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während des Vorübergehens ohne die geringste Veranlaffung ihr ins Geficht spie, indem er thr die Worte zurief:" Sie benken wohl, weil sie einen guten Rod anhaben". Die Frau ließ den Unbekannten durch einen Schußmann zur Feststellung seiner Persönlichkeit zur nächsten Polizeiroache fiftiren, wo in feiner Berson der Arbeiter. ermittelt wurde. Derselbe dürfte auf Grund des gestellten Strafantrages eine sehr empfindliche Strafe wegen thätlicher Beleidigung zu erwarten haben.

Ein umfangreicher Dachstuhlbrand wüthete in der vergangenen Nacht auf dem Köllnischen Fischmarkt Nr. 1-2. Hausbewohnern war schon vorgestern Abend ein brandiger Geruch aufgefallen. Als man der Ursache nachforschte, schlugen bereits die hellen Flammen aus dem Dach heraus. Es wurde sofort die Feuerwehr requirirt, welche bald darauf mit Dampf­sprigen, mehreren Handdrucksprigen auf der Brandstätte ein­traf. Von Seiten der Feuerwehr wurden sofort die Schläuche zweier Dampfsprißen gegen die entfesselten Elemente gerichtet, doch schien es zunächst, als ob das Feuer eher zu- als abnahm. Erst nach 1/2 ftündiger angeftrengter Thätigkeit, nachdem der ganze Dachstuhl ein Raub der Flammen geworden war, ge­lang es, das Feuer zu löschen. Auch hier hatte man Gelegen­heit, die Brauchbarkeit der neuen Maschinenleiter zu beob achten. Die Aufräumungsarbeiten zogen fich bis gegen Morgen hin. Erwähnenswerth erscheint es, daß es in furzer Zeit an Derselben Stelle bereits zum dritten Male gebrannt hat.

Ein in der Swinemunderstraße wohnhafter Korb­machermeister schidte am 20. d. M. Nachmittags seine elfs jährige Tochter mit einem Kleidergestell zur Ablieferung an einen Korbmacher in der Friedrichstraße. Als das Mädchen in Begleitung einer gleichalterigen Freundin mit den für das Ge­stell erhaltenen fünf Mart heimging, gesellte sich in der Nähe der Elsaffer- und Ackerstraße eine unbekannte Frauensperson zu den Kindern und schickte die Tochter des Korbmachers, die das Geld in der Hand trug, nach dem Hause Ackerstr. 1, um von einem angeblich dort wohnenden Fräulein Fuchs 10 Mark für Fräulein Anna zu holen. Damit das Geld nicht verwechselt werde, veranlaßte fte das Mädchen, die 5 Mart ihrer Be­gleiterin zu übergeben. Während erstere den Auftrag aus­führte, nahm die Unbekannte der legteren die 5 Mart ab, in­dem fie zu ihr sagte, daß fte dafür die 10 Mart behalten könne, die ihre Begleiterin bringen würde, und entfernte fich, nachdem sie dem Mädchen 10 Pf. geschenkt hatte, um sich Cho­folade zu laufen. Die Unbekannte ist etwa 20 Jahre alt, hat blond gekräuseltes Haar, trug ein gelbes Kleid und war ohne Kopfbedeckung.

Ein vier Meter langes, schweres Brett stürzte heute Vormittag vom Neubau Charlotten und Simmerstraßen Ede mit sausender Wucht von der Höhe des vierten Stockwerks herab auf das Trottoir, und zwar dicht vor die Füße des eben vorübergebendenden Laternen- Anzünders B. Der zu Tode er fchrockene Mann wäre um ein Haar eine Leiche gewesen, und man fann es ihm wirklich nicht verargen, daß er sich sofort zur Polizei verfügte, um den Thatbestand feststellen und den= jenigen zur Rechenschaft ziehen zu laffen, durch dessen Ver schulden solch eine lebensgefährliche Situation geschaffen wurde. Aus diesem Anlaß sei wiederholt auf die dringende Nothwendig feit hingewiesen, bei Bauten und Reparaturen genügende Schußvorrichtungen für die Passanten zu schaffen und die behördliche Kontrole dieser Vorrichtungen aufs schärffte zu hand. haben.

Zur Beachtung für Krankenkassenmitglieder. Nach den§§. 58., 65., 73. des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, find Streitig feiten, welche zwischen den auf Grund dieses Gesetzes zu vers fichernden Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und den hier domizilirten Ortsfrankenkaffen, Betriebs-( Fabrik) und Innungs- Krantentassen andererseits über die Verpflichtung zur Leistung oder Einzahlnng von Beiträgen oder über Unter­ftügungsansprüche entstehen, in erster Instanz von der Gewer­be- Deputation des hiesigen Magistrats zu entscheiden. Wieder­holt nun find Remonftrationen gegen derartige Entscheidungen bei der Gewerbe Deputation eingegangen, mußten aber von dieser stets ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Denn nach der Bestimmung des§. 50. 2c. findet, wie auch in den Ent­scheidungsformularen ausdrücklich vermerkt ist, gegen den Spruch der Gewerbe- Deputation nur binnen zwei Wochen nach Bu stellung derselben die Berufung auf den Rechtsweg mittelst Erhebung der Klage statt. Die Klage aber ist lediglich und direkt bei dem zuständigen Zivilgericht( also hier meift dem tgl. Amtsgericht 1), anzustrengen und muß binnen der gefeßlichen Frist nicht nur dem Gericht eingereicht, sondern auch dem Gegner zugestellt sein; denn erst nach erfolgter Bustellung gilt nach§. 230. der Zivilprozeßordnung die Klage als erhoben. In Folge der zwedlosen Einreichung von Remonstrationen bei Der Gewerbe- Deputation oder auch bei anderen Verwaltungs­behörden fann sehr leicht die ohnehin furzbemessene Frift ver­säumt und dadurch den Betheiligten jede Möglichkeit einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung genommen

werden.

Die Aufnahme älterer Operetten in's Repertoir hat fich im Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater so erfolgreich ers wiesen, daß die Direktion fich entschloffen hat, aus ihrem reichen Repertoirschage noch kurz vor dem Offenbach Byllus zu welchem die eifrigsten Proben abgehalten werden, einige der werthvoll­In den nächsten ften und beliebtesten Zugftücke zu bringen. Zagen tommt Karl Villöder mit seinen zugkräftigsten Studen an die Reihe. Heute( Mittwoch) n acht der seit Jahresfrist nicht gegebene ,, Bettelstudent " mit seiner 328. Aufführung den Anfang und wird morgen und Sonnabend wiederholt. Freitag findet eine Wiederholung der Fledermaus" statt.

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Belle Alliance- Theater. Das Ensemble- Gastspiel der Mitglieder des Wallner Theaters bringt am Sonnabend eine Neu- Einstudirung des Moser'schen Schwantes ,, Die Leibrente", die Direktion zu welchem dem Rathe der Presse folgend neue Rouplets hat schreiben lassen und in der Herr Emil einem Urlaub wieder auftritt. Von der Ge­

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respondenz aus Küftrin, welche die Störung fritifirte, welche fich in der Küstriner Stadtverordnetenversammlung gegen den dortigen Bürgermeister Detlefsen geltend machte. Es wurde ausgeführt, daß der Grund dieser Oppofition ursprünglich wohl die konservative Gesinnung deffelben gewesen ist, später aber vorwiegend die Stellung des Bürgermeisters in den gesell­schaftlichen Kreisen, welche für die Führer der Stadtverordneten verschlossen bleiben. Die feindliche und gehässige Strömung werde vorwiegend geleitet durch einen Juristen und einen Philologen. Des legteren Haltung sei um so unbegreiflicher, Philologen. Des lepteren Haltung sei um so unbegreiflicher, als er zuerst doch wohl verpflichtet gewesen wäre, seinem näch ſten Berufe als Lehrer vollständig Genüge zu leisten, anstatt fich um städtische Angelegenheiten zu bekümmern. Der Artikel ließ dann durchblicken, daß Dr. Schneider der Verfaffer einiger im Oder Blatt" gegen den Bürgermeister gerichteten Gedichte gewesen sei und er führte zum Schluß aus, daß sich ein solches Verhalten schwerlich mit den Pflichten eines Lehrers verträgt, welcher seinen Schülern zuerst das Beispiel geben soll, die nächste Obliegenheit gewiffenhaft zu erfüllen und fich der Bu friedenheit seiner Vorgesezten zu verfichern. Das Halten von Reden, Mitgliedschaft des liberalen Wahlkomitees seien schwer­lich Erfordernisse für einen Schulmann. Dr. Schneider, auf welchen diese Angriffe fich bezogen, fühlte sich durch Artikel beleidigt, da Derselbe ihm Verlegung Hintansezung seiner Amtspflichten zum Vorwurf machte. Dr. Schneider stellte in Folge deffen den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, er wurde aber beschieden, daß die Erhebung der Antlage nicht in öffentlichem Intereffe liege. Der Artikel der Neuen Preußischen Zeitung" sei nur eine Abwehr gegen die beleidigenden Gedichte im ,, Oder Blatt", und daß Dr. Schneider der Verfasser der letteren sei, erscheine um Deshalb wahrscheinlich, weil derselbe sein Beugniß über die Autorschaft abgelehnt hatte. Die gegen diesen ablehnenden Bescheid bei der Ober Staatsanwaltschaft und schließlich beim Justizministera ngebrachte Beschwerde hatte keinen Erfolg und so betrat Dr. Schneider den Weg der Privatklage. In dem ersten Termin hatte der Beklagte unter Berufung auf das Beugniß des Direktors des Küftriner Gymnaftums, sowie zweier Schulräthe und des Stadtschulrathes Fürstenau den Beweis dafür angeboten, daß der Kläger schon mehrfach disziplinarisch bestraft worden sei, wie auch die Per Das Provinzial fonalakten des Klägers erweisen tönnten. Schulfollegium hat zunächst darauf geantwortet, daß Personal­aften über Lehrer nur angelegt werden, wenn gegen dieselben disziplinarische Verhandlungen geführt worden sind und daß über Dr. Schneider derartige Personalakten nicht vorhanden find. Im Uebrigen hat sowohl der Direktor des Gymnasiums, sowie die betreffenden Schulräthe nicht die Erlaubniß von Seiten des Provinzial- Schulfollegiums erhalten, über Dinge, die ihnen aus ihrer amtlichen Stellung bekannt sein könnten, Beugniß vor Gericht abzulehnen. Es war daher heute nur der Redakteur des Oder Blattes" Adler, zur Stelle, welcher über die Autorschaft der qu. Gedichte vernommen wer den sollte. Das Gericht lehnte diese Vernehmung aber als thatsächlich unerheblich ab. Rechtsanwalt Mundel beantragt die Bestrafung des Angeklagten, da der injuriöse beantragt die Bestrafung des Angeklagten, da der injuriöse Charakter des Artikels auf der Hand liege. Der Artikel sei in Charakter des Artikels auf der Hand liege. Der Artikel sei in einem Tone geschrieben, wie ihn selbst ein Vorgesezter des Klägers diesem gegenüber fich nicht gestatten dürfte, und es offenbare fich ein maßloses Quantum von Hoffahrt, wie es dem Redakteur eines auch noch so großen Blattes nicht ansteht. Rechtsanwalt Wolff- Fürstenwalde plaidirte dagegen auf Frei sp: echung, da eine beleidigende Absicht nicht zu erkennen sei und der Schuß des§ 193 Plaz greife, weil die ,, Kreuzzeitung " für ,, Kirche, Schule und innere Mission" im Ganzen eine be fondere Aufmerksamkeit habe. Rechtsanwalt Mundel erwis derte, daß diese gemeinsame Behandlung jener drei Bweige den Schuß des§ 193 doch nicht begründen könne und daß es

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Berlin zeige in der offenen Pflege 76,06 Prozent dauernd und 23,94 Prozent vorübergehend Unterstüßte. Die weitaus größte Bahl der Selbstunterstüßten bestehe aus Erwachsenen, und zwar zum größten Theile aus eheverlaffenen und geschiedenen Frauen. Die Statistik habe ergeben, daß in den niederen Kreisen die Zahl der ebeverlaffenen Frauen eine ganz unendlich große sei. Die Arbeitsscheu, Strafverbüßung, Trunksucht des Ernährers u. f. w. seien außerdem sehr häufig die Ursache des Anheimfallens an die öffentliche Armenpflege. Die Statistik ergebe, daß die Trunksucht in Deutschland zu recht ernsten Bes sorgnissen Veranlaffung biete.- Von einer Debatte und Be schlußfaffung über diesen Gegenstand wurde Abstand ge­

nommen.

Die Vertheilung der Selbstmorde auf die einzelnen Wochentage ist von Guerry unterfucht worden. Derselbe hatte als Beobachtungsmaterial 6587 Selbstmorde und erhielt folgendes Resultat: Montag 15.2 p@ t. Dienstag 15.7 Mittwoch 14.9" Donnerstag 15.7 Freitag 13.7 Sonnabend 11.2 11 Sonntag 13.6"

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Die Vertheilung von 1000 Selbstmorden auf die einzelnen Jahreszeiten zeigt folgende Uebersicht:

Jahreszeit

Januar- März. April- Juni. Juli- September Oktober- Dezember

Dänemark Italien 1861-75

Wien 1875-77 1859-78

1966

2214

2191

3282

3407

2926

2817

2544

2504

1935

1835

2379

Die warme Jahreszeit ist also am gefährlichsten.

Die Waarenverschleuderung auf dem oberschlesischen Eisenmarkte ist jest in hohem Maße eingetreten. Man wird dadurch auch nicht viel erlangen. Ob die Waaren beim Fabri­fanten oder beim Händler ruhen, ist so ziemlich gleichgiltig. Ein flotteres Geschäft ist erst dann wieder zu erwarten, bis die Folgen der momentanen Ueberproduktion vollständig über­wunden sind. Dann aber droht bei der planlosen Produktion wieder Ueberproduktion und Krists und so geht es in einem fort bis eine gesetzliche Regelung der Produktion eingetreten sein wird.

Zur Sonntagsarbeit. Dem Verbot der Sonntagsarbeit wird entgegengeworfen, daß die Arbeiter selbst darunter leiden würden, da der Lohn fich vermindere. Dahingegen fagt ein tonservatives sächsisches Blatt wörtlich: Es ist eine belannte Thatsache, daß in denjenigen Etablissements, in welchen die meiste Sonntagsarbeit herrscht und sogenannte Ueberstunden " als beinahe regelmäßige Einrichtung bestehen, die Löhne dann noch niedriger zu sein pflegen, als in solchen Fabriken, in welchen eine genau geregelte Wochenarbeit eingeführt und die Sonntagsarbeit nur eine seltene Ausnahme ist."- Damit ist doch auch anerkannt, ganz abgesehen von theoretischen volts wirthschaftlichen Lehren, daß das Verbot der Sonntagsarbeit eher eine steigende Tendenz auf den Lohn ausübt, als eine drückende.

Zur Beachtung für Drechsler. Die Arbeiter der Werkstatt von Göldner, Staligerstr. 60, haben, soweit fie mit ihren Arbeiten fertig waren, die Arbeit leingestellt und bitten, den Zuzug streng fern zu halten. Die Arbeiter verlangen: 1. Befferes Material als bisher. 2. Für zweizöllige Traillen 25 Pf. ,, für zweieinhalbzöllige 20 Pf. Bisher erhielten fte: für zweizöllige 20 Pf. und für zweieinhalbzöllige 25 Pf.

viele andere Leute gebe, welche diese gemeinsame Behandlung Vereine und Versammlungen.

gar nicht wünschen. Das Schöffengericht hatte an der be leidigenden Abficht des Artikels keinen Zweifel und verurtheilte beshalb den Angeklagten zu 50 Mt. Geldbuße event. 5 Tage Gefängniß, sprach auch dem Angeklagten die Publikations­befugniß in der Kreuzzeitung " zu.

Wegen ganz unerhörter Schamlosigkeiten hatte fich der Konditor Louis Warmte gestern vor der 93. Abtheilung des Schöffengerichts zu verantworten. Der Angeklagte hatte in der Bimmerftraße ein Bimmer inne und gefiel fich darin, fich in vollständig adamitischem Kostüme vor dem offen stehen­den Fenster zu bewegen, wodurch er bei den gegenüber wohnen­den Leuten nicht geringes Aergerniß erregte. Schließlich ver­anlaßte ein vis- a- vis wohnender Hauseigenthümer, der von einer Mietherin auf das empörende Treiben aufmerksam ge= macht wurde, die Verhaftung des sauberen Patrons. Es stellte fich ferner heraus, daß der Angeklagte einem im lepteren Hause wohnenden jungen Dianne unsaubere Anträge gemacht hatte. Allerdings stellte er dies entschieden in Abrede, er wurde aber überführt durch einen Brief, den er kurz vorher an das Polizei bureau gerichtet hatte und in welchem er über einen, in dem von ihm bewohnten Hause stattgehabten Krawall Beschwerde führte. Beide Briefe waren entschieden von ein und derselben Hand geschrieben. Der Gerichtshof diktirte dem Angeklagten eine exemplarische Strafe- zwei Monate Gefängniß zu.

Am 14. Oktober kommt vor der Straffammer des Amis gerichts in Siegen der dritte Prozeß Stöcker zur Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft bat öffentliche Anklage wegen Beleidi gung des Hofprediger Stöcker gegen den Redakteur Bommert zu Siegen erhoben. Die Antlage stüßt sich auf die Verbrei tung des bekannten rothen Flugblattes bei den Reichstags wahlen von 1884. Ueber den Inhalt dieses Flugblattes ist auch bereits in dem zweiten Prozeß Stöcker im Juli d. J. die Rede gewesen. Im zweiten Prozeß Stöcker wurde Stöcker be fanntlich wegen Beleidigung des freifinnigen Reichstagstandi­daten für Siegen, Fabrikanten Reinhardt Schmidt, in Geld­buße genommen.

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hr. In der Vereinigung der deutschen Schmiede( bei Gratweil) hielt am Montag Herr Baate einen Vortrag über die Bauernfriege. Bur Diskussion nahm nur der Vorfißende, Herr Drewiß, das Wort, um aus dem Umstande, daß die Kämpfe, zu denen damals die Bauern fich erhoben, um ihre Lage zu verbessern, ihren Zweck verfehlten, weil sie von uns organisirten vereinzelten Haufen unternommen wurden, für die friedlichen Kämpfe, durch welche gegenwärtig die arbeitenden Volksklaffen eine Besserung ihrer Lage herbeiführen wollen, die Nuganwendung zu ziehen, daß sie zunächst von dem ihnen zu erkannten Koalitionsrechte den ausgiebigsten Gebrauch machen und sich zu möglichst großen festen Organisationen zusammen schließen müssen. Er schloß mit dem Hinweise auf die Pflicht, die jeder Berufsgenoffe habe, der neugegründeten Vereinigung der deutschen Schmiede" beizutreten. Herr Drewiß be­richtete sehr eingehend über die die Sonntagsarbeit betreffende Konferenz auf dem Polizeipräsidium, welcher er als Ver treter des Fachvereins der Schmiede" beigewohnt hat. Die Frage, ob das Verbot der Sonntagsarbeit durchführbar sei, ist auf dieser Konferenz für die Drechsler, Knopfmacher, Gelb gießer, Gürtler, Sattler , Stellmacher, Lackirer, Metalldreher und Schmiede mit Ja beantwortet worden; nur der Vertreter der Innung der Gelbgießer hat die Frage verneint. Es wurde dann beschlossen, daß zum Besten der Vereinskaffe ein Wintervergnügen veranstaltet werden soll. Schließlich theilte der Vorfigende noch einen Bescheid mit, der ihm seitens des Polizeipräsidiums auf die Anfrage zugegangen, ob es dem Vers eine gestattet sein würde, zu einer von ihm veranstalteten Ver­fammlung mit geeignetem wissenschaftlichen Vortrage, auch die In dem Bescheide wird darauf Frauen auzulaſſen. hingewiesen, daß laut§ 8a des Vereinsgefeßes Frauen der Zutritt zu den Versammlungen politischer Vereine verboten ist. Herr Drewiß sprach seine Verwunderung darüber aus, daß in diesem Bescheide die Vereinigung der deutschen Schmiede" zu einem politischen Verein gemacht wird. Er meinte, daß der Bescheid auf das Mißverständniß eines Unter beamten zurückzuführen sei. Daß der Herr Polizei Präsident einen

Thomas nacht weißer Rabe" finden dann nur noch 3 Auf- Soziales und Arbeiterbewegung.tiſchen Berein anſehe, gebe daraus bervor, daß er bas

führungen statt.

Polizei Bericht. Am 21. d. M. Vormittags machte ein seit längerer Beit in einem hotel in der Charlottenstraße logirender Herr den Versuch fich mittelst Strychnin zu ver giften. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht.- Un demselben Tage Nachmittags fiel der ein Jahr alte Sohn des Arbeiters Hoherz, als er sich einen Augenblid unbewacht allein befand, aus dem Küchenfenster der Fruchtstr. 41 vier Treppen hoch belegenen Wohnung auf den Hof binab und ver starb auf der Stelle. Am Abend desselben Tages wurde eine Frau am Heinrichsplay von dem durchgehenden Pferde eines Geschäftswagens umgerannt und überfahren. Dieselbe erlitt hierbei mehrere schwere Verlegungen und mußte nach der nächsten Sanitätswache und von dort nach Bethanien gebracht werden. Um diefelbe Beit schoß fich ein unbekannter Mann auf dem Hofe des Grundstücks Alexanderftr. 57 mittelft eines Revolvers in die Arust. Die Leiche wurde nach dem Obdul tionshause geschafft. Zu derselben Beit entstand auf dem Boden des Hauses Köllnischer Fischmarkt 1 und 2 auf bisher unermittelte Weife Feuer, durch welches der ganze Dachstuhl zerstört wurde. Die Feuerwehr war zur Stelle und mit zwei Schläuchen der Gas- und Dampfsprize in Thätigteit.

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Gerichts- Zeitung.

Die schon einmal vertagte Verhandlung in der Brivat- Klagefache des Gymnaftallehrers Dr. Schneider in Riftrin gegen den Redakteur der Kreuzzeitung ", Freiherrn Don Hammerstein, befchäftigte heute von Neuem die 98. Ab. theilung biefigen Schöffengerichts. In der Nummer 145 der Kreuzzeitung " vom 24. Juni v. J. befand sich eine Kor

Billige Arbeitskräfte das ist jezt die Losung aller Fabrikanten, um aus der Klemme, in die fie durch das Kon furrenzspiel gekommen sind, herauszugelangen. Und doch ist das der unseligste Ausweg, auf den sie verfallen fönnen. Der niedrige Lohn drückt die Rauffähigkeit des Volkes noch tiefer herab und die Krisis dauert nur noch länger. Wir haben schon oft nachgewiesen, daß es ein Vergehen an der Nation und an der Kulturentwidelung unseres Landes ist, wenn die Fabrikan­ten billige, fiemde Arbeitskräfte ins Land ziehen, aber ebenso schlimm ist es, wenn deutsche Fabrikanten ihre Fabriken über die Grenze legen, um dort mit billigen Arbeitskräften fabriziren zu können. Auch siedeln manche Fabritherren auf das platte Land über, um dort billige Arbeitsträfte ausnuten zu lönnen, während dessen die städtischen Arbeitskräfte feiern.

Im Fürstenthum Waldeck find bedeutende Lager von feinstem Alabaster entdeckt worden, die große Ausbeute ver fprechen.

Auf dem Kongreß des deutschen Vereins für Armen­pflege und Wohlthätigkeit, der in Bremen getagt hat, erstattete Profeffor Böhmer Bericht über Armen- Statistit und führte aus, die Statistit erftrede fich auf 77 Verbände, die eine Gesammtbevölkerung von über 4 Millionen in fich schließe. Trotz aller Verschiedenheiten spreche fich in den Armenziffern eine gewiffe Regelmäßigkeit aus. Auf 100 Einwohner entfallen in den Städten bis 20 000 Einwohner 4,75 Unterstüßte, in den Städten über 20 000 bis 50 000 Einwohner 5,02, in den Städten über 50 000 bis 100 000 Einwohner 6,39' in den Städten über 100 000 Einwohner 6,51 Unterstügte. Die größte Stadt des Reiches, Berlin , zähle schon in der offenen Pflege allein über 6 Unterstüßte auf 100 Ginwohner. Die Stadt

Statut der Vereinigung genehmigt habe, obwohl in demselben ein Verkehr der Lokalvereine mit einander vorgesehen sei. Politischen Vereinen sei der Verkehr miteinander verboten. Die Erklärung des Herrn Drewiß, daß er über den Bescheid pers sönlich beim Herrn Bolizei Präsidenten Beschwerde führen werde, wurde mit Beifall aufgenommen.

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Die öffentliche Versammlung sämmtlicher Metallar­beiter in Gas, Waffer- und Dampf- Armaturen, welche vom Fachverein dieser Branche am Sonntag, den 22. d. m, nach Sanssouci , Kottbuserstraße 4a, einberufen war, beschäftigte fich mit der Tagesordnung: 1. Unsere Stellung zur Frage der Sonntagsruhe und zum Arbeiterschußgeset. 2. Diskussion. B. Verschiedenes. Herr Mar Kreuz als Referent sprach in fach licher und erschöpfender Weise über das Verbot der Sonntags arbeit und den Arbeiterschutzgesetz Entwurf, wofür ihm großer Beifall zu Theil wurde. Er empfahl allen Anwesenden das Arbeiterschußgeset und forderte auf, die für Annahme desselben an den Reichstag gehende Petition zu unterschreiben, damit, wenn der Gesepentwurf wieder eingebracht wird, derselbe durch Millionen von Unterschriften unterstügt wird. Folgende Re folution wurde einstimmig angenommen: Die heutige öffentliche Versammlung der Metallarbeiter in Gas, Waffer- u. Dampfarma turen erklärt sich vollkommen einverstanden mit Abschaffung der Sonntagsarbeit und ist überzeugt, daß dadurch keine Nachtheile für die Arbeiter entstehen. An der Diskussion betheiligen fich viele Redner und sprechen sich alle im Sinne des Referenten für das Arbeiterschutzgesetz aus. Bei Verschiedenes" tam noch die Frage der Bentralisation zur Sprache und wurde dieselbe von allen Rednern im Prinzip vollkommen anerkannt, doch waren die Meisten dafür, daß unter den heutigen Verhältnissen

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