Sigungssaal des Gemeinderaths. Sie fanden einen Fürsprecher im Gemeinderath, Bartolini, der den Maire und seine Kollegen Feiglinge nannte.- Admiral Courbet hinterließ sein ganzes Vermögen dem Sentralverein zur Rettung Schiffbrüchiger.
Die englischen Radikalen faffen bereits die Möglichkeit einer völligen Trennung von den Whigs( Liberalen) ins Auge. Wie aus London telegraphirt wird, hat Chamberlain einem liberalen Meeting in Warrington das Programm der radikalen Partei mitgetheilt, als deffen Hauptpunkte die Reform der Ge fete über Grund und Boden und die Jagd, sowie über die Unentgeltlichkeit des Unterrichts bezeichnet werden. Chamber lain hofft, die Whigs zu überzeugen, daß die Forderungen der radikalen Partei vernünftige und billige seien, anderen Falles würden die Radikalen genöthigt sein, von einem Zusammengehen mit den Whigs abzusehen und allein zu kämpfen. Die Forderungen Parnells seien für ein unabhängiges Parlament unmöglich.
Lokales.
An das Auswärtige Amt gelangen zahlreiche Gesuche, deren Erledigung zur Zuständigkeit der Kaiserlichen Konsulate gehört und die deshalb zweckmäßiger unmittelbar an das befreffende Konsulat zu richten wären. Nach dem Konsulatsgefeße vom 8. November 1867( Bundesges. Bl. S. 137) find Die Kaiserlichen Konsuln berufen, den Angehörigen der Bundes. Staaten in ihren Angelegenheiten Rath und Beistand zu ges währen. Es steht deshalb jedem Reichsangehörigen frei, fich unmittelbar mit seinem Gesuche an das zuständige Konsulat zu wenden. Das Auswärtige Amt ist weder verpflichtet, noch bei Der vorhandenen Geschäftslast in der Lage, dergleichen, zum amtlichen Wirkungskreise der Konsuln gehörende Gesuche zu beantworten oder zu prüfen; es kann dieselben höchstens an bas zuständige Konsulat befördern, und es geht dem Bittfteller hierbei diejenige Zeit verloren, welche bei einer umfangreichen Behörde auf die geschäftliche Behandlung einer einzelnen Sache verwendet werden muß. Der Königl. PolizeiPräfident bringt dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffent lichen Kenntniß, daß über die im Auslande bestehenden Konsulate des Reiches und die Abgrenzung ihrer Amtsbezirke das alljährlich durch das Auswärtige Amt veröffentlichte und im Buchhandel erscheinende Verzeichniß der Kaiserlich deutschen Konsulate" den erforderlichen Aufschluß gewährt.
um eine Grube von einem daherrasenden Pferde einer Droschte 1. Klaffe durchbrochen wurde und das Pferd auf die Droschte 1. Klaffe durchbrochen wurde und das Pferd auf die in der Grube beschäftigten Arbeiter stürzte. Obgleich mehrere Personen sofort hinzusprangen und dem Pferde in die Bügel fielen, hatte doch der eine der Arbeiter, Namens Mezing, heinsbergerstraße 12 wohnhaft, einen derartig schweren Schlag mit dem einen Vorderhuf auf den Kopf erhalten, daß er blut überströmt zur Sanitätswache in der Markgrafenstraße gebracht wurde. Nach Anlegung eines Verbandes wurde er nach seiner Wohnung überführt. Das Pferd war gescheut und mit der
g. Die Sicherheitslampen, welche neben der Gasbe leuchtung in den einzelnen Räumen von Theatern 2c. brennen müssen, scheinen doch nur von geringem Werth zu sein, wie die Vorgänge bei der gemeldeten Gaserplosion im Urania- Theater, Wrangelstr. 9-10, bewiesen. Hier erlöschten auch die Sicher heitslampen und so kam es, daß tiefe Finsterniß herrschte, diese Sicherheitsvorrichtung" mithin gänzlich illusorisch war. Der Vorgang giebt zu der Herstellung von Beleuchtungsmitteln Veranlassung, welche unter allen Umständen eine Sicherheit in Gefahr bieten.
Droschke durchgegangen.
Baron Dr. v. Ledersteger, über deffen Ordensgeschäft am 16. d. verhandelt werden wird, steht auch unter der Anflage der Bigamie. Derselbe war fatholischer Konfession und in Desterreich mit einer Ratholilin verheirathet. Die Trennung dieser Ehe soll nicht rechtsgiltig sein. Baron v. Ledersteger trat in Deutschland zum Protestantismus über und heirathete seine mit ihm hier lebende zweite Frau; die Anschuldigung, persische Drden und Titel gefälscht und an den Mann gebracht zu haben, dürfte längst fallen gelaffen sein, da sich diese als echt erwiesen haben. Dagegen werden zwei Fälle zur Sprache kommen, in denen der Angeschuldigte 4000 Marta fonds perdu" er halten haben soll, einmal um dem Inhaber eines bedeutenden hiesigen Handlungshauses den Kommerzienrath- Titel eines fleineren deutschen Staates und dann, um einem hiesigen Fabrikanten einen Drden derselben Gattung zu verschaffen. In der Art und Weise dieser Geschäftsführung steht die Behörde das Vergehen des Betruges.
Mit Bezug auf den ,, phänomenalen" blinden jungen Mann, dem die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung an dem Sophien- Realgymnaftum gestattet worden ist, wird der Boff. 8tg." geschrieben, daß das nicht das erste Phänomen" berart sei. Schon vor länger als einem Jahrzehnt ist dem sjeßigen Organisten Herrn Merget, einem Sohne des Uhrmachers Merget und Brudersohn des verstorbenen Seminardirektors pol Merget, gestattet worden, auf dem t. Joachimsthalschen Gymona naftum unter Kießling's Direktorat nicht nur die mündliche,
sondern auch die schriftliche Reifeprüfung für die Universität abzulegen. Der damalige Prüfling diktirte die schriftlichen Arbeiten unter besonderer Aufsicht.
neg. Die Kriminalpolizei beschäftigt die Ermittelung der wahren Todesursache eines Mannes, welcher gestern in der Königl. Klinit verstorben ist. Derselbe wurde am 1. d. Mts. mit blutüberladenem linken Arm, der mehrere tiefe Wunden zeigte, und aus der Achselhöhle gelöst war, in der Klinik eingeliefert. Er gab an, die schweren Verlegungen dadurch erhalten zu haben, daß er im trunkenen Zustande von einem mit Biegelsteinen beladenen Wagen in der Lindenstraße vor dem Markthallenbau gefallen zu sein. Nach den ärztlichen Untersuchungen rühren die Wunden aber durch Stiche her, die der Verstorbene vermuthlich in einer Schlägeret erhalten hat. Jest sollen die unbekannten Urheber eruirt werden, eine Aufgabe, welche um so schwieriger ist, als Anhaltspunkte für den Ort der That fehlen.
Ein entsetzlicher Unglücksfall, der voraussichtlich den Verlust eines Menschenlebens zur Folge haben wird, ereignete fich gestern Abend kurz vor zehn in dem Hause Sophienstraße Nr. 22. Die dort im Dachgeschoß wohnende Almosenempfängerin Bartelt, eine bejahrte Wittwe, hatte beim Lesen Die vor ihr auf dem Tische stehende Petroleumlampe umges estoßen, so daß dieselbe herunterfiel und zerbrach. Der Bassin
inhalt entzündete fich explosionsartig und ergoß sich über die Bedauernswerthe, ihre Kleider vollständig in Flammen segend. Dies Alles erfolgte so schnell, daß die sofort herbeieilenden ole Hausgenossen nicht mehr zu helfen vermochten, da die Kleidungsstücke inzwischen schon völlig herabgebrannt waren; dagegen Lonnten dieselben jedoch das weiter entstandene und sich über Betten und verschiedene Möbelstücke erstreckende Feuer dämpfen, ehe die Feuerwehr eintraf. Lettere übernahm dann selbst die Ueberführung der mit schweren Brandwunden über den ganzen Körper bedeckten Unglücklichen in das nahe St. HedwigsAnu Krankenhaus.
L.
welches es verschleppt worden; ebenso hat es bei einer späteren Konfrontation mit Herrn D. wiederholt mit voller Bestimmtheit erklärt, daß dies nicht der Mann sei, der sie entführt und ihr Gewalt angethan habe. Herr D. ist unter diesen Umständen auch gar nicht in haft genommen worden. Die gegentheilige Behauptung der hiesigen Korrespondenz, welcher die Beitungen die leichtfertige Nachricht von der Festnahme des Verbrechers zu verdanken" haben, ist daher unrichtig, ebenso die weitere Behauptung, daß bei der Haussuchung in der D.'schen Woh nung das von dem Kinde zum Einholen mitgenommene Spahn förbchen gefunden worden sei.
g. Wieder ein Opfer der sog. Louis. Als ein in der Mittenwalderstraße wohnender Herr W. in der vergangenen Nacht gegen 1 Uhr die Pionierstraße in der Nähe der Dragonerfaserne entlang ging, wurde er von zwei anscheinend der Louiszunft angehörigen Subjeften angerempelt und ohne jede weitere Veranlassung mit einem sogenannten Todtschläger oder einem ähnlichen stumpfen Instrument zu Boden geschlagen. Nachdem er von seiner Betäubung erwacht war, bat er zwei des Wegs gehende Herren um Beistand zur Erreichung art licher Hilfe, welche ihm auch durch den Heilgehilfen einer Sanitätswache wurde. Von den Thätern fehlt leider jede Spur.
Eine seltsame Diebesgeschichte theilt ein Herr 2. aus Neuendorf der Masovia mit. Derselbe schreibt u. A.: Vor drei Jahren wurden mir bald nach meiner Verheirathung in Berlin aus meiner Wohnung, Alvenslebenstraße, in meiner und meiner Frau Abwesenheit sämmtliche Schmucksachen und 500 Mart baar( in Summa Werth ca. 4000 Mart) gestohlen. Heute nun, am 4. September, um die Mittagszeit, meldete sich ein schlecht gekleideter, unbekannter Mensch vor der Thür meiner Wohnung in Neuendorf. Meine Frau war allein an wesend, ich befand mich im Garten. Auf ihre Frage nach seinem Begehr übergab ihr der Fremde, ein Mann in röthlichem Bart, ein fleines für mich bestimmtes Badet. Meine Frau ergriff das Packet, durchschnitt die Hülle und wäre vor Schreck und Freude zugleich beinahe zu Boden gefallen, denn in dem Packet befand sich ein Theil der in Berlin gestohlenen Schmucksachen, die ich der geehrten Redaktion hiermit, als BeTräftigung der Thatsache, in der Original- Umhüllung zur Anficht sende. Sollte der Spizbube davon Kunde haben, wie es mir inzwischen ergangen und daß ich hier durch Andere ruinirt worden bin? Wohl möglich; wenn ihm aber diese Zeilen, vielleicht auf dem Wege der Weiterverbreitung, zu Gesicht tommen sollten, würde ich ihn recht sehr bitten, auch den größeren Theil des geraubten Gutes mir bald zustellen zu wollen; es fommt just zur rechten Zeit, und gerne will ich ihm die Schuld vergeben und mich unbekannter Weise noch bei ihm bedanken."
g. In der Leipzigerstraße werden bekanntlich die Leis tungsdrähte zu der mit dem 1. Oktober cr. beginnenden elet trischen Beleuchtung einer Anzahl von öffentlichen und Privathäusern gelegt, zu welchem Zweck die Trottoire und der -nin Straßendamm an einigen Theilen aufgeriffen werden müssen.
Um Ünglücksfälle durch Hineinstürzen in die aufgeworfenen Gruben zu verhüten, werden um dieselben Barrieren gestellt, welche des Nachts durch Laternen markirt werden. In der vergangenen Nacht waren hier nun mehrere Arbeiter mit dem Legen der Leitungsdrähte beschäftigt, als plöglich die Barriere
Dieb öffnete alle Schlösser und sie drangen in die Schatztammer. Der Dieb stellte den Gauner hin und sagte ihm: Nimm so viel Geld und Silber, wie Du zu tragen um im Staude bist."
Sie nahmen beibe, was sie faffen konnten, schlichen weiter und famen zum Schlafort des Schahs. Der Gauner 00fragte ängstlich: #Was machst Du?" Der Dieb antwortete:
" Ich will gehen und den Schah fragen, wer sein Handwerk besser versteht, Du oder ich." Der Gauner sprach:
Ueber einen argen Schwindel geht uns folgende Mit theilung zu: Als am 24. v. M. der Restaurateur T. in der Schleiermacherstraße gegen mehrere in seinem Lokal anwesende Gäste die Absicht äußerte, nach dem Zentrum der Stadt fahren, erbot fich ein Gast, welcher sich als Baumeister vorstellte als Gesellschafter, und übergab, ehe Beide gemeinschaftlich das Lokal verließen, dem T. ein Packet mit der Bemerkung, daß fich darin Werthpapiere im Betrage von 6000 Mart befänden. T. nahm das Padet in Verwahrung und brachte es unter Verschluß. Als hierauf alle drei Personen fich mittels Droiche nach dem Innern der Stadt begaben, bat der Baumeister, in deffen Begleitung sich ein als fein Bolier" von ihm bezeich neter Mann befand, den T., ihm 100 M. zu leihen, welche abschläglich an seinen Polier auf die 200 M. betragende For derung des letteren zahlen wolle. T., welcher von dem sicheren Auftreten des Baumeisters fich täuschen ließ und durch die in seinem Gewahrsam befindlichen Werthpapiere gesichert glaubte, trug fein Bedenken, die geforderten 100 Mt. zu zahlen. Nach dem die drei Personen mehrere Lokale zusammen besucht hatten, entspann sich zwischen dem Baumeister und seinem Bolier ein Streit, indem legterer auf Bahlung seiner Reſtforderung be stand. Um den ungestüm Mahnenden zu befriedigen, bat der Baumeister den T., noch 100 M. zu leihen, und erhielt die selben. Später empfahlen sich Baumeister und Bolier; das in Verwahrung gegebene Packet wurde nicht zurückverlangt, und als T. dasselbe schließlich öffnete, fand er werthlose Papier
Mysteriös. Di: in der Neuen Friedrichstraße wohnende unverehelichte M. hat die Anzeige erstattet, daß ihr zwei Monat alter Sohn seit dem 20. Juli b. J. abhanden gekommen sei. Sie habe am 17. Juli eine ihr seit längerer Beit bekannte Wittwe Sch. ersucht, das fragliche Kind zu sich zu nehmen. Die Sch. habe einige Tage darauf eine Frauensperson, welche fich Günther nannte und angab, ihr Mann sei Photograph und Kunstmaler in Rheinsberg , zu ihr geführt, und letztere sich bereit erklärt, den Knaben an Kindesstatt anzunehmen, da fte kinderlos sei. Bufolge getroffener Vereinbarung brachte die M. das Kind am 20. Juli nach dem Stettiner Bahnhof, woselbst die angebliche Frau Günther daffelbe in Empfang nabm, um mit ihm nach Rheinsberg zu fahren. Später hat die M. fich in Rheinsberg nach der Frau Günther erkundigt, dieselbe jedoch daselbst nicht ermittelt. Die Wittwe Sch. will die Unbefannte zufällig auf einem Bahnhof getroffen haben und nicht näher kennen.
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Wenn Berlin hinsichtlich der Privatdetektives zwar nicht mit Paris verglichen werden kann, wo die ,, Tricoche und Cacolets" üppig gedeihen, fast in jedem Café, in jedem Theater ein Geheimspißel hockt und, über seinen Bock oder da Theaterprogramm hinwegblinzelnd, den zu Beobachtenden im Auge behält, so giebt es doch auch hier schwärmerische Jung linge, welche nicht erröthend den Spuren der Geliebten folgen sondern diese zarte Mission dem Angestellten eines solchen, im Stillen wirkenden Instituts anvertrauen, steptische Che männer, die während ihrer Abwesenheit die allzu folet Gattin fontroliren lassen, und Personen, welche, um Antezedentien, die Lebensweise, die Vermögenslage irgend Je mandes fennen zu lernen, statt persönliche Recherchen anz stellen, es vorziehen, an die Thüren von Bureaus zu klopfen, deren Inhaber natürlich bereit sind, gegen flingende Münz mit allergrößter Diskretion und Buverlässigkeit" die delikateste Aufträge auszuführen. Bitte, nur hereinspaziert, meine He schaften, wollen Sie wissen, wie viele Bläubiger erwartungsvo der Verheirathung und finanziellen Rehabilitirung des jungen Grafen X. entgegensehen, woher die verwittwete Madame deren Gatte ihr drei Töchter und eine Kollektion unbezahl Rechnungen hinterlassen, ihren toloffalen Aufwand bestreit und welcher Verehrer der kleinen Operettenlerche. das lug riöse, in der Bel- Etage liegende Nest eingerichtet hatist Alles zu erfahren. Haben Sie einen Schwerenöther über wachen zu lassen, so werden wir Ihnen am Ende der Wo
Der Verdacht, der gestern Morgen von fast sämmtlichen Beitungen ausgesprochen wurde, daß der Privatlehrer D. aus der Schainhorststraße das abscheuliche Verbrechen an dem vierjährigen Töchterchen der Louisenstraße 41 wohnhaften Frau W. begangen habe, hat sich nicht bestätigt; es ist vielmehr durch Die friminalpolizeiliche Untersuchung als unzweifelhaft festgestellt worden, daß D. der Thäter nicht gewesen ist. Das geschändete Kind, das in Abwesenheit des D. in deffen in der Scharnhorst straße gelegene Wohnung gebracht worden war, hat dort mit aller Sicherheit bekundet, daß dies nicht das Bimmer sei, in
Der Schah sprach: mph shills
,, Erzähle, laß hören, ich schlafe nicht."
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pünktlich rapportiren, wann der Herr ausgeht, wann er nad
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Hauſe tommt, wo er sich die Schnurrbarispigen brennen un den Hut aufbügeln läßt und aus wie vielen Lotalen er hinau geworfen worden ist. Wie oft und in welchen Fällen woh Die Hilfe solcher Allerwelts Bureaur in Anspruch genomme werden mag? Gewiß ist, daß in den Büchern und der Kore spondenz dieser Geheim Institute so manches überaus pilant Kapitel der Berliner Sittenchronit schlummert. Dem ,, B. B. liegt der Prospekt einer solchen Spionier, Anstalt, die fi im Westen der Stadt befindet, vor, und es läßt sich daraus immerhin ein interessanter Einblick in die Thätigkeit und be Geschäftsbetrieb derselben gewinnen. Das betreffende Detektive haus steht laut Prospekt mit Agenten in Paris , Wien , London und Brüssel in Verbindung und besorgt u. A. die Ermittelung von Personen, resp. Thatsachen in Privat, Geschäfts- und Gerichts Angelegenheiten, die absolut fichere, unbemerkbar Beobachtung von Personen auch außerhalb Berlins , resp. Be folgung auf Reisen in Vertretung berechtigter Interessen. Die Entdeckung der Urheber von Berleumdungen sowie andere Schädigungen und von Autoren anonymer Briefe; die Kontrole der Ehrlichkeit und Treue von Offizianten, Bediensteten Vertrauens- Angelegenheiten( ein sehr dehnbarer Begriff) und die Uebernahme von Inkassos, Regulirungen, Vergleichen 2c. legterem Falle muß übrigens, wenn die Wohnung Schuldners unbekannt ist, die Ermittelung derselben besonders honorirt werden. Offenbar zur Beruhigung der Klienten wird im Profpelt auch ein Auszug aus der Instruktion" der dem Institut angestellten Detektives mitgetheilt. Es heißt da B. Observation". 1. Die Observation ist in vorsichtigte Weise auszuführen, so daß sie von Niemanden bemerkt werden und den Beobachteten nicht kompromittiren lann.
Der Dieb fing an und erzählte dem Schah die ganze Geschichte, sein Zusammentreffen mit dem Gauner, dessen Runststück, seinen eigenen Einbruch in den Schatz, er zählte, wie der Gauner vor der Thür blieb und er selbst mit List den Mastig aus dem Munde des Knaben ge stohlen und an seiner Stelle die Füße des Schahs gerieben habe.
Der Gauner zitterte, daß seine Goldstücke klirrten, der Dieb aber schloß faltblütig mit der Frage:
D, Schah, wer ist der Tüchtigere, der Gauner oder
Allah soll uns behüten, komm, laß uns gehen; ich der Dieb? Wer soll die Frau haben?" lasse die Frau fahren."
Der Dieb erwiderte:
In bes
vo
2. So
wohl über den Auftrag, wie über die gemachten Wahr nehmungen haben die Detektives Jedermann gegenüber die größ Verschwiegenheit zu bewahren. Die Verlegung des diesbe Und der Schah brummte: ,, Unzweifelhaft der Dieb." 20 bis 50 M. zur Folge. 3. Derjenige Detektiv, welcher dem Beobachteten von der Observation Mittheilung macht, ober Dann schlief der Schah wieder ein, der Dieb rieb I durch Dritte Kenntniß giebt, verliert die von ihm gestellte ,, Ehe ich den Schah gefragt habe, gehe ich nicht." ihm noch eine Weile die Füße, schlich sich darn hinaus Der Dieb ging leise hinein; der Schah schlief, ein ihm noch eine Weile die Füße, schlich sich darn hinaus Raution, abgesehen von seiner gerichtlichen Bestrafung wegen und beide gingen nach Hause zurück. Knabe fragte ihm sänftlich die Füße, schlief halb und wachte der Dieb seine That, wurde belobt und zum Manne geDort erzählte Begünstigung 2c. 2c., sofern durch seine Uebertretung die Ent deckung einer strafbaren Handlung vereitelt worden ist. 4 halb, im Munde hatte er Maftig, den er faute. Ueber die angestellten Beobachtungen haben die Detektives wahrs Der Dieb schlich leise herzu, versteckte sich unter dem wählt. statt zu bekräftigen, wohl wissend, daß solche eidesstattliche Thron und zog ein Pferdehaar hervor. Dessen Ende steckte Am anderen Morgen erwachte der Schah und fand er dem halb schlafenden Pagen in den Mund; der faute seinen Pagen an den Bettposten gebunden; auch entdeckte Versicherung, wenn sie zu Unrecht abgegeben, strafrechtlic gelegentlich weiter, faute dabei das Haar in den Mastir hinein Iman bald, daß die Schazkammer geöffnet und bestohlen sei; geahndet wird. 5. Aus dem folgert von selbst, daß keinerlei da wußte er, daß derjenige, der ihm in der Nacht die Füße Thatsachen erdichtet oder wahre entstellt werden dürfen, Der Dieb zog daran und angelte so den Mastix. Der Knabe wurde wach, sab sich nach seinem Mastig um, fand ihn nicht gerieben hatte, ein Dieb und daß die von ihm erzählte Geschichte wahr gewesen sei. Er wunderte sich und erließ einen sound schlief wieder ein. Darauf hielt ihm der Dieb ein Aufruf:
R
berauschendes Korn unter die Nase und bald war er völlig betäubt. Da nahm ihn der Dieb und band ihn an den Bettpfosten. Dann hob er die Decke des Schahs auf und Jofing an, dessen Füße zu reiben.
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Der Gauner, der das alles von der Thür aus ange sehen hatte, streckte den Hals hervor und flüsterte: Komm, laß uns gehen;" er wußte sich nicht zu
-
objektive bleiben.
der Auftragspartei Vortheile zu verschaffen. 6. Es ist den Detektives streng verboten, den zu beobachtenden Personen selbst Fallen zu stellen oder dieselben durch Dritte zu Vergehen provoziren zu laffen, die Observation muß vielmehr eine rein 7. Da der Detektiv bei Abgabe eines jeden Rapports ausdrücklich zu versichern hat, daß er sich einer Verlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht schuldig gemacht möge ihm zum Wohle gereichen, und ich werde ihm sicher- hat, und nur auf Grund dieser Versicherung Bezahlung erhält, so macht derselbe fich, im Fall diese Verfiche der Vorspiegelnng falscher Thatsachen,
Wer immer das gethan hat, der soll sich nicht fürchten, bei Allah , ich werde den Schaden, den er meinem Schatz gethan, nicht rechnen, und das Gut, welches er genommen,
lich noch eine neue Gnade erzeigen."
Genug, der Dieb ging zum Schah, gab sich als den Urbeber der Lift zu erkennen, entsagte in Gegenwart des Schahs den Werken der Taugenichtse und erhielt die Ver" Schah, soll ich Dir eine Geschichte erzählen. Du zeihung seiner Schuld, nebst einem Jahresgehalt von der fannst vom Liegen aus zuhören."
helfen.
Dann fagte der Dieb ganz sanft:
श्र
Gnade des Schahs.
bus
rung unwahr,
also des Betruges schuldig. 8. Daffelbe gilt für Den jenigen, welcher angiebt, die vorgeschriebene Zeit oder darüber hinaus observirt zu haben, während er in Wahrheit dieselbe gefürzt oder ganz versäumt hat. 9. Niemand darf vor Ab lösung oder vorgeschriebenem Schluß der Observation feinen
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