nigen giebt,

rm u

unbe

e un

also Alles,

fügen

dem

tande

ohl zu m die

Denen

uftern

Rufe:

I noch Des

Wört  

n, die ihrer

find,

Sereits

wenn

leinen Formel

be des

falle?

gros­, find

dem

It, als

Boften

Califten

Senden

Deniger

zahlen

ir uns

en wir

chäfts

Commt, Bfund waare

fünf einer Inen?

Entäufe

ach ge

t uns

ten zu

Irmen, Laufen,

über

er bes

rmften

ift der

Pall

gentlich

etwas

Stände

ot vor

Berlin  

öfter

enenen ädchen

ept in

Berliner  

Jungen

Stelle eichische It fein Damals

den ift

Te Ede"

wohne

en auf n bem De auf

näherte

te, ibre

Feinem

n einer

u ihrer

te, als

übeften

Eltern Wiffen Dienften

ils aus

ne jebe

it, wie

thward

ebracht

e fleine

ne fubr

Da fie

fo bat

führen.

tch an

erfchral

Dame

und in

us vers

die ich

icht be

rte Be

Tanz

Sache

Sire eine

Mäd

ht night

Tönne

ite als

bungen

ellte, fo

Chalern

lb des

Stadt

Woche

Ommen:

borene

Elettri To glatt atlichen ftädti

en, um

e Rabel

en von

poringen

Men fie

b eine

Baris

in Ver

Dev

Ham

würdigkeit diefer legten Behauptung um so weniger anzufechten im Stande war, als der Angeklagte ja auch durch das Ver lieren der Bettel auf die Anklagebant gelommen war, so hielt er doch besonders den Umstand für gravirend, daß derselbe bei seiner ersten Vernehmung eingeräumt hatte, er lenne die Be­deutung der Buchstaben B. 8. D. Hieraus schloß er auf dessen Schuldbewußtsein und beantragte 10 M. ev. 2 Tage Gefäng Schuldbewußtsein und beantragte 10 M. ev. 2 Tage Gefäng niß. Der Gerichtshof adoptirte diese Anschauung, erkannte aber nur auf eine Geldstrafe von drei Mart.

burg verfertigte Scheine in Hamburg   und Lübeck   verausgabt| zu haben. Krohn, der sich auch Freiherr" oder von" Krohn nannte, will die 4 großen in Paris   vorgefundenen Platten zur Anfertigung der Falfifilate von einem gewissen Johansen er­halten, zwei fleinere Platten dagegen in Köln   bestellt und fertige Stempel, Bahlen und Namen von drei Lithographen in Dresden   erhalten haben. Die erste Angabe über den Ursprung ber 4 großen Platten ist jedenfalls nicht richtig und erscheint es für die Untersuchung von Wichtigkeit, den wirklichen Ver fertiger, der nur in einer Stadt Deutschlands   zu suchen sein dürfte, zu ermitteln. Da c. Krohn im Sommer oder Herbst 1884 nach seinem Geständniß sich hier aufgehalten hat, so ist es nicht unmöglich, daß er die Platten bei einem hiesigen Litho­graphen hat anfertigen lassen, ohne daß der Verfertiger den Verwendungszweck derselben kannte. Diejenigen Lithographen, welche in der Beit vom Juni bis Ottober 1884 irgend eine Arbeit für einen Herrn von Krohn ausgeführt haben, werden baber ersucht, Anzeige hiervon der hiesigen Kriminalpolizei zu erstatten.

Einer jener unfinnigen und frevelhaften Wetten, bei denen es sich um übermäßiges Trinten handelt, ist am Mittwoch wiederum ein Menschenleben zum Opfer gefallen. Der bei Engros- Schlächtern auf dem Zentral- Viehhof be­schäftigte Schlächtergeselle Otto K. hatte mit Kollegen gewettet, daß er im Stande sei, innerhalb des Beitraums von einer Stunde eine Flasche Gilla und zwölf Seidel Batzenhofer'schen Bieres zu Tonsumiren. Es galt bei dieser Wette der Bezahlung der Beche. Am Mittwoch Vormittag sollte, der Verabredung gemäß, diese frevelhafte Wette in einer Destillation der Memeler ſtraße zum Austrag gebracht werden. K. trank zunächst auch Die Flasche Gilla bis auf den letzten Tropfen leer und machte fich dann an das Dugend Bazenhofer. Doch schon bei dem britten Seidel fühlte er sich unwohl, und es schwand ihm plöglich die Befinnung so vollständig, daß er nicht mehr wußte, wo er fich befand. Seine Kollegen schafften in Folge dessen den Befinnungslosen in einer Droschte nach Hause und holten einen Arzt. Deffen Bemühungen um den Erkrankten waren jedoch vergeblich; derselbe erlag vielmehr nach Verlauf von etwa zwei Stunden den Folgen seiner entseglichen Un­mäßigteit.

Die Versammlung sprach fich für unbedingte Beseitigung der Sonntagsarbeit aus.

Der Fachverein der Metallschrauben- Fagondreher und Berufsgenaffen beschäftigte sich in seiner legten Versamm lung mit der Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Michelsen über den Arbeiterschußgefeßentwurf. 1. Innere Angelegenheiten des Vereins. Der Herr Referent war verhindert, bei Eröffnung der Versammlung anwesend zu sein. Die Versammlung, welche sehr gut besucht war, trat in Folge deffen zunächst in die Be rathung des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung ein. Es ist besonders zu erwähnen, daß eine Kommission des Vereins fich zur Zeit mit der Ausarbeitung eines Normal. Lohntariss für die Spezialwerkstätten( auf Grundlage der seit dem Bestehen des Vereins jedes Jahr erhobenen Lohnstatistik) beschäftigt. Dadurch soll erstrebt werden, daß die immer mehr überhand nehmende Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, wie solche augens blicklich von einzelnen Arbeitgebern beliebt wird, für die Zu­funft unmöglich gemacht wird. Durch die Konkurrenz jener Arbeitgeber ist der Lohn im stetigen Sinken. Auf Ans trag wurde darauf die die Ergänzungswahl des Vor standes vorgenommen und Herr A. Wüst als Beifizer gewählt. Sodann zwei Mitglieder, welche feit längerer Zeit frank find mit je 15 Mark aus der Vereins­taffe unterstüßt. Nach Erledigung noch einiger Vereinsangele­genheiten ertheilte der Vorsitzender dem Referenten, welcher in­zwischen erschienen war, das Wort zum ersten Gegenstand der Tagesordnung. Herr Michelsen erledigte sich seiner Aufgabe zur Zufriedenheit aller Anwesenden. Am Schlusse seiner Auss führungen lohnte den Redner großer Beifall. Folgende Reson lution wurde einstimmig angenommen: Die heutige General versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten voll und ganz einverstanden und verspricht, mit allen Kräften dahin wirken zu wollen, daß der durch die Vertreter der Ar beiterpartei dem Reichstage eingereichte Arbeiterschuß Gesetz­entwurf zum Gefeß erhoben werde." Nachdem der Vorfißende­noch bekannt gemacht hatte, daß die Billet Ausgabe zu dem am 22. August in der Urania  " stattfindenden Stiftungsfest des Vereins in der Versammlung erfolgt, und um rege Betheiligung der Mitglieder ersucht hatte, wurde die Versammlung ges schloffen.

Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig  , 12. Auguft. ( Eine Dynamitgeschichte.) Gelegentlich einer polizeilichen Haus­fuchung wurden bei dem Bergmann Anton Friedhof aus Giser. feld vier Dynamitpatronen in einem Strumpfe auf einer Rifte vorgefunden. Da er feine polizeiliche Erlaubniß zum Besize von Sprengstoffen besaß, so wurde gegen ihn Anklage auf Grund des Dynamitgefeßes erhoben. Er gab in der Haupt­verhandlung an, er habe im Jahre 1882 von einem Stein­brechergehilfen, als derselbe die Arbeit einstellte und abreifte, jene Dynamitpatronen zum Aufbewahren erhalten und in den Strumpf gethon, in welchem sie aufgefunden seien. Im Laufe der Zeit sei ihm die ganze Angelegenheit aus dem Gedächt niffe entfallen, und erst am Abend vor der Haussuchung habe ihn seine Frau daran erinnert. An diesem Abend habe er der Polizeibehörde von dem Befiße der Patronen feine Anzeige mehr erstatten können, weil es schon zu spät gewesen sei. Seine Absicht aber, am andern Morgen Anzeige au machen, habe er deshalb nicht ausführen tönnen, weil er dringende Ge­schäfte gehabt habe; fo sei ihm die Polizei zuvorge tommen. Das Gericht hielt dieses Vorbringen für glaub­haft und führte im Urtheile aus: Soviel ist feftge­stellt, daß der Angeklagte an jenem Abend wußte, daß er Pa­tronen besaß und daß er am andern Morgen fich die Erlaubniß nicht verschaffte. Troßdem ist auf Freisprechung zu erkennen gewesen. Die Ueberschrift des Gesezes besagt, daß daffelbe gegen gemeingefährlichen Befis und Anwendung gerichtet sein foll. Behauptet nun der Angeklagte, der Sprengstoff sei in Folge des langen Daliegens so sehr verdorben, daß er gänzlich wirtungslos sein müsse, so lann von dem Befige von Sprengs stoffen nicht mehr die Rede sein. Bemerkt sei hier noch, daß ein als Zeuge vernommener Steiger folgendes ausgesagt hatte: Die betr. Patronen waren schon sehr alt, daher war das eigentliche Dynamit in denselben nicht mehr feucht, wie dies ein wirksames Dynamit fein muß, sodaß ich große Zweifel bege, ob die Patronen noch brauchbar waren. Eine Probe zu machen, habe ich mich nicht für befugt gehalten. Gegen die Freisprechung hatte der Staatsanwalt Revision beim Reichsgericht eingelegt. Er sagte zur Begründung derselben folgendes: Das Gericht nimmt an, es müsse festgestellt werden, ob ein Spreng­stoff wirklich geeignet sei zum Sprengen; eine solche Feststellung dürfte nicht wohl zu erwirten sein, namentlich wenn es nicht möglich ist, des Stoffes habhaft zu werden. Das Reichs gericht verwarf jedoch die Revision gemäß dem Antrage des Reichsanwaltes, welcher fich dahin aussprach, daß der Besitz von Dynamit nur strafbar sei, wenn es Dynamit sei und daß der erste Richter eine genügende Feststellung gegeben habe, daß das vorgefundene Dynamit nicht mehr als Spreng­stoff habe wirlen können.

Ueber einen traurigen Vorfall, welcher den Tod eines jungen Menschenlebens zur Folge hatte, wird uns berichtet: Der bei seinen Eltern in der Brenzlauerstraße 26 wohnende 19 Jahre alte Sattlergehilfe Emil Kluge, ein solider, strebsamer junger Mann, war am legten Sonntag Abend mit mehreren feiner Freunde, ebenfalls sehr anständige junge Leute, in dem Restaurationslokal von K. in der Wrangelstraße, woselbst sie fich durch Billardspiel ac. die Zeit vertrieben. Aus bisher nicht ganz aufgeklärter Veranlassung entstand zwischen den jurgen Leuten und mehreren anderen Gästen ein Streit, der bald in Thätlichkeiten ausartete, wobei Biergläser als Waffen dienten. Bei der Rauferei erhielt der sich ganz reservirt haltende Kluge einen derartigen Schlag auf den Kopf, daß ein Theil des Seidels in den Schädel drang und K. bewußtlos zu Bo­den stürzte. Außer R. erhielten auch noch zwei andere junge Leute Verlegungen. Nachdem dem K. die leider nicht genügend beachtete Wunde in einer Sanitätswache verbunden worden war, wurde er nach der elterlichen Wohnung überführt. Der Bustand verschlimmerte fich derartig, daß ein Arzt, Doktor Katewski, herbeigerufen werden mußte, welcher die Ueber­führung des Schwerverlegten nach dem jüdischen Krankenhause empfahl, die sodann auch am Dienstag Vormittag erfolgte. Dort ist der junge Mann gestern Nachmittag seinen Ver­legungen erlegen. In dem Schädel des K. wurden noch etwa 5 Glasstückchen gefunden, sodann stellte man fest, daß in der verbundenen Wunde noch Haupthaare steckten. Der Fall ist bereits der Staatsanwaltschaft mitgetheilt worden.

Ein schwerer Unglüdsfall hat sich, wie ein Lokalbericht erstatter mittheilt, gestern Vormittag in der Münchener   Bier­brauerei von Pietsch in der Johannisstr. 18 zugetragen. Ein bach, ist von einem in Benußung befindlichen Treibriemen era fakt und mehrere Mal um deffen Welle herumgeschleudert worden. Erst nachdem die Maschine zum Stehen gebracht worden war, fonnte der Verunglückte aus seiner Lage befreit werden. Bewußtlos und anscheinend mit mehrfach gebrochenen Gliedmaßen wurde er sofort in die königliche Klinik in der Biegelstraße geschafft.

-

Vereine und Versammlungen.

wurden

Hannover  , 11. Auguft. Die hiesigen Sozialisten haben. die verneinende Stellung des Magistrats gegenüber der Ein­führung eines allgemeinen Gewerbeschiedsgerichts erfolgreich auszunüßen verstanden. In einer zu diesem Zwecke gestern einberufenen Versammlung unterzog der Reichstagsabgeordnete Meister die Antwort der Behörde einer scharfen Kritik, dabei ben Standpunkt kennzeichnend, daß der nationalliberale Mas gistrat seinen eigenen Worten nach den Nugen eines allge= meinen Gewerbeschiedsgerichts nicht einzusehen vermöge und seine Vorliebe für Innungen durch zugesagte Begünstigung der Innungsschiedsgerichte bezeige, während doch sonst die na tionalliberale Partei gegen die Ackermann'schen Anträge gee wesen sei. Eine nochmalige Eingabe zur Einführung des Schiedsgerichts und zwar an das hiesige Bürgervorsteherkolle­gium möge allenfalls versucht werden, das Hinwenden an eine höhere Inftunz aber sei ausgeschlossen, da der Gesetzgeber den Gemeindebehörden das freie Vorgehen bezüglich der Gewerbe schiedsgerichte überlassen habe. Es bleibe daher nur übrig im Kampfe um die Gefeßgebung nicht zu erlahmen und den Reichstag durch Petitionen um Annahme des Arbeiterschußge­sezes zu ersuchen, durch welche die vorliegende Sache auch ers ledigt wäre. Diese Worte fanden stürmischen Beifall in der Versammlung, die außerdem noch für eine Eingabe an das Bürgervorsteherkollegium ſtimmte. Die Erregung, welche ein vorzeitiger Schluß mit sich bringt, fehlte zulegt ebenfalls nicht, da der überwachende Polizeikommissär, der in anerkennendster Weise bei der durch Vortrag und Zwischenrufe ausgeübten Kritit des Verhaltens unserer Stadtbehörde der Redefreiheit nicht entgegengetreten war, die Versammlung auflöſte, als der Klempner L. zu sprechen sich anschickte.

Der Lokalverband der Berliner   Zimmerleute tagte am Mittwoch Abend in den Arminhallen, Kommandanten­straße 20. Nachdem die Statuten einer zu begründenden Sterbelasse der deutschen   Zimmerer vorgelegt waren, wurde über die letzte Versammlung der Baugewertsmeister bei Buggen hagen debattirt. Es wurde ausgeführt, daß die Gesellen nicht, wie behauptet worden sei, die Losung ausgegeben hätten, so wenig wie möglich für hohen Lohn zu leisten; es solle fleißig wenig wie möglich für hohen Lohn zu leisten; es solle fleißig gearbeitet werden, aber innerhalb einer geregelten Beit und nicht stundenlang darüber hinaus bis in die Nacht hinein. Durch solche Bustände bei der Affordarbeit werde die Bagabondage immer größer und müßten die Löhne sinken; denn wenn die Arbeiter, wie es bei der Affordarbeit geschehe, die Arbeitszeit so viel wie möglich ausdehnten, um dadurch ihr Einkommen zu erhöhen, so hätte das nur zur Folge, daß vom Meister, dem dieses zu hoch erscheine, in der nächsten Woche schon die Aktordpreise herabgedrückt würden. Weiter wurde ausgeführt: Wenn Baurath Böckmann Gerechtigkeit gegen die Gesellen verlange, so könne man fich wohl der Hoffnung hin­geben, daß er für die Anerkennung der Gesellenorganisation bei der Meisterschaft wirken würde; man würde ihm dies ebenso danken, wie den Meistern, die der Lohnkommission auf friedlichem Wege entgegengekommen sind und noch entgegen­tommen werden. Die Bauräthe Ende und Böckmann hätten tommen werden. Die Bauräthe Ende und Böckmann hätten jegt ebenfalls auf das Schreiben der Lohnkommission in zu stimmendem Sinne geantwortet und darauf hingewiesen, daß man nach der Konstituirung der Vereinigung der Inhaber von Berliner   Baugeschäften" stets mit dieser in Unterhandlung treten solle, wodurch fich mehr als durch Arbeitseinstellungen erreichen laffe. Man bezeichnete diese Kundgebung als im Intereffe der Herbeiführnng ruhiger Arbeitsverhältnisse liegend. Nachdem noch die Forderung eines anderen Meisters in der legten Versammlung, die Beseitigung des Koalitionsrechtes be treffend, behandelt und dabei darauf hingewiesen war, daß dieser Herr für die Meister eine recht stramme" Drganisation verlangt habe, den Gesellen aber gar keine gönne, wurde noch dem Wunsche Ausdrud gegeben, daß die Meister nicht soviel nach Polizei gegen die Gesellen rufen möchten; denn die letteren seien stets bestrebt gewesen( und würden dies auch in Butunft sein) durch friedliche Agitation für die Wahrung und Förderung ihrer Interessen einzutreten.

Den Polizeibehörden ist seitens des Amtsvorstehers Krieger der Oberförsterei Köpenick die genaue Beschreibung der Leiche eines Mannes zugegangen, welche am 21. v. M. in der Köpenicker Forst erhängt vorgefunden worden ist und deren stand etwa am Ende der 60er Jahre, Schnurrbart und Kopf­bekleidet mit ursprünglich wahrscheinlich dunkelblau melirtem, jezt durch Alter und Sonne start ins Gelbliche verschossenen tod, ziemlich gut erhaltener graubunter gemusterter Weste und eben folchen Beinkleidern, hellen, mit blau eingefaßtenHosenträgern aus Gummizeug, Hemde ohne Zeichen und Gummizugstiefeln. Bei der buntes halbseidenes Taschentuch, ein Taschenmesser mit Hirsch hornschale, ein Portemonnaie mit 1 Pfennig, ein Futteral mit Brille und ein Notizbuch. Nähere Auskunft über die Leiche er­theilt der Amtsvorsteher.

Die

Auf der schwedischen Eisbahn findet am Sonntag das unwiederruflich legte große afritanisch- europäische Wettrennen zwischen Dromedaren, Rennpferden und Trabern statt. Die bisher daselbst abgehaltenen Rennen erregten dadurch be­rechtigtes Aufsehen, daß sich die Dromedare als ungemein schnellfüßige Thiere bewährten und größtentheils mit bedeuten dem Vorsprung durch das Ziel gingen. Diese Erfolge haben vorgerufen, bei der es zu heißen Kämpfen kommen dürfte, da nicht nur ganz bedeutende Renner engagirt, sondern auch eine größere Wette zwischen den Dromedarhengst Bahagi" und einen der nahmhaftesten Traber Berlins   zum Austrag kommen soll. Auch die Sudanesen wollen sich am Sonntag vom Berliner   Publikum verabschieden, so daß die schwedische Eis­bahn an diesem Tage unter den Berliner   Vergnügungen einen hervorragenden Plas einzunehmen verspricht. Den Beschluß des ein zwischen zwei Dromedare und brei Droschten I. Klaffe ver. anstaltetes Rennen bilden.

%

Gerichts- Beitung.

Leipzig  , 12. August. Am gestrigen Abend fand im Saale der Tonhalle eine zahlreich besuchte öffentliche Versamma lung der Schneider statt, in welcher Herr Karl Müller, Posamentier   aus Berlin  , über die Frage: Wie stellt sich unser Gewerbe zur Arbeiterschußgefeßvorlage?" refe rirte, wobei derselbe die Nachtheile der Ueberarbeit nach Feier­abend, der Sonntags, Frauen, Kinder- und Zuchthausarbeit schilderte und die jeßigen Verhältnisse als unhaltbar bezeichnete. Herr Heinzel aus Kiel   sprach sich in demselben Sinne aus und stellte als Mittel zur Verbesserung der jezigen Lage der Handwerker die Bildung von Genossenschaften hin, die der Staat zu schüßen habe. Weiter hielt derselbe eine Befferung des Schulwesens für nöthig, da daffelbe in seiner jezigen Art nicht geeignet sei, die Arbeiter genügend aufzuklären. Er ver­langte die Einrichtung einer Staatsvolksschule, Beseitigung des Klaffenschulwesens und für alle Bevölkerungsklaffen gleichen Unterricht. Herr Hüttenberger aus Elberfeld   erachtete es für eine Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, daß nicht mehr Waare angefertigt werde, als fonsumirt werden könne. Ferner erklärte derselbe die Beseitigung der Buchthausarbeit für noth­wendig und empfahl die Verwendung der Sträflinge zu Kanal­bauten. Nachdem noch mehrere Redner fich in gleicher Richa tung hin ausgesprochen, gelangte eine umfangreiche Petition zur Verlesung, in welcher der Reichstag   ersucht wird, die in der von den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten einges brachten Arbeiterschußgesezvorlage vorgeschlagenen Verbesserun gen einzuführen. Unter Beziehung auf den Ausspruch des Fürsten Bismarck, daß er in dieser Frage die Stimme der Ar beiter hören wolle, forderten sämmtliche Redner zur einmüthigen Unterzeichnung der gedachten Petiton auf. Dieselbe müffe," wie fich einer der Redner ausdrückte, so viel Unterschriften er­halten, daß sie mit einem Möbelwagen fortgeschafft werden müßte." Die Versammlung gelangte schließlich zur Annahme folgender Mesolution: Die heutige in der Tonhalle zu Leipzig  tagende Versammlung der Schneider und verwandter Berufs genossen erklärt sich mit den Ausführungen der heutigen Redner einverstanden und verspricht, mit aller Energie auf die Durchs führung des in voriger Reichstagsfeffion eingebrachten Arbeiters schußgefezes hinzuwirken." Eine zweite Resolution: Die heute hier in der Tonhalle tagende Schneiderversammlung beschließt, diese Petition mit allen Kräften zu unterstüßen," wurde, wie die erste, von der Versammlung einstimmig angenommen.

An die Bäcker Berlins   hat das Polizei- Präfidium Frage bogen austheilen lassen, um mittelst derselben Erhebungen über die Sonntagsarbeit" zu veranlaffen. Diese Fragebogen enthalten u. A. folgende Rubriken: Findet die Sonntagsarbeit statt regelmäßig oder unregelmäßig? Wird die Sonntagsarbeit veranlagt durch wirthschaftliche oder sonstige Gründe? Welche Folgen würde das Verbot der Beschäftigung am Sonntag haben, namentlich für die Arbeiter? Welche Minderung des Jahres arbeitsverdienstes würde unter der Vorausseßung eintreten, daß eine Steigerung des Lohnsates nicht einträte? Würde dieser Nachtheil durch andere Vortheile aufgewogen werden und durch welche? Ist das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern am Sonntage durchführbar ohne oder mit welchen Einschränkungen? Wenn nicht: aus welchen Gründen? Um eine Einigung bei der Beantwortung zu erzielen, hatten fich über 600 Bäckergesellen versammelt. Ueber die Nothwendigkeit der Aufhebung der Wegen Bergehens gegen denjenigen Baragraphen des Sonntagsarbeit herrschte in der Versammlung nur eine Stimme. Sozialisten Gelegen, welcher, das Cinsammeln von Beiträgen Herr Pfeiffer schilderte die Sonntagsarbeit der Bäder mit Ruhe und Sachfenntniß, und erklärte es für unerläßlich, den hatte sich geſtern der Schriftfeßer Ferdinand Schuder vor der Reichskanzler dringend um Beschränkung der Sonntagsarbeit 93. Abtheilung des Schöffengerichts zu verantworten. An einem zu ersuchen; Herr Hoppe dehnte unter stürmischem Beifall der Märztage d. J. wurde auf einem der hiesigen Polizei- Bureaur ganzen Versammlung diesen Vorschlag dahin aus, daß die gänzliche Aufhebung" in Antrag gebracht werden müſſe. Es Bigarre einen auf den Namen des Angeklagten lautenden Pfand- fei ein Leichtes, den Sonntagsbedarf an Backwaaren am Sonn­Ichein und ein Bädchen- 34 Stüd- fleinere Bons enthielt, abend, resp. vor Anbruch des Sonntags fertig zu stellen. In fleinere Bons enthielt, abend, resp. vor Anbruch des Sonntags fertig zu stellen. In welche die Bezeichnung Behn Pfennige"," Gür die Familien diesem Sinne wurden denn auch die einzelnen Fragen beant wortet. Aus den Feststellungen heben wir hervor, daß die ( Berliner   Sozial- Demokratie) trugen. Als Verlierer dieser regelmäßige Tagesarbeit eines Bäders 16-19 Stunden beträgt, Tasche mit dem verdächtigen Inhalte mußte fich auf Grund

des

in

Derselbe behauptete aber, daß Sozial Demokratie

er

überhaupt mit der in teiner Verbindung stehe, ges

schweige denn fur die Unterbringung der betreffenden Bons fich intereffire; er habe dieselben vor Kurzem auf der Straße gefunden und fie bei fich behalten, ohne die etwaigen Konse

was wir an dieser Stelle nicht unterdrücken zu dürfen glauben, zumal der Fürst Reichstanzler es f. 3. für unglaublich erklärte, daß ein Arbeiter nur 14 Stunden ununterbrochen in Thätig­feit sei. Außerdem kamen noch einige Fälle erorbitanter Ueber anforderung an Arbeitskraft zur Sprache. Die wirthschaftlichen Gründe der Sonntagsarbeit wurden verneint; die Möglichkeit petuniärer Nachtheile von der Aufhebung der Sonntagsarbeit arbeiten und die Sonntagsarbeit überhaupt nicht bezahlt wird.

quenzen zu erwägen. Bei dieser Behauptung blieb der Ange- fällt schon darum weg, weil die Gesellen gegen Wochenlohn flagte auch im Termin und wenn der Staatsanwalt die Glaub

An die Zimmerer Berlins  . Listen und Flugblätter zur Petition der Zimmerer Berlins   betreffs Annahme des Arbeiters schußgefeßes find in jeder Versammlung der Zimmerer bei dem Unterzeichneten und in deffen Wohnung in Empfang zu nehmen. Ebenso find die ausgefüllten Listen bei dem Unterzeichneten abzuliefern. Es ist Pflicht eines jeden Berliner   Zimmerers, dafür zu sorgen, daß auf jedem Platz und jedem Bau eine Liste zur Unterschrift ausliegt. Ebenso ist es Ehrensache eines ieden Bimmerers, die Petition zu unterschreiben. Hugo Leha mann, Rügenerftr. 39, of part.

Der Bezirksverein des werkthätigen Voltes der Schönhauser Vorstadt hält am Dienstag, den 18. d. M., Abends 82 Uhr, in Meisters Lokal, Schönhauser Allee 161, eine Versammlung ab. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Krohm über die bevorstehenden Kommunalwahlen. 2) Ver schiedenes. 3) Fragekasten. Der Verein bezweckt, das Wohl feiner Mitglieder auf sozial- wirthschaftlichem Gebiete, fowie in fittlicher und geistiger Beziehung zu fördern durch Besprechung öffentlicher Angelegenheiten, sowie durch gegenseitige Belehrung und Vorträge über politische, fommunale, sanitäre und gewerb liche Angelegenheiten, Pflege der Geselligkeit und Wohlthätigkeit unter den Mitgliedern und ihren Familien. Mitglied des Vereins kann jeder Einwohner der Schönhauser Vorstadt werden, der das 21. Lebensjahr überschritten hat und sich mit den Bestreburgen des Vereins einverstanden erklärt. Der monatliche Beitrag ist ein so geringer( 20 Bfg. pro Monat), daß es Jedem möglich ist