Personen fizen. Als er an ihnen vorüberging, sprangen beide| plöglich auf ihn los; der Eine, welcher später als der Ange­schuldigte Haud rekognoszirt wurde, ergriff ihn an den Beinen und warf ihn rücklings zu Boden, ihn zugleich an der Kehle packend, so daß er nicht schreien konnte. Gleichzeitig dem Grunzke in die griff der andere Wegelagerer dem Grunzte entwendete ibm Hosentasche und aus derselben sein Portemonnaie mit 15 Mark Inhalt. Grunzte war durch den plöglichen Angriff, durch den festen Griff des Haud und durch den Sturz zu Boden derartig betäubt und mehr los gemacht, daß er nicht um Hilfe rufen konnte. Als jedoch die Ange­flagten sich seines Portemonnaies bemächtigt und ihn selbst losgelassen hatten, erhob er fich sofort, schrie um Hilfe und verfolgte die Angeklagten, welche die Flucht ergriffen hatten. Während der Verfolgung sah er, daß Mader etwas fortwarf und thatsächlich wurde von einem Arbeiter Morgens 4 Uhr das Portemonnaie des Grunzke vorgefunden. Dem Ueber fallenen gelang es, den Mader an der Andreaskirche feftzu nehmen, während Hauck von Grunzke weiter verfolgt und an der Schillingsbrüdr von Bassanten ergriffen wurde. Er hatte bei seiner Ergreifung sofort gerufen: Ich habe das Portemonnaie nicht, vielleicht hat es mein Kollege!" Bei Mader wurde allerdings ein Bortemonnaie auch nicht aufgefunden, dagegen brachte man aus seiner Hosentasche genau solche Geldstücke zu Tage, wie fich in jenem Portemonnaie befunden. Beide An getlagte legten fich auf's Leugnen, das Beweismaterial belastete fie aber dermaßen, daß die Geschworenen die Schuldfragen un ter Ausschluß der mildernden Umstände bejahten. Demgemäß verurtheilte der Gerichtshof den Angell. Mader zu 6 Jahren Buchthaus, den Haud zu 5 Jahren Zuchthaus, den üblichen Nebenstrafen und Stellung unter Polizeiaufficht.

Bedürfen Mitglieder einer uniformirten Schüßen­gemeinschaft zum Tragen von Waffen eines besondern Waffenscheins? Mit der Prüfung dieser Frage war gestern die dritte Straflammer hiesigen Landgerichts I befaßt. Der Schneidermeister Christian Friedrich Stock gehört dem Verein Der Berliner   Freischüßen an, welcher im Frühjahr des Jahres

Tage nach ihrer Rückkehr erschien plöglich der Angeklagte bei dem Pfarrer, stellte fich als der Bräutigam seiner Nichte, der Frau K. vor und bat ihn um ein beträchtliches Darlehn, um damit ein Geschäft gründen zu können. Als der Pfarrer dies Anfinnen entschieden ablehnte, da spannte der Saiten auf, Besucher andere er behauptete nämlich, des Wirthschafterin Pfarrers

seten mit Der

Auch in Rußland   macht sich die industrielle Krifts viel fach bemerklich. So hat eine Baumwollenfabrik in Tammerds fors in Finnland   über 100 Arbeiter entlaffen. Gleichfalls has ben unsere Papierfabriken ihr Arbeiterpersonal reduzirt.

hier in Berlin   unter Bubilfenhyme einer Hebeamme Dinge Vereine und Versammlungen.

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vorgenommen worden, welche das Gesez mit Buchthaus be straft, er forderte nunmehr das Geld für seine Verschwiegen beit. Der Pfarrer wies ihm die Thür, wurde nun aber von dem Angeklagten mit einer Anzahl von Briefen behelligt, in welchen die Forderung wiederbolt wurde. Sodann reiste der Angeklagte noch einmal nach Schlesien  , wandte diesmal aber andere Mittel an, um Geld zu erzielen: als reuiger Mensch warf er fich dem Pfarrer zu Füßen und drohte, sich vor seinen Augen erschießen zu wollen, wenn er nicht ein Darlehn von 90 M. erhalte. Um endlich Ruhe zu bekommen, gab der Pfarrer das Geld her, machte aber Anzeige, als die Er preffungsversuche troßdem wiederholt wurden. Der Ange flagte bestritt sämmtliche ihm zur Laft gelelegte Strafthaten, resp. die betrügerische Absicht. Er blieb auch im Termine dabei, daß die Geschichte von des Pfarrers Köchin auf Wahrheit beruhe, jedoch behauptete Frau Rußner unter ihrem Eide, daß ihr Besuch fich nur Vergnügens halber in Berlin   aufgehalten. Der Beweis in Betreff des schweren Diebstahls bei Fräulein Schmißdorf konnte nur auf Indizien hin geführt werden, doch hielt der Staatsanwalt deren für genügend erbracht, um den Angeklagten auch in diesem Falle für überführt zu erachten, er beantragte eine Gesammtstrafe von Jahren Buchthaus und 2 Jahren Ehrverlust. Der Gerichtshof schloß sich aber den Ausführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Flatau an, erfannte den Angeklagten des schweren Diebstahls für nicht schuldig und verurtheilte ihn wegen der übrigen Straftaten zu 1 Jahr Gefängniß und 2 Jahren Ehrverlust.

D

hr. Mit polizeilicher Auflösung endete nach zweiftün diger Dauer die außerordentliche Schneider Versammlung, welche am Dienstag im Konzerthause, Alte Jakobstr. 37, zum Zwede der Berichterstattung der Subkommission über die Kaffenführung der Lohnkommission stattfand. Schon bei der Wahl des Bureaus zeigte es fich, daß in der nur schwach bes suchten Versammlung( etwa 150 Personen waren anwesend) zwei Barteien einander gegenüber standen. Es gingen aus der Wahl hervor: Herr Fenske als erster, Herr Horn als zweiter Vorsitzender, Herr Reichert als Schriftführer. Herr Fenske, der Vorfizende der Subkommission, leitete seinen Bericht mit der Bemerkung ein, daß das Resultat, welches sich aus der Res vifion der Bücher ergeben, fein erfreuliches sei, indem sich herausgestellt habe, daß die an die Spige der Lohnkommission gestellten Herren das ihnen von den Kollegen geschenkte Vers frauen gemißbraucht haben. Als er dann die Einnahmeposten verlesen hatte, die sich aus den Sammlungen in den Werk stätten ergeben haben und in Bezug auf die Einzahlungen einzelner Kollegen tadelnd bemerkte, daß die Namen der Ein­zahler nur mit den Anfangsbuchstaben angedeutet seien, nahm Herr Pfeiffer, der Vorsitzende der Lohnkommission, das Wort, um zu erklären, daß viele Einzahler nicht haben genannt werden wollen, um gegen die Aeußerung des Herrn F., daß er( Redner) das Vertrauen der Kollegen gemißbraucht habe, energisch zu protestiren und um der Subkommission die Berechtigung zur Einberufung der gegenwärtigen Versammlung abzusprechen, da dieselbe gemäß dem Beschlusse der letzten öffentlichen Versammlung zuvor eine Sigung mit der Lohnkommission in Gegenwart des Schiedsgerichts hätte abhalten müssen. Herr Fenske suchte sein

1880 nach Genehmigung feiner Statuten seitens des biefigen Soziales und Arbeiterbewegung. Borgehen zu rechtfertigen. Als er dabei äußerte, er würde fich

Polizei Präfidiums seine Wirksamkeit begann. Am 18. Febr. cr. begab sich Stoc mit seinem Schüßengewehr nach dem Schieß­plat seines Vereins und wurde unterwegs von einem Schuß mann angehalten und, da er einen Waffenschein nicht besaß, nach der Wache fiftirt. Dort legitimirte er sich durch seine Vereinsmitgliedkarte. Die Staatsanwaltaschft erachtete diese nicht als einen Ersatz für den Waffenschein und erhob Deshalb Anklage gegen Stod wegen unbefugten Waffentragens. Der Angeklagte behauptete, daß er in früherer Beit den Res gierungsrath Schmidt befragt habe, ob seine Mitgliedskarte wohl als genügende Legitimation von den Schußleuten werde angesehen werden, worauf derselbe erklärt hätte, die Vorzeigung Dieser Karte werde wohl seine Siftirung zur Wache nicht ver­hindern, auf dieser aber als ausreichende Legitimation aner fannt werden. Der genannte Beamte deponirte, daß er sich zwar dieser Unterhaltung nicht mehr erinnere, daß er fie aber als möglich zugeben müsse. Seiner Anficht nach fönne aber die Mitgliedschaft zu einem Schüßenverein den nothwendigen Waffenschein nicht ersetzen. Der Gerichte hof verurtheilte unter Bejahung der obigen Frage den Angeklagten zu 5 Mark event. 1 Tag Haft, indem dessen rechtlicher Irrthum die Strafbarkeit nicht ausschließe.

P, ph. Wie die Nachtwächter den Dieben von der Zunft Konkurrenz zu machen vermögen, zeigte eine gestern Mittwoch vor dem Charlottenburger   Schöffengericht wegen Diebstahls verhandelte Anklagesache gegen die städtischen Nachts wächter Herrmann Grothe, August Webel I und den Laternen­Anzünder Julius Weber. In der Nacht vom 9. zum 10. August d. J. bemerkte Grothe auf seinem Patrouillen Gange in dem Vorgarten des John'schen Restaurations- Lokals ein Fäßchen stehen, welches mit echtem Nürnberger   Bräu gefüllt, von dem Personal des Lokals anscheinend vergessen worden war. Die Nacht war sommerlich schön, aber schwül und daher der Wunsch des Wächters, den Fund einer näheren mündlichen Prüfung Prüfung zu unterziehen, sehr begreiflich. Beim Probiren aber wuchs jedoch der Durst und pflichtvergeffen trank der Wächter Bug um Bug, bis er zur Genüge hatte und in freudig gehobener Stimmung beeilte Grothe fich, seinem Kollegen Wezel I von dem Funde Mit­theilung zu machen. Beide tranten, bis die Hähne der Ader­bürger den nahenden Tag verkündeten und der Laternen­Anzünder Weber im Morgengrauen auftauchte. Auch dieser erhielt seinen Antheil an der Beute, das Faß mit dem Rest Inhalt überließen die treulosen Hüter fremden Eigenthums bereitwilligst dem Weber, um das edle Naß nicht verderben zu laffen, und dieser zog das edle Bier in Flaschen ab. Der Eigenthümer des Fäßchens forschte jedoch an dem nächst folgenden Tage nach dem Verbleib, die vorhandenen Umstände wiesen auf die durftigen Wächter, und diese sowie der Laternen­anzünder erschienen gestern vor den Schöffen. Die Ange flagten versuchten im Audienztermin, den Folgen ihres bösen Beispiels durch Vorbringung spitfindiger Ausflüchte zu entgehen; dies half aber nichts, denn selbst der Bruder des Angeklagten Wegel, der Wächter Wezel II, belastete mit seiner Aussage die Angeklagten. Nachdem fie infolge gegen fie eingeleiteten Disziplinar Verfahrens ihrer Aemter enthoben, mußten die Pfleger des Gesezes ihre ungefeßlichen Handlungen büßen. Der Amtsanwalt beantragte mit Rücksicht darauf, daß der Diebstahl im Amte begangen, gegen Grothe und Wegel I eine Woche Gefängniß und gegen Weber, dem Hehler, 5 Tage Gefängniß. Das Urtheil lautete demgemäß.

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Untergegangen. Der Schriftsteller(?) Hans Viktor Büchler, welcher gestern der dritten Straflammer des Land­ gerichts I   vorgeführt wurde, hat den Gerichten schon viel zu shaffen gemacht. Der jegt 32jährige Mann stammt aus an ständiger Familie sein Bruder und Schwager nehmen acht­bare Stellungen ein und selbst nach einer Reihe von in Selbstverschuldetem Elend durchlebten Jahren macht er in seinem Aeußern und in seinem Auftreten immer noch den Einbrud eines gebildeten Mannes. Seit einer vor etwa 10 Jahren ers folgten Verurtheilung wegen Unterschlagung ist es schnell mit thm bergab gegangen; eine Bestrafung folgte der andern auf dem Fuße, zuletzt verbüßte er eine zweijährige Buchthausstrafe wegen Wechſelfälschung. Seine Familie hat sich längst von ihm Losgefagt. Sofort nach seiner Entlaffung hat er wieder die Bahn des Verbrechens betreten, denn er steht jest unter der Anklage des wiederholten Diebstahls, des Betruges und der Erpressung. Der Angeklagte verkehrte viel in der Wohnung einer Wittwe Simon, einer armen Wäscherin. Sie hatte ihn eines Tages für eine furze Zeit allein in ihrer Stube gelaffen und bei ihrer Hüdlehr war der Angeklagte und mit ihm eine filberne Bylinder Uhr verschwunden. Anstatt der legteren lag ein Bettel auf dem Tische, in welchem der Angeklagte um Entschuldigung bat, daß er fich die Uhr geliehen. Ende März d. J. miethete er fich bei einem Fräulein Schmigdorf ein Zimmer, auch hier verbuftete er plöglich. Erst 14 Tage nach seinem heimlichen Weggange hat Frl S. entdeckt, daß ihr aus einer Ledertasche, die fich in einer verschlossenen Kommode befand, eine Summe von etwa 100 Mart entwendet worden und nimmt die An­flage an, daß auch in diesem Falle der Angeklagte der Thäter Die Betrügereien foll ist. dadurch verübt haben, daß er unter der falschen Vorspiegelung, er habe eine Erbschaft zu erwarten, sich Darlehne zu verschaffen wußte. Nicht ohne einen romantischen Hintergrund ist die von dem Angeklagten in Szene gefeßte Erpressung. Er lernte im April d. J. die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau Rugner tennen und versprach dieselbe zu heirathen, sobald fie geschieden sei. Frau R. erhielt eines Tags den Besuch der Wirthschafterin ibres Onfels, eines in Schlesien   wohnenden katholischen Pfar rers. Dieselbe hielt sich hier drei bis vier Tage auf. Wenige

er

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Die Wahrheit bohrt sich durch. Auch die immer doch in erster Linie auf den fabrikantlichen Standpunkt sich befin­dende Elberf. 3tg." erklärt sich mit folgenden Worten gegen den Affordlohn: Der auch von wissenschaftlicher Seite als berechtigt zugegebene Haupteinwand der Arbeiter gegen die Neueinführung von Stüdlöhnung besteht darin, daß der Stüd John zur Steigerung der Arbeitsleistung, mithin zur Ver mehrung der Arbeitslosigkeit mit folgendem Druck auf den Lohnfat führen kann." Ganz recht, das erhöhte Angebot von Arbeitshänden drückt den Lohn herab. Wenn nun das genannte Blatt aber den Vortheil der Affordarbeit darin er blickt, daß der einzelne Arbeiter andern Arbeitern gegenüber einen höheren Gewinn erzielen könne, so ist das doch nur momentan und nur so lange von Bedeutung, ehe die allge­meine Akkordarbeit die Löhne im Allgemeinen verringert hat. Denn der Erste unter den Hungernden steht sich doch sicherlich schlechter, als der Lezte unter den Satten.

Ueber die Frage der Sonntagsruhe äußert sich der Jahresbericht der Handelskammer für den Kreis Siegen pro 1884 in folgender Weise: Diese Frage, welche in legter Beit öfters zur Verhandlung stand, hat für unsern Bezirk ein ers hebliches Intereffe, weil in demselben eine ganze Anzahl von Gewerben vertreten ist, welche die Sonntagsarbeit nicht ent behren können. Fast sämmtliche Zweige der Eisenindustrie und die Gerbereien laffen Sonntags arbeiten, soweit die Noth wendigkeit dies unbedingt erfordert. Ein Weiteres geschieht hier nicht. Im Uebrigen find wir der Ansicht, daß der Sonntag des Menschen halber und nicht der Mensch des Sonntags halber gemacht ist und daß ein etwaiger Versuch, in Deutschland   eine puritanische Sonntagsfeier einzuführen, unerwartet starken Widerstand finden würde."- Diese Sprache mag in Bezug auf den Reichstags. Abgeordneten für Siegen Herrn Stöder am Plaze sein; die Arbeiter selbst verlangen teine puritanische Sonntagsfeier. Auch fie meinen, daß der Sonntag des Menschen halber gemacht ist deshalb eben wollen fie am Sonntage nicht arbeiten.

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Die Frauen- und Kinderarbeit in Fabriten wird auch auf der gegenwärtig in Straßburg   tagenden Versammlung der Naturforscher und Aerzte einer wissenschaftlichen hygienis schen Untersuchung unterworfen werden. Medizinalrath Dr. Köttnig aus Greiz   wird das Referat übernehmen und hat fol gende Thesen für die Debatte aufgestellt: 1. der Ueberbürdung Der Arbeiterinnen und Kinder in den Fabriken muß durch ges cignete Gefeßesbestimmungen entgegengetreten werden. 2. Aus hygienischen Gründen ist zu verlangen, daß Arbeiterinnen vor vollendetem achtzehnten Lebensjahre in Fabriken nicht beschäftigt werden. 3. Schwangere Arbeiterinnen find von der Arbeit in Fabriken auszuschließen. 4. Wöchnerinnen dürfen vor Ablauf von vier Wochen nach der Entbindung in Fabriken nicht wieder zur Arbeit herangezogen werden. 5. Für solche in Fabriken arbeitende Mütter, welche noch unerzogene Rinder zu Hause haben, ist eine mehrstündige Mittagspause und am Abend ein früherer Schluß der Arbeit zu verlangen. 6. Bezüglich der in Fabrilen beschäftigten Kinder erweisen sich die derzeitigen reichs­Wir werden gesetzlichen Bestimmungen als ungenügend. über die Verhandlungen berichten.

Wegen Beschäftigung jugendlicher Arbeiter über das gesetzliche Maß hinaus wurde vor einigen Tagen ein Fabritbefiger zu Mühlhausen   in Thüringen   mit 20 Mart, fage und schreibe zwanzig Mark Geldbuse bestraft! Hier liegt eventuell eine Körperschädigung für das ganze Leben vor- wer sonst eine Körperverlegung verübt, und wenn fie auch schon in wenigen Wochen vollständig überwunden wird, bekommt ge­meiniglich Gefängniß.

Der Rüdgang der englischen Hauptindustrie, der Eisen und der Tertilbranche ist nicht mehr fortzudisputiren. Für die Eisenproduktion geht dies deutlich aus dem Werke Sir J. L. Bells: Eisen und Stahl  " hervor, in welchem die Robeisenerzeug Großbritanniens   und der anderen Kulturstaaten ( die Ver. Staaten eingeschloffen) dargestellt ist. Die Roheisenproduktion betrug in 1000 Tonnen

in Großbritann. d. übr. Staaten.

Antheil an der Produktion Großbri d. übr. Staaten tannien pCt. pC. 4434

1871

6627

6 399

551

1875

6365

6776

48% 2

51%

1879

6009

7759

441/2

55%

1881

8377

10 598

4414

8490

12484

4012

553/4 591/2

1883 Das Wettrennen der übrigen Staaten mit John Bull  zeigt uns die überaschende Thatsache, daß der lettere überflügelt wird. Ganz ähnlich erging es mit der Textilindustrie. Von der den Spinnereien der Welt zugeführten Baumwolle verarbeitete Großbritannien   im Jahre 1860 noch 49,4 pCt.; im Jahre 1870 nur 47,9 pCt.; im Jahre 1880 war die Verhältnißziffer auf 39,5 pet. und im Jahre 1883 gar auf 35,4 pбt. gesunken.

Diese Zahlen find ein beredter Kommentar zu den chroni schen Krisen und Arbeiterausständen, zu dem Wachsthum des Riesenreichthums und der Maffenarmuth in England.

Aus Brüssel   wird gemeldet, daß drei große Swirnfabri fen in Aloft einer bedeutenden Krists verfallen find. 3wei derselben laffen nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten, während die dritte die Arbeit ganz eingestellt hat. Diese hat nun ihren Betrieb nach Otternberg in der Rheinproving verlegt, wo fie theilweise billigere Arbeitskräfte zu erlangen hofft. 250 Arbei ter find brodlos geworden, während über 600 auf die Hälfte des Lohns gesetzt wurden.

als Vorfizender der Lohnkommission nicht soviel haben zu Schulden kommen lassen, erhob fich ein so chaotischer Lärm, daß der Vorsitzende es für gut fand, die Versammlung auf fünf Minuten zu vertagen. Nach Wiedereröffnung der Vers sammlung fam zunächst ein Antrag zur Verlesung, dahin ges hend, die Herren Pfeiffer, Taeterom und Thomä auszuschlie ßen und drei Drdner zur Aufrechterhaltung der Didnung zu wählen. Ueber diesen Antrag erhob sich abermals ein wüfter Lärm. Nachdem in großer Erregung Herr Joft für, Herr Zaeterom gegen den Antrag gesprochen, erboten fich vier Herren zur Uebernahme des Amts der Ordner. Troßdem dau erte es noch lange, bis die Ruhe soweit hergestellt war, daß Herr Fenske den Bericht sortseyen fonnte. Dem Berichte zus folge haben die aus den Büchern fich ergebenden Ges fammteinnahmen 506,65 Mart betragen, die Gesammt soll. Da nur 20 Mart vorhanden find( in der Sparkasse  ), so Ausgaben 347,85 Mart, so daß der Bestand 158,80 Mart sein ergiebt fich ein Manto von 138,80 Mart. Zu diesem Manko tommen noch hinzu: 16,45 Mark, die Herr Pfeiffer einges standenermaßen der Kaffe schuldet, 30 Mart, die er von der Sparlaffe abgehoben hat, und 29 Mart, über deren Veraus gabung er feinen Nachweis geben fann. Herr Fenste schloß feinen Bericht mit der Bitte an die Versammelten, daß fie Herrn Pfeiffer auch die großen Opfer an Zeit und Mühe, die er für die Sache der Lohnbewegung gebracht, anrechnen und ein möglichst gelindes Urtheil fällen möchten. Er verlas dann noch einen langen Brief des jest in Straßburg   weilenden Kassirers der Lohnkommission, Herrn Marode, in welchem daß ein Manto vorhanden sein müsse, da Herr Pfeiffer wohl dieser zugiebt, daß seine Kaffenführung feine forrette_gewesen, noch nicht alle Einnahmen werde abgeliefert haben. wurde dann eine von den Herren Reiching und Utoff eins gebrachte Resolution verlesen, in welcher die Versammlung fich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden erklärt, die Auflösurg der Lohnfommission beschließt, die Subkommission beauftragt, die Ergebnisse ihrer Revision zu veröffentlichen, das tommission verurtheilt und der Subfommission ihre Aner Schiedsgericht wegen seiner Verdächtigungen gegen die Sub­fennung ausspricht. Da der Vorsitzende über diese Resolution sofort abstimmen lassen will, erhebt sich tumultuarischer Widers spruch; die Herren Taeterom und Stanislowski werden mit Gewalt aus dem Saale   hinausgebracht; der Vorfißende müht fich vergeblich ab, die Ordnung wieder herzustellen. Der über wachende Polizeibeamte erklärte die Versammlung für auf gelöft.

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Der Fachverein der Rohrleger hält am Sonntag, den 27. September, im Lokale von Wolf u. Krüger eine Versamm lung ab. Näheres durch Zeitungsinserate und Säulenanschlag.

Vermischtes.

So ist man in einem Dorfe. In einem Dorfe waren Dragoner einquartiert. Einer trat in einem Bauernhause ziem lich herrisch auf. Der Bauer spielte den Gleichgiltigen. Als fte sich zum Mittagstisch sezten, zieht der Soldat den Säbel aus der Scheide und legt denselben neben sich auf den Tisch hin. Der Bauer stugt und geht, ohne ein Wort zu sagen, aus der Stube hinaus. Nach einigen Minuten lehrt er mit einer großen Mistgabel zurück und legt dieselbe, sich an den Tisch legend, gleichfalls neben sich nieder. Was soll das bedeuten?" fährt der Kriegsmann den Bauern an. D nichts", erwiderte der Bauer, so ist man bei uns im Dorfe, zu einem großen Meffer gehört auch eine große Gabel."

Dafür hat das reiche England kein Geld. Die Zahl der Schlachtopfer vom Biß giftiger Schlangen in Britisch. Oft indien   ist übergroß. In der Regentschaft Bengalen allein be trägt die Zahl diefer Unglüdlichen 11 600, und der Personen, welche in Englisch  - Indien   diesem Tode alljährlich erliegen, 45 000, also mehr als 109 pro Tag. Seit einigen Jahren hatte die Regierung fleine Prämien für das Fangen und Tödten giftiger Schlangen ausgeschrieben, ist aber davon zurück ge tommen, weil die zu zahlende Summe zu groß war. In dem fleinen Distrift Banfora   wurden täglich über 12000 giftige Schlangen eingebracht und obgleich die Prämie nur 3-6 Bence betrug, fostete dies doch in zwei Monaten ca. 10 000 Pfd. St. Das unbebaute Land nimmt bei der steigenden Verelendung immer mehr zu.

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Ein Herenprozeß, welcher sich, der Emb. 3tg." zufolge vor dem Schöffengericht in Emden   abgespielt hat, giebt einen betrübenden Beweis von dem wüsten Aberglauben, welcher noch zuweilen in unserer ländlichen Bevölkerung anzutreffen if Angeklagt war ein junges Arbeiter Ehepaar aus Grimerfum Klägerin eine alte Frau Sch. von dort, welche von jenem als angebliche Here in üblen Geruch gebracht worden war. Die Verhandlungen entrollten ein Bild des findischsten, zugleich auch traurigsten Wahnglaubens; Frau Sch.- behauptet jenes Ehe habe nicht nur ihren eigenen 23 jährigen Sohn durch Hererei zu Tode gebracht, sondern auch in ihrem( der Eheleute) Haushalt allerlei Unfug durch Bauberfünfte angerichtet; so fet fie in Gestalt einer Taube durch den Goffenstein geschlüpft und habe aus dem Schrank Geld geholt, sei als Natte im Hinter bause herumgelaufen, habe Milch und Vich durch Hererei be schädigt; mit thränenden Augen und zitternder Simme ver riethen fie vor Gericht ihre Herzensangst vor weiteren Beherungen durch Frau Sch.: Sie thut sie thut uns doch noch was an!" Wegen aufrichtigen Glaubens an ihre findischen Wahn vorstellungen war die Strafe des Gerichts milde.

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Verantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin  . Drud und Berlag von War Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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Eieran eine Beilag