heit, die fich für die Erhebung einer Disziplinarklage gegen Stöcker darbot, unbenust passiren lassen, daß man nicht gut Diesen Körperschaften Absichten zutrauen darf, deren Ausführung thnen allerdings die Sympathien zahlreicher Angehöriger der evangelischen Kirche eintragen würde. Anläßlich der Darlegung der Gründe, aus denen der erste Staatsanwalt am Land­gericht I in der direkten Bescheidung eines Beitungsbericht erstatters von einer Anklage gegen den Hofprediger Stöcker wegen fahrlässigen Meineides Abstand nimmt, wird in einer Buschrift an die Nat.- 3tg." von juristischer Seite auf die Ents Scheidung des Reichsgerichts hingewiesen, welche die Vorauss fegungen des fahrlässigen Meineides des Näheren präzifirt. In dieser Entscheidung 8. Band Seite 108 ff. der Sammlung, wird aus den Motiven des Gesezes als Grund für die Bes ftrafung des fahrlässigen Meineides angeführt, daß der Schwös rende es unterlassen hat, fich zuvor genügend über die That­fachen zu unterrichten oder dieselbeu fich in das Gedächtniß zu rüdzurufen." Es wird in dem zitirten Urtheil dann ausgeführt, daß der Schwörende nicht nur betheuert, die Pflicht der Wahr­haftigkeit richt wissentlich zu verlegen, sondern daß er zugleich

un ange Thiere geliefert werden, daß der Jahresbetrag der Ch, e- Lieferung ein sehr bedeutender ist, indem er sich auf mehr 200 000 M. beläuft, und zwar ausschließlich der Wurft waaren Schinten u. dal., welche ein anderer Schlächtermeister liefert. Die Jrrenanstalt zu Dalldorf mit ihrem weit geringeren liefert. Die Frrenanstalt zu Dalldorf mit ihrem weit geringeren Konsum zahlte trop der viel größeren Entfernung an denselben Lieferanten W. Elsner auch nur 90 Pf. pro Kilo Rindfleisch, das Untersuchungsgefängniß zu Moabit nur 87 Pf., das Ge fängniß m Ploßensee nur 82 Bf.. ebenfalls an denselben Lieferante obwohl diese beiden Gefangenanstalten für den Transport des Fleisches vom Viehhof erheblich ungünstiger gelegen fin und einen viel geringeren Konsum haben als die Charitee.

Das erste Kostüm- Schwimmfest des Schwimm- Klub Hecht", der hauptsächlich aus Arbeitern besteht, findet Sonntag, den 26. Ju, Nachmittags 5 Uhr beginnend, in der Berliner Schwimmschule vor dem Stralauer Thore statt.( Näheres fiehe Inserat in der Sonntagsnummer unseres Blattes.)

gelobt, ſeinerseits gewiſſenhaft, auf die Herſtellung einer objektiv oziales und Arbeiterbewegung.

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wahren Aussage hinzustreben." Der Beuge geloberach bestem Wiffen" die Wahrheit zu sagen". Das beste Wiffen eines gewissenhaften Menschen, das einem Zeugen in rechtsverant wortlicher Stellung vom Richter abverlangt wird, fann nicht gleichbedeutend sein mit einem unverantwortlichen Wähnen. Glauben, für wahr Halten, sondern es ist eben das beste Wissen, welches ein gewissenhafter Mensch fich pflichtmäßig zu verschaffen im Stande ist, wenn er die Kräfte seines eigenen Gedächtnisses und die ihm zu Gebote stehenden Mittel, das Gedächtniß wach zu erhalten, mit Aufmerksamkeit benußt." Das Zeugniß verpflichtet, bei Abgabe seines Zeugnisses keinerlei Ueberlegung, äußere Handhaben oder Hilfsmittel außer Acht zu laffen, welche sein Gedächtniß zu unterstüßen und sein Erinne rungs Vermögen vor Irrthümern zu schüßen geeignet sind." Man wird es als ein Gebot der Vorsicht und Gewissenhaftig­feit bezeichnen dürfen, daß der Beuge fich der natürlichen Grenzen des menschlichen Gedächtnißvermögens und der nahe­liegenden Gefahr vor Irrthümern bewußt bleibt und etweder feine Aussage dementsprechend einrichtet oder, wenn er die Möglichkeit befißt, die Zuverlässigkeit seines Gedächtnisses durch eigene Notizen und dergleichen Unterſtüßungsmittel zu fontro­Tiren, daß er derartige Hilfsmittel nicht unbenugt läßt." Ent­scheidend bleibt, ob der Jrrthum, in welchem der Schwörende bei der Eidesleistung fich befand, ein vermeidlicher war. Dem gemäß fragt es sich, ob der Schwörende unterlassen hat, so zu handeln, wie ein gewissenhafter Mann unter den konkreten Um­ständen gehandelt hätte, und ob er bei Anwendung der hiernach gebotenen pflichtmäßigen Sorgfalt den Falscheid hätte vers meiden können." Wir überlassen es, bemerkt dazu die Nat. Bta.", dem Leser, an der Hand dieser vom Reichsgerichte betonten Buntte fich das Urtheil über den Erlaß des ersten Staatsanwalts selbst zu bilden.

Die Weberwaarenindustrie im fächsischen Boi lande, die zu Anfang des Vorjahres einen bedeutenden schmung nahm, liegt jezt schon wieder an den Folgen Ueberproduktion schwer darnieder. Die Waarenpreise äußerst gedrückt und die Löhne stehen längst auf dem Erit minimum. Sonderbar ist es, daß einzelne Organe berat mißliche Zustände zu leugnen suchen. Solche Vogel- Sta Politit kann doch nur schädlich wirken, denn niemals wer Wunden ärztlicherseits geheilt werden können, wenn man nicht zeigt, sondern sie sorgsam verdeckt.

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So ist auch in den Vereinigten Staaten von Nr. 17 amerita die Metallausbeute und die Minera produktion seit 1883 sehr bedeutend zurückgegangen. ran find, so berichtet ein amerikanisches Blatt, besonders schlechten Zeiten schuld", welche die Eisenindustrie seit Jahren gehabt hat. Das glauben wir wohl, daß an schlechten Beiten die schlechten Beiten schuld find. Dies wu Onkel Bräfig schon, der auch der Powerthee" die Schuld der Armuth zuschrieb. Wenn man aber feine anderen Gri anführen fann, so möge man lieber gar nichts sagen. Friedhof Nordamerika ist das Konkurrenzspiel noch verderblicher, als und berechti Europa , es wird noch mehr va banque gespielt, die Brod es für eine tionsweise muß dadurch leiden und so liegt hüben und drübe die einzige Rettung aus dem Wirrwar in einer gefeglid Regelung der Produktion. Geschieht dies, so wird auch Distribution einer gefeglichen Regelung sich auf die Da nicht entziehen können.

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be. Eine Generalversammlung der Schuhmacher ihrer Entste am 23. d. Andreasstr. 21 unter Vorsiz des Herrn Base statt. Herr Mitan referirte über die Nothwendigkeit Lohnbewegung für jedes Gewerk". Wenn der Lohn führte der Herr Referent aus in einem Gewert nicht S mit den wachsenden, nothwendigen Bedürfnissen hält, im Schuhmacher- Gewerk der Fall ist, so ist es die Pflicht jeden Arbeiters, auf eine Besserung seiner Lage hinzuwi Eine dauernde Besserung der Lage der ganzen Arbeit Klaffe fann selbstverständlich durch ein solches Mittel nicht beigeführt werden, da jede Aenderung in den Geschäfts­junkturen die errungenen Vortheile für den Arbeiter wieder nichtet. Nur durch ein Eingreifen der Gesetzgebung ist foziale Noth zu beseitigen. So lange das Gefes aber mit den Sträften verſuchen, der Macht des Kapitals die nicht gesprochen hat, muß der Arbeiter fich organifiren, der Vereinigung entgegenzuseßen. Das erste Biel diefer O Befehle abi

Berzeichniß der Töpfermeister, welche den Lohntarif unterschrieben haben: Schuppmann, Kaiserstr. 31. Schend, Blumenstr. 35a. H. Große, Pallisatenstr. 17. H. Fuchs, Steg igerstr. 67. A. Henkel, Tempelherrenstr. 10. Untrot, Moabit . Hausleiter u. Eisenbeiß, Charlotten- und Franzö fischestr.- Ecke. Kombammel, Reinsbergerstr. 29. Schölf, Bülowstr. 36. J. Halpert, Gormann'sche Fabrit. D. Klamann, Neue Friedrichstr. 100. Haack, Schöneberg . Friedenstr. 23. Dusedom, Rüdersdorferstr. 23. E. Tempelherrenstr. 28. A. Brucks, Trinzenstr. 105. A. Uhle mann, Meißener Ofenfabrit, Bimmerftr. 30. Linke, Kochstr. 11. A. Baaz, Bimmerftr. 45. W. Bothe, Bimmerftr. 58. 2. Schumann, Kirchbachstr. 12. R. Pidenhagen, Bankstr. 16. Blumenfeld, früher Treuherz, Leipziger Platz 2. J. Stahlkopf, Dorfstr. 15. Dandberg, Ofenfabril, Wilhelmstr. 141. A. Paul, Große Friedrichstr. 96. 2. Weihermüller, Belle- Allianceftr. 68. Bawlowfy, Wrangelftr. 52. G. Selldis, Potêdamerstr. 107. J. Hoier, Höchftestraße 31. G. Fint, Lindenstraße 16. W. Rückhardt, Besselstr. 5. G. Lange, Weißenburgerstr. 26. B. Kerwat, Schönebergerstr. 29. Grohnert, Andreasstraße 41. A. Ruhm, Mittenwalderstr. 19. Steffen, Weißenburgerstr. 33. A. Schwart, Moabit , Ottostraße 6. E. Nelte, Friedrichsgrachi. Nr. 28-29. G. Scheffel, Louisenplay 12. A. Laas, Balli ſadenſtr. 7. Hantle, Fruchtſtr. 32. H. Kluth, Charlottenburg , Berlinerstraße. E. Schmidt, Charlottenburg , Schulstraße L. Will, Viauerstr. 85. C. Kliefert, Pionierstr. 8. D. Titel, Steinftr. 26-28. G. Mainhardt, Friedrichsberg. C. Seiler, Jüdenstr. 38-39. H. Thiele, Langestr. 87. W. Grund, Char lottenburg, Kanalstraße 4. G. Jünger, Lottumstraße 4. G. Wengel, Lothringerstr. 64. E. Hoch, Schumannstraße 11. F. Gärtner, Charlottenburg , Willmersdorferstr. 44. A. Simon, Linkstraße 15. D. Völker, Boffenerstr. 19. F. Müller, Friedenstraße 19. A. Rohlohl, Wilhelmstraße 54. C. Koch, Cösliner und Wiesenstraße Ede 11. 5. Lützow und A. Schlaffe, Rigdorf, Prinz Handjerystraße 9. H. Proschwit, Fruchtstraße 77. H. Pirting, Wollinerstraße 12. 8. Shirmer, Rüdersdorferstraße 42. H. Böttcher, Weißensee 42. D. Ethardt, Elisabethstr. 39. W. Bey, Linienstr. 96. J. F. Maibaum, Französischestr. 14. H. Rockland, Skaligerstr. 76. F. Grund, Charlottenburg , Bismarckstr. 84. A. Heseler Louisen­Ufer 3. F. Wienky, Brizerstr. 38. A. Polte, Kurzestr. 15. Th. Schumann, Dragonerstr. 37. Gebrüder Bock, Magdeburger Vertrerer Braun. Emil Fornawty, Dresdenerstr. 45. D. Huth­mann, Brandenburgstr. 17a. N. A. Wühst, Alte Jakobstr. 52. P. Marügly, Köpniderstr. 45. N. Henig, Köpniderstr. 79. A. Zied, Charlottenstr. 19. H. Köbeler, Charlottenburg , Wil­mersdorferstr. 17b.. Engler, Wilsnaderstr. 18b. Das Ar­beinsnachweise Bureau befindet sich, um nachzuweisen, wo Ge fellen Arbeit erhalten betreffs des neuen Lohntarifs, Grenadier Straße 33. Diesbezügliche Meister mögen fich vertrauensvoll

Bei Gelegenheit einer Streitfrage, ob Lehrer an den töniglichen Strafanstalten zur Zahlung von Gemeindeabgaben verpflichtet sind, und. der betreffende Lehrer sich nur als Ele­mentarlehrer und nicht, wie der Magistrat meint, als Staats­beamter behandelt wissen wollte, ist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zurückgegangen worden, wonach unter Elementarlehrern die Lehrer an solchen Schulen zu verstehen find, zu deren Benugung einerseits für die Eltern und deren Vertreter, falls sie nicht anderweit für den Unterricht ihrer Kinder gesorgt haben, ein gesetzlicher Kampf besteht und deren Unterhaltung anderseits den Schulverbänden, Schul- oder bürgerlichen Gemeinden, je nach der Verschiedenheit der gesetz­lichen Vorschriften in den einzelnen Landestheilen, durch das Gefeß zur Pflicht gemacht wird. Hiernach gehören zu den Ele mentarschulen nur die Volksschulen mit 3wangsbesuch, in welchen die gefeßlich vorgeschriebene Schulpflicht zu erfüllen ist. Alle andern Schulen, gleichviel, ob auch in ihnen Elementar fentniffe den Schülern beigebracht werden, gehören nicht zu den Elementarschulen.

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nisationen muß stets eine Verkürzung der Arbeitszeit sein, das Heer der Arbeitslosen zu verringern, die sich zu Preise anbieten und so die Löhne herunterbrüden. Eine gefchloffene Organisation hat stets einer eigentlichen bewegung voranzugehen. An die Seite der Facho fation fann später eine Lohn Rommission treten, nebeneinander

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und miteinander zu wirken. aber persönliche Eitelkeit genannter Führer das große in diesen Vereinigungen führen wollte, so feien beide flüssig. Jede Bewegung sei verloren, in der sich Egois und Selbstsucht vordrängten. Nut mit erprobten Elementen der Elitetruppe, die aus den Fachpereinen bervorgingen, Lohntämpfe mit Erfolg durchzuführen! Es sei aber ein an der Arbeitersache, Streifs zu provoziren, um fich als einer Lohnkommission bezahlen zu laffen. Vor solchen Feb follten die Schuhmacher in ihrer Bewegung sich hüten und allen Dingen daran denken, dem Unterstügungsverein zahlre und tüchtige Kräfte zuzuführen.( Lebhafter Beifall.) Schuhmachermeister Meyner betonte seine volle Uebaffen an

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stimmung mit den Ausführungen des Referenten. verein habe die Aufgabe, tüchtige Elemente heranzubilden,

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zufassen. Wichtiger als wie ein Streit selber sei es, über nöthigen Mittel zum Streit zu verfügen. Herr Bagind konstatirte, daß die Lohnkommission der Schuhmacher nie cin Pfennig Besoldung nehmen werde. Die Lohnkommiffion b Ueber Verwendung von Strafgefangenen zu gewerb fägen gehandelt, es sei ihre erste Sorge gewesen, en bis jetzt ganz nach den von Herrn Mitan aufgestellten Gr

betreffs Gesellen an uns wenden. Die Streit Kommission der Töpfer Berlins und Umgegend, verantwortlich Ed. Holze, Mühlenstraße 79.

lichen Zweden innerhalb des Gefängnisses, die als eine schlimme und ungerechte Konkurrenz der fleinen Handwerker und den Arbeiter überhaupt zu betrachten ist, haben wir schon häufiger geschrieben. Auch finden wir es faft noch ungerechter, wenn Strafgefangene außerhalb der Anstalt bei ländlichen Ar beiten beschäftigt werden; doch erscheint es uns am wenigsten gerecht, wenn diese Beschäftigung fich auf Fabriten außer halb der Anstalten ausdehnt. So werden in der Flachs­Spinnerei in Wiesenbad in Sachsen seit Jahren Arbeiterinnen aus der Strafanstalt Hohened zur Arbeit verwendet und zwar dauernd. Hiergegen hatte die Chemnißer Gewerbekammer Be­schwerde geführt und in der That ist die Beschwerde ange­nommen worden. Bis jetzt sind solche Beschwerden, Petitionen u. f. w. nur selten von Erfolg begleitet gewesen und so bleibt nichts übrig, als immer und immer wieder zu betonen, daß die Regelung der Strafgefangenenarbeit durch die Gesetzgebung erfolge und zwar auf dem in der von der Arbeiterpartei im Reichstage eingereichten Schußgefeßentwurfe bezeichneten Weise. Und je schneller dies geschieht, desto besser ist es.

Bei dem heftigen Gewitter vor einigen Wochen waren bekanntlich zwei Personen vom Blize erschlagen worden, welche im Thiergarten unter einem Baume Schuß gesucht hatten. Geheimrath Liman hat nun über den Befund der beiden Sektionen es waren die ersten dieser Art, welche der Pro­feffor während seiner langen Praxis vorgenommen hat in der lezten Sigung des Vereins für innere Medizin berichtet: In dem einen der beiden Fälle war an der linken Schläfe das Haar im Umfange eines Fünfmarkstückes versengt, sowie vom Ohr herab bis zum Schlüsselbein die Haut braunroth gefärbt. Auch sonst war der Körper abwechselnd streifenweise roth und weiß gezeichnet. In der Regel will man Abdrücke von Bäumen, Die in der Nähe standen, auf den Körper der durch den Blig getödteten Personen gefunden haben, und es sind mehrfach solche Berzweigungen beschrieben worden. Auch im vorliegenden Falle war bei einiger Phantasie der Abdruck eines Palmblattes be­merkbar. Dergleichen Palmblätter findet man indeß häufig bei Leichen; es sind das nichts weiter als Abdrücke von den Falten Der Kleidungsstücke. An den Stellen, wo dieselben fest aufliegen, bleibt der Körper weiß, während an den übrigen gelockerten Partien rothe Stellen sich bilden, welche in ihrer Gesammt­heit blätterartige blätterartige Figuren hervorrufen. Der Haupts befund bestand aber darin, daß in der Muskulatur der Herz­spite eine Höhle mit unregelmäßigen Wandungen von zwei Bentimeter Ausdehnung fonstatirt wurde, welche die Scheide­wand des Herzens durchsetzte. In dem zweiten Falle fanden fich ganz exquifit die Erscheinungen der Erstickung ausgesprochen. Profeffor Liman bemerkte dann noch, daß in Bezug auf ein zelne Erscheinungen sehr viel gefabelt worden sei. Daß Ber­reißungen innerer Organe, z. B. des Gehirns, der Leber 2c., gefunden worden find, wolle er zugeben, die übrigen Angaben aber scheinen ihm noch sehr der Klärung zu bedürfen. Pro­feffor Leyden erllärte in der Diskussion, es sei äußerst inter­effant zu fonstatiren, daß der Bligschlag, während er den Mens schen durchfährt, im Stande iſt, zerreißungen hervorzurufen, ähnlich den Berstörungen an Häusern, Bäumen 2c. Daß es fich hier um ein Brechen oder Berreißen des Herzens, während Der Betroffene noch lebt, handle, sei nicht zu bezweifeln. Der eingetretene Tod sei auf eine dynamische oder elektrolytische Wirkung zurückzuführen, welche Herzlähmung und so den Tod verursache. Diesen Ausführungen trat auch der Geheimrath Liman bei.

Zum Krantenfaffenwesen. Die Königliche Regierung zu Schleswig hat in einem Spezialfalle fich dahin ausgesprochen, daß die Abmeldung und die damit in Verbindung stehende Entlassung aus der Mitgliedschaft bezüglich derjenigen Kaffen­Entlassung aus der Mitgliedschaft bezüglich derjenigen Kassen mitglieder einer Ortskrankenkasse, für welche eine Betriebs­frankenkaffe errichtet worden ist, zu jeder Zeit erfolgen kann, da zwischen sämmtlichen organisirten Kassen Freizügigkeit in der Weise herrschen soll, daß, soweit es sich um die gefeßlichen Mindestleistungen der Kaffe handelt, für neu Eintretende weder eine Karenzzeit, noch die Verpflichtung zur Bahlung eines Ein­trittsgeldes zuläffig ist. Nach§ 63 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, welcher nach§ 72 bsag 3 ibid. auch auf die

Ueber die Fleischlieferung an die Charitee läßt sich Die königliche Charitee- Direttion in Beantwortung der von der Allg. Fleischerztg." erhobenen Angriffe folgendermaßen aus: Die Chariteeverwaltung vergiebt die Fleischlieferung stets auf Grund einer fog. beschränkten Submission, zu welcher nur einige wenige Engrosschlächtermeister besten Rufes zugelassen werden. Der Mindestfordernde derselben muß selbstverständlich Den Buschlag erhalten. Bei der letten Submission ist der in hohem Grade leistungsfähige und bewährte Engros- Schlächter­meister W. Elsner der Mindestfordernde geblieben. Der von thm für Rindfleisch geforderte Preis beträgt nicht, wie in dem Artikel der Fleischerztg." angegeben wird, 43, sondern 44 Pf. pro Pfund, d. h. 88 Pf. pro Milo. Derselbe Preis von 88 Pf. war auch nur von seinem Konkurrenten, dem Schlächtermeister E. Baufeldt, verlangt worden; Elsner erhielt den Zuschlag, weil er bei anderen Fleischwaaren etwas billiger war. Preis von 88 Pf. für das Kilo Rindfleisch ist nicht zu gering, es fann dafür gutes Fleisch geliefert werden, und Herr Elsner liefert folches auf Grund des Kontraktes zu unserer vollsten Bufriedenheit. Es muß berücksichtigt werden, daß seit Jahren Die Fleischpreise überhaupt sehr niedrig stehen, daß der Kontraft auf 2 Jahre, vom 1. Januar 1885 bis 31. Dezember 1886 ab­gefchloffen ist, daß der Preis von 88 Pf. ein Durchschnittspreis ft, für welchen nicht etwa ausgeschäfte Stücke, sondern halbe

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verein zu stärken, und die hiesige Filiale des Unter vereins deutscher Schuhmacher zähle mehr Mitglieder in Berlin . Eine Petition an den auf Annahme des Arbeiterschus Gefeße zu richten, sei ihre zweite Sorge gewesen. Die Vorber zu einem Lohnkampf im kommenden Frühjahr zu treffer fegiges Biel . Nachdem noch mehrere Redner fich in Sinne ausgesprochen hatten, wurde nach einem Ed des Referenten folgende Resolution angenommen:" D in Keller's Salon tagende Generalversammlung der macher erklärt sich mit den Ausführungen des Herrn Re voll und ganz einverstanden und faßt den Beschluß, dem ftüßungsverein deutscher Schuhmacher beizutreten. Fern schließt die Versammlung, speziell für den 10stündigen Ma arbeitstag sowie für die Sonntagsruhe mit allen ihr zu stehenden gefeßlichen Mitteln einzutreten, bis derfelbe zur fache geworden ist." Die hierauf vorgenommenen Ergänzu wahlen für die Lobnkommission ließen als gewählt die He Strand, Kundt und Adamschet hervorgehen. Sodann gelangte die Antwort der Innung auf die Vorschla zur Besprechung, welche die Lohnfommission ihr brieflich gemac hatte, um ein gemeinsames Vorgehen gegen die Schuhwaaren Fabriken herbeizuführen. Herr Baginsty betonte, daß ma

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der Innung allerdings ebenso friedlich gegenüberstehe wireibtisc dem Kapitalismus, daß aber in diesem Falle auch die Innun Billet an

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zwingen, seinen Arbeitern höhere Löhne zu zahlen. Des halb habe sich die Lohnkommission an die Innung mieinung dem Ersuchen gewendet, sie zur nächsten Innungsversammlungolfomme einzuladen, um in Verhandlungen treten zu können. Aus derlaue, abe Antwort der Innung gehe hervor, daß es den Herren sehins Alles

Baukrankenkassen Anwendung findet, gehören versicherungs­pflichtige Personen, welche in dem Betriebe, für welchen eine Betriebs- bezw. Baufrankenkasse errichtet ist, beschäftigt werden, mit dem Tage des Eintritts in die Beschäftigung der Kasse als Mitglied an, sofern sie nicht Mitglieder einer freien Kaffe find. Solche Personen lönnen daher von dem Augenblicke an, in welchem die Betriebs- bezw. Baukrankenkasse ins Leben tritt, ihrer Versicherungspflicht nicht mehr dadurch genügen, daß sie der Ortskrankenkasse angehören. Sie scheiden also zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht aus der Ortskrankenkasse, welcher fie bisher angehört haben, aus und treten in die Betriebs- bezw. die Baukrankenkaffe ein. Ob ihnen gestattet werden kann, zum 3wed der Doppelversicherung fich an der Ortskrankenkasse weiter zu betheiligen, hängt davon ab, ob im einzelnen Falle die Vor­aussetzungen des§ 19 Absatz 2 vorhanden sind. Die Vorschrift des§ 19 Absatz 4 des Gesetzes hat ihre vornehmlichste Be­deutung für die eingeschriebenen und freien Hilfskaffen ohne Beitrittszwang.

Lohnkommission sei nicht zur nächsten Jnnungs- Versammlunge vollen

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sondern zur nächsten Haupt- Ausschuß- Sizung eingeladen worden und dort zu erscheinen halte sie für überflüssig. In der In- Gräfi nung fäßen zu verschiedenartige Elemente, als daß fie die abrid, n Lohnbewegung der Gesellen unterstügen würde. Von den ris aus 7000 felbstständigen Schuhmachern Berlins gehörten nur 2000 Seche der Innung an. Aus allen diesen Gründen stelle er den An- dlichere trag, die Verhandlungen mit der Innung abzubrechen.( Beifer Zeit fall.) Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. streifenden Maurern wurde der Ueberschuß der Tellersammlung zugewiesen und zum Schluß die Abrechnung der Lohnkoms mission über den Streit bei Müller u. Schlißweg, Sebaftian­straße 20, entgegengenommen.

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Die Fachvereine der Möbelpolirer für Kasten- Arbeit t, und und für geschweifte Arbeit machen am Sonntag eine Herren- te war partie nach den Müggelbergen mit vollständiger Mufit. Alle musikalischen Kollegen werden ersucht, ihre Instrumente mitzu- rte er bringen. Sammelpunkt um 7 Uhr Morgens auf dem Schle­fischen Bahnhof.

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Auch in Belgien ist die Buckerfabrikation im argen Rückgange begriffen. So haben von 150 Buckerfabriken dort 42 erklärt, daß sie den Betrieb einstellen wollten. Um 23 Prozent hat sich auch der Zuckerrübenbau im Jahre 1884 gegen das Vorjahr vermindert, so daß man annimmt, daß die Gesammtproduktion von Buder im Jahre 1885 gegen das Jahr 1883 von 94 Millionen Kilogramm auf 50 Millionen sinten wird. Aus alledem aber sieht man, daß eine allgemeine Krisis herrscht und zwar, weil die angesammelten Industrie- Erzeugnisse feinen genügenden Absatz haben. Und woher dies wohl fommen mag? Daher, daß fast in allen Industrieländern die Kaufkraft der Arbeiter bedeutend zurückgegangen ist. Solche Wechselwirkungen aber richten großes Unheil an, dem energisch berichte, Geschäftliches. Neue Mitglieder werden aufgenommen sehntausen gesteuert werden muß.

Oeffentliche Generalversammlung der Schloffer un Berufsgenossen Berlins am Dienstag, den 28. Juli, Abends 8% Uhr, in Feuersteins Lokal, Alte Jakobstr. 75. Tages ordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungslegung, fowie Berich der Revisoren. 3. Neuwahl der Kommission. 4. Verschiedenes. Zu dieser Versammlung ladet die Lohnkommission alle Schloffer ingen." Berlins ein. Два

Verein sämmtlicher Berufsklassen Berlin I , eingesanruhig b schriebene Hilfskaffe, heute, Sonnabend, Abends 8 Uhr, Ver

Gäste haben Zutritt.

Berantwortlicher Redakteur N. Gronheim in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beilage.