. Für's erste gleich sind die Worte, die mir bei der Eröffnung der Versammlung in den Mund gelegt find, unrichtig. Ich habe eben die beiden eingegangenen Arträge verlesen und angefragt, ob die Versammlung dieselben

An die Fabritarbeiter Berlins und Umgegend. Collegen! Wohl noch niemals find uns unsere Unterlassungs­sünden so deutlich ins Gewissen gerufen worden, als durch den unglücklichen Verlauf des Streiks der Arbeiter der Anilin­Fabriken bei Treptow und in Rummelsburg . Ein Blick auf die Verhältnisse in diesen Fabriken muß Jeden, in dessen Bruſt noch ein menschliches Herz schlägt, überzeugen, daß der Noth­schrei der Arbeiter ein gerechtfertigter und daß Abhülfe unter allen Umständen nöthig war. Bedenkt man, daß im Jahre 1863, wo die Lebensmittel- und Miethspreise bedeutend ge ringer waren, der Lohnfaz im Allgemeinen 22 Pfennige pro Stunde betrug, daß aber dieser Lohnfaz noch heute, also nach 20 Jahren, gezahlt wird, und daß andererseits die Gesellschaft seit Jahren ein gutes Geschäft macht, daß den Herren Diret toren durch Tantiemen ein überreichliches Einkommen zufließt, so muß man fich unwillkürlich fragen: wo nimmt man den Muth her, den gerechten Forderungen der Arbeiter entgegen zu treten? Kollegen! Wir haben hier nur die Anilinfabrik angeführt, find aber die Verhältnisse in anderen Fabriken beffer? Frage fich ein Jeder selbst, ob in der Fabrik, wo er arbeitet, beffere Zustände vorhanden sind, und die Antwort wird eine verneinende sein. Im Gegentheil, würden die traurigen Zu­stände, wie sie auch in anderen Fabriken vorhanden sind, ein­mal unter die Lupe der öffentlichen Meinung gebracht, es würden vielleicht noch ganz andere Dinge der Besprechung unterzogen werden müssen. Nun müssen wir uns aber fragen, haben wir irgend etwas gethan, um zur Verbesserung unserer Lage beizutragen? Nichts ist bis jest geschehen! Die Wenigen, die fich bisher zusammengefunden im Kampfe für unsere gemeinsamen Interessen, auch sie werden erlahmen und un muthig das Wirken einstellen, das keinen Segen verspricht, wenn Ihr Euch nicht aufrafft und Mann für Mann, Schulter an Schulter mit ihnen für Aufbesserung der Lage der ge sammten Fabritarbeiter eintreten werdet. Darum, Kollegen,