Gerichts- Zeitung.
Eine abgefeimte Betrügerin stand gestern in der Person der 22 jährigen unverehelichten Martha Anna Maschewsky vor der zweiten Ferienstrafkammer des Landgerichts. I. Sie ift bereits wegen Eigenthumsvergehen vielfach vorbestraft, im Jahre 1882 wurde ihr durch schwurgerichtliches Erkenntniß wegen Raubes eine zweijährige Gefängnißftrafe zudiktirt. Sie hatte einem Kinde auf der Straße mit Gewalt einen Geldbetrag entrissen, wofür es Einkäufe machen sollte. Sofort nach Verbüßung der Strafe nahm die Angeklagte ihr gemeingefährliches Gewerbe wieder auf, die Anzeigen, welche besonders aus dem Norden der Stadt bei der Polizeibehörde einliefen und wonach Kindern, welche zum Einholen ausgeschickt worden, die Geldbeträge abgeschwindelt waren, mehrten fich in beunruhi Als es endlich im Juni gelang, der gender Weise. Angeklagten habhaft zu werden, konnte sie auf Grund Der stattgehabten Rekognitionen Don 12 der bestohlenen Kinder überführt werden und gab fie in diesen Fällen auch die Thäterschaft zu. Aber auch einen anderen, nicht weniger gemeingefährlichen Schwindel hatte die Angeklagte mit Vorliebe erelutirt. Sie suchte sich ihre Opfer in der Nähe der Gesindevermiethungs- Bureaus auf; unter dem Vorgeben, einen guten Dienst nachweisen zu können, schlängelte fie fich an eine Suchende heran und erbot fich, dieselbe persönlich zu der betr. Herrschaft hinzuführen. Vor irgend einem Hause mit zwei Ausgängen erklärte fie, am Biele zu sein, doch schlug fie vor, daß vorerst sie selbst die ihr bekannte Herrschaft besuche, um die Bewerberin anzumelden und deren Dienstbuch einzuhändigen. Vertrauensvoll wurde ihr von ihrer Begleiterin das Dienstbuch überlassen, worauf die Angeklagte nichts Eiligeres zu thun hatte, als mit demselben durch den zweiten Ausgang an verschwinden. Auf Grund des erbeuteten Dienstbuches gelang es ihr sodann leicht, einen Dienst zu erhalten, den sie natürlich nicht antrat, denn es lag ihr nur daran, in den Besitz des Miethsthalers zu gelangen. Der Gerichtshof belegte die gemeingefährliche Betrügerin nach dem Antrage des Staatsanwalts mit drei Jahren Buchthaus, fünf Jahren Ehrverlust, Stellung unter Polizeiaufficht und mit einer Geldstrafe von 1800 W. ev. noch 120 Tage Buchthaus.
Als der Rechnungsrath Rautmann am Abende des 31. Mai d. J. mit seiner Familie von einer Geburtstagsfeier nach Hause zurückkehrte, da wurde ihm beim Betreten seiner im Hause Weißenburgerstr. 17 belegenen Wohnung eine höchst unliebsame Ueberraschang. Diebe hatten inzwischen die unbeauf fichtigte Wohnung mittels Nachschlüssel geöffnet, sodann die vers schiedenen Behälter mit Gewalt erbrochen und mitgenommen, was fie an leicht fransportablen Werthsachen vorgefunden hatten. Es waren Schmucksachen und baares Geld im Betrage von ca. 200 M. erbeutet worden. Der Verdacht lenkte fich auf einen jungen Mann, der sich am Nachmittage bei der Frau Rautmann nach
suchte es, aus Freienwalde Töpfer herzubringen, aber feine Ausstreuung, daß der Ausstand hier beendet wäre, zog nicht. Es fam Niemand. Nun, Kollegen, wir stehen fest, wie am ersten Tage. Noch täglich verlassen jest Kollegen Velten , auch Verheirathete machen fort, um die Laft der Unterſtügung zu erleichtern. Wir glauben bei den Meistern schon ein Schwanken zu bemerken. Die Furcht vor der hohen Konventionalstrafe hält sie noch zusammen. Wir denken aber, die Gewißheit, daß nach§ 152 und 153 der Gewerbenrdnung solche Strafen nicht eingezogen, nicht einmal angedroht werden dürfen, wird sich bald Bahn brechen und damit unser Sieg entschieden werden. Wir bleiben fest, darauf mögen die Herren rechnen! Kollegen, wir rechnen auf Euch!
Ueber den Stand der Eisenindustrie in Nordfrant reich wird aus Valenciennes geschrieben, daß jezt die Arbeitszeit in allen Werkstätten auf vier Tage in der Woche beschränkt worden ist. Vor zwei Jahren arbeitete man an den sechs Wochentagen bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden ohne die Pausen gerechnet und auch oft noch Sonntags. Natürlich entstand Ueberproduktion, der jetzt die Krists ges folgt ist.
Andere haben zwar ihre Abficht zu erkennen gegeben, ihren Namen unter den Aufruf zu setzen, jedoch nicht eher, als bis fie selben gesehen. Obige Neunzehn sind nun angeklagt( aus § 185 u. 200 d. R.-St.-G.) durch öffentliche Schmähungen die Amtmänner des Kreises Altena beleidigt zu haben. Vorfizender des Gerichtshofes ist Herr Landgerichtsdirektor Plato, die königl. Staatsanwaltschaft vertritt Herr Gerichtsaffeffor Biegener, die Vertheidigung führt Herr Justizrath NeuhausHamm. R. A. Lenzmann war in der Beit vom November 1884 bis Mai 1885 attives Reichstagsmitglied; als solches kann bes fanntlich gegen ihn ein Strafverfahren nur mit Genehmigung des Reichstages eröffnet werden. Die Einholung dieser Erlaubniß ist nun seitens der königl. Staatsanwaltschaft nicht z. 3. geschehen und das Verfahren gegen Lenzmann erst nach Schluß der Reichstagssession, im Juni, eröffnet worden. aber Inzwischen find 6 Monate verfloffen und der Angeklagte macht nun den Einwand der Verjährung( nach§ 22 des Preßgefeßes). Der Staatsanwalt ist der Ansicht, daß die Verjährung in der Zeit, da der anzuflagende Abgeordnete sein Mandat ausübe, ruhe, während Lenzmann die gegentheilige Auffassung vertritt, schon deshalb, weil ja die Staatsanwaltschaft Gelegenheit habe, die Strafverfolgung beim Reichstag nachzusuchen. Der Gerichtshof trat den Ausführungen des R.-A. Lenzmann bei, sprach die Einstellung des Verfahrens gegen denselben wegen Verjährung aus und legte ferner die dem Angeklagten erwachsenen Kosten der Staatstaffe auf. Was die Anklage selbst anbetrifft, so hielt der Vertreter der königlichen Staatsanwaltschaft die Be leidigung der Amtmänner in Form und Inhalt des Wahl aufrufs für erwiesen und ebenso die Absicht der Beleidigung; er beantragte gegen den Redakteur Crone, weil dieser bereits vorbestraft, 300 Mart Geldstrafe, gegen Lenzmann, der ebendigen Erschöpfung der nordamerikanischen Quellen reden hört, falls wegen Beleidigung vorbestraft, als Verfaffer des Aufrufes, 1000 M. und gegen jeden der übrigen Angeklagten je 150 M. Geldstrafe. Herr R.-A. Lenzmann führte unter Andern aus, daß nach den vom Minister v. Buttkamer im Reichstage gehaltenen Reden die Pflicht der Beamten sei, soweit selbe der Regierung unterstehen, wie dies bei den Amtmännern
Ein großer Eisenbahnstreit der Beamten der Wabash Eisenbahn in Nordamerila steht bevor, da zwischen Bediensteten und Verwaltung erhebliche Differenzen ausgebrochen find.
sich nach dem Bericht des„ Bureau of Statistics" zu Washington Der Petroleumerport der Vereinigten Staaten belief im Fistaljahre 1884-85 auf 574 668 000 Gallons( à 37 8531 2) im Werthe von 50 257 947 Dollars. Im Jahre 1883-84 betrug der Export nur 513 660 092 Gallons resp. 47 103 248 Dollars. Troßdem daß man in neuerer Zeit viel von der bal
und obwohl die russischen Quellen den amerikaniſchen eine immer stärkere Ronkurrenz auf dem europäischen Markte be reitet haben, steigerte sich also der Export dem Quantum nad um ziemlich 12 Prozent und dem Werthe nach um zirla 7 Prozent.
ber Fall, in der Wahl die Regierungs- Kandidaten zu unter Vereine und Versammlungen.
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stügen, wofür ihnen der Minister Avenzement, Drden ze. in Aussicht stellte. Es kann also keine Beleidigung sein, wenn das Nämliche in einem Wahlaufruf gesagt werde. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete für sämmtliche Angeklagten auf FreiEs ist allerdings eine objektive Beleidigung der sprechung. Amtmänner für erwiesen erachtet worden, nicht aber die Abficht der Beleidigung, die auch nicht aus der Form des Aufrufes hervorgehe; der§ 193 des Strafgesetzbuches ( Wahrung berechtigter Interessen) stehe den Angeklagten zur
Seite.
irgend einer, augenscheinlich fingirten Berſon, die im Hause Soziales und Arbeiterbewegung.
wohnen sollte, erkundigt hatte und der hierbei, als ob er am Bahnweh leide, einen Theil seines Gefichtes mit einem Taschen. tuche bedeckte. Nach der Personalbeschreibung glaubte die Kriminalpolizei hier ein Wert eines alten berüchtigten Diebes und Einbrechers, des Hausdieners Friedrich Wilhelm Emil Rauchert vor sich zu sehen, und der Verdacht bestätigte sich, als derselbe festgenommen und nicht nur von der Frau Rautmann, sondern auch noch von zwei anderen Bewohnern des Hauses, welche ihm auf der Treppe begegnet waren, mit voller Bestimmtheit wiedererkannt wurde. Die 2. Ferienstraflammer des Landgerichts I verurtheilte den Angeklagten trop seines Leugnens zu 2/2 Jahren Zuchthaus und den Nebenstrafen.
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An die Steindrucker, Lithographen und Berufs genossen Berlins . Kollegen! Ueberall in unserem Gewerbe machen fich mehr und mehr jene Bustände geltend, welche die fichersten Anzeichen einer Ueberproduktion find, und die Folge davon ist Arbeitsentlassung und Lohnherabsetzung. Darum, Kollegen, laßt die Beit nicht ferner ungenügt vorüber gehen, Lehrlingswesen nimmt in einer schrecklichen Weise überhand rüttelt Euch endlich einmal auf aus Eurer Saumseligkeit. Das und verdrängt den Gehilfen aus seiner Stellung. Von Jahr zu Jahr wird unser Gewerbe schlechter, überall übersteigt das Angebot die Nachfrage. Unser Gewerbe ist in den legten Jah ren ein über alle Maßen trauriges geworden und verdienen jezt viele Kollegen nur noch 15-21 Wart pro Woche. Reicht das hin, eine Familie zu ernähren? Fragt die betreffenden, wie traurig sie dastehen und sie werden obiges bestätigen. Wohl giebt es unter uns noch Kollegen, welche die Woche auf 24 bis 36 Mart tommen, aber das sind nur sehr wenige; gerade diese sollten wenigstens das zu halten suchen, was sie jezt noch haben denn wie lange wird's dauern und sie werden ebenfalls mit einer Lohnreduktion bedacht werden. Um dieses zu vermeiden, müssen wir versuchen, eine feste Organisation zu schaffen. Pflicht eines Jeden ist es, fich dieser Organisation anzuschließen, feiner darf als Indifferenter zurückbleiben. Beigt auch, Ihr Kollegen, daß es Euch nicht an Intelligenz und Solidaritätsgefühl fehlt; es ist Pflicht eines jeden Kollegen, ob Lithograph, Maschinen An- oder Umdrucker den Indifferentismus fallen zu lassen. Darum erscheint Alle, Mann für Mann, am Sonntag, den 30. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr, in der Versammlung im Balmensaal", Neue Schönhauserstraße 20, um die Gründung eines Fachvereins zu bewirken. Ein Steindruder im Namen Vieler.
Der Schutz der Frauenarbeit wird vielfach dahin mißverstanden, als ob man die Frau dadurch, daß sie nicht arbeiten und nichts verdienen" solle, in Abhängigkeit erhalten wollte. Diese Auffaffung trifft man in den Reihen der Frauen emanzipation; aber auch die Manchesterleute, diese wirthschaftlichen Anarchisten, wollen auf Grund des gleichen Rechts für Jeden" den erwachsenen Frauen zu arbeiten erlauben, wo, wann und wie und auch wie lange sie wollen. Wenn die Menschen nicht eine Art von Gesellschaftsthieren" wären, die gegenseitig auf einander angewiesen sind, die sich nach Stämmen, Gemeinden, Staaten gliedern, dann könnte man den Frauen dies Recht wohl laffen. Da aber die Gesellschaft verpflichtet ist, auch für sich d. h. für die Gesammtheit einzutreten, so muß fie, so weit sie es kann, Alles das, was ihr oder ihrer Zukunft schädlich ist, zu verhindern suchen. So ist auch eine Regelung der Frauenarbeit in Fabriken fast überall vorhanden. Aber während man und mit Recht den Schutz vor Ausbeutung und Ueberanstrengung durch die Gesetzgebung Kindern und jugendlichen Arbeitern schon in etwas höherem Maße angedeihen läßt, um der jungen Arbeiter selbst willen, aber besonders deshalb, die Gesellschaft vor Korruption zu bewahren, ist die gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit bis jegt eine ungemein geringe. Und die übermäßige Frauenarbeit bringt erst recht die Korruption, die körperliche und die geistige, in die Gesellschaft. Beigt doch die übermäßige Anstrengung der Frauen in den Fabriken ihren Einfluß nicht allein durch Schädigung des eigenen Körpers, sondern es haben auch in der Zukunft ganze Generationen darunter zu leiden. Aber auch schon des halb ist die übermäßige Frauenarbeit in den Fabriken demoraliftrend, weil Hausfrauen und Mütter der Wahrnehmung des Hauswesens, der Pflege und Erziehung der Kinder, weil ferner die in den Fabriken arbeitenden Mädchen der Ausbil ferner die in den Fabriten arbeitenden Mädchen der Ausbil bung für ihren fünftigen Beruf als Frau und Mutter voll. ständig entzogen werden. Wie oft räjonniren gedankenlose ständig entzogen werden. Wie oft räſonniren gedankenlose Menschen darüber, daß die Arbeiterfrauen nichts vom Hauswesen, von der Kindererziehung verständen und so den Ar beiter nicht ans Haus zu feffeln wüßten, dabei bedenkt man aber nicht, daß selbst da, wo die Frau nicht mehr in Fabriken arbeitet, fie aber als Mädchen dauernde Fabrilarbeit verrichtet hat, die Ausbildung zur Hausfrau nicht genießen fonnte. So ist eine weitere Beschränkung der Frauenarbeit im Interesse der Zukunft der Nation und der gesammten Gesellschaft sicherlich geboten.
Unter der Antlage der versuchten Erpressung stand gestern der ehemalige expedirende Sefretair und Kalkulator Johann Friedrich Richter vor der zweiten Ferienftraflammer des Landgerichts I . Der Angeklagte, welcher auf dem Disziplinarwege entlassen worden ist und bereits wegen Unters fchlagung eine Gefängnißstrafe von neun Monaten verbüßte, richtete im Dezember v. J. ein Schreiben an seinen jezigen Amtsnachfolger W. und erhob Anspruch auf eine Summe von 150 M. und ein Orhoft Wein, oder als Aequivalent noch weitere 50 M., welche ihm der Adressat angeblich im Jahre 1876 versprochen hatte, wenn derselbe durch die Fürsprache des Angeklagten, der damals noch im Amte sich befand, eine feste Anstellung erhielt. Da Herr W. von der Aufforderung keine Notiz nahm, so richtete der Angeklagte am 28. Februar cr. ein zweites Schreiben an ihn und wiederholte Mahnung in dringlicherer Weise. Er fügte aber hinzu, daß er im Nichtbeachtungsfalle die Klage gegen ihn einleiten würde und müßten dabei Dinge zur Sprache tommen, welche für beide verhängnißvolle Folgen nach fich ziehen könnten, da voranssichtlich eine Anflage wegen Beamtenbestechung gegen fie erfolgen würde. Nunmehr erstattete Herr W. Anzeige und gegen Richter wurde obige Anflage erhoben. Während dieser im Termine behauptete, daß die W.'schen Eheleute ihm thatsächlich aus freien Stücken jenes Versprechen gegeben, als er ihnen was allerdings mit der Pflicht eines Beamten nicht harmonire mitgetheilt habe, Herr W. sei zur Anstellung beim Gesundheitsamt defignirt, bestritten die W.'schen Eheleute dies mit aller Entschiedenheit. Der Gerichtshof gelangte mit dem Staatsanwalt zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte von unlauteren Motiven geleitet, fich eines Erpreffungsversuches schuldig gemacht und erkannte nach dem Antrage auf einen Monat Gefängniß.
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In der Sommerfeld'schen Tuchfabrit in Schlesien ist sämmtlichen Werkmeistern und Arbeitern auf den 1. Oktober gekündigt worden, da an diesem Tage die Fabrik den Betrieb vollständig einstellt.
Hagen, 19. Auguft. Noch ist der kürzlich hierselbst statt, gehabte hödur- Prozeß" in Aller Gedächtniß und schon wieder spielte fich heute vor der Straffammer des hiesigen Königlichen Landgerichts eine ähnliche bemerkenswerthe Sensationsaffaire ab. Wegen Beleidigung der Amtmänner des Kreises Altena erschienen heute wie die Boff. 8tg." schreibt vor den Schranken des Gerichtes 19 Angeklagte, unter ihnen der Reichstagsabgeordnete Rechtsanwalt Lenzmann; die übrigen Angeklagten find sämmtlich aus Lüdenscheid , bezw. aus Ortschaften bei Lüdenscheid . Der der Anklage zu Grunde liegende Thatbestand ist folgender: Am 28. Oktober 1884 fand die Wahl zum deutschen Reichstage statt. Am 25. Oftober 1884 erschien im Lüdensch. Wochenbl." ein auch als Wahlflugblatt verbreiteter Aufruf"( als deffen Ver faffer sich heute Herr Rechtsanwalt Lenzmann bekannte), in welchem der fortschrittliche Kandidat Herr Dr. Paul Langer hans empfohlen, dagegen von der Wahl des nationalliberalfonservativen Kandidaten, Fabrikanten J. F. ColsmannWerdohl, abgerathen wurde. In diesem Wahlaufruf hieß es nun u. A.: Wer Colsmann politisch ist, wiffen wir nicht. Wohl aber wiffen wir, von wem er aufgestellt und empfohlen wird. Das sind die bekannten Konservativen, die Geheimen und sonstigen Kommerzienräthe, die Landräthe, Amtmänner, Rittergutsbefizer, die das Wohl und die Freiheit des Volkes nur im Munde, ihr eigenes Intereffe aber überall im Auge haben. Das find die Herren, die einer Vertheuerung der nothwendigen Lebensbedürfniffe durch Vervierfachung der Kornzölle nicht abhold find, die nicht genug Steuern für das Volk ausdenken können, die jeder Regierung durch Dick und Dünn zu folgen bereit find, weil sie Orden, Titel, Ehren und materiellen Vortheil gewähren kann. Deren Kandidat tann nicht der Kandidat des freien Bürgerthums sein!" Dieser Wahlaufruf war im Ganzen mit 78 Namen unterzeichnet, von denen 31 auf Lüdenscheid kommen, während sich die übrigen auf andere Ortschaften des Wahlkreises vertheilen. Den Strafantrag haben nur die Amtmänner des Kreises Altena gestellt. Angeklagt wurden nur oben genannte 19 Unterzeichner, die ausdrücklich in der Voruntersuchung zugegeben hatten, daß fie ihren Namen nach Kenntnißnahme des Wahlaufrufes und vorfäßlich unter das Schriftstück theils selbst gesett, theils dahin hatten seßen lassen. Von den übrigen Unterzeichneten hat ein Theil erklärt, daß ihr Name ohne ihr Wissen und Willen unter den Aufruf gekommen.
Im Siegener Bezirk hat sich eine Konvention der Eisenerzgruben gebildet, die beschlossen hat, die Reduktion der Gesammtbeförderung um zehn Prozent eintreten zu laffen. Der Beschluß wirkt natürlich auch auf die Lage der dortigen Arbeiter ein. Entweder finden Arbeiterentlaffungen, dortigen Arbeiter ein. Entweder finden Arbeiterentlassungen, oder Lohnreduktionen statt.
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( H. K.) Graz in Desterreich, 18. Auguft. Vorgestern und gestern fanden hier zwei start besuchte Versammlungen statt eine Maurerversammlung und eine Volksversammlung. ersterer wurde ein Schreiben der Maurermeister verlesen, welches den in einer früheren Versammlung geforderten 10 stündigen Normalarbeitstag verweigert und die Maurer an das Abge ordnetenhaus verweist. Die verschiedenen Redner unterzogen nun das Schreiben einer scharfen Kritik, und einer der Redner meinte, nachdem das arbeitende Bolt leinen einzigen Vertreter in der Volksvertretung beftzt, mögen nur die Herren Maurer meister an dieselbe sich wenden. Schließlich wurde beſchloſſen, noch einmal zu versuchen, eine Verständigung mit den Maurer meistern anzubahnen. Die gestrige, von nahezu 2000 Ber jonen besuchte Volksversammlung in der„ Puntigamer Bier halle", halle ", in der die Herren Gebhard, Losch, Gabriel und Rißmann sprachen, gestaltete sich zu nichtenden Volksgericht über unser reaktionäres, zünft lerisches Gewerbegeset, die forrupte österreichische Preffe und über die bereits zum Wahnsinn ausgearteten nationalen und antisemitischen Heßereien unserer verkrachten Parteien. Der erste Redner Herr Gebhard wies in einer längeren Rebe nach, daß nicht die Gewerbefreiheit, sondern andere Ursachen den Niedergang des Kleingewerbes verschuldet und daß die Genoffenschaften durchaus nicht geeignet seien, weder dem Kleingewerbetreibenden, noch dem Arbeiter zu helfen. Det Redner sowie die folgenden geißelten das Vorgehen der Ge noffenschaften und festen auseinander, daß der Kleingewerbe stand zu Grunde gehen müsse. Nun ergriff Herr Rißmann einer längeren Rede das Wort. Nachdem er über die Prefe der Vergangenheit und über ihre Entwicklung gesprochen, erklärte er: Mögen fich die Zeitungen Desterreichs in Parteifragen und in nationaler Beziehung noch so bekämpfen, fie find alle einig in der Vertretung der Intereffen des Kapitals und ihrer Feindschaft gegen das arbeitende Volt. Die feudal Herifale, nationale und antisemitische Presse ist gleich furrupt und arbeitet gemeinsam an der Volksverdummung und Volksverhebung. Schließlich wurde die Lektüre der Arbeiterzeitungen empfohlen. Korruption der österreichischen Kapitalistenblätter, besonders der in Wien erscheinenden, schrie ein Antisemit( der die in Stener erscheinende Judenfrage" vertheilte) Judenpreffe!" Kaum hatte aber der Anhänger der Lippe, Schönerer, Pallay, Schnei der und Konsorten, dieses verhängnißvolle Wort ausgesprochen
Ueber den Töpferstreit in Velten veröffentlicht die In der Versammlung dortige Lohnkommission folgendes: am 11. August wurde beschlossen, den Ausstand weiter zu führen. Auch soll die Kommission feine weiteren Schritte gegen die Meister thun, da alle Annäherungsversuche erfolglos ge wesen find. Hat es 16 Wochen gedauert, so tann es auch noch länger dauern. Einer von den Herren Fabrikanten hatte, wie es zur Sprache fam, für Eden etwas weniger gezahlt, als der Tarif besagt. Die Sache wurde unter der Hand zu unserer Zufriedenheit geregelt. Die vereinigten Meister ärgern sich,
Verantwortlicher Redakteur N.
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daß die freien Fabrikanten, wie sie sagen, von uns zureichen Leuten" gemacht werden. Es liegt ja eine Abhilfe lediglich in der Hand der vereinigten Herren. Warum haben sie sich Warum haben sie sich durch Ehrenwort, Wechsel und Schuldschein gegen und ver bunden? Wir wollen den Ausstand sofort beenden, wenn die Es ist in Berlin am Herren unseren Tarif anerkennen. 16. August in einer Töpferversammlung ein Zweifel darüber ausgesprochen worden, ob auch alle freien Meister, bei welchen gearbeitet wird, nach dem Tarif bezahlen. Dies ist aber wirklich
und allgemein hörte man den Ruf: Hinaus, hinaus mit ihm. Und nicht früher war die Versammlung beruhigt, bis dieser Herr" aus dem Saale entfernt worden war. Dann aber be ftieg nochmals Herr Gebhard die Tribüne und verurtheilte unter allgemeinem Beifall die nationale und religiöse Intolerans und speziell den Antisemitismus. Als er aber das Vorgehen gegen die Arbeiterpreffe und die reaktionäre Handhabung Preßgesezes besprechen wollte, wurde ihm das Wort entzogen. Die Versammlung schloß mit einem Hoch auf die Arbeit der Fall. Nur ein Herr Spindler zahlt einen sogenannten ,, Nor- Jedenfalls werden die Herren Nationalitätenheger, Antisemiten
und Scheinliberalen aus dem Verlaufe der Versammlung er auch an diesen Herrn heranzutreten, um eine Gleichmäßigkeit sehen, daß das arbeitende Volf Desterreichs mit ihnen ebenso jede Gemeinschaft abweist, wie mit den Klerikalen, die zur Frre Kollegen die Namen der Herren mit, bei welchen gearbeitet führung des Voltes in Brünn ein Blatt„ Der Arbeiter"
wird. Es find die Herren Baly, Erdmann, Krohne u. Söhne,
C. Heinr. Schmidt, Blumenfeld, Dolakowski u. Co., Woll
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an geübten Gesellen durchaus nicht gedeckt. Für die 300 Ge fellen, die die Arbeit eingestellt haben, find höchstens 20 als Ersatz herangeschafft. Der Vorrath an Oefen in den Fabriken neigt sich zum Ende. Vielleicht bringt diese Thatsache die Herren noch zur Befinnung. Ein Töpfer, Otto Hänkel, ver Groubeim in Berlin . Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Große öffentliche Sattlerversammlung am Sonnabend schlaeger, Gebr. Becker, Spindler. Diese Herren haben sehr den 22. August, Abends 8%, Uhr, im Louisenstädtischen Concert tüchtige Gesellen. In den anderen Fabriken ist der Mangel haus, Alte Jakobftraße 37. Tagesordnung: 1. Wie verhalten fich die Nichtinnungsmeister gegenüber der Innung? Referent: Sonntagsruhe. Herr Sattlermeister D. Berg. 2. Die Nothwendigkeit der Sonntagsruhe. Referent: 2. Steindorff. 3. Distuffi 4. Berſchiedenes. Sämmtliche Meister und Gesellen find ein
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Hierzu eine Beilage
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