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Beilage zum
Nr. 197.
Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Seeleute. *
( Hamburger Bürgerzeitung".)
Der damalige englische Handelsminister Chamberlain ſtellte in einer Barlamentsrede am 19. Mai 1884 fest, daß in Eng land auf Handelsschiffen durchschnittlich von 66 Matrosen jährlich einer einer durch Schiffsunfall sein Leben verliert, während von den im Dienste der englischen Eisenbahnen beschäftigten Personen im Durchschnitt nur jährlich einer von 600 sein Leben durch Unfall verliert, und während von den Bergleuten durchschnittlich nur einer auf 454 durch Unfall umTommt.
Aehnlich ist das Verhältniß der durch Seeunfälle umtommenden Schiffer zu den in anderen Erwerbszweigen auf gewaltsame Weise umkommenden Personen im Deutschen Reiche. Der Nautische Verein fonstatirte 1883 auf Grund Hansen'scher Mittheilungen, daß nach der preußischen Statistik von 1875 damals bei der Arbeit in Steinbrüchen, sicherlich einer äußerst gefährlichen Beschäftungsart, jährlich 4,37 Menschen auf 1000 umtamen, während bei der Seeschifffahrt 8,57 auf 1000 jährlich umtamen.
Es liegt klar auf der Hand, daß die Unfallversicherung auf die Seeleute ausgedehnt werden muß. Findet doch das deutsche Haftpflichtgesetz auf Seeleute keine Anwendung, grade so steht es in England. Hier ist rasche Abhilfe nöthig.
Man bedenke, die Natur der Sache bringt es mit sich, daß ber Seemann , auf dem Schiffe der strengsten Disziplin unter worfen, vom Schiffe in der größten Gefahr sich nicht entfernen darf und nicht entfernen fann.
In Deutschland tommt einer auf 123 jährlich durch Schiffs
unfall um's Leben. Nach den amtlichen Ermittelungen marschirt Deutschland in zweiter Reihe unmittelbar hinter England, was die Bahl von Schiffsunfällen in der Handelsmarine be trifft; bei den Niederländern z. B. verunglückt jährlich immer nur ein Mann auf 232.
Troß allem Kokettiren mit der Sozialreform find unsere Gesetzgeber aber bis jetzt noch nicht dazu gekommen, hier energisch einzugreifen. Die Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches von 1862, betreffend die Seeleute und ihre Anrechte an den Rheder bei Beschädigungen im Schiffsdienste, auch die der Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 find fehr ungünstig.
Die aus solcher Vernachlässigung fich ergebenden Mißstände zwangen die Rheder, sich mit dieser Frage zu bes fchäftigen. Der Deutsche Nautische Verein hat in seiner lezten Sigung, die im Februar d. J. zu Berlin stattgefunden, die Lage der Seeleute erörtert. Man fonstatirte, daß dieselbe eine höchst beklagenswerthe sei, und daß in dieser Beziehung Abhilfe geschafft werden müffe". Bezeichnend ist das Bu geständnis Silberschlag's in dem streng manchesterlichen, von
Berliner Volksblatt.
Dienstag, den 25. August 1885.
den Rheder für Beschädigungen oder Todesfälle der Seeleute bet Schiffsunfällen in derselben Ausdehnung für haftpflichtig erflären wollte, in welcher andere Unternehmer nach der eng lischen Gesetzgebung und zwar speziell nach der Employers' hability act( aftpflichtgesetz von 1880) haftbar find. Danach würde der Rheder für solche Unfälle zu haften haben, die durch sein eigenes Versehen, die Versehen seiner Beamten, namentlich also der Schiffsoffiziere, oder durch Mängel des Schiffs herbeigeführt waren. Der Chamberlain'sche Entwurf wurde vom Unterhause in zwei Lesungen angenommen, vor der britten Lesung am 3. Juli 1884 aber durch die englische Regierung zurückgezogen.
Und warum? Hatte doch der Antragsteller darauf hingewiesen, daß jährlich durchschnittlich über 3000 englische Seeleute, also im Laufe von 24 Jahren über 70 000 Seeleute, etwa ein Drittel der englischen Seeleute, deren Gesammtzahl etwas über 200 000 beträgt, durch Seeunfälle umfommen! Und dennoch! Dennoch fiel der Entwurf, weil der kapitalistische John Bull dräuend sein Haupt erhob, weil die mächtigen Chamberlain Rheder einen Entrüstungssturm inszenirten. erzählte selbst im Parlament, daß ein Kapitän Hatfield in der Liverpooler Handelskammer eine wüthende Rede gegen den Gefeßentwurf hielt, ein Exemplar desselben aus der Tasche zog und es mit Füßen trat. Dieser Ehrenmann war in den sieben
II. Jahrg.
unter Umständen auch 6 Monaten nach seiner Ablösung, wer den lediglich vom Rheder, also Arbeitgeber getragen, während die Kosten einer längeren Erkrankung oder der Nachtheil dauernder Erwerbsunfähigkeit lediglich dem Seemann selbst zur Last fallen. Für die Hinterbliebenen eines umgekommenen Seemanns braucht der Rheder nicht zu sorgen."( a. a. D. S. 148/49.)
Wer die seemännischen Verhältnisse kennt, wer da weiß, wie zahllose Schiffe ohne Arzt auslaufen, wie matt die ganze Behandlung" in der Eintrichterung einiger Arzeneien aus der Schiffsapotheke besteht, wer von der erbärmlichen Behandlung weiß, die den Seeleuten so oft noch blüht, der wird das oben Angeführte richtig zu würdigen wissen. Wie traurig ist es aber für einen Kulturstaat," daß Menschen in härtester auf reibendster Thätigkeit, die ihr Leben täglich auf's Spiel sezen, nach Ablauf einer kurzen Frist hilflos auf das Pflaster ge= worfen werden, wenn fte längere Zeit frank sind, daß der arme Seemann , der im Dienste des Rheders ein arbeitsunfähiger Krüppel geworden ist, auf die milden Gaben seiner Mitmenschen warten muß.
Hören wir nun, was Silberschlag für Vorschläge macht. Er empfiehlt, vorzuschreiben( a. a. D. S. 149):
,, Daß sowohl die Kosten der Krankheit des Seemanns, soweit solche jett blos vom Rheder zu tragen sind, als die
Jahren von 1877-1884 Gigenthümer von 12 Schiffen gewesen, Roften einer längeren Strankheit oder dauernder Erwerbsunfähig von denen im gedachten Zeitraum 11, fage und schreibe elf, untergegangen waren. Natürlich! Secuntüchtige Schiffe werden nachweislich auf die Fahrt geschickt, nachdem Ladung und Schiff hoch versichert worden sind. Das Fahrzeug mag mit Mann und Maus untergehen; portweinselig wird der Eigenthümer Abends nach Hause taumeln, denn er hat einen glänzenden Profit gemacht.
Charakteristisch für das Wesen und die Tendenzen des Kas pitalismus ist nun folgende Stelle in Silberschlags Ausführungen( a. a. D. S. 147/8), die wir wortgetreu wiedergeben: Wie war es nun aber möglich, daß die Opposition der Schiffsrheder gegen den Chamberlainschen Gesezentwurf flegte?" Für diesen Entwurf sprachen doch mindestens dies felben, ja eigentlich weit triftigere Gründe, als die, welche für die Haftpflichtgefeße gesprochen hatten, durch welche man in England in Bezug auf andere Arbeitgeber, z. B. Bergwerks befizer, Eigenthümer der Eisenbahnen, Fabrikbefizer, Haftpflicht für Beschädigungen der Arbeiter eingeführt hatte."
Der entscheidende Grund war, daß bei den Gesezen, die zu Gunsten anderer Arbeiter in England gegeben sind, nicht blos Gründe der Menschlichkeit, sondern auch Gründe der Politik in Betracht kamen, was bei den Geseßen zu Gunsten der Seeleute nicht der Fall ist. Bei anderen Arbeitern, namentlich den Fabrit- und Bergwerksarbeitern, kam es darauf an, deren Stimmen für die Parlamentswahlen zu gewinnen, außerdem aber auch sie durch geeignete Konzessionen dem Einflusse der res volutionären Partei zu entziehen, welche bekanntlich grade in England mehr als einmal in den Fabrikstädten gefährliche Emeuten hervorgerufen hat. Diese politische Rücksicht hat viel leicht weit mehr als Erwägungen der Humanität das englische Barlament bestimmt, zu Gunsten der Fabrik- und Bergwerksarbeiter geeignete Konzessionen zu machen. Was dagegen die Seeleute betrifft, so sind diese auf zahllosen Schiffen zerstreut, selten kommen sie in die Lage, an politischen Wahlen theil
Bittor Böhmert redigirten ,, Arbeiterfreund":" Doch bis jetzt find die Bemühungen der deutschen Rheder für Werbefferungen des Looses der Seeleute ohne allen praktischen Erfolg geblieben, und ist dies eben ein Beweis dafür, daß es Fälle giebt, wo nur das Einschreiten der Gesetzgebung, nicht aber die noch so einfichtige und wohlwollende Thätigkeit von Privatpersonen zunehmen; der Einfluß der revolutionären Partei kann sich auch Hilfe bringen fann." Arme Selbsthilfe, wie wirst Du in Deinem Moniteur desavouirt! Wir fügen aber hinzu, daß die großlapitalistischen Rheder und Rhedergesellschaften ganz Erfprießliches aus eigener Kraft des wohlgefüllten Säckels thun fönnten, wenn sie die Löhne der Seeleute erhöhten, eine humanere Behandlung und durch Neueinstellung von Leuten eine verkürzte Arbeitszeit einführten. Aber bei diesem Punkt heißt es: rühre, rühre nicht daran.
Bekanntlich hatte Chamberlain einen Seeleute- Schußgefeß
bei ihnen taum geltend machen. Daher sprechen eben nur Rücksichten der Humanität und nicht auch Rücksichten der Politik zu Gunsten ber Seeleute; die Rücksichten der Humanität allein haben aber trotz der gründlichen und beredten Ausführungen Chamberlains beim Parlamente nicht die Kraft, den eigennüßigen Widerspruch der Rheder zu besiegen?"
Giebt es, aus der Feder eines unverfänglichen Beurtheilers, eine föstlichere und drastischere Kritik des wahren Werths der
entwurf im Parlament eingebracht. Er forderte in demselben Fürsorge für das arbeitende Volt? Ohne Rebbach keine Sozialzwei Vorschriften, nämlich erstens dadurch, daß er es für durchaus unzulässig erklärte, daß der Versicherer aus der Verfiches tung und dem Unfall Gewinn ziehe, daß er mehr erhalte, als Ersatz seines wirklichen Verlustes. Die zweite war die, daß er
Vgl. den Aufsatz des Dr. Silberschlag, Oberlandesgerichtsrath in Naumburg a. S., im ,, Arbeiterfreund", 23. Jahrgang, 2. Vierteljahrsheft. 1885.
hat
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Angelegenheiten.
Der Toast.
Die ganze Wissenschaft ist sehr einfach: Meine Herren!
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reform, ohne Prozentchen keine Abhilfe der schreiendsten Uebelstände! Kein Kreuzer, kein Schweiger," sagte man einst; wo tein Profit herausschaut, ist der legislatorische Kapitalist nicht zu haben, kann man jest sagen.
Doch genug davon! Hören wir, wie es gegenwärtig mit den deutschen Seeleuten steht.
,, Die Kosten der Krankheit des Seemanns, so lange er auf dem Schiff ist, und während eines Beitraumes von 3 Monaten,
es eine Schande und ein Spott, daß Ihr Euch nicht eins mal in einem so feierlichen Momente anständig zu be nehmen wißt. Ich hätte die größte Luft, Euch jetzt, wie Thr's von Rechts wegen verdient habt, die saftigsten Grob
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feit eines Seemannes, sowie auch die Kosten der Sorge für seine Hinterbliebenen aus der Seemannskaffe zu tragen sind, welche durch Beiträge sowohl der Rheder als der Seeleute zu bilden ist, so jedoch, daß die Rheder einen größeren Theil der Beiträge, die Seeleute den fleineren Theil der Beiträge zu tragen haben."
Silberschlag will also die Krankenversicherung mit der Unfallversicherung zusammenwerfen, und er thut dies auf Kosten des Arbeiters. Man muß entschieden die Krankenversiche rung und die Unfallversicherung auseinanderhalten. Es ist ficher möglich, freie von den Seeleuten oder deren Mandataren geleitete Hilfskaffen zu bilden. Ueber das Wie" läßt fich streiten, die Ausführungsmöglichkeit scheint uns zweifellos. Auf keinen Fall aber darf aber auch nur ein Pfennig dem Arbeiter, hier dem Seemann, dafür abgezwackt werden, daß er zur größeren Ehre des Mehrwerths einen Unfall erleidet. Die Unfallversicherung muß von den Unternehmern, und allein von diesen getragen werden. Wir haben bereits bei dem jetzt geltenden Unfallgeset die 13 wöchentliche Karenzzeit, die zirka 90 pCt. der Unfälle auf die Arbeiterfrankenkassen abwälzt. Und Herr Silberschlag fordert auch noch einen Arbeiterbeitrag zur Unfallversicherung. Das mag juristisch sehr gut sein, Herr Oberlandesgerichtsrath, sozialpolitisch und human gedacht ist
es nicht.
Und wie motivirt Herr S. das Heranziehen der Seeleute? Erstens mit dem angeblich höheren Lohn der Seeleute, die pe funiär besser gestellt seien, als die meisten Fabritarbeiter. Uns liegen augenblicklich feine lohnstatistischen Daten über die Lohnverhältnisse der deutschen Seeleute vor.*) Allein, soviel steht fest, daß die Löhne in der Handelsmarine nicht glänzend find, daß nur scheinbar der Verdienst ein unbedeutender ist, d. h. die Löhnung, die während der Fahrt nicht verbraucht werden fann, wird nach derselben um so rascher verbraucht. Daß aber die Seeleute oft Monate lang arbeitslos find, daran denkt Herr S. nicht, daß sie ihre Familie unterstüßen müssen 2c., Saran denkt Herr S. auch nicht.
Sodann glaubt Herr S., daß das Ehrgefühl der Seeleute dadurch gehoben wird, wenn sie selbst auch einen Beitrag zu den Kosten der zu ihrem Besten getroffenen Einrichtung leisten, wenn sie die Wohlthat der Unfallversicherung nicht als eine Art von Almosen empfangen, sondern solche wenigstens theilweise durch ihre Arbeit erwerben". Sonderbar, höchst sonderbar! Was um alles in der Weit hat die Ehre der waderen Theerjacken mit der Unfallversicherung zu thun? Nicht ein Almofen wird ihnen gereicht, es ist Pflicht und Schuldigkeit der Rheder, die in ihrem Dienst Verunglückten angemessen zu unterstüßen.
*) Die Gesammtheuer, die jährlich an Seeleute und Schiffstapitäne( Seeleute giebt es in Deutschland zirka 40 000) gezahlt wird, beträgt nach den Schäßungen der Hamburger Rheder M. 24 650 000.
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Als ob das so eine Hererei wäre, einen Toast zu sprechen! Nur Kourage! Unsere tausendjährige 3ivilisation heiten an den Kopf zu werfen, aber ich wenigstens will der für die Frau vom Hause, für den Regenten, für die Braut, genöthigt bin, Euch tief zu verachten, so will ich doch ber für den Jubilar, für den neugewählten Vereinspräsidenten, großen Sache zuliebe thun, als wäre nichts vorgefallen. für den scheibenden Präsidenten, für die Gäste, für den Seht, wie ich mich beherrsche, jede Aufwallung kämpfe ich dekorirten Hausherrn, für alle erdenklichen Ausstellungen, nieder und wende mich mit evangelischer Milde an Euch. Friedens- und Wahlfeste, für alle politischen und nichtpoliti- Nehmt Euch ein Exempel daran, damit Ihr erfahrt, was geistige Ueberlegenheit und wahre Größe des Charakters im Stande find." Und dann endlich beginnt die gesprochene Rede. denkt!" bei festlichen AnEin schöner, ehrwürdiger Brauch wessen das Herz voll auf rechtem Fled, läffen zuerst des Regenten zu gebenken. Daher Entstehung Herz nie so voll gewesen, ehret die Frauen, flechten und weben, himmlische Rosen,- irdisches Leben, der Institution der offiziellen Toaste, aber wenn jemals erhabener, wetterleuchtender Schiller ! Ich erhebe die nicht offizielles Pflichtbewußtsein, sondern spontaner AusFrau vom Hause" Bravo ! Redner von allen Seiten bruck inniger Liebe und Verehrung bestimmend war, so in beglückwünscht. Die anderen Fälle sind nicht schwieriger. diesem Falle. Mildes 3epter glorreiche Herrschaft. Man hat den Regenten zu feiern. Man erhebt sich würdevoll, feierlich, ernst; man fann es leicht thun, denn man ist Jahre zum Heil und Segen mit Stolz aufblicken- der erste Redner und hat daher weniger getrunken, als die engelgleiche Gattin erlauchte Kinder. späteren Redner. Also losgelegt:" Meine Herren!" Feierliche Pause. Noch wird ein Tellergeklapper gehört, ein Orchester Tusch ftrenger Blick nach der Richtung des sträflichen Geflappers,
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von Jubiläen, aber wenn jemals" Wenn jemals ein Mann würdig war, an die Spige unseres Vereins zu treten" Niemals hat unser Verein einen so schweren, unerfeßlichen Verlust erlitten scheidender Präsident leb' wohl unsere unerschütterliche Liebe und Anhänglichkeit folgt dir nehmt alles nur in allem Mann! Ihr werdet seinesgleichen nicht mehr sehen!" Gäste! Nein, tausendmal nein! teine Gäste- Fleisch von unserem Fleische Blut von unserem Blute unsere Brüder Bruderherz ewig Bruderkuß." Wenn das noch nicht wirkt, Man bann gilt es nur noch eine letzte Anstrengung. schlägt auf den Tisch, daß die Flaschen umfallen, und bonnert ins verdußte Auditorium: Ein Hund, wer anders Ein Hund! Das überlegt sich doch jeder. Bruderherz, das wirkt, das schlägt durch, verlag dich darauf. Dem Verdienste seine Krone- die Krönung des Gebäudes der friedliche Wettkampf der Nationen der Mann unseres Vertrauens- Mannesmuth- Volkswohl Einstehen für Recht und Freiheit dunkle Punkte am politischen Horizont- Staatsschiff Steuer Steuerruber mit vollen Segeln- die hoch gehenden Wogen der rothe Faden mit voller Dampffraft alle Mann an Bord- krachen in den Fugen Rettungsanker- nicht laviren stürmische SeeKlippen Leck Brandung- Ebbe und Flut- wie das Wasser seine Kreise zieht Schiffbruch- Kompaß -Wind und Wellen Komandobrüde. Man sieht, wie die Marine allein schon aushelfen kann, und wer heißt uns denn, uns auf die Marine beschränken?
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Vater des Vaterlandes möge der Allmächtige lange Lade Sie ein allen aus der Seele Hoch!" Beifall.
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Ueberzeugung
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Für alles liefert die Tradition die Form und ein feft
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darauf wird's mäuschenstill. Ein solcher Anfang ist schon gefügtes Gerippe. Niemals gab es eine lieblichere Braut, ein halber Erfolg, denn die Tischgenossenschaft fühlt, daß sie glücklich der Mann
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dem schwer gekränkten Rebner ellatante Genugthuung schul- bunklen und die lichten Loose in der Zeiten Schoße- big ist, und diese kann nur in einer rauschenden Ovation bestehen. Redner ruft noch einmal mit starker Stimme: Meine Herren!" Man hört die Fliegen an der Wand Freunde das beste sie ruht sicher in seiner Hut-( Reime
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-zwar ungewiß jede 3ukunft die wenn aber jemals Garantien des Glückes zürnen müßte man ihm die schönste Blume entführt- aber dem unerläßlich!) ohne Dornenblühende Kinderschaar nicht gut, daß der Mensch allein sei auf Händen tragenVater und Mutter - du sollst dem Manne folgen arme Mutter sich von solchem Schaze frennen" Allgemeine Rührung, Redner wird umarmt Es ist unbegreiflich, wie man nur jemals in Ver
hinaufsteigen und den Wein im Glase perlen. Das war aber auch ein Ton, mit dem dieses zweite Meine Herren!" in die verehrliche Gesellschaft schlug! Für den oberflächlichen Beobachter allerdings ein ganz gewöhnlicher Ton, für den glückliche Eltern intimen Renner und Bankettpsychologen aber ein ganzes Programm, eine Philippika und eine Epopöe glorreicher und geküßt.
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Nichts leichter, als im Charakier des Briefstellers für Liebende beiderlei Geschlechts einen kleinen Trichter für begeisterte Tischredner zusammenzubringen. Die Sache ist fogar zu leicht, beschämend leicht, und darum wollen auch wir unsere stizzenhaften Versuche einstellen. Obschon nun für alle erdenkliche Fälle vorgesorgt ist, ist es erstaunlich, zu sehen, wie doch so viele Tischredner ihre liebe Noth
die zweite, stark betonte Apostrophe nur folgendes: Eigentlich ist legenheit kommen kann.„ Jubiläum! Ich halte nicht viel haben. Das ist eine ganz merkwürdige Erscheinung und