Gerichtshof zu der Ueberzeugung gekommen war, daß der Be schuldigte sich mit Recht der inkriminirten Aeußerungen zu Wahrung der Interessen bedient habe, daß er auch die zulässige Form nicht überschritten habe und ihm auch größten theils der Wahrheitsbeweis gelungen sei. Es sei erwiesen, daß Bürgermeister Stör vor dem Verwaltungsgerichtshofe von einer in Wahrheit gar nicht vorhandenen Nothlage der Gemeinde gesprochen habe, es sei nachgewiesen, daß der Beschuldigte aus Chifane zur Räumung seiner Wohnung veranlaßt worden sei, es sei erwiesen, daß die Gemeindeverwaltung es mit der Wahr heit nicht genau genommen habe; es sei erwiesen worden, daß die Gemeindeverwaltung den Beschuldigten verleumdet habe indem sie ihn als förperlich und geistig seinem Berufe nicht gewachsen darstellte, während doch das Gegentheil durch da Beugniß der vorgefeßten Schulbehörden erklärt worden sei. Was die Beschuldigung der Fälschung der Schulgeldlisten be treffe, so habe die Staatsanwaltschaft selbst die auf diesen Punkt gerichtete Anklage fallen lassen.

mandate an die Adresse des Kassirers der Hoffnung" einzu­senden und sind dann sachgemäßer und für sie kostenloser Wahrnehmung ihrer Gerechtsame sicher. In dem ersten der artigen Prozeß, in welchem es sich um die angeblich verspätete artigen Prozeß, in welchem es sich um die angeblich verspätete Anmeldung von 6 Arbeitern zur Ortskrankenkasse für den Ge werbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker han delte, hat das Schöffengericht in seiner am 31. Juli stattgehabten Sigung auf Einstellung des Verfahrens erkannt und die Kosten der Staatskaffe auferlegt. Es wurde entsprechend dem An­trage des Vertreters der Hoffnung"( e. H.) angenommen, daß die Meldepflicht der Arbeitgeber für diejenigen Arbeiter, welche bereits vor dem 1. Dezember 1884 in der betreffenden Stellung waren, bis zum 4. Dezember 1884 erfüllt sein mußte, daß also von jenem Tage die dreimonatliche Verjährung der nicht er folgten Anmeldung zu rechnen ist und demzufolge ein Arbeit­geber, der erst nach dem 4. März 1885 das Strafmandat er hielt, nicht mehr verfolgbar erscheint.

und diesen Beamten, weil er die Wahrheit fund thut, wegen Soziales und Arbeiterbewegung.

Das Lügen ist an sich keine schöne Thätigkeit, wenn aber eine Gemeindebehörde die Regierung und den Verwaltungs­gerichtshof anlügt, um einen ihrer Beamten zu benachtheiligen,

Die Pariser Presse in der saison morte. Die Saure- Gurten- Beit bringt das Berliner   Journalistenvoll noch zur Verzweiflung. Es pasfirt nichts, absolut nichts, soweit eben in einer Millionenstadt überhaupt nichts paffiren kann, und schon werden die winzigsten Geschehnisse mit dem Triumph­gefchrei eines Siegers oder richtiger mit dem Freudengegader einer eilegenden Henne den Redaktionen zugetragen. Ein von einer Droschte überfahrener Mann ist schon ein sensationeller Fall; ein quergetragener Spazierſtock, durch den der Milchtopf der Hintermännin" zu Falle kommt, wird immer noch als afzeptabler Biffen betrachtet und selbst ein nichtsnußiger Schlingel, der in seinem dunkeln Drange nach Ferien- Erzehen fleine Steinchen auf die Pferdebahnschienen legt, erscheint in den Reporter- Augen als ein vor der Deffentlichkeit abzufertigendes Subjekt. In diesen Tagen der schweren Neuigkeitsnoth ist den Journalisten der färgliche Trost geblieben, Gefährten im Unglück zu haben. Man braucht nur zum Erempel die Pariser Blätter in die Hand zu nehmen, um sich davon zu überzeugen. Nehmen wir die großen Boulevard-Blätter Figaro" und Gil Blas". Diese Blätter halten sich ihre eigenenen Chroniqueure mit dem Spezialfach der Tageswige, Journalisten, die lediglich die Verpflichtung haben, täglich ein paar artige ,, nouvelles à la main" zu liefern. Und dafür er­halten sie ein hübsches Sümmchen als Honorar, so etwas wie Natürlich find die Leistungen ents 20 000 Frcs. jährlich! sprechend dem harmlosen und dankbaren Pariser Leser! Mit den ältesten Wißen, mit den schaalsten Bonmots laffen sie sich füttern, und wenn sich wirklich ein paar Wiglörnchen in diesen Plaudereien vom Tage finden, dann stecken sie in einer so start riechenden Hautgout- Sauce, daß der Vermerk Nur für Herren" eigentlich dringend nöthig wäre. Ich habe mir das Ver­gnügen gemacht, die Nummern der genannten Journale in der jüngsten Woche gerade auf diese Tages- Bonmots zu lesen, und war geradezu verblüfft, was für schaales Zeug, oder was für dauerhafte Wize da von der Eisernen Maske" und dem Hinkenden Teufel" das find die Kriegsnamen der Spezial­wigmacher der in Rede stehenden Blätter- produzirt werden. Von der Wiedergabe allzu pikanter, Spizen" müssen wir na­Im Uebrigen lassen wir eine leine türlich absehen. Blüthenlese der der Wizleistungen folgen: 3wei edle Seelen," so berichtet die Eiserne Maske,"" finden sich Was, Du hier?" im Gasthause zum Trockenen Felsen". Ja wohl, und nimm Dich nur in Acht, ich stehe im Dienste der Polizei und helfe ihr auf die Spizbuben fahnden." Alle Wetter, ich auch!"

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Die erbärmliche Lage der deutschen   Bergleute ist be fannt. Shr trauriges Loos unterscheidet sich fast in nichts von dem erschütternden Elend der belgischen Kohlengrubenarbeiter. Die Arbeit ist hart und äußerst gesundheitsschädlich, die Ar beitszeit lang, die Löhne sind sehr niedrig. Die Zeitungen berichten nun öfters von Exzessen" auf den Gruben, nament lich infolge von Lohndifferenzen. So läßt z. B. das Organ der rheinischen Eisenbarone, die Rheinisch- Westfälische Beis tung", fich aus Marten unterm 23. Juli schreiben: Gine widerliche Szene spielte sich auf dem Schacht II( Müllentiefen) ab. Dort wurde gelöhnt. 3wei Arbeiter intervellirten thre Reviersteiger wegen Lohndifferenzen. Während der Beamte die Leute ruhig und fachlich aufklärte, begab sich der eine an die linke, der andere an die rechte Seite desselben. Im nächsten Augenblick ergriff einer der Kerle den Steiger, riß ihn zu Boden und dann schlugen diefelben gemeinschaftlich auf den Daniederliegenden ein, Eis diefem mehrere Kollegen zur Hilfe tamen und die Angreifer entfernten. Nicht lange

Meist alle diese

dauerte es, so hatte sich ein großer wilder Haufen angesammelt

und

verleumderischer Beleidigung anklagt, so geht das noch weit über die Stöckerphilosophie. Die Gemeindeverwaltung Lichten­ hof   ist es, welche ihrem Lehrer Horelt gegenüber eine solche Klage stellte. Karl Horelt war im Jahre 1881 in den Dienst der Lichtenhofer getreten auf Grund einer Offerte, nach welcher er 771 Mt. Gehalt, 100 Mt. Theuerungszulage und freie Dienst wohnung bekommen sollte. Es war in dieser Offerte nicht gesagt, daß wohnung bekommen sollte. Es war in dieser Offerte nicht gesagt, daß Bulage und Dienstwohnung dem Lehrer jeder Zeit entzogen werden könnten, ogleich der Gemeinde gegenüber dieser Vor­behalt festgesetzt war. Horelt trat sein Amt an und zog sich bald die Unzufriedenheit einiger Verwaltungsmitglieder zu, weil er nicht in derjenigen Kneipe verkehrte, deren Besuch sie als Pflicht" erachteten, da der Wirth ein Verwaltungsmitglied war. Der Lehrer fümmerte sich um diese Unzufriedenheit nicht. Er wußte zwar, daß in großen Städten den schlechten Mädchen" gewisse Beschränkungen im Besuch von Lokalen auf­erlegt sind und ihnen das Betreten der besseren Restau rationen verboten wird, aber von ähnlichen Verordnungen für die Volksschullehrer hatte er noch nichts gehört, weshalb wo und trant, es ihm gerade am besten schmeckte. Das sollte ihm aber schlecht bekommen; man wurde ärgerlich über diesen Lehrer und beschloß in der Ge­meindeverwaltung, ihm die Theuerungszulage zu entziehen. Er gerei unter sich zu provoziren. Famoser Wit! Nun erzählt der ergriff Refurs und das Bezirksamt Nürnberg   bestätigte den Hinlende Teufel":" Vor dem Buchtpolizei- Gericht. Der Präs Beschluß, die Kreisregierung hob ihn auf, aber der Verwal fident hat einen frechen Gauner vor, deffen Personalakten mit tungsgerichtshof als leyte Instanz entschied zu Ungunsten des einem Dugend Vorstrafen geschmückt find. Haben Sie irgend Lehrers. Aehnlich erging es demselben mit der Dienstwohnung. Man entzog ihm diese, weil man den Raum zu Lehrzimmern etwas zu Ihrer Vertheidigung anzuführen?" Ja wohl, Herr brauche. Horelt richtete nun eine Beschwerde an die Kreis­Präfident. Ich beantrage, mich vorläufig in Freiheit zu setzen regierung, in welcher er dem Bürgermeister Stoer   von Gibißen­und die Sache zu vertagen, bis über das Gesetz, betreffend hof und der Gemeindeverwaltung Gibizenhof- Lichtenhof die die Mittel zur Verhütung der Rückfälligkeit, abgestimmt ist." Vorwürfe machte, sie hätten mit Begründung von unwahren Wer lacht da? Jetzt fommt wieder die Eiserne Vorspiegelungen ihm die Theuerungszulage entzogen; die Ge­Maste" zu Wort: Virginie", sagt die Mama, ich habe Dir meindeverwaltung wolle ihn nur aus Chikane zum Verlassen seiner doch streng verboten, mit Herren zu tanzen, die Dir nicht bekannt find. Aber, Mama, ich kenne den Herrn Wohnung zwingen; in der gemeindlichen Kanzlei seien die von ihm Minuten." schon seit fünf Oder: selbstgefertigten Schulgeldlisten gefälscht worden; die Gemeinde­Lieber Doktor, verwaltung scheine es mit der Wahrheit nicht so genau zu ich habe Erkundigungen über das Bad eingezogen, nehmen; dem t. Verwaltungsgerichtshofe habe man eine ers in das Sie mich schicken wollen. Ein für alle Male, es past fundene Nothlage vorgespiegelt; Gemeindeverwaltung und mir nicht!" Nun, was haben Sie denn über das Bad ges hört?" Ah, man spielt dort nur Ecarté, während ich aus- Bürgermeister hätten ihn durch verschiedene Verleumdungen herausgefordert." Auf Grund dieser Vorwürfe stellte man schließlich Bouillotte( eine Art Schafskopf) spiele. Und nun gegen den Lehrer Strafantrag wegen verleumderischer Beleidi nochmals der hinkende Teufel": Vor einigen Tagen- es stand im Palais Bourbon   gerade das Budget auf der Tages- gung, und er wurde vor das Landgericht verwiesen. Hier fand ordnung plauderten zwei hochelegante Blondinen auf der er Gelegenheit, für seine Behauptungen den Beweis der Wahr­heit zu führen. Er wies nach, daß zu derselben Zeit, als man Abgeordnetentribüne. Hören Sie da Jhren Gatten? Wie er mit den Millionen herumwirft!.... Welche Großmuth!. thm wegen einer Nothlage in der Gemeinde" die Theuerungs­Mit welcher Wärme er für die produktiven Ausgaben ein- zulage von 100 Mart entzog, der Gehalt des Gemeinde­Schreibers 180 um worden ,, Und dabei hat er mir noch heute Morgen Mart aufgebessert ist. tritt!. eine Szene gemacht wegen eines bescheidenen Hütchens, das Pfarrer Kreppel bezeugte, nicht die Nothlage, sondern das Uebelwollen einzelner Verwaltungsmitglieder gegen den Lehrer lumpige 150 Franks kostet!"- Und so jagt immer ein Wig sei Grund für die Entziehung gewesen. Auch die Behauptung den andern! würde die unvergeßliche Wegner sagen. Das find noch die besten unter den jüngsten Wochenwißen. Wie der Gemeindeverwaltung, es feien beffere Elemente weggezogen, bescheiden ist doch das Lesepublikum in Paris   und wie benei- erwies fich als unrichtig. Ein Lehrer in Lichtenhof   bezeugte eidlich, daß ihm bedeutet" worden sei, man müsse die Wirth­benswerth find die Zunftgenossen, die das Makadam der Boulevards treten! Wenn wir Berliner   Journalisten solche schaft einer gewissen Persönlichkeit besuchen, dann könne man schon eher etwas erlangen. Die Staatsanwaltschaft ließ, nach­Wige produziren oder wieder auffrischen dürften was wäre das für eine Erfrischung in den stoffarmen Hundstagen! dem Horelt nachoewiesen hatte, daß an den von ihm gefertigten ( B. T.") Schulgeldlisten Korrekturen vorgenommen wurden, die Anllage bezüglich dieses Punktes fallen, da der Vorwurf sich nicht gegen Wasserstand der Spree   in der Woche vom 19. bis die Gemeinde- Verwaltung, sondern gegen den Gemeinde­25. Juli.  ( Angabe in Metern.) schreiber richte. Das Urtheil lautete auf Freisprechung, da der

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Gerichts- Zeitung.

4. Klasse 172. Rönigl. Preuß. Lotterie.

Biehung vom 3. August 1885.

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und es entstand ein wüftes Durcheinander. Raufbolde waren, wie dies an solchen Lohntagen stets der Fall ist, betrunken und so fanden denn anch fie, weil die Beamten sich inzwischen entfernt hatten, recht bald Gelegenheit, eine Schla Hierbei flüchteten mehrere in die nahe bei der Beche liegende Menage. Dann wurde diese von den draußen tobenden attaquirt und Fenster und Thüren eingeworfen. Mit Schrecken erwartet man hier derartig Lohntage, da keiner vergeht, der nicht Zeugniß von Rohheit Verkommenheit ablegte. Der Schnapsteufel i der es, die Leute zu sehr in seiner Gewalt hat, ihm geben sie sich nur zu gern hin." Nun glauben wir zuvörderst, daß ohne jeden Grund sicherlich die Arbeiter feinen Einspruch beim Steiger erhoben haben. Daß die armen Teufel gewaltthätig werden, liegt daran, daß de furchtbare materielle Drud, unter dem sie, Dank der Au nüßekunst der Grubenbefizer leiden, fte generationenweiſe in Unwiffenheit und Noth verkommen läßt. Dadurch geht ihne zum großen Theil das Klassenbewußtsein und die Erkenntni darüber ab, wie sie ihre Lage zu verbessern haben. Sie plodiren zu Putschen,"" Arbeiterrevolten," weil sie nicht über gefchloffene, zielbewußte Arbeiterorganisationen verfügen. Welteren unter unseren Lesern werden sich noch der zu riger Berühmtheit gelangten Kohlengrubenarbeiter- Unruhen Charleroi  ( Belgien  ) im Jahre 1866 erinnern, wo die belgische Staatsflinte schoß und der belgische Staatssäbel hieb. Diese Vorgang ist für die festländischen Kohlengrubenarbeiter zu großen Theil typisch( die Engländer find bereits seit langen organisirt). Wer die Verhältnisse kennt, wer weiß, wie jämme lich die Leute bezahlt und wie rasch fie bergfertig" werde ( mit 30 Jahren ist der Bergarbeiter so ziemlich Invalid), begreift, daß der Alkoholismus unter ihnen seine Orgien feier Man gebe ihnen bessere Löhne, man schüße sie durch b Marimalarbeitstag, und der Schnapsteufel wird sicherer getrieben werden, als mit Weihwedel, Weihwasser und chrij licher" Sozialreform.

Aur bie Gewinne über 210 Mart find ben betreffenden Nummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)

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Auf dem Neumarkt zu Dresden   brach am 1. Augu ein jugendlicher Handwerksbursche zusammen. Derselbe war Folge von Hunger in einen frampfartigen 8 st and verfallen und wurde durch zwei Exekutivbeamte mittelf Droschte zum Karolahause gebracht. Und so etwas kommt in unserm Deutschen Reiche und in der besten der Welten

1809 13 54 951 77 86 46039 68 128 208 93 347 92 93 468[ 300] 521 86 681 746 849 66 71 78[ 300] 995 47076 122 80 221 88 456 1300 570 74 659 704 25 29 44 805 12 61 66 91 941 60 48012[ 3000] 39 10 20 40 48 50[ 3000] 306 462 566[ 550] 78[ 300] 621 51[ 3000] 711[ 3000167

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Zur Ausführung des Krankenkassen- Gesetzes. Die Rendanten mehrerer Bwangskaffen in Breslau   suchten, zumeist fich stüßend auf die ihnen seitens des Magistrats gegebenen Anweisungen, einzelne, mindestens nicht ganz flare Paragraphen des Kranken- Versicherungsgesetzes lediglich zu ihrem Vortheil zu deuten und gingen deshalb insbesondere gegen diejenigen Personen, welche bereits Mitglieder freier eingeschriebener Hilfs laffen waren, mit Zwangsmaßregeln vor. In vielen Fällen zahlten die betreffenden Arbeitgeber aus Furcht vor der durch gedruckte Birkulare in Aussicht gestellten Strafe die für ihre Arbeiter in Rechnung gestellten Beiträge und brachten dieselben alsdann mit zwei Dritteln des Betrages an dem Lohne des Arbeiters in Abzug. Fügte sich dagegen ein oder der andere Arbeitgeber nicht so ohne weiteres der fast ausschließlich nur vom Rendanten, nicht aber, wie dies geseglich vorgeschrieben,

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Vorstande gezeichneten Bahlungs- Aufforderung", so wurden die angeblich restirenden Beträge dem Magistrat zur Bwangseinziehung übergeben und auf die Anzeige des Rendanten oder des Vorstandes seitens des Amtsgerichts ein Strafbefehl in Höhe von 2-6 Mark gegen den Arbeitgeber erlassen. Die Geringfügigkeit der Summe, sowie andererseits die Scheu, sich überhaupt vor dem Schöffengericht abhandeln zu laffen, führte dazu, daß eine weitere Anzahl von Arbeitgebern die geforderten Beträge ohne Einspruch bezahlte und dann, um etwaigen wei­teren Schwierigkeiten zu entgehen, ihre Arbeiter zum Austritt aus der freien Kaffe nöthigten. Diese Verhältnisse haben im Vorstande der Hoffnung", als der größten hiesigen freien eingeschriebenen Hilfskaffe, wiederholt zu eingehenden Erörte rungen geführt. Die betheiligten Mitglieder erhielten seitens des Kassirers unentgeltlich Rathschläge, in welcher Weise fie fich gegen ungefeßliche Anforderungen der Zwangskaffen- Ren­Danten zu schüßen hätten. Diese Rathschläge wurden sehr oft nicht richtig ausgeführt, die Arbeiter und Arbeiterinnen, welche zum Theil gar nicht, zum Theil nur höchst nothdürftig schreiben fönnen, waren allein nicht im Stande, ihre Vertretung sach gemäß durchzuführen; unter solchen Umständen blieb dem Vor­ftand feine andere Wahl, als die Vertretung der betreffenden Mits glieder und deren Arbeitgeber auf Kosten der Kaffe einem Rechts­anwalt zu übertragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Berkowitz hat, dem Ansuchen des Vorstandes entsprechend, die Vertretung der Mitglie­der der ,, Hoffnung",( eingeschr. Hilfstaffe), für sämmtliche aus Ans forderungen der Zwangstaffen entstehenden Forderungen über­nommen. Durch diese Vertretung find die betheiligten Arbeit. geber des persönlichen Erscheinens in den Gerichtssälen über­hoben, ste haben also nur noch nöthig, die ihnen seitens der Bwangstaffen zugehenden Zahlungs- Aufforderungen und Straf­

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Verantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin  . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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