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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Mr. 182.
Verurtheilt
zu freudlofer Jugend und endlosem Siechthum, vielleicht sogar
jum frühen Tode!
So lautet das Verdikt der sächsischen Fabrikinspektoren mptoirboten den Rindern des Broletariats gegenüber, wenigstens das Ver dift derjenigen unter diesen Herren, die fich in ihren Berichten über die Kinderarbeit ausgesprochen haben.
Nirgends wird, so führt die Hamburger Bürgerzeitung", idliche Frau der wir diesen Artikel entnehmen, in ihren Betrachtungen fort, r. Die in der§ 135 der Gewerbeordnung, welcher von der Beschränkung der Wo der Kinderarbeit handelt, so oft und so schamlos übertreten, m Hausflur als in den Weberei, Wirlerei und Stickereibezirken des die Flam Königreichs Sachsen, und würden die Aufsichtsbeamten an Sfurchtbar manchen Orten Abends gegen neun, zehn, elf Uhr in der Nähe der Stickmaschinengebäude verweilen, fo lönnten fie beobachten, wie viele Rinder über die gesegliche Beit hinaus beschäftigt werden, darunter Kinder von sieben Jahren an."
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Freitag, den 7. August 1885.
14 Jahren. Wenn wirklich die Höhe der Industrie auf diesen
II. Jahrg.
überhaupt befinden fich nur 8293 findliche, also zwischen 12 bis| Rahardt Armenunterstüßung insofern empfangen haben solle,
wenigen Kinderschultern ruhen soll, wie schrecklich müffen diese Kleinen ausgebeutet sein, wie furchtbar ist das Verdammungsurtheil der Inspektoren, daß die Kinder in gleicher Weise weitergeguält werden müßten!
Die Inspektoren von Meißen und Plauen schließen sich ihren geehrten Vorrednern" fast wörtlich an und erklären fich in schärfster Weise gegen die weitere Beschränkung der Kinderarbeit.
Wenn nun schon die Herren Inspektoren in dieser Weise fich äußern, so kann es nicht Wunder nehmen, daß die Fabrikanten lüstern darnach werden, die für fie so lohnende Kinderarbeit noch weiter auszudehnen. Die Forderung, Kindern von zehn Jahren an die Erlaubniß zur Fabrik arbeit zu ertheilen, tritt nämlich in vielen Orten schon laut hervor. Dieselbe wird übrigens auch von den eigenen Eltern vielfach gestellt, die in Unwissenheit gelassen, von Fattoren und Unternehmern verführt, derartige Forderungen erheben, ohne zu wissen, daß sie sich ins eigene Fleisch schneiden, daß ihre eigenen Kinder ihnen die schlimmste Konkurrenz machen.
Da wäre es in der That Pflicht der Herren Inspektoren,
Vorstehenden apostrophirten Satz finden wir nicht in einer den Fabrikanten feindseligen Beitung, sondern in dem fonser ichten Beativ liberalen Leipziger Tageblatt ", dem man in dieser Hin Der ungli ficht gewig Glauben schenken fann, da es fich durchweg gegen Stellen ba die Arbeiter wendet und für die Unternehmer eintritt. nach dieser Richtung hin Aufklärung zu schaffen! Von den fieben Fabrikinspektoren des Königreichs haben . Auf der in ihren Berichten drei der Kinderarbeit keinerlei Erwähnung freudloser Jugend und endlosem Siechthum, vielleicht sogar gethan, während die vier übrigen, die von Dresden , Plauen, Fabritärzte bestätigen und sie haben es auch bestätigt. Auch Swidau und Meißen , fich für die Kinderarbeit ausgesprochen zum frühen Tode" recht haben, das können uns die die Sterblichkeitstabellen zeigen uns die Richtigkeit unserer Behauptung.
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hören wir die darauf bezüglichen Bemerkungen hier zu nächst an. fchreibt: Der Inspektor des Dresdener Aufsichtsbezirtes
Die neueren Bestrebungen, Kinder unter 14 Jahren übererfte Buhaupt nicht mehr in Fabrifen zu beschäftigen, find zwar an sich ganz löblich, würden aber in den Familienverhältniffen der Arbeiter arge Störung verursachen. Kinder zwischen 12 und 14 der Schularbeiten die sechs Stunden, welche durch die jeßige Gewerbeordnung gestattet find, in der Fabrik unter Aufsicht der Eltern oder anderer Erwachsener viel besser aufgehoben als Hause, wo sie oft überhaupt nicht wissen, was sie anfangen follen. Allerdings muß die Arbeit den geistigen und körpers lichen Kräften des Kindes angemessen sein, doch sorgt hierfür hon die Praris selbst, und ist in dieser Beziehung seitens der Aufsichtsbeamten bis jetzt besondere Klage nicht zu führen gewefen."
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Natürlich kann keine Klage geführt werden, wenn man
nicht die Uebertretungen, die das Leip. Tagebl." so drastisch
Daß wir aber mit unserer Ueberschrift: Verurtheilt zu
-
Und die Lehrerfonferenzen, die sich mit der Frage der Kinderarbeit beschäftigt haben, konstatiren nicht nur bei den armen Fabrikfindern ein förperliches Siechthum, sondern auch vielfache moralische Mängel, die durch die fortwährende Berührung der findlichen Gemüther mit Erwachsenen entstehen. Das jugendliche Gemüth wird hinter den frühzeitig dahin. dumpfen Fabrikmauern vergiftet so welten Geist und Körper
-
Das Kind gehört in die Schule und auf den Spielplat und nicht in die Fabrik, diese Forderung muß jeder humane, aber auch jeder ökonomisch verständige Mensch stellen, mögen die Herren Fabrikinspektoren sagen, was sie wollen.
Diese Forderung aber ist ein Theil des von der Arbeiterpartei im Reichstage eingebrachten Arbeiterschutz- Gesetzes, treten wir für dieses ein, so erklären wir uns auch gegen die Kinderarbeit.
belannt gemachten Revision findet man natürlich in der Fabrit Jugend; die Kinder der Arbeiter, des Proletariats, fie find in Alles in schönster Ordnung.
Daß aber die Kinder in der Fabrit beffer aufgehoben sein sollen, als zu Hause, das ist doch wohl nur eine Erfindung," die Anspruch auf Neuheit, aber
nicht
auf
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Wahrheit hat. Natürlich, wenn man annimmt, daß
Bater und Mutter in derselben Fabrik beschäftigt sind, so dürfte es angehen, aber dieser Fall fommt ungemein selten vor. Bir wollen uns deshalb auch nicht weiter bei dieser neuen
findung" aufhalten.
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Inspektor des Zwickauer Bezirks läßt fich folgender
Eine Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit in den
In der Jugend liegt die Zukunft unseres Vaterlandes und wahrlich nicht allein, wie Viele meinen, in der studirenden der Hauptsache berufen, die großen segensreichen Ideen, die in der Jeytzeit zum Heile der Menschheit auffeimen, einstmals zum Siege zu bringen.
Deshalb auch schon soll die Jugend geschützt werden!
Kommunales.
Stadtverordneten- Versammlung. Außerordentliche Sizung am 6. August. Bänke und Tribünen sind sehr schwach beseßt.
Der stellvertretende Stadtverordneten- Vorsteher, Herr Dir. Büchtemann eröffnet die Sigung um 5 Uhr 30 Min.
Fabriten herbeizuführen, erscheint, so wünschenswerth es auch wäre, unmöglich, nicht nur mangels einer anderen Beschäftigung Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die Berichterstattung
mit Rücksicht darauf, daß die ganze Gewerbsthätigkeit gerichtet ist, daß sowohl Eltern als auch Kinder beschäf
tigt sein müffen, um ihr Auskommen zu haben, sondern auch selbst sich nur unter diesen Verhältnissen zur jetzigen Höhe emporgeschwungen hat."
ein
des Ausschusses zur Vorprüfung der Einwendungen, welche gegen die Richtigkeit der zur Auslegung gekommenen Wähler listen für die Stadtverordnetenwahlen erhoben sind. 18 Anträge auf Nachtragung in die Wählerliste liegen vor, außerdem ein Antrag auf Streichung eines Wählers.
Berichterstatter über die Anträge 1-6 ist der Stadtver ordnete Geheimrath Spinola. Er empfiehlt im Namen des
V
Lohngefeg" nicht bekannt zu sein, nicht einmal der einfache Ausschusses die Anträge der im Verzeichniß unter Nr. 1-5 wirthschaftliche Grundsat, daß sich der Lohn nach Angebot fung der Kinderarbeit auf den Lohn der erwachsenen Arbeiter und Nachfrage richtet. So ist ihnen natürlich auch die Wirunbekannt geblieben. Da ist es denn leicht, Berichte au igreiben. Außerdem ist es sonderbar, daß die Herren sich gar nicht erinnern an die Versprechungen der Fabrikanten bei Ge wahrung der Schutzölle. Nach diesen Versprechungen sollte Erhöhung der Löhne zufallen. Dann wäre ja die Kinderarbeit, um der Arbeiterfamilie weiteren Verdienst zuzuführen, völlig überflüffig. Und nun gar die Behauptung, daß die Fabri
großer
lation
in
Theil des Gewinnes den Arbeitern in Gestalt von
Sachsen ohne Rinderarbeit fich nicht auf
Der jegigen Höhe befände! Unter 259 600 männlichen, weib lidhen, fugendlichen und findlichen Fabritarbeitern in Sachsen Jordaki's Kopf.
I.
Alles war bereits verloren der Ruhm der Schlachten,
alles, alles mard durch den Kampf bei Dragaschan verloren, der die Kraft der Moldau brach und sie wieder der hohen Pforte unterthänig machte.
aufgeführten Personen auf nachträgliche Aufnahme in die Gemeinde Wählerliste abzulehnen, weil der Zeitpunkt, an welchem der Schluß der Aufstellung der Wählerliste stattfand, also der 15. Juli, maßgebend ist für die Beurtheilung, ob die erforderlichen Eigenschaften, melche die Aufnahme der Wähler in die Wählerlisten berechtigen, vorhanden sind oder nicht. Die betreffenden Antrag steller waren am 15. Juli d. J. noch nicht 24 Jahre alt, es mangelt ihnen demnach das zur Theilnahme an den Gemeindewahlen vorgeschriebene Lebensalter.
Der Antrag des Ausschusses wird angenommen.
Bu Nr. 6 des Verzeichnisses, Antrag des Tischlers Karl Rahardt, Admiralstr. 20, auf nachträgliche Eintragung, bemerkt der Berichterstatter, daß nach Mittheilung des Magistrats Sperr
von den Helden der heiligen Schaar überwältigt wurde und den sie im heißesten Kampfe nicht freiließen, sondern mit sich in die Berge schleppten, deren Höhlen und Kluften ihnen für einen Moment eine Zufluchtsstätte boten.
Die fiegreichen Spahis verfolgten sie bis spät Abends; wenn sie sich für einen Augenblick unter einem Felsen nieder
als seine Tochter Frieda am 1. März d. J. in das Krankenhaus Bethanien aufgenommen und darin 51 Tage ver blieben sei. Der Ausschuß könne dieser Ansicht nicht beipflichten, in der Aufnahme des Kindes in das Krantenhaus liege teine Armenunterstüßung, zumal durchaus nicht erwiesen sei, daß eine Erstattung der Kurtosten überhaupt nicht erfolgen werde. Der Ausschuß empfehle deshalb, dem Antrage auf nachträgliche Aufnahme stattzugeben.
Stadtrath Vogt vertritt dem gegenüber die Ansicht des Magistrat, daß jede derartige Leistung, wie die Aufnahme des Kindes in die Krantenanstalt, nur auf Grund der öffentlichen Armenpflege gewährt werde und ersucht um Ablehnung des Ausschußantrages.
Stadtv. Krebs schließt sich den Ansichten des Ausschusses an.
Der Ausschußantrag wird angenommen. Berichterstatter für die Nr. 7-18 ist der Stadv. Namšlau. Nach amtlichen Nachweis seien die Personen sub Nr. 7-18 Schlafleute. Bei der Entscheidung der Frage, ob dieselben wahlberechtigt seien oder nicht, fäme in Betracht, ob dieselben im Sinne der Städte= ordnung selbstständig seien. Eine Interpretation der Selbstständigkeit sei in der Städteordnung selbst nicht gegeben. Der Referent nimmt nun auf verschiedene Ministerial- Restripte derjenige als selbstständig zu betrachten sei, der einen eigenen und Magistratsverfügungen Bezug, aus denen hervorgehe, daß Hausstand oder die freie und ausschließliche Verfügung über ein oder mehrere Bimmer habe. Nach diesen Erklärungen seien die Chambregarnisten nicht an und für sich auszuschließen, aber selbst der liberalfte Erlaß gehe nicht Erlaß gehe nicht so weit, die Schlafleute zuzulaffen. Der Ausschuß empfehle des halb, die Anträge unter 7-18 auf nachträgliche Aufnahme in die Gemeindewählerliste abzulehnen.
Stadtv. Gördi: Ich kann mich dieser Auffassung nicht anschließen. Im Allgemeinen ist man von den Anschauungen, abgewichen, die vor 2 Jahren maßgebend war. Hierdurch find eine Menge Wähler ausgeschloffen worden. Der Unterschied zwischen Chambregarnisten und Schlafburschen ist gar nicht flar ersichtlich. Eine Anzahl Personen ist nur deswegen in das Wählerverzeichniß eingetragen, weil sie beim Umzug fich auf den Anmeldebogen als Chambregarnisten eingetragen haben. Viele der Reklamanten sub Nr. 7-18 verfügen thatsächlich über einen eignen Raum. Ich beantrage deshalb, die Fälle sub 7-18 noch einmal an dem Ausschuß zurückzuweisen zur Prüfung, ob die betreffenden Personen thatsächlich Schlafleute oder Chambregarnisten sind, eventuell beantrage ich, ihre Namen in die Wählerliste nachträglich aufzunehmen.
Stadtrath Vogt bittet, diesem Wunsche in keiner Weise stattzugeben. Wenn Jemand den Antrag stelle, in die Wählerlisten aufgenommen zu werden, so habe er selber den Nachweis zu führen, daß er berechtigt im Sinne der Städteordnung sei. Er könne nicht verlangen, daß Mitglieder des Magistrats oder dieser Versammlung sich seinetwegen herumbemühten. Dieser Nachweis habe spätestens bis zum heutigen Tage geliefert werden müssen; der sei in keinem Falle erfolgt.
Stadtv. Herold: Viele Mitbürger werden mit mir diese Auffassung des Magistrats bedauern. Der Magistrat scheint zu vermuthen, daß die Schlafleute nicht einmal über ein eigenes Bett verfügten, daß noch die alten Verhältnisse der sog. Schlesischen Wohnung" beständen, wo auf einem Lager 10, 12 Mann Plat nähmen. Das ist durch die polizeiliche Verfügung unmöglich, geworden. Jezt hat jeder Schlafbursche ein eigenes Bett, Spind und Stuhl zur Verfügung. Was ist der Unterschied zwischen einer Chambregarniewohnung und einer Schlafstelle? Ich halte mich an das deutsche Wort, und
sehe teinen thatsächlichen Unterschied. In dem Verzeichniß steht auch der Name des Tischlers John. Sein Kollege, der mit ihm daffelbe Zimmer bewohnt, ist in die Wählerliste eingetragen, er nicht. Da ist der Tischler Partenheimer, der für Mutter und Schwester selbstständig sorgt und doch als Schlafbursche aus der Liste geblieben ist. Wie tann in solchen Fällen der Magistrat einen Unterschied zwischen Chambregarnisten und Schlafburschen aufrecht erhalten? Stadtv. Spinola meint, daß es sich hier nicht um solche Geseze handle, wie die Herren Herold und Genossen sie wünschten, sondern um die bestehenden. Die Städteordnung verlange mit Recht, daß nur seßhafte Leute das Kommunal- Wahlrecht ausüben sollten. Es fönne also nur als Fronie aufgefaßt werden, wenn die Schlafburschen das Wahlrecht erhalten sollten; schon bei den Cham bregarniften liege die Sache zweifelhaft."
Stadtv. Gördi bleibt bei seinen Ausführungen bestehen. Wenn es die Pflicht jener Leute sei, glaubhaft nachzuweisen, daß fie keine Schlafburschen, sondern Chambregarnisten seien, so hätte der Magistrat wenigstens ihnen angeben sollen, wie
Gerade verstummte das traurige Läuten, als Jordaki mit der Faust am Klosterthore pochte.
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Wer ist draußen?" tönte es von innen. " Jordaki und die Hetairia."
bie Hoffnung der Patrioten, die Blume der heiligen Schaar ließen, der ihnen als Rastort und bergende Mauer diente, und mit schwarzem Stapulier auf dem Haupte, empfing die
zwang fie das heraufdringende Geschrei ihrer Verfolger, im nächsten Moment bereits weiter zu fliehen, denn die Feinde boten Alles auf, um die Fliehenden zu erreichen, da sie
wußten, daß sich auch Tynardi Beg unter ihnen befinde.
mit bem Kreuze auf der Brust für Glauben und Vaterland Dreiundreißig Jünglinge aus der heiligen Schaar, die gekämpft, hatten die Reihen der Janitscharen durchbrochen der verrätherische Mond empor, der die ganze Gegend hell und waren in die Berge entflohen.
Alle waren noch jung; keiner der Helden der heiligen Nacht raubte. Gleich fliehenden Rehen jagten die rasenden
Jahre alt.
Schaar zählte mehr als achtzehn Jahre; Jordati, der tapferite unter den Anführern, war sogar erst siebzehn empor.
faren.
Die Sonne war bereits untergegangen, dafür aber stieg erleuchtete und den Flüchtlingen den Segen der dunkeln Herden der Janitscharen sie aus ihren Zufluchtsstätten 3wischen der Doppelspitze des Dragaschanberges hoben
bäudes trug das Zeichen des Doppelkreuzes und aus den
Als die Schlacht verloren war, riß Jordaki die für die Freiheit wehende Fahne von ihrem Stod herab und sie erhellten Himmel ab; die Spiße eines Thurmes dieses Ge wie einen Gürtel um den Leib schlingend, steckte er ein Schwert in die Schleife, ergriff ein zweites mit der Rechten zwei legten Fenstern zitterte schwacher Kerzenschein durch die und seinen Gefährten ein Mir nach!" zurufend, stürzte helle Nacht. er sich unter die Schaar der ihn umringenden Janit
( 3000) 407 150 233 37( 1500) 24 35 800 76 92 624 818( 300)
76 218 33 5
94
619 14 743
216 30 39 4
001 70 72 773
3 82 654 730
38 45 64
3000 92004
97( 300) 675
67( 300) 571
24 28 36 429
Beilage
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Dieses Gebäude war das Kloster von Zeki. Als er sich Bahn gebrochen hatte und zurückblickte, Gottergebene Jungfrauen bewohnten dasselbe. Wenn die sie
die
-
Bei dieser Antwore öffnete sich das Thor und eine ehr würdige Greisin, die Aebtissin des Klosters, in weißem Talar
Eintretenden.
Du kommst recht; sei glücklich!" begrüßte die Aebtissin Jordaki . ,, Ungelegener fonnte ich gar nicht kommen und unglücklicher fönnte ich gar nicht sein," antwortete Jener bitter. Seine Gefährten folgten ihm durch die geöffnete Thür; die Aebtissin zählte sie.
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Blos zweiunddreißig? Und die Uebrigen?"
Sind bereits daheim?" antwortete Jordaki, gen Himmel deutend. Die Aebtiffin führte die Helden der Hetairia die Treppe empor; bei der Thüir des großen Refeftoriums blieb fie stehen und sprach wieder zu Jordaki:
waren ihm nur noch zweiunddreißig seiner Gefährten gefolgt, wenigstens ausruhen bis morgen, denn die heiligen Jung- Leiche. Eine schöne weiße Erscheinung aus dem Jenseits;
-
frauen werden doch das Thor vor den Lezten der heiligen
aus der Menge der Feinde zu befreien verstanden ja werden sie mit ihnen sterben. Die zweiunddreißig Helden aber hatten ihren Anführer Schaar nicht verschlossen halten und wenn es sein muß, so was noch mehr war, fie hatten den während der Schlacht
Aus dem Klosterthurm tönte in melancholischem Geläute
Sei glücklich; Du tamst zurecht. Das Mädchen, welches Du gestern hierher gebracht, starb heute ohne zu leiden." Jorbati befreuzigte sich andächtig und öffnete leise die Thüre. In der Mitte des Saales lag auf einer Erhöhung die eine mit Händen greifbare Seele, die das Auge noch fieht; die Lippe fühlt die Kälte beim Ruß und das Herz weiß, daß die Seele bereits weit weg in einen fernen Stern ge30gen ist und nicht mehr unter uns weilt.
gefangen genommenen tapfern Tyndari Beg, den jüng- das Sterbeglöcklein. Im Kloster giebt's eine Leiche," sagte Sten Schwiegersohn des Sultans, mit sich gebracht, einer der Helden zum andern, bald wird es deren mehr die Todte war auch noch ein Kind, sie mochte kaum über. ber, unter dem Leichnam seines getödteten Pferdes liegend, geben."
Jordaki schritt hin zu dem schönen weißen Leichnam; fechszehn Jahre zählen und er warf sich hin über sie und