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und gleichzeitig entriß er dem Reblich die Latte und hieb damit Soziales und Arbeiterbewegung. bab bef

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auf beide Maurer ein, der zweite Angeklagte trat auch in Attion und durch Schläge und Bisse übel zugerichtet, wurden die Gegner endlich vor die Thür geworfen. Das Schöffengericht sprach beide Angeklagte frei, indem es annahm, daß dieselben sich im Zustande der Nothwehr befunden, die Staatsanwalt­schaft war aber anderer Ansicht und führte in zweiter Instanz aus, daß das Recht der Abwehr in erheblicher Weise überschritten sei. Der Gerichtshof fand die Handlungsweise der Angeklagten ebenfalls strafbar, erkannte daher gegen Mücke auf eine Geld­sträfe von 150 Mt., gegen Tieße auf 30 Mart.

P. Wegen Majestätsbeleidigung, sowie Beleidigung von Mitgliedern des Königlichen Hauses und des Fürsten Reichskanzlers erschien gestern vor der Ferienstrafkammer des Landgerichts II der Arbeiter Gustav Wittig aus Schöneberg . Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. In einem früheren Audienz- Termin, der auf Antrag des Ver­theidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Freudenthal, vertagt worden war, hatte der Denunziant und Hauptbelastungszeuge, Maurer Kunack, der übrigens bereits mit Zuchthaus vorbestraft ist eine Aussage abgegeben, welche zu seiner eigenen Aus­sage im Vorverfahren sowohl, als auch zu der der übrigen Beugen im Widerspruche stand. Dies Lettere war auch im gestrigen Audienz- Termin der Fall, weshalb der Staatsanwalt Das Ergebniß der Beweisaufnahme wegen Unglaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend erachtetete, um auf Grund des selben eine Verurtheilung auszusprechen und daher Freisprechung beantragte. Der Gerichtshof erkannte Mangels Beweises dem gemäß.

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Zum Dresdener Tischlerstreif veröffentlicht die dortige Gesellen Kommission unterm 17. Juli folgendes Zirkular: Kollegen! Arbeiter! Wir treten in die neunte Woche unseres Lohnkampfes mit dem Bewußtsein, in allen Dingen unsere Pflicht gethan zu haben; wenn auch Ueberläufer sich gefunden haben, die auf die Versprechungen der Meister hineingefallen find, so ist der Kern unserer Kollegen treu geblieben, trotz aller Versprechungen. Kollegen! Die Aussperrung der Kollegen im " Apollo" hat Anlaß zu größeren Auseinanderseßungen gegeben, denn es haben sich wirklich einige Leute gefunden, die den vom Herrn Direktor vorgelegten Revers unterschrieben haben. Kaum glaublich und dennoch wahr. Einen Revers zu unterzeich nen, der vorschreibt, fich an feiner Organisation betheiligen zu dürfen! Sind das aufgeklärte Arbeiter des neunzehnten Jahr hunderts? Aber Einige wollen es so yaben,- arbeiten, schlafen und wieder arbeiten O sancta simplicitas. Kol legen, Genossen! Ueberall zeigt sich das Kapital, um Lohn abzüge zu machen, darum wollen und müssen wir auf der Hut sein, denn jeden Tag kann Euch, Kollegen, dasselbe paffiren; darum rüstig vorwärts! Alle hinein in die bestehenden Or ganisationen! Da wir mit den Ausgesperrten zusammen 200 Organisat Mann zu unterstüßen haben, werden Mittel gebraucht, um die so lange uns treu gebliebenen Kollegen auch unterstüßen zu fönnen. Die Dresdener werden abzutragen wissen, was an ihnen gethan worden ist. Mit kollegialischem Gruß. Die Kommission der Dresdener Tischler. Briefe sende man an G. Schidlowsky, Galerieſtr. 15, V. Alle Geldsendungen an W. Weidner in Self's Gasthaus, Kl. Brüdergaffe 9, I.

Der Bankier, Friedrich Wilhelm August Zeckely stand gestern vor den Schranken der dritten Ferien- Straf kammer hiesigen Landgerichts I, um sich auf eine Anklage wegen wiederholter Unterschlagung resp. Untreue, sowie wegen ein­fachen Bankerutts zu verantworten. Das Bankgeschäft des An­geflagten ist am 1. April 1872 von dem am 2. September v. J. verstorbenen Bruder desselben und dem Bankier Otto Zeiß er richtet worden. Später trat letterer aus dem Geschäft aus, welches alsdann der Vorstorbene bis zum 2. Juli v. J., dem Tage des Eintritts des jeßigen Angeklagten, allein betrieb. Nach den Angaben des Letteren, welcher vordem als Angestellter bei seinem Bruder beschäftigt war, sei das Bankgeschäft desselben in den Jahren 1881 und 1882 erheblich zurückgegangen, so daß bereits im lepteren Jahre eine Unterbilanz von über 300 000 Mark vorhanden war. Anfangs v. J. erkrankte der ältere Bruder an Lungentuberkulose. Da nach dem Ausspruch der Aerzte deffen Zustand zwar bedenklich, aber nicht rettungslos war, wurde der Kranke nach dem Süden in einen klimatischen Kurort gebracht, wo er indeß schon am 2. September mit

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Tode abging. Vor der Reiſe batte sich der Angeklagte Vereine und Versammlungen.

Zwei Jünger Merkurs, der 22jährige Kommis Felix Koeppel und sein um einige Jahre älterer Berufsgenosse Hugo Eduard Gronski haben einige recht raffinirte Gaunerstückchen ausgeführt, wegen derer sie gestern der zweiten Ferienstraf fammer des Landgerichts I vorgeführt wurden. Beide haben fich schon mehrfach Vergehen gegen das Eigenthum zu Schulden kommen lassen und da ist es nicht zu verwundern, daß fie stellenlos wurden und blieben. Gronski hatte wenigstens das Glück gehabt, von dem bekannten Portraitmaler Freyberg als Modellsteher engagirt zu werden, wodurch er vor der bittersten Noth geschüßt wurde, Koeppel versuchte dagegen sich als Kol porteur, hatte aber so gut wie gar keinen Erfolg. Eines Sonntag Abends trafen sich die beiden Leidensgefährten in einem Schanklokal und machten Pläne, wie sie ihre Lage zu verbessern im Stande seien. Gronski hedte nun folgendes Projekt aus, welches die vollste Beistimmung seines Kollegen fand. Der Erftere wußte, daß Herr Freiberg mit dem Hof­glasermeister Fröhlich seit Jahren in geschäftlichem Verkehr stand. Es sollte nun am folgenden Tage ein Brief der Frau Freyberg an Herrn Fröhlich verfaßt und dem Adressaten darin vorgespiegelt werden, die angebliche Briefschreiberin sei auf einem Geschäftsgange mit ihrer Kaffe zu kurz gekommen und laffe ihn um sofortige Zusendung von 30 Mart bitten. Der Koup wurde programmmäßig ausgefüht und gelang; Herr Fröh­lich schenkte dem Briefe, der ihm vom Angeklagten Koeppel, welcher sich für einen Kellner aus dem Kafé Bauer ausgab, überbracht wurde, Glauben und händigte die gewünschten 30 Mt. aus. Die Beute wurde getheilt und an demselben Tage ver­praßt. Natürlich wurde nun ein zweiter Schwindel in Szene gefeßt, man fand es aber für gerathen, gleich auf eine größere Summe zu spekuliren. Dem in der Königin- Augusta- Straße wohnhaften Kaufmann Fuchs wurde am folgenden Tage von einem jungen Manne ein Brief überbracht, der die Unterschrift der Frau Fredberg trug und in welchem Herr Fuchs gebeten wurde, dem Ueberbringer, einem Bediensteten des Hof- Uhr machers Felfing, die Summe von 105 Mart auszuhändigen; fie habe wider Erwarten einen größeren Einkauf gemacht, ihr Mann sei verreist u. s. w. Herrn Fuchs kam die Sache verdäch­tig vor, er mußte den Angeklagten Koeppel, der in diesem Falle wiederum die Botenrolle übernommen, so lange in seiner Wohnung festzuhalten, bis er bei der in der Nähe wohnenden Frau Freyberg Erkundigungen eingezogen hatte, wodurch sein Verdacht Bestätigung fand. Beide Schwindler wurden in Haft genommen und gegen fie Anklage wegen gemeinschaftlicher Ürkundenfälschung, sowie eines vollendeten und eines ver­suchten Betruges erhoben. Im Verhandlungstermine legten beide Angeklagte ein offenes Geständniß ab und führten zu ihrer Entschuldigung an, daß sie sich in der drückendsten Noth lage befunden hätten. Der Gerichtshof billigte ihnen noch einmal mildernde Umstände zu und erkannte gegen fie auf eine Gefängnißstrafe von je sechs Monaten und ein Jahr Ehrverlust.

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Die streifenden Maurer und Puter hielten am Sonn tag im großen Saale der Tivoli Brauerei eine von ca. 1000 Theilnehmern besuchte Versammlung ab, um über die Fort führung des Streifs Beschluß zu faffen. Der Maurer Behrend präsidirte der Versammlung wieder und theilte mit, daß über die Beerdigung des Kommissionsmitgliedes Fassel in der Mon tags- Kontrolversammlung der streikenden Maurer nähere Mit theilungen erfolgen werden, sowie daß zur Zeit die Vertreter sämmtlicher Maurer Deutschlands als Delegirte zur General versammlung der Zentral Krankenkasse der Maurer nnd Stein hauer Deutschands( eingeschriebene Hilfskaffe) in Berlin an wesend find. Redner bezeichnete dann in seinem Referate es als eine Jllufion, wenn die Meister glauben, daß die Maurer am Montag insgesammt die Arbeit aufnehmen werden. Wiederaufnahme der Arbeit zu den Bedingungen der Meister würde nur ein kurzer Waffenstillstand, kein Friede sein. Weiter charakterisirte Redner das Verhalten einzelner Meister und Po liere, die sich jetzt förmlich auf den Gesellenfang legen. So sollen auch jest wieder 50 Mann aus Schlesien hier einge troffen und, wie er gehört, in den Baracken des neuen Reichss tagsgebäudes einquartirt worden sein. Die besten Gesellen, meint Redner, find es jedoch nicht, welche die Arbeit wieder aufgenommen haben. Diese denken nicht daran, die Arbeit eher wieder aufzunehmen, als bis eine Einigung zwischen den Meistern und der Streifkommission vereinbart worden ist. ( Lebhafter Beifall.) ( Lebhafter Beifall.) In der Diskussion forderte auch der Maler Nikolai zum Ausharren auf, da jezt von allen Ges werkschaften Unterstügungen einlaufen und der Sieg der Branchen sei. Maurer Scheel wendete sich gegen den in

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Maurer entscheidend für alle am Bauwesen betheiligten bisher ge

schweren Herzens dazu verstanden, in Geschäft seines Bruders als Mitinhaber einzutreten. Er hatte damals Aussicht, einen größeren Geldbetrag zu er langen, mit dem er hoffen durfte, die von seinem Bruder verübten Eingriffe in die Effektendepots durch Deckung der fehlenden Beträge wieder gut zu machen und das Geschäft wieder in Schwung zu bringen. Die Beschaffung der Geldmittel zerschlug sich aber, während sein franker Bruder von seinem Kurort aus von ihm verlangte, er solle an der Börse spekuliren und ihm sogar die à la hausse zu laufenden Papiere vorschrieb. Diese direkten Dispofitionen glaubte der Angeklagte ausführen zu müssen, und als Anfang Juli durch ein Engagement ein Gewinn von 17 000 Mt. erzielt wurde, hielt er sich um so mehr für verpflichtet, seinem Bruder folgen ชน und große unter­Spekulationen zu nehmen. Diese fielen indeß ungünstig aus, so daß dadurch der Untergang des Geschäfts beschleunigt würde. Nach dem Gutachten der Sachverständigen, des Bücherrevisors Henniger und des Konkursverwalter Conradi, beliefen sich die Schulden für die eingegangenen Differenzgeschäfte über 50 000 Mark, während die bisherige Unterbilanz von 300 000 Mark auf demselben Niveau geblieben ist. Bei dieser Geschäftslage fah sich der Angeklagte in die Nothwendigkeit versetzt, um die von seinem Bruder schon begangenen Unterschlagungen zu verdecken, noch weitere Depots anzugreifen. Schließlich gewann er aber die Ueberzengung, daß sich so nicht weiter fortwirthschaften ließe, und er entschloß sich daher, fich das Leben zu nehmen, vorher aber die in der Kaffe befindlichen 35 000 M. zu entsprechenden Antheilen an seine Gläubiger zur Vertheilung zu bringen. Seine Mutter, die von demSelbstmordentschlusse durch einen Zufall Kennt­niß erhielt, brachte den Angeklagten von diesem Plane und ver mochte ihn vielmehr, sich selbst zur Anzeige zu bringen und sich zu diesem Behufe derKriminalpolizei auf dem Moltenmarkt zu gestellen. Die anklage führt 17 Einzelfälle auf, in denen der Ange­flagte theils Depots seiner Kunden angegriffen, theils von diesen Die Ge­empfangene Geldbeträge für sich verbraucht hat. sammtsumme wird auf ca. 100 000 Mark geschäßt. Die Auf­führung der einzelnen Aktionen ist für das größere Publikum ohne sonderliches Interesse; ein solches hat sie nur für Staats­anwaltschaft, Vertheidigung und Gerichtshof insofern, als daraus die eventuelle Strafbarkeit konstruirt werden soll. Staats­anwalt Stephan beantragte, den Angeklagten zu einer Gesammt­strafe von 3 Jahren Gefängniß und 5jährigem Ehrverlust zu verur­theilen. Demgegenüber plaidirte R.-A. Dr. F. Friedmann aus all­gemein menschlichen Gründen auf eine erheblich niedrigere Freiheitsstrafe und namentlich auf Belaffung der Ehrenrechte; denn die That des Angeklagten, man mag dieselbe auch noch so sehr verdammen, sei doch sicherlich nicht ehrlosen Motiven entsprungen. Der Gerichtshof erfannte auf drei Jahre Ge fängniß, wovon 3 Monate durch die Untersuchungshaft für vers büßt erachtet wurden und auf 3 Jahre Ehrverlust.

Ein Att der Selbsthilfe zog dem Bauunternehmer Karl Rudolf Mücke und deffen Arbeiter Karl Tiege eine Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverlegung zu, welche gestern vor der fünften Berufungsstraffammer verhandelt wurde, da die Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Erkenntniß des Schöffengerichts die Berufung eingelegt hatte. Am Abende des 12. Dezember vorigen Jahres gerieth der erste Angeklagte mit den beiden Maurern Redlich und Becker in Differenzen und verlangte schließlich von denselben, daß fie seinen Bauplaz ver ließen. Da seine Aufforderung erfolglos blieb, drohte er, den Keitenhund losmachen und auf sie heßen zu wollen und führte den ersten Theil der Drohung auch aus, hielt aber den Hund an der Leine fest. Troßdem wurden die Maurer immer widerspenstiger und Redlich ergriff schließlich eine Latte und brang damit auf den ersten Anges

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der Sonntagsnummer der National- Beitung" enthaltenen Bericht Eine Streifversammlung auf Tivoli". Den Unwillen des Herrn Scheel hat es erregt, daß der Verfaffer die Ansicht verschiedener Gesellen, daß es bei Festhaltung der ursprünglichen Forderung von 45 Pf. pro Stunde nur einer furzen Arbeits einstellung bedurft hätte, wiedergegeben hat. Redner forderte zum strengen Aushalten in den Forderungen auf. Als Antwort Sarauf ging vom Maurer Michaelis der Antrag ein: Die Vers sammlung möge eine Deputation wählen, welche mit den Meistern unterhandeln soll." Dieser Antrag wurde von Herm Behrend lebhaft bekämpft, der ausführte, daß die Meister eine neue Deputation doch nur für eine von der Streiffommission abhängige und inspirirte halten würden. Die weitere Diskussion und Abstimmung über diesen Antrag wurde durch eine einlaufende Depesche der Hamburger Maurer unterbrochen, worin diese mittheilen, daß sie zur Beerdigung des Maurers Faffel eine Deputation senden werden, die am Dienstag früh eintreffen wird.( Bravo.) Darnach lief ein anderer Antrag ein: Da auf denjenigen Bauten, wo 5 Mark gezahlt werden, die Arbeit aufgenommen werden kann.( Rufe: Nein! Nein!) Vorfizender mit der Glocke sich Ruhe verschaffend): Diese Frage haben wir heute gerade zu verhandeln, wünscht jemand dazu das Wort? Maurer Hagendorf: Wenn ein solcher Antrag aus der Mitte der Versammlung kommt, muß er von hier oben

In dem Prozeß Lieste ist, wie wir aus Leipzig er­fahren, Termin zur Verhandlung der von dem Angeflagten eingelegten Revision bereits zum 25. d. Mts. vor dem Ferien Straf Senat des Reichsgerichts anberaumt worden.

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Hauses, sie würden alle wie ein Mann beschwören, daß fie

einflußt zu werden, das Haus betreten, und die Folge der Klage würde sein, daß man das Mädchen als Hochstaplerin verurtheilen würde wegen beabsichtigter Erpressungen." Nach alle dem, was Sie mir gesagt haben, Herr Ser­Meine feste Ansicht, sie werden täglich verübt werden?"

Dieser Bordellwirth, so heißt es in dem Artikel, unterhielt bemüht sich jetzt, ein anständiger Mann zu werden. sowie seine Frau, seit ihrem 14. Jahre eine notorische Pro­ftituirte, machten ungefähr folgende Aussagen: Jungfrauen, wie Sie sie nennen, find in fortwährender Nachfrage und Augen nach allen Richtungen offen. Sein Vorrath an Mäd

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die längste 3eit, die Jemand überhaupt aushält, mit aller geant, ist es also Ihre Ansicht, daß diese Verbrechen hier ein Unterstandsgeber, der sein Geschäft versteht, hat seine aus ein

regt Alles in mir auf." Es ist wahr," sagte der Sergeant ,,, es sollte eigentlich Alles aufregen, in Wirklich feit aber regt es kaum die nächsten Nachbarn auf." Aber schreien denn die Mädchen nicht? rufen sie nicht um Hilfe?" Natürlich, aber was nüßt ihnen all' ihr Schreien in einem entlegenen Hinterzimmer! Und dann bedenken Sie,

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verübt und weiter verübt werden, und Niemand, verstehen chen ist in fortwährender Abnutzung begriffen und bedarf Mädchen

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haben, so lange geschickte und gewissenlose Buführerinnen in ihrem Dienste thätig sind, und so lange Mädchen schwach und unerfahren sind, diese Verbrechen verhüten."

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der Kompletirung, wenn er auf das Renommee Hauses" bedacht sein will. Ich habe mich 3eit meines Lebens viel mit diesen Dingen abgegeben. schaffen frischer Mädchen bedarf 3eit, aber es ist einfach und leicht genug, Ich habe Mädchen geworben unter allerlei Vorwäuden, gewöhnlich, indem ich die Miene eines Biedermannes heraussteckte und sie glauben machte, daß ich sie verheirathen fönne und so tamen fie in meine Gewalt. Ich schlug zu nächst vor, daß sie nach London kommen mögen, um sich die Verhältnisse ein wenig anzusehen. Ich führte sie umher, ließ fie opulent essen und trinken namentlich aber trinken. -Ich führte sie nach dem Theater und wußte es so einzus richten, daß sie den letzten Zug versäumten. Um diese Zeit ist das Mädchen gewöhnlich müde und ich schlage vor, die Lebensgeister durch ein kleines Souper aufzufrischen. sie keine Bekannten in der Stadt hat, offerire ich ihr ein Sie geht in meinem Hause Unterkommen für die Nacht.

Diese fest und bestimmt ausgesprochene Ueberzeugung eines Mannes, der durch seine Stellung mit der Sache ge­nau bekannt war, veranlaßte mich also, weitere Nachfor­schungen anzustellen. Ich sprach über die Angelegenheit mit einem sehr bekannten Abgeordneten des Unterhauses, der­felbe lachte und sagte: Ich, mein Freund, bezweifle den Widerstand dieser unschuldigen jungen Damen. Daß es möglich ist, unschuldige Mädchen für so und so viel das Stück zu kaufen, das bestreite ich nicht, ich selbst, der ich doch kein Zuführer bin, mache mich anheischig, Ihnen 100 solche Mädchen für 25 Lstr. das Stück zu verschaffen, aber alle diese sogenannten unschuldigen Mädchen wissen ganz genau, was ihnen bevorsteht, sie wissen, was sie thun. Es giebt in unserer Gesellschaft eine große Anzahl von Leuten, die in Betreff der Moralität durchaus gewissenlos sind, die darauf achten, daß ihre Töchter bis zum Alter von 16 bis 17 Jahr tugend­haft bleiben, nicht aus Achtung vor der Tugend, nicht aus Liebe zu ihren Kindern, nein, einzig und allein deswegen, weil die Tugend derselben eine Waare ist, die sie zum mög­weil die Tugend derselben eine Waare ist, die sie zum mög­lichst höchsten Preise verwerthen wollen, und die sie nur gegen baar Geld preisgeben. Das sind diejenigen Mädchen, die man kaufen kann, und zwar für so und so viel, je nach der Uebereinkunft. Unsinn aber ist es, bei ihnen das Noth­zucht zu nennen, was weiter nichts ist als die Aushän­digung der gekauften Waare gegen erfolgte Bezahlung. Ich bestreite nicht, daß hin und wieder ein Fall vorkommt, in dem das Mädchen gezwungen wird, aber die gröfite Mehr­zahl sind Diejenigen, die die Sache, wie schon gesagt, rein geschäftsmäßig auffaffen."

Gewalt zu schreien oder um Hilfe zu rufen, sind zwei Minuten, länger länger als fünf Minuten fann über­haupt Niemand ununterbrochen schreien. Nehmen wir also an, daß ein Mädchen in einem 3immer neben Ihrem eigenen Hause um Hilfe ruft, und daß Sie ihren Hilfe­ruf vernehmen, gerade wenn Sie beginnen einzuschlafen, würden Sie etwa aufstehen und sich anziehen? Würden Sie die Treppen hinuntereilen und Einlaß in das Haus verlangen? Schwerlich. Aber nehmen wir an, das Ge­schrei, das Gejammer hört nicht auf, Sie würden unruhig, Sie erwägen, ob Sie doch nicht besser daran thäten, hinzus gehen, lange ehe sie sich entschieden haben, ehe sie sich end­lich angekleidet haben ist das Geschrei vorüber, und sie selbst halten sich für einen Narren, der es sicherlich nicht zum zweiten Male thut." Aber der wachthabende Polizist, eilt er nicht auf das Geschrei herbei?" Er hat überhaupt tein Recht, sich in die Sache zu mischen, selbst wenn er das Geschrei hört. Gestehen Sie ihm dies Recht aber, in jedes Haus einzubringen, aus dem er Nachts das Geschrei und das Gewimmer einer Frau vernimmt, zu, dann würden hier in London mehr Polizisten als Doktoren an den Betten der Wöchnerinnen stehen. Wenn ein Mädchen die Schwelle eines jener Häuser übertreten hat, so ist sie hilflos und das beabsichtigte Verbrechen wird an ihr verübt werden, und das ohne irgend welche Gefahr für die, die es vollführen. ,, Aber ist Schändung denn kein Verbrechen, das mit Buchthaus be­ftraft wird, fann Sie, das Opfer, feine Klage einreichen?" Wen foll Sie anklagen? Den, der das Verbrechen voll­führt hat? Sie kennt seinen Namen nicht, ja, Sie würde ihn faum wieder erkennen, wenn sie ihm außerhalb des Hauses begegnete. Thäte sie es aber, wer würde dem Mädchen glauben? Ein gefallenes Mädchen ist immer eine Anklägerin, eine 3eugin, deren Glaubwürdigkeit stark be­zweifelt wird. Die Thatsache allein, daß sie in dem ver­rufenen Haufe war, die würde an und für sich ein Beweis Der Wirth des sein, daß fie freiwillig dort war.

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zu Bett und das Geschäft ist gemacht. Mein Kunde ers hält seine Jungfrau, ich bekomme meine 10 oder 20 Ltr. und am Morgen, nachdem die Jungfrau ihren Charakter verloren, wagt sie nicht mehr nach Hause zu gehen und mit der größten Wahrscheinlichkeit thut sie in Bukunft das, was alle Anderen thun. Der Bordellwirth hat nun erstens den Vortheil, eine anständige Provision für das erste Geschäft erhalten und zweitens den, durch den Zuwachs einer Neu verführten eine Bugkraft für fein Etablissement gewonnen zu haben. Das ist eines der Beispiele für die Art unserer Jungfrauenwerbung. Eine andere Methode der Anschaffung von Jungfrauen ist die, daß man dieselben groß zieht. Viele Frauenspersonen, welche auf der Straße liegen, haben kleine Mädchen, deren Erziehung" sich lohnt. Werden dieselben 12 oder 13 Jahr alt, sind sie ein viel gesuchter Handelsartikel. Für eine leidliche Marke" dieses Alters kann man in aller Seelenruhe 20 oder 40 Pfund anlegen,

Wir schließen für heute diese merkwürdigen Enthül­lungen mit folgenden Bekenntniſſen eines Bordellwirthes.

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