Ein Wechsel findet weder in den mechanischen Webereien, noch in den Färbereien statt, somit trifft im Fall der Frage II. 2 jeden Arbeiter die Sonntagsarbeit.
4. Findet die Beschäftigung statt für den ganzen Sonntag oder für welche Stunden deffelben? Während der Vormittags- Gottesdienststunden wird nie gearbeitet. Dagegen im Fall der Frage II. 2 wird in allen Betrieben während der übrigen Stunden des Sonntags, wie an einem Werkeltage gearbeitet.
IV. Wird die Sonntagsarbeit veranlaßt:
a. durch technische Eigenthümlichkeiten des Betriebes? Nein.
und durch welche?
b. durch welche wirthschaftlichen oder sonstigen Gründe? In der Textilindustrie liegen für die Sonntagsabeit eben sowenig wirthschaftliche wie sonstige Gründe vor. V. Sofern die Sonntagsarbeit nicht in allen Betrieben des Gewerbszweigs üblich ist, auf welchen Gründen beruht der Unterschied?
Die Gründe find unter Frage II, 2 bereits angegeben. VI. Welche Folgen würde das Verbot der Beschäftigung am Sonntag haben?
1. für die Unternehmer?
a. technische?
Nach unsern praktischen Erfahrungen keine.
b. wirthschaftliche?
Nach unsern praktischen Erfahrungen teine.
2. für die Arbeiter, namentlich:
V
a. welche Minderung des Jahres- Arbeitsverdienstes würde unter der Vorausseßung eintreten, daß eine Steigerung des Lohnsages nicht einträte?
In dem Fall, daß die Sonntagsarbeit aufhört, würde, um die vorliegenden Aufträge der Fabrikanten zu erledigen, folgerichtig die jetzt in der Textilbranche übliche und durch das Bestreben, möglichst schnell der Konkurrenz vorzukommen, hers vorgerufene Ueberstürzung in der Arbeit beseitigt, der Handel mit den fertigen Fabritaten in ruhigere Bahnen geleitet, damit aber die ebenfalls in der Textilbranche übliche periodische und von dem Arbeiter schwer empfundene Arbeitslosigkeit ver mindert, der Arbeitsverdienst aber, selbst wenn eine Steigerung des Lohnsages nicht eintreten würde, in feiner Weise ver mindert werden.
b. würde dieser Nachtheil durch andere Vortheile aufgewogen werden? durch welche?
Der scheinbare Nachtheil würde ganz eminent damit auf gewogen, daß, da der Arbeiter ebenso wie jedes zur Arbeit bestimmte Erdengeschöpf nur durch eine Ruhepause in die Lage gebracht wird, mit neuer Kraft das ihm übertragene Arbeitspensum abzuwickeln, nach einer unter allen Umständen gefeßlich bewilligten Ruhe am Sonntag der Textil- Arbeiter seine oft schwierige Aufgabe ohne Nachtheil für dieselbe und sich selbst lösen und mit größerer Intensivität, Aufmerksamkeit und durch Uebermüdung nicht beeinträchtigte Arbeitsluft an der Vervoll tommnung der Industrie selbst mitwirken tönnte. Durch die unausgefeste praktische Arbeit muß dem Textil- Arbeiter die gerade für sein Gewerbe überaus nothwendige geistige Spannfraft verloren gehen und damit die deutsche Textil Industrie allmälig ihren guten Ruf einbüßen.
VII. Ist das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern am Sonntage durchführbar:
1. ohne Einschränkungen? Ja. 2. mit welchen Einschränkungen? Es bedarf keiner Sonntagsarbeit.
Wenn es nicht durchführbar ist:
3. aus welchen Gründen?
hierüber haben wir uns unter IV. 2. b ausgesprochen.
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Kinderausbeutung. Durch verschiedene konservative und liberale Beitungen des Großherzogthum Badens geht folgende Nachricht: In manchen Orten Badens, namentlich im Breis gau, besteht eine Art Kinderarbeit, von der sich wenige Leser einen Begriff machen: es ist dies das Knöpfle: Aufnähen." Das Aufnähen der weißen Hemdenknöpfchen wird an Agenten gegeben und von diesen an ärmere Familien, deren Kinder vom zartesten Alter an zu dieser Arbeit angehalten werden. Für zwölf Dußend oder 144 Stück wird 1 Pfennig bezahlt, Dieses aber nicht in Baar, sondern die Betreffenden müffen das für von den Agenten, die in der Regel Kaufleute find, Kaffee, Bucker u. dgl. nehmen." Das ist ja eine doppelte Ausbeutung der armen Kinder! Solcher Zuschuß auch bei den ärmsten Familien muß ja das ganze Familienleben untergraben, da es die Kinder in der frühesten Jugend förmlich zu Krüppeľn macht. Auch hier muß die Gesezgebung eintreten und derlei Arbeit verbieten. Dann aber müßte solchen Agenten das Hand werk gelegt werden, welche durch diese Art Zwischenhandel auf Kosten der Kinderhändchen noch einen doppelten Verdienst vorab nehmen. Man sieht übrigens, daß es immer dringlicher wird, die Arbeiter vor der Ausbeutung zu schüßen, damit nicht Die ganze Nation nach und nach versumpfe. Die Beitungen aber sollten solcher unmenschlichen Ausbeutung begegnen, indem fie die Firmen und Agenten mit Namen nennen. leicht befigen dieselben noch ein Klein wenig Scham.
Viel
Gegen Werkstattordnungen, welche darauf beruhen, daß die Rechte und Pflichten der beiden kontrahirenden Bar teien, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gegenseitig gewahrt und genau gehandhabt werden, ist gewiß nichts zu erinnern. Wenn aber, wie es bei den meisten Werkstattordnungen der Fall ist, der eine Theil der Arbeitgeber ordnung dem anderen Theil den Arbeitern einfach
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Forderung nicht zugestanden wird, dürften die Arbeiter die Werkstätten verlassen und streiken.
Durchbohrung des Simplon. Seit einiger Zeit schon geht durch die Presse die Meldung von einer projektirten Durchbohrung des Simplon. Ueber die Ausführung felbft find bis jept Details nicht bekannt gewesen; jest aber, wo die italienische Regierung der schweizerischen ihre Bereitwilligkeit, auf das Projekt einzugehen, erklärt, und seine finanzielle Unterstügung zugesagt hat, hat das Projekt greifbare Gestalt anges nommen. Noch im Laufe dieses Jahres wird der Bahnbau in Angriff genommen werden. Die Bahnlänge beträgt 51 Kilometer, wovon auf den eigentlichen Tunnel 12 Kilometer entfallen. Die Bauzeit ist auf 10 Jahre berechnet, das BauKapital auf 73 820 000 Lire veranschlagt worden. Die auf schweizerischer Seite befindliche Tunnelmündung wird 689 Meter, die auf italienischer Seite dagegen 627 Meter über dem Meeresspiegel liegen. Nach eingehender Prüfung des zu durchbohrenden Gesteins ist man zu dem Resultate gelangt, daß die bohrenden Gesteins ist man zu dem Resultate gelangt, daß die Bohr- Arbeiten 2222 Tage, also 6 Jahre 1 Monat, Zeit erfordern werden.
Vereine und Versammlungen.
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Der Vorstand des Vereins der Berliner Bauanschläger ersucht uns um Aufnahme des Folgenden:" In Nr. 193 des Berliner Volksblatt" befindet sich ein Aufsatz über Arbeiterftatiftit" aus Rohleder's Bureau, in welchem auch unser Fachverein erwähnt wird. Es wird in diesem Aufsaß gesagt, daß die von dem genannten Bureau ausgegebenen Fragebogen, zum Theil gar nicht, zum Theil lüdenhaft ausgefüllt zurück geliefert worden seien. Was unsern Verein anbetrifft, so haben wir von dem genannten Bureau derartige Fragebogen gar nicht erhalten. In Bezug auf die Abzweigung unseres Vereins, die der Artikel bringt, find Unrichtigkeiten in sofern vorhanden, als bei unserm Beruf allerdings die Stell macher unsern Beruf zu ihrem Broderwerb gewählt haben und, soweit unsere Erfahrung reicht, sehr tüchtige Arbeiter in diesem Fache find, leineswegs aber hat sich unser Verein von den Stellmachern abgezweigt, er hat sich vor zwölf Jahren, ohne vorher mit dem Verein der Stellmacher in Verbindung ges treten zu sein, selbst gegründet. Auch die Angabe inbetreff der Mitgliederzahl des Vereins ist unrichtig. Dieselbe beträgt nicht, wie in dem Auffaz angegeben worden ist 70-80, sondern zirka 200 Personen.
hr. Der Bezirksverein des werkthätigen Volkes im 29., 30. und 31. Kommunal Wahlbezirk( Lothringerstr. 59) be schäftigte sich am Dienstag mit den bevorstehenden Stadtver ordnetenwahlen. Herr Schulze begründete die bekannten For derungen der Arbeiterpartei, betreffend die Miethssteuer, das städtische Schulwesen, gewerbliche Schiedsgerichte, Sanitätswachen, das Pferde- Eisenbahnwesen, Steuer auf fremde Biere und die englische Gasanstalt. Er sprach am Schluß die Hoff nung aus, daß die Arbeiterpartei bei den diesmaligen Wahlen die Bahl ihrer Vertreter auf 9 bis 10 bringen werde. In der Diskussion zeigte Herr Kunkel, daß das städtische Schul, SaDistuffton zeigte Herr Kunkel, daß das städtische Schul, Sa nitäts- und Steuerwesen noch viel zu wünschen übrig laffe. Herr Gupke legte die Ungerechtigkeit des Dreiklaffen Wahl systems dar. Herr Laske bestritt, daß der Magistrat ein Recht Dazu gehabt, diejenigen Arbeiter, welche sich bei der Polizei als „ Schlafburschen" haben anmelden lassen, für nicht wahlberechtigt zu erklären, da dieselben fich ebenso richtig auch als Chambregarniften" hätten anmelden lassen laffen können. Die Art, wie das Gleichheitsprinzip angewendet werde, illustrirte er durch den Hinweis darauf, daß die Mieths. fteuer für den Armen die gleiche sei, wie für den Reichen, nämlich 6 zwei Drittel Prozent von der Miethe, daß aber in Bezug auf Gehaltserhöhung den Laternenanzündern nicht die gleiche Berücksichtigung zu Theil werde, wie den Stadträthen. Das Ergebniß der Diskussion war die einstimmige Annahme einer Resolution, in welcher die Versammelten erflären, agitatorisch für die Wahl von Vertretern aus der Mitte der Arbeiter eintreten, namentlich die Agitation im 28. KommunalWahlbezirk energisch betreiben zu wollen. Der Antrag des Herrn Laske, daß der Vorstand beauftragt werden möge, bei der Stadtverordneten- Versammlung gegen die Bewilligung von 15 000 Mart zu einem zu Ehren des Telegraphen- Kongreffes zu veranstaltenden Festessen einen Proteft einzureichen, wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
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fisende schloß die Versammlung mit der Ankündigung, daß am 19. September die nächste Sigung stattfindet, wozu er alle beiter einladet.
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Gegen die 5 Pfennig- Barbiere. Eine außerordentliche Generalversammlung der Mitglieder der Barbier- und Friseu Innung zu Berlin soll am 15. September abgehalten werden. Als einziger Gegenstand steht auf der Tagesordnung dieje Versammlung: Beschlußfaffung über folgenden Bulat zu des Jnnungs- Statuts: Jedes Mitglied, welches für das Barbieren weniger als 10 Bf. nimmt, fann von dem Innung Borstande bis zum 15 fachen Jahresbeitrage herangezogen werden; hiergegen kann das betroffene Mitglied die Entscheidung der nächsten Innungs- Versammlung herbeiführen."
Verein der Berliner Bauanschläger. Sonntag, den 6. September, Vormittags 10 Uhr, Vereinsversammlung be Preuß, Oranienftr. 51. Tagesordnung: 1. Wahl eines Ver gnügungsfomitees zum Stiftungsfest und zur Weihnacht bescheerung. 2. Bericht des Vergnügungskomitees über die Landpartie. 3. Verschiedenes.
Kleine Mittheilungen.
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Mainz.( Bum Doppelmord.) Die stattgehabe Sektion be Leiche der ermordeten Wothe hat ergeben, daß der Tod de Wothe durch Bertrümmerung der Hirnschale mittels eines stumpfen Gegenstandes erfolgt ist und daß nach dieser That der Mörder sein Opfer durch Umlegen eines Lederriemens um den Hals u erwürgen versucht hat. Zu dieser Erwürgung schien der Mörder nur deshalb geschritten zu sein, weil er ve muthete, er habe durch den mit großer Gewalt geführten Sieb fein Opfer nur betäubt. Als bei der Sektion die Kopfhaut be Erschlagenen an der Hirnschale hinweg gezogen und leptere los gelöst war, fiel ein Stück Hirnschale heraus. Der Schlag batte unmittelbar den Tod der Verlegten herbeigeführt. Gleichzeitig mit der Untersuchung des Mageninhalts der Wothe wurd auch nochmals der Mageninhalt des am Rhein aufgefundene Rumpfes untersucht; as Resultat ergab, daß die in den beiden Mägen gefundenen Speiseüberreste von völlig leichter Be schaffenheit waren und beinahe denselben Grad der Verdauung überstanden hatten, woraus sich ergiebt, daß beideErmordete gleid zeitig ein und dieselben Speisen genoffen hatten un daß die Ermor bung selbst in furzen Swischenräumen geschehen sein mu Dieses wichtige Moment wurde noch dadurch bestätigt, daß be einer nochmals in der Wohnung der Ermordeten vorgenomme nen Haussuchung ein Topf mit Speiseresten gefunden worde war, welche ganz genau mit den verdauten Speisen der beiden Ermordeten übereinstimmten. Daraus wird nun gefolgert, der am Rhein aufgefundene menschliche Rumpf niemand ander ist, als der seit fener Mordnacht verschwundene Schuhmache Wothe, der Ehemann der ermordeten Frau Wothe, welche gemeinschaftlich am Abend vor dem Morde diese Speisen g noffen hatten. Welches die Motive waren, daß scheußliche brechen zu verüben, ist bis zur Stunde noch nicht aufgeklärt. Bei der Untersuchung des Rheinbetts an der Stelle, an welcher der Rumpf in das Wasser geworfen worden war, wurde nog ein wichtiges Beweisstück gefunden und zwar der dem Schuh macher Wothe gehörige sogenannte Schuhmacherklopfftein. Diese Stein war mittelst Lederriemen an die Umhüllung des Rumpfel niederfinken sollte, beim Herabwerfen löste sich aber der schwer gebunden worden, damit derselbe im Wasser sofort auf den Grund Stein von dem Riemen los und versant im Waffer, während de Rumpf eine furze Strede weit fortschwamm, bis er an einem Floß hängen blieb. Aus alledem scheint hervorzugeben, daß de Körper des Wothe deshalb von dem Mörder oder den Mörden ( denn nach Ansicht der Medizinalbehörde wäre ein Men faum im Stande, eine solche Rette von Scheußlichkeiten einer Nacht zu verüben) in den Rhein geworfen worden
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um glauben zu machen, Wothe habe seine Frau ermordet und Ueber die Festnahme Herb in Laubenheim , w.Icher bisher keinerlei Geständniß abgelegt hat, und im Gefängniß fich Mühe giebt, den ,, wilden Mann" zu spielen, wird dem Mainz . Tabl" folgendes mitgetheilt: Herbst verkehrte am Abend in verschiedenen Wirthshäusern Als ihm schließlich das Obdach überall verweigert worden wa und er mit dem Polizeidiener des Ortes zusammentraf, sagte fich das nicht zweimal sagen und verständigte den Bürgermeister
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Möhn von der Sache; dieser gab seine Zustimmung man sette den jungen Mann, eine bagere Figur mit fla Inochigem, bartlosen Gesicht, hinter Schloß und Riege Man Tonnte eigentlich über ihn nicht ins Rein kommen. Er befand sich in großer Aufregung, war aber dabei überaus zuvorkommend gegen jedermann.
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Er bot den Leuten sehr artig guten Abend und zeigte überall die freund lichste Miene. Er wolle, so sagte er, nach Alzey , um Trauerbotschaft dorthin zu bringen, habe aber den Bug
Die Freie Vereinigung der Graveure, Ziseleure und Berufsgenossen beschloß in ihrer legten Sizung, den Vorstand mit der Abfaffung einer Resolution zu beauftragen, welche im Sinne der stattgefundenen Diskussion die Sonntagsarbeit verwirft und besonders scharf die Sonntagsarbeit der Lehrlinge und deren nachtheilige Folgen betont. Lehrkontraktliche Be stimmungen, wonach ein Lehrmeister fich das Recht vorbehält, den Lehrling zur Sonntagsarbeit heranzuziehen, mögen unter feinen Umständen rechtliche Verbindlichkeit gaben( gegen Lehr- fäumt. Jegt verweigerte man ihm das Nachtlager. Als er kontrakte hatte sich vor Kurzem der Verein überhaupt ausgesprochen). Hervorgehoben wurde allgemein, daß die Frage derte er plößlich seine Haltung und fiel von einem Ertrem in der Sonntagsarbeit nicht getrennt von der Ueberstundenarbeit andere. Während er vorher ein sehr artiges, fast gewinnendes In Anbetracht der Benehmen zur Schau getragen hatte, wurde er jegt wild,
internirt war
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es war inzwischen 10 Uhr geworden
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tobte und schrie zum Fenster hinaus:„ Ich heiße Müller heim, hier wird der Gerechtigkeit Gewalt angethan!" So o wohne Gärtnergaffe Nr. 85! Heraus, ihr Bürger von Lauben
an Wochentagen gelöst werden kann. außerordentlichen Krisis in dem qu. Arbeitszweig beschloß der Verein, vorläufig bis zum 1. Januar von Neueintretenden kein Einschreibegeld, sondern nur den Monatsbeitrag von 25 Bfg. Einschreibegeld, sondern nur den Monatsbeitrag von 25 Bfg. zu erheben. Zum Schluß wurde auf den am 26. September ähnlich lauteten seine Aeußerungen, die er mit Stentorftimme
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in die stillen Gaffen hineinrief, so daß das ganze Dorf zufam menlief und fich die Straßen bald mit Menschen füllten. Man diese Werkstatt Umgegend. In der Versammlung am 29. August im Lokale neigte jeßt der Ansicht zu, der Verhaftete sei ein Betrunkener und es sei vielleicht unrecht gewesen, ihn einzusperren; man wiedergeben anfoktroyrt, darin nur Rechte für die Fabrikherren und Pflichten beiterschußgeset". Redner führte aus, daß das Arbeiterschuß solle ihn laufen lassen. Schon wollte man ihm die Freiheit der Befehl war bereits dazu erlaffen als einige Bodenheimer aus Mainz kamen, auf Arbeit sind, und die Nachricht von dem zweiten Morde am Fürstenbergerhof die Nachricht von de Auffindung des menschlichen Rumpfes im Rhein schon am Vormittag in Laubenheim bekannt geworden brachten. Es waren unter den Leuten Schuhmacher,
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für die Arbeiter enthalten find, so find solche Werkstattord uungen gemeinschädlich, nur geeignet, jedes gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gründlich zu zerstören. So theilt die Fränkische Tagespost" aus einer Werkstattordnung einer Nürnberger Pinselfabrik einige Abfäge mit, welche zeigen, daß Fabrifordnungen vorhanden find. In der felben heißt es unter Anderem: Nacharbeit und Sonntagsarbeit dürfen im Interesse des Geschäfts nicht verweigert werden. Im Einklang" damit steht die Bestimmung; Die Arbeitsstunden müssen von jedem Arbeitnehmer auf" das Pünktlichste eingehalten werden, es gelten teine Entschuldi über sondern späteres Kommen, es treten gungen Strafen und Abzüge in folgender Weise ein: von 11 bis 15 Minuten 10 Bf., 16 bis 25 Minuten 20 Pf., 26 bis 40 Minuten 40 Bf., 41 bis 60 Minuten 60 Pf., über eine Stunde 1 M. Unentschuldigtes Ausbleiben wird jedenfalls mit 1 M. bestraft. Im Krankheitsfalle muß sofortige Entschuldigung erfolgen, in Ermangelung einer solchen tritt Bestrafung wie bei unentschuldigtem Ausbleiben ein! Die mit unwahren Thatsachen begründeten Entschuldigungen werden mit zwei
gefeß eine Nothwendigkeit sei, denn unter dem Drucke der Fabrikanten und Arbeitgeber sei es rein unmöglich, fich nach dem Ausspruch der Manchesterpartei durch Selbsthilfe eine beffere Lage zu schaffen. Redner wies nach, daß ein solches Gesetz nicht erst heute, sondern schon vor 30 Jahren, wenn auch in etwas anderer Form verlangt wurde. Sehr eingehend
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die Arbeiter nach derselben sehnten. Die Enquete sei auch nicht nicht für unmöglich erklärten, daß der junge Mann hier mit fich der Herr Reichskanzler ausdrückte, sondern die Arbeiter Jept ließ der Bürgermeister den Menschen nochmals vor fich
dazu angethan, um die Stimme der Arbeiter zu hören, wie
müßten Alle Mann für Mann durch Unterschrift in den Petitionslisten zeigen, daß fie ein solches Gesetz verlangen. Reicher Beifall Beifall lohnte den Redner für feinen fachlich gehaltenen Vortrag. An der Diskussion betheiligte fich Herr Mehnert, indem er auf die Kinderarbeit in
kommen und fragte ihn, ob er sich legitimiren könne. Legitis miren? ja", sagte dieser, hier sehen Sie." Damit zeigte er ein mit Geld vollgefülltes Portemonnaie. Natürlich wurde ihm entgegnet, daß dies feine Legitimation sei. Er konnte fich aber weiter nicht ausweisen. Als ihm erklärt wurde, daß man auf den Spielplay. Durch Ausbeutung der jugendlichen Kräfte halten habe, verfärbte er sich und trat bebend einige Schritte
würde nichts Gutes geschaffen, die Kinder, welche zu früh in den Fabriken beschäftigt werden, gingen einem frühen Siech
der Belle ließ, fragte er ihn, wie er heiße, und erhielt
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Mark bestraft. Neben diesen Strafen treten auch die betreffen den, denn wenn das heutige System so weiter fortgesetzt werde, machergeselle, der in der Nähe war, sprang aber hinzu und rief:
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den Lohnabzüge ein. Dann heißt es noch: Die in einem Kalenderjahr angelaufenen Strafen und Abzüge werden zu wohlthätigen Sweden unter Mitwirkung der Geschäftsführer Bis jetzt haben aber die Arbeiter in der bes verwendet." treffenden Fabrik noch feine Kenntniß davon erhalten, zu welchen wohlthätigen Sweden" die aus den Arbeitergroschen herausgepreßten Strafgelder verwendet werden. Dies Alles beweist wohl zur Genüge, wie nothwendig, ein Arbeiterschuß. gesetz für die Arbeiter ist, denn wenn, wie in dem betreffenden Gefeßentwurf der Arbeiterpartei vorgesehen, Arbeitskammern errichtet werden, so wird auch solchen famosen Werkstatt,, ordnungen " ein Riegel vorgeschoben werden.
Angekündigter Streif. Sämmtliche Retten- Fabrikanten in den Distrikten Süd- Staffordshire und Ost- Worcestershire in England erhielten von dem Arbeiterverein Kündigung, worin eine Lohnerhöhung von 20 bis 30 pEt. beansprucht wird. Die Kündigung läuft in 14 Tagen ab, und wenn bis dahin die
zurück. Als der Gendarm den Verhafteten heute Morgen aus wort: Ich heiße Müller und bin aus Mainz ." Ein Schuh Was Du lügft! Du heißt nicht Müller, Du heißt Herb und bist ein Schuhmacher aus Mainz ." Der Genddarm schloß in einer Berliner Fabrik 20 Mädchen als Klempner beschäftigt dem Verhafteten die Hände und brachte ihn hierher:
werden bald die Frauen die Männer aus den Fabriken verdrängen. Für lettere Behauptung diente als Beweis, daß hier
werden. Die Buchthausarbeit, die den freien Arbeitern so viel
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Konkurrenz mache, sei ebenfalls zu verwerfen; die Leute dieser früher eine Zeit lang Megger war, was insofern von
könnten ganz gut anders beschäftigt werden. Redner wurde ebenfalls großer Beifall zu Nach der Diskussion wuide folgende Resolution einstimmig an genommen: Die heut im Lokal des Herrn Jannasch versam
renten voll und ganz einverstanden und verpflichten sich, die
Theil. fanntlich von geübter Hand zerlegt war. Von Wichtigkeit für die Untersuchung ist der bekannt gewordene Umstand, daß Herbst sich vor seiner Flucht über Weisenau nach Laubenheim melten Bürger von Friedrichshagen erklären fich mit dem Refe- eine neue Reisetasche gekauft hat. Diese Reisetasche ist spurlos verschwunden und neigt man nunmehr der Annahme zu, daß tion zu unterzeichnen; auch dafür zu sorgen, daß dieselbe mit Wothe transportirte. Der Verhaftete verbleibt beim Leugnen vom Vorstand des allgemeinen Arbeitervereins vorgelegte Beti Herbst in derselben die fehlenden Kärpertheile der Leiche des der That. Bemerkt sei hierbei, daß die früheren Verurthei Herr Rosenthal, doß es Sache eines jeden Arbeiters sei, fich an lungen des Herbst, darunter eine zu 9 Jahren Buchthaus der Petition durch Unterschrift zu betheiligen, denn die Unter- sämmtlich auf Grund von Indizien Beweisen erfolgt find,
schriften müßten nach Millionen gezählt werden. Der Vor
Herbst niemals ein Geständniß abgelegt hat. Berantwortlicher Redakteur R. Grouheim in Berlin . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Sieran eine Beilag
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