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Ablauf dieses Termins unwiderruflich verlassen müßte. Der Mann hat sich hier seine Existenz gegründet und es so weit gebracht, daß er ein flottes Ladengeschäft im Norden der Stadt befigt. Angesehene Männer, die lange Jahre unbefoldete Ehrenämter befleidet, haben sich bereit erklärt, für den Mann einzustehen, doch Alles vergeblich. In wenigen Tagen soll der Mann Berlin verlassen, sein gut gehendes Geschäft, das ihn und seine Familie gut ernährt hat, aufgeben und sich in einer fremden Stadt eine neue Existenz gründen. In solchen Fällen, wie der angeführte, in denen die Betreffenden sogar in den preußischen Militärdienst eintreten wollten, sollte etwas mehr Rücksicht genommen werden, da ein Geschäftsmann, der hier fein gutgehendes Geschäft hat, durch eine Ausweisung vollständig ruinirt wird.
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Der Arbeiter" G., ein arbeitsscheuer Mensch, der sich gewöhnlich auf dem Georgenkirchplage umhertreibt, überfiiel am 16. Abends gegen 7 Uhr auf genenntem Blaze ohne jede Beranlassung zwei vorübergehende anständig gekleidete Herren, schlug sie und warf einen derselben derart über das Gitter der Anlagen, daß er eine Verlegung am Dhr davon trug. G., welcher schon vorher mehrere Frauen durch unanständige Reden belästigt hatte, wurde durch den Parkwächter zur Wache des 19. Polizei- Reviers gebracht und später der Kriminalpolizei vorgeführt, mußte aber hier wieder entlassen werden, da die Ver legten nicht ermittelt waren und feinen Strafantrag gestellt hatten, sonach voraussichtlich nur wegen Verübung groben Un fugs strafrechtlich wird eingeschritten werden können. Da es aber im Intereffe der öffentlichen Sicherheit sehr wünschenswerth ist, daß Rohheiten der gedachten Ait eine nachdrückliche Ahndung erfahren, werden die Gemißhandelten ersucht, fich bei der Kriminalpolizei zu melden.
In Folge von Selbstvergiftung mittels Schweinfurtergrün verstarb gestern früh die 24 Jahre alte Tochter des in der Raftanienallee wohnenden Kammmachers K. Die Verstorbene, welche magen- und nervenleidend war, hatte sich an einem ge meinsamen Ausfluge der Familie nicht betheiligen tönnen, war allein in der Wohnung zurückgeblieben und wollte sich gegen Abend einen Trant aus Salzwasser und doppeltohlensaurem Natron bereiten, wie sie das schon öfters gethan hatte. Bei der Dämmerung, wohl auch in der Erregung, bat fie statt des Natrons einen Rest von Schweinfurtergrün, das sich die Fa milie zur Bertilgung von Ungeziefer verschafft hatte, und das neben der Natrondüte auf einem Brett lag, genommen und diese Mischung ausgetrunken. Die von den zurückgekehrten Angehörigen sowie die von dem herbeigerufenen Arzte ihr gewährte Hilfe fam leider zu spät.
Der berüchtigte Einbrecher Krieger aus Berlin , welcher fürzlich in Olmüz verhaftet wurde, ist nach einem Telegramm der Frantf. 3tg." aus der Frohnfefte entflohen.
Hayn, sowie die Herren Nhil, Otto und Schulz mit den Hauptpartien betraut. Auch bei dieser Vorstellung wird das rühmlichst bekannte Schwedische Doppel- Quartett im Theater fon zertiren.
Gerichts- Zeitung.
Der Standesbeamte Robert Guttzeit hatte gestern vor der 100. Abtheilung des Schöffengerichts zu erscheinen, weil der Tischlermeister August Schönborn seine Bestrafung wegen öffentlicher Beleidigung verlangt hatte. Bekanntlich hatte im vorigen Jahre eine Unfitte Blaß gegriffen, wodurch das Bubifum in arger Weise belästigt wurde. Die Sargfabrikanten oder ihre Agenten belagerten förmlich von früh bis spät die Wartezimmer und Flure der Standesämter, um hier denjenigen, welche den Tod eines Familienmitgliedes anzuzeigen hatten, sofort einen Sarg anbieten zu können. Als schließlich durch eine behördliche Verfügung diesem Treiben ein Ende gemacht werden sollte, da hatte Herr Guttzeit, dessen Bureau in der Wrangelstraße fich befindet und in deffen Revier der Kläger demizilirt ist, mit der Ehefrau des letteren seine liebe Noth; dieselbe wollte sich vom Flur nicht fortweisen lassen, sondern fuhr fort, hier die Leute mit ihren Offerten zu belästigen. Schließlich kam es zwischen ihm und Der Frau Schönborn zu einer erregten Szene und die Folge davon war, daß die lettere sich eine Antlage wegen Haus friedensbruch zuzog, welche mit ihrer Verurtheilung endete. In dem bezüglichen Termine erwähnte der als Zeuge vers nommene Herr Guttzeit, daß der Ehemann der Angeklagten Frau Schönborn ihm gelegentlich einer standesamtlichen Mel
dung falsche Angaben gemacht habe, und auf dieser Aeußerung, welche der im Zuhörerraum befindliche Schönborn hörte, beruhte die von legterem angestrengte Beleidigungsklage. Aber der Kläger würde unter Auferlegung der Kosten abgewiesen, denn der Gerichtshof war der Ansicht, daß eine von einem Beugen unter seinem Eide abgegebene Erklärung überhaupt nicht zum Gegenstande einer Privatklage gemacht werden tönne.
Die Allgemeine Fleischer- Zeitung", welche sich durch ihren mit aller Energie fortgeführten Kampf gegen den betrügerischen Vertrieb von Pferdefleisch viele Freunde und Feinde erworben hat, hatte gestern den ersten Strauß vor dem Schöffengericht zu bestehen, weil eine aus dem vorerwähnten Kampfe resul tirende Beleidigungsklage gegen fie angestrengt worden war. In der Nummer vom 15. Juli cr. der Allg. Fl.- 3tg." erschien ein aus Dresden stammender Artikel, in welchem erzählt wurde, daß einer der dortigen Restaurateure ein Filet- Beefsteak von Pferde anstatt von Rindfleisch habe serviren laffen. Der Dresdener Gastwirthsverein nahm dies gewaltig übel und dessen Vorstand richtete an die erwähnte Zeitung die kategorische Aufforderung, den Namen des betr. Gastwirths zu nennen. Der verantwortliche Redakteur Horwiz lehnte dies Anfinnen ab und nunmehr wurde von dem Restaurateur Heinrich Holland in Dresden , dem Vorfißenden des dortigen Gastwirth Vereins, gegen Horwit die Klage wegen verleumderischer Beleidigung angestrengt und wurden außerdem weitere 98 Klagen von den übrigen Mitgliedern des Vereins in Aussicht gestellt. Der Kläger ließ sich durch Rechtsanwalt Kaufmann, der Verklagte durch Dr. Frig Friedmann vertreten. Bu einer Verhandlung in der Sache selbst kam es indessen nicht, denn der Vertheidiger brang mit seiner Ansicht, daß der Kläger überhaupt nicht die Aktiv Legitimation zur Anstrengung der Klage befißt, durch und legte der Gerichtshof dem abgewiesenen Kläger auch noch die Kosten auf.
Zu dem in der Grenadierstraße wohnhaften Uhrmacher 2. tam am 13. d. M. Vormittags die Frau eines Rentiers B. aus Reinickendorf , um eine ühr für einen ihrer Verwandten als Geschenk zu kaufen, gab an, daß sie zur Beerbigung ihrer Mutter mit der Stettiner Bahn verreisen müsse, und die Uhr nicht gleich bezahlen tönne. Auf ihre weitere Angabe, daß sie in Folge des Todes ihrer Mutter 20 000 Thaler erben würde, erhielt sie von dem Uhrmacher eine goldene Remontoiruhr im Werthe von 180 Mart, die von ihr sofort im föniglichen Leihamt versezt wurde. Gestern wollte sie noch eine zweite Uhr, sowie eine goldene Kette auf Kredit bei demſelben kaufen. Letterer war jedoch inzwischen durch eine anonyme Postkarte benachrichtigt worden, daß er einer Schwindlerin in die Hände gefallen sei und bewirkte die Festnahme der B., die anscheinend noch mehrere Betrügereien in gleicher Weise verübt
Ein Einbruch wurde in der Wohnung eines zur Zeit Soziales und Arbeiterbewegung.
in einem Seebade sich befindenden Kaufmanns in der Jerusalemerstraße in der Zeit vom 7. zum 12. d. m. verübt. Die bisher nicht ermittelten Diebe hatten mittels Nachschlüssel die korridorthür und die Stubenthüren geöffnet, in den 3im mern sämmtliche Spinden u. s. w. gewaltsam erbrochen, theils ebenfalls mittels Nachschlüssel geöffnet, dieselben durchsucht, balt ihren Erwartungen nicht entsprach. aber anscheinend nichts aus denselben gestohlen, weil der InDie vorhandenen Werthsachen, welche in dem unteren Kasten des Bücherspindes verdächtigt wird ein etwa 36 Jahre alter Mann mit fleinem dunklen Schnurrbart, anscheinend Hausdiener, der am Abend des 12. d. M. mit einem kleinen Bündel von einem Dienstmädchen aus dem Hause kommend gesehen worden ist, und an legteres im Vorübergehen die Frage richtete, ob es schon von dem Diebstahl, der in dem Hause verübt worden, Kenntniß babe.
Belle- Alliance- Theater. In der heut und morgen statt. findenden Extra- Vorstellung zu halben Kaffenpreisen, Der
der Nähe des Mihrab auf einem Teppiche nieder, grüßt und wird von Allen tief und ehrfurchtsvoll begrüßt. Sein Kortége bleibt ihm zu Seiten stehen.
Er beginnt mit näselnder Stimme das gewöhnliche Tagesgebet und schon da werden in dem Gemurmel der betenden Gemeinde einige langgezogene ja hu!( o! Gr!) und mehrere scharf ausgestoßene Schreie vernehmbar.
Noch spricht das Derwischhaupt mehrere Segensformeln, bann schweigt er und es tritt mit vornehmen Geberden ein Derwish der Suite in den Kreis und beginnt langsam und feierlich das Glaubensbekenntniß zu sprechen, das da lautet:
la- ilah
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illa'llah.
Die im Kreise Stehenden beginnen nun in sechs scharf afzentuirten Silben diese Formel zu wiederholen und schwingen hierbei mit dem Oberkörper nach vor- und rückwärts. Den anfangs langsam und deutlich gesprochenen Silben entsprechen im Rhythmus die Schwingungen, welche auch eine zunächst sehr maßvolle Musik von Flöten, Saiteninstrumenten, 3inellen, Tambourin und Triangel be
gleitet.
Aber das Tempo wird immer schneller und schneller,
die Silben folgen sich rascher, die Schwingungen werden gellende, aufreizende Tonart.
Der Fanatismus erwacht, die Augen werden glühend, der Schweiß strömt von den blassen, tieferregten Gefichtern und schon beginnen einzelne Derwische den Oberkörper so zu schleudern, daß das Haupthaar bei der Schwingung nach vor und rückwärts den Boden berührt.
Plöglich stimmt der Oberberwisch die Segens formel: Heil über unseren Propheten u. s. w." an und in dem felben Momente dämpft sich die Musik zu fanften, schmeichelnden Harmonien, und das Geheul der Gläubigen verklingt in langgedehnten ja hu!
An die Berliner Maurer! Kameraden! Nach Beschluß der vorhergegangenen Generalversammlung soll jetzt unser Lohnkampf in der Art weitergeführt werden, daß über einzelne Baugeschäfte, deren Inhaber sich weigern, 50 Pfennige Stundenlohn zu zahlen, die Bausperre verhängt wird. Die Bausperre besagt, daß, so lange dieselbe dauert, fein Maurer in dem gesperrten Geschäft unter feiner Bedingung Arbeit nehmen oder fortarbeiten soll. Es soll dabei in folgender Art verfahren werden: 1. Die Bausperre über ein Baugeschäft fann nur auf Antrag der Lohntommission von einer Generalversammlung Antrag der Lohntommission von einer Generalversammlung sämmtlicher Maurer Berlins beschlossen werden. 2. Die Lohn tommission fann die Bausperre für ein Baugeschäft nur beantragen, wenn mindestens zwei Drittel der Don dem Baugeschäft beschäftigten Maurergesellen dies freiwillig schriftlich mit Namensunterschrift beantragen und versprechen, auf Beschluß der Generalversammlung die Arbeit niederzulegen und sie nicht vor Bewilligung von 50 Pfennigen Stundenlohn bei diesem Geschäft wieder aufzunehmen, auch in der Zwischenzeit nirgend anderswo Arbeit anzunehmen.- 3) Die Maurergesellen, welche in Folge einer solchen Sperre
und
Aber nach jeder Pause steigert sich der Fanatismus und erreicht endlich einen kaum mehr zu beschreibenden 3ustand, in dem die in wilder Ekstase Verzückten mit schäumendem Munde ihr Allah ! in die Lüfte heulen und wie von tausend Teufeln hin- und hergerissen werden. Einzelne stürzen, wie von epileptischen Krämpfen erfaßt, zu Boden, und man sieht nichts als trampfhaft hin- und hergeschleuderte Körper, unnatürlich bleiche, bläuliche Gesichter.
Nur der Oberderwisch und sein Kortége bleiben regungsLos wie Statuen, faum daß die Lippen leise sich bewegen, während die Gebetsperlen durch die Finger rollen. Doch nun giebt das Oberhaupt ein Zeichen, worauf die Derwische seiner Suite nach den an den Wänden hängenden Tambourins und Stöcken greifen.
Kaum erschallt der scharfe kriegerische Ton der kupfernen Becken, so ergreift der wildeste Fanatismus den ganzen Kreis.
Ein unfagbar gräßliches, entsegenerregendes, wirres Bild wogt vor unseren Augen; da trennt sich von dem Kreise ein junger Derwisch, der schon alle Oberkleider abgeworfen hat, und stürzt sich mit vorgestrecktem Kopfe im wildesten Laufe gegen eine Stelle der Steinwand, über welcher auf einer Korantafel der Name Ali's des Schiitenhauptes geschrieben steht. Mit einem sein Geheul übertönenden dumpfen Dröhnen schlägt der Schädel an die Steinmauer, der Mann stürzt nieder, aber schnell erhebt er sich wieder und rennt zum zweiten, zum britten Male gräßlich fluchend gegen die Wand, bis mehrere Gläubige sich auf ihn stürzen, ihn ringend an den Boden
brücken, dann schüttelnd in die Höhe heben und endlich auf fein Schaffell nieberlegen.
All das vollzog sich in nächster Nähe von mir und meinen Begleitern. Mitten in das diabolische Rasen fällt wieder der näselnde Ton des Oberderwisches und schon sind die Pauken verstummt, sanfte Flötentöne durchziehen mit leisem Sang den Raum und das Geheul mildert sich zu tiefen hohl ver
alte, behäbig aussehende Bürgersleute, reihen sich in den Neu angekommene Mitglieder der Sekte, darunter sehr Kreis, in dessen Mitte nun ein vom Oberderwisch zum Vor- klingenden Seufzern. beten geladener Gläubige tritt, der nun abermals die be fannte Glaubensformel intonirt.
Wieder beginnt der Chorgesang, die Musik fällt bald Tatte weiter und entartet binnen wenigen Minuten zu einem ein raſches Tempo, bas Rezitiren raft in stürmischem nervenerschütternden, markdurchdringenden Geheul.
Wieder eine Pause und wieder beginnt das Gebet!
Noch ein leise gemurmeltes Gebet aller Gläubigen und die Zeremonie ist zu Ende.
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In feierlichem Buge durchschreitet der Oberderwisch die tief sich neigende Gemeinde und verläßt ben Moscheenraum. beinahe geängstigt von dem an diabolische Ergriffen Einflüsse mahnenden Schauspiele, verließen nun auch wir die merkwürdige unheimliche Kultusstätte.
die Arbeit niederlegen, erhalten, so lange die Sperre dauert und die Mittel dazu vorhanden sind, eine Unterstüßung von 3 Mart 50 Pfennig für den Arbeitstag, den fie verloren haben. 4) Es werden von den eingehenden Anträgen auf Verhängung der Bausperre nur immer so viel berücksichtigt werden, als Geldmittel vorhanden sind, um die ad 3 angegebene Unter stüßung zu bezahlen. Indem wir dieses bekanntgeben und die Kameraden ersuchen, danach ihre Anträge auf Bausperren zur Erreichung von 50 Pfg. Stundenlohn zu stellen, ermahnen wir zur größten Gefeßlichkeit und strengster Aufrechterhaltung der Ordnung. Andere Arbeitseinstellungen ohne die im Vorstehenden vorgeschriebene Form find durchaus zu vermeiden und haben solche Maurer, welche, aus welchem Grunde es auch sei, sonst die Arbeit niederlegen, feinen Anspruch auf irgend eine Unter stügung. Um nun recht kräftig mit den Bausperren vorgehen zu können, wenden wir uns an unsere Berliner Kollegen mit dem Ersuchen, mit Opferpfreudigkeit reichliche Gaben für den Lohntampf zu sammeln. Kameraden! Wir hoffen um so mehr, daß Ihr reichlich beisteuern werdet, da von den einkommenden Geldern es abhängt, ob wir den bis jest fiegreich und erfolgreich geführten Lohnkampf bald zu Ende führen. Wir sind Unterstügung von Außerhalb dürfen wir jest nicht weiter be jezt lediglich auf die eigene, oft erprobte Kraft angewiesen. anspruchen. Die deutschen Kameraden haben uns bis jetzt treu lich geholfen, wir dürfen ihnen, ohne die Sache zu schädigen, nicht länger zur Last fallen. Also laßt uns zeigen, daß wir selbst stark genug find, uns uns weiter zu helfen! daß sie, wie bisher, den Buzug strengstens fernhalten. Wir verlangen von den deutschen Kameraden jezt nur, Auch
von den von Berlin abgewanderten Kameraden erwarten wir, daß sie nicht durch voreilige Rückkehr unsern Sieg wieder ge fährden. Der am 17. Juni ausgebrochene allgemeine Aus Ausdauer, mit der er durchgeführt, in den Resultaten, die stand hat in der Einmüthigkeit, wie er ausgeführt, in der durch ihn erreicht wurden, alle Hoffnungen, die auf ihn gesezt werden konnten, weit übertroffen, er bildet ein ruhmvolles Blatt in der Geschichte des Lohnkampfes. Er ist nun beendet und werden weitere Unterstüßungen auf Grund dieser allgeLaßt uns so einmüthig, so opferfreudig, so gefeßmäßig wie bis meinen Arbeitseinstellung nicht weiter gezahlt. Kameraden! iezt auch weiterschreiten, dann wird der Sieg nicht ausbleiben. Lohnfommission. J. A.: F. Wille. C. Behrend. Es lebe unsere gerechte Sache! Berlin , im August 1885. Die
Ueber den Töpferstreit in Velten veröffentlicht die dortige Lohnfommission folgendes: Die Drohung mit dem 10. Auguft hat uns nicht geschreckt. Die Meister suchen sich fezt an die einzelnen Gesellen zu machen, um sie durch Ueberredungen und Drohungen zur Aufnahme der Arbeit zu bes wegen. Welchen Erfolg fie dabei haben werden, müssen wir abwarten. Wir werden fortfahren wie bisher, jeden Fall, in welchen ein Kollege die Arbeit aufnimmt, bekannt zu machen mit Namensnennung, so wissen die Kollegen immer, wie es steht.. Der Zuzug ist unbedeutend. Die wenigen hierhergekommenen Fremden verdienen jest 8 Mart wöchentlich. Auch ein Geselle, der nach Frankfurt a. D. geschickt war, um Buzug herans zuholen, tam nach verausgabtem Reisegeld allein zurück. Laßt Euch auch ferner nicht herlocken, Kollegen! haltet den Buzug fern! Buzug fern! Die Schundpreise des Veltener Geschäftes find zu sehr bekannt, daß man nicht überall uns den Sieg wünschen sollte. Bedenkt, Kollegen, dies wohl! Unser Kampf ist Euer Kampf! Es ist eine Aufbefferung des Geschäftes in unserem Gewerbe nicht möglich, wenn wir nicht die hiesige Schunde fonkurrenz durch höhere Löhne abschaffen. Der Born der ver einigten Fabrikanten" gegen die freien Meister ist sehr erklärlich und es kommt auch zu manchen unliebſamen Auftritten,
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Die die Bildung" der Meister gerade nicht immer im helfter Lichte zeigen. Man spricht von Maßregelung der Führer" nach Beendigung des Ausstandes. Nun, wir fürchten uns nicht. Die Führer" find vor Allem sehr tüchtige Töpfer und fönnen sich durch ihrer Hände Arbeit überall ernähren. Kameraden aller Orts, steht fest zu uns! So lange Thr uns nicht vere laßt, geben wir den Kampf nicht auf!
Ueber die Erwerbsfähigkeit der Arbeiterinnen in Berlin veröffentlicht der Frauenbund" folgendes:„ Eine Ar beiterin, welche allein steht, bedarf hier in Berlin zu ihrem täglichen Unterhalt: für die Schlafstelle( monatlich 6 Mark) 20 Bf., für Frühstück 15 Pf., für Mittagbrod 30 Pfennig, für Abendbrod 25 Pf., macht in der Woche 6 M. 30 Pf. Dazu tommt noch wöchentlich für Wäsche 75 Pf. und für Kleidung und Schuhzeug 1 M. 50 Pf. Es braucht eine Arbeiterin also zu ihrem Unterhalt bei ganz einfachem, solidem Leben wöchent lich 8 M. 55 Pf. Zu dieser Höhe des Verdienstes bringen es aber bei Weitem nicht alle Arbeiterinnen. Die Näherinnen von Manchetten z. B. bekommen für ein Dußend Paar befferer Qualität 60 Pf., für ein Dugend Paar geringerer Qualität 30, 35, höchstens 40 Pf. So verdienen fie bei angeftrengter Arbeit die Woche 3 M. 60 Pf. oder 4 M. 90 Pf., höchstens aber 7 M. 20 Pf. Für feine Arbeit an Schürzen erhält die Arbeiterin für das fertig gestellte Dußend 1 M. 40 Pf., für ein Dußend gewöhnlicher Art 40 bis 60 Pf., bezahlt dabei das Garn und verdient also im besten Fall wöchentlich bet dieser Arbeit 5 M. Das find trostlose Verhältnisse und ein großer Theil der Fabrikmädchen und der zu Haus arbeitenden Frauen und Mädchen muß sich entweder Nebenverdienst vers schaffen, indem es die Bahn des Lasters betritt, oder es muß trotz allen Fleißes darben und hungern. Auf denen, welche zu Hause arbeiten, lasten ja noch obendrein schwere Ausgaben für Wohnung, Feuerung, Licht und dergl."- So wie in Berlin ist der Lohn überall ein fläglicher. Da hilft keine gute Erziehung, da helfen keine Vereine zur fittlichen Hebung der unteren Klaffen", die eiserne Noth fennt kein Gebot und durch die Hungerlöhne werden unerbittlich die Arbeitermädchen der Prostitution in die Arme getrieben. Alle Vereine, alle Bes strebungen der höheren Klaffen hiergegen find nichts, als die pure Heuchelei, sofern sie nicht auf die wirthschaftliche Hebung der Mädchen und Frauen, auf die Erhöhung des Lohnes der Frauenarbeit und Schonung der Arbeitskraft der Frau hinaus
laufen.
Die Verlegung des Zahltags vom Sonnabend auf den Freitag in den Fabriken, die jest vielfach angestrebt wird, ist mit Freuden zu begrüßen. Nicht deshalb, weil der Arbeiter in Hinsicht darauf, daß der folgende Tag ein Ars beitstag ist, vom Lohne nicht so viel für den Wirthshausgang ausgiebt, nein hauptsächlich deshalb, weil der Arbeiter ich immer am Sonnabend durch die Lohnzahlung hingehalten wird und nicht rechtzeitig zur Familie gelangen tann, um endlich einmal der heranbrechenden Sonntagsruhe zu pflegen. Aber auch die Hausfrau, die jest die Einkäufe immer des Sonntags machen muß, wird in die Gelegenheit gesetzt, dies schon Sonn
abend zu thun.
Aus dem Handelskammerbericht des Bezirks Halle erfahren wir, daß die meisten Arbeiter in den Gräbereien zur Gewinnung der Porzellanerde für ihre ungemein schwere Are beit, nur 6 Mart Wochenlohn erhalten; verschiedene derselben stehen sich auf 8 und 9 Mart. Ein Lohn von 12 Mart kommt nur ein paar mal im Jahre vor, wenn zahlreiche Ueberstunden und Nachtarbeit stattfanden. Die Kupferproduktion der Mannsfelder Werke beschäftigt 17 734 Mann, die 28 160 Unger hörige zu ernähren haben. Die Löhne variiren von 12-18 M. Wochenlohn. Die Bergleute seien zufrieden. Diese Bu friedenheit" kennen wir, die dortigen Arbeiter find allzu abe hängig, um fich frei und offen äußern zu können.
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In der Eifel , wo fast alljährlich der" Nothstand", d. h. der von der preußischen Regierung anerkannte Nothstand ein Erfolg und mit Unterstützung der Regierung betrieben. Die tritt, hat man in legter Beit Meliorationsarbeiten mit großem Regulirung der Wasserläufe, Entwässerung von Sünpfen haben bedeutende Resultate geliefert. Es ist vielfach fruchtbarer