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einer Rangirmaschine erfaßt und überfahren worden. Er wurde zur Charitee befördert, woselbst er troß der sofort angewandten sorgsamsten Pflege bald darauf unter den unsäglichsten Schmerzen verschied.
Die Fledermaus" hat unter den drei Jubiläumsvor ftellungen den Bogel abgeschlossen, in der Animirtheit der Darstellung, der Intensität des Beifalls und dem außerordent. lich starken Besuch übertraf ste ihre beiden jüngeren Genosfinen der Muse des Meisters. Nicht nur war das Haus komplett ausverkauft, sondern die Billetbestellungen waren derartig, daß nur ein Theil derselben effektuirt werden konnte. Um nun den vielfachen Wünschen nach der Fledermaus" zu entsprechen, bat die Direktion des Friedrich Wilhelmstädtischen Theater fich entschloffen, heute, Sonnabend, und morgen, Sonntag, Wieder holungen der Fledermaus" zu veranstalten, welche in der trefflichen von Kritik und Publikum gleich warm anerkannten Besepung von vorigen Donnerstag von Statten gehen.
Bt. Auf der Schwedischen Eisbahn findet am Sonntag ein großes internationales Sport- und Rennfest, verbunden mit Militärkonzert, statt, wozu die umfassendsten Vorkehrungen schon jetzt getroffen werden. Außerdem ist dem geehrten Publikum, sowie der lieben kleinen Jugend durch die vielen Schaus und Verkaufsbuden, Karouffels, Kasperle Theater 2c. allerhand Abwechselung geboten. Ebenso ist für gute Speisen und Getränke nebst erquifiter Kaffeeküche Sorge getragen. Wir wollen nicht verfehlen, unsere Leser darauf aufmerksam zu machen, zumal es wahrscheinlich das letzte Rennfest ist, welches daselbst stattfindet.
Polizei Bericht. Am 16. d. M. Mittags wurde ein Frau in ihrer Wohnung in der Jakobftr. erhängt vorgefunden.
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Am 17. d. M. erschoß fich ein Mann in den Part Anlagen in der Müllerstraße. Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft. An demselben Tage Vormittags fiel ein Mann bei Benugung des Abortes auf dem Grundstück Köpniderstraße 3-5 in die Abtrittsgrube und mußte von der her beigerufenen Feuerwehr herausgeholt werden. Einige Beit Später gerieth der Schlofferlehrling Dillge in der Werkstatt feines Lehrherrn, Rüdersdorferstr. 21, mit der Hand in die Bohrmaschine, wobei ihm das Vorderglied des Mittelfingers zerquetscht wurde. Der Verlegte wurde nach dem Krankenhause gebracht. An demselben Tage Nachmittags wurde ein unbe fannter dem Arbeiterstande angehörender Mann im Alter von 40-45 Jahren vor dem Hause Mauerstr. 68, frank und bewußtlos auf dem Bürgersteige liegend, gefunden und nach der Charitee gebracht. Um dieselbe Zeit wurde ein 71 Jahre alter Mann auf dem Platz am Opernhause von einem Schlächter Fuhrwerk überfahren und erlitt dabei bedeutende Verlegungen, so daß er fich mittelst Droschfe nach seiner Wohnung begeben mußte.Bu derselben Beit fiel dem auf dem Neubau Oranienstr. 189 beschäftigten Arbeiter Koris aus der Höhe des 3. Stodes ein Biegelstein auf den Kopf und verlegte ihn derartig, daß er nach Bethanien gebracht werden mußte. An demselben Tage Abends wurde der Koppelknecht Schmidt, als er auf dem Lehrter Bahnhofe sich in der Nähe der Viehrampe zum Schlafen niedergelegt hatte, durch einen an die Hampe geschobenen Viehwagen überfahren. Hier wurden ihm der linke Ober- und beide Unterschenkel zermalmt, so daß er mittelst Krankenwagens nach der Charitee gebracht werden mußte. Zu der= selben Zeit fiel der Kutscher Hinze in der Wrangelstraße in der Schlaftrunkenheit von seinem Arbeitswagen herab, wurde überfahren und derart verlegt, daß er nach Bethanien gebracht werden mußte.
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Gerichts- Zeitung.
P. Ein wohlvorbereitetes qui pro quo entdeckte im Mai d. J. der in dem Amisgerichts- Gefängniß zu Alt- Lands berg stationirte Gefangenwärter Blecher. Unter Vorlegung einer gerichtlichen Vorladung, die auf den Namen ihrer Schwäs gerin, verehelichte Emilie Langner, lautete, meldete sich in dem Bureau des Gefängnisses die verehelichte Arbeiter Wilhelmine Graffe aus Rüdersdorf zum Antritt einer ihrer Schwägerin furz zuvor zuerkannten siebentägigen Freiheitsstrafe. Die Graffe wurde nun statt ihrer Schwägerin eingefocht und schon hatte fie drei Tage verbüßt, als der Zufall die Entdeckung des Personen- Tausches herbeiführte. Für beide Theile hatte der Perfonen Austausch hinterher die unangenehme Folge, daß gegen Beide wegen intellektueller Urkundenfälschung Anklage erhoben ward. Wegen dieses Vergehens angeklagt erschienen die Genannten gestern vor der zweiten Straflammer des Landgerichts II. Wie die angestellten Ermittelungen ergaben, war die Langner zur Zeit des Vollzugs der gegen fie erkannten Gefängnißstrafe mit ihrem taum 1 Jahr alten Säugling in hilfloser Lage threm Ehemann Arbeiter" böswillig Langner Die Langner nun flagte verlassen worden. Schwägerin ihr Leid und die leptere war opferwillig bereit, die Strafe an ihrer Schwägerin statt zu verbüßen, ledig lich damit dieselbe ihre Mutterpflichten dem Säugling gegenüber erfüllen fonnte. Diesem in der Audienz- Berhandlung feinesweges widerlegten Beweggrund ihres Thuns trug der Berichtshof insofern Rechnung, als derselbe den Buchstaben des Gefeßes zwar zur Geltung brachte, dagegen aber die Uebertretung deffelben nur mit möglichster Milde ahndete; das Urtheil gegen die Graffe lautete auf nur 5 Mart, gegen die Langner auf nur 3 Mark Geldbuße.
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P. Wegen Buchmachens angeklagt, erschien der Kaufmann und Bigarrenhändler Theodor Engelke vor den Schranken der Straffammer Landgerichts II. Dem wegen dieses Vergebens und Betruges im Jahre 1882 mit 9 Monaten Ge fängniß bereits vorbestraften Angeklagten wird zum Vorwurf gemacht, daß er auf der Rennbahn zu Hoppegarten im Oktober vorigen Jahres, sowie ferner am 20. April d. J. auf der Westend- Rennbahn gewerbsmäßig besonders mit Offi ziren in Uniform Wetten in Beträgen von 20,50 Mt. und mehr abgeschloffen. Im Audienz- Termin bekannte der Angeflagte auf Befragen des Vorfißenden sich der obigen Anklage gemäß für schuldig, soweit dieselbe das Buchmachen auf der Westend Rennbahn betraf; dagegen stellte er in Abrede in Hoppegarten fich des gewerbsmäßigen Glückspiels schuldig gemacht zu haben. Nachdem bezüglich dieses von dem Angeklag ten bestrittenen Anklage- Bunttes Beweis durch Zeugen- Beinehmung erhoben, erachtet der Gerichtshof den Angeflagten für vollständig überführt. Das Urtheil lautete auf 1 Woche Gefängniß und 150 Mt. Geldbuse eventl. noch 10 Tage Ge fängniß.
Eine taubstumme Dame, das 50 jährige Frl. Kuball hatte das Unglück, am Abend des 12. Juli cr. in der Gerichtsstraße überfahren zu werden. Wie durch ein Wunder kam sie mit einigen leichten Hautabschürfungen davon. Der Führer des Gefährts, der Fuhrherr Johann Friedrich Zeitner, stand gestern unter der Antlage der fahrlässigen Körperverlegung vor ber dritten Straflammer des Landgerichts I. Der Angeklagte paffirte zur genannten Beit mit seiner zweispännigen Droschte 1. Klasse die Gerichtsstraße und zwar fuhr er in schlankem Trabe. In einer Entfernung von etwa zehn Schritt gewahrte er, daß die Kuball im Begriffe stand, den Damm zu überschreiten. er rief fie wiederholt an, natürlich ohne Erfolg, und als er sich im nächsten Augenblide bemühte, feine Pferde zu pariren, da war es bereits zu spät, die Deichsel hatte die Taubstumme getroffen und zu Boden gestoßen. Die Anklagebehörde nimmt nun an, daß der Angeklagte aus dem ersten erfolglofen Anrufen den Schluß hätte ziehen müssen, daß die betreffende Berfon taub oder gar taubstumm war und erklärt die Fahrlässigkeit darin, daß er nicht sofort anhielt, sondern das Anrufen wieder bolte, bis es zu spät war, dem Unglüce vorzubeugen. Die Beweisaufnahme konnte die Behauptung des Angeklagten, daß er feine Pflicht als Rutscher im weitesten Sinne des Worts erfüllt habe, nicht genügend unterſtüßen, jedoch faßte der Ge
richtshof mit dem Staatsanwalt die Sache milde auf und ertannte nach deffen Antrage auf eine Geldstrafe von 40 Mark eventl. 8 Tage Gefängniß.
Der Straffenat des Kammergerichts fällte laut der Bost in seiner gestrigen Sigung in seiner Eigenschaft als höchster Gerichtshof in Landesstrafsachen die wichtige Entscheis dung, daß religiöse Versammlungen zu denjenigen Versammlungen zu rechnen find, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, und daß demzufolge Versammlungen von firchlichen und religiösen Vereinen, so weit diese Korporationsrechte nicht haben, der polizeilichen Anmel dung bedürfen.
Mannheim , Freitag 18. September. Die hiesige Straffammer verhandelte gestern gegen die Inhaber der Firma Volg u. Lichtenberger in Ludwigshafen am Rhein , welche im März d. J. eine Anzahl Säckchen mit Sprengstoff unter der Deklaration, daß dieselben Waldfamen enthielten, nach Temes war gesendet hatte, wo ein Theil derselben im Bostlokale explodirte und mehrere Postbeamten verlegte. Durch das heute verkündete Urtheil wurden Friedrich Lichtenberger und Volk wegen fahrlässiger Körperverlegung zu 200 Mark Geldstrafe strafe und Karl Lichtenberger zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt.
Attendorn , 14. September. Eine harte Strafe wurde jüngst durch friegsgerichtliches Urtheil gegen vier Landwehrleute aus dem Bereich des hiesigen Bezirkskommandos verhängt. Zwei der Betreffenden find Familienväter. An ein und demfelben Tage fand jüngst die Kontrol- Versammlung und das Musterungsgeschäft statt. Nach dem Militärstrafgesetzbuch haben fich Mannschaften der Landwehr und Reserve an solchen Tagen bis Mitternacht als Militärpersonen zu betrachten. Der Bruder eines Landwehrmannes war zur Musterung in demselben Orte anwesend, in welchem dieser zur Kontrol- Versammlung fich be fand. Jener benahm fich ungebührlich und wurde deshalb in vorläufigen Gewahrsam genommen. Sein Bruder und noch drei andere Landwehrleute wollten dies nicht zugeben. Sie rotteten sich zusammen und beleidigten und bedrohten die Gendarmen, welche die Verhaftung vorges nommen, und leisteten denselben Widerstand. Die Sache fam zur Anzeige und die vier Beschuldigten wurden unter der Anklage militärischen Aufruhrs mit Rücksicht darauf, daß fie selbst zur Zeit der strafbaren Handlung Militärpersonen und die Gendarmen ihre Vorgesetzten waren, vor ein Kriegsgericht gestellt. Das Erkenntniß desselben lautete nach der Köln . 8." gegen den Anstifter auf 5 Jahre Zuchthaus. Von den drei anderen wurde einer zu 5 Jahren 6 Monaten, die beiden legten zu je 5 Jahren Gefängniß verun theilt. Der§ 106 des Militär- Strafgesetzbuches, welcher bei diesen zur Anwendung fam, lautet: Wenn mehrere sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften es unternehmen, dem Vorgesezten den Gehorsam zu verweigern, sich ihm zu widersezen oder eine Thät lichkeit gegen denselben zu begehen, so wird jeder, welcher an der Zusammenrottung Theil nimmt, wegen militärischen Aufruhrs mit Gefängniß nicht unter 5 Jahren bestraft."
Vereine und Versammlungen.
Der Formerstreit in der Hartung'schen Gießerei ist beendet und die Streifenden sind bis auf den legten Mann anderweitig untergebracht worden. Obwohl die Arbeiter unterlegen sind, so ist dies doch nur scheinbar der Fall, denn Herr Hartung ist genöthigt, den dort beschäftigten fremden Arbeitern alle die Forderungen zu gewähren, um die der Streit geführt wurde. 1. Ist der Abzug auf Werkzeug gefallen, 2. zieht Herr Hartung die beim Portier auf Kredit entnommenen Speisen und Getränke im Komptoir nicht mehr ab und 3. muß er, um brauchbaren Guß liefern zu können, den Preis zahlen, den die Streifenden freilich nicht für sich, aber doch für die 3. 3. Beschäftigten erkämpften. Im Namen Aller sagen wir allen Genossen den wärmsten Dank für die thatkräftige Hilfe, die durch den Opfermuth der Kollegen den Streifenden zu Theil geworden ist und richten an alle Diejenigen, welche noch keiner Arbeiter organisation angehören, den dringenden Appell, durch schleunigen Beitritt das Versäumte nachzuholen.
Der Verein der Kisten- und Koffermacher hielt am 14. ds. Mts. in den Arminhallen" eine Versammlung ab mit der Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Megner über: Gewerbliche Schiedsgerichte". 2. Bericht der Streiffommission. 3. Besprechung über das Stiftungsfest. 4. Verschiedenes und Fragelasten. Herr Megner sprach über das alte Gewerbegesetz und die neue Gewerbeordnung und bedauerte ganz besonders, daß in Berlin noch kein Gewerbe- Schiedsgericht vom Magiftrat errichtet wurde. Redner erläuterte in seinem Referat den Nußen der Schiedsgerichte für den Arbeiter und empfahl eine Petition an den Magistrat wegen Errichtung eines Gewerbeschiedsgerichts, was von der Versammlung mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Bum 2. Punkt: Die Streifangelegenheit in der Vogt' schen Werkstatt, berichtete Herr Wahrmann, daß Herr Vogt fich verpflichtet habe, nach dem Preistourant zu bezahlen. Nun aber auch die Preise nach dem Tarif zu halten, müsse die Aufgabe eines jeden Kollegen sein, dann würde es nicht nöthig fein, daß sich die Kistenmacher überall in die Werkstellen, resp. bei den Fabrikanten_anbieten. Für die Mitglieder des Vereins der Kisten- und Koffermacher bestehe ja ein Arbeitsnachweis Holzmarktgasse Nr. 3 bei Decker, wo sich die Herren Fabritanten hinwenden müßten. Den Kistenmachern, die noch nicht Mitglieder find, wäre in jeder Mitgliederversammlung Gelegen. heit gegeben, fich einschreiben zu laffen. Je größer der Verein, desto mehr könne er auch für Alle Ristenmacher einstehen.
Der Fachverein der Schneider hielt am Montag Abend eine Versammlung ab in den Gratweil'schen Bierhallen, Kommandantenstraße, wo Herr Dr. Stahn üaer„ Gewerberecht" einen Vortrag hielt. Als Vorwort führt Referent den Unterschied zwischen den Menschen und dem Thierreich an, bespricht Das Gehirn und die Hände in eingehender Weise. Es wäre zu wünschen, daß jeder Mensch seine Hände dazu gebrauchen zu wünschen, daß jeder Mensch seine Hände dazu gebrauchen möchte, um fich reell damit zu ernähren, weil er mit Gehirn und Hand weit über den Thieren stehe. Referent geht dann über zur Besprechung der Entwicklung des Handwerks und meinte, vor 2-300 Jahren wäre es doch noch besser mit dem Handwerk bestellt gewesen, wo der Handwerker noch ein größeres Stecht gehabt hätte und auch mehr geschüßt wurde. Heute leide das Handwerk sehr unter der Konkurrenz der Großindustrie. Referent ermahnt zum festen Busammenhalten, damit dadurch die Lage der Handwerker möglichst gebessert werde. In der Diskussion sprachen fich sämmtliche Redner im Sinne des Referenten aus. Zu ,, Verschiedenes" macht der Vorsitzende auf den Schreibkursus des Herrn Miethe aufmerksam, und empfiehlt zum 6. Oktober d. J. den neuen Zuschneidekursus bei Herrn Mallwig. Anmeldungen werden beim Kafftrer des Vereins entgegengenommen. Auch stattet Herr Frenzel Bericht ab über die bei dem Kgl. Polizei- Präfidium stattgehabte Sigung in Sachen der Sonntagsarbeit.
th. Einen energischen Proteft gegen die Arbeits- resp. Vertragsbücher erhob die am 17. b. M. in den Gratweil'schen Bierhallen tagende sehr zahlreich besuchte Konditorgehilfen Versammlung, welcher außer einer Anzahl Prinzipale auch drei Delegirte aus Hamburg beiwohnten. Als Zweck der Versammlung fündigte Herr Weyer an: offene Stellungnahme zu den Vertragsbüchern! und bezog fich in seinem Referate auf die vom Herrn Kador, Verbandssekretär selbstständiger deutscher Konditoren, auf dem zu Hamburg abgehaltenen Kongresse ge= machte Aeußerung: Alle diejenigen Gehilfen, welche etwas Alle diejenigen Gehilfen, welche etwas gelernt haben und einen fittlichen Lebenswandel führen, nehmen Die Vertragsbücher gerne und nennen sich mit Stolz Verbandsgehilfen." Der Verband bemühe fich schon seit 10 Jahren, Die Vertragsbücher einzubürgern. Daß er damit noch feine entsprechenden Erfolge errungen, habe darin seinen Grund,
daß die Mehrzahl der Prinzipale, den Vertragsbüchern uns sympatisch gegenüberstehe. Die Vertragsbücher wären nur ges eignet, die Gehilfen zu schädigen, finanziell burch den Vermerk des bezogenen Gehaltes, moralisch durch das auszustellende Zeugniß über Fleiß und Betragen. Wenn er sehe, daß den Ges hilfen über Betragen und Fleiß ein schülerhaftes Beugniß ausgestellt werde, dann überkomme ihn ein Gefühl der Beschämung. Die Regierung habe den Arbeitern eine selbständigere Stellung eingeräumt, die Prinzipäle sollten nicht zurückbleiben, denn es sei nicht anzunehmen, daß dieselben konservativer seien, als die Regierung. Nach Ansicht der Meister wären die Vertragsbücher der Drdnung wegen da. Nun, auch die Gehilfen wollten Ordnung, aber nicht auf Grund diktatorischer Geseze, sondern auf Grund gegenseitiger Achtung. Durch die Vertragsbücher be tämen die Prinzipale nur unluftige und unzufriedene Gehilfen. Im Namen der Gehilfenschaft Berlins , der Gehilfenschaft ganz Deutschlands , schloß Herr Weyer sein mit stürmischem Beifall aufgenomm nes Referat, ersuche ich die Prinzipäle, die Ver tragsbücher fallen zu laffen. In der sehr lebhaften Diskussion, in der sich alle Gehilfen und auch die Prinzipäle, Herren Leha mann und Tadmann, gegen die Vertragsbücher aussprachen, verlas Herr Winkler die aus den Städten Stettin , Hamburg , Magdeburg , München , Dresden , Hannover , Stuttgart und Leipzig eingeholten Gutachten der dortigen Gehilfen, welche sämmtlich die Vertragsbücher verwarfen. Von Herrn Schüß wurde der Vorschlag gemacht, eine Kommission von Prinzipälen und Gehilfen zu wählen, um eine Einigung zwischen beiden herbeizuführen, ein Vorschlag, der namentlich von Herrn Lehmann( Prinzipal) warm befürwortet wurde. Die Herren Gerlt( Vorsitzender des Vereins selbstständiger Konditoren), Cader( Verbandssekretär), Bavel( Prinzipal) und Rasenack( Vorfizender des Verbands selbstständiger deutscher Konditoren) traten für die Vertragsbücher ein, doch bemerkte letterer, daß an den eingeführten Arbeitsbüchern nicht zu rütteln und jede Agitation vergeblich sei. Er stelle es der Gehilfenschaft anheim, auf dem nächsten, zu München stattfindenden Kongresse vorstellig zu werden, halte aber ein Vorgehen in dieser Richtung für aussichtlos. Herr Weyer bemerkte zum Schluß, daß, wenn auch vorläufig nichts zu erreichen sei, doch die Meinung der Gehilfenschaft offens fundig zum Ausdruck gebracht werden müsse und geschah dies in folgender Resolution: Die heut am 17. September tagende Versammlung der Konditorgehilfen Berlins erklärt, daß die Vertragsbücher, welche von dem Verband deutscher Ronditoren verbreitet werden, der Stellung eines Konditorgehilfen unwürdig find und zwar aus dem Grunde, weil die Vertragsbücher nach Form und Inhalt nur geeignet sind, die Gehilfenschaft in geschäft licher sowohl, als als auch in moralischer Beziehung zu schädi gen und herabzudrücken. Dagegen würde es die Gehilfenschaft gern sehen, wenn die Herren Prinzipäle die Beugnisse in loser Form einführen würden. Diefe Resolution wurde einstimmig angenommen, worauf Herr Weyer eine aus Hamburg einge laufene Depesche zur Verlesung brachte, in welcher die ham burger Gehilfen den Berlinern zu dem geschilderten Vorgehen Hilfe und Beistand zusagen. Mit begeisterten Hochs auf die Hamburger Kollegen schloß die Versammlung.
Der Louisenstädtische Bezirksverein Vorwärts" hielt am Mittwoch, den 16. September, in Ruff's Restaurant( City Baffage) eine Versammmlung ab, in welcher Herr Dr. Bohn einen Vortrag über Zweck und Ziele der Fachvereine" hielt. Referent hob die bestehenden Fachvereine als die best bestehende gewerkschaftliche Vereins Organisation hervor und kritisirte hierauf die Hirsch Duncker'schen Gewerkvereine. An den Vor- trag schloß, fich eine lebhafte Distusfion. Darauf wurde beschloffen, einen Protest an die Stadtverordneten, Versammlung zu senden wegen des unpassenden Verhaltens vieler Mitglieder der Stadtverordneten Versammlung bei Verlesung der Resolution mehrerer Arbeiter- Bezirksvereine gegen die Bewilligung der 15 000 M. zur Veranstaltung einer Festlichkeit im Rathhause. Ferner wurde beschlossen, am Sonntag eine Landpartie mit Familie zu veranstalten. Sammelplay: Potsdamer Bahns hof Nachmittags 1 Uhr.
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Arbeiter- Bezirksverein der Rosenthaler Vorstadt. Die Kommission zur Errichtung einer Vereinsbibliothek theilt den Mitgliedern hierdurch mit, daß die neu gegründete Bibliothek bis jept bereits 150 Bände zählt. Die Kommission hat bei der Auswahl der Werke darauf Bedacht genommen, daß hauptsächlich solche gewählt wurden, welche man in anderen Bibliotheken seltener vorfindet, um so durch Güte und Swed mäßigkeit zu erfeßen, was uns an Zahl vorläufig noch mangelt. Die gewählten Werke find hauptsächlich politischen, fulturs geschichtlichen, nationalökonomischen, überhaupt wissenschaftlichen Inhalts. Auch der Poefte ist ihr wohlverdienter Platz eingegeräumt. In Anbetracht der Thatsache, daß Unkenntniß der Geseze vor Strafe nicht schüßt, ist der Grund zu einer Gesez sammlung gelegt. Sie glaubt den Grund gelegt zu haben zu einem Bau, der der Vervollkommnung wohl noch sehr be dürftig, aber auch werth ist. Sie giebt sich der Hoffnung hin, daß nun auch die Mitglieder ihrerseits ihr Theil durch freiwillige Gaben, an Büchern sowohl als auch an petuniärer Unterstüßung, beitragen werden, die Bibliothek immer umfang reicher zu gestalten. Der Termin für die Eröffnung der Biblio thet ist in die erste, im Oktober stattfindende Versammlung ver legt. Die Befichtigung des jeßigen Bestandes der Bibliothek, als auch die Entgegennahme freiwilliger Gaben für dieselbe, fann in der am Montag, den 21. September, in Kurzmann's Salon, Bergstraße 68 stattfindenden Versammlung geschehen. Im Auftrage der Kommission: Karl Berker.
Bezirksverein des werkthätigen Volts der Schönhauser Vorstadt. Dienstag, den 22. d. Mts., Abends 8% Uhr, in Meisters Lokal, Schönhauser Allee 161, Versamm lung. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Kendziora. 2. Verschiedenes. 3. Fragelasten. Gäste find willkommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Listen zur Arbeiter schußgefeß Petition liegen aus. Gleichzeitig werden die Mit glieder, die noch im Befit von Petitionslisten find, ersucht, dieselben zurückzuliefern, gleichviel ob dieselben vollständig auss gefüllt find oder nicht.( Näheres Inserat der Sonntagsnummer.)
Der Fachverein der Tischler hält heute Abend in Jor dan's Salon, Neue Grünstr. 28, eine Versammlung ab, in welcher Herr Dr. phil . Mar Baumgart einen Vortrag halten wird über:„ Die Trauer um die Todten bei den verschiedenen Bölfern der Erde." Gäfte haben Zutritt. Neue Mitglieder wers den aufgenommen. Billets zum Vereinskränzchen, welches am Sonnabend den 17. Oktober in der Berliner Resource( früher Roloffeum) stattfindet, find in der Versammlung zu haben. Die, zum Montag, den 21. September angekündigte Vereinsver fammlung in Säger's Lokal, Grünerweg 29, tann Lokalverhält niffe halber nicht stattfinden.
Fachverein der Möbelpolirer für geschweifte Arbeit. Montag, den 21. September, Abends 8 Uhr, Mustauerstr. 28, Versammlung, Tagesordnung: 1. Antrag auf Rechtsschuß2. Abrechnung. 3. Verschiedenes und Fragekasten.
Eine öffentliche Versammlung der Fabrik- und Handarbeiter Berlins findet am Sonntag, den 20. September, Vors mittags 10% Uhr, in Golle's Salon, Linienstraße 30, statt. Tagesordnung:„ Der Arbeiterschußgeset. Entwurf". Referent Herr Tischlermeister Mitan. Der Einberufer bittet um recht zahlreichen Besuch.
Volksversammlung für Reinickendorf und Umgegend Sonntag Vormittag 10% Uhr im Müller'schen Lokal, Tegeler Chauffee 14. Tagesordnung: Arbeiterschutzgesetz und Sonntagsruhe". Referent Reichstagsabgeordneter Paul Singer.
Mitglieder der Ortstrantentasse der MaschinenbauArbeiter und verw. Berufsgenoffen zu Berlin : Außerordents liche Generalversammlung am Sonntag, den 20. September, Vormittags 10 Uhr, im Louisenstädtischen Theater, Dresdener ftraße 72-73. Die Tagesordnung wird in der Versammlung.