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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 208.
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Politische Uebersicht.
gramme vor:
In Sachen der Karolinen - Frage liegen folgende Teles Madrid , 4. September. Ein offizielles Telegramm von den Philippinen meldet die Ankunft des Dampfes San Quin: tin daselbst, welcher von der Insel Yap tam und die Nachricht überbrachte, daß der Dampfer Manila " am 24. Auguft Abends die Belegung der Insel vorbereitete, als ein deutsches Kanonenboot eintraf, Abends 7 Uhr des genannten Tages Mannschaften ausschiffte, die deutsche Flagge aufhißte und die Insel im Namen des Deutschen Reiches besezte. Angesichts dieser Thatsachen legten die Kommandanten der spanischen KriegsSchiffe Protest ein. Der spanische Marineminister hat tele graphisch den Gouverneur von Yap, Capriles, sowie den Rommandanten der spanischen Kriegsschiffe abgesezt und den Prozeß gegen fie angeordnet.
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Madrid , 4. Sept. Heute Abend 10 Uhr wurde auf die bekannt ge vordene Flaggenbiffung auf der Insel Vap durch ein deutsches Schiff die deutsche Gesandtschaft durch Volksmaffen angegriffen, Fenster eingeworfen, das Wappen zerstört. Die Polizei war zu schwach und mußte einen Gefangenen wieder herausgeben. Einer späteren Nachricht zufolge fanden mehrere Berhaftungen statt.
Ein feineres Telegramm vom 5. September meldet: In der Provinz Cadir rottete fich gestern ein Hause von etwa 300 Sozialisten unter bem Befehl des Schmugglers Tuerta zus fammen und tief:„ Es lebe Borilla!" Nach sechs Stunden waren die Anführer genöthigt, vor der feindlichen Haltung der Bevölkerung zurückzuweichen. Nach unserem Wissen ist Borilla lein Sozialist und es läßt sich daher kaum annehmen, daß es Sozialisten waren, welche für ihn aufgetreten find.
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Aus München geht der Voff. 3tg." folgendes Privattelegramm zu: Verläßlich verlautet, daß in den letzten Tagen ein Ministerrath stattgefunden habe, in welchem über die Regelung der Zivilliste des Königs und über die Frage verhandelt wurde, ob und in welcher Form die Angelegenheit vor den Landtag gebracht werden könne. Ein Beschluß scheint nicht gefaßt worden zu sein. Die Besprechungen der Minister seien vom Könige selbst veranlagt worden. Der Landtag ist offiziell auf Dienstag, 29. September, einberufen.
Beschwerde und Deklaration der Engländer zu äußern, urüdführen. Dann hätte die Polizei nicht dem eigenen Triebe, fondern einem anderen Umstande gehorchend, endlich das Wort
ergriffen.
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September 1885.
Sonntag, den 6. September 1885.
II. II. Jahrg.
für die moralischen Zwecke, die Herr Stead angeblich verfolgt, eines Freundes war es ihm gelungen, bei einem hiesigen nothwendig? Die Geschichte ist sehr dunkel!
Lokales.
mod renololy
r. Der Kampf gegen das Louisthum. Eine der merk. würdigsten Erscheinungen auf dem Gebiete der Rechtspflege ist die Interpretation gewiffer allgemein rechtlicher Bestimmungen beim Hervortreten einzelner oder mehrerer zeitweiliger Erschei nungen, die als eine Beläftigung, eine Rohheit, oder als wider die guten Sitten verstoßend, bezeichnet werden. Der Straf richter wird angerufen, der Staatsanwalt bringt eine geistreiche Interpretation irgend eines Strafgefeßes Paragraphen, die Straffammer aber tann sich zu dem fühnen staatsanwaltlichen Ideenfluge nicht erheben, fie spricht frei; die Sache geht an's Reichsgericht, und hier findet die staatsanwaltliche Auslegung des Gesetzes volle Anerkennung; ein Präjudiz ist geschaffen, das zwar nicht mit der gleichen Bedeutung, aber mit der vollen ftrafrechtlichen Wirkung wie das Strafgeses ausgestattet ist. Derartige Erscheinungen haben fich im Laufe der lezten Jahre Derartige Erscheinungen haben fich im Laufe der letzten Jahre gerade in Berlin in größerer Anzahl gezeigt, und die neueste Derselben ist die Stellungnahme des Reichsgerichts in dem sogenannten Kampfe gegen das Louisthum. Seit längerer Beit schon hatte der Deutsche Verein zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit" eine gefeßliche Bestimmung angestrebt, mittelst deren es ermöglicht werden sollte, den Buhältern entschiedener, als dies bisher möglich war, ftrafrechtlich entgegen zu treten. Man wird wohl annehmen dürfen, daß ein solcher Verein die bestehenden gefeßlichen Bestimmungen auf das Eingehendste prüft und jede seinen Sweden dienende Auslegung versucht. Die bestehenden Borschriften des Strafgesetzbuches schienen nach der Meinung des Vereins teine genügende Handhabe gegen das Buhälterthum zu gewähren und namentlich die Strafbestimmungen gegen das Verbrechen und Vergehen der Ruppelei nicht anwendbar zu sein. Anderer Meinung war das Reichsgericht, welches in einem bestimmten Falle den angeklagten Buhälter der Kuppelei für schuldig hielt, weil derselbe durch sein ganzes Verhalten der Unzucht Vorschub leifte. Und nun ist es bemerkenswerth zu sehen, wie der erwähnte Verein, dessen Absichten doch durch diese Rechtsauffaffung fo fehr gefördert werden, selbst einiges Mißtrauen gegen das Butreffende dieser Reichsgerichts Entscheidung hat. In Buschriften an verschiedene Blätter spricht sich der genannte Verein dahin aus, daß immer noch die gesetzliche Regelung dieser Angelegenheit nöthig sei; denn wenn unser Strafgeset einen Paragraphen enthielte, der flar und beutlich gegen bas Buhälterthum gerichtet wäre, so würde es dieser immerhin etwas fünftlichen Interpretation des Kuppelei= Kuppelei Paragraphen durch Das Reichsgericht nicht bedurft haben. Daß das gefährliche Bu Bu
Frankfurt a. M., 4. September. Einer der verhafteten Engländer, der Anwalt Bragg, hat auf den Rath des englischen Botschafters in Berlin nach einer Unterredung mit dem felben am 28. August seine Erlebnisse in der vom englischen Gesetz vorgeschriebenen Form vor dem Konsul in Frankfurt zu 0 etc Brototoll gegeben und beschworen. Diese Deklaration ist dem Auswärtigen Amte in Berlin sofort zugestellt worden. Dazu bemerkt die Franff. 3tg.": Wir gehen wohl nicht fehl in der Annahme, daß wir die jest vorliegende Darstellung der hiesigen hälterthum an fich von uns ebenso entschieden verurtheilt wird, als von irgend einer andern Seite, brauchen wie wohl nicht noch zu verfichern, wenn auch unsere Ansichten über dessen Entstehung und Ausrottung andere sein mögen, als die der Herren vom Reichsgericht und vom deutschen Ver Was für uns ein zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit. aber in dieser Sache ganz besonders intereffant ist, das ist die Stellung der Strafgerichte in dieser Frage, die es feiner Partei recht machen. Es zeigt sich hier die ganze Gefährlichkeit einer Rechtspflege, die zufällige, zeitweilige und lokale Erscheinungen unter die allgemeinen Gesichtspunkte zu subsumiren sucht, bei deren Feststellung kein Mensch eine solche Anwendung ahnen tonnte. Durch diese Art der Rechtspflege seßen sich unsere Gerichte im höchsten Maße der Gefahr aus, in das Fahrwasser einer einseitigen Partei zu gerathen, und welche Folgen das für unser öffentliches politisches Leben haben muß, ist unschwer einzusehen. Bei den immer lauter werdenden Befürchtungen gegen unsere Justiz nach dieser Richtung hin, und angesichts schien uns die Stellungnahme der Justiz im Kampfe gegen das
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Großbritannien.
In der bereits erwähnten Angelegenheit über die angeb.
liche Entführung der 13jährigen Elisa Armstrong zu unmoralischen Zwecken, welche Angelegenheit gegenwärtig darin gipfelt, daß gegen eine Frauensperson Namens Jarret, den Redakteur der Ball Mall Gazette", Mr. Stead, und andere theilt die, Ball Mall Gazette" das nachstehende Telegramm von dem augenblicklich in der Schweiz weilenden Mr. Stead
mit:
Theater als Statist mitzuwirken, und anstatt seine Freunde zu besuchen, wie er allabendlich vorgab, mimte er auf den Brettern, die die Welt bedeuten. Sein üppiges Lockenbaar bot dem Theaterfriseur zu den seltensten Frisuren stets Veranlassung. Bum Gelächter seiner Schultameraden erschien Mar B. gestern plöglich vollständig fahlföpfig in seiner Klaffe. Der ergrimmte Vater hatte, als er hinter die Schliche seines Sohnes gelommen, zu einem probaten Mittel gegriffen und dem fungen Helden die Haare bis auf die Wurzel abschneiden laffen. Mit Frisur und Spiel soll es vorläufig vorbei sein.
th. Unkenntniß der Geseze schüßt bekanntlich nicht vor Strafe und es ist demzufolge wohl nur eine billige Forderung, von einem gewissen Zeitpunkte ab die Gesegestunde zum Lehrgegenstande in den Schulen zu machen, damit die in das öffentliche Leben tretenden jungen Staatsbürger, ausgerüstet mit der für das praktische Leben nothwendigsten Kenntniß der Gefeße, einerseits gewiffermaßen auf ihrem ersten Lebensgange nicht gleich in unliebsamen Konflikt mit den bestehenden Gesezen kommen, andererseits aber auch in der Lage find, sich gegen ungefeßliche Uebergriffe in die ihnen zustehenden Rechte zu schüßen. Das ganze öffentliche Leben bafirt auf Rechtsverhält niffen und das allgemeinste, jeden Einzelnen berührende, ist das Miethsverhältniß, d. h. das Verhältniß zwischen Ver miether und Miether resp. Aftermiether, über welches noch vielfach Untlarheit herrscht. Um den Vermiether vor betrügerischen Manipulationen resp. vor Verlusten zu schüßen, ist ihm befanntlich das Retentionsrecht, d. h. das Pfand- oder Fauftrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers gewährleistet. Der Miether haftet demzufolge für die ganze Dauer des abgeschloffenen Miethsvertrages für die Forderungen des Vermiethers mit seinen eingebrachten Sachen, jedoch nur mit denen, die sein direktes Eigenthum find oder über welche ihm laut Geset freie Verfügung zusteht, wie z. B. über das eingebrachte Vermögen der Ehefrau, von dem ihm nicht allein der Nießbrauch zusteht, sondern das der Ehemann auch verpfänden und selbst ver äußern kann. Ausgenommen hiervon ist jedoch das vorbehaltene Vermögen der Frau( Kleider, Wäsche und Schmudgegenstände oder sonstige durch Chekontrakte bestimmte Objekte), welches auch nicht dem Pfandrecht des Vermiethers unterliegt. Das Pfandrecht beginnt mit dem Augenblicke wo die Sachen in das Haus des Vermiethers gelangen und erlischt, sobald fich die Sachen nicht mehr auf dem Grundstücke befinden. Das Ent. fernen der Sachen gegen den Willen des Vermiethers, das fogenannte Rüden" ist eine strafbare Handlung, welche gerichtlicher Ahndung unterliegt. Das Pfandrecht kann nur geltend gemacht werden für Forderungen, welche aus dem Miethsvertrage entstehen, also für Miethe, Ersaß für Beschädis gungen u. d. m., nicht aber für anderweitige Forderungen, eine Bestimmung, die besonders wichtig für Vermiether an Chambregarnisten uud Shlafburschen ist, in welchen Fällen häufig das Logis zugleich mit Kost, Aufwartung und Wäsche vermiethet wird. Das Gesetz trennt aber die Miethsforderung von den anderen Forderungen, für welche das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden kann. Ein wichtiger Punkt ist der, wie weit das Pfandrecht ausgedehnt werden darf, und bestimmt das Geseß, daß der Vermiether nur soviel einhalten foll, als nach ungefährer Schäßung zur Deckung seiner Forderung erforderlich ist, eine Bestimmung, die bei Räumen mit werthvoller Ausstattung von großem Belang ist, bei kleinen Wohnungen indessen, die oft faum das Nothwendigste enthalten, selten in Betracht kommt. Jedoch spielt hier die Frage mit hinein, was unter Nothwendigstes", was nach dem Allgemeinen Landrechte von der Pfändung ausgeschloffen ist, zu verstehen sei und sind hierüber die Gerichte verschiedener Meinung. Während das Amtsgericht I die Ansicht vertritt, daß der Miether dem Vermiether mit fämmtlichen eingebrachten Sachen haftbar ist, indem es in mit seinen Sachen dem Vermiether haftbar zu sein, erkennt, hat hiergegen das Kammergericht wiederholt Gegenstände, wie: Tisch, Stuhl, Bettstücke u. d. m. als Nothwendigftes" von der Pfändung ausgeschlossen. Ganz ungefeßlich ist die sehr häufig von dem Vermiether geübte Praris, dem Miether einfach bie Wohnung zu verschließen und ihn nicht hineinzulaffen. Vor Ablauf des Kontrattes darf der Vermiether dem Miether die Benutzung der Wohnung nicht verweigern, es sei denn auf Grund einer zu seinen Gunsten entschiedenen Ermissionsklage. Die Veräußerung der gepfändeten Gegenstände tann selbst
Rebetta Jarret ist ein ähnliches Stückchen, wie die amtliche der Reformbestrebungen auf dem Gebiete der Justizgeseßgebung, dem Beziehen einer Wohnung eine Einwilligung des Miethers, Gityanwalt. Ich bin allein verantwortlich. Rebella Jarret Louisthum ganz besonders erwähnenswerth. Berfolgung der Beitungsverkäufer in den Straßen durch den
war nur meine unwillige Agentin.
Ich fehre mit dem ersten
Schnellzuge zurück, um die alleinige Verantwortlichkeit für die
i. Ein eigenthümliches Mittel, seinem Sohn den uns erlaubten Theaterbesuch zu verleiden, hat ein in der Chauffeehoffnungsvoller Sekundaner, fühlte, durch Romanlektüre und
angebliche Entführung zu beanspruchen und, wenn verurtheilt, straße wohnender Fabrikbefizer angewendet. Der Sohn, ein über die mir in dieser Weise gebotene Gelegenheit, um öffent durch seinen Hang zur Schwärmerei veranlaßt, seit einiger Zeit lich das Vorgehen der geheimen Kommission zu rechtfertigen."
Herr Stead das Mädchen chloroformiren ließ. War denn das Das tlingt ganz gut, aber unerklärlich ist uns, warum der
ginnt für den Berliner der Herbst. Hiergegen giebt es kein R. C. Sobald der Stralauer Fischzug vorüber ist, beDeuteln, jeder Hinweis auf die chronologischen Einrichtungen des Ralenders ist vergeblich, mag die Sonne nach so freundlich vom blauen Himmel herabsehen, es hilft nichts, nach
den Drang zu etwas höherem in fich, und wollte durchaus gegen den Willen seiner Eltern, und obwohl er ganz ohne Talente war, Schauspieler werden. Durch die Vermittelung
Der Konkurrenzneid allerdings spornt gewiffe Leute zu unerhörten Anstrengungen an, und wer heute die Spalten der Tageszeitungen ernsthaft auf ihren Inhalt prüft, der wird ohne besondere Schwierigkeiten bemerken, daß dem professionsmäßigen literarischen Diebstahl nur noch der höhere Blödsinn kultivirt wird.
neben
jahren stehenden Gorilla gehört zum Instruktivsten, was sich denken läßt. Daß die gütige Natur in ihrem Schönheitsdrange auch zu massiven Scherzen ausholt, davon legt das Rhinozeros Beugniß ab. bemerken, daß Rhinozeros Beugniß ab. Sein Blick ist gramvoll, es sehnt sich wohl auch in die Ferne, nach den zarten Fesseln zurück, in denen es dort geschmachtet; welches Ungeheuer man
Doch das ist nicht bei allen den neugegründeten
ben soll.
den
den Schlangen. Es muß übrigens der Wahrheit gemäß konstatiri werben, daß dieselben feine Roftgänger des Reptilienfonds find. Jedermann kann auch einer Fütterung der Raubthiere beiwohnen, deren Gesammteindruck entschieden effektvoller ist als der einer Stadtverordnetenfißung.
dem Stralauer Fischzug beginnt der Herbst, und jeder Sprees Blättern der Fall. Man weiß, daß hier eine Beitung einmal ist man doch jung gewesen. Dasselbe gilt auch von athener wird den sogenannten„ Altenweibersommer" zwar I entstanden ist unter der Aegide des Mannes, den Bes seine angenehme Beigabe betrachten, aber zum wirklichen fanntlich eine gußeiferne Stirn siert, der sich aber Sommer gehört derselbe ebensowenig wie ein Festessen zum feige duckt, wenn er zur Rechenschaft gezogen werTelegraphen- Kongreß. Und wenn es nun wenigstens einen Altenweibersommer gabe! Aber der Herr, dem die ordnungsmäßige Vertheilung möchte, jedenfalls aber doch nur ein todtgeborenes Kind ist, fträfliche Nachlässigkeit zu Schulden kommen zu lassen, und tölbelhafte Grobheit, durch flegelhafte Rüpelei und allerdings zur Darstellung bringt, ihre Pforten geöffnet. Möglich, daß Der Witterung übertragen ist, scheint sich eine geradezu befolgt freilich neue Marimen. Es führt sich ein durch
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Dieses neue Blatt, das so gern von sich reden machen
in dieser Beziehung macht es seinem Herrn und Meister
wenn wir auch gerade nicht behaupten wollen, daß wir ganz besonders auf die alten Weiber versessen wären, so alle Ehre. foll uns aber Niemand um den uns rechtmäßig zustehenden Theil des Sommers betrügen.
fommer
In wir wirklich um den Spät femmen, denn eine einzige Fahrt mit der Stadt
zu
Jeder nach seinem Geschmack. Aber da es feststeht, daß gerade die Leser dieser neuen Zeitung sich bisher immer ohne ene Eigenschaft durch's Leben zu schlagen verstanden, so konnte vom Geschmack überhaupt füglicher Weise Abstand genommen werden. Es geht auch ohne dieses, und wo man Das ist probat.
Es haben nunmehr auch die Tempel der Kunst, in denen
das für solche Leute ein Ereigniß ist, die ihre Abende nicht beffer hinzubringen verstehen, andere Leute bemerken im wirklichen Leben Komödien und Tragödien genug, man braucht ihnen dieselben wahrhaftig nicht erst noch mit Hilfe von Schminke und dergl. vorführen.
bahn überzeugt uns davon, daß wir uns schon tüchtig im Herbst befinden. Ueberall färbt sich das Laub bereits gelb, nichts mehr zu sagen weiß, wird man einfach lümmelhaft. wie die Vertreter der Arbeiterpartei; wer muß nicht herzlich
Sprengwagen
Wie wenig aber das Erscheinen einer so gespannt er warteten Zeitung trotz des kläglichen Fiaskos auf das Leben
Ser Wind jagt es vor sich her über die Stoppelfelder, nur noch wenige Wochen wird es dauern, und die rothen werden in ihre Remisen geschoben, ohne" verschänken, sie werden aus, daß der Berliner sich mit altgewohnter Harmlosigkeit dem
mehr
bie tohlenfauren Jungfrauen werden kein ebles Naß des Einzelnen von Einfluß ist, ersieht man am besten dar
u thun haben.
und
Eine Komödie ist es entschieden, wenn ein Herr, wie der Stadtverordnete Pickenbach behauptet, er wolle dasselbe über einen solchen Irrwahn lächeln? Es ist das entschieden einer der besten Wiße, an denen der Vorsitzende des D. A. B. sonst doch so arm ist.
Und eine Tragödie? Nun deren giebt es genug, wir brauchen solche hier gewiß nicht aufzuzählen. Unter bas
fich, wenn sie es nicht vorziehen, ihre Buden gänzlich zu Vergnügen des„ Drachensteigenlassens" hingiebt. Auf den Tragikomische ließe sich gewiß der herbstliche Sport bes fhließen, einzig und allein auf den mehr nothwendigen wie freien Pläßen sieht man Vater, Mutter und die Kinder mit Menschenanschießens unserer Sonntagsjäger rechnen. Die lufrativen Beitungsverkauf beschränken. berselben Aufmerksamkeit dem papiernen Ungethüm folgen, vergangene Woche hat es wieder einmal bewiesen, daß diese wie die ehrbaren Besucher der Moore'schen„ Musik- Akademie" Menschenfreunde nicht im Stande find, eine Bauernfrau von Hiermit allerdings werden sie ja vor der Hand genug einem Rebhuhn zu unterscheiden. dem Gesange der erlauchten Tingel- Tangeleuse, der Fürstin So lange das UnterTäglich sehen wir hier in Berlin neue feberführenden Leuten findet statt, Jeder ist bestrebt, dem Beitungen entstehen, ein wahres Wettlaufen unter allen Pigantelli lauschten. Merkwürdig, was man von einer fol- scheidungsvermögen dieser Leute nicht beffer ausgebildet ist, Anderen den Rang abzulaufen. Aber wie auf allen Ges wichtig ist es, daß heute der billige" Sonntag im zoolo- oder es müßte wenigstens freistehen, die Güte der Gewehre chen Thatsache für ein Aufhebens macht. Mindestens ebenso sollte man dieselben überhaupt nicht auf das Feld lasser, bieten bes wirthschaftlichen Lebens die übertriebene Schnellig- gischen Garten ist, denn demjenigen, der seine Menschen- jener Herren an deren eigenem werthen Hintertheile zu erleit in der Herstellung dem Produkt selbst nur schadet, so ist fenntniß erweitern will, bietet dieses Institut ein reiches proben.
es auch hier.
Studienfeld. Die Betrachtung eines noch in den Flegel