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vertheidigt wird, erklärt sich in allen Fällen für nichtschuldig. 60 Mark Geldbuße. Der Angeklagte Wauer wurde freige Vereine und Versammlungen.
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Er behauptet, daß fich unter dem Namen Wenigen Ingenheim eine hochgestellte Persönlichkeit in Wien verberge, mit welcher er wegen einer adligen Adoption in Unterhandlung stand. Er habe gewußt, daß dieser Herr dänische Titel zu vermitteln im Stande sei und dieser habe sich bereit erklärt, für 3500 fl. den dänischen Konsul, der gerade frei gewesen sei, zu vergeben. Dänische Titel seien überhaupt nicht schwer zu haben, so könne man den Titel eines Hofiägermeisters, Kollegienrathes, Rammerrathes auf 20-25 Jahre erhalten, wenn man jährlich eine gewiffe Summe zahlt. Er habe nun diesen Konsultitel dem Berliner Fabrilanten angeboten und dieser habe sich nun bereit erflärt, 6000 Mart dafür zu geben. Da er f. 3. mit dem Brinzen Mizza Haffan Khan in Geldsachen böse Erfahrungen gemacht, habe er das Geld an Jatitsch in Wien zahlen lassen, dieser habe ihm aber das Geld zurückgesandt und er habe es nun an den Grafen, der sich unter dem Namen v. Wenigen Ingenheim verberge und thatsächlich der Bruder eines Mi nisters sei, eingeschickt. Dieser habe erklärt, daß er glaube, das Konsulat auszuwirken, später habe derselbe aber plöglich die Effettuirung dieses Geschäfts von der Erledigung der Adoptions Angelegenheit abhängig gemacht. Was den zweiten Fall, die Beschaffung des Kommerzienrathtitels, betrifft, so habe er nur gesagt, daß er vielleicht den gothaischen Titel verschaffen tönnie; der preußische Kommerzienrath- Titel würde höchstens durch die direkte Vermittelung des Herzogs von Koburg- Gotha, welcher zur Taufe des Sohnes des Prinzen Wilhelm nach Berlin tam, zu erreichen sein. Der Herzog habe aber damals noch in Nizza geweilt, er habe bestimmt ge glaubt, daß er am Geburtstage des Herzogs bet diesem etwas erreichen könne, habe aber auf alle Fälle mit rn. v. Tempelten über die Sache gesprochen. Ein günstiger Erfolg sei aber dadurch erschwert worden, daß gerade um die felbe Beit er von der Berliner Polizei verdächtigt worden sei. Aus den Alten wurde noch konstatirt, daß der Angeklagte, der das philadelphische Doktordiplom befigt, mit Genehmigung des Herzogs von Koburg zur Tragung seiner auswärtigen Örden befugt ist und daß er mit einem jährlichen Einkommen von 8000 Mt. hier zur Steuer veranlagt worden ist. Bezüglich der Bigamie behauptet der Angeklagte, daß nach seiner Kenntniß feine erste Ehe rechtskräftig getrennt worden sei. Die Beugen aussagen belasteten den Angeklagten nicht sonderlich. Die beiden Herren, welche bei der Erlangung der ersehnten Titel so böse Erfahrungen gemacht haben, fonnten eigentlich nicht angeben, wodurch fie fich geschädigt fühlen sollten; in dem einen Falle hatte der Angeklagte, nachdem er den Termin zur Beschaffung des Titels mehrfach prolongirt hatte, schließlich über den erhaltenen Betrag einen Wechsel ausgestellt. Der Betreffende hat die Ansicht, daß der Angeklagte den Wechsel auch eingelöst haben würde, wenn er nicht inzwischen verhaftet worden wäre. Eine Reihe von Leumundszeugen geben demselben ein gutes Beugniß; fie haben denselben immer als anständigen Menschen und sorgsamen Familienvater tennen gelernt, wissen, daß derselbe eine sehr einflußreiche Person für die Erlangung von Titeln und Orden sei und trauen ihm durchweg einen Betrug nicht zu. Aus den Mittheilungen der Zeugen geht hervor, daß der Angeklagte ein Bergwerk besitzt und daß seine Frau so bemittelt ist, daß der Angeklagte von den Binsen leben tann.
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09 Der Arbeiter Bezirks- Verein für den Osten hielt am 8. September in Kellers Lokal eine zahlreich besuchte Versamm lung ab. Herr Robert Flatom hielt einen beifällig aufgenommenen Vortrag. Er beleuchtete in demselben das Wirken Ferdinand Lassalle's und Dr. Johann Jakobi's und besprach die Thätigkeit der alten demokratischen Partei; kritisirte ferner Schulze- Delipsch und die Fortschrittspartei. Bu den bevors stehenden Stadtverordnetenwahlen übergehend, trat Redner für Errichtung von Sanitätswachen und Uebernahme der bestehenden durch die Stadt ein. An der Diskussion betheiligten sich unter Anderen die Herren Berndt und Voigt in hervorragender Weise. Ein Antrag, für ein hilfsbedürftiges Mitglied eine Tellerfammlung zu veranstalten, wurde angenommen. Nächste Versammlung: Dienstag, den 22. September.
Eine nette Gesellschaft präsentirte sich gestern der 93. Abtheilung des Schöffengerichts. Sowohl die beiden An geflagten wie die Beugen gehörten dem Athletentlub an, eine Verbindung, welche nach Auskunft des Polizei- Präsidiums fich zum größten Theile aus" Louis" und bestraften Subjekten refrutirt. In der Nacht zum 22. Februar hielt der Athleten flub einen Maskenball in Genz' Salon in der Elsafferstraße ab und der Morgen graute bereits, als der Saal fich leerte und der unsaubere Inhalt sich auf die Straße ergoß. Schon im Saale war es zwischen den Gästen zu Reibereien gekommen, auf der Straße sollten die 3wistigkeiten mittels der Faust und des Meffers ausgeglichen werden. Es enstand denn auch bald eine gewaltige Rauferei und das Meffer that seine Schuldigkeit, denn das Blut floß in Strömen Kreischende Frauenstimmen, gemeine Schimpfreden und Flüche tönten aus der Menge der Kämpfenden hervor, bis die Schuyleute erschienen und der widerlichen Szene ein Ende machten. Schwere Verlegungen hatten der Handelsmann Quaft und ein Kellner Huber davon und eines getragen und wollten dieselben von dem Gymnastiker Oskar dem Gymnastiker Ostar Sutter und dem Agenten Friedrich Martin Müller mittels Mefferstiche so zugerichtet sein und wurde deshalb gegen die beiden letteren die Anklage wegen schwerer Körperverlegung erhoben, welche gestern zur Verhandlung gelangte. Der Ange flagte Sutter erschien mit einem verbundenen Auge, er be hauptete, daß Quaft ihm vor etwa 2 Monaten aus Rache das felbe ausgeschlagen habe. Der lettere behauptete dagegen, das Auge set in Folge einer Krankheit verloren gegangen. Es stellte sich zunächst heraus, daß nicht nur beide Angeklagte mehrfach vorbestraft waren, sondern auch sämmtliche Beugen hatten Gefängniß- und zum Theile Buchtganisation hätten die Schmiede Gelegenheit, an fich selbst zu ers hausstrafen erlitten. Wer von den Parteien den ersten Schlag geführt, hat sich nicht feststellen lassen, auf dem Kampfplaze hat man aber ein mit den Initialen H. C. gezeichnetes Meffer gefunden. Quast bestritt ein solches gebraucht und verloren zu haben, ein Theil der als Zeugen vernommenen Athleten straften ihn aber Lügen. Der Staatsanwalt meinte, daß Leute vom Schlage der Angeklagten eine strenge Verurtheilung verdienten und beantragte gegen jeden eine dreimonatige Gefängnißftrafe. Der Vertheidiger machte dagegen geltend, daß es sich hier nicht um ein Attentat gegen anständige Leute oder gegen Sicherheitsbeamte handele, sondern daß eine Rotte auf tief.m fittlichen Niveau stehender Menschen fich unter fich befehdete; wer hier der Unterlegene sei, wäre eigent lich gleichgültig, denn in solchen Fällen bliebe der Unparteiische stets der Sieger. Es sei aber ungerechtfertigt, unter diesen Menschen sich zwei herauszuholen und dieselben zu bestrafen, nur weil fte moralisch defekte Personen seien und sich an der Schlägerei betheiligt hatten; ficher sei, daß sämmtliche Beugen von Rechtswegen auch auf der Anklagebant hätten Pläz neh men müssen. Diese Anschauung hatte auch der Gerichtshof; einen bestimmten Beweis dafür, daß die Angeklagten sich des Meffers bedient, hielt er nicht für erbracht und wurden diesel ben deshalb nur des groben Unfugs für schuldig erachtet und zu einer Geldstrafe von je 30 Mt. verurtheilt.
th. Eine öffentliche Versammlung der Schmiede Berlins und Umgegend tagte unter Vorfit des Herrn Dres wig am 10. b. M. in Keller's Gesellschaftshause( Andreasstr.). Herr Tischlermeister. Mitan hielt einen Vortrag über das Thema: Lokale oder zentrale Organisation?" 3wed der Or ganisation, meinte Referent, müsse vor allen Dingen sein, eine Verkürzung der Arbeitszeit zu erreichen. Eine forrekte Regerung der Arbeitszeit sei allerdings nur durch gefeßlichen Bwang zu erreichen und die Arbeiter würden fich diesem Bwange gerne fügen, weil fie erkannt hätten, daß dieser Zwang zu ihrem Heile ei. Da aber ein derartiges Gefeß noch in weite Ferne gerückt sei, so wäre es nothwendig, daß die Arbeiter fich organiftren. Die lokalen Organisationen hielt Redner nicht für ausreichend, die Arbeiter wirksam zu schüßen, dazu gehöre eine zentrale Organisation. Die Unzulänglichkeit der seitherigen Drkennen. Nachdem dieselben vor furzer Zeit die Sonntagsarbeit beseitigt hätten, so arbeiteten doch jetzt bereits wieder weit über die Hälfte der Berliner Schmiede wie vorher am Sonntage, hauptsächlich gezwungen durch die von auswärts herangezogenen Arbeitskräfte, welche nun die zielbewußten Arbeiter und Fas milienväter verdrängten und brotlos machten. Eine solche Sentralisation sei durchführbar, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, denn das Gesez erlaube, daß ein Verein sich verzweige, so weit das Geset Giltigkeit habe. Deshalb sollten sich alle Schmiede dem neugegründeten Bentralverein Vereinigung der deutschen Schmiede" anschließen. Die Versammlung flärte fich sodann mit dem Bwrd und den Prinzipien der Vereinigung der deutschen Schmiede, welche Hr. Drewit klarlegte, einverstanden und verpflichtete sich, derselben beizu treten und für dieselbe zu agitiren. Aus dem Bestande des Unterstüßungsfonds der Lohnkommission wurden den streifenden Formern in Leipzig 100 Mt. bewilligt, sowie zu deren Gunsten eine Tellersammlung veranstaltet und Sammellisten ausgegeben.
Die Generalversammlung der Schloffer Berlins , welche am Sonntag, den 6. September, tagte, beschäftigte fich mit der Berathung über die Frage der Beseitigung der Affordarbeit". Herr Miethe als Referent schilderte die Schäden der Affordarbeit in Bezug auf die Güte der Arbeit als auch für den Arbeiter selbst. Redner betont, daß es ein schwerer Kampf werden wird, die Affordarbeit abzuschaffen, da es so viele Kollegen gebe, welche glauben, durch dieselbe mehr zu vers dienen. Dies sei aber nur Schein. Thatsache wäre, daß in
In den Händen des Angeklagten befindet Soziales und Arbeiterbewegung. den Werkstätten, wo die Attordarbeit Regel fei, die niedrigsten
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Truntsucht und Verbrechen. Wie richtig wir hatten, wenn wir in unserem Leitartikel in Nr. 210 Das National laster der Deutschen " bemerkten, daß der Schnaps und das Verbrechen vorzugsweise in den östlichen, hochtonservativen Ge genden am meisten vorkommen, das bestätigt uns ein konser vatives Blatt felbst. In welch innigem Busammenhang Trunksucht und Verbrechen stehen, geht wieder recht augenscheinlich aus der amtlichen Kriminalstatistit für 1883 hervor. Die östlichen preußischen Bezirke stehen am ungünstigsten. Auf 100 000 ftrafmündige( über 12 J. alte Personen) fommen in den Bezirken Bromberg 2023, Pofen 1875, gegen Minden mit nur 436, Münster mit 458. Erstere Bezirke treten bekanntlich auch mit hohen Ziffern des Branntweinverbrauchs auf." Buzuseßen brauchen wir hier nichts.
fich eine Liste von 37 Personen, denen der Angeklagte 67 Titel und Drden besorgt hat. Prediger Rhode von der Louisenftädtischen Kirche war mit der Schmidt'schen Familie, welcher die Frau des Angeklagten angehört, s. 3. bekannt und hat den Angeklagten im Jahre 1872 getraut. Bei Gelegenheit des Aufgebots hat der Angeklagte die Frage, ob er etwa ver heirathet sei, verneint. Der Angeklagte behauptet dem gegen über nochmals, daß es fich für rite geschieden hielt; die That sache, daß er geschieden sei, habe er aber nur um deshalb verschwiegen, weil seine Schwiegermutter wiederholt erklärt hatte, daß fie ihre Tochter einem geschiedenen Manne niemals zur Frau geben würde. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten in beiden Fällen der Anklage für schuldig. Derselbe sei zwar als Gentleman aufgetreten, habe aber keineswegs als Gentle= namentlich gelte das von ihm bes man gehandelt, triebene Geschäft feineswegs als ein gentiles; es sei eben von Dort bis zum Schwindel nur ein Schritt. Die hohe Person, auf welche fich der Angeklagte bezog, hält der Staatsanwalt nur für eine fingirte und beantragte eine Gesammtstrafe von 1 Jahren Gefängniß. Der Vertheidiger bestritt dagegen jede betrügerische Abficht auf Seite des Angeklagten. Derfelbe babe thatsächlich hohe Verbindungen und die Pflicht der Diskretion, die er sich gegenüber der hohen Person auferlegt, fönne denselben doch nicht unehrenhaft machen. Ebenso hält der Vertheidiger den Thatbestand der Bigamie nicht für vorliegend und beantragte deshalb die gänzliche Freisprechung feines Klienten. Der Gerichtshof fonnte nicht feststellen, daß der Angeklagte falsche Vorspiegelungen gemacht habe, Sprach ihn deshalb von der Antlage des Betruges frei und verurtheilte ihn nur wegen Bigamie unter Bubilligung mildernder Umstände zu 1 Jahr Gefängniß unter Anrechnung von 3 Monaten auf die Untersuchunghaft.
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3wei Hüter der öffentlichen Ordnung, die städtischen Nachtwächter Anton Wolff und Karl Wauer, standen gestern unter der Anklage der gemeinsamen schweren Körperverlegung bor der 93. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Verlegte ift Der Fuhrherr Dietrich, Tegelerstr. 17, welcher den der Anklage zu Grunde liegenden Vorfall folgendermaßen schildert: Am 14. Februar D. J. hatte ich in einer gegen die Angeklagten gerichteten Privatllage als Beuge zu fungiren. Ich mußte eine belastende Aussage machen und hatte ich deshalb, als ich nach dem Termin mit den Angeklagten im Moabiter Rathsteller zusammentraf, von ihrer Seite viele Sticheleien und Be schimpfungen zu erdulden. Um einem Streite vorzubeugen, ging ich ruhig fort und begab mich auf den Heimweg. An tenem Blaze angelangt, wo die Birkenstraße in die Rathenowertraße einmündet, hörte ich plöglich hinter mir einen vom raschen Laufe feuchenden Menschen, ich sah mich um und da ftand der Angeklagte Wolff vor mir. Wie tönnen Sie es wagen, folche Aussage zu machen?" rebete er mich an, ich antwortete, er solle mich in Rube laffen, da lam auch der Ange Du erft lange mit dem Menschen sprechen, gieb ihm doch eins." Im nächsten Augenblide erhielt ich auch einen Schlag gegen den Kopf, daß ich besinnungslos zu Boden fant. Als ich wieder au mir tam, fühlte ich, wie das Blut mir über das Geficht riefelte, es standen einige Kinder um mich her, die ich fragte, ob fte gesehen hätten, wer mich geschlagen. Dieselben fagten, es feien zwei Männer gewesen, welche dann die Birkenstraße wären. Meiner Ueberzeugung nach mir ber beiden Angeklagten es ist weiter Niemand
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den Schlag versezt haben, ihres Amtes infolge dieses Vorfalles enthoben worden find, legten sich einfach aufs Leugnen, einige Kinder erkannten fie aber mit Bestimmtheit als diejenigen Männer wieder, welche nach einem furzen heftigen Zwiegespräch mit dem Damnifikaten die Flucht ergriffen hatten. Den eigentlichen Schlag hatte keines wegen der vorgerückten Dunkelbeit mit Bestimmtheit gesehen. Der Staatsanwalt hielt es für zweifellos, daß Wolff den Schlag geführt, dagegen nicht für erwiesen, daß derselbe fich eines zu Jammengeflappten Meffers- wie die Anklage annimmt dient hatte, wie er auch den Angeklagten Wauer der Theil nahme nicht für überführt erachtete. Er beantragte gegen den legteren daher Freisprechung, gegen Wolff eine Gefängnißstrafe Don einem Monat. Rechtsanwalt Haller, welcher als Neben fläger für den Verlegten auftrat, beantragte noch, den Ange tiagten zu einer Geldbuße von 50 Mt. zu verurtheilen. Der Gerichtshof erkannte gegen Wolff auf 14 Tage Gefängniß und
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Die Enquete über die Sonntagsarbeit nimmt ihren Fortgang. Wie schon gesagt, drücken alle Fabrikanten Vertretungen ihre Ansicht dahin aus, daß die Sonntagsarbeit beibehalten werden muß. In einer größeren Stadt Mittel deutschlands erklärten sich übrigens von 28 Großindustriellen 3 für Aufhebung der Sonntagsarbeit, 12 für regelmäßige und 3 für Aufhebung der Sonntagsarbeit, 12 für regelmäßige und 13 für vorübergehende oder periodische Sonntagsarbeit. Von den übrigen Gewerbetreibenden sprachen sich nur das Schuhmacher- und Schneidergewerbe für Sonntagsruhe aus. auch die Petitionen der Arbeiter nehmen ihren Fortgang; während in Augsburg über 6000, in München gegen 15 000 Unterschriften, werden fich auf den Hamburger Petitionsbogen wohl gegen 50 000 Arbeiter gegen die Sonntagsarbeit aussprechen. Die meisten dieser Betitionen bleiben aber bekannt. lich bei diesem Verbot der Sonntagsarbeit nicht stehen, sondern fordern auch den Erlaß eines Arbeiterschutzgesetzes unter Hin weis auf den bekannten sozialistischen Entwurf. Wenn das städtische Proletariat im übrigen Deutschland ebenso en masse für obige Forderungen eintritt, dann dürften der Betenten wohl eine halbe Million werden.
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Die Berliner Barbier- und Friseur- Innung will in nächster Zeit eine Generalversammlung abhalten. Dort sollen die Paragraphen 16 und 71 der Innung folgendermaßen geändert werden: Welcher Barbier hinfüro für 10 Bf. neben dem glatten Raftren auch noch Schnurrbarthaare auszieht und das haar glättet, der soll aus der Innung ausgeschloffen
werden."
Zum Königsberger Tischlerstreit. Unter dem Titel: Die Lohnbewegung der Tischler zu Königsberg i. Pr. in den Jahren 1884-85" hat die Kommission der Tischler einen Be richt herausgegeben, welcher den Gang der ganzen Bewegung darstellt und fonstatirt, daß der Streit nach elfwöchentlicher Dauer endlich beendigt und die Befferstellung der schlechtestges stellten Gesellen erreicht worden ist. Wenn der ursprünglich aufgestellte Lohntarif auch nicht vollständig von den Meistern angenommen worden ist, so haben diese doch insoweit Buge ständnisse gemacht, daß eine Besserung der Bustände dadurch herbeigeführt worden ist, und die Arbeit wieder aufgenommen werden konnte. Der Abrechnung über den Streit entnehmen wir, daß die Einnahmen der Streittaffe 13,886,26 Mr. betru gen, wozu die auswärtigen Fachgenoffen 9,057,92 Mt. beigefragen haben, darunter Kopenhagen allein 1000 Mt. Die Ausgaben im Betrage von 13,651,20 Mt. tommen der Hauptfache nach auf Streifunterſtügungen, welche fich auf 12,221,35 Mt. belaufen, das macht durchschnittlich pro Person und Woche 4,75 Mr.
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Löhne gezahlt würden und die längste Arbeitszeit herrsche, während dort, wo gar nicht in Alford gearbeitet würde, die höchsten Löhne bei furzer Arbeitszeit gezahlt werden, welches auch durch die eingelaufenen Fragebogen bewiesen würde. Redner wies darauf hin, daß die Affordarbeit mit dem heutigen Submissionsverfahren im engsten Busammenhang stehe, indem die Meister resp. Fabrikanten die Arbeit zu Schleuderpreisen übernehmen und nachher die Löhne und Akkordsäße auf das möglichst niedrigste Maß herunterdrücken, um dennoch zu ihrem Gelde zu gelangen. Im Uebrigen, meint der Redner, würden wir, wenn es so fortginge, bei der heutigen Produktionsweise im Laufe weniger Jahre zu einem Stillstande in der Industrie gelangen, weil die zunehmende Arbeitslosigkeit und die fort Dauernde Reduktion der Löhne und Affordsäge den Konsum verringert. Dies zu verhüten, muß, die Aufgabe der Schloffer fein, indem sie danach streben, die Akkordarbeit ganz zu bea feitigen und damit erreichen, daß auf die Solidität der Arbeit mehr Gewicht gelegt wird, und der Wahlspruch der deutschen Arbeit ferner nicht heißt: Billig und schlecht!" Die Folge davon würde eine vermehrte Nachfrage nach Arbeitskräften ſein; durch diese würden sich die Löhne von selbst heben und der Arbeiter noch einen ausfömmlichen Verdienst erzielen, während er jegt seine besten Kräfte bei der Affordarbeit ver braucht im Interesse der Meister und Kolonnenführer. In der Diskussion besprachen mehrere Redner bas des Verwerfliche Kolonnen Systems, weil daffelbe, durch den Egoismus Einzelner verschärft, eine Bedrückung der Arbeiter durch ihre eigenen Kollegen, namentlich aber für die jüngeren sehr nachtheilig sei. Beispielsweise hätte ein Kolonnenführer in einer der größten Werkstätten Berlins , bei einem großen Afford für seine Person pro Woche 60 Thlr. er halten, während seine helfer mit 4-6 Thlr. abgespeist wurden. Außerdem wurden von mehreren Rednern verschiedene Meister und Kolonnenführer mit ihren Schundpreisen" an geführt und sollen diese in der nächsten General Versammlung öffentlich bekannt gemacht werden. Beim 3. Punkt der Tagesordnung, Neuwahl der Revisoren, wurden die Herren Edelmann, Ellerich und Schwabe gewählt. Die Lohnkommission ersucht alle Kollegen, fich recht rege zu betheiligen und nicht nachzulaffen in der Agitation, damit etwas dauernd Gutes ges schaffen werden kann.
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Die Spaltung innerhalb der Arbeiterinnen- Be wegung hat zu einer Katastrophe geführt. Frau Canzius, Frau Pötting und Frau Walther find vorgestern aus der Vers fammlung des Vereins zur Wahrung der materiellen Intereffen der Arbeiterinnen hinausgewiesen worden. Die Vers sammlung, die nur Frauen zugänglich war und unter Vorsit der Frau Dr. Hoffmann im Gratweil'schen Saale stattfand, nahm zunächst einige Ergänzungswahlen vor, die durch den Rücktritt der Frau Canzius und den Ausschluß der Frau Walther aus dem Vorstand nothwendig geworden waren. Die Wahl fiel auf Frau Müller und Frau Viereck. In längerer Ausführung unterzog sodann die Vorsitzende die Gründung des neuen Arbeiterinnen Vereins einer Besprechung, die in dem Antrag gipfelte, daß die gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Vereinen verboten sein solle. Dieser Antrag fand die Zustim mung der Versammlung, die Mitglieder haben sich bis zur nächs ften Sigung zu entscheiden, welchem der beiden Vereine fie ferner angehören wollen. Es kam sodann ein Brief zur Verlesung, welchen der Vorstand an Frau Canzius gerichtet hatte und in dem derselben vorgeworfen wurde, nicht ehrlich an der Arbeite rinnenfache gehandelt zu haben. Als Frau Canzius darauf antworten wollte, tam es zu lebhafter Unruhe, in Folge defen wies die Versammlung, wie schon erwähnt, Frau Canzius und thre beiden Freundinnen aus der Versammlung. Erst nach ſehr energiſcher Intervention des Wirthes gelang es jedoch, die Drei Damen zum Verlassen des Saales zu bewegen. Nach diesem Zwischenfall wurde noch angeregt, mehr Branchens
Die Arbeitslöhne in den baierischen Brauereien betragen in Niederbaiern 42-45 M. pro Monat bei freier Station für Braugesellen. Im Spatenbräu in München ers halten die Braugesellen dagegen 19-25 Mt. wöchentlich, ein Brod zu 90 Pf. wöchentlich und täglich 7 Liter Bier bei freter Wohnung in der Brauerei und Jahrestrinkgelber. Noch etwas höher, nämlich 80-120 Mt., ist der Monatslohn der Maschinisten und Heizer, die gleichfalls Jahrestrinkgelder wie die Braugesellen und täglich 7 Liter Bier erhalten. Der Jahresversammlungen in Aussicht zu nehmen und u. 2. auch einmal fonsum eines solchen Mannes in Bier beträgt also ca. 25 Heftoliter im Jahre.
In Nordamerika beträgt der monatliche Durchschnittssat des Arbeitslohnes der Arbeiterklasse im Often 25,30 Dollars, in den Mittelstaaten 23,19 Doll., im Süden 14,29 Doll., im Weften 22,26 Doll. und in Kalifornien 38,75 Doll.
Dabei muß gegenwärtig eine ungemein große Anzahl von Arbeitern feiern. Der Lohn ist in der That für die dortigen Verhältnisse fogar ein sehr niedriger.
eine Versammlung für Dienstmädchen zu veranstalten. Außers dem wurde noch beschlossen, beim Magistrat um Einsegung eines Arbeiterschiedsgerichts zu petitioniren.( Wir bringen diesmal den Bericht, wie er übereinstimmend von gestrigen Abendzeitungen veröffentlicht wurde, da wir von unserem Bea richterstatter im Stich gelassen wurden. Red. des„ Berliner Boltsblatt".)
Im Gegensatz zu der Berichtigung", welche Herr Rödel gestern in unserem Blatte veröffentlichte, theilen uns die
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