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in der Gartenstraße einen Vieh- Transportwagen während der Fahrt besteigen wollte, von demselben wieder herab, wurde überfahren und erlitt mehrfache Rippenbrüche und andere innere Verlegungen, so daß er zunächst nach seiner Wohnung und am nächsten Tage nach der fönigl. Alinit gebracht werden mußte. Am 16. d. M. Morgens wurde ein pensionirter Beamter, in der Mittenwalderstraße wohnhaft, als er noch im Bette lag, von seiner zeitweise an Geiftesgestörtheit leidenden Chefrau plöglich mit einem Topf voll siedenden Waffers übergoffen und im Geficht und am Oberkörper bedeutend verbrüht; die Ehefrau wurde nach der Charitee gebracht. Zu derselben Beit entstand in der Nähmaschinenfabrit von Böttcher, Stallschreiberstr. 59, auf bis jest unermittelte Weise Feuer, welches so schnell um fich griff, daß fast alle Stockwerte zugleich brannten. Die Feuerwehr war über 2 Stunden in Thätigkeit.
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An demselben Tage Abends wurde ein Mann vor dem Hause Fruchtstr. 69 liegend angetroffen und nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht. Er gab an, auf einem Holzplage am Oftbahnhof verunglückt zu sein, konnte jedoch über die näheren Umstände keine Angaben machen.
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Gerichts- Zeitung.
Sad valok
Der Stadtrath Krause ist bekanntlich vor einigen Monaten wegen fahrlässiger Körperverlegung durch Nichtbeleuchtung eines Treppenflurs seines Hauses vom hiesigen Schöffengericht zu vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Auf die von dem Angeklagten eingelegte Berufung gelangte heute die Sache vor der sechsten Straftammer hiesigen Landgerichts I zur erneuten Verhandlung. Der in der Oranienstraße wohnhafte Angeklagte besigt das Grundstück Reichenbergerstr. 24, in welchem als Berwalter der Vizewirth Graf eingesezt ist. Als im Mai D. J. die Polizeibehörde von dem legtern die Beleuchtung der Flure und Treppen auch während der Sommermonate vers langte, begab fich Graf zum Angeklagten, welcher ihn anwies, auch seinerseits die vorhandenen Gasflammen anzuzünden. Anfangs Juni cr. erschien Graf wiederum bei dem Angeklagten, um demselben mitzutheilen, daß sich bei den hellen Abenden die Beleuchtung der Treppen als überflüffig erweise und daß auch die Nachbarn nicht weiter beleuchteten. Hierauf ordnete Herr Krause an, die Beleuchtung auf so lange einzustellen, als fie nicht nothwendig sei. Am Abend des 12. Juni v. J. nach 9 hr betrat der Wäschefabrikant Angreß den Flur des Seitengebäudes des dem Angeklagten gehörenden Grundstücks, um einen seiner in der vierten Etage wohnhaften Arbeiter zu besuchen. Etwa 2 Schritt vom Eingange befindet sich die nach dem Keller führende Treppe und links davon die nach den oberen Etagen führende. Bei der bereits herrschenden Dunkelheit zündete Angreß, langsam vorwärts schreitend, ein Streichhölzchen an und stürzte während deffen die 8 Stufen Der Kellertreppe hinab. Hierbei erlitt er einen schweren Bruch des linken Arms, dessen Heilung über 3 Monate in Anspruch nahm. Justizrath Gerth begründete die Berufung dahin, daß eine Rechtspflicht zur Treppenbeleuchtung für den Hauswirth nicht bestehe und daß nach der ganzen Sachlage sein Klient die ihm obliegende Sorgfalt genügend beobachtet habe. Even tuell sei eine Geldstrafe eine ausreichende Sühne. Der Gerichtshof bestätigte das erste Urtheil mit der Maßgabe, daß die Sache auf 200 m. event. 14 Tagen Gefängniß zu bemessen fei, und zwar sei die Fahrlässigkeit des Angeklagten nicht in der unterlassenen Treppenbeleuchtung, sondern in der mangelhaften Verschließung der gefährlichen Treppenanlage zu finden.
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ihrer Kontrakte, die bis zum Jahre 1893 reichten, angewendek werde. Ebenso möge die Stadt, welche allein für das Feuerlöschwesen zu sorgen habe, auch eine städtische Mobiliarverficherungssozietät ins Leben rufen. Das vor kurzen aufgetauchte Projekt, eine Steuer auf fremde Biere zu legen, sei durchaus zu verwerfen. Man müsse im Prinzip gegen indirekte Steuern fein; daneben würde die Biersteuer viele Unzuträglichkeiten mit fich bringen, fte werde die Einstellung eines Heeres von Be= amten erforderlich machen und schwer werde sich feststellen laffen, welches auswärtige Bier als echtes" und welches als leichteres zu gelten habe. Es sei auch nicht abzusehen, weshalb nicht andere Städte in Deutschland zu ähnlichen Steuern auf Berliner Erzeugnisse kommen sollten und würden die Zollbäume wieder im eignen Lande errichtet werden. Von solchen„ Kräh winkeleien" follte man absehen. Das städtische Sube missionswesen müsse in der Weise abgeändert werden, daß ein Minimallohn für die bei städtischen Bauten beschäftigten Arbeiter festgesetzt werde und daßendie Ausführung städtischer Bauten an Arbeiter Rorporationen vera geben werde. Der erste Grundfaz bei der städtischen Verwal tung folle heißen: Zuerst das Nothwendige, dann das Nüßliche, zuletzt das Angenehme. So lange nun( laut d. statist. Jahrb. d. St. Berlin) noch wie im Jahre 1882-83 180 850 Personen mit einem jährlichen Einkommen unter 420 Mart in Berlin vorhanden wären, so lange noch wie im Jahre 1880 128 959 Personen im Asyl des Vereins für Obdachslose be herbergt würden, könnte kein Geld für Feste vorhanden sein. Nachdem der Redner noch für das allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht für die Wahlen zur Stadtvertretung sich ausgesprochen hatte, schloß er in der Hoffnung, daß der bevor stebende Wahlkampf ein neues Lorbeerblatt dem Ruhmestranze der Berliner Arbeiterpartei bringen werde.( Lebhafter Beifall.) An der Diskussion betheiligten fich die Herrn Sigmann, Berndt und Voigt. Ein Herr, der es unternahm, auf die Verdienste der Mitbürger Pickenbach und Limprecht aufmerksam zu machen, fand genügende Abfertigung. Bur Charakterifirung der Mittel, mit denen diese Herren arbeiten, theilte Herr Voigt mit, daß ein Lotal( der Neustädtische Voltsgarten), das er für eine Kommunalwähler Versammlung im Wahlkreise des Herrn Limprecht von dem Bächter des Lokais bereits gemiethet hatte, auf Veranlassung des tonservativen Befipers( eines Herrn Westphal) ihm wieder entzogen worden wäre. Damit schloß die Versammlung. tro
leger auf und taum ist ein zu bearbeitender Roman im Drud erschienen, so geht auch die Buffe'sche Bearbeitung ,,, frei nach bem Verfaffer" über die Bretter und es ist besonders das Ostend Theater, welches sich dieser Novitäten annimmt. In diesem Falle handelt es sich um einen Roman von E. Werner( Fräul. Bürstenbinder), welcher im Juni 1884 im Schorer'schen Fa milienblatte erschien und troß des Vermerks Alle Rechte vor behalten" im Juli bereits unter demselben Titel: Ein Gottes urtheil" als Sensationsdrama im Ostend Theater zur Aufführung gelangte. Gegen die beiden Angeklagten als Ver faffer und Verleger wurde Anklage wegen Nachoruds erhoben und trat die geschädigte Schriftstellerin E. Werner, welche fich im Termine durch den Rechtsanwalt Dr. Friedmann vertreten ließ, als Klägerin gegen den ersten Angeklagten auf. Der literarische Sachverständigen Verein hat das Buffe Böhm'sche Machwerk in der denkbar abfälligsten Weise beurtheilt, es ist in derselben Weise fabrizirt, wie deren frühere Dramen. In diesem Falle machten die Angeklagten andere Einwendungen zu ihrer Entschuldigung wie in den früheren Anklagesachen. Während Busse früher stets behauptete, ſeine Umarbeitung verdiene die Bezeichnung eines selbstständigen geistigen Erzeugniffes, erklärte er in diesem Falle, er habe den Mitangeklagten Böhm ohne Entgelt nur diejenigen Ausschnitte des sulzessive erscheinenden Romans übersandt, welche zu einer Dramatifirung geeignet seien und diese set von Böhm selbst bewerkstelligt worden. Dementsprechend nahm auch dieser die Unterschrift für sich in Anspruch. Interessante Enthüllungen bot die Verlesung einer Anzahl bei Böhm beschlagnahmter Kor respondenzen. Wer baldowert die guten Romane aus? Sch" schreibt ihm Herr Busse. Lassen Sie nur teine Stecknadeln fallen. Sie werden sonst nicht flug daraus."„ Ich habe die Werner erst berühmt gemacht." Warum feine Rezension über das Gottesurtheil? Das ist das Loos des Schönen auf der Erbe!" Diese und ähnliche Stellen aus den Buffe'schen Briefen erregten beim Gerichtshofe nicht geringe Heiterfeit. Es ging aus der Korrespondenz ferner hervor, daß Buß in der Weise bei dem Unternehmen petuniär betheiligt war, daß er von der Einnahme bei den Aufführungen des Gottesurtheils einen be stimmten Prozentsaz erhielt. Nachdem durch Verlesung der Umfang des Nachdrucks fonstatirt war, beantragte der StaatsUmfang des Nachoruds fonstatirt war, beantragte der Staatsanwalt für jeden der Angeklagten eine Strafe von 300 Mart, der Vertreter der Beschädigten Dr. Friedmann forderte aber noch eine Buße von je 30 M., da das Stück wohl dreißigmal gegeben worden und aus jeder Aufführung den Autoren" gewiß eine Tantieme von fe 1 Mart geblieben sein dürfte. Der Gerichtshof verurtheilte jeden der Angeklagten zu 500 M. Geldstrafe und zu einer Buße von je 30 Mart.
Eisenach , 16. September. Der abscheuliche Unfug anonymer Verleumdungen hat in einem heute dem hiesigen Landgericht zur Aburtheilung vorgelegenen Falle eine gerechte Sühne gericht zur Aburtheilung vorgelegenen Falle eine gerechte Sühne empfangen. Gegen einen nach Berlin als Stadtschulinspektor berufenen, allgemein hochgeachteten Schulinspektor in Dermbach hatte die Frau eines dortigen Rechnungsbeamten eine ganz hatte die Frau eines dortigen Rechnungsbeamten eine ganz abscheuliche Verleumdung an das Provinzial- Schulkollegium gerichtet und dieselbe mit Mehrere Gemeindevorstände des Bezirks Dermbach" unterzeichnet. Durch die eingeleitete UnterDer Gesuchung wurde die anonyme Verleumderin entdeckt, die schließlich geftändig war und heute zu sechs Monaten Gefängniß und Tragung der Kosten verurtheilt wurde.
Im Ausstellungsparke wurde am Nachmittage des 21. Juni ein Taschendieb in flagranti ertappt. Derselbe gab über seine Person so verdächtige und widersprechende Auskunft, daß man mit Recht vermuthet, einen besonderen Fang gethan zu haben. Er nannte sich Markus Herzstein, Kaufmann aus Wien , hatte im Fremdenbuche des Hotels fich aber als aus Weimar tommend eingetragen. Man fand bei Durchsuchung feiner Person eine größere Menge deutscher Freimarken bei ihm vor und da Tags zuvor im Ausstellungsparte ein Taschendiebstahl begangen worden, bei dem der Bestohlene auch ein Quantum Freimarken einbüßte, so lag der Verdacht nahe, daß auch dieser Diebstahl von Herzstein ausgeführt wurde. Der felbe wollte tros der erdrückenden Belastungsmomente aber nur des einen nicht abzuleugnenden Diebstahls schuldig sein und bat es der hiesigen Kriminalpolizei viel Mühe gemacht, endlich festzustellen, wes geistes Kind der Verhaftete war. Aus Budapest ist die Auskunft eingelaufen, daß der Angeklagte zwar nie auf einem Taschendiebstahl ertappt worden ist, es sei aber mit Sicherheit anzunehmen, daß er einer ungarischen internationalen Diebesbande angehöre, welche unter der Maske von Handelsleuten die ganze Welt durchstreifen, um lediglich dem Taschen Diebstahle obzuliegen. Da es fich ferner ergab, daß der Verbaftete furz vorher von London über Köln nach Berlin gereift und nicht, wie dieser angab, aus Breslau oder Weimar gefommen war, so nahm das Schöffengericht an, daß man hier einen internationalen Taschendieb vor sich habe und belegte ihn mit schwerer Strafe, nämlich einem Jahre Gefängniß. Da der Berurtheilte hiergegen Berufung einlegte, so wurde die Ange legenheit noch einmal der Prüfung der Straflammer unter worfen, welche fich auf Grund der Beweisaufnahme aber nicht veranlaßt fand, das erste Urtheil absuändern.
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Hamburg , 15. September. In der Nummer 163 der Hamburger Bürger- Beitung" vom 23. Dezember vor. Jahres befand sich im Tagesbericht eine Besprechung der von dem Kaufmann Draat verfaßten Eine Heßjagd auf Menschen" betitelten Broschüre, die ja bekanntlich hier öffentlich verkauft wurde. In der Besprechung befand sich am Schluß etwa foldender Sat: Dr. Wallichs fordert ihn( Draat) mittelst offener Bofilarte einen fremden Herrn! zu einer Unterredung auf, um seinen Geistes justand zu untersuchen und erklärte es für eine Verrücktheit, daß Draak dieser Aufforderung nicht Folge leistet: Und solche Narren haben das Recht, andere Leute ins Narrenhaus zu sperren." Nachdem der Kreisphyfikus Dr. Wallichs in Altona wegen dieses Artikels Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, wurde gegen den Redakteur der Bürger- 8tg.", Johannes Wedde , Antlage erhoben, die heute zur Verhandlung gelangte. Der Angeklagte erklärte, die Ver antwortung für den inkriminirten Artikel übernehmen zu wollen, erblickt in demselben aber eine erlaubte Kritik. Der Amtsanwalt fieht das inkriminirte Wort Narren" als eine offenbare Beleidigung des Dr. Wallichs an und beantragt, den Angeflagten zu 10 Tagen Haft zu verurtheilen. Der Vertheidiger Dr. Türkheim ist der Ansicht, daß das Wort Narren" nicht auf Dr. Wallichs bezogen werden kann, da dann in der Ein zahl hätte gesprochen werden müffen und beantragt, da im Uebrigen auch Verjährung eingetreten ist, die Freisprechung. Das Gericht verurtheilt den Angeklagten wegen Bergehens gegen§ 21 des Preßgefeßes zu 20 D. Strafe, ev. 4 Tagen Gefängniß.
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In der Versammlung des Arbeiter- Bezirksvereins des Westen Berlins , welche am Montag in Gründers Salon, Schwerinstr. 26, stattfand, hielt Herr Stadtverordneter Tupauer einen Vortrag über: Die Errichtung eines Gewerbe Schieds gerichts in Berlin ." Die bevorstehenden Kommunalwahlen geben den Arbeiterbezirksvereinen Veranlassung, fich vorzugs weise mit Kommunal- Angelegenheiten zu beschäftigen. Von diesem diesem habe gegenwärtig die Frage der Errichtung eines Gewerbeschiedsgerichts in Berlin für alle Arbeiter Berlins das höchfte Interesse. Die Gewerbeordnung ertheile den Stadtbehörden das Recht, Gewerbeschiedsgerichte zu er richten. Es sei zu bewundern, daß bis jetzt von keiner Seite eine Anregung zur Errichtung eines Gewerbeschiedsgerichtes. gemacht worden sei. Die Vertreter der Arbeiterpartei haben nun in der Stadtverordneten Versammlung den Antrag auf Errichtung eines solchen Schiedsgerichts in Berlin gestellt. Der Antrag habe keine Oppofition hervorgerufen. Es sei eine Kommissionvon miffion von 10 Stadtverordneten und 5 Mitgliedern des Magistrats zusammengesezt, um die Errichtung eines solchen Schiedsgerichts in die Hand zu nehmen.. An den Arbeitern liegees jest, Vorschläge zus machen, auf welche Weise die Schiedsgerichte am awedmäßig sten zusammengesetzt würden. Nachdem Redner die in vers schiedenen Städten errichteten Gewerbeschiedsgerichte fritifirt: hatte, tam er auf die Zusammensetzung derselben zu sprechen. Nach einer kurzen Uebersicht auf die bei der jeßigen Gewerbedeputation erledigten und unerledigten Fälle schloß der Vor tragende seinen mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag Eine an die Stadtverordneten Versammlung in dieser Ange legenheit gerichtete Petition wurde vom Vorstand verlesen und von der Versammlung angenommen; da noch einige kleine Ab änderungen vorgenommen werden, wird dieselbe in der Ver sammlung am 28. September nochmals verlesen werden.
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Vereine und Versammlungen. hat man in etlichen Fabriten Kolonnen angeſtellt, die einander
be. In der Kommunalwähler- Versammlung, welche am Mittwoch, den 16. d., in Kellers Salon, Andreasstraße, unter Vorfiz des Herrn H. Voigt stattfand, sprach Herr W. ſprach Here 2. Liefländer über die bevorstehenden Kommunalwahlen und unternahm es, eine Anzahl wesentlich neuer Forderungen und Gefichtspunkte dem bekannten Programm der Arbeiter hinzuzufügen. Bunächst erklärte er sich entschieden gegen jede indirekte Steuer, verlangte die Abschaffung der Miethssteuer und die Einführung verlangte die Abschaffung der Miethssteuer und die Einführung einer progressiven Einkommensteuer, zum mindesten aber an Stelle der bisherigen Einschäßungsfommiffion, öffentlich in jedem Bezirk von den Bürgern gewählte Kommiffionen. Auf das Schulwesen
Ein betrübender Unglücksfall, der den Tod eines Menschen zur Folge hatte, unterlag gestern der Prüfung der vierten Straflammer des Landgerichts I . Der Klempnermeiſter Mar Paul Fr. Misch hatte es übernommen, die Gas- und Wasserrohrlegung auf dem Grundstücke Husfitenstraße 4 fertig zustellen. Am 12. Mai d. J. war er mit mehreren Arbeitern beim Ausschachten des hierzu erforderlichen Kanals beschäftigt und war dieser Theil der Arbeit fast vollendet, als die KataHephe eintrat. In der zwei Meter tiefen Grube ſtehend, rear
unter fich begrub. Frogbem bie Augenzeugen eine fieberbafte Thätigkeit entwidelten, um den Verschütteten von der auf ihm lagernden Erdmasse zu befreien, gelang dieses leider erst, nachdem der Tod eingetreten war. Die Anklage- Behörde macht den Mischals Unternehmer nun deshalb für weil an dieser ein
bat
den Unglücksfall verantwortlich, früheres Absteifen der Erdwand hätte anordnen müssen und gegen ihn Anklage, wegen fahrläffiger Tödtung erhoben. unglückten, welcher wiederholt versichert hatte, mit derartigen Arbeiten vertraut zu sein, zu verschiedenen Malen ein früheres
Gefängniß
nueien übergeben, Lehranstalt
einen bedeutend größeren Schüler
seitens der Stadt verlange als ein Gemeindeschüler
Bnschuß
stand, der zu beseitigen jet. Obenjo jei pie Giner ein Bu
mehr Lehrkräften für die Gemeindeschulen erforderlich, da ein Gemeindeschullehrer einer zu großen Anzahl von Schülern Unterricht ertheilen müsse. Es empfehle fich ferner für die Schulen Die Anlage von Schulgärten nach dem Vorgange der Schweiz , um den Kindern praktische Kenntnisse beizubringen und neben der Vermehrung der Vollsbadeanstalten überhaupt die Ein richtung von Badebassins in jeder Schule, wie fie in Göttingen bereits vorhanden sei. Die Ferienkolonienseien nicht der Privatwohlthätigteit allein anheimzustellen, sondern die Kommune habe die Pflicht für eine systematische Organisation derselben Sorge zu fragen, damit die fegensreichen Wirkungen eines Sommeraufenthaltes in gesunder Luft womöglich allen
Die Armenpflege sei gleichfalls in die Hände einer frei von Bürgern gewählten Kommiffion zu legen und wenn die embernaltung allein nicht im Stande jei, in genügender Stadtverwaltung,
Weise für Zufluchtsstätten für das Alter, für Asyle für arme Greise zu sorgen, so habe hier der Staat einzugreifen und die Kommune in der Lösung dieser nothwendigen Aufgabe zu unterstügen. Das städtische Arbeitshaus in Rummelsburg fei nicht dazu da, Privatunternehmern Profit( machen zu helfen. Jede Gefängnißarbeit ſei zu verbieten, die dem freien Arbeiter Jebe Gefängnißarbeit sei zu verbieten, die dem freien Arbeiter
Der Fach- Verein der Tischler tagte am Mittwoch, den 16. September, in Kurzmanns Salon, Bergstr. 68, mit der Tages Ordnung: Vortrag, Verschiedenes und Fragekasten. Herr Leffer, Kand. der Chemie, sprach über: Die BapierFabrikation". Er bemerkte, daß wohl in feiner Branche eine fo mannigfaltige Theilung der Rohstoffe nöthig fei, als in der Papier Fabritation. 60 verschiedene Arten von Lumpen gebe es, die von einander fortirt werden müssen. Diese Arbeit sei zwar keine schwierige, aber eine der Gesundheit oft sehr nach theilige, dennoch ließe man dieselbe von Frauen und Kindern verrichten. Bei der Papier Fabritation tämen aber auch sehr schwere Arbeiten vor, welche von vielen Arbeitern kaum dret Jahre lang verrichtet werden könnten. Aus diesem Grunde ablösen, dort würden die Arbeiter, falls fie erkranken, auf Kosten der Fabrit furirt. Diese vortheilhafte Einrichtung sei aber leider nicht in allen Fabriten vorhanden. Redner weist darauf hin, wie schwierig es in früherer Zeit, wo es noch kein Bapier gab, war, Gedanken oder Mittheilungen der Nachwelt zu hinterlassen. Die Erfindung des Papiers fei von hoher Bedeutung für die Kultur gewesen und hätten wir derselben viel in Bezug auf die heutige Entwickelung zu verdanten. In früheren Beiten fonnten sich nur Bemittelte Schriften und Bücher anschaffen, welche viel zur Aufklärung des Volles bei getragen haben. Der Vortragende wies ferner auf das Verhalten der Chinesen hin, welche den Deutschen in mancher Hin ficht weit voran sind und streng darauf halten, daß ihre Lei stungen nicht in anderen Ländern nachgeahmt werden. Hätten fich erstere nicht allzusehr von den anderen Kulturvölkern abgeschloffen, so wären wir vielleicht schon viel weiter in der Kulturentwidlung. Auch die Lumpensammler so bemerkte Red ner weiter tragen ihr Theil mit bei zur Entwickelung unserer modernen Kultur, dieses würde aber nur von Wenigen beachtet. In der nächsten Versammlung am 7. Ottober wird Herr Leffer mit Apparaten die Bereitung des Papiers vor führen. Der Vortrag wurde mit großem Beifall aufge
nommen.
Im Fachverein der Bau- und Fabrikarbeiter zu Köpenick referirte Herr Nöste aus Berlin am Sonnabend, den 12. d. M., über das Reichs- Krankenkaffengeset". Referent hob hervor, daß ihm das Gesetz nicht weit genug ginge und fritisirte besonders die Bestimmungen des§ 26 deffelben, welcher nach Ansicht des Redners durchaus nicht für die deutsche Ar beiterwelt paffe. Darauf erläuterte der
der freien Hilfstaſſen gegenüber ben referent die Bortheile
Gemeinde
geworden, das Erdreich sei fest genug und die Steifen hinderten Kindern unbemittelter Eltern zu Gute tämen. ſtändigen begutachteten, daß der Angeklagte als ausführender Meister dennoch auf eine frühere Absteifung hätte beſtehen müffen, so erachtete der Gerichtshoft dafür, daß derselbe fich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht, faßte die Sache aber milder auf, als der Staatsanwalt, welcher sechs Monate Ges fängniß beantragt hatte, und erkannte nur auf einen Monat Der Schriftsteller Hugo Busse und der Theateragent Martin Böhm, diese famosen Fabrikanten von soge Straffammer des Landgerichts I unter der Anklage des Nach für Rettungsanstalten sei Sorge zu tragen; ein städtisches Findel drucks . Die Angeklagten find dem Gericht sowohl wie dem Publikum wegen ähnlicher Arbeiten, wie die, welche sie jetzt Sanitätswachen sei mit größtem Nachdruck zu verlangen. Mittel auf die Anklagebank führen, recht unvortheilhaft bekannt; fie für diese neuen aber unaufschiebbaren Aufgaben feien, abgesehen sollte hierselbst eine Versammlung stattfinden, in welcher Herr
haus sei unbedingt nothwendig; die Kommunalisirung der
find schon wegen ähnlicher literarischer Freibeutereien bestraft Toorden, fo u. 21. auch, als fie den Noman der Frau v. Sillern Die Geyer Wally" ausschlachteten und mittels Scheere, städtischen Betrieb. Mit dem Vorschlag, die englische Gas
Kleistertopf und Stecknadeln für die Bühne zurechtfiußten. Der Angeklagte Buffe pflegt die Autorschaft dieser Werke" für sich in Anspruch zu nehmen, Herr Böhm fritt als Ver
von der progreffiven Einkommensteuer, herbeizuschaffen durch llebernahme der Pferdebahnen und des Beleuchtungswesens in gesellschaft durch Erhebung einer Gassteuer zur Aufgabe ihrer Privilegien zu zwingen, sei er( Redner) nicht einverstanden. Er verlange vielmehr, daß ein radikales Mittel, die Kündigung
und Fabrillaffen und empfahl die Hilfskaffen, weil dort jedes Mitglied das Selbstbestimmungsrecht hätte, welches in den Bwangskaffen nicht vorhanden wäre. Der Vortrag wurde beifällig aufgenommen. fällig aufgenommen. Die nächste Versammlung findet am 26. September im Schüßenhause statt. Die Petition für bas Arbeiterschußgefez liegt aus bei den Herren: Weinert, Alter Markt 58a( Reſtaurant Kamerun ): 21. Delb, Grlinſtrate A. Grünstraße . Stup, Schloßstraße; W. Joch, Gliniderstraße und im Schüßenhause bei F. Engelhart. Burg bei Magdeburg, 15. September. Gestern Abend F. Ewald aus Brandenburg über den Arbeiterschutzgeset Entwurf" referiren wollte. Die Bersammlung wurde jedoch auf Grund des allbekannten§ 9 des Sozialistengefeges ver boten. Nun, die hiesigen Arbeiter werden auch ohne Abhaltung einer Versammlung eine respektable Anzahl von Unterschriften für die Petition an den Reichstag zu sammeln wissen, schon