bain 114

nifum 16 ISIS- Kra 13 Moab

En fich di Stadt 9 Stadt 151 ot jenje Stralaus

6, Rofen

Friedri

Lebend

Sterbefäll zabl.

eldet, un 75 Frem

nenen J Bocken tifieber fallen a 47, V

eit einig Lung zen Leu el gel wird

acht. D bas fo i der Cateriali mel, ni iefer W

en Ma

Itener Tanten ndelsm

Vor

und ma f der B

Naturs

-

den elterlichen Wohnungen überfahren. Beide erlitten anschei nend unerhebliche Verlegungen. An demselben Tage Abends hatte sich der 9 Jahre alte Knabe Böhm, Koloniestraße 119 bei den Eltern wohnhaft, auf die Deichsel eines Wagens ge= segt, welcher an einen mit Pflastersteinen beladenen Arbeits­wagen angekoppelt war, fiel dabei zur Erde und wurde über­fahren. Er erlitt derartige Verlegungen, daß er nach dem Augusta Hospital gebracht werden mußte, woselbst er schon am nächsten Morgen verstarb. Am 30. v. M. Morgens gerieth in einer Küche des Hauses Landsbergerstraße 73 die Ballenlage Die Feuerwehr war zur unter der Kochmaschine in Brand. Stelle und etwa zwei Stunden in Thätigkeit. An demselben Tage Morgens wurde ein Mann in seiner Wohnung, Ber nauerstraße, und am Nachmittage ein Mann auf dem Boden eines Hauses in der Straußbergerstraße erhängt aufgefunden. -An demselben Tage Abends wurde vor dem Hause Gräfe­straße 20 eine etwa 35 Jahre alte Frauensperson todt aufge­straße 20 eine etwa 35 Jahre alte Frauensperson todt aufge­funden. Dieselbe war anscheinend am Herzschlage verstorben und wurde die Leiche nach dem Obduktionshause geschafft.

nüglich als Wächter, Hüter, Beschüßer, zur Jagd und sum Vergnügen in mannigfachster Weise. Man spannt ben und aber auch vor den Wagen, eine Erfindung, bie dem Menschen nicht zum Ruhme gereicht. Der Natur forscher, der Hundekenner und Hundefreund, der Jäger, der Schäfer, der Hundearzt, ja auch der Dieb, fie alle erkennen die Vielseitigkeit und Vortrefflichkeit der Eigenschaften des Hundes im Dienste des Menschen an. Nur wer den hund nicht fennt, der muthet ihm zu, Bugdienste zu leisten und ihm zugleich als Laftthier zu dienen. Der Hund ist das höchstorganisirte unter unseren Hausthieren und ist solche Verwendung sonach eine berabwürdigung, eine Schändung seiner feiner Natur. Das Pferd, überhaupt alle Einhufer, sowie fene Pflanzenfresser, welche eine Einschließung der Fußenden in der Form von Hufen befigen, die fich zum Schuße derselben mit Eisen beschlagen laffen, eignen sich dieser Körperbeschaffenheit wegen zunächst und allein zum Ziehen und Lasttragen. Dagegen find alle Fleischfreffer hierzu förperlich nicht geeignet. Der Hund als ein solcher ist Bebengänger, die gegliederte Pfote ermangelt beim Auffeßen auf den Boden eines festen Stüßpunktes und erträgt nicht jenen Grad der Abnüßung, melche ein Hufeisen ersetzt. Die Pfoten find Hilfsmittel zum Laufen und raschen Bewegungen, aber nicht zum Ziehen. Des Hundes Brustgerüste hält keinen Gegen brud aus, daher ein Rummet oder Brustgeschirr an einem Hunde ein Unding ist. Der Gang ist abweichend, nach Brehm eigen thümlich schief", daher nicht in die Spur des Vorderfußes treffend und das Anziehen nicht gradlinig. So kräftig der Rücken zum Springen, so unvortheilhaft ist er für Entwickelung einer gleich mäßigen Bugkraft. Die Athmung wird in der sehr beengten Brust so gesteigert, daß sie das Thier rasch erschöpft, wozu der in der Thiergattung liegende Uebereifer wesentlich beiträgt. Un­zählige Hunde erliegen sehr bald bei diesem Geschäfte, andere erfranken häufig, alle find elend. Keine Schilderung rühmt die besondere Begabung des Hundes als Bugvich. Jene Völker, welche von dem Hunde Bugdienste verlangen, weichen in ihren Lebensverhältnissen fo wesentlich von den unsern ab, daß ein Vergleich absolut nicht zulässig ist. Die Grönländer würden bei uns gewiß keinen Hund einspannen. In Europa giebt es einzelne Landstriche, wo diefe üble Gewohnheit sich eingebürgert und zu Ausschreitungen geführt hat. Eine Masse Menschen lebt unter ganz gleichen wirthschaftlichen Verhältnissen, viele glauben ohne das Hundefuhr­wert nicht eriftiren zu können, während die Mehrzahl es gar nicht tennt. In einzelnen Ländern ist es geradezu verboten( England, Amerita, derSchweiz 2c.), warum?-weil es nicht nothwendig und eine Thierquälei ist. Es giebtẞferde, die nicht größer find als große Hunde, aber es find eben Pferde; sie haben Hufe und können ziehen und lasttragen; wenn dagegen der Hund so groß wäre, wie ein großes Pferd, er wäre bei seiner eigenartigen Bauart dennoch kein Bugthier. Wenn es nun mit unserem unglück feligen Hundefuhrwerke so weit gekommen ist, daß die Po­lizei dafür sorgen muß, daß keine zu kleinen, schwächlichen und trächtigen Hunde eingespannt werden, daß der Besizer geeignete Wagen( zwei statt vierrädrige) verwenden und sich nicht auch noch zu der Last auf denselben segen und nicht schnell fahren, daß fie Unterlagdecken und Wassergefäße mit fich führen, und dergleichen Vorschriften noch mehr, dann ist es wirklich sehr miserabel um dieses Verkehrsmittel bestellt und Jeder, der sein Hundefuhrwerk ganz abschafft, giebt nicht nur ein gutes Beispiel, sondern er zeigt, daß er nicht in Gemeinschaft mit Anderen ein Handwerk betreibt, das fortwährend der strengsten polizeilichen Ueberwachung bedarf. Wer möchte sich sagen laffen, er ſei als Hundefuhrwerksbefizer mitbetheiligt, daß solche behörd liche Einschreitung nothwendig geworden ist! Wie aber Marterwerkzeuge für das überflüssigste aller Hausthiere, das gefährlichste Spielzeug für unsere Kinder, die Beitsche" nämlich, auch bei dem Hundefuhrwerk nothwendig sein soll, das ist nicht einzusehen, wenn man weiß, wie übereifrig fich die bemitleidenswerthen Thiere bei diesem naturwidrigen Ge­brauche geberden, fich überhißen, oder verzweifelnd bingestreckt, Dem Beiniger fich ergeben! Also! fort mit dem Hundefuhrwerte! Sorgen wir durch Belehrung und Ermahnung für gänzliche Abschaffung deffelben!

als daß

cht hiel

end Ab D waren

obachten

men lief Ben St Sonnabe

lich(

Der fich

en Rind

t findli

eth plo

naben n wurde hüttet. 2

pohl fie

Ten ri

als L

egend

Tiger W

nliche

bann

tliche Un

ei, was

lebe

ante

Natur

Natu

umge

üslide

bare

Ben.

Gebr

n bas

Renf

Beife

Natur t Migh

8, die

Bauart

en; er

Pferd

Bugthies

Ungered

Thierd

Gefeßen

em Men

umarm

обе

bigt ob

Fannft

wenig

um fid

n rubig

bern b Beraufge

e mid

er Men

nb ich e

gen But

mich freil

ht bas anders ba im

Fine W

rbem ob

em gudb

ud zu ge

fte gar

11

unsere

Das Wallnertheater eröffnete am Sonntag die Saison mit dem Papageno", Poffe in vier Alten von Rudolf Kneifel. Das Stüd ist den Berlinern nicht neu und man kann nicht fagen, daß daffelbe während der Ferien beffer geworden wäre. Wenn man auch nicht behaupten kann, daß es in der Posse leine gut gezeichneten Charaktere gäbe, daß sie gänzlich der to­

miſchen Diomente entbehre, so fino im Augemeinen die Wise

doch viel zu gewaltsam und zu wenig spezifisch berlinisch, als daß das Stück selbst einen wenig kritischen Buschauer vollstän­big befriedigen tönnte. Die etwas spärliche Handlung reicht nicht einmal für die vier Atte aus, so daß hin und wieder Szenen eingefügt werden mußten, die für den eigentlichen Gang des Stückes überflüssig waren. Dagegen muß bemerkt werden, daß mit anerkennenswerther Munterfeit und Frische gespielt wurde. Alle Mitwirkenden waren entschieden bestrebt, sich von ihrer besten Seite zu zeigen, und wenn das Publikum sich zu­nächst auch etwas fühl verhielt, so wurde die Stimmung all mälig doch animirter. Fräulein Meyer war allerdings kein Dienstmädchen, welches an Ueberbildung leidet, sie scheint für derartige Rollen nicht geschaffen zu sein. Ebenso geben die Herren Alexander und Dttbert ihre Rollen ein wenig zu steif, es fehlte der eigentliche Schliff, der auch in den weniger her vortretenden Personen ganz entschieden zur Geltung kommen

muß.

von ihrem sechswöchentlichem Urlaub gekräftigt nach Berlin Frl. Bertha Stein tritt heute( Dienstag), nachdem sie urüdgelehrt ist, im Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater als Irma im Großmogul wieder auf. Die legte Sonntagsvor stellung fand vor sehr gut besuchtem Hause statt.

Gerichts- Zeitung.

verhandelte. Zu den Dbliegenheiten des Angeklagten gehörte u. A. auch, daß er Gerichtskosten, Strafgelder 2c. einzuziehen und an den Gemeindevorsteher Scholl einzuliefern hatte. Ea war ihm von seinem Vorgesezten die Erlaubniß ertheilt wor= den, den Parteien die ratenweise Tilgung der Kosten zu ge­statten und durfte er die einzelnen Beträge so lange in seinem Gewahrsam behalten, bis die ganze Summe bezahlt war. Am 4. September v. J. war der Amtsdiener plöglich verschwunden, weder sein Vorgeseßter noch seine Familie wußten, wo er ge blieben und bald ging das Gericht von Munde zu Munde, daß er sich das Leben genommen. Eine Revision seiner Bücher ergab, daß er noch eine Summe von 41,10 M. in amtlicher Eigenschaft eingezogen und hinter sich haben mußte, doch war das Geld in seiner Wohnung nicht zu finden. Die Ehefrau des Verschwundenen erstattete die Summe sofort und nahm daher der Amtsvorsteher von einer Denunziation wegen Unterschlagung Abstand und begnügte sich, einen anderen Amtsdiener anzustellen. Inzwischen hatte ein Anonymus der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht und wurde die obige An­flage gegen den Amtsdiener erhoben, als dieser, ebenso unvers muthet wie er verschwunden, nach drei Tagen in Lichtenberg wieder auftauchte und zu seinem Schrecken erfuhr, daß er be reits einen Nachfolger erhalten. Im Verhandlungstermine wies der Angeklagte in überzeugender Weise nach, daß er fein unred­licher Beamter, wohl aber ein unglücklicher Ehemann ge wesen. Nachdem er 15 Jahre lang mit seiner Frau ein glückliches Zusammenleben geführt, hat er die traurige Erfah rung machen müssen, daß dieselbe es im Punkte der ehelichen Treue nicht genau nahm. Es tam zu heftigen Auftritten und am 3. September verließ Frau Krönide heimlich das Haus. Der Angeklagte schilderte in beredter Weise die Verzweiflung, welche ihn hierüber ergriffen; ohne Ueberlegung sei er nach Berlin gefahren und sei hier tage- und nächtelang ziel- und zwecklos umbergeirrt. Nach einigen Tagen sei er doch zu der Erkenntniß gefommen, daß sein Gebahren ein unmännliches und es am besten sei, zurückzukehren. Er habe die Gepflogen­heit gehabt, die amtlich eingezogenen Gelder zwischen seiner Wäsche im verschlossenen Schranke zu verbergen und hier habe er die einkaffirten Gelder sofort hervorgeholt, als er von dem Verdachte, der auf ihm lastete, Kenntniß erhielt. Da fich die Angaben des Angeklagten in allen Punkten wahr erwiesen, so beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof erkannte.

In der

Ein nächtliches Abenteuer, welches der hierselbst studi­rende Pharmazeut Willy K. zu bestehen hatte, fand gestern ein Nachspiel vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts, woselbst gegen den Genannten wegen Beamtenbeleidigung und Wider­stands gegen die Staatsgewalt verhandelt wurde. Nacht zum 16. Juli fand der in der Wilhelmstraße patrouillirende Wächter den Angeklagten in halb entkleidetem Zustande auf dem Trottoir liegen. Er hielt denselben für betrunken, brachte ihn nach längerem Rütteln zu fich und erhielt auf sein Be­fragen die Antwort, daß er im Hause Wilhelmstraße 52 wohne. Die Kleider unter den Arm nehmend, taumelte der Ange­flagte von dannen und der Wächter beobachtete noch, wie der selbe in dem Eingang des bezeichneten Hauses verschwand. Nach einigen Stunden wurde der Wächter von einigen jungen Leuten avifirt, daß in der Wilhelmstraße, in der Nähe der Bimmerstraße, ein halb entfleideter Mensch auf dem Pflaster liege. Wiederum fand der Wächter den Angeklagten in der vorbeschriebenen Verfassung und anscheinend im tiefsten Schlafe auf der Straße liegen. Nachdem er ihn ermuntert, machte er ihn darauf aufmerksam, daß er nicht im Befige einer Uhr und möglicherweise bestohlen worden sei, erhielt aber von dem An­geklagten eine ungezogene Antwort. Da die Aufforderung an denselben, sich zu befleiden und nach Hause zu gehen, auf den hartnädigsten Widerstand stieß, so rief der Wächter fich noch einen Kollegen herbei und Beide vesuchten nun, den Ange­flagten nach der Wache zu bringen. Dieser wurde aber plöß­lich von einem wahren Wuth- Parorismus ergriffen, ein ge­waltiger Fanstschlag traf den einen der Beamten ins Gesicht und im nächsten Augenblicke lag auch der zweite am Boden. Endlich gelang es den vereinten Bemühungen der Beamten, den Tobenden zu überwältigen und zur Wache zu bringen, woselbst er erst einen veritablen Krampfanfall zu bestehen hatte und sodann in einen tiefen Schlaf verfiel. Im Termine bekundeten die Wächter, daß fie den Angeklagten für stark betrunken, aber nicht für finnlos gehalten hätten und wollte der Staatsanwalt denselben mit einer Gesammtstrafe von 50 Mark bestraft wiffen. Der Angeklagte erklärte, daß ihm sehr wohl bekannt sei, daß Trunkenheit als Milderungsgrund angesehen werde; er könne den legteren aber nicht für sich in Anspruch nehmen, denn er sei ganz entschieden nicht betrunken gewesen. Wohl aber sei er in der Wilhelmstraße von einer Anzahl Strolche überfallen worden und ein heftiger Schlag über den hinter überfallen worden und ein heftiger Schlag über den Hinter topf habe ihn besinnungslos zur Erde sinken lassen. Von diesem Augenblicke bis zu dem Zeitpunkte, als er auf dem Polizeirevier eewachte, sei er bewußtlos gewesen, wenigstens wiffe er von dem, was in der Zwischenzeit vorgegangen und mas er begangen haben sollte, feine Spur. Da nach dem Beugnisse des Polizei- Kommiffars der Angeklagte in der That eine anscheinend von einem Schlage herrührende große Beule auf dem Hinterkopfe gehabt, so hielt der Gerichtshof nicht für ausgeschlossen, daß der lettere dadurch in einen Zustand

versezt worden war

welcher ihm die freie Willens­bestimmung raubte und erkannte auf Freisprechung des An­geklagten.

-

P. Auf eine fürchterliche Art verunglückte am 24. März d. J. in Lichtenrade beim Ausdreschen von Getreide das Diensts mädchen Anna Fuhrmann. Auf dem Bauerngut der Wittwe Rademeyer daselbst befand sich am genannten Tage eine mit Göpelwert betriebene Dreschmaschine im Gange, als die Fuhr­mann fich derselben näherte, um herabgefallenes Getreide zu sammenzuharken, hierbei kam das Mädchen einer außerhalb an der Scheunenwand befindlichen Transmissionswelle zu nahe und ehe die in der Nähe Arbeitenden irgend etwas davon ge= wahrten, war die Bedauernswerthe an der Schürze und den Röden von der Welle erfaßt und unzählige Male um dieselbe herumgeschleudert. Das Geräusch der bei den Umdrehungen dem Mädchen von den Füßen geschleuderten und wieder niederfallenden Pantoffeln veranlaßten zwar ein anderes in der Nähe arbeitendes Mädchen zu dem Ruf: - aber es ,, Anhalten!" war zu spät. Das Unglüc war geschehen. Dem bedauernswerthen Mädchen waren sämmtliche Gliedmaßen derart zerquetscht, daß fie als eine form lose Masse von der Welle losgeschnitten und sie zwar noch lebend aber in bewußtlofem Zustande von der Unglücksstelle nach der Charitee hierselbst geschafft werden mußte, woselbst ste nach Verlauf zweier qualvollen Tage ihren Leiden erlag. Gegen den Sohn der Bauerngutsbesigerin, Bauer Wilhelm Rademeyer, welchem der Wirthschaftsbetrieb von seiner Mutter übertragen und der daher im eigentlichen Sinne als Brodherr der Verunglückten anzusehen ist, war nun auf Grund des obigen Vorganges wegen fahrlässiger Tödtung Anklage erhoben weil er die Anbringung von Schußvorrichtungen bisher unter­lassen. Die Ferienstraftammer des Landgerichts II hatte sich am Montag mit der Sache zu befassen. Nachdem über den Einwand des Angeklagten daß das Mädchen durch eigenes grobes Verschulden verunglückt sei durch Vernehmung von Beugen sowie des Gewerberaths Freiherrn von Stülpnagel als Sachverständigen Beweis erhoben worden war, erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung.

-

-

In bedenklicher Verfassung erschien gestern der Vieh treiber Julius Schnur vor der 93. Abtheilung des Schöffen gerichts, um sich wegen einer auf Unfug und Hausfriedens­bruch" lautenden Anklage zu verantworten. Er hatte fcheinlich dem Schnaps zu ſehr zugesprochen, denn seine Augen Vereine und Versammlungen.

"

hrs. Die Steindrucker und Lithographen hielten am Sonntag Vormittag im Palmen Saal ", Neue Schönhauser­straße 20, behufs Gründung eines Fachvereins eine öffentliche Versammlung ab, die von ca. 500 Theilnehmern besucht war. Zum ersten Vorsißenden wurde der Steindrucker Albert Schulz gewählt; das Referat hatte der Stadtverordnete Goerli über nommen. In seinem Vortrage erörterte Redner den Nugen sowie die Ziele der Fachvereine für das materielle und geistige Wohl der Arbeiter und empfahl den Anwesenden, fich zu einem solchen recht zahlreich zu vereinigen, um den vielen Mißständen in ihren Gewerben, namentlich der unmäßig langen Arbeitszeit, der sog. Ueberstundenarbeit und der überwuchernden Beschäf tigung von Lehrlingen sowie der schädigenden Konkurrenz die durch Gefängnißarbeit erfolgreich entgegenwirken

hatten jenen, den Trunkenbolden eigenthümlichen stieren Blick, feine Stimme war rauh und wurde von häufigem Schluchzen unterbrochen. Den Unfug sollte der Angeklagte dadurch be­gangen haben, daß er sich auf offener Straße prügelte. Als er zur Wache gebracht war, wurden wie üblich seine Persona­lien festgestellt und sollte er dann wieder nach Hause gehen. Er war aber, wie die Anklage behauptet, nicht zu bewegen ge­wesen, das Polizei- Bureau zu verlassen, bis er mit Gewalt Präs.: Sie entfernt wurde. Angeklagter, räumen beide Vergehen ein?" Angefl.: Det it mir jehauen habe, det jebe if Beifall, aber nich mit' ne Bulle, denn wo werde il mit' ne Bulle hauen, wo noch wat in is; blos mit die Faust. Abersten der Schußmann wat in is; blos mit die Faust. Abersten der Schußmann brauchte mir ooch nich ileich die Hände und Füße zu Knebeln, det ich mir nich die Dogen auswischen und nich treten konnte, ich bin allemal derjenigte, der den Beamten folgen thut, denn idk weeß, wat darnach kommt." Präs.: Warum find Sie denn nicht gegangen, als der Telegraphist" Sie aufforderte, das Bureau zu verlaffen?" Angell.: Weil det mit meine Ansichten von Ehrgefühl un Moral nich zufammendreffen dhut, id wette, wenn id rausjejangen wäre, fie hätten mir soforten wieder in­jelocht von wejen Schamverlegung, wat en schwerer Jefezes. paragraphen is un noch über Hausfriedensbruch steht. Präs. Wegen Schamverlegung? Wieso?" Angell.: Derr Jerichtshof, bie Schußleite hatten mir so darjeſtellt, det id nich uf die Straße jehn konnte; von hier bis hier un von hier bis hier, un denn noch en Baar mal quer rieber hatten sie mir die Hosen vollständig ufieriffen un da id blos det eene Baar anhatte, so wollte id von weien Nadigtkeit un Schamverlegung mir uf de langt, sie sollten nach meine De schicken, det sie mir die Sonn­Die Schuß tag'ichen bringt. Aber det wollten sie ja nich. leute bekundeten, daß der Angeklagte seines ungebührlichen Benehmens wegen gebunden werden mußte, daß deſſen Bein­fleider aber in derselben Verfaffung geblieben waren, wie fie der Träger dahin gebracht hatte. Derselbe habe lediglich chila­niren wollen, sei aber stark betrunken gewesen. Aus legterem Grunde beantragte der Staatsanwalt unter Annahme mildernder Umstände eine Gesammtstrafe von 40 Mt. oder entsprechender Freiheitsstrafe. Während der Berathung meinte der Angeklagte zu einem im Buhörrerraum befindlichen Bekannten: der Spaß wird woll so'n zwanziger Mart fosten," und ein befriedigtes Lächeln spielte um seine Lippen, als seine Tare fich als richtig erwies. Der Gerichtshof hielt den Hausfriedensbruch als im finnlosen Zustande begangen und sprach den Angeklagten dieser halb frei, dagegen erklärte er den groben Unfug dadurch für konsumirt, daß sich der Angeklagte bis zur Unzurechnungsfähig, teit betrant. Werden Sie sich bei dem Urtheil beruhigen?" fragte der Präsident nach der Publizirung. Sh wo, noch lange nich, wir jeh'n bis an't Rammerjericht", erwiderte der Angeklagte und äußerte auf dem Flur höchst vergnügt: Det haben wir wieder mal recht jut jemacht!"

H. L. Louisenstädtisches Theater. So sehr man sich auch über den erziehenden Einfluß einer guten Bühne klar ist, ſo giebt es dennoch verschwindend wenig, Musentempel, in denen den breiteren Volksschichten durch ein geringes Entree der Zutritt möglich ist. Um so sympathischer stehen wir des­welcher am Sonnabend eine Volksopersaison im Louisenstädti­Das Ensemble war ein über Erwarten gutes und spendete das lebhaft animirte Bublitum den wärmsten Beifall. Frl. Weibel. den Berlinern nicht unbekannt, sang und spielte die, Leonore" ganz vorzüglich, nachdem fie eine anfängliche Indisposition überwunden. In Herrn Polard als Manrico" lernten wir einen frischen Zenor von ganz respektablem Umfange kennen, deffen lebhaftes Spiel bei den Zuhörern den wohlverdienten Beifall erntete. Frl. Nösen als Azneena" und Herr Lüden als Graf Lima " bestanden ihre Feuerprobe mit Frische und Sicherheit und lam ihnen das Bublifum auf das Wohlwollendste entgegen. Die Chöre waren gut geschult und verdiente die Inszenirung alles Lob.

" 1

( Angabe in Metern.) 16./8. 17./8. 18.78. 19./8.1 20./8.121.78. 22.8. 2,10 2,10 2,08 2,13 2,14| 2,14 2,14

Wafferstand der Spree in der Woche vom 16.- 22. Auguft.

Lage Um Oberbaum Dammmühle, Oberwaffer. Dammmühle, Unterwaffer

... 2,08 2,08 2,06 2,10 2,14 2,11 2,10

0,58 0,59 0,62 0,62 0,65 0,59 0,63 Polizei- Bericht. Am 21. v. m. verunglückte der Brauer Wöhlert in der Bößow'schen Brauerei dadurch, daß ihm beim Niederlegen eines mit Spähnen gefüllten Lagerfasses dieses auf Den Fuß fiel und ihm die Behen zerquetschte. Am 29. v. M. Vormittags wurden die Knaben Hartmann, Prinzenstraße 11, und Cohen, Spandauerbrücke 10 bei den Eltern wohnhaft, vor

-

zu können. An der darauffolgenden Diskussion betheiligte sich eine große Anzahl von Rednern, die sich insgesammt für die Nothwendigkeit der Errichtung eines Fachvereins aussprachen und die vorhandenen Schäden beider Gewerbe bloßlegten. Allgemein wurde konstatirt, daß in der Mehrzahl der Geschäfte fast nur mit Lehrlingen gearbeitet und wegen des niederen Lohnftandes unmäßig viel ,, Ueberstundenarbeit" geleistet wird. So tam z. B. zur Sprache, daß im Geschäft von Hellriegel ( Kochstraße) an 9 Maschinen 6 Lehrlinge und nur 3 Druder beschäftigt seien, während bei der Firma Friedberg und Silberstein( Engelufer) seit geraumer Zeit der Arbeitstag von Morgens 7 bis Nachts 10 und oft sogar bis 12 Uhr dauere, um die vorhandenen großen Aufträge ohne Vermehrung des Arbeitspersonals, also billiger effettuiren und alle 12 Maschinen des Geschäfts arbeiten laffen zu können. Herr Eckart, der in der Versammlung anwesende Oberdrucker des Geschäfts rief durch die ziemlich brüste Art seiner Rechtfertigung der Maßnahmen der lettgenannten Firma nicht geringe Aufregung in der Versamm lung hervor und mußte fich namentlich vom Referenten scharfe Burechtweisungen sagen lassen. Die Versammlung beschloß die Gründung eines Fachvereins der Steindrucker, Lithographen und Berufsgenossen" so energisch und rasch als möglich zu be­treiben und nahm einen Antrag auf Wahl einer aus 15 Mit­gliedern bestehenden Kommission zur Ausarbeitung des Sta

tuts 2c. an.

hfs. Die öffentliche Versammlung der Buchbinder, welche am Sonntag Vormittag in Feueistein's Salon, Alte Jakobstr. 75, stattfand, beschäftigte sich mit der Stellungnahme zu dem von den Leipziger und Stuttgarter Buchbindergehilfen gefaßten Beschluß, nicht mehr an Sonntagen und nach Feier abend zu arbeiten, mindestens nicht ohne eine Ertravergütung im Befrage von 25 bis 33% pCt. Der Referent Herr Höhne theilte mit, daß die Leipziger und Stuttgarter Gehilfen, nach­dem fie den erwähnten Beschluß gefaßt, befürchten, die dortigen Verlagsbuchhändler möchten die betreffenden Buchbinderar­beiten nunmehr in Berlin herstellen lassen. Sei es schon, führte der Referent ferner aus, an und für sich geboten, der in sanitärer und wirthschaftlicher Hinsicht die Arbeiter schä

-

Ein ehelicher Zwift, welcher höchst verhängnißvolle Foldigenden Sonntags- und Ueberstunden Arbeit auch in Berlin gen nach fich zog, gelangte gestern zur Kognition der Ferien traflammer des Landgerichts II, als sie in der Anklagesache gegen den ehemaligen Amtsdiener zu Lichtenberg , Hermann Krönicke, welcher der Unterschlagung im Amte beschuldigt war,

ein Ende zu machen, so erfordere jetzt schon die Pflicht der Kollegialität gegenüber den auswärtigen Gewerksgenoffen, daß man sich ihrem Beschluffe anschließe. An der animirten Dis fuffion betheiligten sich viele Redner, durchweg im Sinne des