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funden hatte, und wußte außerdem die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen dermaßen zu erschüttern, daß der Gerichts­hof betreffe der Beleidigung zu einem Nichtschuldig gelangte und der Angeklagten nur wegen der Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 15 Mart auferlegte.

Reichsgerichtsentscheidung. Ein Arbeiter, welcher in den Arbeitsräumen seines Arbeitgebers das ihm zur Ver arbeitung übergebene Material fich aneignet, macht sich nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straffenat, vom 16. Mai 1885 dadurch nicht der Unterschlagung, sondern des Diebstahls schuldig. Es unterliegt rechtlich feinem Bedenken, daß der Arbeitsherr die Gewahrsam an dem ihm gehörigen Material nicht dadurch verliert, daß er es an seine Arbeiter zur Ver­arbeitung in seinen eigenen Arbeitsräumen übergiebt, in denen er die Verfügungsgewalt jeden Augenblick ausübt."

ließ er dieselbe zu Hause zurück und zog sich dadurch deren Uebelwollen zu. Troß ihres Buredens, sich von dem Ange­geflagten zurückzuziehen, lehnte Frl. L. einen Bruch ihres Ver­hältnisses mit demselben ab. Am Nachmittag des 2. Juli cr. erschien der Angeklagte in der Wohnung der Frau Helbig, um feine Geliebte zu einem Ausflug in die Umgebung abzuholen. Dieselbe war aber durch eine dringende Arbeit verhindert, mitzugehen, und der Angeklagte suchte sie dennoch zu überreden. Frau Helbig erhob Einspruch und forderte den Beult schließlich auf, ihre Wohnung zu verlassen, welche Aufforderung Der Angeklagte nicht als ernst gemeint auffaßte und deshalb blieb. Um Frl. 2. zum Mitgehen zu veranlassen, zog er fein Meffer aus der Tasche und spielte damit an, daß er sich bei fernerer Weigerung das Leben nehmen werde. Frau Helbig schickte, dadurch eingeschüchtert, ihre 13 jährige Lochter nach einem Echußmann. Nunmehr entfernte fich der Angeklagte, wurde aber auf der Straße von dem requirirten Polizeibeamten, dem das Mädchen mitgetheilt, der Fremde habe seine Mutter mit einem Meffer bedroht, festgenommen und zur Polizeiwache transportirt. Von dort folgte seine Ueberführung nach dem Mollenmarkt und in das Untersuchungsgefängniß zu Moabit , da er des Hausfriedensbruchs unter Mitsichführen einer Waffe und der Flucht dringend verdächtig sei. In der gestrigen bor der 93. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts ftattgehabten Verhandlung beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten nur wegen einfachen Hausfriedensbruchs zu drei Lagen Gefängniß zu bestrafen, welche Strafe durch die er­littene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachten sei. Der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung des Angeklagten und ordnete deffen sofortige Freilaffung an; er nahm an, daß dem Angeklagten nach Lage der bestehenden Verhältnisse nicht das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit seines längern Ver­weilens in der Wohnung seiner Geliebten habe innewohnen fönnen.

verantworten.

Wegen Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung hatte sich gestern der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Stricker Gustav Julius Wilhelm Heyden Dor der ersten Ferienftraffammer hiesigen Landgerichts I zu Am Abend des 4. Februar cr. unter Bliegen hielt sich in dem in der Brunnenstraße belegenen Restaurations

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feinem Arbeitsgenoffen Stider Werner über die Verhältnisse der Arbeiter und erging fich dabei in sehr heftiger Weise über die Arbeitgeber, die von dem Arbeitsverdienste 99 pCt. für fich

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Ein Einbrecher von seltener Gemüthlichkeit stand dieser Tage vor dem Pariser Schwurgericht. Dieses gelungene Exemplar heißt Blanchard und war angellagt, etwa ein halb Dußend Landhäuser in der Umgebung von Paris ausgeplün­dert zu haben. Während der Verhandlung entspann sich zwischen dem Gerichtspräsidenten und dem Angeklagten folgende Wechselrede: Präsident: Man hat bemerkt, daß Sie in der Villa Lebon gewiffe Werthgegenstände liegen ließen. Weshalb haben Sie dieselben nicht mitgenommen?" Angeklagter: Kunststück! Weil ich nicht tonnte? Denken Sie sich an meine Stelle. Im Schubkarren hatte ich schon drei Stnckuhren, sechs Paar filberne Armleuchter und einen Barometer. Unmöglich, noch mehr fortzuschleppen."- Bräs.: Sie schrieben auf die Thür eines Kabinets: Wenn ich Beit hätte, würde ich auch noch diese Thüre aufmachen. Ich kneife aber lieber aus." An­geklagter: Ganz richtig. Ich fürchtete Budringliche." Bräs Sie trugen einen geladenen Revolver bei fich?" Angell.: Ei freilich, um mich gegen die Spizbuben zu ver­theidigen." Ein Kammerdiener, der als Zeuge vernommen wird, versichert, daß ihm ein Koffer voll Kleidungsstücke ge­stohlen worden ist. Angell.( sehr höflich): Sch habe diesen Herrn nicht bestohlen; der Herr belieben sich zu täuschen!" Beuge( sehr zornig): Sch soll mich täuschen? Das ist zu arg. Der Rock, den Sie da anhaben, ist ja auch einer von meinen Röcken!" Angell.: Ei, ei, also Ihnen gehört er? Na, wenn Sie ihn erkennen, so ist nichts weiter dazu zu sagen." Der Gerichtshof war grausam genug, den gemüthlichen Gauner zu achtjährigem schweren Kerker zu verdonnern.

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einftreichen und nur 1 vSt. den Arbeitern zukommen ließen. Vereine und Versammlungen.

Dieses laute Gespräch 30g schließlich die Aufmerksamkeit der übrigen Gäste auf fich, welche, als dasselbe mit Flüchen auf die Gottheit und mit dem Hineinziehen des Purpurmantels Derquickt wurde, fich verlegt fühlten und die Entfernung der beiden Gäste aus dem Lokal durchsegten. Der Zimmermeister Brömme, einer jener Besucher des Pfennig'schen Restaurants, begnügte sich mit diesem Erfolge nicht, sondern erstattete auch noch gegen den Heyden Anzeige. Der Angeklagte bestritt die meisten der ihm zur Last gelegten Aeußerungen und räumte nur ein, gesagt zu haben, daß der Heiland der erste Sozialdemokrat gewesen sei. Der Dauptbelastungszeuge befundet zwar auch die übrigen infriminir len Aeußerungen, während die anderen Beugen dieselben nicht gehört zu haben vermeinen. Sie vermögen auch nicht anzu geben, daß der Angeklagte die Ausdrücke über den Purpur­mantel auf den Raiser bezogen habe. Staatsanwalt Rigell beantragt 10 Monate Gefängniß, während Rechtsanwalt Dr. Freudenthal die Glaubwürdigkeit des Denunzianten axfocht und auf Freisprechung seines Klienten plaidirte. Der Gerichts­hof erkannte diefem Antrage entsprechend, indem er die beleidi­genden Ausdrücke nicht für erwiesen erachtete, die Aeußerung aber, der Heiland sei der erste Sozialdemokrat, für keine Bes Schimpfung der Gottheit hielt.

P. Von einem Mauersteine getroffen, stürzte im Herbste . J. auf seiner Arbeitsstelle in Stralau der Maurer Bochow anscheinend leblos zu Boden. Der unheilvolle Stein war beim

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Wahrung der Intereffen der Berliner Maurer, sowie zu recht zahlreicher Betheiligung an der nächsten großen Generalversammlung der Maurer am Sonntag Vormittag auf Tivoli und endlich zum Erscheinen in den 9 Bezirks- Filial­Kommissions Bureaur am Sonnabend Nachmittag behufs Er­ledigung von Streit- Kontrol- Geschäften aufgefordert. An der Diskussion betheiligten sich hauptsächlich die Herren Gade­gast, Scheel, Wilte und Hagendorf, die alle mahnten, die gefaßten Beschlüsse auf's strikteste durchzuführen, wenn der Erfolg sich einstellen solle. Mit begeisterten Hoch­rufen auf den Sieg der gerechten Sache schloffen beide Ver sammlungen.

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Eine öffentliche General- Versammlung der Stell­macher Berlins fand am Dienstag, den 21. Juli, in Mohr mann's Lotal, Gr. Frankfurterstr. 117, statt. Auf der Tagess Ordnung stand: 1. Was bezweckt unsere Organisation und was haben wir ohne dieselbe zu erwarten? 2. Diskussion. 3. Wahl von Kommissionsmitgliedern aus der Kastenbranche behufs Auf­ftellung eines Akkordtarifs. In das Büreau wurden gewählt die Herren Menzel und Böhm als Vorsigende und Elein als Schriftführer. Der Referent Herr Michelsen führte in seiner Rede unter Anderem aus, daß die Arbeiter, wenn sie nicht organisirt sind, garnicht beachtet würden, während die Groß­fapitalisten, die im Ueberfluß leben, den Arbeitern ihren Lohn immer mehr und mehr zu verringern trachten, so daß, wenn die Frau zu Hause nicht hungern will, fie gezwungen ist, in Fas briken zu arbeiten. Durch die industrielle Frauenarbeit werde aber die Kindererziehung vernachlässigt und dem Manne eine verderbenbringende Konkurrenz geschaffen. Redner bezeichnet als die am besten organisirten Arbeiter die Buchdruder, die vermöge ihrer festen Organisation eine Macht bilden, an welcher vergeblich der Sturm der wirthschaftlichen Misère rüttelt, und betont nochmals die Nothwendigkeit eines Arbeiterschutzgesetzes, da fich ein dauernder Marimalarbeitstag nur auf dem Boden des Gefeßes regeln lasse. Doch dürfe man deshalb die Hände nicht müßig in den Schooß legen, sondern durch rege Betheis ligung an der Lohnbew gung der Lohnkommission Mittel in die Hand geben, damit dieselbe schon jetzt einen besseren Lohn für die Berufsgenoffen sichern könne und für eine zehnstündige Arbeitszeit und Abschaffung der Sonntags- und Ueberstunden arbeit mit den Arbeitgebern in Unterhandlung trete. Dies fönne die Kommission jedoch nur, wenn fie der absoluten Majorität der Stellmacher Berlins gewiß sei. Die Sympathie der Arbeiter Deutschlands und des Publikums sei einem solchen Vorgehen sicher. Brausender Beifall belohnte den Referenten für seine Ausführungen. Es wurde eine dementsprechende Re­solution eingebracht. Nachdem Herr Heider fich in gewiffem Sinne gegen, die Herren Elein, Glaubiß und Grale fich für die Resolution ausgesprochen, wurde dieselbe einstimmig ange­nommen, welche lautet: ,, Die heutige öffentliche General- Ber­sammlung der Stellmacher Berlins erklärt sich mit den Ause führungen des Referenten einverstanden und verpflichtet fich mit allen ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln für Einführung einer zehnstündigen Arbeitszeit, Abschaffung der Sonntags- und Nach Feierabendarbeit zu wirten. Referent Herr Michelsen führt im Schlußwort aus, daß es etwas schönes um die Arbeitersache sei, und daß nur die Un­wissenheit und Trägheit der Arbeiter schuld seien, daß noch nicht beffere Erfolge errungen seien. Dann warnt derselbe vor Uebereilung, empfiehlt aber, wenn einmal ein Lohnfampf ents

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hfs. Zum Maurerstreif fanden am Donnerstag und Freitag wieder zwei, verhältnißmäßig zahlreich besuchte, von Herrn Behrend geleitete Versammlungen der Maurer in Der Urania", Wrangelstraße, und in Mundt's Salon", Köp­nickerstraße, statt. In der ersterwähnten Versammlung bezeich­nete der Borsigende die durch einen bekannten Lotalreporter in hiesige Blätter lanzirte Nachricht, daß beim Reichstagsbau hierhergekommene fremde Maurer eingestellt worden seien, als tendenziös erfunden. Ueberhaupt werde gegenwärtig von gewiffen, den Maurern persönlich wohl bekannten Zeitungsbe richterstattern, sei es mit oder ohne Absicht, viel und schwer ge= fündigt. So werde mit Unrecht der Besuch der letzten Mittwochs­versammlung( in Sanssouci ) als ein schwacher bezeichnet und auf nur noch 1200 Theilnehmer" geschäßt, sowie das Gerücht ausgestreut, daß durch die jüngst gefaßte Resolution die Einig- brennen sollte, ein geschloffenes und energisches Handeln. Bei feit unter den Berliner Maurern erschüttert und die bis dahin herrschende Disziplin abhanden gekommen sei. Die gering­fügigen Meinungsverschiedenheiten einzelner Personen, welche fich jedoch alle der Majorität unterordneten, sowie das eine oder andere, durch persönliche Erregtheit herbeigeführte Vor­Tommniß in einer Versammlung seien noch lange feine Un­einigkeit und fein Mangel an Disziplin, daß werde schon die nächste Zukunft beweisen. Es werde gewiffen, den Interessen der Gegner dienstbaren Personen durch ihre hämischen, unter der Maske geheuchelter Arbeiter­freundlichkeit da und dort eingeschmuggelten Berichte immer und Mißverständnisse

Steinetragen von einem oberen Gerüst ohne Schußdach auf entstellten und Den ca. 15 kufi tiefer arbeitenden Bochom herabgefallen und Fuß

batte demselben außer einer Verlegung des linken Arms die

Echädeldecke derart zertrümmert, daß der Verlegte sofort nach in die Reihen der Berliner Maurer zu bringen und auf solche

dem Krankenhause überführt werden mußte und nach monate­langer Behandlung fast nur durch ein Wunder mit dem Leben davon Lam , obwohl erst nach 14- wöchentlichem Krankenlager die Knocheniplitter aus der Schädelhöhle entfernt werden fonnten.

handwerks unfähig.

Sperling vor ber

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Bochow ist infolge der erhaltenen Verlegungen nach ärzte zuhalten, daß der Generalfireit durchaus noch nicht offiziell be lichem Ausspruch dauernd zur ferneren Ausübung seines

Als Urheber Des Unfalls

Ferienstraffammer des Landgerichts II

Weise den Meistern zu einem leichten Siege zu verhelfen, Die Maurer Berlins feien einig und würden es auch ferner bleiben.( Stürmischer Beifall.) Bezüglich der Zahl der Theil­nehmer an den jezigen Versammlungen sei nach wie vor fest­endet erklärt wurde und noch immer nahe an 6000 Maurer, die des Streifs wegen von hier fortgewandert sind, außerhalb

verantwortlich gemacht, erschien gestern der Maurerpolier verweilen, während die Zahl der Streifenden vor Annahme

der Anklage der fahrlässigen schweren Körperver legung. Dem 2c. Eperling wird zum Vorwurf gemacht, daß er die Anbringung eines Echußdaches versäumt habe. Der nicht als gerichtlicher Sachverständiger vernommene Königlich Baus Inspektor Ertmann hielt jedoch nach dem aktenmäßigen Befund fin ferner, daß dem Angeklagten der Vorwurf der Fahrlässigkeit ouch anderweitig nicht gemacht werden könne. Ferner ergab die Beweisaufnahme, daß der Angeklagte ausdrücklich Anord­nungen ertheilt, die, wenn fie befolgt, wohl geeignet waren, den Unfall abzuwenden. Der Gerichtshof erkannte indessen auf Grund dieses Ergebnisses auf Freisprechung. Damit fällt auch die Hoffnung, die das Opfer des Unfalls auf Geltend­machung von Sivilansprüchen gebaut. Der Staatsanwalt hatte 100 M. Geldbuße event. 10 Tage Gefängniß beantragt. vor der fünften Berufungsstraffammer des Landgerichts I zur

zwar

der in der Versammlung( am 21. d. Mts.) gefaßten Resolu tion ca. 5000 betragen haben möge. Seitdem habe, und theilweise Recht, mit Fug und eine nicht unerhebliche Anzahl der Streifenden, theils zu 5 Mart, theils zu 4,50 Mark pro Tag die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem schon früher( bis zum 21. d. M.) bereits ca. 3000, zum größten Theil mangelhafte Kräfte, fort­gearbeitet hatten. Auch tonne man doch nicht von jedem Streifenden noch immer dessen tägliche Anwesenheit in jeder Versammlung verlangen. In Betreff Derjenigen, die sich zur Wiederaufnahme der Arbeit unter dem Tagelohn von 5 Mr. bereit finden ließen, bemerkte der Vorsisende, daß in der bereit finden ließen, bemerkte der Vorsitzende, daß in der nächsten Zeit dafür gesorgt werden solle, daß auch diese 5 M. Lohn erhalten, indem sie, eines Beſſeren' belehrt, die Resolution genau so zur Ausführung bringen helfen würden, wie dieselbe gefaßt und zu verstehen sei. Möge man von jetzt ab auf solchen Bauten die Arbeit aufnehmen, wo nicht unter 5 W. täglich gezahlt das in unterschrieben wird. In demselben Sinne sprachen die

Verhandlung. Die Konfektionärin Wilhelmine Kopoch war derzeit Empfang zu nehmende Schema vom Arbeitgeber selbst Dom Schöffengerichte wegen Beleidigung zu einer Gefängniß­Strafe von vier Wochen und wegen Sachbeschädigung zu einem Tage Gefängniß verurtheilt worden und zwar auf Grund des folgenden Thatbestandes. Der Brennerei Befiger Wiesenack periobte sich im vorigen Frühjahre mit der Tochter eines in der Zimmerstraße wohnenden Fuhrherrn.

Herren Wilfe und Weise. Grfferer fündigte auch das demnächstige Erscheinen eines hierauf bezüglichen Flugblattes an. Endlich theilte der Vorfißende noch unter Anderem mit, baß mehrere größere Bauten, woselbst die Arbeit zu 5 M. Tageslohn aufgenommen worden und speziell auf einem Bau mit 100 Maurern sämmtliche arbeitende Kameraden sich ver­

puntte an wurde er sowohl wie seine Braut durch eine Anzahl Bostkarten und Briefe des unfläthigsten und gemeinsten In pflichteten, 3 Mark wöchentlich für die balts behelligt und vergebens sann man darüber nach, wer laffen wollte, da bemerkte er zu seiner unangenehmenlleberraschung, nun eines Tages sein an der Linienstraße belegenes Haus ver daß von unnüterhand ein Theil der Wand des neugestrichenen Flurs mit Tinte begoffen war. Die Flede waren noch naß und da Herr W. furz vorher die Angeklagte, welche gleichfalls im Hause wohnte, dafelbe hatte verlaffen sehen, so lenkte fich sein Ver

Buntt 2 werden folgende Herren, als der Kastenbranche ange­hörig, zu Kommissions Mitgliedern gewählt: Backhaus, Hoff­mann, Knopfe und Damm. Bei Punkt 3 wurde der Antrag gestellt, den streifenden Maurern 80 M. zu bewilligen. Herr Eließ bat, die Summe event. zu erhöhen und den Berliner Steinträgern die Hälfte zu überweisen, da dieselben durch den Streit der Maurer gezwungen wären, zu feiern und zu hun gern. Auch hätten dieselben fich organisirt und einen Facha verein gegründet, und solche Bestrebungen müßte man unters stüßen. Dem trat jedoch Herr Kassirer Glaubiß mit hinweis auf die Ebbe in der Kasse entgegen, versprach aber, bei nächster Gelegenheit den Antrag zu unterstüßen. Nachdem noch Herr Heider den legten Antrag unterstüßt hatte, wurde beschlossen, den Maurern 30 M. zu bewilligen, für die Steinträger jedoch eine Tellersammlung am Schluß der Versammlung abzuhalten. Beide Anträge wurden dann mit großer Majorität genehmigt. Eine aus der Versammlung eingegangene Frage betreffs der Betition an den Reichstag wurde der Kommission überwiesen. Noch wurde bekannt gemacht, daß die ordentliche Versammlung des Fachvereins der Stellmacher Berlins am Montag, den 27. Suli, ausfällt und die nächste Versammlung am 10. Auguft

im Vereinslokal, Inselstr. 10, stattfindet. Hierauf wurde die Versammlung um 12 Uhr gefchloffen.

Der Louisenstädtische Bezirksverein Vorwärts" hielt am 22. Juli seine statutenmäßige Generalversammlung ab welche jedoch dem Schicksal der polizeilichen Auflösung verfiel. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wurde, wies der Vor­figende, Herr Krause, noch einmal auf die vom Verein beabs fichtigte Landpartie mit Familie am Sonntag, den 26. Juli, nach Schmargendorf , hin. Sammelpunkt Potsdamer Bahnhof, Morgens 7 Ühr. Nachzügler werden mit dem um 1 Uhr 14 Minuten von Berlin abfahrenden Buge in Schmargendorf ( Kaisergarten) erwartet. Sum ersten Gegenstand der Tagess ordnung: Vortrag überarbeiter und höhere Schule" erhielt hierauf Herr Dr. Lütgenau das Wort. Referent hob besonders hervor, daß gegen die Vorschulen höherer Lehranstalten schon vielseitig Bedenken erhoben sind, da dieselben dazu beitragen, die Klaffenunterschiede der Gesellschaft bereits dem Kinde plaus sibel machen. Besonders müssen in der Schule gepflegt werden: 1. Naturwissenschaft, da die Kenntniß derselben befreit vom Aber glauben; 2. Geschichte, jedoch nicht wie gegenwärtig, daß die Daten der einzelnen aus irgend welchem Interesse geführten Kriege auswendig gelernt werden, denn bildend und belehrend ist nur die Geschichte der menschlichen Ideen, die Geschichte der Erfindungen 2c. Auch die Kenntniß der älteren Sprachen ist wichtig, da in denselben auch ein gut Theil Kultur­geschichte liegt. Der gesammte Schulunterricht muß unent­gelblich sein. Die Prüfungen dürften nur vor einer aus unparteiischen Männern bestehenden Kommiffion erfolgen. Die Erwerbung des Beugnisses zum einjährigen Militärdienst wurde ursprünglich nur für diejenigen eingeführt, welche sich den wissenschaftlichen Studien widmen, um dieselben nicht durch längere Dienstzeit dem Studium zu entziehen; heute wird diese Institution von den vermögenden Ständen dazu benugt, fich besondere Vorzüge zu sichern. Die höheren Schulen werden dadurch bis zu einer bestimmen Klasse überfüllt; hier wäre eine Reform dringend geboten, diese Institution müßte bedeutend eingeschränkt resp. ganz aufgehoben werden. In der fehr animirten Diskussion wurde bei den Ausführungen des Herrn Strelow, welcher hierbei die an den Anschlagfäulen befindliche Bekanntmachung, die Beerdigung des Maurers Heinrich Faffel betreffend, streifte, die Versammlung auf Grund des§ 9 des Sozialistengeseges aufgelöst.

ganze Dauer des Streits zum Generalunterstüßungsfonds beizusteuern. ( Langanhaltender Beifall.) Im weiteren, nicht mehr erheb. ( Langanhaltender Beifall.) Im weiteren, nicht mehr erheb lichen Verlaufe der Diskussion, die sich meist auf Vorkommnisse bei einzelnen Bauten bezog, stimmten die Redner allgemein der Ansicht bei, daß die von den Kommissionsmitgliedern Behrend und Wilke dargelegte Taktik für die nächste Beit sich als erfolgreich bewähren dürfte. In der gestrigen Versammlung( bei Mund 1) rektifizirte der Vorfißende gleich

dacht auf fie, zumal er wußte, daß die Angeklagte, die fich falls soieder ungenaue oder entstellte Beitungsreferate über die früher Hoffnung auf seine Hand gemacht hatte, ihm seit seiner legten Versammlungen. Es sei ihm( dem Redner) niemals Berlobung feindlich gefinnt war.

Vielleicht wendet sie die

Feder ebenso mißbräuchlich an, wie die Tinte", dachte Herr W., er verglich eine der anonymen Postkarten mit einem Schrifts Stücke der Angeklagten und glaubte nunmehr endlich den Ver faffer der Schmähichriften entbedt zu haben. Er erstattete An­zeige und gegen Frl. R. wurde obige Antiage erhoben. Sie bestritt im Berhandlungstermin beide Strafthaten, jedoch ge wenn er auch nicht geneigt war, allzuviel Gewicht auf legen, so fiel der Umstand besonders erschwerend ins Gewicht, stellungen wimmelnder" Bericht vieler Beitungen in der

eingefallen, in der letzten( Urania-") Versammlung am 23. d. M. die Hoffnung oder Meinung auszusprechen, der ganze Streit werde schon in 8 oder 14 Tagen vollständig beendet sein. So optimistisch sei er nicht, er müßte sich denn über die Herren Arbeitgeber und Meisier ganz nnd gar täuschen. Er hätte übrigens gewiß nichts dagegen, wenn schon morgen Herr Felisch erklären würde, die Innung und ihre Freunde treten jetzt ganz entschieden für den 5 Marklohn ein.( Allge meine Heiterkeit.) Von der Möglichkeit, daß der Generalftreit wieder proflamirt werden müsse", von der ihn ein ,, von Ent

will der Redner absolut nichts wiffen. So was sei ihm nie Anwendung partieller Streits den Zweck erreichen. Ebenso habe er( Redner) nie ein Wort davon verlauten laffen, daß man Meinungsverschiedenheit aus der ihn Kom wegen babe hinauswerfen wollen. Im Uebrigen an den Verein zur wurde dringlich zum Anschluß

r. Die Korbmacher Berlins , und zwar sowohl die Ar beitgeber wie die Gesellen, tagten am Donnerstag Abend in öffentlicher Versammlung bei Otto, Adalbertstraße 21, unter Borfit des Herrn Fechner. Der Vorfizende referirte über die Stellung der Arbeitgeber gegenüber der gegenwärtigen Lohnbewegung. Im Großen und

Meister mit wenigen Außnahmen ein anden haben sich bie

beschädigung leugnete, trozdem fie in dieser Beziehung zur Evidenz überführt wurde. Die Verurtheilte legte Berufung eingefallen. Man werde diesmal gerade durch die richtige werden auch die noch ausstehenden Einwilligungen bald era ein und fand in weiter Instanz eine eingehende Beweis aufnahme flatt. Ihr Bertheidiger, Rechtsanwalt Wronker, ftellte unter Beweis, daß die Angeklagte fich eine Beitlang, während welcher die Boftfarten ununterbrochen hier in Berlin mission aufgegeben worden waren, in einem Orte in Ostpreußen be=

neuen, von den Gesellen aufgestellten Tarif; voraussichtlich folgen, und die Arbeitseinstellungen damit völlig beseitigt sein. Herr Voigt( Arbeitgeber) bedauert, daß der Streit so plößlich inszenirt wurde; es wäre besser gewesen, vor der Arbeitseinstellung mit den Meistern zu unterhandeln. Wie die Dinge heute liegen, so haben viele Meister genehmigt, weil fie fich in augenblicklicher