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während der Fahrt zur Erde und erlitt dabei eine derartige Verlegung des Fußes, daß er fich behufs Anlegung eines Noth verbandes zu einem Heilgehilfen begeben mußte. felben Tage Abends entstand in einer Tapezirerwerkstatt, Charlottenstraße 4, dadurch Feuer, daß beim Anzünden der Gasflamme ein Funten auf das in der Nähe liegende Werg fog. Die Feuerwehr war zu Stelle und etwa 1 Stunde in Thätigkeit. Zu derselben Zeit wurde ein Schankwirth, welcher in feinem Elsafferstraße belegenen Geschäft zwei in Streit ge Tathene Gäfte beruhigen wollte, von einem derselben mit einem Bierglase derartig auf den Kopf geschlagen, daß er eine vier Bentimeter lange Wunde davontrug. Der Thäter wurde verbaftet.
Gerichts- Zeitung.
Bevor
nämlich lein gewöhnlicher schwarzer Shlips, sondern ein solcher von einer auffallenden, schreienden Farbe, wie ihn mit Vorliebe die Zuhälter der Prostituirten zu tragen pflegen. Die Recherchen der Kriminalpolizei, welche diesen Fingerzeig sofort benutte, sollten nicht ohne Erfolg bleiben; der Kriminalkommissar Braun erwarb sich das Verdienst, den Thäter ausfindig und dingfest zu machen. Von einem dem Angeklagten feindlichen Verbrecher erfuhr er, daß derselbe am Palmsonntag Abend in einer berüchtigten Kaffeeflappe mit dem Befige einer großen Summe geprahlt und auch eine Anzahl Goldstücke gezeigt hatte. Dies genügte, um den unter Polizeiaufficht stehenden Verdächtigen, welcher in der Lands berger Allee bei seiner Braut", der Prostituirten Marie Welle, fich aufhielt, festzunehmen und über den Erwerb des Geldes zu inquiriren. Aber so ohne Weiteres war der Angetlagte zu einem Geständniß nicht zu bewegen; er behauptete übereinstimmend mit seiner Braut, die ebenfalls in Haft genommen wurde, weil sie der Begünstigung verdächtig war, daß die gezeigten Goldstücke die Ersparnisse der Welle wären und daß ste damit den Grund zu ihrer ehelichen Verbindung zu legen gedächten. Bei dieser Behauptung blieben fie auch im Termine und alle Vorhaltungen des Präsidenten, doch ein offenes Geständniß abzulegen, da fte durch die Belastungsmomente doch überführt werden würden, hatten feinen Erfolg. Erst als der Präsident dem Angeklagten Fuchs den Shlips vorhielt und ihm zwei Beugen namhaft machte, welche denselben mit größter Bestimmtheit als fein Eigenthum bezeichnen würden, da hielt der hartgefottene Vers brecher ein kurzes flüfterndes Zwiegespräch mit seinem Vertheidiger und erklärte darauf, daß er sich zu dem Einbruche theidiger und erklärte darauf, daß er sich zu dem Einbruche bekenne. Doch sei er nur Mitthäter und habe vor dem Kellerfenster Wache gehalten, während sein Komplize, den er aber nur unter dem Namen Braun" tenne, den Diebstahl ausgeführt habe. Die Angeklagte Welle beharrte dagegen bei ihrem Leugnen und wollte von dem unrechtmäßigen Erwerb des Geldes, das sie bei ihrem Bräutigam Der Gerichtshof verurgesehen, keine Ahnung gehabt haben. theilte den Fuchs zu drei Jahren Buchthaus und den Nebenftrafen, die Welle zu drei Monaten Gefängniß.
P. Einer brutalen Meffer- Affaire fiel der Arbeiter Stüme zum Opfer. In der Nacht vom 7. zum 8. September vorigen Jahres befand sich der Genannte in der Braun'schen Brivatstraße in Charlottenburg und ward hier Beuge eines Bortwechsels, der sich zwischen dem ebenfalls heimlehrenden Maurer Heiter und mehreren anderen Personen entsponnen hatte. Der Streit dieser Personen artete alsbald in Thätlichleiten aus; natürlich spielte das Meffer, die Waffe der Feiglinge, dabei die Hauptrolle. Dem Maler Rudolf Schmidt war ein tiefer Mefferstich in den Hals beigebracht worden und dies beranlaßte den Bruder des Verlegten, Porzellandreher Adolf Schmidt, demselben zu Hilfe zu eilen und gemeinschaftlich mit dem Maler Knolleisen und dem Arbeiter August Riemer den bei der ganzen Affaire bisher unbetheiligten Stüwe, welcher eben im Begriff war, fich nach seiner nahebelegenen Wohnung u begeben, festzuhalten und durchzuprügeln. Dabei erhielt nun Stüme mehrere wuchtige Schläge, anscheinend mit einem Meffer geführt, auf den Kopf. Der Verlegte begab sich un verzüglich zu dem Heilgehilfen Schäfer, welcher ihm die tief in die Schädeldede reichenden Wunden zunähte und, in Anbetracht der Gefährlichkeit derselben, seinen Batienten veran äußert laßte, fich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben. die Heilung der Wunden vollständig fonstatirt werden konnte, tellten sich bei dem Patienten jedoch Anzeichen von Geistes Berwirrungen ein, die der behandelnde Arzt. Dr. Rosenthal als eine Folge der Verlegungen bezeichnete und die vorläufige lufnahme des Batienten in das städtische Krankenhaus zu Charlottenburg veranlaßte. Im Krankenhause konstatirte der dirigirende Arzt bei dem Patienten eine Schwellung der Kopf baut und Verfolgungswahn; Patient glaubte fortwährend Stimmen zu hören von Menschen, die ihn tödten wollten. Die allunziationen des Patienten trieben ihn verschiedene Male u Fluchtversuchen, die indessen noch rechtzeitig durch die Wärter bereitelt wurden. Vier volle Monate währte die Behandlung treten einen etwas absonderlichen Eindrud. Des Stüme in der Anstalt und auch heute noch macht sein Auf Das Schöffen gericht hatte die Urheber wegen qualifizirter Körperberlegung verurtheilt und zwar Riemer und Alfred Schmidt u je 6 Monaten Gefängniß, Knolleisen dagegen nur zu 2 Monaten. Trotz dieses verhältnismäßig milden Urtheils, in Anbetracht der Folgen ihrer That, legten die drei leggenannten Das Rechtsmittel der Berufung ein. Riemer beschwerte fich im geftrigen Audienztermin vor der Straflammer des Land gerichts II über die Höhe der erkannten Strafe, Schmidt erhob Den Einwand der Nothwehr, hervorgerufen durch den Angriff auf seinen Bruder Rudolf. Knolleisen, vertreten durch seinen Bertheidiger Rechtsanwalt Schmilinsky, beantragte prinzipaliter fich der Gerichtshof jedoch den Ausführungen des ersten Urreisprechung. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schloß theils in allen Buntten an und erkannte auf Verwerfung der Berufung unter Bestätigung des ersten Urtheils.
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Der Schloffer Ostar Louis Fuchs, mit dem sich am Freitage die zweite Ferienstraftammer des Landgerichts I zu beSchäftigen hatte, hat es troß seiner Jugend
26 Jahre
Potsdam . Der Leiter des Maurer- und Simmerstreiks in Rathenow , Maurergeselle Kreffe, war von dem Schöffengericht zu Rathenow zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt, weil er gegen den§ 153 der Gewerbeordnung verstoßen haben sollte. Kreffe soll zu dem Maurer Napsch, der den Streit nicht mitmachte, gesagt haben ,,, er folle fich nur in Acht nehmen, daß ihn nicht die Kolonnen mit Knütteln vom Bau wegbolen." Kreffe bestreitet dies entschieden und will überhaupt den Rapsch gar nicht gesprochen haben. Er charakterisert denselben als einen Trunkenbold und sein Vertheidiger stellt den Antrag, Beugen über diese Eigenschaft des Rapsch zu vernehmen. Troßdem Kapsch eine äußerst schwankende Aussage abgiebt, lehnt der Gerichtshof die Beweisanträge ab und erkennt, daß die von Kreffe eingelegte Berufung zu verwerfen, mithin das Urtheil des Schöffengerichts zu Rathenow zu bestätigen sei. Nicht besser erging es dem Maurergesellen Christian Meyer, der des gleichen Vergehens für schuldig befunden und vom Rathenower Schöffen gericht zu drei Wochen Gefängniß verurtheilt war.
Wegen unbefugter Führung des Meistertitels ist ein Bäder in Glauchau auf Antrag der Bäckerinnung in zwei Instanzen verurtheilt worden. Nach Anficht des Berufungsgerichts in Bwidau liegt ein Verstoß gegen§ 149 Nr. 8 der Reichsgewerbeordnung nicht blos dann vor, wenn sich jemand, ohne Mitglied einer Innung zu sein, ausdrücklich Jnnungsmeister nennt, sondern auch schon dann, wenn er sich eine Bes nennung beilegt, welche allgemein den Glauben zu erweden geeignet ist, er ſei Innungsmeister. Und dies gelte auch von der Bezeichnung Meister, weil die Bezeichnung Meister mit dem Innungswesen im engsten Zusammenhange steht. Vor dem flaren Wortlaut des Gesezes kann diese Auslegung, die
von dem Werkführer oder den in der Fabrik beschäftigten Ges hilfen auf irgend einen Artikel angelernt, mit welchem dieselben dem Arbeitgeber am meisten materiell nugen, ohne Rücksicht darauf, ob der Lehrling nach beendeter Lehrzeit etwas Tüchtiges gelernt hat oder nicht. In der Handarbeit( als Seidenknopf macher) wird hier in Berlin überhaupt kein Lehrling mehr ausgebildet. Der Grund ist die immer mehr zunehmende Mädchenarbeit", wodurch die Existenz der Gehilfen vollständig untergraben wird. Der Bwed der ganzen Lehrlingsausbildung ist nur für den Fabrikanten„ Ersparniß von Arbeitslohn"; um konkurrenzfähiger zu sein und das Geschäft herunter zu drücken, wodurch die Zahl der stellenlosen Gehilfen immer größer wird. Der Vorstand des Fachvereins der Posamentirer und SeidenInopfmacher..
Die Krisis des Zwischenhandels. Das Mitglied des Aeltestenkollegiums der Berliner Kaufmannschaft, Herr Dr. Max Weigert, hat vor Kurzem eine Brochüre herausgegeben, welche über die Krists des Zwischenhandels fich ausläßt Der Verfasser zeigt uns, daß bei dem Entstehen der Großindustrie, bei der allgemeinen Theilung der Arbeit, besonders in England und Frankreich , die Produktion sich von der Distribution ge= trennt habe und zwar, wie Weigert meint, zum Vortheil der Produktion. Daß aber der Zwischenhandel den Konfum we Nun be fentlich vertheuert, will der Verfaffer nicht zugeben. dauert Herr Weigert aber und er gesteht es somit zu, daß neuerdings ein allgemeiner Wandel auch in England und Frantreich zu Ungunsten des Zwischenhandels eingetreten sei, indem die produzirenden Häuser sich mit ihren Abnehmern direkt in Verbindung seßten. Wir halten dies lettere Verhält niß für ein viel gesunderes. Wenn einmal der Löwentheil an den Erzeugnissen der Arbeit den Arbeitern vorenthalten wird, so ist es immer noch beffer, daß derselbe der Produktion, als der Distribution zufällt. Vor den letteren haben die Arbeiter gar nichts zu erwarten, von dem reich gedeckten Tische der Produktion aber fallen doch wenigstens einige Brosamen ab. Daß aber ein Aeltestenmitglied der Berliner Kaufmannschaft, die den Arbeitern nicht einmal die Sonntagsruhe gönnt, für den Zwischenhandel, für die Kaufmannschaft schwärmt, liegt auf der Hand, beweist in der Sache aber nichts.
Unsere biederen Dekonomen flagen wieder über den Mangel an weiblichen Arbeitskräften und schieben die Schuld daran der Freizügigkeit und den Fabriken zu. Wir geben den Dekonomen selbst die Schuld und folgenden guten Rath: 1. Mögen dieselben ihr weibliches Personal gut behandeln; fte sollen demselben keine Backpfeifen ertheilen, auch nicht zur Haselgerte oder zur Reitpeitiche greifen. Die Sprache der Herren Dekonomen sei die gebildeter Männer würdig. Auch follen fie niemals in den Ton mancher militärischen Vorges festen fallen und glauben, fie hätten in ihren Arbeitern und Arbeiterinnen Rekruten vor sich. Wie die Gutsbefizer, so sollen fich auch ihre Herren Stellvertreter benehmen; 2. mögen die Dekonomen dafür sorgen, daß das Effen, welches ihre Arbeiterinnen erhalten, ein den Verhältnissen gemäß gutes sei; 3. mögen sie den Arbeiterinnen solche Arbeiten durchweg zuers theilen, welche dem weiblichen Geschlecht nicht nachtheilig und überhaupt geeignet für dasselbe sind und 4. mögen die Herren Dekonomen einen anständigen Lohn zahlen. Vor 6-7 Jahren erhielten die Arbeiterinnen und Mädchen neben ziemlich pauvrem Effen und rauher Lagerstätte z. B. in der Provinz Sachsen das macht auf dem Lande zirka 60 bis 70 Mart jährlich einen täglichen Lohn von 20 Pf. Jezt bei dem Mangel an weiblichen Kräften werden dort 35-40 Pf. täglich bezahlt. Man sieht also, wofür der Arbeiterinnenmangel gut ist. Würde man nun 50-60 Pf. täglich den Mädchen geben, so dürfte man, wenn man auch unsere übrigen Rathschläge beachtete, nicht mehr in Sorge über den Mangel an weiblichen Diensts boten sein.
Sumberttausende von Handwerkern, je nach der persönlichen lung beschloffen haben, in einen Streit to in einer Berfamm
Auffaffung verfolgenden Behörden über Busammenhang des Handwerks mit den Innungen, der Gefahr der Bestrafung aussett, nicht bestehen. Belanntlich hatte schon die Gewerbenovelle von 1881 den unbefugten Gebrauch des Titels Innungsmeister" verboten, aber vergessen, die Zuwiderhandlung gegen dieses Gebot unter Strafe zu stellen. Legteres wurde in der Gewerbenovelle von 1883 nachgeholt. Dagegen bedrohte§ 149 Nr. 8 daselbst mit Geldstrafe denjenigen, der,
Aus New- York tommt die Nachricht, daß die Vorstände der Arbeitervereine in St. Louis einzutreten. Derselbe wird über 6000 Kohlen- und Bergarbeiter umfassen. Die Urs sache des Streits find Lohndifferenzen mit den Arbeitgebern. Es wurden bereits mehrere Versammlungen abgehalten, um mit den Arbeitgebern wegen einer Lohnerhöhung von 1 Dollar pro Woche zu verhandeln, indeß verliefen dieselben ohne Resultat.
zu dem traurigen Ruhme gebracht, für einen der chichtesten und verwegenſten Einbrecher der Residenz zu gelten. Seine Unternehmungen scheinen aber nicht vom Glücke be= günftigt zu werden; wenigstens spricht die Thatsache nicht das für, daß er bereits, außer einer ganzen Anzahl Gefängnißstrafen, 2 Buchthausstrafen hinter sich hat. Am Abende des 29. März, Dem Balmsonntage, wurde in der Kellerwohnung des in der Linienstraße wohnhaften Schantwirths Richter ein Einbruch verübt, der in jeder Beziehung als ein gelungener bezeichnet ohne einer Innung als Mitglied anzugehören, fich als Jnnungs- verarmt immer mehr und in vielen Distrikten herrscht geradezu
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1000 Mart Der Dieb hatte die Hände gefallen. des eines Hilfe Kellerfensters mit
meister bezeichnet." Ausdrücklich ist in parlamentarischen Ver handlungen hervorgehoben worden, daß diese Strasbestimmung feineswegs auf der Gebrauch des einfachen Titels Meister" fich beziehen könne. So äußerte am 1. Juni 1883 im Reichstag der Abg. Ackermann, in den Augen der Konservativen der größte Rechtsgelehrte auf diesem Gebiet, wörtlich:" Das Geses schlägt Ihnen ja nicht vor, zu bestimmen, daß blos
Terpentinpflasters zertrümmert und war durch die Deffnung in die Stube gefrochen. Sodann hatte er einen daselbst bes findlichen Schreibsekretär mittelst Dietrichs geöffnet, fich aber mit dem vorgefundenen baaren Gelde begnügt. Aber ein Malheur war dem Einbrecher doch passirt; als er sich durch die Fensteröffnung zwengte, verlor er seinen Shlips und dieser flage, daß man nicht dazu gekommen ist; indeffen ein Antrag Umstand sollte verhängnißvoll für ihn werden.
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der nach dieser Richtung hin liegt nicht vor. jenige, der nicht Mitglied der Innung ist, sich auch nicht Innungsmeister nennen."
Soziales und Arbeiterbewegung.
Die wirthschaftlichen Zustände in Japan zeigen in allen Theilen des Landes ein sehr düsteres Bild. Die Erwerbss verhältnisse sind außerordentlich ungünstige, die Bevölkerung Hungersnoth. Ein Theil der Landbevölkerung strömt der Hauptstadt zu, um hier durch die niedrigsten Dienstleistungen das Leben zu fristen, und vermehrt das städtische Proletariat. Die Auswanderung nach Honolulu und Jeffo nimmt immer größere Dimensionen an. Die Noth und die allgemeine Unzufriedenheit sind bis zu einem Grade gestiegen, daß der Ausbruch von Unruhen zu befürchten ist.
Vereine und Versammlungen.
Nürnberg , 27. August. Wie gemeldet, hatte der Stadts magistrat auf Grund des bairischen Vereinsgesezes die Abhals tung einer Versammlung verboten, in welcher Frau Guillaumes Schack der
Beremonie, die an den Jean( bem 13.) bes September fie sei etruskischen Ursprunges und habe ursprünglich den gehabt, die Jahreszählung festzustellen. Diese Theorie it indeß nicht stichhaltig, benn der Gebrauch wurde nicht auch, so oft ein dictator clavi figendi causa ernannt nur an einem bestimmten Jahrestage beobachtet, sondern wurde, was in Zeiten großer Noth oder drohender Gefahr daß diesen bald mehrere folgen werden, denn der Boden, auf ber Fall war. Im Jahre 492 v. Chr. wurde auf diese Weise der
An die Tischler Deutschlands . Kollegen, Arbeiter! zwei Wochen find wiederum verſtrichen und hat sich unsere Lage nur um weniges verändert; es sind drei Meister aus der Innung geschieden und haben den mäßigen Forderungen der Gesellen entsprochen und geben wir der festen Hoffnung Raum, welchem die Herren Innungsmeister stehen, fängt an heiß zu Dieselben erlaffen spaltenlange Berichte in den
Lang
zu setzen. Im Jahre 362 wurde die Seremonie nachdem sie Beitungen und suchen ihre Innung als die reine Unschuld hin
fitischer Versammlungen in Baiern verboten iſt. Die Kreisregierung von Mittelfranken hat ießt die gegen dieses erhobene Beschwerde abgewiesen und hierbei, suficie Berbo
A. 3.", die vom Magistrat angeführten Gründe als zutreffend bezeichnet. Ferner ward in der Regierungsentschließung bemerkt, daß nach den an sonstigen Orten gehaltenen Vorträgen der Frau Guillaume Schad als Thatsache anzunehmen set, daß dieselbe für sozialistische Prinzipien Propaganda mache; es sei daher auch mit Recht anzunehmen, daß die Versammlung, wenn
lange genug geruht, erneuert, weil die Pest über ein Jahr zustellen. Auch fann man in auswärtigen Zeitungen Annonzen zunächst den sozialistischen Zwecken, d. i. den Zwecken der so
in der Stadt gewüthet hatte. Im Jahre 330 wurde Rom durch eine Reihe von Vergiftungsfällen in Schrecken versett; man entschloß sich daher, den Nagel einzuschlagen". Diese Beispiele zeigen, in ein wie hohes Alter die offenbar rituelle Gewohnheit zurückreicht; vor 3weitausend Jahren hatten die Römer bereits ihren Ursprung und ihre einstige Bedeutung vergessen, es war ein altes Herkommen und zwar wahrscheinlich ein Herkommen, das auf einer der ursprünglichsten Formen der Gottesverehrung, dem sogenannten Fetischismus beruhte. Im Zusammenhang mit dem Gößendienst in seiner rohesten Gestalt wird die
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finden, wo 20 bis 30 Tischlergesellen bei gutem Lohn für dauernd gesucht werden und trozdem haben wir bis jetzt nur einen Ueberläufer zu verzeichnen, welcher, aufrichtig gesagt, nur ein Stümper ist und uns wenig Schaden thut. Troß der vielen Warnungen vor Buzug, kommen doch täglich eine Anzahl Fremder, welche jedoch aufgefangen und sofort weiter befördert werden, denn Thore und Bahn find täglich besegt. 47 an der Bahl find es, welche die Arbeit niedergelegt haben, davon find 13 abgereift. Es find meist Verheirathete, welche zu unter stüßen sind und gehen wir einem traurigen Bahltage entgegen, da unsere Kaffe für diese Woche sehr schwach ist. Auch haben es die Herren Innungsmeister versucht, die schwarze Liste, in welcher die Streifenden und Kommissionsmitglieder verzeichnet
Gitte heutzutage noch in Westafrika ausgeübt. Charles find, den Meistern, welche nicht der Innung angehören, vors be Nouvre schreibt in einem der letzten Hefte der Mitthei- zulegen, mit der Bitte, diejenigen, welche noch arbeiten, aber lungen der französischen geographischen Gesellschaft, daß man am Rongo die vornehmsten der großen Fetische, die n'doke, großen Sympathie zu erfreuen gehabt und wurden abschläglich
auf der Liste stehen, zu entlaffen, doch haben fie fich feiner beschieden.
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zialdemokratischen Partei, des sozialdemokratischen Vereins Dienen sollte und für die Anhänger dieser Partei bestimmt gewesen. Hierzu fomme, daß der Einberufer der Versammlung als ein eifriger Anhänger der sozialdemokratischen Partei bes kannt sei, mit der Veranstaltung von sozialdemokratischen Drud schriften, sowie mit dem Vertriebe derselben sich befaffe, als Einberufer von sozialdemokratischen Versammlungen und als Schriftführer in solchen wiederholt aufgetreten sei und zur Zeit als 1. Vorstand des in Nürnberg bestehenden sozialdemokrati schen Arbeiterbildungsvereins fungire. Bei solchen Bewandts nissen sei die anberaumte Versammlung mit Rücksicht auf die in derselben zu behandelnden öffentlichen Angelegenheiten nicht nur als eine politische Versammlung, sondern auch als die Versammlung eines politischen Vereins, d. i. der sozialdemo fratischen Partei anzusehen, so daß das Verbot auf Grund des Vereinsgefeßes sich als vollkommen gerechtfertigt erweise. Freie Vereinigung der Graveure, Ciseleure und Berufsgenossen. Versammlung am Montag, den 31. Auguft, 1. Geschäftliches, Aufnahme neuer Mitglieder, Bericht des Arbeits- Nachweise Bureaus. 2. Diskussion über: Die Lage der Graveure, Ciseleure und die Sonntagsruhe. 3. Verschiedenes. Uhr im Vereinslokal.
genannt, bewacht werden. Nur diesen Priestern ertheilen zu würdigen wiffen, laßt uns jest nicht im Stiche, obgleich Abends 8% Uhr, Annenstr. 16, bei Sahm. Tagesordnung: bie n'doke Antwort. Man bringe fein Anliegen bei dem
Bögenbilde vor, indem man bem Priester einige Stüde Zeug fönnen. Darum sendet schnelle Hilfe und haltet streng Buzug
unsere Bahl gering ist, so find wir doch nicht in der Lage, von den hier arbeitenden Kollegen die ganzen Opfer fordern zu
und etwas Rum, die absolut nothwendige Zugabe zu jeber fern. Mit kollegialischem Gruß: Die Kommission der Tischler Unentgeltliche Stellenvermittelung jeden Abend von 812-9
barbringt. Der Ganga redigirt das Anliegen des Bitt Steinstraße 25. ftellers in eine bestimmte Formel, während der Hilfesuchende, Straße 8. je nach der Bedeutung seines Gesuches, einen fleineren oder größeren Nagel in das hölzerne Gößenbild treibt. In der Nachfrage nach Lehrlingen in in der Posamentierwaarenbranche Bretagne wie am Rongo scheint man sonach in gewissen Dingen trotz des Fortschrittes der Zeit noch nicht sonderlich weit gekommen zu sein, wenn auch das heidnische Gößenbild verfahrens in dieser Branche zu geben. Meistens werden die durch eine chriftliche Heiligenstatue ersetzt worden ist.
in Deffau. Briefe und Anfragen find zu richten an A. Wagner, Steinstraße 25. Geldsendungen an C. Gendrich, Askanische Für Eltern und Vormünder. Anläßlich der großen fehen wir uns genöthigt, für die Eltern und Vormünder, die willens find, ihre Söhne resp. Mündel Bosamentier werden zu laffen, einige Aufflärungen über die Handhabung des LehrLehrlinge von Fabrikanten eingestellt, die das Geschäft nicht im Geringsten praktisch kennen; die Lehrlinge werden dann
Deffentliche Schuhmacherversammlung Montag, den 31. August, Abends 8 Uhr, in der ,, Urania ", Wrangelstr. 9-10. Tagesordnung:„ Der Niedergang des Handwerks." Referent Herr Franke. Sämmtliche Schuhmacher find zu dieser Vers sammlung eingeladen.
Deffentliche Versammlung der Goldschmiede und Bes rufsgenossen Montag, den 31. August, Abends 8 Uhr, in Nieft's Restaurant, Kommandantenstr. 71/72. Tagesordnung: 1. Klarlegung der Kaffenverhältnisse zwischen Ortstaffe und eina geschriebener Hilfskaffe. 2. Arbeitsnachweis. 3. Verschiedenes.