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Auf den Nath dieser Schwester ließ die Frau einen Möbelwagen kommen, die gesammten Sachen aufladen und war ohne jede Nachricht für den Hinterlassenen von dannen gezogen. Segt läuft der gegen seinen Willen Strohwittwer ge wordene Mann bei allen Bekannten umher und sucht die Treulofe.
Einem Schankwirth in der Dorotheenstraße wurde in der Beit vom 18. zum 19. d. M. aus seinem verschlossenen Bodenverschlage eiu Sad mit 8000 Korten im Werthe von 100 M. gestohlen. Es sind dies nur Champagner- Pfropfen, die folgende Bezeichnung tragen:„ Pommery u. Greno Reims, Moet u. Chandon, Deug u. Geldermann" und es dürfte der Verlauf von Pfropfen mit dieser Bezeichnung in größerer Menge auf die Spur des Diebes führen.
g. Jener Schwindler, welcher unter dem Namen eines Barons von Budberg namentlich den Westen Berlins unsicher machte, hat die schönen Hoffnungen einer jungen reizenden Wittwe in der Lüßowstraße auf das grausamste zerftört. Gedachte Dame hatte in einer hiesigen Beitung inserirt, daß fie eine Stellung als Gesellschafterin oder Repräsentantin in einem Haushalt oder bei einem feinen Herrn suche, und fie hatte auch das Glück, daß bei ihr ein elegant gekleideter Herr erschien, der sich ihr als der Baron von Budberg zu erkennen gab, welcher eine Repräsentantin für seinen großen Haushalt
"
sei, unter der Firma Kaiser und Bandow in der Friedrichstraße ein Kommissionsgeschäft zu errichten und in hiesigen Geschäften sehr gut eingeführt sei, an den Vertreter der Firma das Ansuchen, ihm Teppiche in Kommission zu geben. Dieser Vorschlag wurde jedoch von dem Vertreter der Firma nicht akzeptirt. Nach mehreren Tagen tam Bandow wieder in das Geschäft und bat um Uebersendung von drei großen Brüffeler Teppichen zum Preise von 50 M. pro Stüd an einen Tapezierer in der Charlottenstraße, bei welchem mehrere Bimmereinrichtungen bestellt wären und wo von den Bestellern eine Auswahl getroffen stellt wären und wo von den Bestellern eine Auswahl getroffen werden würde. Dieser Auftrag wurde auch ausgeführt. Als später die Firma Auskunft über den Verbleib der Teppiche
verlangte, stellte es sich heraus, daß Bandow einen Teppich an den Tapezier verkauft, einen zweiten gleich nach Abgabe derselben mitgenommen und den dritten später durch einen Dienstmann hat abholen lassen, den er sodann bei einem Pfandleiher für 15 m. versezt hat. Bandow, welcher bereits mehrfach bestraft ist, wurde wegen Betruges gestern verhaftet.
g. Als gesternin früher Morgenstunde drei Studenten die Konditorei bezw. das Café an der Ecke der Krausen- und Friedrichstraße betreten wollten, erhielt der eine derselben von einem im Innern des Cafés stehenden Manne mit einem stumpfen Instrument, anscheinend einem sog. Todtschläger, einen so wuchtigeu Hieb gegen den Kopf, daß er zurücktaumelte und aus einer starten Wunde heftig blutete. Als den Thäter stellte ein Schußmann einen Hausfnecht fest, der fich offenbar in der Person geirrt hatte. Dem Studenten wurde in der Sanitätswache in der Markgrafenstraße ein Verband angelegt.
Gerichts- Zeitung.
Wer lacht da? So begann ein Artikel in Nr. 48 des Reichsboten" vom 26. Februar d. J., welcher sich mit dem Dr. Nathanson, dem früheren Redakteur des„ Berliner Tage blatts" beschäftigte und welcher den letteren veranlaßte, eine Beleidigungsklage gegen den Redakteur des Reichsboten, Herrn Engels, anzuftrengen, welche gestern vor der fünften Berufungsstraflammer verhandelt wurde, nachdem der Verklagte in der ersten Instanz freigesprochen worden war. Anfangs dieses Jahres war Dr. Nathanson bekanntlich wegen Majeſtätsbeleidigung angeklagt aber freigesprochen worden und hatte dies der in Rom erscheinenden„ Riforma" als Material zu einem Artikel mit der Ueberschrift ,, Un amiso dell' Italia" gedient, in welchem der Freude und Genugthuung über das freisprechende Erkenntniß in mehr als warmer Weise Ausdruck verliehen war und darauf hingewiesen wurde, daß Nathanson einer der we nigen deutschen Publizisten sei, auf welche Italien zählen könne und daß derselbe durch seine Artikel viel zu der zwischen dem jungen Staate und Deutschland herrschenden freundschaftlichen Der im ReichsBeziehungen beigetragen habe.
ünschte. Die einnehmende Wittwe lernte bald den Herrn Baron" nicht nur als sehr noblen Mann", sondern auch als Kavalier tennen, denn der Herr Baron" offerirte der Dame neben einem Monatsgehalt von vorläufig" 100 Mt. seinen Mund zum Kuffe, ein Anerbieten, das die schöne Frau für's Erfte nicht glaubte annehmen zu dürfen. Der Herr Baron" schien aber darüber keineswegs ungnädig, denn er versprach der fchönen Wittwe, ihr zwei Diener zu ihrer persönlichen Bequemlichkeit zu stellen und forderte die Dame schließlich auf, fich für den nächsten Tag in ihre eleganteste Toilette zu werfen, da er mit thr zur Einrichtung einer bereits Unter den Linden gemietheten großen Wohnung das nöthige Mobiliar c. kaufen wolle. Dann verabschiedete er sich mit einem warmen Händedruck von der überglücklichen Frau, die ihr Glück sofort ihren Freundinnen und Bekannten mittheilte, überhaupt ganz aus dem Häuschen war. Am andern Tage sah man die hoffnungsvolle Wittwe schon am frühen Morgen in einem schönen Sammetkostüm erumwirthschaften und so aufgeregt, daß ihr fein Effen schmeckte. Die Ungeduld verzehrte fie, denn er" tam nicht, und doch war es schon Mittag. In dieser Ungeduld verging auch der Nachmittag, der Abend kam heran, nur nicht der so fehnlichst Erwartete. In derselben bangen Erwartung verging auch der folgende Tag. Nun riß der schönen Frau die Geduld; fie beschloß, an den Herrn Baron" zu schreiben und ihn an sein Wort als Kavalier und Ehrenmann zu erinnern. Im Adreßkalender fand sie einen Aristokraten des gleichen Namens; da stand es gedruckt: von Budberg, A., Baron, Sekretär bei der russischen Botschaft. W. Unter den Linden 7." Der mußte es sein, denn er sprach doch von einer Wohnung daselbst, und einen Baron dieses Namens wies nur der untrügliche Berliner Adreßkalender auf! Die schöne Wittwe nahm einen duftenden Briefbogen und Kuvert und schrieb einen langen, langen Brief, in welchem fie ihr Herz berüchtigten italienischen Preßfonds Geldmittel bezöge und daß ausschüttete und von ihren zerstörten Hoffnungen sprach. Mit einem Segenswunsche übergab sie den Brief zur Post. Die fchöne Frau machte sich schon Vorwürfe darüber, daß fie dem Herrn Baron" den erbetenen Kuß verweigert hatte; sollte er Burudhaltung gewesen sein? Oder
o schrecklicher Gedanke
bt es vielleicht ein Schwindler? Richtig, es war ein Böse wicht! Ungestüm trat eine Freundin in ihr Zimmer, mit einem Beitungsblatt in der Hand, in welchem zu lesen war, daß der angebliche Baron Budberg als- Schwindler entlarvt worden 1. Die Wittwe war einer Ohnmacht nahe. Und noch die Bla
mage dem russischen Botschaftssekretär gegenüber?!
fchule.
Einem unglücklichen Schicksal ist der Lehrer B.,
nun
boten erschienene infriminirte Artikel nahm den Dr. Nathanson, den Freund Italiens ", arg mit; es wurde die Vermuthung ausgesprochen, daß derselbe wahrscheinlich selbst der Verfasser des ihn betreffenden Panegyritus in der Riforma" gewesen, daß Dr. Nathanson wahrscheinlich von dem
der ganze Artikel fich als eine übermüthige Anmaßung des Verfaffers tennzeichne. Der erste Richter hatte auf Freisprechung des Verklagten erkannt, weil er trop der starken Angriffe das Kriterium der Beleidigung vermißte, welches die Verächtlich machung des Angegriffenen bedingt. Im gestrigen Termine bat der Kläger um Bestrafung des Verklagten, weil er in seiner publizistischen Ehre aufs Tiefste gekränkt worden sei, während der lettere, fich auf die Motivirung des ersten Richters stüßend, um Aufrechthaltung des ersten Urtheils bat. Der Gerichtshof war aber der Ansicht, daß der ganze Artikel den Stempel des Bohns und der Gehäffigkeit an fich trage und besonders wegen der vorerwähnten Aeußerungen beleidigender Natur sei. Er hob deshalb das erste Urtheil auf und erkannte gegen den AnHaft.
schluß versprach. Der Angeklagte erklärte zwar, daß er nur Vermittler und der eigentliche Geldgeber ein Herr Weyerstein sei, er würde aber aus besonderer Gefälligkeit für Dr. Gompers demselben als Sicherheit für das zu leihende Geld eine Hypothet zur Verfügung stellen, welche er auf einem in Friedrichsberg belegenen Grundstücke besaß. Eine Gefälligkeit sei der andern werth, meinte aber der Angeklagte und bat darauf den Dr. Gompert, welcher selbst Geld leihen wollte, um ein Darlehn von 100 M. Er hatte Erfolg. Dr. Gompert gab ihm das Geld in der Hoffnung, daß der Angeklagte sich seiner Interessen nunmehr um so wärmer annehmen würde. Schon am nächsten Tage erschien der Angeklagte wieder und bat und erhielt von Dr. S. nochmals 40 M., da er demselben vorlog, er brauche diese Summe, um die Umschreibung der erwähnten Hypothek zu bewirken. Als er seinem Opfer dann noch zu zweien Malen Beträge von 5 und 6 M. abgeschwindelt hatte, ließ er sich bei demselben nicht mehr sehen, und nachdem Mos nate vergangen, war dem Dr. Gompers flar geworden, daß er betrogen war. Der Gerichtshof diftirte dem Angeklagten wegen dieser Schwindeleien eine Gefängnißstrafe von einem Monate zu.
P. Nächtliche Wilddiebereien in den königlichen Forsten bei Buckow veranlaßten den vom Hofjagd- Ämt bestallten Administrator derselben, Jagdzeugmeister Luther, zu Anfang Dezember v. J. während der Nachtzeit einen Streifzug auf die Wilderer zu unternehmen, welche nach der Ansicht des Genannten wohl am sichersten in der Nähe des unweit belegenen Dorfes Briz anzutreffen waren. Die Mühe wurde bald belohnt, denn kurz vor Mitternacht entdeckte der Forstbeamte im Mondschein zwei mit Büchsen bewaffnete Gestalten, welche, als p. Luther seine Begleitmannschaft durch ein Signal hiervon verständigte, flüchteten nnd ihre Gewehre fortwarfen, um uns gehindert entfliehen zu können. Dies leztere glückte indeffen nur einem der Wilddiebe, während der andere auf der Flucht überholt und in einem Chauffeegraben festgenommen wurde. Das doppelläufige, scharfgeladene Jagdgewehr des Ergriffenen fand der Förster hinter einem einem Gartenzaun Erde steckend; eine zweite Jagdwaffe fand man in der Nähe in einem Busch versteckt vor. In der Person des Festgenommenen erkannte der Förster alsbald einen bereits bestraften Wilddieb, den Mehlhändler Flemming aus Briz. Das Schöffengericht zu Rirdorf hatte Flemming von der wider ihn erhobenen Anklage freigesprochen. Die Bes rufung der Staatsanwaltschaft hatte jedoch eine nochmalige Verhandlung der Sache vor der Ferienstraflammer des Land gerichts II zur Folge. Im gestrigen Audienz Termin erachtete nun vas Berufungsgericht den Angeklagten Flemming des unberechtigten Jagens für schuldig und erkannte auf 300 M. Geldbuße eventuell 3 Monate Gefängniß und Konfiskation der Waffen.
in der
Vereine und Versammlungen.
br. Die öffentliche Versammlung der Kürschner , die am Sonnabend Lothringerstr. 37 tagte, hatte sich zunächst mit den Ersagwahlen zu beschäftigen, die dadurch, daß 7 Mitglieder der Lohnfommission ihr Mandat niedergelegt hatten, nöthig geworden waren. Die Hinweise auf die persönlichen Berwürfniffe in der Lohnkommission und zwei Anträge, von denen der eine dahin ging, daß man in Rücksicht auf die zu geringe Zahl der Anwesenden die Wahlen vertagen möge, der andere dahin,
Ordinarius der Klasse 5 b der Louisenstädtischen höheren Töchter- geklagten auf eine Geldstrafe von 100 Mart eventuell 10 Tage Koch, Janus und Haase das Wort, um darzulegen, daß es der
der Nähe Berlins wohnenden Vater, woselbst er in Begleitung
um Opfer gefallen. B. besuchte am Sonntag seinen in
feiner beiden Kinder und unter Mitnahme eines doppelläufigen zany.Weber gegen den Abgeordneten Direktor Goldschmidt be
geladenen Gewehrs ins Freie ging, um Vögel zu schießen bezw. zu jägern. Als er auf dem Wege einen Birnenbaum sah, wollte er für seine Kinder einige von den schönen Früchten erlangen
und
Drehte
um
er
auf den Baum heraufreichen zu Riemen ihm um
das
am
fönnen, die Schulter
hängende Gewehr derartig, daß der Lauf ihm an der Seite hing. Bei dem Pflücken der Birnen ging das Gewehr plöß
fchäftigte gestern in der Berufungsinstanz die sechste Straffammrr hiesigen Landgerichts I. Wie bekannt, bestand zwischen Wie bekannt, bestand zwischen den Parteien eine Zeit lang ein Rechtsverhältniß, über deffen Bedeutung dieselben verschiedener Meinung sind. Während Direktor Goldschmidt behauptet, daß der Kläger nichts weiter als Brivatsekretär bei ihm gewesen, stellt von Bederzany Weber die Behauptung auf, daß er eine Art literarischen und intellek
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daß man durch Afflamation alle 7 wiederwählen möge, riefen lange erregte Debatten hervor. Aus den dann vorgenommenen Wahlen gingen die Herren Berger, Virow, Fredi ich, Bergeler, Schmerberg, Bohn und Hunder hervor. Die Wahl des Herrn Koch, eines von den acht Mitgliedern, welche ihr Mandat nicht niedergelegt, zum Vorsitzenden der Lohnkommission und Leiter der Lohnbewegung erfolgte mit Einstimmigkeit. Sum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: 3weck und Nußen der Kontrolarbeitsbücher" nahmen die Herren Lohnkommission bisher in vielen Fällen nicht möglich gewesen, die nöthige Gewißheit darüber zu gewinnen, ob die Fabrikanten, welche sich durch Stamensunterschrift auf den von den Arbeitern aufgestellten Minimallohntarif verpflichtet haben, der Verpflich tung wirklich Genüge leisten, und um die Einführung eines Kontrolarbeitsbuches für jeden Arbeitnehmer, in welches sein Arbeitgeber die Zahlungen, die er für die in Empfang genommenen genau zu spezialisirenden Bosten geleistet hat, einzutragen verpflichtet sein würde, zu empfehlen. Es wurde die Abstimmung inbetreff, der einzuführenden Kontrolarbeitsbücher fommission beauftragt, die Angelegenheit, wo möglich unter Assistenz des bisherigen Leiters der Lohnkommission, noch einmal in Berathung zu ziehen.
lich los und B. stürzte todt zusammen. Arbeiter, die des Wegs tuellen Adjunkts des Beklagten gewesen und demselben Stoff auf die nächste öffentliche Versammlung vertagt und die Lohn
Lamen, benachrichtigten sofort die Ortspolizei, welche den Thatbestand aufnahm. Der Direktor der Louisenstädtischen höheren
zu seinen Reden und literarischen Arbeiten geliefert habe. Als im vorigen Jahre eine Brochüre Goldschmidt'süber den Frei
Lochterschule, Herr Prof. Mäßner, erhielt gestern Vormittag herrn v. Stein erschien, glaubte v. P. darin ganze Stellen aus
Die traurige Kunde und theilte sie sofort den Lehrern,
Lehrerinnen und Schülerinnen der Schule mit, welche sämmts her an den Beklagten abgeliefert hatte.
lich tief ergriffen waren. Mannes findet am Mittwoch statt. Die Beerdigung des unglücklichen
erichten anfangs dieses Monats ein Herr, der fich Kaufmann In einem Teppichgeschäft in der Jerufalemer Straße
Bandow
nannte, und stellte, mit dem Bemerken, daß er willens
Seitdem das ruchbar
bfs. Die Generalversammlung der Berliner Maurer am Sonntag Vormittag in der Tonhalle", Gr. Friedrichstraße 112, unter dem Vorsitze des Herrn Behrend war von ca. 3500 Theilnehmern besucht. Ueber den Hauptgegenstand der Tagesordnung, das Verhalten der Meister gegenüber den Sperren" referirte der Vorsißende. Derselbe theilte mit, daß die bekannten Meister resp. Arbeitgeber in einer am
einer Arbeit wiederzuerkennen, welche er selbst längere Zeit vorKläger, der sich inzwischen mit Goldschmidt entzweit hatte, richtete deshalb unter dem 6. Okto ber p. einen Brief an letteren, in welchem er ausführte, daß Goldschmidt fremdes literarisches Eigenthum unberechnet fruktifizirt habe. v. P. machte einen Honoraranspruch von 300 M. Der Beklagte hat dem Kläger schließlich 160 m. gegeben, nicht weil er seine Forderung als berechtigt anerkannte, sondern um vorher weiß, daß er sprechen soll. des Friedens willen. v. Pederzany Weber hat schließlich die Privattlage angestrengt, weil ihm zu Ohren gekommen war, daß geworden ist, finden sich immer ein paar gute Freunde, die der Angeklagte seinen Brief vom 6. Oktober dritten Personen Dor jebem Bankett ihm anliegen, daß er, weit und breit der befte Redner, den Reigen der Toaste eröffnen müsse. gegenüber als eine Erpressung" bezeichnet hat. Das Schöffengericht hat durch Urtheil vom 23. April cr. den Angeklagten lebnen tann er nicht und indem er zustimmt, macht er sich Goldschmidt freigesprochen, dagegen den Kläger auf dem Wege regelmäßig zum Opferlamm. Das Nicht etwa, daß sein Toast der Widerklage wegen Beleidigung in drei Fällen für schuldig bann schlecht wäre das ist er nicht, wenn er auch gerade gericht billigte dem Angeklagten Goldschmidt in dem einen erklärt und zu 250 M. Geldbuße verurtheilt. Das Schöffen tabe nicht blamirt mit demselben. Die ausgesuchte Bosheit anwalt Sentig von einer„ Erpressung" gesprochen, den Schuß des der guten Freunde labt sich an einer anderen Erscheinung.§ 193 des St.-G.-B. zu, erblickte dagegen in jenem Briefe vom Bon dem Momente, da dem Unglücklichen verkündet wird,
-
Ab
baß er eine Rede zu halten habe, ist er die willenlose Beute
Falle, in welchem er bei den Verhandlungen mit dem Rechts
6. Oktober, ferner in einem den Streitfall behandelnden Artikel des Münchener Fremdenblattes" und in einem an das Reichs
Gegen dieses Erkenntniß hat v. Pederzany- Weber die Be
-
einer nervösen Aufregung. Er, der Feinschmecker, der große tags- Präfidium gerichteten Schreiben des Klägers v. P. strafbare Freffer, wie seine Freunde sagen, bringt infolge dieser Auf- Beleidigungen, die durch den§ 193 nicht gedeckt wurden.- regung während des ganzen Banketts keinen Bissen hin- rufung eingelegt und seine Freisprechung und die Verurtheilung unter! Es ist wahr, er sucht dann, wenn er einmal seine des Dir. Goldschmidt beantragt. Da v. P. bei der Vers Rebe losgelaffen, wenigstens in Getränken nachzuholen, was nachgeholt werden kann, aber erstlich einmal sind die Getränke in dem theuren Kouvert nicht mit inbegriffen und werden separat bezahlt, und dann ist ihm damit auch wenig dieser Bemerkung wohl gemeinten Dr. jur. J. Levy zu den gebient, benn, wie bereits mehrfach erwähnt, soll er nach dem
The ich schließe, möchte ich noch eine Beobachtung aus der Bankett- Praxis aussprechen: Die Journalisten und die Schriftsteller find meist gute Redner. Sie sind gewöhnt,
handlung in erster Instanz auch hatte durchblicken lassen, daß früher ein Schriftsteller Dr. Levy der spiritus rector des Dir. Goldschmidt gewesen, so ist von legterem ein Brief des mit Aften gegeben, in welchem derselbe erklärt, daß er mit den Reden und Schriften des Dir. Goldschmidt nie das Geringste zu thun gehabt habe. Rechtsanwalt Stein vertrat die Ansicht, daß beide Parteien mit gleichem Maß zu meffen, d. h. entweder beide zu verurtheilen oder beide freizusprechen seien, während Justizrath Leffe auf Bestätigung des ersten Erkenntnisses plai handlung in feiner Weise für erschüttert, erwog, daß der Anund die ganze Angelegenheit zu einem Wahlmannöver ausgenugt worden ist und erkannte deshalb auf Verwerfung der Berufung Unter der Anklage des wiederholten Betruges stand
für die Deffentlichkeit zu arbeiten, und erschrecken daher dirte. Der Gerichtshof hielt die Feststellungen der ersten Vers nicht und werben nicht nervös, wenn sie ein Publikum vor fich sehen. Lesepublikum oder Auditorium, es ist einerlei, geklagte in seiner Eigenschaft als Abgeordneter schwer gekränkt ebenso wie die Gehirnthätigkeit dieselbe ist, wenn es plöglich
für die Druderei.
Fähigkeit, ein Thema rasch zu erfassen, es nach allen Seiten gestern der Kaufmann Karl Jakobus vor der 91. Abtheilung
Freitag im Architektenhauſe abgehaltenen geheimen Sizung, gemäß den bekannten Vorschlägen der Baugewerks Beitung", beschlossen haben, jeden Innungsbundes- Meister zur gegenfeitigen Aushilfe mit Arbeitskräften bei Bausperren zu ver ichiden" läßt, in das betreffende Schwarze Buch" einzutragen, pflichten, sowie jeden Maurergesellen, der sich nicht ver deffen Inhalt stets allen Meistern mitgetheilt werden soll. sei doch, bemerkte der Redner, eine Verrufs erklärung und man Tönne nur gespannt darauf sein, zu erfahren, ob auch für solche Maßregeln der der R.-Gew.-D. eristire, oder nicht. Wenn in jener geheimen Sigung ferner beschlossen worden sei, sich direkt an die Meister in der Provinz um Buschickung brauchbarer Arbeitskräfte zu wenden, so werde das an der jeßigen Beschaffenheit des hieftgen Arbeitsmarktes zu Gunsten der Meister und Unternehmer schwerlich etwas ändern, da die Provinz- Meister sich hüten würden, den hiesigen ihre guten Kräfte zuzusenden; vielmehr werde es sich dabei nach wie vor um schwaches Material" handeln, das man nach furzem Versuch wieder entlasse und unbekümmert seinem traurigen Schicksal überlasse. Darum möchten es sich alle Maurer in der Provinz doppelt und dreifach überlegen, bevor sie sich hierher verschleppen" laffen. In drastischer Weise schilderte der Redner hierauf die auf dem Reichstagsbau gegenwärtig herrschenden Ar beiterzustände. Die Mehrzahl der dortigen Maurer nächtige daselbst auf elendem Strohlager, wohl aus feinem anderen Grunde, als weil ihr Lohn ihnen nicht gestattet, sich eine beffere Schlafftelle zu verschaffen. Daß sie nur von Kartoffeln und Heringen leben, sei gleichfalls bekannt. Solche Arbeiter fönnten freilich billig arbeiten, ihr Dasein aber sei sicher kein menschenwürdiges. Ferner theilte der Redner mit, daß auf dem Bau des Maurermeisters Edert in der Zimmerstraße am Sonnabend 42 Mann einmüthig die Arbeit einstellten, da zahlen. Auch soll derselbe erklärt haben, daß ihn schon jetzt Herr E. fich weigerte, mehr als 42% Pf. pro Stunde zu das tausend Steine auf 30 M. zu stehen fäme und er bankerott werden müßte, wenn er noch mehr Lohn gäbe. Der Grund, weshalb Herrn E. die Arbeit so theuer zu stehen
ist, diese entsprechend ins Licht zu sehen, sich keine Pointe leger Dr. Gompers befand sich im Herbste vorigen Jahres in komme, sei, so bemerkte der Redner, lediglich in dem Umstande
entgehen zu lassen, und dann endlich die Praxis in der
Beit dürfte für mich jetzt gekommen sein, meine Herren. Ich fchließe natürlich mit einem donnernden Hoch!
Geldverlegenheit und versuchte derselben dadurch abzuhelfen, daß er als Reflektant auf eine Beitungs- Annonce auftrat, worin ein Kapitalist eine Summe von 10 000 M. zu verleihen hatte. Es erschien darauf bei ihm der Angeklagte, welcher über dies Geschäft mit ihm Rücksprache zu nehmen hatte und am Schluffe Der Unterhaltung einen für den Reflektanten günstigen Ab
zu suchen, daß Herr E. bei der Niedrigkeit seiner Löhne keine oder nicht genügend brauchbare, tüchtige Maurer bekommen könne. Das Arbeiterschußgeset betreffend, das gleichfalls in der Tagesordnung der Versammlung namhaft gemacht war, theilte Herr Baumeister Keßler mit, daß zur Behandlung dieses Gegenstandes am Mittwoch eine besondere große Versammlung statt