2) vorübergehend, und zwar periodisch oder unregel mäßig

III. Findet die Beschäftigung statt:

1) für den gesammten Betrieb oder für welche Theile deffelben?

2) für die gesammte Arbeiterschaft des Betriebes oder Betriebstheils oder für welchen Theil deffelben? 3) findet bei theilweiser Beschäftigung der Arbeiter unter diesen ein Wechsel statt und wie oft trifft jeden Ar­beiter die Sonntagsarbeit?

4) für den ganzen Sonntag oder für welche Stunden deffelben?

IV. Wird die Sonntagsarbeit veranlaßt:

a. durch technische Eigenthümlichkeiten des Betriebes und welche?

b. durch welche wirthschaftlichen oder sonstigen Gründe? V. Sofern die Sonntagsarbeit nicht in allen Betrieben des Gewerbszweiges üblich ist, auf welchen Gründen be ruht der Unterschied?

VI. Welche Folgen würde das Verbot der Beschäftigung am Sonntag haben:

1) für Unternehmer?

a. technische?

b. wirthschaftliche?

2) für die Arbeiter, namentlich

a. welche Minderung des Jahresarbeitsverdienstes würde unter der Voraussetzung eintreten, daß eine Steigerung des Lohnsages nicht einträte? b. würde dieser Nachtheil durch andere Vortheile auf­gewogen werden? durch welche?

VII. Ist das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern am Sonntage durchführbar:

1) ohne Einschränkungen?

2) mit welchen Einschränkungen?

Wenn nicht:

3. aus welchen Gründen?

Das Polizeipräsidium hat bereits eine Ermittelung der jenigen Industrie und Erwerbszweige, in welchen eine Bes schäftigung an Sonn- und Festtagen vorkommt, angeordnet und wird die obigen Fragen jedem einzelnen Arbeitgeber und den in Betracht kommenden Arbeitnehmern aur schriftlichen Beantwortung vorlegen lassen.

Gleichwohl glaubt das Polizei- Präfidium auf die gut. achtlichen Aeußerungen in Frage kommender biefiger Kor­porationen und Vereine 2c. besonderen Werth legen zu sollen. Der Fach verein der Tischler Berlins  wird deshalb ergebenst ersucht, auf Grund der thatsächlich vor. liegenden Verhältnisse und der gemachten Erfahrungen der eingehenden Beantwortung der Fragen fich gefälligft unter­ziehen und diese selbst spätestens bis zum 25. dieses Monats dem Polizei- Präsidium zugehen lassen zu wollen.

Löft( angeblich, weil Refbezüglich des Nationalliberalismus un wahre Beschuldigungen ausgesprochen!!), worauf sich die Ver­sammlung, unter der fich nicht blos Homburger Fabritarbeiter, sondern auch Kirdorfer Zentrumswähler befanden, mit einem breifachen Hoch auf Fleischmann trennte.

Dem Reichstage werden in der nächsten Session zwei die deutsche Seeschifffahrt betreffende Vorlagen zu gehen. Die eine Vorlage ist bestimmt, die Unfallversicherung auch auf die Seeschifffahrt auszudehnen, wie es der deutsche nautische Verein auf seinem im Februar d. J. stattgehabten 16. Vereinstage gefordert hat. Die Vorarbeiten für ein solches Geses find seit Monaten im vollen Gange und dürften sich, um die den Eigenthümlichkeiten des Schifffahrtsgewerbes ent­sprechenden Unterlagen zu gewinnen, insbesondere auf statistische Erhebungen über die Erkrankungs- und Unglücksfälle unter den Angehörigen unserer Handelsmarine, ferner über die Höhe der der Rhederei und den Mannschaften aufzuerlegenden Lasten und über die Art der Vertheilung derselben erstrecken. Die zweite Vorlage betrifft die Revision des Gesezes vom 27. Juli 1877 über die Untersuchung von Seeunfällen, wonach die an den deutschen   Küften errichteten Seeämter nicht allein die Ur fachen von Seeunfällen zu ermitteln und festzustellen. sondern auch deutschen   Schiffern und Steuerleuten, die den Unfall und beffen Folgen durch Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder Vorsatz ver schuldeten, auf Antrag der den Seeämtern beigeordneten Reichse tommissare die Befugniß zur Ausübung ihres Gewerbes zu ent­ziehen haben.

Da das Ergebnis der Erhebungen spätestens bis zum 1. Oftober bereits dem Herrn Minister vorgelegt sein muß, die Gewinnung eines übersichtlichen Resultats aus allen Antworten sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und außerdem noch mündliche Verhandlungen gepflogen werden müssen, so erscheint eine Fristverlängerung und eine Berücksichtigung später eingehender Gutachten ausgeschlossen. Königliches Polizei- Präsidium. v. Madai.

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den§§ 41-44 vorgesehenen Vertretung der Arbeiter durch § 45 die Wahl von Bevollmächtigten der Vorstände der Kran fenfaffen und der Knappschaftskaffen zum Zwecke der Theil nahme an den Unfalluntersuchungen vorgeschrieben. Wahlbe rechtigt find hierbei mit Ausnahme der Gemeindefrankenver ficherung nach dem Berichte der 7. Kommission des Reichstags vom 11. Juni 1884 die Krankenkaffen aller Kategorien, ein schließlich der eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hilfskaffen, welchen mindestens 10 in den Betrieben von Mitgliedern einer Berufsgenossenschaft be schäftigte versicherte Personen angehören. Die Wahlen find von den Vorständen der einzelnen hiernach wahlberechtigten Kaffen unter Ausschluß der denselben angehörenden Vertreter der Arbeitgeber vorzunehmen und haben derart zu erfolgen, daß für jede Genossenschaft, in deren Betrieben mindestens 10 Raffenmitglieder beschäftigt find, je ein Bevollmächtigter und zwei Er, aßmänner für den Bezirk einer oder mehrerer nas mentlich au zu bezeichnenden Ortspolizeibehörden gewählt werden. Bei Bezeichnung dieser Bezirke, welche gleichfalls durch die die Wahl vornehmenden Raffenvorstände zu erfolgen hat, ist zu beachten, daß die Gewählten, wenn sie in Thätigkeit treten, nur Erfaß für etwa entgangene Arbeitsverdienfte nach den gemäß dem Unfallversicherungsgeses vom 6. Jul 1884 durch das Genossenschaftsstatut bestimmten Sägen, nicht aber Reisekosten oder Erfaß für sonstige baare Auslagen zu beanspruchen haben. Es ist zulässig bei Kaffen, welche für mehrere Genossenschaften wahlberechtigt find, dieselben Per sonen für alle oder einzelne Genossenschaften zu Bevoll mächtigten oder Ersaßmännern zu bestellen; eine Unter scheidung zwischen einem ersten und einem zweiten Erfagmann, wie fie§ 44 a. a. D. verlangt, findet nicht statt. Wählbar find diejenigen Mitglieder der wahlberechtigten Kaffen, welche unfallversicherungspflichtig, großjährig, im Befige der bürger lichen Ehrenrechte und nicht durch richterliche Anordnung in der Ber  fügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Die Brüfung der hiernach erforderlichen Qualifikation der, Gewählten hat die Kaffenaufsichtsbehörde vorzunehmen, sowie die Namen und den Wohnort derselben den betheiligten Drtspolizeibehörden anzu zeigen." Am Schluß des Restriptes wird die Vornahme der Wahlen unter fürzester Friftsegung angeordnet. Es find somit iegt in den einzelnen Kreisen resp. freiserimirten Städten die Vorstände der Orts, Betriebs, Bau, Innungskrantenfaffen, sowie der eingeschriebenen oder freien Hilfslaffen zur Wahl der Bevollmächtigten und Ersaßmänner aufzustellen, die Qualifikation der Gewählten zu prüfen, die Namen und der Wohnort der Gewählten den betheiligt Ortspolizeibehörden an zuzeigen.

Zur Diätenfrage. In Bezug auf die Nachricht, daß gegen die Reichstagsmitglieder, welche von ihren Parteigenoffen Diäten empfangen, gerichtliche Schritte bevorstehen, bemerkt der Börsen Kourier":" Die Gewährung von Parteidiäten soll ein Korrektio der Verweigerung von Diäten durch das Reich sein. Die Gewährung von Diäten läge im Prinzip des allgemeinen Stimmrechts. In Preußen z. B. haben nur 2,49 Prozent der Bevölkerung mehr als 3000 Mark Einkommen jährlich und von diesen haben mehr als ein Viertel über 6000 f. Einkommen. Die gewaltige Mehrheit des Volles ist also des passiven Wahl­rechts beraubt. Die öffentliche Meinung fordert dringend im Intereffe einer richtig zusammengefeßten Boltsvertretung die Ge währung von Diäten, und der Reichstag hat noch in der lezten Seffion, am 26. November 1884, mit zwei Drittel der Stim men den Antrag Ausfeld angenommen, welcher die Gewährung von Diäten feftfette, die Bemessung ihrer Höhe aber dem Bun desrath anheimstellte. Um durch den Mangel von Diäten ihren Wählern nicht das passive Wahlrecht zu erschweren, hat die Fortschrittspartei schon 1881 einen Parteidiätenfonds gegründet und auch die sozialistischen   Abgeordneten erhalten von ihren Wählern tägliche Remunerationen. Irgend ein besonders findi­ger und schlauer Jurist hat nun also den( gestern) zitirten alten Baragraphen aufgestöbert, aber indem die Regierung mit dem allgemeinen Landrecht den Parteidiäten beizukommen sucht, macht sie die Sache nicht besser. Zur Anwendung der zitirten Paragraphen fehlen die Voraussetzungen Verbotsgesetz, unerlaubter 3med, wider die Ehrbarkeit laufende Zwecke. Daß private Entschädigungen von Abgeordneten auf solchen Voraussetzungen beruhen, ist durch die Reichsverfassung nicht erweislich; dazu fehlt jeder Anhalt. In der Sigung des Reichstags vom 15. April 1867 fagte der Abgeordnete von Bennigsen, als er aus höheren staatsmännischen" Rücksichten in der dritten Lesung gegen die Diäten stimmen wollte, nach dem er in der zweiten Lesung dafür votirt hatte, wörtlich folgendes:

Zur bevorstehenden Nachwahl im Reichstagswahl­treise Höchst- Usingen wird aus Nied   unterm 13. August ge meldet: Mehrere hiesige Sozialdemokraten vertheilten am ver floffenen Sonntag Stimmzettel und Flugblätter für ihren Kan didaten Herrn Fleischmann. Wie groß aber war ihr Er. staunen, als fte heute seitens unseres gestrengen Bürgermeisters mit einem Strafzettel bedacht wurden. Der Herr faßt nämlich die Stimmzettel und Flugblätter- Verbreitung am Sonntag als unvereinbarlich mit den für unseren Ort bestehenden Po lizeibestimmungen betr. die Sonntagsfeier auf. Die heimge­fuchten Sozialisten aber denken und wohl mit Recht- an­ders und haben Rekurs erhoben, welcher zur Folge haben wird, daß der Herr Bürgermeister einsteht, wie sehr er im Irrthum fich befindet, bezw. daß das Reichsgesetz vom 1. Juli 1883, wonach die Vertheilung von Wahlflugblättern und Stimm­zetteln in der Zeit von der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung des Wahlaktes in feiner Weise polizeilich gehindert werden darf, mehr gilt als die Nieder Polizeiordnung. Als bemerkenswerthes Ruriofum sei noch mitgetheilt, daß der Kriegerverein" in Weißkirchen beschlossen hat, fich nicht an der Wahl zu betheiligen. Veranlagt ist dieser Beschluß durch das Gerücht, es werde tein national­liberaler Kandidat aufgestellt. Nachdem dieses Gerücht sich als unbegründet erwiesen hat, besinnt sich der Kriegerverein wohl noch eines Befferen."

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-Eine von dem Kandidaten der Arbeiterpartei Herrn Fleischmann, auf vorgestern Abend nach Kirdorf   bei Bad Homburg   einberufene Wählerversammlung wurde pünktlich mit einem Referat über die einzelnen Parteien eröffnet, jedoch be reits nach etwa 3. Stunden durch Landrath Schaffner aufge

er sich sogar unserer Karawane anschließen. Wird man es ihm gestatten? Wird man ihn gut behandeln? O, wie färbt sich Alles so trübe um mich her, und wie finken meine freudigen Hoffnungen, die mich vor Kurzem noch so reich befeelten! Die Warnung dieses ehrlichen Indianers erfüllt mich mit Be­sorgniß, denn bei ihm kann sie nicht aus gehässigen Gefühlen entspringen. Und das fortwährende Schweigen meiner Schwster; o, wie ist das niederdrückendentmuthigend, und feine Seele, der ich mich vertrauensvoll nähern und die ich zur Mitwisserin meiner trüben Ahnungen und Befürchtungen machen dürfte."

Ich will nur im Vorübergehen erklären, daß ich die Vor­lage der Regierungen( nämlich Artikel 32 der Verfassung in seiner heutigen Gestalt) dahin auffaffe, daß durch dieselbe die Bahlung einer Entschädigung an einen Abgeordneten aus Privatmitteln nicht ausgeschloffen werden sollte, noch aus­geschlossen werden könnte. Ich würde es allerdings für wünschenswerth halten, wenn von Seiten des Herrn Vor­fizenden der Bundeskommissarien in dieser Hinsicht noch eine Erläuterung erfolgte.

Ein tiefer Seufzer entrang sich ihrer Brust; das Allein­sein wurde ihr drückend; sie hüllte sich daher in einen leichten Mantel und begab sich zu einer abwärts lagernden Familie, bei welcher sie zwei vom klimatischen Fieber befallene Rinder wußte.

Elliot, Jansen und Rynolds hatten um diese Beit schon bie Runde fast um das ganze Thal herum gemacht, doch galt ihre Wanderung weniger den verschiedenen Schildwachen und der Prüfung der Sicherheitsmaßregeln, als dem Wunsch, fich ungestört zu unterhalten.

Der Präsident der Bundeskommission, Graf von Bismarck  , war in der Sigung nicht anwesend und konnte daher die ge­wünschte Erläuterung nicht geben. Aber am nächsten Tage, am 16. April, regte der Abg. Simon das Thema nochmals an. Hierauf antwortete der Präsident der Bundesfommission, Ministerpräsident Graf v. Bismarc

Was die Frage, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, und die gestern schon in meiner Abwesenheit gestellt ist, über die Diäten betrifft, so weiß ich nicht, ob mir der Herr Präfident, da fie nicht zur Sache gehört( die Berathung drehte fich um einen anderen Titel), gestattet, mit einem furzen Worte darauf zu antworten. Ich habe in den Verfassungsentwurf nichts hinein zu interpretiren, was nicht drin steht; und meines Erachtens steht das drin und liegt in der gesammten Lage unserer Gesetzgebungen, daß die Regierungen ohne eine straf. gefeßliche Unterlage nur denen etwas verbieten können, denen fie überhaupt nur zu befehlen haben."

Namentlich hofften die beiden Letteren von Elliot nähere Aufschlüffe zu erhalten; denn durch die Erwähnung des Kindes, welches sie für todt gehalten hatten, war ihre Neugierde bis auf's Aeußerste gesteigert worden, und ungeduldig harrten sie darauf, ohne Beugen mit einander sprechen zu

In Betreff des Unfallversicherungsgesehes erließ der Minister für Handel und Gewerbe folgendes Reskript: Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 hat neben der in

Zur Ausführung der Untersuchung über die Sonn tags- Arbeit haben die Minister für Handel und Gewerbe und des Innern an die königlichen Regierungen folgenden Erlaß gerichtet:

Berlin  , 23. Juli 1885.

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Der Herr Reichskanzler hat bei den Regierungen der Bundesstaaten die Anstellung einer Untersuchung über die Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen in Anregung gebracht. In Folge deffen veranlaffen wir die tönigliche Regierung, unter Beachtung der folgenden näheren Bestimmungen diese Untersuchung in dem dortigen Verwal tungsbezirk alsbald vorzunehmen. I. Durch die Ermittelung foll festgestellt werden: 1 In welchem Umfange thatsächlich die fragliche Beschäftigung vorkommt; 2) ob und in wie weit eine Beschränkung derselben ohne Schädigung berechtigter Interessen möglich ist. II. Die Ermittelung soll sich auf alle Gewerbszweige einschließlich der Handelsgewerbe und des Handwerks erstrecken. III. Es find zunächst alle diejenigen Industrie- und Gewerbszweige zu ermitteln, in welchen über haupt eine Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn und Festtagen vorkommt. Auf welchem Wege diese Ermittelung stattzufinden hat, überlassen wir dem Ermeffen der föniglichen Regierung, bemerken indessen, daß die Vollständigkeit derselben sowohl für die Sache wie für die Gewerbetreibenden von wesentlicher Bedeutung ist, da für den Fall eines allgemeinen Verbots der Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn und Festtagen Ausnahmen für solche Gewerbszweige felbft verständlich nicht in Frage kommen tönnen, in welchen bisher eine derartige Beschäftigung thatsächlich nicht stattgefunden hat Es wird daher in Erwägung zu ziehen sein, ob im Intereffe einer vollständigen Ermittelung etwa eine öffentliche Aufforde rung zur Anmeldung solcher Betriebe, in welchen jene Beschäf tigung bisher stattgefunden hat, zu erlaffen ist. IV. Sämmtliche Industrie- und Gewerbszweige, für welche das Vorkommen der Beschäftigung an Sonn und Festtagen festgestellt ist, find in ein Verzeichniß aufzunehmen, welches nach der Eintheilung und Diejenigen Gewerbszweige, welche sowohl fabritmäßig wie der Bezeichnung der Reichsgewerbestatistit aufzustellen ist handwerksmäßig betrieben werden, sind eintretendenfalls in dem Verzeichniß doppelt aufzuführen, einmal mit dem Busage Fabritbetrieb und einmal mit dem Busage Handwerksbe trieb." V. Für jeden in das Verzeichniß( IV.) aufgenommenen Gewerbzweig find demnächst die auf dem anliegenden Frage bogen verzeichneten Fragen auf besonderem Bogen zu beant

fort; wir hatten ihn sehr lieb gewonnen, denn er gleicht auf ein Haar einem verstorbenen 3willingskinde meiner ersten Frau. Doch auch das Kind soll noch immer nach feinen vermeintlichen Geschwistern und Denjenigen fragen, bie so lange Elternstelle bei ihm vertraten."

,, Von der Mutter ist also nie wieder eine Spur entdeckt worden?" fragte Jansen, und seine Stimme flang unge wöhnlich mitleidig.

Reine Spur," erwiderte Elliot; ihre Gebeine liegen im Wüstensand begraben, und fein äußeres Beichen giebt Runde von ihrer legten Ruhestätte."

vorläufig in meinem Hause wohnen; doch sind die Mit glieder meiner Familie so instruirt, daß wohl kaum ein un überlegtes Wort über deren Lippen kommen dürfte, obgleich ich diese Vorsicht einem Charakter, wie dem Eurer Nichte, gegenüber für vollständig überflüssig halte. Ob ich für meine Person auf furze 3eit allein nach der Salzseestadt übersiedeln und erst nach geschlossener Verbindung und nachdem Eure Nichte sich über den Tod ihrer Schwester einigermaßen getröstet hat, meine Familie nachtommen lasse, um für immer dort zu bleiben, hängt eben davon ab, wie bald wir sie mit Saßungen, betreffe der geistigen Ehe, vertraut machen dürfen, und wie leicht sie selbst sich mit denselben aussöhnt. Jedenfalls wird die Nähe des Sohnes ihrer Schwester einen segens reichen Einfluß auf das noch nicht erprobte Gemüth aus­üben, und ist allein schon deshalb meine vollständige Ueber siedelung nach der Salzseestadt wünschenswerth."

So jung und so schön; o, wohin hat ihre Störrigkeit fie geführt!" versetzte Jansen, wie zu sich selbst sprechend. Elliot, hört mich," fuhr er gleich darauf mit tiefem Ernst fort, geht zart mit der Euch bestimmten Tochter meines verstorbenen Brubers um; sie ist, außer ihrem Schwesterkinde, die legte ihres Stammes. Sie muß erhalten Schwesterlinde, die legte ihres Stammes. Sie muß erhalten bleiben."

Und sie wird es auch," versicherte Elliot mit Eifer, es find alle Fälle vorgesehen, und namentlich ist auf ihre Jugend Rücksicht genommen worden. Unbewußt und Schritt für Schritt soll sie auf der Bahn des wahren Glaubens weiter geführt werden. Im engeren Verkehr mit solchen Schwestern und Brüdern, die schon hinlänglich im Glauben erstarkten, wird sie sich allmälig an das gewöhnen, was ihr heute noch als verwerflich erscheinen würde. Ich bin sogar

" Gewiß wird der Anblick des Knaben sie trösten und aufrichten," pflichtete Rynolds bei, der so lange geschwiegen, aber um desto aufmerksamer auf die Worte seines Gefährten gelauscht hatte. Ich betrachte es aber auch von einem andern Standpunkte aus als ein großes Glück, daß der Rnabe noch lebt; hätte er das traurige Loos seiner Mutter getheilt, so hätte das legte Band, welches unsere Schuhs befohlene an den neuen Glauben fesselt, trotz ihrer großen leicht durch eine einzige heftige Gemüthsbewegung ganz zer Mutter nicht ähnlich?" fragte er dann, scheinbar gleich giltig, aber mit den Bliden eines Luchses Elliot von der

" Der Knabe ist also dennoch gerettet worden?" fragte patriarchalischen Einrichtungen unserer Kirche in so hohem rissen werden können. Aber sieht das Rind wirklich feiner

fönnen.

Jansen, sobald sie sich außerhalb der Hörweite der bei den Wagen verkehrenden Leute befanden.

,, Allerdings ist er gerettet worden," antwortete Elliot zögernd ,,, ich fenne zwar die näheren Umstände nicht genau, allein ich glaube, vorüberziehende Indianer nahmen ihn mit fich und verkauften ihn später an Holmsten. Ich selbst habe ben Knaben längere Zeit bei mir im Hause gehabt. Es war für Holmsten drückend, Diejenige, wegen der seine erste Gattin ihn verließ, von dem Kinde Mutter" genannt Er hat sich indessen allmälig damit ausge­zu hören. föhnt und vor wenigen Wochen das Kind wieder zu fich genommen. Ungern gaben wir den blühenden Knaben

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feft überzeugt, die Beit ist nicht fern, in welcher sie die Grade fegnet, wie sie dieselben heute ohne 3weifel noch ver­dammen würde."

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Meine Nichte ist also unwiderruflich und nach reiflicher Ueberlegung, wie ja auch aus dem Briefe des Propheten hervorgeht, für Euch bestimmt worden," bemerkte Jansen nach einer Pause, während welcher er schweigend zwischen Elliot und Rynolds hingeschritten war; Ihr befißt aber schon Familie; fürchtet Ihr nicht, sie unvorbereitet in Euer Haus einzuführen?"

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,, Es ist durchaus kein Grund zu Besorgnissen vor­handen," entgegnete Elliot mit überzeugender Ruhe; Ihr sowohl, wie sie und ihre Gouvernante, werdet allerdings

Seite beobachtend.

Nicht daß ich wüßte," antwortete dieser sich abwendend, um einen Anflug von Verlegenheit zu verbergen.

Dem liftigen Rynolds entging diese Bewegung nicht, und wer nur genau und aufmerksam sein Mienenfpiel bes der schnell wie der Bliz in seinen Augen aufleuchtete, aber

eben so schnell wieder spurlos verschwand. ( Fortsetzung folgt.)

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