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Beginn der Fahrt bereits das Fahrgeld entrichtet hatte, fuhr im schnellen Trabe nach seiner in der Müllerstraße belegenen Bohnung und schob die Droschle in den Schuppen ohne au ahnen, daß sein Fuhrwert noch den schlafenden Fahrgast be berbergte. Das Wiedersehen am Sonntag früh zwischen Fahrgaft und Kutscher wirtte äußerst tomisch auf alle Betheiligten. hampignon Butmüthig wies der biedere Roffelenter dem Studenten dann dort oben in der öden Gegend der Müllerstraße eine paffable Kaffeekneipe in der Nähe seiner Wohnung nach, damit er mit einer Taffe Schwarzen" fich wieder Magen und Kopf auf den Damm bringen fönnte.
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Die Handelsfrau Kober aus Brit stand am 25. d. M., Morgens 5 Uhr, vor dem Hause Jägerstraße 26 an dem it giftig Wagen des Gärtners K. aus Bantow, um Einfäufe zu machen, ( Agaric als plöglich ein Sag leerer Rörbe( 6 Süd) von dem Wagen n. lang herunter und der Kober auf den Leib fielen. Die sehr forpundig n lente Frau Rober fiel aus Schred zu Boden, schlug mit dem intertopf auf den Asphalt und wurde ohnmächtig. Dieſelbe wurde nach dem Krankenhause Bethanien überführt, woselbst eine Gehirnerschütterung fonstatirt wurde.
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Eine Knabenleiche bemerkten vorgestern Nachmittag nder gef gegen 5 Uhr Schiffer im Landwehr- Kanal von dem Grundstück ezuftand Rottbuser Ufer 24 auf dem Grunde des Waffers liegen. Die ne Rugel Leiche wurde herausgeholt und als die des Manteuffelstraße 67 Hauptle bei der Mutter wohnhaften 9 Jahre alten Max Hoppner ercher Germittelt. Der Knabe wurde seit dem 24. d. Mts. vermißt und ift anscheinend beim Spielen über die steile Granitböschung in Den Kanal gefallen und ertrunten.
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Auf der schwedischen Eisbahn wird heute, Dienstag, eine fudanefische Gerichtsverhandlung mit nachfolgender Ur theilsvollstreckung der bei den wilden Völkerschaften üblichen Bastonade eine der grausamsten Strafen zur Darstellung kommen. Diese Art der sudanefischen Justiz wird um 7 Uhr aus. geführt werden. Die Vorstellungen finden mit Ende dieser Boche ihren Abschluß. Für Mittwoch ist ein großes fuda nefisches Kinderfest geplant, bei dem neben verschiedenen Ueberraschungen auch ein sudanesisches Schaaf unter den Kindern gratis verlooft werden soll.
Belle- Alliance- Theater. Selten hat die Direktion für ihren prächtigen Sommergarten ein so vorzügliches Ensemble porzuführen gehabt, als gerade jetzt. Das schwedische DoppelQuartett, das heut zum vorlegten Male dort auftritt, steht einzig in seiner Art da. Lautlose Stille herrscht bei ihren meisterhaft vorgetragenen Bollsliedern, brausender Jubel aber belohnt die waderen Sänger nach jedesmaliger Leistung. Auch as Tyroler Trios Suchard erfreut sich des reichlichsten Bei falls und die Wiener Duettisten, Herren Schmuß und Kager, find ja bekanntlich seit Jahren Lieblinge des Berliner Bu blitums. andriod thin s some
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Gerichts- Zeitung.
wordene Forderungen Pfändungen vorzunehmen, die bald
fruchtlos ausfielen. Die am 1. Januar dieses Jahres fällige Miethe wurde nicht entrichtet und bald darauf der Bruder des Angeklagten flüchtig. Derselbe hat sich einer ganzen Reihe von Wechselfälschungen schuldig gemacht, seine Er greifung hat aber bisher nicht bewirkt werden können. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich dadurch in vier Fällen eines Betruges schuldig gemacht zu haben, daß er trop feiner vollständigen Zahlungsunfähigkeit, die ihm bekannt sein mußte, von anderen Firmen große Posten Waaren bezog, in der Abficht, dieselben sofort zu verschleudern. Nach der Anklage hat er die Lieferanten, welche sich dupiren ließen, um Summen von refp. 1040, 800, 460 und 140 M. geschädigt, für welche Beträge er in zwei Fällen Schwämme, in einem Falle Fensterleder und in einem anderen Drahtseil bezogen hatte. Der An geklagte versuchte es, die ganze Schuld auf den abwesenden Bruder zu schieben, die Beweisaufnahme ergab aber, daß er in zwei Fällen zweifellos die Absicht gehabt, die Lieferanten zu betrügen. Der Staatsanwalt beantragte, dies grobe Attentat auf faufmännische Ehre und geschäftliches Vertrauen mit einer Gefängnißstrafe von zwei Jahren und zwei Jahren Ehrverlust Gefängnißftrafe von zwei Jahren und zwei Jahren Ehrverlust zu ahnden. Der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängniß, wovon drei Monate durch die erlittene lange Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurden und außerdem auf ein Jahr Ehrverlust,
einen wohlerzogenen Schwiegersohn auch gehört. Gericht vollzieher Müller hat ein lebhaftes Verlangen, diesen Gehilfen Johann Böhm wegen alter Schulden auszupfänden, und er sucht diese Thätigkeit nicht in der kleinen Privatwohnung Böhms, sondern in dem Geschäft der Frau Bruckner auszuführen. Böhm hat dem Manne des HilfsvollstreckungsGesetzes schon wiederholt versichert, das Bruckner'sche Geschäft gehöre der Frau Brudner. Der Gerichtsvollzieher hört die Botschaft wohl, allein ihm fehlt der Glaube, und er berechnet seine Operationspläne immer wieder auf das Terrain der Schwiegermutter Böhms. Darüber wurde der Gehilfe und Schwiegersohn erzürnt. Er dashte an das englische Sprüch wort: My Home is my Castle", welches leider bei uns nur sehr beschänkt Geltung hat, und ſette das Bruckner'sche Ges schäft in Vertheidigungszustand. Als der Gerichtsvollzieher anrüdte, fand er die Besagung des Ladens bis an die Bähne bewaffnet und zur heldenmüthigsten Vertheidigung bereit. Böhm hatte in in der Rechten ein großes Meffer, in der Linken ein schweres Gewicht, Frau Brudner, die Schwiegermutter, schwang ein Beil, und eine zu fällig anwesende Tochter derselben bewaffnete sich mit einem Stuble, um denselben als Wurfgeschoß zu benüßen. Kaum bes trat der Gerichtsvollzieher den Laden, da ging Böhm zum Angriff über und schlug den Beamten in die Flucht. Dieser holte aber aber als Sulfurs sechs Polizisten, rückte mit denselben in geschlossener Kolonne vor und erstürmte mit fühnem Handstreich die Ladenthür. Als die Besaßung fich mit doppelter Uebermacht angegriffen fah, streďte sie nach kurzem Parlamentiren die Waffen und der Gerichtsvollzieher fiegelte, um die Schuld Böhms einzuziehen, diverse Effekten der Frau Bruckner Die Sache hatte natürlich gerichtliche Nachspiele, deren Resultate furz folgende find. Das Eigen thum der Frau Brudner wurde freigegeben und die Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zwar gegen die Vertheidiger des Ladens erhoben, es erfolgte aber in diesem Punkte Freisprechung, weil der Gerichtsvollzieher sich bei dem fraglichen Vorgang nicht in legaler Ausübung seines Amtes befand. Er durfte nicht für den Schwiegersohn die Schwiegermutter pfänden. Nun blieb noch Bestrafung der Drohungen ( im Amtsstyl Vergehen wider die persönliche Freiheit" ge nannt) übrig, welche Böhm und Frau Bruckner gegen Müller ausgestoßen hatten. Böhm erhielt hierfür 1 Monat 15 Tage, seine Schwiegermutter 1 Woche Gefängniß.
Hermann Varus Attila, so lauten die kriegerischen Vornamen des Drechslers Hinze und kriegerisch veranlagt scheint auch der Träger dieser berühmten Namen zu sein, denn er hatte am Abende des 29. April d. J. unter den KönigsKolonnaden eine blutige Schlacht geliefert, wodurch er fich eine Anklage wegen Körperverlegung mittels eines gefährlichen Wert zeugs zuzog, die gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts verhandelt wurde. Neben ihm hatte seine Ehefrau Platz zu nehmen, denn auch sie hatte fich an dem Kampfe be theiligt, natürlich wie es einer braven Gattin zutommt auf Seite ihres Mannes gestanden und demselben schließlich zu einem glänzenden Siege verholfen. Der Angeklagte hat unter den Königs- Kolonnaden ein Ladengeschäft, in welchem er die Erzeugnisse feines Berufes, Pfeifenrohre, Spazierstöcke, Kurzwaaren etc. feilhält. Er hat aber auch einen Schwager Namens Bartuscheckt , derselbe ist ebenfalls Drechsler mie und führt dieselben Artikel der Angeklagte in einem Laden, der nur wenige Schritte von dem Hinze'schen Verkaufslofal entfernt liegt. Die beiden Schwäger
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haſſen ſich aufs Grimmigſte und hat sich die feindselige Vereine und Versammlungen.
Stimmmung bereits in einigen gegenseitigen Injurienprozeſſen Luft gemacht, wobei Hinze aber den Kürzeren zog. Am genannten Abende pasfirte Herr Bartuschet den Hinze'schen Laden, als er von dem vor der Thür stehenden Inhaber mit einigen recht traffen Verbalinjurien belegt wurde. Der Beleidigte wollte. feinen Gegner zur Rede stellen, erhielt aber sofort von demselben einen derben Schlag gegen den Kopf und im nächsten Augen blice wirbelten die Schwäger in feindseliger Umarmung unter den Kolonnaden hin und her. Aus dem Ringen ging Hinge als Sieger hervor; als die Kämpfer zu Falle gelangten, lag Bartuschet unten. In diesem Augenblicke warf Frau Hinze ihrem Manne vom Laden heraus einen Schemel zu, verständnißinnig fing der Lestere denselben auf und führte damit einen fräftigen Sieb gegen den Kopf des unter ihm liegenden Gegners. Das Blut des Getroffenen röthete das Steinpflafter. Nunmehr stürzte, wie ein verborgener Feind aus dem Hinterhalte, Frau Hinze aus dem Laden hermächtiger Krüde. Wie zwei Augenzeuginnen übereinstimmend vor, in der Hand schwang sie einen dicken Spazierstock mit bekundeten, hat Frau Hinze nun mit der Krücke des Stocks Feindes geführt, daß es einen Knall gab, als ob sämmtliche einen so wuchtigen Hieb gegen den Kopf des bereits bestegten Fensterscheiben der Umgegend flirrten, dann zog fie fich ebenso schnell wieder in den Laden zurück und stellte den Stock wieder unter seine harmlosen Kollegen. Inzwischen war das Publifum zu Gunsten des Mißhandelten eingeschritten, welcher sich halb betäubt und blutüberströmt erhob Attila Hinze ging wieder in seinen Laden. Diese häßliche Straßenszene zog für die Angeklagten durch die gestrige Verhandlung höchst schwere Folgen nach fich, die Schuld derselben wurde troß ihres Leugnens in allen Buntten erwiesen und belegte der Gerichtshof das friegerische Ehepaar mit einer Gefängnißftrafe von je 1 Monat.
Wegen Uebertretung der§§ 2 und 13 des Vereinsgefeges vom 11. März 1850 verhandelte am 29. b. M. das Schöffengericht des Königl. Amtsgerichts I in der Anklagesache gegen den Tischlermeister Herold und Genoffen. Am 6. Jan. lins seine Statuten theilweise ab, ohne daß diese Aenderung innerhalb der 3 tägigen gefeglichen Frift dem Königl. Polizei präsidium angezeigt wurde. Deswegen ergingen gegen den Borfigenden, den Schriftführer, den Kafftrer des Bezirksvereins, fonte gegen deren 3 Stellvertreter, 2 Revisoren und 4 Kons troleure des Vereins, insgesammt gegen 12 Personen Strafe befehle in Höhe von je 15 Mart, gegen welche jedoch die Be Dachten Einspruch erhoben. In der Verhandlung am 29. bes antragte der Staatsanwalt, nachdem der Rechtsanwalt Freuden thal für den Vorsigenden, Schriftführer und den Kaffirer den Ginspruch zurüdgenommen hatte, Bestrafung der übrigen 9 Angetlagten, da nach§ 13 des Ges. vom 11. März 1850 jedes Mitglied des Vorstandes für die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige der Statutenänderung verantwortlich sei. Rechtsanwalt Freudenthal beantragte die Freisprechung, da diejenigen Ange flagten, welche Revisoren, Kontroleure im Vereine feien, nicht als Vorsteher im Sinne des Gesetzes anzusehen seien und da die Stellvertreter des Vorsitzenden. Schriftführers und Kassirers erst dann strafrechtlich in Betracht kommen, wenn erst der Bes hinderungsfall, für welchen sie gewählt, eingetreten ist. Der Berichtshof schloß fich den Ausführungen des Rechtsanwalts Freudenthal an und erkannte auf Freisprechung.
Die betrügerischen Manipulationen des Seilermeisters
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hr In der öffentlichen Versammlung der Former, welche am Sonntage, Lothringerstr. 37, unter dem Vorsize des Herrn Tobler stattfand, erstattete Herr Michelsen ein Referat über das Thema: Wie können die Former ihre jest so mißliche Lage verbessern?- Referent schilderte, wie bei der modernen Produktionsweise in Folge des Umstandes, daß die durch Mas schinen mehr und mehr erleichterte industrielle Produktion bis her nur den im Befiße von Kapital befindlichen Unternehmern zu Gute gekommen, die Lage der werkthätigen Voltsflaffen immer troffloser hat werden müssen, und wie zur Zeit das soziale Elend in dem gesammten auf die Handarbeit angewiefenen Bolt so groß geworden, daß alle Regierungen in Europa im Intereffe der Selbsterhaltung des fittlichen Staatslebens fich genöthigt sehen, behufs einer Sozialreform Gefeße zu geben. Referent wies dann darauf hin, daß die den ar beifenden Klaffen zu Gebote stehende Koalitionsfreiheit für die Arbeiter die Pflicht mit fich bringe, fich zu organifiren und als organisirte Berufsverbände für die unabweisbare Sozialreform die nöthigen Grundlagen zu geben. Er schloß mit einer eindringlichen Mahnung an die Versammelten, der Vereinigung der deutschen Metallarbeiter beizutreten. Von einer Diskussion wurde Abstand genommen, rachdem fonstatirt worden war, daß Niemand gegen die Ausführungen des Referenten etwas einzuwenden hatte. Herr Gutheit berichtete dann über den einzuwenden hatte. Stand des Streits der Former in der Hartung'schen Eisengießerei, Prenzlauer Allee 41, daß von den streifenden Kollegen feiner die Arbeit wieder aufgenommen, daß kein Berliner Kollege eingetreten, und daß die von auswärts herbeigeholten Arbeiter derartige seien, daß mit ihnen die Arbeit nicht werde fortgesezt werden können. Von den 39, welche die Arbeit niedergelegt haben, seien zur Beit noch 20 zu unterstüßen. Dies selben können jest mehr, als bisher unterstützt werden( mit 12 und 8 Mart wöchentlich) da von vielen Städten Gelder eingegangen seien. Für einige Fabrikanten werde der Streit noch Nachspiele vor dem Staatsanwalt haben. Es sei Aussicht vors handen, daß noch in dieser Woche der Streit für fiegreich beendigt werde erklärt werden können. Herr Tobler theilte mit, daß es ihm gelungen sei, einen dem Kriminalfommissarius Herrn v. R. übergebenen Drohbrief eines streikenden Formers als gefälscht nachzuweisen und denselben zu überzeugen, daß seitens der Streitenden nichts Ungefeßliches gethan worden sei. Nachdem noch die Herren Günther und Knappe die Nothwendigkeit des Anschlusses an die Vereinigung der deutschen Metallarbeiter dargelegt und der Vorfigende ein Schreiben aus Kopenhagen mitgetheilt hatte, in welchem gemeldet wird, daß in einer dortigen Fabrit ein Streit der Former ausgebrochen sei, wurde der Antrag, den Ueberschuß der Tellersammlung der Familie des verwundet in der Charitee liegenden Kollegen Jacobson zuzuwenden, und eine Resolution, in welcher die Versammelten fich für solidarisch mit den streitenden Kollegen erklären und fich verpflichten, dieselben bis auf den lezten Mann nach Kräften zu unterstüßen, einstimmig angenommen. Ein Antrag, 3 Revisoren für den Streitfonds zu wählen, wurde bis nach Beendigung des Streits vertagt.
Leipzig , 23. Juli. In Betreff der Revisionsverhandlung gegen Lieste, welche einer falschen Nachricht zufolge bereits Sonnabend, den 25. Juli, vor dem Reichsgericht hatte statt
d. J., für welchen Tag erst wieder eine Sigung des Ferien
im Potsdamer Biertel bedeutendes Aufsehen erregte, unterlagen theilen, daß bis Freitag noch gar nicht einmal die Prozeßakten geftern der Prüfung der dritten Ferienstraflammer des Land. gerichts 1. Der Angeklagte hat im März 1884 das väterliche daß die Verhandlung überhaupt auch nicht vor dem 23. August Damer Straße 118 a domizilirt war, in Gemeinschaft mit seinem straffenats des Reichsgerichts bestimmt ist, stattfinden kann. Bruder Richard Troißsch übernommen und es unter der bisherigen Firma Troißsch u. Pickler" weitergeführt. ben Kaufpreis mit 10 000 M. sofort entrichtet haben. Bereits im Herbste vorigen Jahres geriethen die Gebrüder Troißsch mit ihren Bahlungen ins Stoden und bald darauf war der Berichtsvollzieher ein täglicher Gast, um für rechtskräftig geSie in anständiger Verfassung wieder, dann werden wir feben, was sich thun läßt.""
feine Melbung.
Der Regisseur tam nach einer Weile wuthzitternd, aber mit einem Frack angethan vor die Rampen und wiederholte
Nürnberg . Der Gerichtsvollzieher ist nirgends ein willtommener Gast, mit besonderem Ingrimm erwartete ihn aber Herr Johann Böhm. Der Leßtgenannte war früher Bäckerund Meggermeister, hat aber aus besonderer Hochachtung beide Geschäfte feiner Schwiegermutter, Frau Katharina Bruckner übergeben und ist nun blos noch deren Gehilfe, wie es sich für
Wenn Sie jetzt sperren, werde ich sofort die Anzeige machen," fagte der Polizeikommissar. Er kann zurückkommen und Sie schulden ihm die ganze Vorstellung."
Der Regen hatte ein wenig nachgelassen. Der Herr aus Tarbes ging vor dem Portale auf und ab und rauchte Uebergeben Sie die Rolle einer andern Künstlerin, oder eine 3igarre. Nach fünf Minuten trat er wieder in das laffen Sie meinetwegen vom Souffleur laut lefen, falls fie Haus. Er drehte der Bühne den Rücken und begann mit Niemand auswendig weiß.
gehren des Neffen des Herrn Touchard gerechtfertigt. Der Polizeikommissar wurde konsultirt und das Be
Um 9 Uhr 15 Minuten begann endlich die Vorstellung. Die Schauspieler waren über die maßlose Frechheit des Rollen mit einer Nonchalance und Willkürlichkeit herunter, Bublifums im höchsten Grade erbittert und spielten ihre
seinem Opernglase das leere Haus zu mustern. Er vers äuberte seine Stellung auch nicht, als der Vorhang wieder aufgezogen wurde.
Niebersetzen!" donnerte plötzlich eine Stimme im Hintergrunde.
Der Herr mit der weißen Kravatte rührte fich nicht. ,, Niebersetzen!!! Sie verstellen mir die Aussicht! Ich
habe meinen Sig bezahlt und Sie haben nicht mehr das brüllte der Regisseur,
gar den Versuch machte, die Verse Racines in ben mobernen Boulevard- Jargon zu übertragen, zog der Zuschauer welcher allein in einer Parterrloge faß. einen Schlüffel aus der Tasche und begann zu pfeifen. Sofort tauchte der Regisseur hinter ihm auf und schrie:
Hinaus! Sie stören die Vorstellung!" " Hinaus? Ich? Niemals!"
in stören?!"
" Ich werde die bewaffnete Macht requiriren!" Ich werde doch wohl noch das Recht haben, mich selbst
Dieses Recht haben Sie nicht!" " Oho! Wenn ich mich nicht über den Lärm bellage, ben ich mache, hat niem mich nicht über den Räim beben Das wollen wir sehen! Herr Rommiffar?! Der Polizeikommissar, dem die Szene offenbar viel Spaß machte, stellte sich abermals auf die Seite des mit der
weißen Halsbinde.
nehmen.
Haus.
Ohne ein Wort zu erwidern, verließ der Zuschauer den Saal und ließ sich vom Billeteur eine Rontremarte geben. Nach fünf Minuten tam er in Gesellschaft eines von Waffer triefenben, fothbesprigten Gassenjungen zurüd. Er kaufte an der Rasse einen Orchestersiz, händigte denselben dem Gassenjungen ein und sagte ihm, nachdem er ihn im Theater installiert hattest Dich jetzt nicht vom Fleck rühren, mein Junge, bis das Stück zu Ende ist. Sollte man bas Theater früher schließen, so benachrichtige mich augenblicklich hiervon.
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Ich bin im Kaffeehaus vis- à- vis!"
Ende ist?"
Woran werde ich erkennen, daß das Stück zu Sobald die dicke rothe Dame mit der Krone auf dem Ropfe tobt sein wird.
welche das Andenken Racines durch ihre Mäßchen verunEr war im Recht gewesen, die Schauspieler auszupfeifen, glimpft hatten. Die Vorstellung mußte somit ihren Fortgang Im ersten 3wischenalt verließ der Neffe Touchards das ,, Wie wär's," meinte schüchtern einer der Kontroleure, ebenso hart ist, wie ein
wenn wir jetzt sperrten?"
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,, Und nun, meine Herren," rief der Univerfalerbe Onkel Touchard's den Kontroleuren zu ,,, nun bitte ich Sie, das Stüd ohne mich zu Ende zu spielen. Es war mir ein Vergnügen, Ihnen zu zeigen, daß ein„ Kürbis" von Tarbes Kopf" von Paris !"
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Der Fachverein der Schmiede hielt am 23. Juli in Gratweil's Bierhallen eine Generalversammlung ab, in welcher zunächst der Kaffenbericht pro II. Quartal 1885 erstattet wurde, darnach betrug die Einnahme inkl. Bestand vom vorigen Quartal 915 M, 72 Pf., die Ausgabe 752 M. 34 Pf. Kaffenfolgenden Borstandswahl wurde Herr Hoffmann zum 1. Vor bestand demnach am 1. Juli 163 M. 38 Pf. Bei der darauf figenden, Herr Kibbert zum 1. Raffirer und ferner als Vors standsmitglieder die Herren Maaß, Rasch, Stange, Stein, Schilora, Wiftan und Dietrich, und zu Revisoren Mathes und Löblich gewählt. Hierauf machte Herr Drewig bekannt, daß der Verein am 4. August 1 Jahr besteht und stellte den Antrag, ein Stiftungsfest zu veranstalten, was von der Versammlung einstimmig angenommen wurde. Es wurde hierzu ein Fest Komitee von 5 Personen gewählt. Zum Schluß machte der Borsigende bekannt, daß die nächste Vereinsversammlung am 10. August stattfindet. Das Stiftungsfest wird im Eisfeller Etablissement, Chauffeestraße 88, gefeiert und Näheres darüber noch bekannt gemacht werden.
hr. Der Fachverein der Schlosser beschäftigte sich in seiner legten Sigung mit der Frage: In welchem Berhältnisse sollen der Fachverein und die Lohnbewegungs- Drganisationen zu einander stehen? Herr Miethe sprach sich dahin aus, daß, so lange der Fachverein nicht mindestens ein Drittel aller Schloffer zu Mitgliedern habe, eine Lohnbewegungs Organisation neben dem Fachverein zu dem Zwecke einer Befferung der Lohnverhältniffe nothwendig sei. Nachdem durch die Lohn bewegung im verflossenen Jahre die 10 stündige Arbeitszeit in der Wiehrzahl der Werkstätten Berlins durchgesetzt sei, tönne um eine Weile die Lohnbewegung fistirt werden. Da aber seitens der Innungsmeister, troßdem, daß sie beim Magiftrat die Angabe gemacht, die 10 stündige Arbeitszeit sei die im Schloffergewerbe übliche, schon wieder nur solche Gesellen gesucht werden, die bereit sind, 11 Stunden zu arbeiten, so werde es nöthig sein, daß nach Auflösung der jezigen, eine neue Lohnkommission gewählt werde, die bereit sein müsse, zu jeder Zeit gegen die Meister, welche das von den Gesellen Errungene wieder in Frage stellen, Front zu machen, und daß die Beiträge