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nung der Mutter abzuholen und während dieselbe fich auf ihrer Arbeitsstelle befand, den Knaben zwangsweise zur Schule zu führen. Als aber der Knabe den Schußmann kommen fah, verriegelte und verrammelte er Die Wohnungsthür. Erst nach Beseitigung dieses Hindernisses konnte das staatliche Zwangsmittel erfolgreich durchgeführt werden. Ge­raume Zeit vor Anordnung desselben war jedoch gegen die Frau Sager seitens der Polizeibehörde ein Strafbefehl erlassen worden und zwar in der irrthümlichen Voraussetzung, daß die Sager die Schulversäumniß ihres Sohnes deshalb verschulde, weil sie ihrem Sohne gegenüber ihre mütterliche Autorität nicht genügend geltend mache. Gegen dieses Strafmandat legte Gegen dieses Strafmandat legte Frau Sager Einspruch ein unter Berufung auf verschiedene Beugen. Nachdem die Sache in einem früheren Termin ver fagt worden war, beantragte nach Anhörung der Zeugen der Vertreter der föniglichen Anklagebehörde die sprechung der Frau Sager, weil dieselbe erwiesenermaßen ihr Möglichstes gethan haben, um ihren Sohn zum regelmäßi­gen Besuch der Schule anzuhalten; mehr, als wie geschehen, fönne man von einer Frau, welche um 6 Uhr früh ihrer Arbeit nachgeht, nicht verlangen. Das Schöffengericht erkannte dem gemäß auf Freisprechung von Strafe und Koſten. Der Mutter aber wurde der Stath ertheilt, ihren schulscheuen Sohn mit Hilfe des Vormundschafts- Gerichts in eine Befferungs- An­ftalt für verwahrlofte Knaben unterzubringen.

Frei

Schnizer begangen haben. Heute nach so langer Zeit, sei es sehr schwer, noch Rechenschaft über jeden einzelnen Punkt abzus legen. Fischer habe die 50 Mt. von ihm zur Beſtreitung von Streit- Ausgaben verlangt und deshalb er fie nicht verweigert. Redner giebt nun ein Bild seiner Thätigkeit. Durch den Streik bei Markert seien jährlich 10'000 Mt. für die Arbeiter gewon

nen

worden. Die Kosten des Streits seien hiermit vollkommen gedeckt. Man folle alles erwägen und dann unparteiisch richten! unparteiisch richten!( Beifall und Unruhe.) Herr Werner, Buchdrucker: Als Mitglied der Prüfungss tommiffion müsse er das Urtheil abgeben, daß von einer fors retten Führung der Lohnbewegung der Drechsler im Jahre 82 und 83 nicht die Rede sein könne. Was den Knopfmacher­streit betreffe, so finde man in den Abrechnungen des Herrn Müller die sogenannten unkontrollirbaren Ausgaben, die zur Deckung der Tagesspesen dienen sollten. Da sei es aber urrecht, Ausgaben zur Benuzung der Pferdebahn noch einmal in Anrechnung zu bringen. Die hiße des Gefechts" tönne teine Entschuldigung für Herrn Müller sei. Wer sich als Führer wählen lasse müsse die volle Verantwortlichkeit über­nehmen. Die Angelegenheit der Bentral Krankenkasse der Drechsler mit Herrn Müller sei von der Prüfung vollständig ausgeschloffen worden, ebenso alles Material, das das Privat­leben des Herrn M. beträfe. Sehr zu tadeln sei das Vers borgen von 50 M. aus den Streitgeldern, das ohne Bes willigung der übrigen Streit- Kommissionsmitglieder erfolgt sei. Ebenso sei zu bemängeln, daß Herr M. seine Diäten auch für die Tage in Anrechnung bringe, wo er Reifen unternommen und Reisegelder erhalten habe. Auch die Kosten solcher Reisen seien ungeheuer hoch veranschlagt. Eigentliche Unregelmäßig­feiten aber seien Herrn M. nicht nachzuweisen. Aus dem Material, das der Kommission zugegangen, sei Belastungs­material nicht zu entnehmen. Bum Schluß wendete

wie die Statistik beweise, den größten Theil der Steuer auf­wie die Statistik beweise, den größten Theil der Steuer auf| bringe. Deshalb dürfe nur ein Mann gewählt werden, der für Aufhebung der jezigen Form der Miethssteuer sei. Ferner müsse man von den Vertretern der Arbeiter verlangen, dafür zu wirken, daß die industriellen Gesellschaften, als z. B. die Pferdebahngesellschaft, Gasgesellschaft, Edisongesellschaft, die verschiedenen Versicherungsgesellschaften u. f. w. mehr zum Tragen der kommunalen Lasten herangezogen würden. Refe rent sprach ferner über die Gehaltserhöhungen der verschiedenen höheren Beamten der Kommune Berlin ; zu bedauern ſei hier bei nur, daß man für dieselben tausende von Mark bewilligte, wogegen man den Laternenanzündern nicht einmal eine Lohnerhöhung von wenigen Pfennigen zukommen ließ. Ferner müssen die Vertreter dahin streben, daß der Unterricht an den höheren Lehranstalten den Kindern der Arbeiter unent­geltlich zugänglich würde. Gerade die höheren Lehranstalten erfordern die meisten Zuschüsse von Seiten der Kommune. Bum Schluß des sehr eingehenden und beifällig aufgenommenen Vortrages forderte Referent zur energischsten Agitation für die bevorstehenden Ergänzungswahlen zur Stadtverordneten- Ver­sammlung auf. An der hierauf folgenden Diskussion bes theiligte sich zunächst Herr Liefländer, welcher auf einige einige Punkte des Vortrages noch näher einging. Besonders hob er hervor, daß man in Berlin so vielen auswärtigen Versicherungs- Gesellschaften ge­statte, das Geld herauszuziehen, z. B. den Feuerversicherungs gesellschaften. In Zukunft müsse die städtische Feuersozietät die Versicherung allein übernehmen. Ferner müsse dahin ge­wirkt werden, daß die Pferdebahn- Gesellschaften den Arbeitern durch Ermäßigung des Fahrpreises Morgens und Abends entgegen kommen. Ebenfalls müssen in der Armenpflege und in dem jetzt bestehenden Wahlsystem Aenderungen geschaffen und die Verschiedenheit der Lehrbücher in den gleichen Klassen der einzelnen Schulen beseitigt werden. Herr Kunkel sprach sodann über die Bedeutung der Kommune an fich selbst und beleuchtete ebenfalls noch einige Punkte des Vortrages. Herr Boy sprach über das Dreiklassen= Wahlsystem, wobei er einige Illustrationen gab von Personen der höchsten Stände, die verschuldet, aber dennoch Bürger erster Klasse seien. Betreffs der jetzt veranstalteten Enquete zum Zwed Feststellung der Sonntagsarbeit bemerkte er, daß sich aus den Beantwortungen der Fragebogen seitens der Arbeiter eine so mangelhafte Schulbildung ergebe, daß eine Aufbefferung der jezigen Lehrweise dringend nothwendig sei. Man solle lieber in den Schulen mehr ökonomische Kenntnisse den Kin­dern beibringen, als dieselben mit weniger nüßlichen Sachen zu quälen. Hierauf ermahnte Herr Krohm in seinem Schlußwort nochmals, daß die Agitation mit allen gefeßlichen Mitteln vor sich gehen und die Arbeiter­vertreter vermehrt werden müssen. Betreffs der in der legten Versammlung beschlossenen Partie wurde mitge theilt, daß selbige am Sonntag, den 30. August, statt­finden wird. Näheres hierüber wird noch später im Berliner Volksblatt" bekannt gemacht werden. Wir ermahnen hiermit unsere Mitglieder nochmals, mehr als bisher für die Unter­zeichnung der Petition betr. Arbeiterschutzgesetz agitiren zu wollen, damit rechtzeitig dem Reichstage der Wille des arbei­tenden Volkes dargelegt wird. Listen können jederzeit an den seinerzeit bekannt gemachten Stellen in Empfang genommen werden.

Wegen Beleidigung der Gütererpeditionsbeamten zu Buschdorf bei Guben sollte sich gestern der Kaufmann Eugen Böhm vor der 87. Abtheilung des Schöffengerichts verant worten. Der Angeklagte ist Mitinhaber der hiesigen Groß­Firma Joseph Böhm und sandte unterm 12. März cr. unter Beifügung des bezüglichen Frachtbriefes eine Beschwerdeschrift an das fönigl. Eisenbahn - Betriebsamt zu Posen, weil schon zu wiederholten Malen Spiritussendungen, welche an sein Haus dirigirt werden sollten, auf der Station Buschdorf eine unmotivirbare Transportverzögerung erlitten haben sollten. In dem Schreiben fam auch der Paffus vor, daß der Angeklagte den Umstand, daß mehrfach häffer eines Theils ihres Inhalts beraubt und mit Baffer wieder aufgefüllt worden waren, mit dem unbegründeten Liegenbleiben in Buschdorf in Verbindung bringen müsse und auf Grund dieser die Beamten zu Buschdorf verdächtigenden Aeußerungen wurde obige Anklage erhoben. Nun stellte sich aber im Termine heraus, daß der Angeklagte gar nicht der Berfaffer des inkriminirten Schriftstückes war, sondern daß dasselbe vielmehr aus der Feder eines andern der Firmen­inhaber stammen mußte. Der Angeklagte mußte in Folge Deffen wegen mangelnder Thäterschaft freigesprochen werden und da die Verjährungsfrist zur Erhebung einer neuen An­lage gegen den eigentlichen Thäter inzwischen verstrichen ist, so wird der unvorsichtige Ausdruck wohl ungefühnt bleiben.

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Fahrten und Abenteuer eines Lotterielooses. Unter der Anklage der Verlegung des Briefgeheimnisses und der Unterschlagung stand gestern der Verlagsbuchhändler Carl August Mondt vor der 95. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Kanzleirath a. D. Schimming spielt seit vielen Jahren ein preußisches Viertelloos, welches ihm der Kollekteur Hirsch feld in Marienwerder zu jeder Ziehung pünktlich zusendet. Als im Januar d. 3. Die letzte Biehung der Serie vor der Thür stand, da wunderte sich Herr Sch., daß ihm das Loos noch zugegangen war und reklamirte er es deshalb bei seinem Kollekteur. Dieser antwortete ihm, daß das Loos, wie üblich, in einem einfachen, mit dem Stempel der Firma versehenen Briefe, bereits vor längerer Zeit an ihn abgegangen sei und müsse der Brief dem zufolge seine Adresse verfehlt und in mit einem fleinen Gewinn herauskam und schon_am_folgenden Geldes eingeschickt. Nunmehr ließen sich Recherchen nach dem Erwerber des Looses anstellen, und diese ergaben, daß es gar häufig den Befiber gewechselt hatte. Als Gewinner trat eine hiefige Firma Cohn und Ko. auf, welche das Loos für 65 M. Dom Bankier Meyer in der Stralauerstraße erworben hatte. Der lettere gab dem Zigarrenhändler Heinzel als den Ver­fäufer des Looses an, welcher 63 M. dafür erhalten und dabei ein feines Geschäft gemacht hatte, denn er hatte es eine Stunde zuvor für 10 M. von dem Angeklagten erstanden. Dieser gab nun über die Art und Weise, wie er in den Besitz des Looses gelangt war, so eigenthümliche Aufklärung, daß er in den Ver obiger Vergehen unter Anklage gestellt Angeklagte, der in demselben Hause

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wie der Kanzleirath Schimming, Potsdamerstraße 81 wohnt, erhält nämlich viele Drucksachen und Kreuzbandsendungen und nimmt die Anklage an, daß der abhanden gekommene Brief mit dem Loose sich zwischen die Postsachen des Angeklagten verschoben und hierdurch irrthümlich in seinen Besitz gelangt 10. Januar habe er des Morgens seine gewöhnlichen Geschäfts­gänge aufgenommen als ihm beim Verlassen des Hauses ein Mann in Arbeiterkleidung entgegengetreten sei und ihn bei Namen nennend, gebeten habe, ihm das Loos abzu­laufen, da er fich in Noth befände. Er habe den in der Nachbarschaft wohnenden Handwerker gehalten. Mann, der ihm bekannt vorgekommen sei, für einen Wenige Tage vorher habe seine Frau ihm, der nie vorher in der Lotterie gespielt, zugeredet, er solle ſein Glück doch mal versuchen und die Begegnung mit dem erwähnten Manne, den er nicht wieder habe ausfindig machen können, für einen Fingerzeig haltend, habe er das Loos für den Preis von 10 M. getauft. Ein höherer Breis sei nicht dafür verlangt worden und ihm sei unbekannt gewesen, daß Reflektanten einen viel höheren Preis dafür bezahlen, sonst würde er es nicht am folgenden Tage, als er den Ankauf bereute, für 10 Mart an feinen ihm seit Jahren bekannten Bigarrenlieferanten ver Entlastend für den Angeklagten ist etwa drei Monaten

äußert haben.

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fich Herr Werner noch in scharfen Worten gegen die Staats­bürger- Beitung", die sich nicht um die Angelegenheiten der Arbeiter, sondern um ihre eigenen Freunde kümmern solle. Als die Kommission sich in der Redaktion der Staatsb. 3tg. nach dem Verfasser des famosen Artikels über die Müller'sche Angelegenheit erkundigen wollte, hieß es, der Chef- Redakteur sei verreist. Die Behauptung in jenem Artikel, die Kommission habe Bücher, die Belastungsmaterial gegen M. enthielten, bei Seite gebracht, sei eine gemeine Lüge! Es folgten nun eine große Reihe von Rednern, die mit 3 Ausnahmen Herrn M. heftig angriffen. Herr Thun bemängelte die Behauptung Müllers, Herr Fischer habe die 50 Mark zu Ausgaben für den Streif empfangen; aus einem dem Gespräch, bei er zugegen gewesen, gehe hervor, daß Fischer das Geld zu Privatausgaben verlangt und erhalten habe. Herr Prause verlangt Aufklärung über den Verbleib von 500 M. aus der Abrechnung über den Streit von 1883. Herr J. Müller sei wohl oft aufgefordert worden, abzurechnen, habe es aber nie gethan. Redner will sodann auf das Privatleben und die Privatmoral des Herrn Müller näher eingehen, wird aber vom Vorsitzenden ersucht, Familienangelegenheiten des Herrn Müller hier nicht zu bes rühren. Müller hat- so schließt der Redner- seine Schuldig feit als Leiter einer Bewegung nicht gethan, deshalb müffe er verurtheilt werden. Herr Sündermann bezeichnet es als eine Unverschämtheit, mit Arbeitergroschen so zu wirths schaften, wie Herr Müller es gethan. Herr Pindricz: Der Kassirer der Drtskrankenkasse der Drechsler, Herr Tischen dorf, habe öffentlich behauptet, Müller habe sich mit dem Gelde, das in Höhe von 117 Mark aus dem Ueberschuß des Festes in der Villa Kolonna herrührte, eine Kravattens fabrit eingerichtet. Troß mehrfacher Aufforderung seitens seiner Bekannten habe M. nie Klage wegen Verleumdung gegen T. erhoben. Nicht die Hamburger Zentralfrankenkasse der Drechsler in Hamburg habe die 118 Mt erhalten, sondern Herr M. habe fie verbraucht, Manteuffelstr. 67 II und im Kafé Budrisch.( Bei fall und Lärm.) Herr Sch dicke: Er habe in jener Notiz im Berl. Volksbl." nicht behauptet, Müller habe be= trogen, er habe ihn nur aufgefordert endlich einmal abzurechnen. Daß nun durch die Untersuchung ein Betrug nicht nachgewiesen sei, liege an der Unvollständigkeit des Materials Wer hebt die Quittungsbücher aus vergangenen Jahren auf? Die Kranken­faffe werde den Staatsanwalt auf Herrn M. aufmerksam machen Korruption dürfe in die Arbeitersache nicht eindringen. Im Interesse der bevorstehenden Kommunalwahlen müsse so rasch als möglich reiner Tisch geschaffen werden.( Bravo.)- Herr Kühn stellt Herrn Prause gegenüber fest, daß er als Kassirer in der 83er Lohnbewegung in zwei öffentlichen Drechslerversamm­lungen Abrechnung über die beregten 500 Mart gegeben habe. Herr Mar Kreuz vertheidigt sich gegen den Vorwurf, er habe Müller retten wollen, als er s. 3. den Antrag stellte, eine unparteiische Kommission mit der Prüfung der Angelegen­heit zu betrauen. Diese Prüfung babe nichts ergeben. Wenn die Ursache nun darin liegen solle, daß Material nicht genü­gend eingeschickt worden wäre, so treffe die Schuld daran dies jenigen, welche Behauptungen ausgesprengt hatten, ohne nun in der Lage zu sein, sie zu erweisen.( Unruhe.) Nachdem noch die Herren Kaufmann, Gutmann und Drechsler Hildebrand im bedingten Sinne fich zu Gunsten Müller's geäußert hatten, sprachen sich die Herren Kayser, Hart­mann, Werdermann entschieden gegen ihn und seine Handlungsweise, die sie noch mit einigen Beispielen illuftrir­ten, aus. Herr Tischler Julius Kreuz gab als Mitglied der Kommiffion, noch einige thatsächliche Richtig stellungen, lam aber ebenfalls zu dem Schluß, daß Herr M. fahrläffig gehandelt habe. Die Vertheidigungsrede des Herrn Müller, die nun folgte, machte entschieden einen ungünstigen Eindruck auf die Versammlung. Ohne Entlastungsmaterial vorzubringen, bemühte fich Herr M., moralische Defelte auch bei Herrn Brause nachzuweisen, verfiel aber hierbei in einen Ton, daß ihn der Vorsitzende zur Ordnung rufen mußte. Durch Schlußrufe bäufig unterbrochen, endete der Redner mit den Worten, daß jeder anständige Mann es unter seiner Würde halten müffe, mit deser Versammlung noch weiter zu verhan deln, ein Ausdruck, der heftige Unruhe in der Versammlung hervorrief. Nach einem Schlußwort des Referenten, der betonte, daß die Lage des Arbeiters nicht durch Streiks, durch Selbsthilfe, sondern allein durch das Gesez dauernd gebessert werden könne, gelangte folgende Resolution gegen etwa 50-60 Stimmen zur Annahme: Die heute, Dienstag, den 18. August 1885, in Sanssouci tagende öffentliche Arbeiter Versammlung erkennt das Resultat der am 1. Juli 1885 hier in diesem Saal in dieser Angelegenheit gewählten Kommission voll und ganz an und erklärt, daß der Drechsler Julius Müller fernerhin nicht mehr berechtigt ist, für die Ehre und Würde der Berliner Arbeiterschaft einzutreten. Hierauf schloß der Vorfigende mit folgenden Worten die vierstündigen Verhandlungen: Sie haben gezeigt, m.., daß die Arbeiter Berlins im Stande find, in einer öffentlichen Versammlung den Stab über Jemanden zu brechen, den Sie nicht für würdig halten, ihre Intereffen zu vertreten. Hierdurch unterscheiden sich die Arbeiter von den Konservativen. Niemals werden die Arbeiter, wie jene, Ele­mente an der Spize dulden, über welche der Richter seinen Spruch gefällt hat.( Stürmischer Beifall.)

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be. Die Kommission zur Prüfung der Anschuldi­gungen, welche der Drechsler Herr Schmä dicke gegen den Drechsler Herrn Jul. Müller erhoben, hatte zu Dienstag, eine öffentliche Arbeiter- Versammlung nach Sanssouci " Kottbuserstr. 4, einberufen, um über das Ergebniß ihrer Unter­suchungen Bericht zu erstatten. In Folge des schlechten Wetters war die Versammlung nur von ca. 1000 Personen besucht. Das Bureau wurde aus den Mitgliedern der Kommission ge bildet: Herr Buchdrucker Werner wurde zum 1., Herr Tischler Jul. Kreuz zum 2. Vorsitzenden und Herr Kraz mann zum Schriftführer gewählt. Herr Gelbgießer Gottfr. Schulz erstattete das Referat: In 8 Sigungen so etwa führte der Redner aus war die am 1. Juli d. J. ad hoc gewählte Kommission bemüht, das eingegangene Material zu fichten und zu prüfen. Bu ihrer letzten Sigung erst( am Freitag, den 14. b.) wurde Herr Müller hinzugezogen, um Auskunft über gewiffe Punkte zu geben. Jene Notiz in Nr. 178 der Staatsbürger Beitung" vom 1. August d. J., wonach Herr J. Müller in der Kommission gedroht habe, wenn man ihn jezt fallen lasse, werde er einem anderen Mitunterzeichner der bekannten Erklärung gegen Rödel, einem hervorragenden Führer der Berliner Sozialdemokratie, ähnliche Finanz­Operationen, wie sie ihm vorgeworfen würden, nach­weisen, ist hiermit schon als unwahr gekennzeichnet. Nunmehr ging der Referent Punkt für Punkt auf die einzelnen Abrechnungen Müllers ein. Bunächst verlas er eine Abrechnung des Herrn G. Kühn, welche die Verwendung einer Summe von 200 M. aus dem Streit der Drechsler vom Jahre 1883 nachweist, über die bisher Abrechnung noch nicht erfolgt war. Ueber diesen Betrag ist so jest entgiltige Aufklärung geschaffen. Was die Abrechnung über den Knopfmacherstreit anbelangt, so findet sich hier eine Summe von 50 M., welche Herr Müller aus den Streifgeldern einem Herrn Fischer privatim geborgt hat. Die Kommission spricht ihre Verwunderung über eine folche Handlungsweise aus. Ein an Herrn Fischer, der sich jest in Hamburg aufhält, in dieser Sache von der Kommission gerichteter Brief erhielt eine Antwort, die die Bescheidenheit des genannten Herrn in einem besonderen Lichte erscheinen läßt. Ferner findet sich unter den Ausgaben ein Betrag von 11 M. für Säulenanschlag verzeichnet, den die Kommission als unberechtigt streicht. Außerdem find 120 Pferdebahn- Billets zu 10 f., 15 Stück zu 15 Pf. und 35 Stück zu 25 Pf. als verbraucht gebucht. Für seine Thätigkeit erhielt Herr Müller in der Zeit vom 5. Januar bis zum 31. März( 85 Tage, pro Tag 1 Mt.) 85 M. und an Geldern für unvorhergesehene Ausgaben( pro Tag 2 Mart) 170 Mart. Für eine Reise noch Schönebeck in Sachen des Streits find 52 Mart liquidirt. Im Ganzen hat die Kommission 67 M. als un berechtigte Ausgaben bezeichnet und gestrichen. Den Ueber schuß von einem Feste am 21. Oftober 1883 in der Villa Kolonna in Höhe von 118 M. hat laut Quittung die Ham­burger Bentral Krankenkaffe der Drechsler erhalten. Dies ist in Kürze das Resultat der Untersuchung des eingegangenen Materials. Ein Urtheil zu fällen, halte sich die Kommission nicht für berechtigt, sie wolle das der heutigen Versammlung Vertheidigungsrede. Zunächst danke er der Kommission für ihre Mühe. Das ganze Gerede, das wegen angeblich nicht er­folgter Abrechnung über den Drechslerstreit vom Jahre 1883 entstanden, sei vollständig widerlegt. Nicht ihn treffe die Schuld, sondern höchstens den Kassirer, der zur Vorlegung der Abrechnung Von( Müller's) persönlichen sei

auch der Umstand, daß nach der Kanzleirath Schimming wieder einen Brief von derselben Firma erhielt, der, weil er unterwegs beraubt worden war, von der Postbehörde mit einem Nothverschluß hatte versehen

werden müssen.

Während der Staatsanwalt fich auf dem­

felben Standpunkte wie der Kriminalbeamte befand, welcher es dem Angeklagten erschwerend vorwarf, daß derselbe fich als gebildeter Mann" den greßen Unbekannten zu Hilfe rief und feiner Erzählung von dem Erwerb des Looses feinen Glauben schenkte, vielmehr einen Monat Gefängniß beantragte, wußte

tannte.

der Vertheidiger R. A. Dr. Friedmann so viele entlastende überlassen.( Beifall.) Herr Jul. Müller hielt nun seine Momente für seinen Klienten geltend zu machen, daß der Ge­richtshof eine Ueberzeugung von der Schuld deffelben nicht ge­winnen fonnte und aus diesem Grunde auf Freisprechung ers

Vereine und Versammlungen. Penichen Feinden fet die Barole ausgegeben worden:

stadt und des Wedding . Arbeiter- Bezirks- Verein der Oranienburger Vor­Steinigt ihn!" Man habe ihn verdächtigt, Geld unter­In der am Montag, 17. Auguſt, ichlagen zu haben; die Untersuchung habe nichts in dieſer Be­Bart, Müllerstr. 178, abgehaltenen ziehung Versammlung referirte Herr Dslar Krohm über die berichten, nicht nach Verleumdungen. Wenn die Kommission ein­vorstehenden Ersakwahlen der Stadtver zelne Beträge gestrichen habe, so seien damit durchaus nicht Unregel

Recht für Alle illusorisch gemacht und die Unbemittelten gegen

Summen seien von ihm im Interesse der Sache verwendet worden. Die erzielten Einnahmen müßten den Ausgaben in Er

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Die Freie Vereinigung der Vergolder und genossen"" beschäftigte fich in ihrer Versammlung am Montag im ersten Theil der Tagesordnung mit Beantwortung des Fragebogens in Betreff des Verbots der Sonntagsarbeit,

Jahre 1883 und sprach ferner über die Städteordnung von 1808, worin das gleiche Wahlrecht für Alle Bürger enthalten fei. Im Jahre 1853 führte aber der damalige Minister von Manteuffel das Dreillaffen- Wahlsystem ein, wodurch das gleiche( Redner) habe sogar einen kleinen Betrag noch zu erhalten Beantwortung zugesandt worden ist. Der Vorfißende erläuterte

über den Bemittelten benachtheiligt wurden. Es sei deshalb( Redner) begangen, seien noch nicht die schlimmsten. Er habe

doppelt Pflicht der dritten Wählerklasse, sich ausnahmslos an der Steuer ein, wobei er bemerkte, daß gerade die Unbemittelten,

( Gelächter). Fehler mache jeder Mensch; die Fehler, die er

eine unorganisirte Maffe zu leiten und in Bewegung zu brin­gen gehabt und das sei ein schweres Stüd Arbeit gewesen; in der Aufregung und hastigen Thätigkeit jener Tage könne er

zuerst sämmtliche Fragen und wurde dann über dieselben dis­futirt. Der Vorsißende, sowie sämmtliche Redner waren darin einig, daß die Sonntagsarbeit im Vergolder Gewerbe absolut nicht nöthig ist, und Niemandem ein Schaden daraus erwachsen würde, weder den Prinzipälen noch den Gehilfen, wenn dieselbe abs