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Heber eine Lebensrettung wird berichtet: Gestern bend 9% Uhr ging die Frau T. in Begleitung ihres von the getrennt lebenden Ehemannes und ihres 3 jährigen Kindes Gustav am Louisen Ufer spazieren. Frau T. ließ ihr Kind am Bafferthor Beden nahe der Eisenbahnbrücke unbeaufsichtigt. In der Nähe des Wafferthor Beckens leonte fich das ohne Aufficht gelaffene Kind mit dem Rüden an das eiserne Geländer, verlor das G eichgewicht und stürzte rückwärts in das Wasser, worin es sofort verschwand. Der vorübergehende Tischler and wenig Barbe hatte den Vorfall wahrgenommen, entledigte sich schnell Jahren befeines Rodes, sprang dem Kinde nach und holte es aus dem antamen. Baffer. er zu vers
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annahm. wei Frauen und vier Kindern, wurden gestern Vormittag bei N. Eine obdachlose polnische Familie, bestehend aus d doch der National- Gallerie, woselbst dieselben seit 3 Tagen nächvie fie bie ligten, aufgegriffen und nach dem 41. Polizei Bureau in der au fönnen. Neuen Friedrichstraße gebracht. Daselbst gaben dieselben an, on Amerifa zu kommen und nach ihrer Heimath in RussischNach dem Bolen reisen zu wollen. In ihrem Befiz wurde weiter nichts Mann als ein paar Bündel mit alten Kleidungsstücken gefunden. Ueberfall. Am 22. Juli gegen 11 Uhr Vormittags, afgbanische börten Bewohner des Hauses Mittenwalderstr. 51 Hilferufe ende Ber aus der im 1. Stockwerf belegenen Wohnung der Wittwe ienen bogel und fanden, als sie die Wohnung betraten, lettere auf der Rit einigen Erde liegen. Die Hotel erzählte, daß, als sie von einem Gange urückkehrend die Wohnungsthüre habe öffnen wollen, ein unS Ansicht bekannter Mann ihr entgegengetreten sei und sie, ob mit der ang gegen Fauft oder einem Instrument wisse fie nicht, derartig gegen in diesem den Kopf geschlagen habe, daß fie bewußtlos zusammengebrochen Schöpflicher fei. Nach der ferneren Angabe der Hotel find aus einem verist es dit floffenen Zylinderbureau, welches anscheinend mittels falschen was die Schlüffels geöffnet worden, 1950 M. in Einhundert und in ; außer Fünfzig- Martscheinen gestohlen worden, welchen Betrag die mit en in die der Hausverwaltung beauftragte Hotel von den Miethern einge
Sportzügen
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logen, aber an den auswärts wohnenden Eigenthümer noch nicht abgeschickt hatte. Außerdem vermißte die Hotel einen goldenen Siegelring mit blauem Stein, einen goldenen Bandng mit blauweißem Stein und 5 fleinen Perlen, sowie den bis 10 mt. lautendes Sparkassenbuch Nr. 113 854. Den Namen Karl Hotel und ein auf den Betrag von 5 Die Be raubte, an welcher Spuren einer Verlegung nicht sichtbar find, bringt den Raubanfall in Verbindung mit dem Besuch einer Dame, welche fte 1/2 Stunde 1orher in ihre Wohnung geführt batte. Db diese Annahme richtig ist, scheint sehr zweifelhaft und wäre es zur Aufklärung der Sache sehr erwünscht, daß die mit einem gelben Kleide und Strohhut mit gelbem Bande und grünen Federn bekleidete, etwa 35 Jahre alte Dame, welche um 10 Uhr in der Absicht, eine Wohnung zu miethen, das Haus Mittenwalderstraße 51 betreten hat, im e im Sa Kriminal- Kommissariat fich meldete.
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Die Frau eines Grünframhändlers erhielt am
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Die Schuld trifft den Getödteten selbst, da er der wiederholten Aufforderung des Poliers, die Grube zu verlaffen, nicht Folge leistete. Einige Stunden später verunglückte die 9 Jahre alte Tochter des Almosen- Empfängers Beyer, Friedenstraße 38 wohnhaft, dadurch, daß fie am Landsbergerplas zur Erde fiel und dabei durch die Scherben einer zerbrochenen Flasche zwei etwa 5 Bentimeter lange Schnittwunden am linken Arm erlitt. Nach Anlegung eines Verbandes wurde fie ihren Eltern zugeführt. Am Nachmittage ſprang ein früherer Buchhalter in einem Anfall von Säuferwahnsinn unter der Anhalter Eisenbahnbrücke in den Landwehrkanal, und am 23. d. Mts. früh ein Kellner von der Gertraudtenbrüde in selbstmörderischer Abficht in die Spree. Beide wurden jedoch gerettet und ersterer seinen Verwandten zugeführt, letterer mittelst Krankenwagens nach der Charitee gebracht.
Gerichts- Zeitung.
Auf eine eine eigenthümliche Art ist ein zum Glüd nur unbedeutendes Schadenfeuer entstanden, wodurch sich der Kolonialwaarenhändler Otto Dannenberg und dessen Lehrling Grunewald eine Anflage wegen fahrlässiger Brandstiftung zus zogen, welche gestern vor der 2. Straftammer des Land gerichts I
zur Verhandlung gelangte. Der erste Angeklagte bes fand fich eines Tages in seinem in der Pallisadenstraße bele genen Vorrathsteller. Er beabsichtigte bald darauf, seinen im Laden befindlichen Lehrling herbeizurufen und zog zu diesem Zwede an einer im Keller angebrachten Klingelschnur. Hierbei ftieß er eine hinter ihm stehende Flasche mit Aether um, welche zu Boden fiel und zerbrach. Der Inhalt füllte den Keller mit feuergefährlichen Dünsten. Im nächsten Augenblick erschien auch der herbeigerufene Lehrling und bei dem durch das Deffnen der Thür entstehenden Luftzug entzündete sich der Aether an einer brennenden Petroleumhängelampe, welche an einem Pfeiler im Keller angebracht war. Das Feuer war aber wieder gelöscht, bevor die alarmirte Feuerwehr zur Stelle war und das war ein großes Glück, denn in dem Keller lagerten noch anfehnliche Quantitäten Petroleum und Spiritus. Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalt der Ansicht, daß die Fahrläffigkeit darin zu finden sei, daß die Angeklagten eine Lampe im Keller benußten, deren Flamme nicht einmal durch einen Bylinder geschüßt wurde und verurtheilte den ersten Angeklagten zu 50, den zweiten zu 10 Mark.
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Dienstag von unbekannter Seite eine Rohrpostkarte, durch welche ihr mitgetheilt wurde, daß ihr Mann in einem näher fer Ratu bezeichneten Vergnügungslokale mit einer Dame fich aufhalte und foeben fich mit ihr beim Karouffelfahren amüsire. Die Frau begab fich auch sofort nach dem ihr mitgetheilten Lokal und traf hier auch richtig ihren loderen Ehegatten mit einer Dame an, in der sie die Gattin eines wohlhabenden hiesigen beleidigung zu verantworten. beiden Ertappten wohl noch lange in Erinnerung bleiben bürfte. Nun mußte auch die hintergangene Ehefrau, woher Rammen, welche der mehrseitige" Gatte in letter Zeit sein gefticte Bigarrentasche und andere schöne Sächelchen Eigen nannte. Diese Gegenstände packte die aufgeregte Frau fein fäuberlich zusammen und schickte sie mit einem erläuternden Schreiben an den Ehemann der betreffenden verliebten Schlächter
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wir nicht in Erfahrung bringen können.
Welches Ende hier die pikante Affaire genommen, haben
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febt feit einiger Zeit bei der Kgl. Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Beihilfe zum Betruge; dieselbe ist bereits foweit vorgeschritten, daß das Hauptverfahren eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 28. Juli vor ber Ferienftraftammer des Landgerichts I angesezt worden ist. ar. Eine fürsorgliche Warnung, die einem gilt, findet sich im gestrigen Potsdamer Intelligenzblatt. Da bat am vorigen Freitag ein Passagier vierter Klaffe aus dem Buge, der Berlin um 10 Uhr Abends verläßt, eine Tonne mit hat, ist ein auf der Station Neuendorf entwendet; dieselbe sollte zur ich in de fabritation von Rattengift verwendet werden und nach Köln
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Margarinbutter
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gezeichnet Wied, 4 Brutto 68 Pfund"
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Eine Querulantin. Die Wittwe Julie Richter scheint es fich zur Aufgabe gemacht zu haben, den Beamten d 3 68. Bolizei Reviers, in welchem sie wohnt, den Dienſt ſo ſchwer wie möglich zu machen. Schon zu wiederholten Malen hat fie einen umfangreichen Untersuchungs- Apparat veranlaßt, der aber jedesmal resultatlos verlaufen ist, worüber sie dann so erbost wurde, daß fie langathmige Beschwerdebriefe an den Polizei Präsidenten richtete, in welchen fie fich als ein gehegtes und schuldloses Opferlamm hinstellte und die Beamten beschuldigte, daß dieselben mit den von ihr des Diebstahls Verdächtigten unter einer Decke steckten. Dreimalige empfindliche Bestrafung -selbst mit Gefängniß hat die augenscheinlich hysterische und nervöse Person nicht zu beffern vermocht, gestern stand fie wiederum vor dem Schöffengerichte, um sich wegen Beamten Sie hatte eines Tages mit ihrem Streit Hauswirth bekommen und behauptete dann in einer Anzeige bei der Polizei, daß fie von ihrem Gegner über eine Stunde lang ihrer Freiheit beraubt worden sei. Die angestellten Recherchen ergaben nun allerdings, daß man sie hatte aus einer verschlossenen Stube befreien müffen, aber die Umstände sprachen dafür, daß fie fich selbst eingeschloffen und den Schlüffel dann zum Fenster herausgeworfen oder versteckt hatte, um darauf den Hauswirth der Freiheitsberaubung beschuldigen zu können. Als ihr die Abweisung ihrer Denun ziation mit dem erwähnten Verdachte mitgetheilt wurde, gerieth fie wieder außer fich und sie richtete von Neuem ein langes Beschwerdeschreiben an Herrn von Madai, welches von Invektiven gegen die Schußleute stroßte. Im geftrigen Termine hatte der Vorsitzende Mühe, die erregte Angeklagte innerhalb derjenigen Grenzen zu halten, welche ein ruhiges Verhandeln bedingen, als ihr aber das Urtheil: acht Tage Haft verkündet wurde, da war es mit ihrer Selbstbeherrschung vorbei und ihre verhaltene Wuth machte fich in einem Weinkrampfe Luft, der erst durch energisches Besprigen mit Wasser gestillt werden fonnte.
zum Versandt gelangen. Es wird nun der Dieb oder Hehler des wiederholten Diebstahls vor der 4. Ferienstrafkammer des bringend vor dem Genuß der Butter gewarnt, nur eine Benigteit davon genoffen, hat nach Verleuf von 9 Tagen ficher
den Lob zur Folge.
Die in der Füfilterstraße wohnende Wittwe Schmie
Dede brachte
am 15. d. Mts. ihre 10 Jahre alte Tochter
In der bekannten Droguen- Groß- Handlung J. D. Riedel waren der Kutscher Ferdinand Nagel und der Arbeiter Wilhelm Dehmke beschäftigt, welche gestern unter der Anklage Landgerichts I standen. Neben ihnen hatte der Droguenhändler E. Kottke Platz zu nehmen, welcher der Anklage nach die Rolle des Hehlers gespielt hatte. Im Mai d. I. wurde der erste Angeklagte dabei betroffen, daß er beim Fortfahren vom Hofe dabei betroffen, daß er beim Fortfahren vom ofe ein Rollo auf seinem Wagen hatte, welches ihm von dem beEs stellte sich heraus, daß das Packet Parsapafilla enthielt, eine sehr werthvolle Drogue, welche auf demjenigen Theile des Waarenbodens lagerte, wo der zweite Angeklagte beschäftigt war. Die Verdächtigen wurden ins Gebet genommen und reits seit längerer Zeit stille Theilnehmer der Firma
und end Rargarethe nach den Anhalter Bahnhof , um von hier aus mit treffenden Lagerkommis zur Expedirung nicht übergeben war.
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tefte, aud fahren. Am zuletzt genannten Orte sollte das Kind von einer in Beesdom bei Ludau wohnenden Schwefter der Frau Schmiedede abgeholt werden, um bei dieser die Schulferien zu Derleben. Frau Schmiedecke löfte für das Kind ein Billet gestanden nach längerem Leugnen auch ein, daß fie bes VI. Alaffe bis Ufrom und brachte es nach dem Perron. Durch einen Schaffner erhielt das Mädchen einen Plaz in der gewesen seien und in dem dritten Angeklagten einen willigen III. Wagentlaffe angewiesen und fuhr mit dem Zuge ab. Von Abnehmer gefunden hätten. Die von ihnen gestohlenen Sachen rn umber from aus sollte es den Personenwagen nach Luckau benußen, mehr ihre it aber bis zum 21. d. M. weder in Luckau , noch in Beesdow angekommen, weshalb vermuthet wird, daß dem Kinde auf der
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find alles fourante Artikel als Chamillen, Lakrißen, Rhabarber sc., welche der Angeklagte Kottke zu einem etwas billigeren Preise, als der Marktpreis betrug, erstanden hat. Der Lettere wollte von dem unrechtmäßigen Erwerb der Waaren feine Ahnung feien von anderen Kunden, welche dieselben bestellt hatten, nicht Chefs gehandelt, wenn er die Waaren anderweitig unterbringe. Der Geschädigte erklärte aber, daß diese Annahme bei dem Charakter der Waaren und den in Berlin bestehenden Ver
Die gerichtliche Obduktion des Fuhrherrn Schulz, gehabt haben, vielmehr der Meinung gewesen sein, die Kolli Geheimrath Profeffor Liman stattfand, hat als Todesursache abgenommen worden und der Kutscher habe im Interesse seines Dienstag Nachmittag im Obduktionshause durch Herrn iPferde geben, daß Schulz ertrunken sei. Die an der Leiche wahrte Folgen nommenen äußeren Verlegungen scheinen durch Bootshaken
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beim Herausziehen entstanden zu sein. Unter diesen Umständen
schaft hatte die Töpfer- Innung insofern Stellung genommen, als sie eine Lohntommission erwählte, welche mit der Gesellen Kommission event. über die Maximaltarife in Verhandlungen treten sollte. Da nun in der tombinirten Meisterversammlung vom 20. b. M. dieser Beschluß gefaßt wurde, trat die Lohntommiffion der Innung am 21. d. M. mit der Lohn fommission der Gesellenschaft zur Berathung über die von der Gesellenschaft aufgestellten Minimallohn- und Akkord tarife zusammen. Die Meister- Kommission erklärte sich hier mit dem Minimal- Akkordtarif einverstanden und sprach nur den Wunsch aus, daß im Minimallohntarif der Minimallohnsat auf 3,50 Mart bis 4,50 Mart feftgefegt werde, um der Meister schaft die Möglichkeit zu belaffen, die weniger leistungfähigen Gesellen auch dementsprechend niedriger bezahlen zu fönnen. Auch wurde gewünscht, die bisherige zehnstündige Arbeitszeit bei Lohnarbeiten beizubehalten, da die Gesellen beabsichtigten, einen neunstündigen Arbeitstag einzuführen.( Da aber die Re gelung der Arbeitszeit tarifmäßig nicht vorgesehen ist, sondern nur die Regelung der Lohnverhältnisse, so kommt diese Frage gegenwärtig nicht in Betracht und die zehnstündige Arbeitszeit bleibt ohne Frage für die Dauer des vorliegenden Tarifes bis 30. Juni 1886 offiziell bestehen.) Sollte von der Gesellenschaft diese Konzession gemacht werden, so erklärte fich die ganze Innung bereit, die Minimaltarife zu bewilligen, sowie auch spätestens im Februar 1886 mit der Gesellenschaft einen neuen Tarif zu vereinbaren, welcher nach Ablauf des jeßigen in Kraft treten würde. Sollte dagegen die Gesellenschaft sich zu der vers langten Konzession nicht bereit finden lassen, so, erklärte die Meisterkommission, wären die Innungsmeister, welche bereits die Tarife unterzeichnet haben, entschloffen, ihre gegebene Unterschrift wieder zurückzuziehen. Die Gesellenkommission, welche fein ungebundenes Mandat hatte, empfahl ihrerseits der Meisterkommission dahin wirken zu wollen, daß der Minimal lohntarif in seiner jeßigen Fassung von der Innung. anerkannt werde und berief zum 22. dieses Monats eine Generalversammlung der Töpfergesellen, welcher fte die Wünsche der Innung unterbreitete. Diese Generalversammlung beschloß nun mit großer Majorität, den resp. Antrag der Innung abzulehnen und auf einem Minimallohnsaß von 45 Pfg. pro Stunde zu beharren. So ist gegenwärtig die Sachlage. Da eine Aenderung des Gesellenbe schlusses wohl kaum zu erwarten ist, wird es lediglich von den Entschließungen der Innung abhängen, welchen Verlauf der Streit, der sich auch auf die Umgegend Berlins ( Charlotten burg, Rixdorf , Weißensee, Schöneberg 2c.) erstreckt, zu nehmen bat. Bemerkt sei hier noch, daß die Streitkommission der Gesellen in der Lage ist, ca. 50 Gesellen bei Meistern, die die Tarife bewilligt haben, Arbeit nachzuweisen.
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Im Bezirksverein des werkthätigen Volkes der Schönhauser Vorstadt hielt Herr Rechtsanwalt Freudenthal einen ebenío lerhrreichen als interessanten Vortrag über Rechtsschut" in besonderer Berücksichtigung der vielen Streifigfeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Verschiedenheit der Entscheidungen beim Gewerbegericht und bei der Berufungsinstanz in ein und derselben Sache, führte Redner aus, beweise, daß in Gewerbestreitigkeiten jede bestimmte Rechtsnorm fehle und deshalb hier unbedingt für eine Reform eingetreten werden müffe. So habe beispielsweise vor kurzem das Gewerbegericht entschieden, daß Arbeiter auf Grund der $$ 773 und 774 der Bivilprozeßordnung durch Haftstrafen anzuhalten seien, bestimmte, von ihnen nicht vollendete, Arbeiten fertig zu stellen. Dies sei entschieden ungefeßlich.§ 774 be fage z var: Kann eine Handlung durch einen Driften nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozeßgericht erster Instanz zu erfennen, daß der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Geldstrafen bis zum Gesammtbetrage von 1500 M. oder durch Haft anzu halten sei" u. s. w. Jedoch könne dieser Paragraph auf Arbeiter und Handwerker feine Anwendung finden. Nach dem allge meinen Landrecht tönne Niemand gezwungen werden, eine Arbeit fertig zu machen gegen seinen Willen. Die beste Garantie für unparteiische Rechtsprechung sei durch Einführung von Gewerbeschiedsgerichte, wie solche schon in Süddeutschland bes ständen, und auch schon zu wiederholten Malen von den Arbeiterabgeordneten befürwortet, zu erreichen. In diesen Schiedsgerichten müßte jede Branche vertreten sein. Wü: den diese allgemein eingeführt, so würden manche manche Klagen berechtigte Beschwerden über verschiedenartige Ent scheidungen verschwinden. Redner tam nunmehr auf Kündigungsfrist der gewerblichen Arbeiter sowie auf das Entlassen" wegen Buspättommens zur Arbeit und grober Ehrverlegung zu sprechen und zeigte, wie in sehr vielen Fällen die Arbeiter mit ihrer Klage wegen Nichtinnes halten der 14tägigen Kündigungsfrist abgewiesen werden, da in vielen Fabriken sogenannte Fabrikordnungen" an dunklen Drten aufgehängt seien, die aber in den meisten Fällen so beschmußt und beſtaubt seien, daß ein Lesen derselben uns möglich sei. Ebensowenig sei es auch bekannt, daß bei den Entlassungen wegen grober Ehrverlegung vom Gewerbegericht das sogenannte Billigkeitsgesetz in Anwendung gebracht werde wonach der Arbeiter bei ehrverlegenden Redensarten der Meister resp. Werkführer, nicht mit gleicher Münze dienen dürfe. Im Weiteren macht Redner noch darauf aufmerksam, daß Berufung gegen Entscheidungen des Gewerbegerichts innerhalb 10 Tagen bei der höheren Instanz anzubringen sind. Nach dem Vortrage beantwortete der Referent verschiedene an ihn gestellte Fragen. Bum 2. Punkt der Tagesordnung, Verschiedenes", wurde ein Antrag, für das Mitglied Franke eine Teller fammlung vorzunehmen", einstimmig angenommen. Weiter wurde beschloffen, am 16. August eine Kremserpartie zu veran ſtalten und wurde zur Ausführung ein Komitee gewählt. Das Komitee soll der nächsten Versammlung Bericht erstatten. Theil nehmer zur Partie müssen fich bis spätestens in der nächsten Versammlung melden und den Betrag für den Kremser ents richten. An Stelle des aus der Bibliothekkommission ausges
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Rutscheiner weiteren Untersuchung Abstand genommen und die Leiche geradezu ausgeschloffen sei. Der Gerichtshof verurtheilte Nagel Vorsitzende machte noch bekannt, daß diejenigen Mitglieder,
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des Schulz seinen Angehörigen behufs der Beerdigung zur Disposition gestellt worden.
Der bei dem Abbruch des Hauses Alexanderstraße 9
zu sechs, Dehmke zu drei Monaten, Kottke zu sechs Wochen Gefängniß.
Reichsgerichtsentscheidung. Die Bedrohung mit einer an fich als Verbrechen oder Vergehen zu erachtenden Handlung
Uhr von einem 2% Meter großen Stüd einer untergrabenen( es handelte fich im vorliegenden Falle um einen Jagdpächter, Fundamentmauer, welches fich losgelöst hat, erschlagen resp. welcher zwei Handwerksgesellen, die er irrthümlich für Wild. erbrückt worden. Der Tod trat auf der Stelle ein. Nach Ausnach bet age der Augenzeugen trifft eine zweite Person teine Schuld.
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Fubrwerle
reffen,
biebe gehalten, mit Erschießen bedroht hatte) ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Straffenat, vom 11. Mai d. J., nicht widerrechtlich und nicht strafbar, wenn der Thäter zu der ans gedrohten Gewalt auf Grund erlaubter Selbsthilfe, Nothwehr oder eines anderen gleichwerthigen Rechtes befugt war, oder auf Grund thatsächlichen oder zivilrechtlichen Frrthums befugt zu sein glaubte.
Die Carl Hagenbed'sche Somali- Expedition, die hon längst hier erwartet worden, ist gestern per Steamer in Damburg angelangt und wird heute, Freitag, früh 16 Uhr, Direlt von Hamburg auf dem hiesigen Lehrter Bahnhof einum nach dem Zoologischen Garten überführt zu werden. rauger Die Expedition, die von Sonnabend früh ab in dem zwischen te Karam em Antilopenhaus und dem Raubthierhaus hergerichteten hiesigen Wochenblattes stand am 17. d. vor der Straflammer, agen be en Somali- Straußen, 4 afrikanischen Dromedaren, 14 AnAusstellungsplan zu sehen sein wird, besteht aus 9 afrikanis
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Köln, 21. Juli. Der verantwortliche Redakteur eines der Majestätsbeleidigung angeklagt. Diese wurde gefunden in einem Artikel betreffend die Begnadigung jener Offiziere, welche im vorigen Jahre in Hannover das bekannte Renkontre mit den
chaafe, 4 Humadryas Affen, 4 Jagdleoparden, einen afritani- Nachtwächtern gehabt hatten. Die Verhandlungen, die mit then Wildefel 2c. 2c. Begleitet wird dieser in wissenschaftlicher Ausschluß der Deffentlichkeit geführt wurden, endeten mit Ver Bestehung hochinteressante Thiertransport von fieben Dar Fur urtheilung des Angeklagten zu 2 Monaten Feftungshaft.
Rnaben, denen man eine besondere Fertigkeit im Zureiten der wild eingefangenen Strauße nachrühmt. Außerdem führt die Epedition eine sehr sehenswerthe Sammlung ethnographischer Begenstände, Jagdtrophäen, Thierfelle, photographische Auf
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Vereine und Versammlungen.
th. Der Streit der Töpfergesellen. Nach dem Be schluffe der Gesellenschaft vom 22. d. M. dürfte wohl noch län gere Beit vergehen, ehe der Streit als beigelegt zu betrachten
beim Abbruch des Hauses Alexanderstraße 9 ein bis jetzt nicht sein wird. Der Minimal- Lohntarif verlangt einen Stundenuntergrabene Fundamentmauer einstürzte und ihn erdrückte.
Lohn von 45 Pfg., dementsprechend auch der Minimal- Atfordtarif normirt worden ist. Zu diesem Vorgehen der Gesellen
die dem Verein Bücher belehrenden wie unterhaltenden Inhalts Leihweise überlassen wollen, fich bei ihm melden möchten. Im Weiteren fordert derselbe zum Einzeichnen in die Listen aur Arbeiterschußgefeß- Petition auf. Dieſelben find an den be fannten Stollen zu haben Die nächste Versammlung findet am 4. Angust in demselben Lokale statt.
Freie Vereinigung der Vergolder und Fachgenoffen. In der lezten Mitglieder- Versammlung wurde als erster Gegenstand der Tagesordnung der vierteljährliche Kaffenbericht er ledigt. Derselbe ergab einen Kaffenbestand von 152,30 M. Bum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, Wahl einer Lohnkommission", wurde beschlossen, eine größere Versammlung jämmtlicher Vergolder Berlins einzuberufen und die Vorstände des Ortsvereins der Vergolder und des Unterstützungsvereins vorher davon zu benachrichtigen. Ferner wurde beschloffen, ein Mitglied, welches dem Unterstützungsverein der Vergolder angehört, tann nicht Mitglied der Freien Vereinigung der Bergolder" sein. Bum Streit der Vergolder in Ropenhagen wurde beschlossen, daß der Vorfißende das Geld, welches bis jetzt eingelaufen ist, fofort abschicken soll, ferner wurden noch 5 M. aus der Vereins Kaffe zugelegt. Das Stiftungs- Fest findet am 29. Auguft bei Mohrmann, Gr. Frank furterstraße 117, statt.
Vom VII. Deutschen Turnfeste in Dresden . Die öfterreichischen Turner hielten am Montag Abend in der Fest halle eine Versammlung ab, die man als eine rein politische betrachten muß. Anwesend waren der Reichsrathsabgeordnete Strade und Prof. Kienmann, welche man auch als Vorsitzende gewählt hatte. Ein Dr. Riehl ergriff das Wort zu einem längeren Bortrage. Zunächst stellte er fich als neugewählter